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Familiengericht Weilheim: Corona-Impfung hat für Kinder mehr Risiken als Nutzen!

Das Gericht kommt zu folgendem Urteil: „Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit dieser Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne dass eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre. Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.“

Wichtiger Beschluß des AG Weilheim, Familiengericht, zum Kindeswohl im Hinblick auf eine Elternentscheidung über eine Covid-19-Impfung

Gastbeitrag von Bastian Barucker mit einer Einschätzung, am Ende des Beitrags, von RA Dr. Christ.

Gerne möchten wir hier das Gerichtsurteil, mit dem Aktenzeichen des Amtsgerichts Weilheim i.OB, vom 13.01.2022, Az. 2 F 538/21, wiedergeben. Wir haben euch das Urteil natürlich wieder als PDF zum Download eingestellt.

Am 13. Januar 2022 erging am Amtsgericht Weilheim in der Abteilung Familiensachen ein Urteil bezüglich der Corona-Impfung bei Kindern. Leider ist das Alter des Kindes aus dem vorliegenden Dokument nicht zu ermitteln. Ein geschiedenes Elternpaar ist sich bezüglich der Covid-19 Impfung uneinig. Beide haben das geteilte Sorgerecht, doch die Mutter beantragt, dass ihr die Entscheidungsbefugnis für die Biontech/Pfizer Impfung des Kindes alleine übertragen wird. Der Vater lehnt diesen Antrag ab. Das Gericht beschäftigt sich im Urteilsspruch mit der Risiko-Nutzen-Analyse der Impfung für Kinder. Das Gericht bewertet eine Impfentscheidung als eine Entscheidung mit erheblicher Bedeutung.

Im vorliegenden Dokument des Amtsgerichtes heißt es:

Das Familiengericht darf die streitige Entscheidung nur einem Elternteil übertragen, nicht aber eine eigene, von den Ansichten oder Vorschlägen der Eltern abweichende Entscheidung in der Sache treffen. Maßstab ist allein das Kindeswohl, so dass die Entscheidung dem Elternteil zu übertragen ist, dessen Ansicht dem Kindeswohl in der streitigen Frage am besten gerecht wird. Dies kann auch der Antragsgegner sein. Vorliegend entspricht es am besten dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern die Entscheidung über die Impfung gemeinsam treffen, auch wenn dies im Endeffekt bedeutet, dass das Kind aufgrund der Weigerung des Vaters nicht geimpft wird.

Das Gericht wägt im weiteren die Argumente für und gegen eine Impfung ab. Es erwähnt die Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die Altersgruppe, den “geäußerten Willen des Kindes für die Impfung” und die Meinung des Jugendamts und der Verfahrensbeiständin, die beide der Ansicht sind, die Impfung entspräche dem Kindeswohl. Laut dem Gericht sprechen die “gravierenden Einschränkungen” für Ungeimpfte im gesellschaftlichen Leben für eine Impfung. Jedoch sind im konkreten Fall des Kindes diese bis auf weiteres aufgehoben. Das Kind fühlte sich durch den Ausschluss von Freizeitunternehmungen, die “ihre geimpften Freundinnen wahrnahmen” als Außenseiterin.

Diese Einschränkungen bestehen jedoch derzeit für ihre Altersgruppe nicht mehr und dürften trotz der Befürchtungen des Kindes auch im Verordnungsgwege nicht mehr eingeführt werden, da die Stiko-Empfehlung ausdrücklich dahin geht, dass die Teilhabe von Kindern nicht vom Impfstatus abhängig gemacht werden darf.

Die Mutter führt zusätzlich die Angst vor weiteren Schulschließungen an, wenn sich nicht alle Kinder impfen lassen. Auch diese Sorge sieht das Gericht als eher unbegründet an. Für das Gericht von größerer Bedeutung ist dass Argument, “dass das Kind befürchtet, selbst an Corona erkranken zu können und die Gefahr besteht, dass sie auch bei einem leichten Verlauf unter Langzeitfolgen der Erkrankung leiden könnte (sog. Long-Covid) und dass sie und die Antragstellerein befürchten, das Kind könne im Falle einer Erkrankung andere Angehörige anstecken.

