Kategorien
Gerichtsurteil Impfpflicht Pflege Rechtslupe

Focus feiert „Justiz-Hammer“ – sind Briefe der Gesundheitsämter rechtswidrig? Juristin analysiert den Beschluss – Ergebnis: ernüchternd!

Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.

Viele unserer Stammleser kennen die pensionierte Rechtsanwältin bereits, die unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ hier auf dem Blog Gastbeiträge schreibt und kommentiert (beispielsweise hier, hier, hier, hier, hier und hier). In diesem Beitrag analysiert und erklärt sie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig-Holstein, den zum Beispiel der Focus als „Justiz-Hammer“ darstellt und der als „Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung“ ein Lichtblick für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen sein soll. Ist er das wirklich? Schauen wir, was Margot Lescaux dazu sagt:

Somit hat das Amt nach Auffassung des Gerichtes zwar im Prinzip nichts falsch gemacht […] Es durfte dies nur nicht in der Form eines Verwaltungsakts machen.

Margot Lescaux

Das VG Schleswig-Holstein hat am 13.6.2022 einen Eilbeschluss (Az. 1 B 28/22), zu einem Teilaspekt des Gesetzes über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, erlassen.
Der Beschluss ist m.W. momentan lediglich nachzulesen auf dem Telegram-Kanal von RAin Brigitte Röhrig. Des weiteren hat der Focus einen Artikel hierzu verfasst, der aufgrund seiner etwas reißerischen Überschrift bei oberflächlicher Lektüre mißverständlich ist und zu falschen Hoffnungen verleiten könnte.
Es geht um die seit längerem kontrovers diskutierte Frage, ob die Aufforderung durch die Gesundheitsämter an die Betroffenen, einen der in § 20a IfSG genannten Nachweise vorzuzulegen, einen Verwaltungsakt (VA) darstellt oder nicht. Je nachdem, ergeben sich daraus unterschiedliche Folgen bzw. Handlungsobliegenheiten:

Verwaltungsakt

Wäre das Schreiben ein VA, müsste bereits hiergegen innerhalb der genannten Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden. Entweder Widerspruch oder Anfechtungsklage. „Entweder – oder“ deshalb, weil diese Frage in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Früher war es allgemein so, dass gegen einen VA zuerst ein Widerspruch einzulegen war. Der Gesetzgeber hat es später durch eine Gesetzesänderung den Ländern überlassen, dies anders zu regeln. In einigen Bundesländern besteht immer noch das Widerspruchsverfahren, in anderen ist es komplett abgeschafft. In wieder anderen Ländern gibt es Mischformen – der Bürger hat z.B. die Wahl. Wie auch immer – was man ggf zu tun hat, geht aus der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung hervor.

Vorbereitende Verwaltungshandlung

Handelt es sich nicht um einen VA, sondern um ein simples Schreiben, somit um eine „vorbereitende Verwaltungshandlung“ MUSS man in dem Moment noch nicht zwingend tätig werden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu, ob und wann man vor einer Entscheidung, also im sog. Anhörungsverfahren, argumentiert und Gründe darlegt. Schreibt man zu dem Zeitpunkt noch nichts, verliert man dadurch keine Rechte – man kann also gleichwohl zum gegebenen Zeitpunkt Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben. Und erst dort dann alle seine Argumente vorbringen.

Wenn man sich im Anhörungsverfahren, also vor Erlass eines Bescheides, noch nicht zur Sache äußert, nimmt man sich aber die Chance, Einfluss auf die Ermessensentscheidung der Behörde zu nehmen. Vielleicht argumentiert man ja so gut und überzeugend, dass man weitere Rechtsfolgen bereits an dieser Stelle vollständig abbiegen oder jedenfalls mildern kann.

Der Fall in Schleswig-Holstein – ein Verwaltungsakt?

In Schleswig-Holstein besteht noch das Widerspruchsverfahren.
In dem entschiedenen Fall war es so, dass der Landkreis einer Frau, die in einer Zahnarztpraxis tätig ist, die Aufforderung zur Nachweisvorlage in Form eines „Bescheids“ zugestellt hat und diesen Bescheid auch mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen hatte. Gleichzeitig hat die Behörde die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet, so dass ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
Es handelte sich somit um einen Verwaltungsakt.

