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Im Netz kursieren viele Mythen zur allgemeinen Impfpflicht – eine ehemalige Rechtsanwältin klärt auf

Am 07. April 2022 steht im Bundestag wieder die Behandlung einer allgemeinen Impfpflicht auf der Tagesordnung. In vielen Zeitungen und sozialen Netzwerken ranken sich dazu wilde Gerüchte und Spekulationen – bin hin zum Impfzwang unter Nutzung körperlicher Gewalt. Die ehemalige Anwältin und Leserin des Corona Blogs hat sich im Detail die Gesetzentwürfe und Anträge angesehen, die am 07. April behandelt werden und fasst die wesentlichen Punkte hier zusammen.

Es ist nicht der erste Gastbeitrag, den die pensionierte Anwältin, die unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ hier auch kommentiert, für uns alle verfasst hat: im Februar hat sie bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert und für Rechtslaien verständlich dargestellt. Vor einigen Wochen hat sie in einigen Kommentaren, die wir als Beitrag hier veröffentlicht haben, bereits einen Gesetzesentwurf für eine allgemeine Impfpflicht erläutert und außerdem in einem weiteren Beitrag geschildert, wie es insbesondere mit dem Zwangs- und Bußgeld aussieht. In dem Beitrag heute geht es auch wieder um die (eventuell anstehende) allgemeine Impfpflicht in Deutschland. Dort gibt es derzeit nicht nur einen Gesetzesentwurf, sondern mit den unterschiedlichsten Anträgen kommen wir auf insgesamt fünf. Frau Lescaux stellt diese hier vor und fasst die wesentlichen Punkte zusammen:

Abstimmung am 07. April ist wahrscheinlich

Am 7. April 2022 soll im Bundestag über die Corona-Impfpflicht abgestimmt werden. Inzwischen ist die Tagesordnung soweit ergänzt, dass doch davon ausgegangen werden muss, dass am 7. April demnach nicht nur die zweite Lesung stattfinden soll, sondern im Anschluss daran auch bereits die Abstimmungen stattfinden sollen.
Terminiert ist laut Sitzungsplan von 9.00 Uhr morgens bis 10.40 Uhr. Danach steht das Thema Ukrainehilfe auf der Sitzungsordnung. In den Erörterungen zur Tagesordnung heißt es allerdings, dass nach einer 70-minütigen Debatte mit mehreren namentlichen Abstimmungen zu rechnen ist. Dann müsste die „Ukrainehilfe“ eigentlich wegfallen und umterminiert werden. So ist es jedenfalls Stand heute Abend.

Übersicht über die Gesetzesentwürfe und Anträge

Es gibt zwei Gesetzesentwürfe (GE) und drei Anträge (A).

Gesetzesentwurf 1

Der erste Gesetzesentwurf von Abgeordneten der Ampel-Koalition: Drucksache 20/899
betrifft die Impfpflicht bzw. Impfnachweispflicht für alle Erwachsenen ab 18 Jahren. Diesen hatten wir hier bereits erörtert.

Gesetzesentwurf 2

Der zweite Gesetzesentwurf: Drucksache 20/954 wurde eingereicht von einer Gruppe um den Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann (FDP). Er betrifft

  • eine Impfberatungspflicht für alle nicht geimpften oder nicht-befreiten oder nicht-schwangeren Erwachsenen
  • und eine Impfpflicht für Personen im Alter von über 50 Jahren. Und zwar unter Vorbehalt.
    Näheres siehe unten.

Da angeblich keiner der einzelnen Entwürfe zur Zeit mehrheitsfähig sein soll, finden laut Pressemitteilungen wohl zur Zeit Gespräche dahingehend statt, dass man aus diesen beiden Gesetzesentwürfen einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag ausarbeiten will.
Weitere Einzelheiten, auch zu den Unterschieden zwischen den beiden Entwürfen, siehe weiter unten.