“Die behandelnde Kinderärztin empfiehlt die Impfung des Kindes ebenfalls.” Das Weilheimer Familiengericht zitiert eine Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 18.Oktober 2021 – 26 UF 928/29 – , RN 29, juris) nach welchem es “letzendlich alleine in der Verantwortung der Ärzte liegt, die die Impfungen durchführen, die konkreten Impfrisiken für das Kind in Anbetracht der Vorerkrankungen zu berücksichtigen und dementsprechend die Impfung durchzuführen oder nicht.
Bezugnehmen kommentiert das Gericht wie folgt:

Diese Auffassung des Oberlandesgerichts verkennt, dass es dann jeweils gar keiner Einwilligung in einer medizinische Behandlung oder Impfung geben müsste, da man ja davon ausgehen kann, dass die Ärzte es ohnehin schon richtig machen würden. Gerade die Einwilligung des ausreichend aufgeklärten und informierten Patienten ist jedoch die Grundvoraussetzung für jede medizinische Behandlung.

Das Gericht spricht sich dafür aus eine “umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, ob die Impfung unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kindeswohl entspricht.”

Die Ärztin, die sich für die Impfung ausspricht stellt die Behauptung auf, dass die bisher aufgetretenen Herzmuskelentzündungen bei Kindern und Jugendlichen alle reversibel gewesen sein. Das Gericht entgegnet dieser Behauptung mit einem Verweis auf den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts von Ende 2020 (wir haben diesen hir umfassend ausgewertet) . In einem Kuchendiagramm auf Seite 27 ist klar zu sehen, “dass in 54% der gemeldeten Fälle die Patienten zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht wiederhergestellt waren.”

Das Gericht fügt dem folgende Beurteilung über die Häufigkeit von Nebenwirkungen hinzu: “Im Vergleich zu anderen Impfstoffen gibt es bei den Coronaimpfstoffen eine ungewöhnlich hohe Rate an gemeldeten, unerwünschten Nebenwirkungen und Todesfällen. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Anzahl an verimpften Dosen.”

Zur gesundheitlichen Gefahr, die durch das Virus für das Kind ausgeht erläutert das Gericht bezugnehmend auf einen Artikel im Ärzteblatt:

Für Kinder und Jugendliche besteht demgegenüber kein bzw. kaum ein Risiko eines schweren Verlaufs der Coronainfektion. Kinder und Jugendliche haben meist einen milden oder asymptoma tischen Verlauf, wenn sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Das Risiko, an COVID-19 zu sterben, ist für sie nahezu gleich Null.

Zu der angeführten Sorge von Long-Covid führt das Gericht aus: “Die Gefahr von Long Covid ist sowohl bei Kindern auch als Erwachsenen ein Phänomen, das auch bei anderen Viruserkrankungen, z. B Eppstein-Barr-Virus bekannt ist. In einer Studie der Technischen Universität Dresden wurden bei der Vergleichsgruppe der nicht an Covid erkrankt gewesenen Kinder und Jugendlichen nahezu die gleichen Symptome festgestellt, wie bei den Erkrankten. Die Symptome sind den Forschern zu Folge eher auf die folgen des Lockdowns und der sonstigen Einschränkungen für die Kinder zurückzuführen. Eine Studie der ETH Zürich kommt zu ähnlichen Ergebnissen.”

Das angeführte Argument, dass die Impfung des Kindes dazu beitrage, vulnerable Gruppen zu schützen, beantwortet das Gericht wie folgt:

Die Möglichkeit im Falle einer Erkrankung andere anzustecken, besteht auch im Falle einer Impfung, da die Impfung nicht vor einer Infektion schützt…Das Gericht geht davon aus, dass die vulnerablen Verwandten des Kindes besser dadurch geschützt werden könnten, dass sich das Kind vor einem Besuch dort testen lässt.

Abschließend kommt das Gericht zu folgender Einschätzung:

Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit dieser Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne dass eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre. Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.


Ein Kommentar von RA Dr. Christ auf seinem Telegram Kanal dazu:

Der Sachverhalt: Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden, beide Sorgeberechtigten sind sich nicht einig, ob das gemeinsame Kind (Alter unbekannt, vermutlich unter 14) gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Die Mutter beantragt, ihr die alleinige Entscheidung darüber zu übertragen.