Die Antragstellerin hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht beantragt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederherzustellen.
Dieser Antrag war erfolgreich. Die aufschiebende Wirkung wurde wiederhergestellt. Mit der Begründung, die Anordnung zur Vorlage eines Nachweises sei „offensichtlich rechtswidrig“.

Aber bevor man sich jetzt zu früh freut: Warum hält das VG Schleswig-Holstein die Anordnung für rechtswidrig?
Einzig und allein aus dem Grunde, weil sie „in der Form eines Verwaltungsaktes“ ergangen ist.
Das Gericht erörtert dann ausführlich unter Auslegung des IfSG – wörtliche Auslegung / Auslegung nach Sinn und Zweck – warum ein solches Aufforderungsschreiben nicht als Verwaltungsakt ergehen durfte.

Somit hat das Amt nach Auffassung des Gerichtes zwar im Prinzip nichts falsch gemacht – es durfte die Antragstellerin zur Vorlage eines Nachweises auffordern, es durfte auf die Normen des IfSG und die möglichen Rechtsfolgen Bußgeld und/oder Betretungsverbot hinweisen.
Es durfte dies nur nicht in der Form eines VA machen. Hätte das Gesundheitsamt einen schlichten Brief geschrieben, ohne das Wort „Bescheid“, ohne  Rechtsbehelfsbelehrung, wäre für das VG hier an dieser Stelle alles in Ordnung gewesen.

In dem Focus-Artikel wird RA Hannig aus Dresden zitiert. Die Briefe und Bußgeldandrohungen der Gesundheitsämter sind rechtswidrig, sagt er. Kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen müsse aktuell Angst vor einem Bußgeld haben.
Das allerdings kann man dem Beschluss so eben nicht entnehmen. Nicht „Briefe“ sind rechtswidrig. Sondern Schreiben, in denen zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert wird, wenn diese Schreiben nicht als „Brief“ daherkommen, sondern als „Bescheid“, als Verwaltungsakt.

Wem hilft das Urteil jetzt?

Der angefochtene Bescheid, der keiner hätte sein dürfen, stammt vom 28. April. Wer aber inzwischen nach Ablauf des vorbereitenden Anhörungsverfahrens, in dem er durch ein simples Schreiben zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert wurde, nun im Anschluß einen Bußgeldbescheid erhält, dem nutzt diese Entscheidung des VG SH nichts. Der möge gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen und diesen so gut wie möglich begründen. Die Tatsache, dass aber einzelne Gesundheitsämter bereits die Aufforderungsschreiben als Verwaltungsakt ausgestaltet hatten, nutzt ihm bei seiner Argumentation nichts.

Somit ist diese Entscheidung, die übrigens noch nicht rechtskräftig ist, erst einmal nur für diejenigen interessant, die von ihrem Gesundheitsamt in der Form eines VA zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert wurden. Sie können mit der Hoffnung auf Erfolg gegen einen solchen Bescheid vorgehen – Widerspruch oder Anfechtungsklage plus ggf Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Kosten des Verfahrens in der besprochenen Entscheidung wurden übrigens dem Landkreis auferlegt.


Wir stellen hier noch die Stellungnahme von Rechtsanwältin Röhring bereit, auf die oben verwiesen wird:

Nach Sichtung des Beschlusses des VG Schleswig-Holstein ist meine Euphorie doch etwas reduziert. Ich hatte gehofft, dass mit diesem Beschluss nunmehr die Möglichkeit eigeräumt wird, gegen die Anforderung des Immunitätsnachweises Widerspruch einzulegen und dadurch das Verfahren weiter in die Länge ziehen zu können.

Das ist jedoch leider meiner Ansicht nach nicht der Fall:

Nach den Beschlussgründen hat es den Anschein, als sei dieser Beschluss nur auf solche Fälle anwendbar, bei denen das GA die Vorlage eines Nachweises mit sofortiger Vollziehung anordnet und dadurch die Form eines Verwaltungsaktes wählt. Ein solches Schreiben habe ich bisher noch nicht gesehen.

Diesem Vorgehen hat das Gericht eine Absage erteilt. Aufgrund der Anordnung des Sofortvollzugs hatte dieses Schreiben die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes (VA) erhalten. Die Anforderung eines Nachweises könne nicht in Form eines VA vorgenommen werden, sondern sei eine vorbereitende Verfahrenshandlung. Der Gesetzgeber habe vorgesehen, dass erst die Anordnung eines Betretungsverbotes in Form eines Verwaltungsaktes mit gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug ergehe. Für die Anforderung des Nachweises in Form eines Verwaltungsaktes habe die Behörde keine gesetzlich vorgesehene Kompetenz.

