Die Medien schweigen und so könnte fast der Eindruck entstehen, dass keine Versammlungen und Spaziergänge mehr stattfinden. Dem ist aber nicht so. Das beste Beispiel ist Rendsburg in Schleswig-Holstein – dort findet diesen Sonntag um 14:00 Uhr eine Kundgebung statt. Eingeladen sind alle Menschen – gerne auch Gesundheitspersonal – die gegen eine Impfpflicht und für Frieden auf der Straße ein Statement setzen wollen. Auch Vernetzung findet auf solchen Treffen statt.
Kategorie: Pflege
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Carola ist 58 Jahre alt und 3-fach mit BioNTech geimpft, obwohl sie bereits nach der 2. Impfung starke Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Schweregefühl erlitt. Inzwischen ist sie nach der Boosterung so krank, dass sie seitdem nicht mehr als Krankenschwester arbeiten kann, sie leidet an einer Polyneuroathie. Auch Sabine 52 Jahre alt ist 2-fach mit BioNTech geimpft, ist nun krank geschrieben und bezieht 600 Euro Krankengeld. Beide Frauen engagieren sich in einer Selbsthilfegruppe in Tübingen. Auch der Kardiologe Herr Eick berichtet von über 120 Impfgeschädigten. In dem Artikel der Schwäbischen Zeitung ist zudem die Rede von 255 Anträgen bei den Versorgungsämtern wegen Impfschäden.
Gastbeitrag einer Krankenschwester. Schon vielfach habe ich von der GGG gehört. Es ist eine neue Gewerkschaft, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen will. Aktuelles Thema ist dort natürlich die Impfpflicht, aber auch das Thema Maskenpflicht. Es könnte für viele, nicht nur in der Pflege, die Möglichkeit geben sich zu organisieren. Auch vor dem Hintergrund, dass Rechtsschutzversicherungen Corona-Fälle gar nicht erst übernehmen wäre dies eine gute Möglichkeit für den Einzelnen.
Es gibt gute Neuigkeiten, denn in Niedersachsen hat das Gericht entschieden, dürfen nicht einfach Zwangsgelder vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Das Thema Bußgeld ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vom Tisch, diese Entscheidungen müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden. Auch bei der Verfassungsbechwerde in Karlsruhe geht es weiter, denn RA Lipinski hat einen erneuten 50-seitigen Schriftsatz eingereicht.
Ähnliche Sachverhalte, zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf. Eine Entscheidung, ob es unentgeltlich freistellen darf steht noch aus, da dies nicht Gegenstand dieser Verhandlung war.
Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.
Am 27.04. findet eine neue Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ statt. Während die AfD einen Antrag gegen diese einreicht, weil sie den Fachkräftemangel im Auge behält, legt die CDU/CSU einen Antrag für diese ein. Ein Aspekt, der derzeit aber wenig Beachtung erhält, ist der § 20 IfSG, welcher Karl Lauterbach – gerade im Hinblick auf den Herbst – bereits jetzt die Türen zu Zwangsimpfungen öffnet. Die Hürden dafür, sind erschreckend niedrig.
In einem sehr wachrüttelnden Brief, wendet sich Josef Kopp – Rettungssanitäter – an die Bundestagsabgeordneten. Er spricht davon, dass er selbst zwar geimpft ist, allerdings ungeimpfte Kollegen den Beruf verlassen. Dabei sagt er: „Kollegen die hervorragende Arbeit machen, Kollegen die wissen wie man mit Viren umgeht, Kollegen deren Ausbildung viel viel Geld gekostet hat!“
In Tübingen am Uniklinikum sind 1.300 Mitarbeiter nicht geimpft, an der Uniklinik Mainz sind mehr als 50% der Mitarbeiter krank geschrieben und das Klinikum Fürth berichtete von 230 Krankmeldungen. In RLP und Sachsen sollen gesamt 113.000 pflegerische und medizinische Beschäftigte betroffen sein. Auch die Kliniken in Nürnberg, Bamberg, Forchheim und Erlangen, erreichen alle nur eine Impfquote von knapp über 90%. Das bedeutet insgesamt spitzt sich die ohnehin schon angespannte Lage enorm zu.