Die Entscheidung: Das Familiengericht lehnte dies nun ab. Zur Begründung heißt es im Beschluß: Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit der Verwandten aufzubürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne daß eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre.

Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und daher sei die Impfung nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.

Mein Kommentar: Bedeutsam an dieser Entscheidung ist, daß auch die behandelnde Kinderärztin die Impfung des Kindes empfohlen hatte. Dennoch blieb der Vater standhaft. Das Gericht setzt sich hier kritisch mit der Impfempfehlung der StIKo, den Studien zu Risiken einer Impfung und mit den Möglichkeiten eines anderweitigen Schutzes vulnerabler Personen auseinander. Insofern hat das Gericht hier tatsächlich einmal seine Aufgabe einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls erfüllt. Es gibt sie also noch, die fundierte juristische Arbeit…!

RA Dr. Christ

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45 Antworten auf „Familiengericht Weilheim: Corona-Impfung hat für Kinder mehr Risiken als Nutzen!“

Weiß hier jemand, ob etwas dran ist an dem Gerücht, die Organisatorin der Trucker-Proteste in Canada habe sich in der Zelle das Leben genommen/sei selbstgemordet worden??

Mich traf der Schlag, als mir das jetzt jemand erzählte.
Aber ich hoffe noch immer, dass es nur ein Gerücht war.

Das wäre so offensichtlich.
Niemals hätte die Frau sich was angetan. Ich kenne ein Photo von ihr mit kleinem Mädchen, vielleicht war das sogar ihre Tochter?
Die Frau war stark, positiv und unheimlich selbstbewusst. Wieso sollte sie das tun. Niemals.
Also bliebe nur eine Erklärung…. Aber das wäre so offensichtlich… Als Täter hätte ich da doch wenigstens mal ein halbes Jahr abgewartet?!

Es wird für uns immer unübersichtlicher und schwieriger werden.
„Unser“ Thema wird verschwimmen vor dem Hintergrund des „Krieges“.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass hier ganz stark der Krieg geschürt wird.

Siehe Olaf Scholz‘ Hetz-Ansprache heute.

Letztlich scheint es doch so zu sein:
Der Westen hatte die Wahl, einem NATO-Beitritt der Ukraine ein für allemal eine Absage zu erteilen und damit Russland in seinem Sicherheitsbedürfnis zu beruhigen oder aber einen Krieg mit all seinen Folgen in Kauf zu nehmen!
Der Westen hat sich für den Krieg entschieden!!!

Jetzt darf man sich fragen: WARUM?

„Mein Bauchgefühl sagt mir, dass hier ganz stark der Krieg geschürt wird.“

Nun, es werden noch einmal (vorerst) 100 Milliarden in den Militärbereich gepumpt!
Die üblichen Ausgaben für 2 Jahre!
Was genau will man damit eigentlich erreichen?
Die Armee ist nicht einmal in bedingter Weise, bedingt einsatzfähig.
Sollte eine Eskalation kurzfristig erfolgen, wird man so schnell kaum genug Material in benötigter Qualität beisammen haben.
Bis die ersten Instruktionen zur Erstellung der nötigen Anforderungsformulare allein für „Socken/Thermo, oliv, Baumwolle“ erteilt sind, diese korrekt ausgefüllt, dreifach abgesegnet, fünffach kopiert und versendet wurden fahren dem Olaf bereits T-90 über die Füße.

>> Laut dem Gericht sprechen die “gravierenden Einschränkungen” für Ungeimpfte im gesellschaftlichen Leben für eine Impfung.

> Die Juristen sind alle im Gehirn defekt.

Notierte Joseph Goebbels im April 1937 in sein Tagebuch. Mit dieser Erkenntnis begann er die Justiz in seinem Sinne zu BENUTZEN. So musste er kein Gesetz mehr brechen.

… nur ein historisches Detail, an dem ich auch im Widerstand heute erkennen muss, dass praktisch NICHTS gelernt wurde.