Das bedeutet, dass grundsätzlich auch nach Auffassung des VG SH erst gegen die Anordnung eines Betretungs- und Tätigkeitsverbotes Widerspruch eingelegt werden kann, dann allerdings verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Form eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Sehr hilfreich ist der Beschluss für all die Fälle, in denen das GA die Anforderung des Nachweises in Form eines Verwaltungsaktes vornimmt mit Anordnung des Sofortvollzugs.

Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig

Und zum Abschluss hier noch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schlesweig-Holstein:


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

32 Antworten auf „Focus feiert „Justiz-Hammer“ – sind Briefe der Gesundheitsämter rechtswidrig? Juristin analysiert den Beschluss – Ergebnis: ernüchternd!“

„Normale Briefe“ können doch aber auch verloren gehen, so sie nicht PERSÖNLICH zugestellt werden, oder nicht?
Und muss man „normale Briefe“ überhaupt lesen, wenn sie nicht im farbigen Umschlag daherkommen und/oder besonders gekennzeichnet sind?
Fazit:
Ich mag keine Werbung, …egal von wem sie kommt.
Und vom Gesundheitsamt kommt hin und wieder Werbung! 😉

Was sagen Juristen dazu?

MfG

Goebbi hätte (obwohl er es eigentlich wusste) besser sagen sollen:

„Die Juristen und Richter sind alle Logenbrüder“.

Näher an der Wahrheit könnte diese Tatsache nicht sein….

ja ja, ganz richtig.

Den Satz oben schrieb er zum 17. April 1937 in sein Tagebuch; Anlass war ein Gesetzentwurf mit dem die Juristen erreichen wollten, dass nur Juristen Beamte werden dürfen – also nichts geringeres als der Versuch der „Logenbrüder“ ihrerseits die totale Macht im Staat zu ergreifen.

… und jeder, der will, weis wie ausserordentlich hilfreich die Juristen beim schreiben der Rassengesetze waren! Nicht nur Goebbels war damit legal unterwegs, sondern der GESAMTE Verwaltungsapparat, inkl. der damaligen Gesundheitsämter. Und das nutzen die Verwaltungsfachangestellten ausgiebig um vom Schreibtisch aus die Bevölkerung zu schikanieren … wie jetzt wieder.

(falls hier einer Holocaust-Leugnung draus drehen will: oben steht geschrieben der kleinredend als Holocaust bezeichnete Völkermord – was die korrekte Bezeichnung ist – war eine gesamtgesellschaftliche Leistung, wobei der Verwaltungsaparat + Juristerei mehr Schaden angerichtet hat als Goebbels allein jemals hätte können …)

Zitat:
„war eine gesamtgesellschaftliche Leistung, wobei der Verwaltungsaparat + Juristerei mehr Schaden angerichtet hat als Goebbels allein jemals hätte können …“

Im Jahre 2020 / 2021 und 2022 holte sich der Gesetzgeber noch alle aus dem Kranken-, Alten-, Behinderten- und Pflege-Bereichen; die Lehrer und Kindergärtnerinnen und vor allem die Arbeitgeber mit ins Boot.
„Verwaltungsaparat + Juristerei“ war „gestern“, der Gesetzgeber hat mächtig aufgerüstet.

tatsächlich, ja!

Die Armee der Mittäter und Komplizen wurde erheblich vergrössert. Definitiv ein neuer Rekord in Kontrolle.

Bei der Arbeit müssen ab Juli alle Kollegen wieder vollständig vor Ort arbeiten. Die Geimpften haben teilweise große Angst. Da ist dann die Rede von „Ich hatte ja bisher noch kein Corona“ und daraufhin dann der Kollege „Oh, das ist dann aber GEFÄHRLICH für dich“.
Und jeder guckt auf den einzigen Ungeimpften im Raum, der den Fehler machte, das damals nicht für sich zu behalten. Aber war ja auch gar nicht möglich, so sehr wie jeder „Impfling“ sein „Weihnachten“ (so kam es einem ja vor) öffentlich feierte. Die waren ja ganz aus dem Häuschen nach ihren Pieksern. Wer das nicht ebenso theatralisch in Szene setzte, der wurde sofort misstrauisch beäugt und dann offen zur Rede gestellt: Bist du etwa nicht?…

Dass die Coronisten es geschafft haben, dass die „Geimpften“ vor uns Angst haben ist einfach grandios.

