Der SWR berichtet heute von 13.000 ungeimpften Beschäftigten im pflegerischen und medizinschen Bereich. Diese Zahl nannte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Donnerstag. Wie war das noch mal mit den Zahlen aus Sachsen? Alleine in Sachsen sind 100.000 Menschen im Gesundheitsbereich ungeimpft.
Dann wären wir bereits 113.000 Menschen im pflegerischen und medizinischen Bereich, die eventuell bald fehlen.
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15 Antworten auf „13.000 pflegerische und medizinische Beschäftige in RLP sind ungeimpft – in Sachsen sogar 100.000“
Was ist der Arbeitgeberverband Pflege doch „fürsorglich“. Will dass Pflegebonus nur an Geimpfte ausgezahlt wird – https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/impfpflicht-pflegepersonal-corona-deutschland-sonderzahlung-bonus-2022-krankenhaus-altenheim-geld-pflegenotstand-ungeimpfte-fachkraefte-hannover-91174297.html – und rennt damit offene Türen ein, denn bekommen tut den nur wer am 30.06. noch beschäftigt ist. So erklärt sich vielleicht auch die Zeit, die den Gesundheitsämern in NRW und jetzt auch Berlin (bis zu 3 Monate) zur Bearbeitung eingeräumt wurde – Anscheinend soll tunlichst verhindert werden, dass Ungeimpfte noch in den Genuß des Pflegebonus gelangen, einfach widerlich.
Die Politclowns bekommen eine andere „Impfung“ wie die Normalbevölkerung, sonst gebe es dort auch entsprechend Todesfälle oder die bekommen Kochsalzlösung oder Vitaminspritzen. Das hat man damals bei der Schweinegrippe schon so gemacht, das war der Testballon für den heutigen Genozid. Der Premiumimpfstoff für die Verbrecher, die Drecksbrühe fürs Volk. Das die Genbrühe den Körper dauerhaft schädigt, ist ja nun mehr wie bewiesen (V-AIDS, Thrombosen en masse, Schlaganfälle, Krebs, MS, u.v.m.). Impfausweise verschwinden in KH und Pflegeheimen, weil man etwas vertuschen will und den Angehörigen keine Beweismittel hinterlassen darf. Es gibt ja gewisse Chargen die besonders viele Todesfälle verursachten, ohne Impfausweis ist keine Prüfung mehr möglich. Alle die da mitmachen sind Schwerstverbrecher und Massenmörder!
Jeder, der un-geimpft ist und gezwungen werden soll, sollte sich krank melden oder in Urlaub gehen. Auf keinen Fall auf irgend etwas eingehen! Nur mit Härte setzt man sich durch!
Auf die Angehörigen der medizinischen Berufe in Rheinland-Pfalz kommt nach dem 16.03. nach Ablauf der Zweiwochenfrist ein Bußgeld von 500 € zu: https://mwg.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/hoch-schweitzer-rheinland-pfalz-wird-einrichtungsbezogene-impfpflicht-konsequent-umsetzen/ Noch schlimmer ergeht es allen in Niedersachsen, die dortigen Asozialdemokraten haben verfügt: „Die Gesundheitsämter fordern gemeldete Personen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen empfohlen, die oder den Beschäftigten vorübergehend patientenfern einzusetzen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung folgen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. Des Weiteren kann – wiederum nach Anhörung und Androhung – ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die gemeldete Person verfügen.“ (https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/corona-impfpflicht-im-gesundheitswesen-gilt-landesweit-ab-mitte-marz-209395.html).
Rechtzeitig einem lokalen Bündnis gegen den Zwang anschließen!
https://buendnis.kein-zwang.de
Was für ein Schwachsinn!
Wer in diesen Zeiten auch nur einen Strich unter Verträge setzt, der kann sich besser gleich dreifach spritzen, sprich oostern gehen.
Habe den Vertrag gelesen und die Zeit ist mir zu kostbar all den Schwachsinn nun im Detail hier aufzuzeigen.
Aber überzeugt euch doch selbst…!
Wieso „patientenfern“ einsetzen?
Ich würde mich nur von täglich getestetem Personal pflegen lassen.
Das ist das ungeimpfte Personal.
Denn die Geimpften werden nicht mehr täglich getestet und stellen so ein Risiko für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner in Altenpflegeheimen dar.