(wie es aussieht waren die Griechen die ersten und letzten, die Justiz hatten – nur kurz, nichtmal 80 Jahre, die Spartaner haben den Versuch zerkloppt)

Das fand ich auch erschreckend. Eine willkürliche Einschränkung, noch dazu widerrechtlich, da GG-widrig soll also eine medizinische Behandlung begründen? Was ist das für ein Schwachsinn?

In meinen Augen begründet das eher eine Verurteilung der Verantwortlichen, die gegen das GG verstoßen haben und es immer noch tun.

Exakt.

Es offenbart den Zustand des Geistes der Juristen in diesem Gericht: die Realität steht Kopf. So zeigt sich auch Grund zu deren Verurteilung.

Was sind das nur für Mütter, die das Risiko einer schweren Erkrankung durch die „Impfung“ komplett ausblenden, für eine vermeintliche Freiheit?!
Und was ist das für eine Ärztin, die diese „Impfung“ für das Kind empfiehlt, weil man Herzmuskelentzündungen ja medikamentös behandeln kann?! Dabei müsste die „Ärztin“ doch wissen, entstehen im Herzen durch die Entzündung Narben, dann bleibt die Schädigung und der Verlust von Pumpkraft des Herzens irreversibel. Unfassbar!

Soso, das Gericht „beschäftigt sich im Urteilsspruch mit der Risiko-Nutzen-Analyse der Impfung für Kinder“. Wie wäre es, wenn das Gericht die Eltern einfach mal auf §§ 224, 225 StGB hinweisen würde? Ich zitiere mal einen Ausschnitt aus 224 (Gefährliche Körperverletzung):

„Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen […] begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Ich weiß ja, dass Recht und Gesetz in unserem Land nicht mehr gelten, aber da sie nominell noch in Kraft sind, könnte man ja wenigstens mal darauf hinweisen.

Auch nicht schlecht ist Folgendes: „Laut dem Gericht sprechen die ‚gravierenden Einschränkungen‘ für Ungeimpfte im gesellschaftlichen Leben für eine Impfung.“

Hallo, liebes Gericht, die gravierenden Einschränkungen stellen einen zumindest indirekten Zwang dar, welcher jede Einwilligung in diese medizinische Behandlung unwirksam macht. Eine „Impfung“, zu der man (auch indirekt) gezwungen wird, ist damit automatisch eine Körperverletzung. Da brauchen Sie sich also gar nicht mit Hinrichtungsempfehlungen der Ständigen Euthanasiekommission auseinanderzusetzen, sondern können als amtierende Richterin direkt die Eltern und die Kinderärztin über die (zumindest nominell geltende) Rechtslage informieren. Mal sehen, ob das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin dann den (durchaus berechtigten) Einwand vorbringen werden, dass Recht und Gesetz in unserem Land nicht mehr das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Gutes Urteil mit falscher Begründung.

Ist das dann unterm Strich gut oder doch eher schlecht?

Jeder, der behauptet, aktuell würde ein tödliche Seuche herrschen, oder diesen Gedanken auch nur irgendwie nahe legt, macht sich damit schon zum Mittäter und steht der Aufklärung im Weg.

Früher einmal wurde Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht entzogen, wenn sie ihr Kind oder ihre Kinder vorsätzlich oder in geistiger Umnachtung (z.B. Proxy Münchhausen) schädigten. Wann war das schon mal wieder? Ach so, vor etwas mehr als zwei Jahren.

Was passiert aber, wenn irgendwann die gemeine Impfpflicht für alle kommt?

1. Den Eltern wird die Entscheidung durch einen Staat abgenommen.

2. Sollte nun ein Elternteil gegen die Impfung des Kindes sein (z.B.aus religösen Gründe), wem wird dann wohl das Sorgerecht im Scheidungsfall zugesprochen werden?
Das hat es alles schon einmal gegeben.Herausgekommen sind die Verhältnisse in der DDR mit einer der höchsten Scheidungsraten!
Die DDR hatte die Lufthoheit über deutsche Kinderbetten.

Es war Sünde sein Kund nicht impfen zu lassen.
Keine Sünde war es sein Kind abtreiben zu lassen.
Sie nannten es Kindeswohl.