Das ist mir schon einige Male begegnet:

„Wenn eure heilige „Impfung“ so toll wirkt, warum habt ihr dann Angst vor uns?“

Dann kommt meistens als Gegenargument:

„Naja, zumindest sollen wir ja keinen schweren Verlauf haben…“

@Alexander

„Naja, zumindest sollen wir ja keinen schweren Verlauf haben…“
Antworten

Lieber Gott, lass bitte unbeflecktes Hirn vom Himmel regnen.
5 Gr. Koka, 5 Gr. Gras und 5 Liter Bier, alles innerhalb weniger Stunden eingenommen, könnte einem das Hirn nicht so vernebeln, wie es bei den indoktrinierten Propaganda-Opfern geschehen und anscheinend unumkehrbar ist, leider…. Denn: Wer kennt genau diese Argumentation nicht? Niemand, denn wir kennen sie alle, nämlich genau diese Argumentation !!! Und: Woher kommt sie? Bingo!! Von den ÖR-Quantitäsmedien und RTL-Benebelt-Dir-Gerne-Dein-Resthirn-Sendern !!

Das bestätigt: Bekanntlich muss eine Lüge nur so häufig wie möglich wiederholt werden, damit sie sich in die Köpfe der Menschen einbrennt…. Und wenn ein solcher Prozess über 2 Jahre läuft, ist das im Hirn Eingebrannte unumkehrbar. Wir alle sehen und erleben es !!

Die ach so modernste und aufgeklärteste Gesellschaft ist leider die verblödetste Gesellschaft seit Menschengedenken !!!

Und was ist der größte Feind des Egos? Sich selbst und vor allem gegenüber anderen eingestehen zu müssen, dass man falsch lag, dass einem ein Bär aufgebunden wurde. Das ist – ebenfalls seit Menschengenken – eines der schwierigsten Prozesse innerhalb der Psyche eines Menschen, und das wissen die Herren Auftraggeber tausender bereits erfolgter Studien und der Studien über menschliche Verhaltensforschung. Denn die gibt und gab es nie ohne Grund…

Wie bei Big Money: Folge dem Geld, und Du findest die Übeltäter, bitte auch bei ALLEN Studien dieser Welt auf die Auftraggeber einer jeweiligen Studie achten, egal wie harmlos die Studie klingen mag. Mache den Auftraggeber einer Studie ausfindig – also welcher diese finanziert und egal welche Einrichtung oder Firma den Auftrag bekommt – und Du wirst sehen: Es ist immer die gleiche Clique !

Diese überaus große gespielte Sorge, das jemand der nicht geimpft ist, am schlimmsten getroffen werden kann, ist lachhaft. Meine Frau ist zwei Jahre lang ohne Covid, hat sich an den Maskenblödsinn gehalten und auch ein Jahr lang das Testen auf dem Arbeitsplatz ertragen! Ergebnis: Kollegen mit allen Impfungen fallen immer wieder mit Positiven Ergebnissen aus und stecken in Quarantäne. Bis heute hat meine Frau keine Anzeichen und keine positiven Test gehabt, was zeigt was diese Impfung wirklich bezweckt, eine Reduzierung der Menschen durch Gen-manipulierte Impfung! Heute sagen alle Kollegen, sie werden keine weitere Impfungen mehr mitmachen, die folgen der vorherigen Impfungen haben das Maß erreicht.

Danke Frau Lescaux für diese wie immer sehr kluge, genaue, erhellende Einordnung. Super Service für uns kleinen (oder gar nicht mehr so kleinen?) Kreis der Corona-Blog-Leser.