Dann gibt es drei Anträge, die nicht als Gesetzesvorschlag ausformuliert sind. Diese Anträge sind relativ überschaubar – je einige Seiten – und als Fließtext besser lesbar als ein Gesetzesentwurf. Mit diesen können wir uns näher beschäftigen, wenn einer von ihnen die Stimmenmehrheit bekommen sollte.

Antrag 1 – Drucksache 20/978

Drucksache 20/978 ist ein von der CDU/CSU vorgelegter Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzesentwurf für ein Impfvorsorgegesetz auszuarbeiten. Hier geht es um die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und um die Definition von Kriterien, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bzw für Menschen einer bestimmten Altersschwelle (z.B. ab 50 Jahren) einsetzen soll. Als Sanktionierung soll ein Bußgeld vorgesehen sein.

Antrag 2 – Drucksache 20/680

Drucksache 20/680 ist ein von einer Gruppe um Herrn Wolfgang Kubicki (FDP) vorgelegter Antrag an die Bundesregierung, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Impfbereitschaft zu erhöhen. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.

Antrag 3 – Drucksache 20/680

Drucksache 20/516 ist ein Antrag von Politikern der AfD dahingehend, dass die Bundesregierung beschließen möge, von Plänen für eine Impfpflicht abzusehen und einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, mit dem die bereits bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben werden soll.

Zu den beiden Gesetzesentwürfen:

Den Entwurf 1 haben wir hier bereits ausführlich besprochen.
Der Entwurf 2 entspricht in weiten Teilen dem Entwurf 1. Er ist größtenteils wortwörtlich abgeschrieben.
Details bzw. Unterschiede:

  • Siehe § 20 a auf Seite 12 der Drucksache
    Alle Erwachsenen ab 18 Jahren sind verpflichtet, bis zum 15. September 2022 gegenüber ihrer Krankenkasse einen Nachweis vorzulegen. Und zwar entweder
    • einen Impf- oder Genesenennachweis
    • oder einen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation bzw. einen Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft im 1. Drittel
    • oder (abweichend zu GE-1): einen Nachweis über eine „individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus“
  • § 20 b ab Seite 14:
    Hier wird eine Impfpflicht für alle Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres vorgesehen. Diese soll aber nicht schon jetzt bzw. ab einem schon jetzt bekannten Datum in Kraft treten. Sie soll abhängig sein von einem vorher noch gesondert zu treffenden Beschluss des Bundestages auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Impfquoten und Virusvarianten (Details nachzulesen auf Seite 14).
    Näheres hierzu steht in den Erläuterungen auf Seite 38 unter „Zu Absatz 1“.
  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt ebenfalls bestehen, § 20 c, Seite 15.
  • Wie in GE-1 soll das Gesetz gelten bis zum 31.12.2023 mit Verlängerungsmöglichkeit.
  • Wie in GE-1 ist in § 22 a eine Regelung vorgesehen, nach der durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen zur Erlangung eines gültigen Impf- bzw Genesenennachweises geändert werden können.
    Auch hier heißt es sowohl im Gesetzestext als auch in den Erläuterungen auf Seite 42 unter „Zu Satz 1“, dass nur Änderungen vorgenommen werden dürfen, die für die Betroffenen vorteilhaft sind – es dürfen keine strengeren Anforderungen getroffen werden. Über die Auslegung dieser Formulierung ist hier bereits ausführlich diskutiert worden.
  • Wie in GE-1 ist die Verhängung von Bußgeld und von Zwangsgeld vorgesehen, wobei die Höhe des Bußgeldes sich auf bis zu € 2.500,- belaufen kann.
Zwangsgeld und Bußgeld

Zum Zwangsgeld: Ich verweise auf den Vor-Artikel hier im Blog.
Eine betragsmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen.
Das heißt: im Verwaltungsvollstreckungsgesetz steht, dass ein Zwangsgeld bis zu € 25.000,– betragen kann.