Die Befürchtung mit dem Sorgerecht – da könnten Sie recht haben, dass die Einstellung zum Impfen in Zukunft ein Kriterium sein könnte.
Nur hatte man es in der DDR nicht so mit der „Sünde“. Da ging es eher um das sozialistische Klassenbewußtsein. Einer für alle, alle für einen. Da sind wir heute mittendrin mit dem ganzen „Impfen-ist-Solidarität“-Gesülze.

Schadensbegrenzung ist, glaube ich, zutreffender. So langsam dämmert es auch den Gerichten, daß hier etwas ganz und gar nicht stimmt. Für mich nur ein weiteres Indiz, daß immer mehr Verantwortliche versuchen, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen – was natürlich früher oder später zu erwarten war. Vor einem Jahr hätte man vermutlich noch ganz anders geurteilt.

Die Abt. für Familiensachen beim AG Weilheim hat sich schon vor fast einem Jahr positiv hervorgetan. Sh oben meine Antwort auf die Frage von „Missy“. Ein Leuchtturm in der Wüste.

WIE ÜBERRASCHEND: KEIN STRAFVERFAHREN GEGEN BIONTECH-CHEF UGUR SAHIN.

Auf seine Staatsanwälte und Richter kann sich das bundesdeutsche Corona- und Impfregime weiterhin verlassen: Erneut ist die Strafanzeige einer Bürgerin aus dem hessischen Rüsselsheim gegen Biontech-Gründer Ugur Sahin wegen eklatanter Verstöße und „Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz” nach § 95 Arzneimittelgesetz abgeschmettert worden. Zur Begründung führte die Staatanwaltschaft Mainz in ihrem Abweisungsschreiben (liegt Ansage vor) an, es habe „kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten” nach § 152, Abs. 2 der Strafprozessordnung festgestellt werden können. Im Sinne dieser Vorschrift dürften „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” nur dann angenommen werden, „wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung vorliegt.”

https://ansage.org/wie-ueberraschend-kein-strafverfahren-gegen-biontech-chef-ugur-sahin/

Da hält man so lange sein schützendes Händchen drüber, bis es die offenkundigen Fakten nicht mehr erlauben.
Dann landen sie alle „vor dem Bus“ – als Sündenböcke.
Von unserem speziellen „Freund“ Christian D. haben wir lange nix mehr gesehen und gehört seit der Anzeige durch Wiesendanger!

Leute gehen lieber einen teuren Rechtsstreit ein und setzen die Gesundheit ihres Kindes aufs Spiel, als sich mal eine Viertelstunde lang mit den Fakten auseinanderzusetzen.

Das ist richtig!

Nur wie nachhaltig kann so eine gerichtliche Entscheidung sein?
Ich sehe diese Vorgehensweise über den Gerichtsweg als Spitze des Eisbergs eines schon immer existenten viel massiveren menschlichen Problems, was nun durch die „C.“-Inszenierung in allen Bereichen unser aller Leben an die Oberfläche „gezwungen“ wird.

Vermutlich ist das Ganze mit diesem Urteil leider (noch) nicht ausgestanden.
Die Mutter wird sich dadurch kaum von ihrer Überzeugung abbringen lassen.
Möglicherweise legt sie auch Berufung (Frist: 1 Monat) ein.
Ich hoffe das Gegenteil, aber es wäre nicht das erste Mal, dass in diesen Zeiten solch eine richterliche Entscheidung leider keinen Bestand hat.

Sicher, rein rechtlich sollte sich die Mutter zur Vermeidung daraus sich ergebender „schlimmerer“ Konsequenzen für sie und vor allem das Kind an diesen Beschluss halten.
Nur was, wenn sie in ihrem „Tunnel“ nicht doch Mittel und Wege sucht und findet, dem Kind die Spritzen verabreichen zu lassen?

Die große, große Schwierigkeit resp. Hürde hier:

neutral betrachtet: Menschen wie diese Mutter berufen sich ja ebenfalls auf sogenannte Fakten. Eben die, die als „die richtigen“ verbreitet und in die Köpfe der „schwarz-weiß“ denkenden Bevölkerung eingehämmert werden.
Man muss solche Leute wie diese Mutter erst einmal erreichen resp. es muss ein Interesse oder zumindest eine innere Bereitschaft dieser Menschen da sein, sich auch außerhalb der Staatsmedien informieren zu wollen oder sich informieren zu lassen.
Wer die von den Apparaten der staatlichen Einflussnahme als unseriös kategorisierten Nachrichten prinzipiell und strikt ablehnt, wie will man an den rankommen?