Das wüsste ich auch mal gerne, wie groß der Kreis der C-B-Leser ist. Wo sind die 10 Mio Ungeimpften? Na ja, vielleicht gibt es ja viele „stumme Mitleser“. Möglichkeiten, sich zu informieren, gibt es viele. Aber ich kenne keinen blog, der 1. ein so breit gefächertes Spektrum an Beiträgen und Infos bietet, von kleinen Anekdoten über coronaspezifische Presseschau bis hin zu sauber ausgearbeiteten Berichtsanalysen (RKI/PEI); der 2. nicht auf jedes unrecherchierte Gerücht hereinfällt und nicht alles ungeprüft nachplappert; der 3. so viele „mitarbeitende“ Kommentatoren hat, die ihrerseits alles Mögliche aus dem Netz ausgraben und hier einstellen; und bei dem 4. im Kommentarbereich auch zeitnah gegenseitiger Austausch möglich ist. Die einzigen anderen mit einer guten Qualität sind m.E die „Achse“, aber da dauert es ewig, bis mal ein Kommentar veröffentlicht wird. Bis man dann antworten kann, ist die Kommentarfunktion schon wieder geschlossen.

„Wo sind die 10 Mio Ungeimpften?“
Die geben sich nicht 2 Jahre mit den Symtomen ab, sondern sind auf den Finanzfach-Blogs, da sie die Ursache „Finanzcrash“ verfolgen, nicht die Symptome wie wir.
All die Geschlumpften werden mit den Nebenwirkungen ausgenockt. Die sollen mit ihrer Erkrankung beschäftigt sein, und mit der Abfallspirale ihrer Psyche, weil keiner zur Hilfe eilt und alles unter den ‚Teppich“ gekehrt wird. Aber wir sind nur der größte Nebenschauplatz, neben der Klimakatastrophe und dem Ukraine-Geschehen. Also drei Nebenschauplätze. Die meisten der 10 Millionen befinden sich auf dem Hauptschauplatz:
Herbei geführter Wirtschaftscrash, um den Finanzcrash zu vertuschen!

Demnach hat Lilly gar nicht so Unrecht damit, dass wir uns im Kreise drehen. Aber es drehen sich eben alle im Kreise, denn auch der Finanzcrash ist nicht der erste, den die Politik verursachte und zu vertuschen versucht.
Es ist egal wo man sich im Kreise dreht. Wichtiger ist dabei, wann wagt man den Absprung aus dem Kreislauf und vor allem wie gestaltet man den Absprung.

Der Focus berichtet erneut über die Kanzlei Rogert & Ulbrich, über die hier letztens schon ein Artikel veröffentlicht worden war. Sie berichten über „große Blutbilder“, die ihre Mandanten haben machen lassen, wodurch V-AIDS festgestellt werden konnte. Offenbar werde – man höre und staune – das Immunsystem durch die Impfung zerstört.

https://www.focus.de/presseportal/was-ist-v-aids-nach-einer-impfung-wie-wird-v-aids-diagnostiziert_id_107968934.html

Das erklärt, warum der Unlauterbach sich selber in Gefahr begibt mit der „aufgebauten Immunitätslücke“, die er selber mitzuverantworten hat (hier kann er bestenfalls noch sagen, dass „wir“ es nicht besser gewusst haben). Die wird dann im Herbst zum Sündenbock und alleinigen Narrativ gemacht, so dass die Folgen der vakzininduzierten Immunitätsschwäche / V-AIDS kleingeredet oder gar unter den Teppich gekehrt werden können.

Die Impfung wirkt: Nun ist auch Corona-Papst Fauci an Covid-19 erkrankt.

Die Verwicklungen des Anthony Fauci in die mutmaßliche Entwicklung des Coronavirus in einem chinesischen Labor sind noch lange nicht endgültig geklärt. An seiner Position als Leiter des NIAID wurde dennoch nie gerüttelt. Nun ist der Mann, der auch für zahllose ethisch fragwürdige Versuche bekannt wurde, selbst an Covid-19 erkrankt – trotz aller “Schutzimpfungen.

https://report24.news/die-impfung-wirkt-nun-ist-auch-corona-papst-fauci-an-covid-19-erkrankt/?feed_id=17568

Er hat einfach noch nicht den 5. Booster erhalten.
Oder ein UngeNimpfter ist an ihm vorbeigelaufen.
Möglicherweise ohne MNS.
Wer weiß.
Es ist schon nicht nett, aber man spürt Schadenfreude
und Genugtuung, oder nicht?!

Ok, das Schreiben vom Gesundheitsamt war eigentlich nur ein Informationsschreiben. Es ergibt keinen Sinn, dagegen widersprechen oder klagen zu sollen.