Die Impfung schützt doch nicht vor Ansteckung und Weitergabe des Virus. Behauptet wird, sie schütze vor einem schweren Verlauf, was aber nicht gesichert ist. Oftmals bekommen nämlich die Geimpften nicht nur die Infektion, sondern haben auch einen schwereren Verlauf. Beispiel: Der stellvertretende Min-Präs in BW, Thomas Strobl, war 3-fach geimpft und bekam eine Lungenembolie durch die Infektion (… ob daran nicht evtl. die Boosterimpfung schuld war, würde ich aber auch noch für möglich halten).
https://odysee.com/@millenniumarts:b/2022-03-11-sca-sitzung-95_fixed:b
Rechtsanwalt Jürgen Esken, Sitzung 95 Corona-Ausschuss.de, ca. 2 h 38 Minuten erklärt, dass sich Abgeordnete, die für eine Impfpflicht stimmen sich strafrechtlich nach § 212 Strafgesetzbuch des Totschlags schuldig machen (vorsätzliche Tötung). Grundlage: 80 anerkannte Todesfälle ohne Nachprüfung seitens des PEI.
Lieben Dank für den Link,
denn dieser Rechtsanwalt sprich etwas noch ganz anderes an, das wesentlich wichtiger und interessanter ist: Paragraph 35 …
Ich denke es bedarf ganz sicher kein Jurastudium in unserem Kreis, um locker selbst wissen zu können, dass eine Entscheidung der Abgeordneten FÜR die Impfpflicht, eindeutig den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötung in Kraft setzt!
Aber der Paragraph 35 … das ist Insiderwissen, das wir uns zum Nutzen machen sollten.
Naja ein Richter muss das Ganze aber auch entsprechend auslegen und die Gerichte sind gerade im Wesentlichen „voll auf Parteilinie“.
Trotzdem guter Hinweis.
Pierre,
absolut richtig – in diesem Land gibt es wohl keinen einzigen Juristen mehr der nicht korrupt ist, besonders in den höchsten Positionen und Gerichtbarkeiten. Ordnungshüter, Strafverfolger und Richter, sie alle haben genauso versagt, sprich MIT GESPIELT wie die meisten Mediziner, die nun auch noch fleißig Spritzen, etc. – keine Frage, selbst die Wissenschaft hat sich selbst abgeschafft.
Aber noch stehen diese Gesetze geschrieben, auch wenn deren Anwendung genauso ausgeschaltet wird wie das Grundgesetz und unser Grundrecht auf Versammlung!
Tote können nicht mehr reden…
Das bedeutet, dass die Menschen, die nach einer Impfung versterben, nicht mehr sagen können, wann sie geimpft wurden und so der Verdacht, dass die Impfung am Tod schuld sein könnte, oft nicht gestellt werden kann.
Bei alleinlebenden Menschen, die nach Impfungen versterben, wird dies immer so sein.
Und selbst bei verheirateten Menschen weiß der Ehepartner öfters nicht, ob und wann der Verstorbene geimpft wurde.
Hinzu kommt noch, dass Obduktionen selten bis nie erfolgen und es schon Fälle gegeben haben soll, wo der Antrag auf Obduktion, der von Angehörigen gestellt worden war, abgelehnt worden sei.
Aus alledem folgt, dass die Dunkelziffer der tatsächlichen Todesfälle enorm hoch sein wird.
Wer das ignoriert und dennoch für eine Impfpflicht ist, ist für mich ein Menschenhasser und Egoist, mit dem ich nichts zu tun haben wollte.
Wenn der gute Herr Esken seine an sich guten Punkte doch nur zügig, ohne sich zu verhaspeln und ohne ständig den Faden zu verlieren vorbringen würde, dann könnte man diesen Teil der Sitzung mal per Mail an die Bundestagsabgeordneten schicken. Bei dem einen oder anderen Wackelkandidaten könnte dieser Ausschnitt vielleicht noch Wirkung zeigen, insbesondere so knapp vor der Abstimmung. Im Zweifel stimmen diese rückgratlosen Hampelmänner lieber mit „Nein“ als das Risiko einzugehen, in ein paar Monaten wegen x-fachen Totschlags angeklagt zu werden. Das ist reiner Selbsterhaltungstrieb. Aber so uneloquent wie Herr Esken das hier vorbringt (er wirkt ziemlich unvorbereitet), könnte das eher zum Boomerang werden.
Sehr gut. Es fehlen aber Umsetzmöglichkeiten für eine Klage. Wo kein Kläger da kein Angeklagteg☹️☹️
Können die nicht Praxen etc. aufmachen, in denen nur die Ungeimpften Zutritt haben?!
Ich möchte nicht, daß mich Geimpfte befingern, behandeln etc.