In einem Punkt sind sich die Eltern ja einig, sie wollen das Kind (be)schützen.
Jeder auf seine Weise und nach seiner Überzeugung.
Wobei ich die „Ansicht“ der Mutter absolut NICHT teile.

Aber sie sind als Eltern, zumindest in diesem Fall, nicht fähig, miteinander zu kommunizieren.
Aufgrund dieser Tatsache hätte das Gericht im Rahmen dieses Prozesses ebenfalls zum Wohl des Kindes den Eltern eine Mediation aufgeben oder zumindest empfehlen sollen.
Eine Mediation, die fordert, dass Vater und Mutter sich in Anwesenheit einer von jedem der beiden individuell ausgewählten Begleitperson einander zuhören.
Eine Mediation, in der die „Fakten“ der Mutter und die Fakten des Vaters sachlich betrachtet und besprochen werden. Mit Angabe von Quellen, etc..

Eigentlich nichts Anderes als was jeder nicht gekaufte Staat in einer wirklichen „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ getan hätte.

Ja. Hier haben Sie eine spezifischere Version von Russels Beobachtung zusammen formuliert.

R formulierte: “Most people would sooner die than think; in fact, they do so.”

Langsam werde ich stinkig; die „Kinderpräparate“ hier als letzter Link!

Es nimmt leider kein Ende; nun sind 3 neue Varianten von dem „tollen“ Novavax „für uns alle“ aufgetaucht:

https://www.gelbe-liste.de/suche?term=Novavax

Auch neu ist die „Bund APO Bestelloption“ beim Referat 115 um uns mit diversen “Vaccinen“ bestens zu schützen…

Suchfunktion zu Novavax als „allgemeines Präparat“:

https://www.gelbe-liste.de/produkte/Nuvaxovid-Injektionsdispersion-COVID-19-Impfstoff-rekombinant-adjuvantiert-Novavax-Bund-APO_1332971/fachinformation

Schaut bitte mal selbst was grade „nur“ in Schland verömpft wird.
Bitte die Kindervaccine an erster Stelle lesen… Hier der Link:

https://www.gelbe-liste.de/hersteller/Bundesministerium-Fuer-Gesundheit-Abteilung-1-Referat-115_22634

Leute; wer den Knall noch nicht gehört hat, hat echt Pech gehabt!

Über die Suchfunktion kommt Ihr Weltweit auf die ganzen Hersteller zu Covid-19 und gebt bitte allen Menschen Tips / Links um dass zu verteilen.

Danke an meine mutige Freundin aus Slowenien!

@Jim Knopf:

>>Diese Seite ist aktuell nicht verfügbar.<<

Muss wohl ziemlich brisant gewesen sein, was Sie da verlinkt haben. Ich hoffe, Sie haben die Daten abgespeichert.

Die Seite scheint tatsächlich down zu sein. Meine erste Vermutung war, dass man die Seite evtl. nur für Zugriffe aus Deutschland stillgelegt hat. Aber auch mit VPN über diverse andere Länder (z.B. USA, UK, Bolivien, Israel, Ägypten, Südafrika) geht’s nicht.

Wird Zeit für eine Hausdurchsuchung bei der Richterin/ dem Richter; ein herabwürdigender Kommentar von Herrn Montgomery Burns wäre ebenfalls angebracht! So ja nich hier!

hey, das tut Mr. Burns unrecht!

Der schmäht nicht und macht auch keinen Bürokratenkampf mit indirekter Gewalt. Mr. Burns hat selbst Granaten produziert, die funktionierten – im Gegensatz zu Mr. Schindler etwa – und im Fall eines widerborstigen Richters würde er wohl persönlich einen Panzer kaufen und durch dessen Haustür fahren … Mr. Burns agiert nicht mit Schein.