Ich möchte aber davor warnen, dem Gesundheitsamt irgendwelche Argumente zu schreiben. Mein Motto ist: Mit Terroristen verhandelt man nicht. Man macht sich damit nur seine Position vor Gericht kaputt.

Zwei positive Beispiele aus der letzten Woche: Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen in der Corona-Zeit. Beide Familien haben die Anhörung ignoriert, den Bußgeldbescheid nur kurz mit „Einspruch“ quittiert und dann dem Druck der Gerichte (in zwei verschiedenen Städten) widerstanden, irgendwelche Unterlagen oder Argumente zu liefern. Ergebnis: Beide Verfahren wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Keine Argumente zu liefern, heißt nicht, still im Gerichtssaal zu sitzen. Es heißt stattdessen, die Zeugen mit guten Fragen zu zerlegen.

Genau so geht es!
Habe auch ein Dutzend Beispiele, alleine vier davon von mir selbst.
Genau so wie Sie es schreiben.
Hier werden auch viel zu viele Argumente geliefert… Die Richter fürchten sich mehr davor nicht zu wissen wer genau da auf der Anklagebank sitzen wird, und wie dieser argumentiert… Deshalb Finger weg von Rechtsanwälten…

Und heute kann man schon wieder was von Impflicht ab 60 lesen (siehe z.B welt.de). Da die Mehrheit (~90%) weiterhin diese Leute wählt (man will ja zu den Guten gehören), wird sich nichts ändern, ganz im Gegenteil …

Gefühlt wählen zw. 50 bis 60 % immer die gleichen Volkszertreter.
Passende Ergebnisse setzen sich aus Desinteresse, Dummheit und Wahlfälschung im großen Stil zusammen.
Da können große Dichter schreiben was Sie wollen, es wird wieder zu spät sein.
Zitat Erich Kästner:

„Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf…“

Gestern in der Straßenbahn, ich wie immer meine Maske am Kinn, die meisten tragen keine oder tragen sie unter der Nase.

Beim Aussteigen eine Frau, vielleicht um die 50 oder 55, zierlich, eher introvertiert wirkend, zu mir auf mein kinn zeigend: „maske?!“.
Ich betont genervt „Die bringen doch eh nichts, Sie atmen doch dran vorbei, … aber wenn es Sie beruuuuhigt…“ und mache Anstalten, die Maske hochzuziehen.
Sie winkt ab, so ungefähr jetzt steige sie ja eh aus, und sagt dann, sie habe nur gerade in ihrem Nacken meinen ATEM GESPÜRT gehabt!!!

Ich kann es nicht fassen, entrüstetes „gaaaanz bestimmt NICHT!“.
Ein weitererer Passagier, ordentliche FFP2 tragend auch noch außerhalb der Straßenbahn, sich mit mir solidarisierend und mimt parodisierend eine Person, die versucht, 2 Meter weiten Atem zu schicken, lacht. Ich sage „Manche Leute spinnen wirklich, oder?“ Er wieder ernst und nachdrücklich „Schlimm, was das mit unserer Gesellschaft gemacht hat.“

Schlimm ist, dass Sie @Forne überhaupt noch den Lappen irgenwo im Gesicht hängen haben!
Ich lobe mir all jene die in der Straßenbahn, in Bussen, etc. NICHTS mehr tragen. Zum Großteil sind das eher unsere ausländischen Mitbürger.
Letztens musste ich so lachen:
Ein Typ von den Fußknöcheln bis hoch zum Hals voll tattowiert, fast keine Haut war mehr zu sehen vor lauter Tattoos, aber in der Straßenbahn den FFP2-Lappen um und mich böse anschauend, weil ich sicher nichts mehr trage. Ich habe den voll ausgelacht und gesagt:
„Fehlt jetzt nur noch der Motorradhelm am Arm hängend – in der Straßenbahn!“ 😀
Ich rede mir einfach ein die haben alle Angst vor’m shedding, denn ansonsten sehe ich Schwarz für die Menschheit.

Zitat „Schlimm ist, dass Sie @Forne …“

Ich hatte schon mit solch einem Kommentar gerechnet gehabt. Und wie erwartet, hier kommt er, ihr seid eben auch alle so schön berechenbar.