Bedeutet das, dass diese Höhe voll ausgeschöpft werden könnte?

Das Bußgeld – bitte den Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld beachten – ist in beiden Gesetzesentwürfen auf bis zu € 2.500,– gedeckelt. Das Zwangsgeld ist nicht gedeckelt.
Aber: In den inzwischen bekannt gewordenen diversen „Handlungsleitenden Anweisungen“ der Landesgesundheitsämter zu der soeben in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht heißt es,

  • dass das Bußgeld möglichst bis zur Höhe von € 2.500,– voll ausgeschöpft werden soll.
  • und dass ein Zwangsgeld bis zur Höhe von € 1.500,– verhängt werden kann.

Das bedeutet: Im Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht selbst ist das möglicherweise zu verhängende Zwangsgeld nicht betraglich gedeckelt, wohl aber in den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen.
Das kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei evtl. Inkrafttreten eines Impfpflichtgesetzes das Zwangsgeld, welches also theoretisch bis zu € 25.000,– betragen kann, in einer nachträglichen Verwaltungsanweisung begrenzt werden könnte. Kann sein, muss nicht sein.

Zur Erinnerung: Bußgeld kann pro Ordnungswidrigkeit einmal verhängt werden. Zwangsgeld kann bis zur Erfüllung der Pflicht mehrmals verhängt werden.

Sind Haftstrafen und Zwangsimpfung möglich?

Ersatzzwanghaft oder Erzwingungshaft sind in beiden Gesetzesentwürfen ausdrücklich ausgeschlossen worden. Wer also nicht zahlen kann, nicht zahlen will, wird nicht stattdessen mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Eine weitere Klarstellung.
Es geistert ein Gerücht durchs Internet, es könnten Haftstrafen oder sogar eine Zwangsimpfung – vollzogen durch körperliche Gewaltanwendung – möglich sein. Dieses Gerücht basiert wohl auf einem Schriftstück des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:

Allgemeine COVID-19-Impfpflicht – Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung.

Dieses datiert vom 3. Dezember 2021. Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, in dem allgemein vorgestellt wird, welche Möglichkeiten es im Verwaltungsrecht grundsätzlich gibt, um Maßnahmen zu vollstrecken. Es wird dann auf der letzten Seite dieses Gutachtens noch kurz erörtert, ob insbesondere körperlicher Zwang zur Durchsetzung einer Impfpflicht verhältnismäßig wäre.

Es muss im Internet Artikel gegeben haben, in denen suggeriert wird, diese Erörterungen wären Bestandteil der Gesetzesvorlage.
Das ist nicht der Fall. Jegliche Freiheitsstrafen und erst recht jegliche zwangsweise Verabreichung einer Impfung sind ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Irreführender Artikel in der Berliner Zeitung

Inzwischen hat sich auch ein Artikel in der Berliner Zeitung mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beschäftigt:

In diesem Artikel wird zwar ganz zu Beginn kurz darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Gesetzesentwürfe keinen unmittelbaren Zwang (sprich: körperliche Gewalt) vorsehen. Im weiteren wird aber ausführlichst auf das Gutachten eingegangen, ohne dass z.B am Ende des Artikels noch einmal klargestellt wird, dass alle dort erörterten Möglichkeiten in den Gesetzesentwürfen eben ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Diese weiteren Zwangsmittel – Körperlicher Zwang bzw. Inhaftnahme – sind nicht nur nicht vorgesehen, sie sind ausgeschlossen.

Beide Entwürfe enthalten einen § 54 c „Zwangsmittel“. Es heißt dort:

Zur Durchsetzung …. ist ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig.

Das bedeutet, dass im Geltungsbereich der vorgesehenen Impfpflichten von den im Verwaltungsvollstreckungsgesetz §§ 9 – 12 vorgesehenen Zwangsmittel „nur“ das Zwangsgeld angewendet werden darf.
„Unmittelbarer Zwang“ ist ausgeschlossen, weil er durch die Formulierung „ausschließlich … Zwangsgeldes“ ausgeschlossen ist.
Haft ist wortwörtlich ausgeschlossen.

Eine andersartige Entscheidung liegt deshalb eben auch nicht „im Ermessen der Behörde“, wie es in dem BZ-Artikel weiter heißt. Ein behördliches Ermessen kann nur im Rahmen eines Gesetzes erfolgen. Wenn also ein Zwangsgeld vorgesehen ist, hat die Behörde ein Ermessen bei den Fragen – ob / wann / wie.
Ist eine Rechtsfolge oder Maßnahme gar nicht erst vorgesehen, ist insoweit auch kein Raum für Ermessen vorhanden. Eine Behörde kann keine Rechtsfolge hinzuerfinden, die in einem Gesetz nicht vorgesehen oder sogar ausgeschlossen ist.

Dass diese Rechtsfolgen an anderer Stelle im Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind, ändert nichts daran. Durch die Gesetzesentwürfe sollen neue Bestimmungen in das IfSG eingeführt werden, die eben so ausformuliert sind, wie oben dargelegt und die deshalb jedenfalls für den Bereich einer „Impfpflicht“ vorrangig wären.


Wir danken Margot Lescaux (wieder einmal) herzlich für die detaillierte und verständliche Auswertung, die sicherlich viel Zeit in Anspruch genommen hat und gewiss vielen Lesern Licht ins Dunkel bringt.

Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

216 Antworten auf „Im Netz kursieren viele Mythen zur allgemeinen Impfpflicht – eine ehemalige Rechtsanwältin klärt auf“

mal was anderes:
Weiß zufällig jemand was aus dieser Pariser Rechtsanwältin geworden ist, die vor über einer Woche verhaftet worden ist, Virginie de Araujo-Recchia?

Sie wurde 60 Stunden festgehalten und dann freigelassen. Es gibt ein Kommuniqué von ihr: Gegen sie werde nicht ermittelt und sie wurde selbst nicht beschuldigt. Es wurden Auskünfte von ihr verlangt, zu denen sie wg der anwaltlichen Schweigepflicht weiter nichts sagt, weil diese ein laufendes Verfahren gegen einen ihrer Mandanten betreffen. Die vollständige Stellungnahme ist auf francesoir abgedruckt.

Es ging und geht nicht um ein Virus namens Corona. Es geht um die Dezimierung der Bevölkerung, um die Zerstörung der deutschen Wirtschaft, um das Abschaffen von Privateigentum (denn Eigentum bedeutet Freiheit), um, wie Kelly M. Greenhill sagt, die „Migrationswaffe“, d.h. künstlich erzeugte Flüchtlingsströme als Form der Kriegsführung. Deutsche Politiker arbeiten seit Jahren für die geo-imperialistischen Interessen der USA, aus welchen Gründen auch immer. Ist nichts Neues, gab es schon nach dem ersten Weltkrieg, als die deutschen Kommunisten (allen voran Kurt Eisner) sich den Amerikanern zum Schaden Deutschlands anbiederten. Weil sie das Volk nicht achten, weil man ihnen verspricht, dass sie ungeschoren davonkommen, werden sie über Leichen gehen. Die Impfpflicht wird kommen, so oder so, wir müssen weniger werden! Die deutsche Justiz liegt in Trümmern, Justitia ist tot. Ärzte sind zu Todfeinden geworden. Es wird kein Entrinnen geben, zumindest nicht durch Demonstrieren. Es gibt ein protestantisches Kirchenlied aus dem 30jährigen Krieg: „Wach auf, wach auf, du deutsches Land, du hast genug geschlafen“.

Was passiert mit den Buß- und Zwangsgeldern, wenn jemand nicht zahlen KANN? Bleibt da eine Schuld bestehen, und wenn ja, wie lange? Was passiert, wenn jemand bspw. nicht zahlen kann und insgesamt 10.000 Euro aufgebrummt bekommt. Danach erbt man 20.000 Euro, ist dann die Hälfte des Erbes weg?

Ich weiß es nicht, aber ich glaube, es ist müßig, sich über solche Details Gedanken zu machen, weil wir doch alle gesehen haben, wie schnell die einfach mal Gesetze „anpassen“.
Ich gehe mittlerweile so an die Sache heran, dass ich mir sage, ich weiß, was deren letzendliches ZIEL ist. Wenn man weiß, wohin die Reise gehen soll und dass sie zudem ganz offenbar bereit sind, dafür so einiges Menschenrecht und viel Moral zu brechen, dann kann man sich das Wichtigste ableiten.

Das ist vielleicht so ähnlich wie mit den Ausnahmen von der Impfung.
Theoretisch gibt es sie ja, die Leute mit Kontraindikation. Wegen derer sollen sich alle anderen ja auch impfen lassen, heißt es immer wieder, um diese Individuen eben auch mitzuschützen.
ABER schaut man dann mal genauer hin, kann man die mit der Lupe suchen, denen wirklich anerkannt wird, dass sie sich nicht impfen lassen sollen. Ich kenne keinen Fall.
Eher so Je kränker desto dringender soll geimpft werden.

Was ich damit sagen wollte: Man wird ihnen am Ende wahrscheinlich nichts lassen.
So oder so.
Wie der Weg dahin genau aussehen wird,… keine Ahnung, kann man nur mutmaßen.
Aber es wird meiner Prognose kein Erbe mehr geben, dass man ihnen lässt.
Weil einfach generell kein Normalsterblicher mehr irgendwas besitzen soll.

Nein, das gilt nur für Deutsche, Flüchtlinge sind explizit ausgenommen. Deshalb können in Sachsen auch die Tschechen in den Altenheimen und Kliniken unbehelligt ohne Impfung arbeiten, soweit ich weiß.!

Finde es schon unfair. Ein Zwang nur den Staatsangehörigen aufzubürden.
Aber der Name sagt es ja schon: „ Staatsangehörig“ = gehörig dem Staat

Falsch. Es wird weder auf die Nationalität noch auf den Aufenthaltsstatus abgestellt.
Im übrigen scheint das ja jetzt sowieso alles kalter Kaffee von gestern zu sein. „Sie“ hecken einen neuen Gesetzesvorschlag aus, weil bislang keiner richtig mehrheitsfähig ist. Geht ja heute durch die gesamte Presse. Mal sehn, was dabei geändert wird.

Naja, gut, vielleicht auf indirekte Weise dann nicht. Weil sie einfach mehr Möglichkeiten haben, zu behaupten, sie wären nur temporär hier. Oder einfach, weil sie generell „weniger zu verlieren“ haben und womöglich auch einfach bisher im Leben bereits gelernt haben, sich durchzusetzen. Wir sind da ja schon eher verweichlicht und wollen uns möglichst nicht strafbar machen, glaube ich.

Anscheinend sprach auch Prof. Burkhardt im Bundestag. Es ist ja echt traurig, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich irgendeine linke oder grüne Fanatiker-Person von noch so eindeutigen und schlimmen Fakten noch abbringen ließe. Die entscheiden einfach gar nicht individuell/selbständig und aufgrund von Fakten, Wissenschaft und Ehtik. Die entscheiden auf Grundlage von Macht, Gruppen und Schutz von oben und dem Mainstream.
Es gibt Nebenwirkungen, Tote und der „Impfstoff“ verteilt sich im ganzen Körper? – Na, wenn schon, es haben jetzt so viele injiziert bekommen, kann ja nicht so schlimm gewesen sein. Außerdem sagen es ja „alle“ und ich will ja nicht zu den Querdenkern, Russlandverstehern, Nazis oder zur AfD gehören.

Die Virologie ist ein Wissenschaft mit hypothetischem Forschungsobjekt. Ob es Viren gibt (also krankmachende Erreger mit dem Aussehen von Exosome), ist bis heute nicht sicher geklärt und nur eine Hypothese (andere Hypothesen sprechen davon, dass diese angeblichen Viren, in Wahrheit Exosome, nicht Ursache sonder FOLGE der Erkrankung sind.)

Folgerung: jeder, der sich Virologe nennt ist ein Betrüger. Ob bewusst oder nicht, ob er sich selbst auch betrügt oder nur die anderen, steht auf einem anderen Blatt.

Ich glaube KEINEM Virologen irgend etwas.

(Genauso wenig wie ich einem Einhornologen irgend etwas glauben würde.)

Noch eine Frage (falls sie schon behandelt bzw. beantwortet wurde, bitte ich um Entschuldigung für’s Überlesen)
Soweit ich weiß, muss man ja vor der Impfung eine Einverständniserklärung unterschreiben? Wenn man nun mehr oder weniger gezwungen wird, sich impfen zu lassen, unter Umständen sogar einer Zwangsimpfung unterzogen wird, muss man die Einverständniserklärung dann auch unterschreiben? Und falls man dies nicht tun würde, was würde dann passieren? Wird einem die Hand von einem Polizisten „geführt“?
Was steht überhaupt in dieser „Einverständniserklärung? Das man über die Risiken aufgeklärt wurde? Und falls der Gesetzgeber nun auf das Unterschreiben der Einverständniserklärung in so einem Fall verzichten würde, wer würde dann haften, falls etwas schief geht?

Keine Gewalt, keine Polizei.
Ich kenne persönlich aus der Familie nur eine Einverständniserklärung, die schon fast ein Jahr alt ist. Es steht drin, wie der Impfstoff funktioniert, also zb was mRNA bedeutet und so, wie er (angeblich) wirkt und welche Nebenwirkungen bekannt sind. Die, die eben damals schon bekannt waren, sind ja inzwischen noch welche dazugekommen. Dann müssen Sie unterschreiben, ob Sie alles verstanden oder ob Sie noch Fragen haben. Letztlich müssen Sie ankreuzen, ob Sie mit der Impfung einverstanden sind oder ob Sie sie nicht wollen.
Wenn Sie „nein“ ankreuzen, dann darf ein Arzt Sie nicht impfen. Ironie an: so war das jedenfalls in dem Rechtsstaat, in dem ich bisher gelebt und gearbeitet habe…. Ironie aus. Dann gehen Sie ungeimpft wieder nach Hause. Und die Dinge nehmen ihren Lauf laut Gesetz.

„Dann müssen Sie unterschreiben, ob Sie alles verstanden oder ob Sie noch Fragen haben. Letztlich müssen Sie ankreuzen, ob Sie mit der Impfung einverstanden sind oder ob Sie sie nicht wollen.“

Nein – muss man nicht.

Im Gegenteil – eine Zustimmung ist juristisch nur gültig, wenn korrekt und für den Laien verständlich aufgeklärt wurde und die Menschen wissen, worin sie einwilligen.

Hier ist gar nichts rechtsgültig.

Und ja – ein Arzt muss nur über Risiken aufklären, die er wissen musste. Ob dem Arzt die Risiken tatsächlich bekannt sind, ist unerheblich. Er hat sich sachkundig zu machen. Dafür hat er Expertenstatus, auch wenn die Impferei einmal mehr beweist, dass Ärzte mehr Schauspieler als Fachleute sind.

Dass in der Realität vor Gericht geltendes Recht verletzt wird, und die meisten Anwälte die letzten juristischen Nullen sind, steht wie gesagt auf einem anderen Blatt.

Sie können zwar offenbar sehr gut beurteilen, ob andere Leute „Nullen“ sind oder nicht, können selbst aber nicht einmal lesen oder die Fragen der Leser verstehen. Die Formulierung: „Oder ob Sie sie nicht wollen“ bedeutet eben nicht, dass man eine Zustimmung abgibt, sondern dass man keine Zustimmung abgibt. Sie vertreten hier andauernd die These, man müsse gar nichts machen. Das war aber nicht die Frage von Dimitra. Und ja – wenn man schon beim Impfarzt sitzt, dann muss man irgendwas machen. Es sei denn, man fällt im nächsten Augenblick tot um oder verbringt den Rest seines Lebens untätig auf dem Besucherstuhl sitzend. Abgesehen davon, dass Sie dann herausgetragen werden. Selbst, wenn Sie dem Impfarzt den Kugelschreiber ins Gesicht werfen, haben Sie eine Entscheidung getroffen und etwas getan. Und wenn Sie kommentarlos aufstehen und rausgehen, ebenfalls.

Sie führen die Leute in die Irre.
Sie differenzieren nicht zwischen der Macht, Repressalien gegen die Menschen zu verüben und dem Recht, welches in Deutschland sogar im Grundgesetz als unmittelbar bindendes Recht festgeschrieben ist.
Lösungen, wie man sich wehren oder schützen kann, haben Sie übrigens auch nicht gebracht.

Ich habe mich nicht tiefer mit dieser Frage beschäftigt, aber die Frage wurde, meine ich, schon ein paar wenige Male hier gestreift.
Mein Verständnis war, dass es anscheinend ein Trick ist, denn wir sind dann zum Vorlegen des Nachweises verpflichtet, aber wie wir den bekommen, ist uns selbst überlassen, insofern unterziehen wir uns dem formal „freiwillig“. Total unlogisch, ich weiß.

Genau so. Wissen Sie noch, was KL vor ein paar Wochen sagte? Sinngemäß: auch die Impfpflicht führt dazu, dass man sich am Ende freiwillig impfen lässt. Da hatten wir doch hier noch ein paar „lustige“ Beispiele von „freiwilligen Spenden“ an Straßenräuber, Vergewaltigungen à la „die wollte es auch“ etc.

Ironie:
Wenn das der Göbels und Mengele gewusst hätten, dass sie den Gefangenen nur etwas hätten unterschreiben lassen müssen, dann hätten wir und all die Mrd Reparationszahlung sparen können.

Was sollen wir nun davon halten? Das KL und Co aus der „Gechichte“ gelernt haben, sprich nicht so dumm sind wie mancher glaubt?

Dazu kommt noch:
Bei schnell mutierenden Viren wie hier ist die Spritzerei reiner Quatsch. Denn passendes Serum kann erst dann entwickelt werden, wenn der Mutant schon kreist. Die spritzen also immer nur gegen vergangenes, d.h. das Immunsystem kämpft gegen die von der Spritze verursachten Spikeproteine von gestern und hat für die Viren von heute keine Kapazität frei. Ergebnis: Intensivstation oder Tod.

Ich habe immer noch nicht verstanden, dass es eine Pflicht geben kann, an einer experimentellen Impfung teilzunehmen. Der Stoff, welcher injiziert wird ist notzugelassen. Die geforderten Studien wurden nicht erbracht, die vertraglich festgelegte Kontrollgruppe existiert nicht mehr. Warum wird das ganze Experiment nicht endlich durch den EuGH verboten?

Auch wenn es unglaublich ist, aber Sie werden merken: Es gibt kein Rechtssystem mehr. Alles wurde gekapert von einer Art Mafia. Anders kann man es nicht sagen.
Insofern ist der Einwand praktisch irrelevant. Wir müssen uns auf anderer Ebene weiter damit befassen.

„Es war aber daselbst eine große Herde Säue auf der Weide auf dem Berge. Und sie baten ihn, daß er ihnen erlaubte in sie zu fahren. Und er erlaubte es ihnen. Da fuhren die Teufel aus von dem Menschen und fuhren in die Säue; und die Herde stürzte sich von dem Abhange in den See und ersoff.“
https://www.henrymakow.com/ Headlines for March 31, 2022

Schöne Neue Welt, die solche Wesen hält !

Die Impfpflicht wird das Menetekel werden. Wer leichtfertig in diesem Ausmaß in Kauf nimmt, das Menschen schwer (und nicht mehr freiwillig) geschädigt werden, trotz dem Wissen, das der Impfstoff eben doch nicht ungefährlich ist, der braucht sich nicht wundern, wenn ihm die letzte Warnung entglitten ist und Gott in seiner Allmacht eingreifen wird. In dem Sinne, möge die Vernunft obsiegen und nicht der Wahnsinn Einzelner.

Ich glaube nicht, dass es in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht geben wird – ganz egal, was die Politik nächste Woche beschließen wird. Denn eines ist doch klar: die ZEIT arbeitet gegen die Politik und die Impfpflicht. Die unzähligen Impfschäden und Impftoten beginnen doch gerade (auch in Deutschland) unter dem Teppich hervor zu quellen. Das stoppt keiner mehr. Und das wird mehr. Bis zum kommenden Herbst wird sich hier sehr viel tun.

Aber die Agenda sieht es vor, baut darauf auf.
Wenn es nicht kommt, dann kommt es über die Luft, das Wasser oder durch Selbstverbreitung.
Die werden nicht ablassen. Die müssen den ganzen Plan umsetzen. Es geht um Transhumanismus.

Richtig, dann geht es halt über Chemtrails mit Nano-Partikel in der Luft, die wir dann alle brav und regelmäßig einatmen.

Wer weiß, was noch so alles über uns ausgeschüttet wird – wo wir nicht die leiseste Ahnung haben. Die Marionetten im Bundestag haben doch bereits Ihre „besonderen Mittelchen“ dafür.

Dann ist es doch egal – wer Geimpft, Genesen oder Ungeimpft ist – es trifft alle hier auf der Welt.
Nicht nur uns Menschen – auch die anderen Lebewesen auf unserer Mutter Erde, ob zu Land, im Wasser oder in der Luft.

Gegenwärtig sieht es nicht danach nicht aus. Der Petro-Dollar scheint zu kippen. Immer mehr Länder nutzen die Möglichkeit, sich aus den Klauen des Petro-Dollars zu befreien. Was wiederum für die USA eine hohe Inflation bedeutet. Hoffentlich setzt sich dieser Kurs durch. Wir werden zwar Federn lassen, aber die Dominanz der USA wird gebrochen und damit die Dominanz der vielen NGOs. Für mich ist das die beste Nachricht seit Langem. Danke Putin!

Glauben Sie das?
Ich habe das mit dem Petrodollar auch verfolgt.
Allerdings sehe ich es eher so, dass das bewusst so zugelassen/eingefädelt wird, damit man überall die Digital-Währungen (zentral) einführen kann.
Und das ist nun wirklich kein Gewinn für uns.
Am Ende sind wir enteignet, so oder so.

Russland hat doch klar Stellung bezogen. Ihr wollt russisches Gas und Öl, dann bezahlt in Rubel. Natürlich hat der Westen nicht genug Rubel und Putin sage, ich könnt weiter Gas und Öl in Euro kaufen, aber bei Gasprom in Russland und nicht bei der deutschen Niederlassung. Saudi-Arabien hat sich mit China geeinigt, Öl in Yuan abzuwickeln. Indien wird in Rupie bezahlen. Kasachstan hat auch schon Interesse bekundet. Um die Frage zu beantworten, ich sehe hier keine Tendenz zu einer Digital-Währung, sondern den Fall des Petro-Dollars. Darum wurden ja auch Länder wie Libyen oder der Irak von den USA in Schott und Asche gebombt, damit genau das nicht passiert.

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