War da nicht schon einmal ein besonders Urteil in Sachen Familiengericht in Weilheim? Es will einfach nicht in meinen Kopf hinein, warum Die Mutter sich nicht besser informiert , bevor sie so eine bedeutende Entscheidung trifft. Und die Kinderärztin verdient üppig daran, ist also nicht neutral. Und diese Gen- Plürre ist nicht nur für Kinder gefährlich, sondern insgesamt.

Ja, April 21. Da ging es um die Frage, ob Kinder in der Schule Maske tragen müssen und ob die Familiengerichte dafür zuständig sind, diese Frage zu entscheiden. Erst gab es das „Skandalurteil“ vom AG Weimar, über das sich die gesamte Republik aufgeregt hat und quasi zeitgleich ein ähnliches Urteil aus Weilheim. Masketragen dürfe von Kindern nicht verlangt werden. Falls die damalige Richterin noch dort als Familienrichterin beschäftigt ist, könnte es sogar dieselbe sein. Wegen des Aktenzeichens beginnend mit „2 F“. War damals genauso. Falls man die tapfere Richterin nicht inzwischen zu den Mietsachen oder so abgeschoben hat.

Einem Kind eine Impfung mit dem bestehenden Seren anzutun, ist Teilweise Kindes-Mord auf Raten. Zum einen ist dieser Impfstoff immer noch „Bedingt Zugelassen“ und eine Giftbrühe! Jegliche Aufklärung über diese Giftbrühe wird von Korrupten Politikern verhindert. Selbst eindeutige Beweise werden durch kriminell eingerichtete Seiten wie Faktencheck umgekehrt. Aus Wahrheit wird Lug und Betrug! Zum Glück für diese Kriminellen haben die Amis ihren Ukraine Krieg herbeigeführt, da kann man Corona unbedenklich wieder in den Untergrund versenken! Wir sollten unbedingt aufpassen!

Ich glaube inzwischen, dass die meisten Politiker das wirklich glauben. Die haben vermutlich ihre Referenten, die erzählen den Politikern, was sie im TV gesehen haben und da die Argumente ja so super zusammenpassen (sieht man ja an den Faktencheckern, wie die vermeintlich logisch argumentieren), rennen die damit los. Habe es selbst am Wochenende erlebt. Die glauben, sie seien informiert, aber sie sind es nicht. Es ist ein Trauerspiel. 🙁

Die sind sogar der Meinung, es würden auch gegenteilige Meinungen gehört, weil man ja einen Herrn Streek auch zu Wort kommen lässt. Interessant wird es, wenn sie einen Herrn Bhakdi oder Wodarg mal anhören würden. Aber was red‘ ich denn, ich bin ja nur ein dummes Wahlschaf und deswegen müssen Politiker für mich entscheiden, ob ich geimpft werden muss oder nicht. 🙁

Die Mutter wird das Kind zur Impfung schleppen, dort wird es gepiekst und somit sind unumkehrbare Tatsachen geschaffen worden! So wird es kommen!

Nach diesem Urteil eher nicht, denn damit würde die Mutter ihre eigene Erziehungsberechtigung auf’s Spiel setzen.
Wichtig wäre für die Eltern, sich (trotz Trennung) mal gemeinsam an einen Tisch zu setzen und ERWACHSEN über diese Thematik zu reden.

Denn wenn die Mutter intellektuell kein kompletter Totalausfall sein sollte, müsste sie nach 2 Jahren voller Corona-Lügen doch auch so langsam mal dahinter kommen, dass der Vater sie vor einem möglicherweise schlimmen Fehler bewahrt hat (und das Kind natürlich auch)!

MfG

Oh Mann, es gibt sie doch, die gut informierten Richter. Bei mir macht sich Erleichterung breit. Super begründet. Absolut richtig von A bis Z. Großartig. Danke und weiter so.

Hier ist nichts von A bis Z richtig. Für Erleichterung ist kein Grund, im Gegenteil, es besteht akkute Gefahr von rückwärts-durch-sich-selbst umrudernden Juristen um den Verstand gebracht werden!

Lesen Sie meinen andere Kommentar zur Historie und/oder denken Sie selbst darüber nach; identifizieren Sie die Widersprüche in dem Gerichtsdokument.

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