Wie nett, wenn man immer meint, für andere zu wissen, was die richtig machen sollen und können.
Vielleicht habe ich einfach schon genug Bußgeldverfahren am Hals, vielleicht will ich auch mal meine täglichen Bahnfahrten ohne allzu massive Konfrontation mit der Staatsgewalt hinter mich bringen, vielleicht fahre ich bereits schwarz und will bei einer Kontrolle nicht „besonders hart“ behandelt werden, weil ich eh Geldsorgen habe,…
Sie wissen es doch gar nicht!
Aber immer schön für andere urteilen und diese vor allem verurteilen.

Ich setze mein Zeichen. Das ist für mich genau das, was ich in meiner aktuellen Situation an dieser Stelle leisten kann und mag, und man bekommt in meiner Stadt damit schon genug ab, das kann ich ihnen sagen.

Wollen wir jetzt alles gegeneinander aufrechnen? Dann fangen Sie doch mal an, wie hoch ist die Zahl Ihrer wöchentlich besuchten Spaziergänge, wieviele Transparente tragen Sie, wieviele Bußgelder haben Sie kassiert, wie viele Probleme am Arbeitsplatz deswegen bekommen,…?

Wenn Sie auf der Ebene weitermachen wollen, gerne.

Ach @Forne

„Vielleicht…“; „Vielleicht…“; „Vielleicht…“ so viel Mühe mit den Vielleicht-Gründen, dabei müssten Sie nur noch mal lesen, was Sie einen Kommentar davor schrieben und zu der Frau in der Bahn als Erklärung sagten:

„Beim Aussteigen eine Frau, vielleicht um die 50 oder 55, zierlich, eher introvertiert wirkend, zu mir auf mein kinn zeigend: „maske?!“.
Ich betont genervt „Die bringen doch eh nichts, Sie atmen doch dran vorbei, … aber wenn es Sie beruuuuhigt…“ und mache Anstalten, die Maske hochzuziehen.“

Nochmal:
„„Die bringen doch eh nichts, Sie atmen doch dran vorbei,..“

Wenn man davon überzeugt ist, dass etwas nichts bringt, aber tut es dennoch… Zumal wäre ich die Frau gewesen die behauptet den Atem im Nacken gespürt zu haben, dann hätte ich Sie ausgelacht bei Ihrer Erklärung „die bringen eh nichts“, denn es gibt seit gut 6 Wochen keinerlei Kontrollen mehr in Straßenbahnen und Bussen, nicht mal mehr die Fahrer sprechen einen mehr an, wenn man ohne Lappen an denen vorbei läuft oder hinter denen sitzt. Vor was also wollen Sie sich vor Bußgeld schützen, wenn es keines mehr dafür geben darf, da keine gesetzliche Grundlage.

Zitat:

„Wollen wir jetzt alles gegeneinander aufrechnen? Dann fangen Sie doch mal an, wie hoch ist die Zahl Ihrer wöchentlich besuchten Spaziergänge, wieviele Transparente tragen Sie, wieviele Bußgelder haben Sie kassiert, wie viele Probleme am Arbeitsplatz deswegen bekommen,…?
Wenn Sie auf der Ebene weitermachen wollen, gerne.“

Haben Sie sich über eine Dame beschwert, welche gerne hätte, dass Sie den Mundschutz in der Straßenbahn tragen oder habe ich mich über die Dame beschwert?
Sie möchten hier nun also aufzeigen, dass Sie sehr wohl das Recht haben sich über diese Dame zu ärgern, ohne aber zu wissen, ob diese Dame:
Vielleicht….
Vielleicht….
Vielleicht….
Verstehen Sie? Sie werfen mir vor ich urteile oder verurteile, was gar nicht zutrifft, sondern ich stellte fest was mir am liebsten ist. Aber Sie nahmen sich zuvor das Recht heraus über diese Dame zu berichten als wäre diese Dame ein Alien und ihr Wunsch (tragen der Maske) nicht von dieser Welt 😀
Während Sie aber die Maske am Kinn hängen haben 😀 der Dame somit doch indirekt völlig Recht geben, aber direkt sich an ihr stören und abreagieren.

Auch wenn es sich anfänglich wie ein kleiner Sieg anfühlt, so wird er doch durch die Korruption in Deutschland wieder gefressen! Focus hier auch noch als Titel zu nehmen ist reiner Sarkasmus, denn die Medien, egal aus welcher Ecke sind gekauft von Politischen Kriminellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert