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Ja, es drohen (mehrmals) 25.000€ Zwangsgeld für Ungeimpfte – weitere Erläuterungen einer Juristin zum aktuellen Gesetzesentwurf

Derzeit geht es in den sozialen Netzwerken heiß her: sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Impfpflicht für ab 18 Jährige nur ein Bußgeld von bis zu 2.500€ vor, oder gibt es da noch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€? Aber selbst wenn es so ein Zwangsgeld geben sollte, gibt es da nicht ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, was dieses als „unverhältnismäßig“ angesehen hat? Die ehemalige Anwältin Margot Lescaux hat die Sache akribisch analysiert und wir stellen ihre Ergebnisse hier vor.

Zunächst empfehlen wir vorab, zum Einstieg in die Thematik, den Beitrag „Gesetzentwurf für die allgemeine Impfpflicht sieht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€ vor – mehrfach anwendbar“ zu lesen. In diesem wird die grundlegende Problematik thematisiert, die hier weiter ausgeführt werden soll: im Gesetzesentwurf selbst ist zwar nur von einem Bußgeld von bis zu 2.500€ die Rede, allerdings kommt (indirekt) das Verwaltungsvollstreckungsgesetz „ins Spiel“ – und damit ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€, das zudem noch mehrfach verhängt werden kann.

Eine ehemalige Anwältin, die unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ schreibt, und die unsere Stammleser sicher schon von früheren Gastbeiträgen kennen, hat diese Situation genauer unter die Lupe genommen und beschreibt hier die Details – die der Rechtslaie so einfach nicht mehr überschauen kann.
Um dem Ganzen etwas Struktur zu geben, starten wir den Gastbeitrag heute einmal mit einer Gliederung:

I. Verhältnis Bußgeld (BG) – Zwangsgeld (ZG) und Detailfragen hierzu

Im Anschluss an die beiden hier und hier veröffentlichten Artikel sind in den Kommentaren Fragen erörtert worden. Vor allem zu Details zum Thema Bußgeld – Zwangsgeld.
Ich möchte das weiter erläutern, auch unter Einbeziehung der gestern hier im Update veröffentlichten übersichtlichen Darstellung von Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig.

Kurze Wiederholung:

  1. Ein Bußgeld (BG) ist eine Sanktion für ein Fehlverhalten, also eine Strafe.
  2. Ein Zwangsgeld (ZG) ist ein Druckmittel, damit der Bürger macht, was ihm aufgegeben wird.
1. Zum Bußgeld

Das BG wird im Gesetzesentwurf unter § 73 auf Seite 20 geregelt. Erläuterungen hierzu auf Seite 47 „Zu Nummer 12“.

  • Höhe?
    Das BG kann bis zu € 2.500,–betragen.
  • Häufigkeit?
    Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ – Niemand darf wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden.

    Wer nicht geimpft ist und keinen Nachweis dazu vorlegt, ist nicht geimpft. Eine Tat.

    Anderes Beispiel: am 01.10.22 liegt eine Ausnahme vor, z.B. frühe Schwangerschaft. Ich lege dazu aber keinen Nachweis vor, antworte auf die Aufforderung nicht. Eine Tat.
    Die Schwangerschaft schreitet voran; die Pflicht, geimpft zu werden, beginnt. Mache ich nicht und lege keinen Nachweis vor. Zweite Tat.
  • Vollstreckung?
    • Auf dem üblichen Wege über Pfändung.
      In Sachen = Wertgegenstände
      In Geldforderungen = Rente, Lohn, Miete (vermietetes Eigentum), Rückzahlung eines Privatdarlehens (Geld, das ich jemanden geliehen habe), u.a.
    • Ggf. erfolgt Aufforderung zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
      Bei Weigerung: Kein Haftbefehl, keine Erzwingungshaft, § 73 a Nr. 3
    • Ersatzzwanghaft, weil ich nicht zahlen will?
      Nein. § 73 a Nr 2: „§ 96 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist nicht anzuwenden.“
      In § 96 OWiG ist geregelt, ob und wann Erzwingungshaft angeordnet wird. Ist dieser § nicht anwendbar, wird auch keine Haft angeordnet.
      Bestätigt durch die Erläuterungen, Seite 47.
2. Zum Zwangsgeld

Das ZG wird im Gesetzesentwurf unter § 54 c, Seite 20 oben, geregelt.

  • Höhe?
    Laut Gesetzestext § 11 Verwaltungsvollstreckungsgesetz bis zu € 25000,–.
    Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot sind zu beachten.
  • Ggf eingeschränkt durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache 1 BvR 2492/08?
    Hierzu mehr Details weiter unten.
  • Wie oft?
    Wiederholbar. Häufigkeit nicht näher definiert.

II. Analyse der Entscheidung 1 BvR 2492/08

1. Thematischer Hintergrund

Es ging um eine Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen des bayrischen Versammlungsgesetzes.
Das bestehende Gesetz war verschärft worden durch teilweise unpräzise ausformulierte Anforderungen. Wer gegen diese Anforderungen verstoßen hätte, hätte ein Bußgeld bis zu € 3.000,– zahlen müssen.

2. Verfahrensablauf

Es wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt und gleichzeitig einstweiliger Rechtsschutz – Erlass einer einstweiligen Anordnung – beantragt.
Das BVerfG hat am 17. Februar 2009 über den Eilantrag entschieden, siehe unten. Danach, also nach der Eilentscheidung, aber vor der eigentlichen Hauptsacheentscheidung wurde das Gesetz vom bayr. Gesetzgeber wieder geändert. Deshalb – Details sind hier irrelevant – wurde die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Eine Hauptsacheentscheidung erging überhaupt nicht mehr. Nur ein Beschluss über die Nichtannahme vom 21. März 2012.

Zwischenergebnis: Es gibt kein Urteil in dieser Sache, sondern einen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz.

3. Entscheidung über den Eilantrag

Beschluss vom 17. Februar 2009.
Hier der Link zur Pressemitteilung und hier zum Volltext.
Die Bußgeldvorschriften wurden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft gesetzt, siehe:

  • Pressemitteilung Seite 1, dritter Absatz und Seite 2 unter 1) und 2).
  • Volltext ab Randziffer 115 auf Seite 12, vor allem auch ab Randziffer 119.
A. Warum wurden sie außer Kraft gesetzt?

Das Problem war, dass

  • der Verstoß gegen teilweise unklar ausformulierte Bestimmungen
  • die dem grundsätzlich rechtstreuen und willigen Bürger nicht klipp und klar erklärten, was er nun genau darf und was nicht,
  • so dass er überhaupt nicht einschätzen konnte, ob er sich gerade ordnungswidrig verhält oder nicht
  • unmittelbar ohne weitere Erläuterung, Verwaltungsakt oder Androhung zur Verhängung eines Bußgeldes hätte führen können
  • welches obendrein mit bis zu € 3.000,-. eine „empfindliche Belastung“ bedeutet hätte.

Das muss man sich ungefähr so vorstellen, als wenn auf einem Verkehrsschild nicht stünde „Tempo 30“, sondern „Fahren Sie nicht zu schnell“.
Das war das Problem.

Das Risiko war für den Bürger nicht kalkulierbar. Wenn er das Risiko gar nicht erst hätte eingehen wollen, hätte er das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vorsichtshalber gar nicht erst ausgeübt.

Wegen der „Einschüchterungseffekte“

  • zum einen durch das Bußgeld an sich. Dies stelle eine „förmliche Missbilligung des Betroffenen als der Rechtsgemeinschaft verantwortlicher Person“ dar, siehe Randziffer 120 Volltext
  • aber auch wegen der Höhe des Bußgeldes, die „eine empfindliche Belastung darstelle“.

Dieses unkalkulierbare Risiko sollte dem Bürger bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht auferlegt werden.

Fazit:

Die Bußgeldvorschriften wurden nicht explizit als verfassungswidrig erklärt, sondern als vorläufig aussetzbar.
Es gibt keine ausdrückliche Erklärung, dass überhaupt und grundsätzlich ein Bußgeld bis zu € 3.000,– schon allein wegen der Höhe verfassungswidrig wäre.
Es gibt keinen Satz, der sagt: Bußgeld wäre schon okay gewesen, aber doch nicht so hoch.
Es gibt keinen Satz, der sagt: Bis zu € XX ist das in Ordnung, dadrüber nicht.

Nochmal:
Die Bußgeldvorschriften wurden nicht primär wegen der Höhe ausgesetzt. Die Höhe kam ergänzend und erschwerend hinzu. Die bloße Tatsache, dass man Gefahr gelaufen hätte, bei Ausübung der Versammlungsfreiheit unwissentlich nichts Böses ahnend plötzlich zum sanktionierten Bürger zu mutieren, war das eigentliche Problem.

B. Wurde in dem Beschluss etwas über Zwangsgelder gesagt?

Nein, jedenfalls nicht direkt.

Es wurde, siehe Volltext Randziffer 121, auf den Unterschied zwischen Bußgeld und verwaltungsrechtliche Pflichten eingegangen.

Es heißt dort zusammengefasst:
Im Verwaltungsrecht ergeht erstmal ein Verwaltungsakt. Es wird „einzelfallbezogen“ entschieden. Der Bürger erlangt dadurch „Rechtssicherheit“. Das Risiko, dass er nicht weiß, was der Staat eigentlich von ihm will, wird dadurch „weitgehend genommen“.
Solche einzelfallbezogenen Verwaltungsakte wären aber gar nicht vorgesehen gewesen.

III. Nutzt uns das was im Hinblick auf die Höhe des Bußgeldes / Zwangsgeldes im IfSG?

Typische Juristenantwort: Kommt drauf an.

1. Bußgeld
  • Die Regeln im Gesetzestext sind weitgehend sehr präzise ausformuliert:
    Impfen wie oft, wann, womit.
    Genesen, seit wann, nachgewiesen wodurch.
    Schwanger oder nicht, seit wann. Na ja, obwohl – manche wissen es ja schon 5 Minuten nachher……
    Bin ich mindestens 18 oder nicht.
  • Schwammig ist die Pflicht, ggf. glaubhaft zu machen, dass ich in D keinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.
    Bußgeldbewehrt wäre, wenn ich die Glaubhaftmachung, gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlege.
    • Gar nicht oder nicht rechtzeitig (Fristsetzung) sind relativ einfach zu klären.
    • Aber was heißt: nicht richtig oder nicht vollständig?

Die Frage, ob etwas glaubhaft ist, ob ich es hinreichend dargelegt habe, ob Belege vorzulegen sind und – wenn ja – welche wohl ausreichen könnten: das alles kann ich vorher gar nicht so genau wissen.
Ich trage vor und lege vor, was immer ich vorbringen kann und die Behörde sagt: Glauben wir nicht. Beim Genesenenausweis vom Gesundheitsamt oder beim Mutterpass kann sie das nicht sagen

Wer also davon betroffen wäre, könnte sich auf die Entscheidung des BVerfG berufen. Die Höhe des BG bleibt zwar unter dem Level der obigen Entscheidung, da aber die Höhe des BG nicht das ausschlaggebende Kriterium war, schließt das erfolgreiche Einwände nicht aus.

2. Zwangsgeld?

Im Grunde das gleiche wie oben zum BG.

Ich sehe hier nur bei dem Thema Glaubhaftmachung Erfolgsaussichten.
Ich erkläre und lege vor – Nachweis über Wohnung im Ausland X, Tankbelege, Fahrkarten, Erklärung, warum und für wie lange ich gerade in D bin und bekomme dann zur Antwort: hat nicht ausgereicht, Zwangsgeldandrohung. Mehr habe ich aber nicht oder weiß nicht, was ich noch darlegen soll.

Dann könnte gegen die Androhung von Zwangsgeld unter Berufung auf die BVerfG-Entscheidung vorgegangen werden. Sie handelt zwar nicht von Zwangsgeld, aber den grundlegenden Rechtsgedanken könnte man verwenden.

Was man sicher nicht mit Erfolg machen kann:
Einfach sagen: Da gibt es diesen Beschluss aus 2009. Da steht drin, mehr als € 3000,– muss ich nicht zahlen. Das steht da eben nicht.

Fazit
Ein Bußgeld wegen Nicht-erfüllung unklarer Vorgaben kann angegriffen werden, auch wenn es unter € 3.000,– liegt. Oder auch unter € 2.500,–.
Ein Zwangsgeld von über € 3000,– wäre nicht per se und unter bloßer Berufung auf die BverfG-E als verfassungswidrig anzusehen.

Man kann und sollte die Entscheidung zur Argumentation heranziehen, sowohl bei BG als auch bei ZG, wenn die an mich gerichtete Aufforderung in irgendeiner Form als unklar angesehen werden kann.

Man kann die Formulierung aus der Entscheidung BVerfG, das Bußgeld wäre eine „empfindliche Belastung“ heranziehen, wenn man darlegen will, dass die Höhe des Zwangsgeldes unverhältnismäßig ist und gegen das Übermaßverbot verstößt. Also zur näheren, definitionsmäßigen Eingrenzung des Begriffes „Verhältnismäßig“.

Ergebnis: eindeutige Verfasssungswidrigkeit: Nein
Formulierungs- und Argumentationshilfe im Einzelfall: Ja, bei unklarer Anordnung und/oder exorbitanter Höhe.

Das ist meine persönliche Auslegung und dient der ersten Orientierung. Weitergehende Einzelfallfragen wären bei Inkrafttreten des Gesetzes dann individuell mit einem niedergelassenen Rechtsanwalt abzusprechen.


Wir danken Margot Lescaux herzlich für die detaillierte und verständliche Auswertung, die es auch Rechtslaien (wie uns) ermöglicht, die Thematik zu überblicken und zu erahnen, was dieses Gesetz für „normale Bürger“ für Folgen hat – wenn es denn so beschlossen wird.

Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

152 Antworten auf „Ja, es drohen (mehrmals) 25.000€ Zwangsgeld für Ungeimpfte – weitere Erläuterungen einer Juristin zum aktuellen Gesetzesentwurf“

Die Enteignungs-Strategie in Sachen Immobilien zeichnet sich mittlerweile in den Sanierungs-Zwangs-Plänen mehr als deutlich ab. Denn sukzessive werden Besitzer gezwungen, auch Altbauten zu 0-Energieverbrauch-Bauten umzubauen, was einfach einer Verschandelung des Baustils gleichkommen wird, aber zudem die meisten zum Verkauf zwingen wird.

Hier auch noch ein Beitrag in diesem Kontext:

https://www.konjunktion.info/2022/03/grosser-neustart-institutionelle-anleger/

Hat auch keinen Beruf(sabschluss) vorzuweisen, sondern gibt (als Beruf) nur an, Regie-Assistentin zu sein. Also Assi.
Ich nehme bald an, dass dies das Konzept der Braun-Grünen ist, den Lebens-Totalversagern eine Parteikarriere anzubieten.
Es gibt ja auch die Annahme, dass die Grünen (weltweit gibt es diese Seuche von Braun-Grünen) von der Si Aj Ej in gesellschaftlichen Umlauf gebracht wurde, um andere Ziele in der Gesellschaft zu erreichen. Deshalb werden solche Leute, wie diese Braun-Grüne aus Hamburg, auch gezielt bei den Braun-Grünen als Aufsteigler zugelassen.
Während der sogenannten politischen Wende 1989/1990 war es in Thüringen die Göhring-Eckhardt zum Beispiel. Oder es werden gezielt Parlamentarier gefördert bei den Braun-Grünen, die eine Schwerbehinderung aufweisen. Das ist alles nur Propaganda-Krieg mit anderen Mitteln.

Hat wer eine Vermutung, wie das bei einer allg. Impfpflicht dann mit dem Arbeitgeber sein wird?
Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber mir dann kündigen darf bzw. ob er einfach weiterhin Vorschriften anwenden darf wie „Zutritt zum Gebäude nur mit xG“.

Wenn ich mal wegen I-Pflicht vor Gericht stehen sollte, werde ich anbieten, dass ich freiwillig auf einer Covid-Station arbeite, egal ob mit oder ohne Schutzausrüstung.
Dann haben sie kein Argument mehr.
Ich werde mich vermutlich nicht anstecken, da bereits unbemerkt genesen. Und wenn doch, wird es ein leichter Verlauf sein, da bin ich sicher.

Ich biete also auf mein eigenes Risiko meine natürliche Immunisierung oder den Nachweis der bereits vorhandenen an.

Außerdem biete ich an, von meinen Krankenkassenleistungen jegliche Corona-Behandlung auszunehmen.
Sehr gerne gehe ich auch ganz aus der Krankenkasse raus und trage jedes Risiko selbst, aber darauf wird man sich nicht einlassen wie ich die kenne.

„… Sehr gerne gehe ich auch ganz aus der Krankenkasse raus und trage jedes Risiko selbst, aber darauf wird man sich nicht einlassen wie ich die kenne.“
Das habe ich vorgestern getan. Es müsste einen großen KK-Mitglieder-Exodus geben. Die Alten und chronisch Kranken müssten dennoch weiter krankenkassenversicherten-bezogen ihre med. Dinge bezahlt bekommen.

Ich soll eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 2500 Euro (später auch Zwangsgelder bis zu 25000 Euro), wenn ich die sogenannte Impfung gegen Covid19 auch
unter ‚Gen-Therapie‘ gelistet (laut Hersteller) wenn ich in meiner Wohnung/meinem Haus oder Garten mich aufhalte und
ich dort niemanden anstecke, weil keiner sich dort aufhält außer mir, bezahlen?

Eine Ordnungswidrigkeit begehen, weil ich gesund bin und mit Corona keine Probleme habe? (Nicht zur Risikotruppe gehöre)
Eine Ordnungswidrigkeit begehen, weil ‚ungeimpfte Menschen / geimpfte Menschen‘ sich gegenseitig anstecken können und die Gen-Therapie gegen Covid19 meiner Ansicht nach
nichts taugt und auch belegt ist das diese Gen-Therapie gegen Covid19 laut RKI nur noch einen Individuellen Schutz für sich selber gegeben ist wenn ich das richtig verstanden habe?

Arme Menschen können sich NICHT frei kaufen auf Dauer, oder gar nicht aber Reiche Menschen auf Dauer schon. Viele Existenzen werden wahrscheinlich vernichtet. Die
Zahl der Selbstmörde könnte heftigst ansteigen, so meine Befürchtung.

Nach meiner Logik bedeutet angesteckt (infiziert) nicht gleich erkrankt.

Ohne meine Einwilligung = Körperverletzung!!!

Zu einer Körperverletzung will man mich vom Gesetz her nötigen, mich mit Geldbußen/Zwangsgeldern erpressen unter Vorwand von Gesundheit?
Wo soll das hinführen und enden?

Klingt so ähnlich von der Logik her wie ‚Ermittlung durch Polizei nur auf Verdacht OHNE Beweise‘.
Vor etlichen Jahren mußte die Polizei erstmal Beweise sammeln um gegen jemanden zu ermitteln oder nicht?
Heutzutage reicht nur noch der Verdacht? Wo leben wir denn?

NIEMAND sollte so ein Ermächtigungsgesetz ‚ERPRESSERISCHE ALLGEMEINE GEN-THERAPIE-PFLICHT‘ ab evtl. 01.10.2022 in die Finger bekommen, Machtmissbrauch ist NICHT auszuschließen.

Nötigung zu etwas, was ich nicht will, womit ich nicht einverstanden bin. (Medizinische Eingriffe am meinem Körper ohne Einwilligung = Körperverletzung) … ist immer noch strafbar.
Erpressung ist strafbar (Nötigung mit Erpressung zwecks Bußgeldern und Zwangsgeldern)

Wenn ich jemanden nötigen will mit Erpressung, dann können mir bis zu 5 Jahre Haft drohen, wenn ich so ein Vorhaben durchführen würde und der Staat/diese
ReGIERung darf unter dem Vorwand Gesundheit sich alles erlauben und mich nötigen/erpressen durch Geldbußen/Zwangsgelder weil ich GESUND bin?

Dann kommt noch die psychische Gewalt seitens der ReGIERenden dazu. u.a. Machtmissbrauch / Skandale / Gruppenzwang bei wichtigen Entscheidungen.

Dann soll ja noch Verfolgung durch die Krankenkassen/evtl. Impfregister dazu @ ‚ERPRESSERISCHE ALLGEMEINE GEN-THERAPIE-PFLICHT‘ in Deutschland ab 01.10.2022 stattfinden.

Ich sehe es als Raub an der Bevölkerung an, durch die Hintertür später Enteignungen durchzuführen, unter dem Vorwand ‚Volksgesundheit und Impf-Faschismus‘ dessen
Geldbußen/Zwangsgelder bei Ablehnung der Gen-Therapie viele nicht zahlen werden/können/wollen.

Ich erkenne Parallelen zur damaligen ‚Volksgesundheit‘ aus NS-Zeiten.
Was damals unter Volksgesundheit betrieben wurde, kann jeder in den Geschichtsbüchern nachlesen und findet man auch in Dokumentationen über NS-Zeiten wieder.
Damalige Wissenschaftler/Ärzte taten schlimme Dinge unter dem Vorwand und der Frage „GLAUBST DU NICHT AN WISSENSCHAFT?“
Es sieht für mich so aus, beweisen kann ich es aber nicht.

Ein K.L. sagte vor einiger Zeit, in einem Interview welches man auf YouTube sich anschauen konnte (wurde zensiert, gelöscht):
Dieser K.L. sagte: „Lauterbach: „Die Wahrheit führt in vielen Fällen zum politischen Tod“

Ein K.L. der für ein damaliges neues Abnehm-Medikament geworben haben soll und später 50 Menschen daran gestorben sein sollen?

Ein O.S., der in verschiedene Skandale verwickelt war/immer noch ist? CumEx-Skandal, Wahrburg-Bank Skandal, Brechmittel-Skandal in HH bei der Polizei
wo ein Insasse/Verhafteter? an einem Brechmittel gestorben sein soll weil ein O.S. sich nicht dagegen ausgesprochen haben soll, sondern für die
Weiterbenutzung dieses Brechmittels bei der Polizei in HH?

Wer glaubt oder kauft denen denn noch etwas ab? Ich bin fassungslos das man in Skandale verwickelt ist/war/sein kann und dann
als Politiker arbeiten kann.

Viele Politiker versicherten es UNS vor ungefähr einem Jahr, es wird KEINE Impfpflicht geben.

Ich schäme mich für dieses Land mittlerweile so sehr (eigentlich kann das Land nichts dafür, es sind die Menschen dahinter) bzw. für diese Politiker und dessen Akteure, welche u.a. diese
‚ERPRESSERISCHE ALLGEMEINE GEN-THERAPIE-PFLICHT‘ verabschieden wollen.

Am Liebsten, würde ich nach Dänemark/Schweden/Norwegen auswandern wollen wenn ich das nötige Geld dazu hätte.

In diesem Land Deutschland kommt man einfach nicht mehr zur Ruhe wie ich empfinde.

Was ist daran verkehrt in Ruhe und in Frieden leben zu wollen (ohne Einmischung, einer Regierung/eines Staates in mein Leben/meine
Gesundheit).

Kranke Gehirne erzeugen eine kranke Welt, meiner Ansicht nach.

Wie abgrundtief böse muss eine geringe Anzahl an Menschen sein, andere Menschen zu gängeln, etwas vorschreiben zu wollen, zu beherrschen und kontrollieren zu wollen?

Was hat man von Reichtum, Macht und Einfluß wenn diese Welt vor die Hunde geht, wenn diese zerstört wird?

Wer will denn so wie es jetzt ist LEBEN? Für mich ist das kein Leben mehr, nur noch ÜBERLEBEN!

Ich könnte heulen, nicht weinen!

Sie haben absolut recht, und auch wenn es eigentlich „klar“ sein sollte: Wenn ich Ihre Zeilen nochmal so lese, wird mir wieder richtig bewusst, was für ein widersinniges Unrecht die uns da antun.
Man „gewöhnt“ sich ja fast schon an diese Absurditäten und das Unrecht. Aber es ist eben gar nichts, an das man sich gewöhnen sollte. Danke.

Und keine Sorge, die normalen Vermögenden werden genauso dran glauben wie die Ärmeren.

Kürzlich sprach ich aber mit einigen richtigen Ober-Oberschicht-Damen, alle geimpft, mit ihren kleinen Kindern vor Ort. Als sie erfuhren, dass sie noch weitere Impfungen bekommen sollen, wurde klar, dass sie das nicht wollen, aber statt kämpferisch zu werden, sich zu empören und auf unsere Seite zu stellen, schlussfolgerten sie dann einfach nur für sich „Oh, dann ist jetzt vielleicht doch der Zeitpunkt gekommen auszuwandern“. Sie haben ohnehin weitere Häuser in Übersee.
So macht das die echte Oberschicht.
Die sind ohnehin überall verankert.
Die gehen auch keinem Beruf nach, der sie binden würde.
Die packen einfach ein und wechseln mal eben den Wohnsitz.
Unsolidarisch noch dazu. Denn wir waren denen total egal. Demos haben die auch nicht nötig.

Aber das sind wenige. Meistens hat man zu denen ja gar keinen Kontakt.

Ich habe heute mein Schreiben an meine gesetzliche Krankenkasse aufgesetzt, dass von heute (Mittwoch, den 09. März 2022) von mir meine Mitgliedschaft in meiner gesetzlichen Krankenkasse ruhend gestellt ist.
Das Schreiben trage ich der Krankenkasse nachher noch vorbei und gut is‘.
Mit diesem Schreiben schütze ich mich gleichzeitig vor Anfeindungen, die jeden nach der „Corona“-Despotie ereilen (können), nämlich, als Mitläufer/in in der „Corona“-Despotie beschimpft und diffamiert zu werden.

Ich will mit den Faschisten in der Bundes- und in den Landesregierungen, mit sämtlichen stumpf-unsinnigen Abgeordneten, die auf die „C“-Hysterie bereitwillig hereingefallen sind und diese „C“-Hysterie noch weiterhin freiwillig mit befeuern, nichts zu tun haben, ebenso mit derart (wie von mir genannt worden) faschisierten Behörden(mitarbeitern, m, w, d). Meine Geduld mit diesen Faschisten ist längstens an ihrem Ende angelangt.

Meiner Recherche nach geht das mit dem Ruhend-Stellen nur, wenn man seit 2 Monaten seine Beiträge nicht gezahlt hat. Alternativ, wenn man privat versichert war und durch eine Anhebung der Einkommensgrenze dann wieder sozialversicherungspflichtig wird, aber dann anscheinend auch nur, um dann weiter in der Privaten zu bleiben. (Und ein paar ähnliche Fälle.)
Da ich angestellt bin, scheidet diese Option wohl für mich aus.

Die KK-Beiträge werden automatisch an die KK überwiesen.
Ich werde die Nicht-Überweisung der KK-Beiträge an die KK sofort veranlassen.
Danke für Ihren Hinweis.
Die Zwangsmitgliedschaft bei der KK haben wir der spd-tante und den braun-grünen aus der ReGIERungszeit um 2009 herum zu „verdanken“.

Ich verstehe ja Ihren Ärger über die Gesetze, ich kenne viele, auch beispielsweise Studierende in höheren Semestern, die monatlich um die 200 Euro von ihrem nicht vorhandenen Einkommen berappen müssen. Das wurde immer als soziale Errungenschaft dargestellt, ist es aber sicher nur in manchen Fällen auch gewesen.

Trotzdem ist Ihre Aufforderung eine, die dem, der ihr folgt, wohl eher noch weitere Probleme schafft. Das kann hier nicht unser Ziel sein. Wir haben genug Probleme.

Ich denke, dass meine Aufforderung eher keine Probleme schafft (für diejenigen, die die KK-Mitgliedschaft ruhend stellen). Es ist eine unmissverständliche Ansage an die KK, die Gesundheits- und Sozialdaten an Dritte _nicht_ weiterzugeben.
Das KK-System in pseudo-öffentlicher Hand ist tot. Die öffentlichen KKn sind bereits (was die Leistungsverwaltung und -erbringung) anbelangt, privatisiert. Wir bezahlen nur die teuren, nichts tuenden Angestellten und dasselbe Leitungspersonal.

Es wäre sicher interessant, eine unabhängige neue Krankenkasse für Leute wie uns zu gründen. Ich wäre sofort dabei.
Aber meine große Vermutung ist, dass die für solche Bestrebungen lange vorgesorgt haben und es nicht möglich ist, unabhängig vom „System“ (Verbund der KKn etwa) eine Anerkennung zu bekommen.

Toll fände ich persönlich etwas mit sogar eher einer Art Basis-Versicherung. Nicht lauter Schnickschnack, sondern wirklich eine Risiko-Absicherung für Unglücksfälle und Krankheiten/Unfälle, die nicht jeden erwischen.
Dazu sind Versicherungen ursprünglich mal dagewesen.

Meinetwegen auch normale Behandlungen mit aufnehmen, damit auch der soziale Ausgleich zwischen besser und schlechter Verdienenden gewährleistet ist, das ist ja durchaus in Ordnung.

Aber was heute da für Abzocken und Geschäftemachereien möglich sind, liegt ja auch daran, dass die Kassen für „so ziemlich alles“ aufkommen, der Versicherte nicht mal Einblick in Abrechnungen erhält, und letzlich Medikamente wie teure Sinnlos-Behandlungen und -Aufenthalte einem fast schon aufgezwungen werden, aber eine Lymphdrainage, Akkupunktur oder Vergleichbares lange erstritten werden muss.

Anonym: bitte hören Sie bloß nicht auf das, was der „Ruhend-Steller“ hier erzählt. Man kann es nicht anders sagen – es ist absoluter Blödsinn. Sie selbst sind schon auf der richtigen Spur. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge an die KK zu überweisen. Wenn Sie freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, ist er nicht verpflichtet, aber dann sind Sie es. Dann haben Sie Ihre KK am Hals wegen Beitragsrückständen. Sie riskieren, dass die KK die Leistungen an Sie reduziert – aber deswegen bleibt die Beitragsforderung trotzdem bestehen und Sie bleiben auch weiter Mitglied und Sie bleiben auch weiter in deren Datenbestand. Ich weiß überhaupt nicht, was dieser Kommentator mit seinem Ruhend-Stellen eigentlich erreichen will. Außer einem Haufen Ärger mehr, als er eh schon hat. Also bitte nicht nachmachen. Und vergessen Sie die „anlasslosen Kontrollen“ nicht. Sie, anonym, schreiben hier so nette und kluge Beiträge, das kann ich mir gar nicht anhören, dass Sie mit diesem Unsinn womöglich auf eine falsche Spur gelockt werden. Liebe Grüße

Keine Sorge, liebe Frau Lescaux, ich habe das schon gemerkt, dass das keine Option ist. Trotzdem vielen lieben Dank für Ihre Nachricht!! 🙂

Ich kenne zufällig auch im Bekanntenkreis Fälle, die wirklich extreme Probleme mit nicht gezahlten KK-Beiträgen (Arbeitslosigkeit ohne Meldungen bei der AA) hatten und haben, insofern hatte mich das arg gewundert gehabt.

Vielleicht bezweckt der Kommentator ja auch einfach, zukünftig nicht mehr alleine in dieser Situation zu sein. Sowas wäre irgendwie nachvollziehbar, aber es ist definitiv keine Lösung für unser Problem!

Gut, dass Sie das hier auch noch einmal für alle klargestellt haben! Nicht, dass noch weitere das als Anfangspunkt für sich aufgenommen haben… 😉

Ich wäre sofort bei der alternativen Krankenkasse dabei. Sind wir schon einmal zwei Interessenten am alternativ gegen Krankheit Versichert-Sein.

Dr. Wolfgang Wodarg hat so eine Krankenkasse in seiner Überlegung.

Ich denke, die alternative Krankenkasse würde von den Normal-Krankenkassen (als Bedrohung des unkiritischen Fortbestandes deren Versicherten-Ausbeutungs-Unternehmenscredos und des falschen öffentlichen Eindruckes, Rufes der Null-Acht-Fuffzehn-Ausbeuter-Krankenkassensystems) und deren Versicherten offensiv bekämpft werden. Man müsste es darauf ankommen lassen, auf solchen Zweikampf.

Ich habe jedenfalls meine zwei Schreiben (gegen Empfangsbestätigung bei der Krankenkasse und bei der anderen öffentlichen Institution) abgegeben. Jetzt bin ich nur noch Karteikarten-Mitglied bei der Krankenkasse, bis die „C“-Stussler hinter Schloss und Riegel sind und der „C“-Stuss zu den Akten gelegt wurde.

Man solle sich im Zweifel einen Anwalt nehmen? Ist das jetzt so wie beim Abmahnunwesen, wo sich die Juristen das Business teilen, die einen mahnen ab, die anderen „helfen“ Abmahnopfern? Wenn die derart rechtsbefreit eine Impffplicht durchboxen können, werden die dieselbe Lässigkeit walten lassen beim Abräumen von Klagewellen. Wenn eine strafbewehrte Pflicht zur Abnahme u. Konsum von Pharmaprodukten kommt, verlasse ich das Land. Das ist doch nur noch ein dystopischer Horrorfilm auf tele5-Niveau….ich könnte nur noch kotzen

Ich denke auch immer öfter an Flucht. Es ist alles nicht mehr zum Aushalten hier. Mir graut vor der Zukunft, meinen Mitmenschen, der Isolation, dem antizipierten Lebensgefühl in der Zukunft. Und doch ist meine Heimat hier und wohin soll ich gehen, wovon leben woanders? Ist es dort, wo ich einen Job finden würde, wirklich besser, bin ich dort mit meinem Kind wirklich sicherer? Es ist alles so zum Kotzen. Ich lebe in einem Alptraum, seit zwei Jahren und er hört nicht auf. Das ist doch kein Leben mehr! Und diese Bekloppten, Mitläufer überall. Ich bin es seit meiner Jugend gewohnt, eher Außenseiter zu sein, hat Spaß gemacht, war voll i.O., aber das hier ist etwas Neues, Monströses. Ich bin fast nur noch ernst. Mein Gesicht hat sich verändert, alles ist anders geworden. Die Neue Welt tötet die Alte Welt. Ich wusste nicht, wie sehr ich an der Alten hänge, hatte doch immer so viel zu kritisieren an ihr.

Zitat: Erpressung und Nötigung zu etwas was man nicht will sind soweit ich weiß immer noch strafbar.

Das stimmt, außer der Staat selbst ist der Erpresser. Unsere deutsche Bürokratie der Schreibtischtäter besteht grundlegend nur aus Nötigung und Erpressung, weil wir seit Jahrzehnten von Kriminellen regiert werden, die mit den Kapitalfaschisten ins Bett gehen. Die vielen Büttel sind nicht besser, wie die Schergen von vor 1945, die machen das nur perfider und faseln was von demokratisch, um ihr Unrecht schönzureden.

Gestrandete russische Lkw-Fahrer auf Rastplätzen haben Angst vor Übergriffen

Humanitäre Krise: Russische Trucker ohne Geld und Essen in Europa gestrandet

Die Berichte über gestrandete russische Lkw’s häufen sich. Vor allem in Deutschland, etwa am Kieler Ostuferhafen, aber auch auf anderen deutschen Raststätten entlang der Autobahnen sind sie offener Diskriminierung und sogar Übergriffen ausgesetzt. Laut Berichten müssen sie nachts sogar ihre Kennzeichen abschrauben, um sich zu schützen. Auch zu Polizeieinsätzen sei es auf deutschen Rastplätzen mittlerweile gekommen. Russische Lkw-Fahrer, die oft seit Jahren für europäische Speditionen tätig sind und gute Arbeit geleistet haben, werden nun aufgrund ihrer Nationalität oder eben nur wegen ihres Kennzeichens angefeindet.

https://www.wochenblick.at/allgemein/keine-versorgung-fuer-russische-lkw-fahrer-notlage-bahnt-sich-an/

Was für eine kranke Welt…

Soweit ich weiß ist doch „Helene Fischer“ in Russland geboren und lebt am Ammersee in Bayern.
Bin mal gespannt, ob diese bleiben kann oder nicht.

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Bezüglich LKW-Fahrer – soweit ist es schon gekommen. Die haben doch auch nichts anderes getan, als Ihrer Arbeit nach zu gehen.
Jetzt ist eine Grenze überschritten – da sieht man – wie diese Hetzkampagne der MSM auf die Bürger hier gut einwirkt.

Was sind wir nur für ein verblödetes Volk geworden. Wir lassen uns spalten, gegenseitig aufhetzen und lassen uns auch noch erfolgreich manipulieren.

Ich schäme mich so – Deutsche – zu sein.

Die evtl. mögliche „Allgemeine ‚erpresserische‘ Impfpflicht ab 01.10.2022“ lehne ich ab, jeder soll frei entscheiden ob er sich impfen läßt oder nicht.
Ohne Nötigung, Erpressung durch Strafen (Geldbußen) durch eine Regierung/Staat.

Erpressung und Nötigung zu etwas was man nicht will sind soweit ich weiß immer noch strafbar.

Nötigung: „Strafgesetzbuch (StGB) § 240 – Nötigung:“

Nötigung ist eine Straftat, die in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) definiert ist. Dieser Paragraf dient
dem Schutz der Freiheit der Willensbildung und –Betätigung, die durch Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes
(GG) grundrechtlich geschützt ist. Mit anderen Worten: Dieser Paragraf soll sicherstellen, dass jeder Mensch
seine eigenen Entscheidungen treffen darf und niemand ihn zu einer anderen Entscheidung
oder zu einer nicht gewollten Tätigkeit drängen – nötigen darf.

Erpressung: „Strafgesetzbuch § 253 StGB – Erpressung:“

Erpressung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Dann liegt also
bereits ein Verbrechen vor. Wer eine räuberische Erpressung begeht, der wird gemäß § 255 StGB wie ein Räuber bestraft.

Drohung: „Wann ist eine Drohung strafbar?“

Im Strafrecht ist eine Drohung selbst üblicherweise kein Straftatbestand. Sie kann allerdings Teil etlicher Straftatbestände sein, wie etwa von Nötigung, Erpressung oder Diebstahl.

Nötigung wird in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) als eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingen soll, die dieses nicht ausführen will, bezeichnet. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Eine Sonderform der Nötigung ist die sexuelle Nötigung, die auch mit einer Drohung einhergehen kann. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.
Eine Erpressung liegt gemäß § 253 Strafgesetzbuch (StGB) vor, wenn jemand sich selbst durch Gewalt oder durch eine Drohung bereichern will. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Raub wird laut § 249 Strafgesetzbuch (StGB) als Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache definiert, wobei der Täter zur Begehung der Tat Gewalt oder eine Drohung anwendet. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft.

Ich lehne die Corona Impffung allgemein ab.
Ich lehne die mRNA Technik dahinter grundsätzlich ab.

Immer mehr Einträge zu Nebenwirkungen durch die sogenannten Corona-Impfungen (experimentelle Gen-Therapien…) sind
in den öffentlichen Datenbanken zu finden.

Das Risiko ist mir zu hoch, mich impfen zu lassen, da kann man noch so sehr beschönigen wie toll diese experimentellen Corona-Impfungen sind.

Ein Staat/eine Regierung die eine Person zu einer Impfung nötigt, sogar mit Geldbußen als Strafe erpresst, sowas will ich nicht über mich ergehen lassen.
So etwas lehne ich ab!!!

Ohne meine Einwilligung zu medizinischen Eingriffen an meinem Körper ist es Körperverletzung!!!

Ich fühle mich mittlerweile von dieser Regierung, von diesem Staat bedroht, erpresst, genötigt und terroresiert!!!

@Hans, ich kann allem nur zustimmen. Ich fühle mich tagtäglich immer mehr gegängelt und es geht schon in Richtung seelischer Vergewaltigung was in unserer Regierung passiert.

Ich habe schon lange fertig mit Deutschland. Das ist nicht mehr mein Land in dem ich aufgewachsen bin, dass ist mittlerweile – die reinste Hölle geworden.

ENTRUSSIFIZIERUNG LÄUFT: FESTGESETZTE LKW-FAHRER, MOBBING IN SCHULEN, ENTLASSUNGEN.

Doch was bereits seit nur gut einer Woche abläuft, ist schon wieder schlimm genug: Schüler mit russischem Hintergrund müssen sich vor ihren Klassenkameraden in Distanzeritis üben und Putin abschwören; russische Künstler, die sich nicht zu Wutreden gegen Russland bereiterklären (selbst wenn sie, wie Anna Netrebko, ihre Ablehnung des Krieges bekunden) – werden gefeuert und boykottiert; Ärzte behandeln „Russen und Weißrussen“ nicht; reihenweise werden Russen gemobbt, geschnitten, in Restaurants nicht mehr bedient oder sehen sich gar massiven Anfeindungen bis hin zu körperlichen Übergriffen ausgesetzt – stets durch deutsche Haltungsnazis, die sie für einen Krieg in Haftung nehmen, für den sie genauso wenig können wie ihre nichtslawischen deutschen Alltagsankläger

https://ansage.org/entrussifizierung-laeuft-festgesetzte-lkw-fahrer-mobbing-in-schulen-entlassungen/

🤣…Die Russen sind ungeimpfte gleichgestellt.Haben im besten Deutschland aller zeiten auch nichts mehr zu lachen.

An alle Deutschen, die gerne mit RAs rummeiern: das macht nur die RAs reich. Besser man windet sich wie ein Aal. Nur so am Rande für die eigene Strategiefindung.
Deutsche denken, dass sie Recht bekommen. Der Zug ist schon lange durch Unterwanderung der Gerichte durch die 68’er abgefahren. Und wenn sie Recht bekommen, ist es nicht das, was sie wollen.

Falls es bei den 2500 bleiben sollte, würde ich die bei vorhandenem Geld und Einkommen auch bezahlen, da die eigene Gesundheit wesentlich mehr Wert ist.

Gruß

@ Thomas Wedel

Obwohl die Entscheidung an einem jeden selbst liegen muss, würde ich Ihnen so grundsätzlich nicht empfehlen, dem Geforderten irgendwie nachzukommen, solange es keine Erzwingungshaft oder ggf sogar Drastischeres geben wird.
Sie bezähmen die Herrschaft damit keineswegs, sondern regen erst Recht ihre Gefrässigkeit und ihren Appetit nach mehr an. Ersteres wäre der Fall in einer Diktatur, wogegen wir gegenwärtig einen Totalitarismus erleben, zweiter Fall.
Auf längere Sicht wäre dies wenn auch indirekte Einwilligen also verheerend, nebenbei verlieren Sie so Ihr Gesicht.
Vielleicht konnte ich Sie ja damit etwas zum Nachdenken anregen.

Frau Lescaux, ich finde einfach toll, wie Sie uns hier qualitativ so hochwertige und wertvolle Analysen und Informationen sozusagen ehrenamtlich bereitstellen. Das musste ich einfach mal loswerden.

Eine Impfpflicht, die bei Verstößen mit Geldstrafen geahndet wird, die für Geringverdiener/ Normalverdiener existenzbedrohend sind – diese Gefahr aber NICHT FÜR WOHLHABENDE zutrifft – ist sozial extrem diskriminierend.

Der Aspekt – Recht auf körperliche Unversehrtheit nur für Reiche? – muss juristisch und gesellschaftspolitisch diskutiert werden.

Die irreversible Verabreichung einer experimentellen Gentherapie mit bedingter Zulassung unterscheidet sich vom Parken im Halteverbot.

Nur falls analog zu dem Vergleich „Impfpflicht Gurtpflicht“ das Argument kommt, ein Porsche-Fahrer kann halt problemlos Strafzettel bezahlen, während ein Autofahrer mit Mindestlohn zweimal überlegen wird, sich ins Halteverbot zu stellen.

Seien Sie beruhigt, die meisten, die sich einen Wohlstand aufgebaut hatten, werden ihn verlieren.
Nur die 1% oder weniger, die irgendwelche Villen überall in der Welt haben und sowieso keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die gehören wohl zum auserwählten Club derer, die gesund bleiben und Besitz behalten dürfen.

Wer kann sich wiederholte Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro leisten…

Und mein Verdacht ist: Die Anzahl dieser Zwangsgelder und seine Gesamthöhe wird sich – zufällig – gerade an dem vorhandenen Vermögen orientieren.

Wie passend, dass es jetzt auch noch das EU-Vermögensregister geben wird.

Mich dünkt, diese Zwangsgelder sollen sogar genau damit begründet werden: Niemand soll sich „freikaufen“ können. Weil das ja unsozial/inhuman wäre.
Meine, solche Argumente mal gehört zu haben, möglicherweise im Rahmen der Beschlüsse in Österreich damals.

Perfide hoch zehn. (Hoch tausend, wie Annalenachen es ausdrücken würde.)

Was ich als juristischer Laie nicht einordnen kann: kann man bei einem Bußgeldbescheid bzw. einem Bescheid über ein Zwangsgeld nicht Einspruch einlegen? Den juristischen Weg gehen, und bis das abgeschlossen ist, muss man sich nicht impfen lassen? Oder sehe ich das zu simplifiziert? Ich stecke mein Geld lieber in Anwälte und klage als es dem Staat als Bußgeld/Zwangsgeld zuzuschieben…..

Sunny: die möglichen Rechtsmittel laut IfSG, Widerspruch und Anfechtungsklage, haben keine aufschiebende Wirkung. Also normalerweise schon, aber im IfSG ist das ausdrücklich ausgeschlossen. Sie müssten einstweiligen Rechtsschutz, dh aufschiebende Wirkung beantragen. Chance nur, wenn das Gericht den Rechtsbehelf für erfolgversprechend hält. Da habe ich im Moment bei der heiligen Impf- bzw Nachweispflicht so meine Zweifel. Sh Beschluss des BVerfg im Verfahren betr die einrichtugnsbezogene Impfpflicht. Wurde hier auf dem Portal besprochen.

Ja, so dachte ich auch oft. Aber ich WILL DAS NICHT mehr.

Deshalb: solange wir kämpfen, spüren wir, wer wir sind, was wir wollen und was menschlich und richtig ist.
Und deshalb haben wir jede Chance, wenn wir sie nur nutzen!

Gestern wurde auf weltonline ein guter Leser-Kommentar abgegeben zu einem Interview mit einer Juristin aus Hamburg.

Der Leser sagte sinngemäß, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird durch die Impfpflicht als nachrangig betrachtet gegenüber dem Ansinnen, das Gesundheitswesen vor Überlastung durch Corona-Patienten zu bewahren.

Da die körperliche Unversehrtheit aber ein so hohes, durch das Grundgesetz geschütztes Rechtsgut darstellt, kann es erst dann zur Disposition gestellt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten, um das Ziel (Sicherung der medizinischen Versorgung) zu erreichen, misslungen sind.

Konkret heißt das, es muss ernsthaft versucht werden, das Gesundheitswesen finanziell und organisatorisch so auszustatten, dass es durch die Corona-Patienten nicht zusammenbricht.

Tatsächlich wurde aber genau das Gegenteil getan: Krankenhäuser wurden geschlossen und die Stilllegung! von Betten finanziell gefördert.

Auch muss endlich eine FRÜHZEITIGE, medikamentöse Behandlung von Erkrankten erfolgen. Das Thema wird seit 2 Jahren ignoriert bzw. torpediert.

Solange in der Anfangsphase der Infektion eine ambulante Behandlung verweigert und dadurch ein schwerer Krankheitsverlauf mit stationärer Aufnahme riskiert wird, scheint das Gesundheitswesen noch nicht an Grenzen gekommen zu sein.

Danke Igor! genauso ist es. Und bevor wir uns zu politischen oder medizinischen Opfer machen lassen, sollten wir die Täter zur Rechenschaft ziehen. Ganz offensiv!

Liegt es nicht an jedem einzelnen von uns, ob wir es durchgehen lassen?

Wir sind an einem Wendepunkt der Menschheitsgeschichte.

Entweder wir lassen es mit uns machen, dann wird sich daran für sehr lange oder sogar immer nichts mehr ändern.

Oder wir gehen jetzt mit allen Mitteln dagegen an.

Ukraine-Flüchtlinge: Solidarität nur mit Impfnachweis?

Eine Gruppe von ca. 40 geflüchteten Ukrainern, die eigentlich nach Paris reisen wollten, konnten am Samstag aufgrund einer Streckensperrung nicht weiterreisen und wollten in ein Hotel. Das war aber nicht möglich! Der Grund: Kaum einer aus der Gruppe konnte einen 3G-Nachweis erbringen!

Aufgrund des fehlenden 3G-Nachweises verbrachten die Flüchtlinge deshalb in einem Warteraum der Bahn!

https://www.youtube.com/watch?v=TKs3fbhL7Uc

Diese, mit Lügen und falschen Versprechungen an die Macht gekommene Regierung ,führt Krieg gegen die eigene Bevölkerung.krieg im Sinn einer psychologischen kriegsführung ,die in die Vernichtung abertausender Existenzen führt ,massivste seelische Schäden bei Betroffenen verursacht hat und nun in einem Zwang zur Gentherapie mündet, mit Androhung von horrenden Bußgeldern.Das ist nichts als blanker ,staatlich erlassener seelischer Terror der hier ausgeübt wird .
Gekapert von der Pharma Industrie im Verbund all der digitalen Großkonzerne ,die die nötige Überwachunsinfrastruktur bereitstellen wollen ,wird hier ein Staat nach chinesischem Vorbild errichtet.

Wer sich nicht im Gleichtakt zur gläsernen Laborrate degradieren lässt..soll finanziell ausbluten oder gleich das Land verlassen..Als Abschreckung und um Platz ,für neue willfährige Menschen zu machen..Gerne wohl Opfer aus Krieggebieten.Diese armen Menschen kann man viel leichter manipulieren und zwangsbeglücken..die haben ja dankbar zu sein.
Die enormen Kosten und kommenden Ausgaben, um Impfgeschädigte zu versorgen, sollen dann ab 2024 durch das lastenausgleichsgesetz erfolgen ,welches zufälligerweise 2019 erlassen und umgeschrieben wurde…!
Die zum größten Teils recht ungebildeten und fachlich meist inkompetenen Abgeordneten der Rotgrüngelben, können diese vor sich selbst wohl damit rechtfertigen,daß Leute, die sich dem wiedersetzen, in der Regel ja irgendwie Querulanten, Rechte ,Reichsbürger oder sonstige Staatsfeinde sein müssen, wie die Medien das ja so brav kolportieren dank der Think-tank Gelder von Gates und Co…
So als einfach gestrickter Politiker ist dann das Denkgebilde fertig konstruiert…willfährige Justiz tut dass,was sie seit 1933 am besten kann….
Mengeles Erben haben ein breite Allianz gegründet und arbeiten diesmal für die US Amerikanische Big Pharma und big Data Industrie und schüren noch nebenbei durch Waffenlieferungen das Kriegsfeuer in der Ukraine…Vielleicht schickt aber der große Diktator im Osten seine Liebesgrüße auch direkt nach Berlin….und ersparrt uns weiteren Terror..

In Deutschland leben viele Russen.
Obwohl ich aus den Alten Bundesländern bin, verstehe ich mich sehr gut mit Russen, hatte auch viele Kollegen und Patienten.
Wenn es stimmt was Putin sagt, dass er u.a. Russen vor den derzeitigen Dunklen Mächten (ich nenne das jetzt mal so) schützen möchte, dann gehe ich mal davon aus, dass er hier umsichtig agieren würde, sollte es tatsächlich zu Kampfhandlungen auf Deutschem Boden kommen🙄

Man stelle sich Scholz, Macron, Biden und deren Leute mal nebeneinander vor und dann dazu, was sie mit uns vor haben.
Ich habe mal gelesen, dass nicht nur die Freimaurer ein Thema sind, sondern auch Scientology. Somit dem geistigen Dünnpfiff einer Sekte!
Das muss man sich mal vorstellen.
Wir werden derzeitig von völlig unberechenbaren, Gehirn gewaschenen Leuten regiert, die anscheinend völlig gelangweilt sind und sonst nichts zu tun haben.

Eines muss man klar sehen: sie haben den Weg der Zerstörung eingeschlagen mit der Option ihn durchzuziehen. Es gibt kein Zurück!

Liebe Susanne,

ich hatte und habe russische Nachbarn. Genauso habe ich Nachbarn aus Finnland, Lettland, Italien, Indonesien, Südamerika, der Türkei, eigentlich aus der ganzen Welt.

Die Nationalität spielt keine Rolle, sich mit Menschen zu verstehen. Es kommt darauf an, die persönlichen Grenzen jedes einzelnen Menschen zu respektieren und zu akzeptieren.
Nicht immer erkennen Menschen die Grenzen anderer von sich aus. Dann muss man dem verbal nachhelfen.
Wird das wiederholt nicht verstanden oder akzeptiert, dann muss man weitere Schritte überlegen.

Ich habe keine Angst vor Putin oder Russland. Mein Bauchgefühl sagt mir, alleine durch Beobachtung, als er in einem Video sprach, dass er, ganz im Gegensatz zu den von Ihnen genannten Gestalten und anderer mehr, nach langem Verhandeln, Aushalten und Abwarten, was die Ukraine angeht, mit seiner jetzigen Kriegs-Aktion die Konsequenzen zieht.
Ich nehme Putin als Beobachter, Denker und als ausgewogenen Geist wahr, der allerdings, wenn seine Grenzen erreicht sind oder überschritten werden, knallhart durchgreift.

Er wird Rücksicht nehmen auf eine unbewaffnete Zivilbevölkerung, aber nicht auf die Verbrecher in den Regierungen.

Bevor ich an lebenslänglicher Spritz-Erpressung psychisch und physisch zugrunde gehe, sterbe ich dann lieber vorher.

Die haben alle ihre persönlichen Referenten die die Post empfangen.
Selber lesen die die nicht.
Vielleicht sagt der Referent aber dem Abgeordneten freundlicherweise dass sehr viel Post zu diesem Thema angekommen ist…
Mehr passiert da nicht.

Mittlerweile, egal, wie man es dreht und wendet, rumlaviert, deutet, einschätzt, hin und her überlegt, was man tun kann, könnte, sollte oder auch nicht, Tatsache ist doch, dass alles, was seit zwei Jahren von politischer Seite gefahren wird, ein massiver Angriff auf unser aller Leben ist.

Ganz extrem zeigt sich das doch jetzt auch im RU-U-Konflikt und darin, wie in diesem Zusammenhang der Faschismus ganz offen gelebt, propagiert und gefördert wird.

Also deutlicher kann es wohl nicht mehr werden.

Alle, die wir die Tyrannei durch faschistische Regierung(smassnahm)en ablehnen, und wenn wir auch bei dieser Haltung bleiben (wollen), werden uns wohl auf einen Kampf einstellen müssen, der möglicherweise nicht mehr nur verbal geführt werden kann.

Ich habe es jetzt satt, mir die Nächte um die Ohren zu schlagen, weil ich das Grübeln nicht aufhören kann, wie es weitergehen soll, welche rechtlichen „Lücken“ es wie oder wo geben könnte. Ich will mir auch kein Horrorszenario mehr vorstellen, was mit denen geschieht, die sich bis zuletzt nicht beugen.

Und ich bin sicher, wenn der Spritzzwang erst einmal per Gesetz verabschiedet ist, werden noch einige umfallen von denen, die jetzt sagen, sie machen da auf keinen Fall mit.

Alle, die sich gegen diese seit 2 Jahren verordneten rechts- und verfassungswidrigen menschenverachtenden Abartigkeiten stellen und alle, die sich gegen eine per Gesetz „legitimierte“ Körperverletzung wehren, machen sich in keinster Weise strafbar oder eines unmoralischen oder unethischen Verhaltens oder einer solchen Handlung schuldig.

Wir sind nicht die Täter, und deshalb haben nicht wir zu zahlen oder zu büßen, sondern die wahren Täter sind uns schadensersatzpflichtig für Jobverlust, Existenzvernichtung, etc. und Schmerzensgeld für zerstörte Familien und Freundschaften, massnahmenbedingte psychische Erkrankungen und dadurch verursachte Selbstmorde, usw. usw. usw..

Drehen wir den Spieß um und stellen diese Forderungen an die Täter.

Die 2500 Euro haben übrigens eine Vollstreckungsverjährung von 5 Jahren. Danach seid ihr die Schulden automatisch los. Bis 1000 Euro sind es 3 Jahre.
Ich habe all mein Vermögen seit Jahren anonymisiert. Hab leere Taschen. Ich sitz das aus.

Ganz wichtig: P-Konto!

Cheers

Ein guter Tipp mit dem P-Konto👍
Aussitzen ist auch meine Tendenz.
Wenn Putin wirklich Scholz, Macron, Biden und Konsorten mir ihrem Virenzeug und der NWO in die Suppe spuckt, besteht vielleicht doch noch Hoffnung!

@ Nevaeh und Susanne,

Danke 🙂. Wieder was dazu gelernt.

Hab jetzt auch etwas dazu gefunden:

„Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.252,64 (bis Juni 2021: 1.178,59 €) je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt. Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen.“

Das deckt sich mit dem, was mir bislang diesbezüglich bekannt war, nämlich dass es sowieso einen gesetzlich geregelten unpfändbaren Grundbetrag gibt.

„Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2021 monatlich 1.252,64 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.178,59 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.“

Oder missverstehe ich da jetzt etwas?

Bine: Ist schon richtig so, was Sie schreiben. Aber Sie brauchen Ihr bisheriges Konto nicht vorbeugend umzuwandeln. Das können Sie abwarten, bis es soweit ist.

Der „unpfändbaren Grundbetrag“ galt aber vorerst nicht auf Konten. Das ist der Unterschied! Das konnte immer gepfändet werden. Mann musste dann zum Gericht und Anträge bla, bla!

Thoma Wendel und Nevaeh: Angenommen: Nevaeh hat einen gesetzlichen Pfändungsfreibetrag von E 1260,– pro Monat, ihr Nettoeinkommen beträgt aber 2.000,–. Und eine Pfändung wird in die Wege geleitet. P-Konto kann sie einrichten. Sie kann aber nicht die Differenz zwischen 2.000,– und 1.260,– schnell „abschöpfen“ und den pfändungsfreien Rest stehen lassen. Die knapp 800,– gehen sofort an den Gläubiger, kaum dass sie auf dem Konto eingehen. Dass mit dem Guthaben und den drei Monaten ist so gemeint: Wenn sie die 1260,– gar nicht gänzlich benötigt und gar nicht ganz ausgibt, dann kann sie den Rest davon ansparen, um zB im nächsten Monat eine Rechnung davon zu bezahlen.

Ich meinte das Guthaben. Wenn man so viel verdient, kann man eigentlich auch die 2500 bezahlen.
Falls man Kinder hat, erhöhen sich die Freibeträge enorm.

Putin und Seleskyj und Macron und Scholz: Das sind ALLES nur MARIONETTEN.
Da wird gar keiner dem anderen ZU UNSEREN GUNSTEN in die Suppe spucken.
Das ist extrem wichtig zu verstehen.

Die machen jetzt ein bisschen Krieg, weil Klausi Schwabi das so will.
Das richtet sich aber gegen UNS, gegen uns Bevölkerungen.

Putin wird sich nicht als Rächer der Gerechtigkeit aufspielen. Sowas zu glauben oder auch nur zu hoffen, halte ich für extrem gefährlich.

Putin hat aber die Bio-Labore in der Ukraine auf seinem Schirm und da wird es auch für uns interessant.
Mit was für einem Aufwand die MSM und diese Faktenchecker dagegen schreiben, zeigt mE doch, dass Putin damit richtig liegt.
Für mich wäre u.a. die Frage, inwieweit Biden und der Pentagon bei Corona/Covid-19 Impfungen seine Finger im Spiel hat. Aber das ist auch nicht unbedingt wichtig, wir wissen auch so, dass diese Impfungen als Waffen gegen uns eingesetzt werden.
Nur, woher kommen sie?
Und wie bereits geschrieben, spielen neben den Freimaurern auch noch die Scientology eine Rolle. Und Scientology ist ja nunmal eine Ami-Sekte.

@anonym

Danke ! Vielen, vielen Dank. Das ist der wichtigste Beitrag hier im gesamten Strang. Und Sie scheinen hier auch der einzige Mensch zu sein der das Allerwesentlichste begriffen hat. USA+ EU + RU und China werden sämtlich von letztendlich den gleichen ekelhaften Leuten gesteuert. Putin war beim WEF, war Young Global Leader, ist in der selben Ur-Loge wir Merkel (Golden Eurasia) und arbeitet Hand in Hand mit den anderen zionistischen Verbrechern zusammen. Es sind alles Marionetten. Genau wie Selensky.

Die Hintergrundmächte hinter dem ganzen Ablenkungskrieg sind genau die die den Spritzenmassenmord veranlasst haben und nun von besagtem Spritzenvölkermord ablenken wollen, es sind Rothschild & Handlanger, Rockefeller und Handlanger und die extrem mächtige kabbalistische Endzeitsekte Chabad Lubawitsch (welche auch bekanntermaßen engstens mit Trump und Putin verbunden ist).

Ich frage mich, ob Leute wie wir, da wir nun ja leider „hinter die Vorhänge geguckt“ haben, weiterleben „dürfen“.
Ich frage mich, was in den letzten Weltkriegen mit den paar Prozent geschah, die sicher auch damals sahen/verstanden oder schlicht wussten, was wirklich lief.
Es scheinen mir jedenfalls nicht die gewesen zu sein, die später die Geschichtsbücher schrieben.
Und ich frage mich, was aus diesen Menschen geworden ist. Ich hoffe, dass sie nur einfach nicht gehört wurden, es sie aber noch gab.
Jede paar Generationen scheint es wieder das gleiche (Schau-)Spiel der Mächtigen zu geben.

@Anonymsagt: „Wie anonymisiert man denn sein Vermögen?“
Cash, Gold, Kryptos.
ET verkaufen und in mobile Assets umwandeln. Kryptos sind nahezu anonym. Cash und Gold kann man gut verstecken.
Bei Vermögensauskunft muss man zwar lügen, aber ohne Beweise wird das schwer. Funktioniert alles, wenn man nur will, man muss sich etwas bewegen.
Abmelden aus DE geht auch, weil ja die Melderegister abgefragt werden. Geht aber nur gut zusammen mit Job, wenn selbstständig.

Gruß

Thomas Wendel und Anonym: Ach du lieber Himmel. Würden Sie anonym dann bitte auch sagen, dass er sich durch falsche oder unvollständige Angaben in der Vermögensauskunft strafbar macht? Und damit kann er sehr wohl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Der Passus im Gesetzesentwurf hilft ihm da auch nicht weiter. Da geht es nur darum, dass man zu keiner Erzwingungshaft antreten muss zur Abgabe der Auskunft.

„unvollständige Angaben in der Vermögensauskunft strafbar macht“. Das sollte jeder wissen. Ohne Risiko kein Gewinn! Nur wie beweisen?
„Und damit kann er sehr wohl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.“ Nicht bei Ersttätern!
Erzwingungshaft nur bei Verweigerung. Das nennt man aber Beugehaft!
Wenn Sie nicht sagen wollen, was Sie haben, dann müssen Sie eben Konsequenzen ziehen!

Ich bin sicher, dass man mit Cash und Gold große Schwierigkeiten haben wird, über die Grenze zu kommen.
Gold wird sicher wegen Klima verboten werden 😉
Ohne Witz, neulich kam im Radio schon ein Kirchen-Beitrag darüber, dass aus Umweltschutz-Gründen Edelmetalle und dergleichen „nur noch geliehen“ werden dürfen.

Bitcoin wäre eine Idee.
Ich will aber niemandem empfehlen, da den Notgroschen anzulegen. Zu riskant. Man weiß auch nicht, ob „die“ nicht doch irgendwie in der Lage sind, da den „Strom“ abzustellen.

Wenn jemand nicht weiß, wie das geht, kann ich aber Rat geben. Ich habe leider nicht 2014(??) oder wann es war, als der Kurs noch bei rund 300 Euro je Stück lag, investiert sondern dann erst 2019 zu Rekordpreisen. Ich wusste einfach nicht ad-hoc, wie man das Zeug kauft und dann war mir der ganze Datenschutz bei den gängigen Banken, die es dazu gibt, suspekt (in Angesicht der digitalen ID 2020 vollkommen zu recht, leider gab ich meine Daten dann doch her, heute wüsste ich einen besseren Weg).
Das Zeug ist massiv gestieben und massiv gefallen, das muss man wissen.
Aber es hätte das Zeug zu einer (vorübergehenden?) Parallel- oder Ersatzwährung.

Könnten wir das Geplänkel nicht abkürzen, indem festgestellt werden kann, dass es an so ziemlich allem fehlt für das Gesetzesvorhaben , um in Einklang mit dem Grundgesetz zu kommen? Ich höre da nicht einmal einen Anklang heraus – viel weiter kann man sich davon gar nicht entfernen.
So z.B. muss mir mal einer begreiflich machen, wie etwas so tief Eingreifendes wie eine Impfpflicht auf Grund einer blossen „Verordnung“ geregelt werden kann bzw. aufgrund dieser bestraft oder auch unter Druck und Zwang vorangetrieben. Es geht hierbei schließlich nicht um eine banale Unterlassung, wie z.B. dass ich meiner Vorschrift etwas an mir zu tragen nicht nachgekommen bin.
Bereits hier beginnt es mit der Unverhältnismässigkeit alleine im Strukturellen in meinen Augen. Und so geht es unendlich weiter fort. Für halbwegs geschickte, willige Rechtsanwälte müßte es doch ein Leichtes sein, die Gerichte unter einer wahren Flut stichhaltigster Argumente einzudecken…

Das geschieht ja auch bei den bereits erlassenen Gesetzen. Zu der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht im Gesundheitswesen sollen um die 70 Verfassungsbeschwerden eingegangen sein, mindestens. Aber hier geht es ja jetzt erst mal darum, dass die Leute wissen, was evtl. beschlossen werden könnte. Es ist noch ein paar Tage Zeit, andere Leute zu informieren, die z.B nicht auf Corona-blog mitlesen, so das möglichst viele Leute noch etwas unternehmen. Abgeordnete anschreiben, Leserbriefe schreiben, spazieren gehen. Jeder, was er meint, dass er kann.

Liebe Bremerin. Eher nicht, leider. Das ist eine Problematik, mit der ich mich noch kaum beschäftigt habe. Ich weiß in groben Zügen, worum es dabei geht, aber zu wenig, um mich dazu fundiert zu äußern. Haben Sie telegram? Es gibt zwei Anwältinnen, die sich mit diesem Thema auskennen und auch schon was dazu veröffentlicht haben. Auf dem Kanal von Dr. Brigitte Röhrig finden Sie unter dem 28. Februar 22 etwas dazu – Anmerkungen und zwei Links zu weiteren Posts von ihr zu dieser Verordnung. Ebenfalls befindet sich unter diesem Post ein Video von RAin Beate Bahner, die dann wiederum auf ihr Buch Corona-Impfung verweist. Die Webseite – also nicht telegram – von Frau Dr. Röhrig ist momentan wohl „under construction“. Aber vielleicht hilft Ihnen das trotzdem erstmal weiter. Ich bin sicher, dass diese Kolleginnen sich mit dem Thema excellent auskennen.

Ist es nicht so, dass das BVG bereits in seiner einstw. Entscheidung zu einer solcher Beschwerde selber zugegeben hat, dass eine Impfung zu schweren Schäden führen und sogar töten kann? Wieso kann man sich nicht darauf berufen? Bei dieser Entscheidung ging es ja um die Einrichtungsbezogene, mit Aussage, dass man dieser durch den Berufswechsel (noch) entkommen kann. Bei Allgemeiner würde das doch anders aussehen…

Wir waren heute übrigens bei einem RA wg. Genesenennachweisen. Gem. seinen Aussagen ist er äußerst fest davon überzeugt, dass eine allg. Impfpflicht in D sicher nicht kommen wird, da die Gesetzes- und Beweislage sehr mager seien. Selbst wenn sie durchgedruckt werden sollte, ende sie dann sehr schnell in Karlsruhe – so seine Meinung.

Miloja: Hoffen wir mal, dass er recht hat. In Karlsruhe ist schon viel „gelandet“ – die Frage ist nur, ob es eine Bruchlandung wird oder nicht.

Möchten Sie Genaueres zum Thema des Besuchs beim RA bezüglich Genesenennachweis berichten?
Mich interessiert das Thema aktuell, da ich mich mit der Frage befasse, was das kleinere Übel ist
– PCR-Test mitmachen und so sein persönliches Genom (am Ende vielleicht sogar verknüpft mit der späteren digitalen ID?) hergeben
– PCR-Test ablehnen und sich damit möglicherweise(!) später den Weg vor Gericht erschweren, weil man dann nicht das Argument mit dem „Bin ja schon genesen“ versuchen kann.

Gibt es eine Möglichkeit, Genesenenstatus auch ohne PCR-Test rechtskräftig bestätigen zu lassen?
Darum ging es bei Ihrem Termin wahrscheinlich nicht zufällig?

Ernsthaft?

Seit wann kann ein PCR-Test einen Genesenenstatus rechtskräftig bestätigen?
Und wie sinnvoll ist es, den Irrsinn aufs Schärfste zu verurteilen und zum Kippen bringen zu wollen, und gleichzeitig sich diesem Irrsinn dann doch demütig zu unterwerfen?

Behalten Sie mit dem Verstand die Dinge im Auge, aber hören Sie auf Ihr Herz.

Und vor allem jetzt nicht in Panik und/oder wilden Aktionismus verfallen. Das ist doch genau das, was uns Menschen besonders angreifbar macht.

@Anonym:

Bei uns ging es ja um Widerherstellung der „vernünftigen“ Gültigkeitsdauer (von 3 Mon. auf 6 Mon.). RA sagte, dies sei rein juristisch gar kein Problem – d.h. die Erfolgsaussichten seien ja groß. Aber dann fragte er uns nach unserer Motivation, denn das Verfahren würde uns ca. 2.000 € aus eigener Tasche kosten. Ich fragte, wieso, denn wir haben ja die Rechtsschutzversicherung. Dazu meinte er, er rechne in diesem Fall nicht über die Gebührenordnung ab, sondern nach dem Stundensatz. Daraus, ergänzt durch die Gerichtsgebühren, ergäbe sich sodann für 2 Pers. ein Betrag von 3.000 €, abz. 2x ca. 600 € von der Rechtsschutzversicherung = ca. 2.000 €.
Nun überlegen wir uns, ob und wie, wo, was…

Die Anwälte für Aufklärung … suefz. Mir hat niemand bisher von denen geantwortet. Eine Sekretärin leistet sich keines der „Projekte“, Vereine. Eine Sekretärin ist Gold wert.
Selbst wenn man die Anwälte in der Kanzlei anruft (habe ich getan), rufen die nicht zurück. Alle wohl überlastet oder die Sekretärin taugt berufsbezogen nix in der RA-Kanzlei.

Wie Bine hier schon sagt: suchen Sie sich einen anderen Anwalt. Theoretisch könnten Sie es auch alleine machen! Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Nehmen Sie z.B. den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gera vom 25.2.22. Ich krieg das hier nicht verlinkt. Verwaltungsgericht Gera – links in dem blauen Feld auf „aktuelle Entscheidungen“ und dann die oberste „Seuchenrecht -Genesenenbescheinigung“ anklicken. Kommt eine pdf-Datei.
Das können Sie als Formulierungshilfe nehmen, damit Sie wissen, was Sie überhaupt beantragen wollen. Wenn Sie es sich selbst nicht zutrauen, daraus einen Antrag zu basteln – (braucht nicht perfekt zu sein. Das Gericht muss nur wissen, worum es geht und was Sie wollen),
können Sie sich bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erkundigen, wie und wann Sie die Rechtsantragstelle erreichen.
Beispiel hier:
https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/rechtsantragstelle/rechtsantragstelle-71415.html
Alle Unterlagen mitnehmen und sagen, was Sie erreichen wollen. Die machen das dann für Sie.
Versuch wäre es wert.

Liebe Margot, ja, darüber habe ich auch bereits nachgedacht. Ich will aber erst noch mit „unserem“ Anwalt sprechen (nicht mit dem, bei dem wir gestern waren), mit dem wir seit Jahren einen Beratungsvertrag haben. Ich habe ja auch zuerst bei ihm angefragt, doch er sagte, er habe kaum Erfahrung mit dem Verwaltungsrecht, und das würde für ihn ja auch höhere Zeitinvestition bedeuten. Aber er ist sehr gut, d.h. alles, was er bisher angefasst hat, hat er auch stets zu unseren Gunsten abgeschlossen bekommen. Auch bei solchen Sachen, die er sich ursprünglich nicht wirklich zutrauen wollte. Aber ich sitze auch nicht tatenlos und habe ihn immer umfangreich unterstützt, bei technischen Angelegenheiten auch nicht zuletzt mit meinem eigenen Wissen. Mal sehen, vielleicht bekomme ich ihn auch hier nochmal zum Tätigwerden überredet ☺

Liebe Margot, liebe Birne, liebes Corona-Blog-Team! Ich danke Ihnen allen aus der Tiefe meiner Seele für Ihre Unterstützung, für Ihr Interesse! Hier fühlt man sich „zuhause“, unter vernünftigen MENSCHEN! Und das ist in der heutigen Zeit so rar, deshalb aber auch so wichtig geworden, dass ich das sehr zu schätzen weiß.

Und? Seit wann ist das Grundgesetz massgeblich für neue Gesetze?

Vor einigen Jahren, in einer bekannten Serie, sprach der Character eines jetzt gecancelten Schauspielers folgenden Systemanalyse:

„Welcome to the death of the age of reason. There is no right or wrong, not anymore. There is only being in and out.“
— Francis J. Underwood

Statt uns mal klar zu machen WAS der gesagt hat … haben wir lieber den Schauspieler gecancelt.

Die Unterzeichner des vorliegenden Entwurfs sind sich ihrer Sache schon sehr sicher. Gestern dachte ich noch, es fehlen ja noch mehr als hundert Stimmen zur Zweidrittelmehrheit, inzwischen habe ich von der Regelung gelesen, dass auch die einfache Mehrheit der Anwesenden reicht, Stimmenthaltungen ausgenommenen. Wenn ich dran denke, wie oft der Saal halbleer ist …

Wieviele Stimmen zusätzlich zu den Unterzeichnern fehlen denn dann noch, hat das zufällig jemand gerade parat?

Wobei ich wette, dass sehr viele mit Ja stimmen, die nur ihren Namen jetzt lieber nicht so prominent dafür hergeben wollten.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Pflicht beschlossen wird. Eine kleine Hoffnung besteht vielleicht, dass es nicht geade genau diese Version sein wird, aber die anderen Versionen sind kaum besser.

Wie gut bzw. schlecht sind denn die Impfungen?
Ich las gerade, dass in Ba-Wü der Ministerpräsident trotz 3-facher Impfung sich mit Corona ansteckte.
Ebenso hat sich der dortige Innenminister Strobl mit Corona infiziert, der auch geimpft war. Vor ein paar Tagen wurde behauptet, er habe nur milde Symptome und man möge seine Privatsphäre respektieren.
Heute lese ich, dass diese milden Symptome aber doch eine Lungenembolie und eine Lungenentzündung sind.
Wollte man also verhindern, dass das wahre Ausmaß der milden Symptomatik an die Öffentlichkeit kommt?
Ich würde vermuten, dass dies so ist.
Denn:
Beide Politiker sind ganz starke Impfbefürworter.
Wie sie wohl künftig argumentieren, wenn es um die Wirkung der Impfungen geht?

Warum hören WIR Politikern zu?

Ernsthafte Frage.

In der Argumentation dazu bestehe ich auf ein EINZIGES Beispiel, in dem Politiker keinen Schaden bewirkt haben.

Ich sage es Ihnen mal so: In meinem Wohnhaus sind viele Geboosterte an Corona erkrankt. Sie hatten relativ milde aber doch merkliche Symptome.

In der eigenen Familie sind teils recht alte Personen ungeimpft erkrankt. Sie haben fast nichts davon gemerkt, etwas Kopfweh und Schlappheit mit etwas Halsweh.

Kann ich auch anhand mindestens 12 Beispiele bestätigen. Inkl. uns selbst. 8 davon genoostert = gute 8-10 Tage mit 38,8-40,0 Fieber mit allem drum und dran, und tw. halluzinierend. 2 doppelte: mit Temperatur zw. 37,8 & 38,2 und akuten Erkältungssymptomen und erheblicher Schlappheit. Und 2 UG: relativ leichte Erkältungssymptome, T 38,6 während lediglich 3-4 Std. und insgesamt ca. 1,5 Tage bei 37,2-37,6; bei mir aber mit Folgewirkung als Verschlechterung meiner Ischialgie (bin immer noch in Behandlung). Doch die Verschlechterung muss ich vor allem der Quarantäne zuschreiben, da sie mich am rechtzeitigen Beginn der Physiotherapie erheblich gehindert hat. Daher im Grunde sehr mild…

Sie werden sagen „ein Glück, dass wir geimpft waren, sonst wäre es ja noch schlimmer gekommen“. Diese Leute können nicht mehr klar denken und das Schlimme: solchen Menschen muss man gehorchen bzw. sie bestimmen über unser aller Leben.

Das scheint in vielen Punkten deren Taktik zu sein: Uns genau das vorwerfen, was sie selbst verbrechen.

– Demokratie gefährden
– Gesundheitskosten verursachen
– faschistisch und Nazi-like sein
– Terrorisierung der Gesellschaft
– …

Haha, der Bundestagsabgeordnete Hüppe von der cdu (Landesgruppe NRW) gibt vor, gegen die Verbrechen der Nazis aus der Zeit 1933 bis 1945 nachträglich vorzugehen und sich für Behnderte einzusetzen, zwingt jene Behinderte jedoch an die „Corona“-„Impf“nadel.
Hüppe ist einer der „grandiosen“ (Zynismus aus) Bundestagsabg. der cdu, aus deren Kopf das „Impfvorsorgegesetz“ stammt. Hüppe wird sich bei Nürnberg 2.0 nicht herausreden können, er habe nicht gewusst, dass mittels „Impfung“ „gegen“ „C“ die Behinderten wegen ihm und seinem „Impf“fanatismus zahlreich über die Wupper gehen werden. Hüppe ist mehrfacher Mittäter. Wegen meiner gern demnächst hinter Gittern verwahr. Tür der Zelle im Knast von außen zuschließen und den Schlüssel der Zellentür und des Zellenfenster wegwerfen.

Bitte auch Hüppe anschreiben und ihn zutexten.

In Würzburg wurde ein 84 jähriger Pflegeheim Bewohner, vorerkrankt, doppelt geboostert/ 4 x geimpft.

Ein schwerer bzw tödlicher Verlauf nach positiver C – Testung wurde nicht verhindert.

„Schwerer Verlauf trotz Impfung“… das sollten wir nicht so stehen lassen!
Es besteht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass mehrfach Geimpfte wegen der durch die Impfungen hervorgerufenen Schwächung des Immunsystems einen schwereren Verlauf haben als Nichtgeimpfte.
Zudem ähneln sich die Symptome von Covid, wenn das Virus tiefe in den Körper eingetreten ist den Impfschäden – ist ja auch logisch, man bringt die Zellen ja durch die mRNA-Injektion zum Produzieren von Spikes an eigenen Zellen und dann reagiert der Körper und macht die (körpereigenen) Zellen kaputt. Die injizierte mRNA zerfällt aber nicht so schnell, wie die natürliche des Virus. . . Man kann also Impfschäden wunderbar vertuschen und einer angebl. Erkrankung an Covid zuschreiben, die sehr hohe PCR-Test-Falsch-Positiv-Rate hilft den Verbrechern auch hier.

Zudem gibt es noch die Krankheit ADE, eine explizite Impfkrankheit, erschaffen durch Impfungen. Bei Kontakt mit dem natürl. Virus dreht der Körper bzw das I-System komplett frei bzw reagiert über.

Der Fremdschutz diente ja als Hauptargument für die Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wenn das RKI diesen aber nicht mehr aufführt, dann könnte diese jetzt hinfällig werden.

Mal eine Frage bzw. ein Gedanke:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinerm Urteil 1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006 geurteilt, dass die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig ist. D.h. die Regierung darf kein von Terroristen entführtes Flugzeug abschießen lassen, auch wenn es erwiesenermaßen für einen Terrorakt benutz werden soll. Da es gemäß diesem Urteil dem Staat untersagt ist, selbst bei einer relativ konkreten Bedrohung für ggf. mehrere zehntausend Menschen (z.B. wenn die Maschine auf ein voll besetztes Fußballstadion gelenkt werden soll) einen Eingriff vorzunehmen, der die Würde des Individuums (in diesem Fall die der unschuldigen, sich an Bord befindlichen Passagiere) verletzt, könnte man dann nicht bei Corona so argumentieren, dass ein solcher Eingriff in die Menschenwürde bei einer – wenn überhaupt – sehr vagen und abstrakten Bedrohung wie Corona, erst recht nicht gerechtfertigt ist bzw. wäre?

@ Eddi

Genau dieses Urteil hat der Strafverteidiger und Autor Ferdinand v. Schurach in dem Fernsehspiel „Das Urteil“ im Jahr 2016 an einem fiktiven Gerichtsprozess aufgearbeitet.
Angeklagt war ein Offizier der Luftwaffe, der trotzdem die Zivilmaschine abschloss.

Die Dialoge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sind juristisch gut aufbereitet.

Herausgekommen ist ein neues Argument, dass zum Freispruch des Piloten führte.
Das Achten der Menschenwürde der 189 Passagiere würde Verbrecher zu weiteren Taten ermutigen.
Sehr markaber. Wie gesagt ein gedachtes, fiktives Beispiel.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Nichts ist entgültig.
Hatte der Pilot das Flugzeug auch abgeschossen, wenn seine Ehefrau mitbetroffen wäre?

Achtung: Das Rki hat eine neue Risikobewertung zu Covid19 auf seiner Website vorgenommen. Die Empfehlungen des RKI, auf die sich das vorgestellte Papier bezieht und die eine allg. Impfpflicht rechtfertigen sollen, wurden vom RKI nun entfernt.

Das Problem: Unsere WEF-Marionetten interessiert gar nicht mehr, ob irgendwas offensichtlich widerlegt oder bewiesen ist.
Wir könnten noch so eindeutige Beweise liefern.
Schnurzegal!!

Selbst das interessiert niemanden mehr.
Die Öffentlichkeit muss man nicht mehr überzeugen, die gehen bei allem mit. Und dann beschließt man die Pflicht halt einfach. Es kann zum Himmel schreien, es interessiert einfach niemanden. Die leisten sich einfach alles.

Hier mehr dazu:

https://norberthaering.de/news/rki-risikobewertung/
„Das RKI hat dem Impfpflicht-Gesetzentwurf die Grundlage entzogen
7. 03. 2022 | Der Gesetzentwurf von über 200 Abgeordneten zur Impf- und Boosterpflicht für alle ab 18 beruft sich zur Begründung darauf, dass man durch Impfen andere vor Ansteckung schütze (Bevölkerungsschutz). Doch die zuständige Bundesbehörde RKI hat diese Behauptung unter dem Druck zunehmender Gegenevidenz vor kurzem sehr weitgehend aufgegeben. Die vorher schon wackelige Begründung für eine Impfpflicht ist mit der Neueinschätzung durch das RKI weggefallen.“

Aber meint jemand ernsthaft, das deswegen die Impfpflicht fallen würde? Wenn man das bisherige Agieren betrachtet? Nein, wenn das Ziel ist, heimlich etwa eine Ausweis-Mitführpflicht einzuführen (unter anderem), sowie die Reglementierung und Kontrolle auf Global-Ebene zu heben, was juckt da denn Evidenzlosigkeit einer Zwangsmaßnahme?

auch bei reitschuster: https://reitschuster.de/post/rki-aendert-im-kleingedruckten-risikobewertung-zu-covid-19/

„RKI ändert im Kleingedruckten Risikobewertung zu COVID-19
Impfung bietet nun offiziell nur noch eingeschränkten Fremdschutz“

„Interessant wird es nun, da die abgelöste Risikobewertung des RKI nicht nur die Entscheidungsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht lieferte, als es die Eilanträge gegen die Impfpflicht ablehnte; die Risikobewertung dient ebenfalls als Begründung für den neuen Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht.“

Wir befinden uns inzwischen im rechtsfreien Raum. Völlig schwerelos und unbelastet von Vernunft, Begründung, Recht und Gesetz.

Nicht für Ungeimpfte, sondern für Menschen, die die vom Staat vorgegebene Spritzenanzahl nicht einhalten. Darunter fallen auch Menschen, die gespritzt sind!

— Ich trage vor und lege vor, was immer ich vorbringen kann und die Behörde sagt: Glauben wir nicht

Heißt das nicht, die Behörde kann jeden Impfnachweis als nichtig einstufen, weil es eine Fälschung sein könnte?

Vielleicht gelingt es einigen gesundheitlich stark angeschlagen durch Impfungen die Strafe zu reduzieren. Letztendlich werden auch sie zahlen und zwar doppelt mit ihrer Gesundheit und ihrem Geld. Und sie werden wahrscheinlich danach nicht mehr in der Lage sein, das enteignete Kapital durch Arbeit wieder zu kompensieren.

Mein Fazit:

a.) freikaufen/enteignen lassen
b.) freiimpfen bis zum Tod
c.) Scholz-Clique wegputschen

Ja, nur wohin? Finden Sie die Komplementärmenge der Mitglieder der WHO.
Es bleiben wahrscheinlich nicht viele übrig.
WHO übernimmt ab 2024(?) die Regie über alles was Gesundheit und Klima betrifft. Diktatur.

Die WHO-Welt wird (auf Dauer) auch keine relevante Alternative zu ihrem System zulassen und leben lassen.

Ich denke aber in der Tat mittlerweile auch in diese Richtung.

Deutschland ist over.
Ich will nicht mehr hier sein, wenn die ganze Suppe ausgelöffelt wird.

„… Ich denke aber in der Tat mittlerweile auch in diese Richtung. …“
Dass die WHO (die zweite ReGIERung der usa) ersatzlos aufgelöst wird und auf unbestimmte Zeitdauer aufgelöst bleibt(?) Sehr gerne doch 🙂

also ich musste bereits hier aufhören mit lesen:

> Wer nicht geimpft ist und keinen Nachweis dazu vorlegt, ist nicht geimpft. Eine Tat.

hier gehe ich d’accord mit Joseph Goebbels, der in sein Tagebuch schrieb: „Die Juristen sind alle im Gehirn defekt.“

Wenn ich nichts tue, ist das keine Tat.

… ich will hier raus, weg, gaaanz weit …

Hallo blog-team,
kleine Korrektur in eigener Sache. Bitte sagen Sie nicht „Anwältin“. Juristin oder ehemalige Anwältin ist okay. Es ist nicht zulässig, sich selbst als Rechtsanwalt zu bezeichnen, wenn man den Beruf nicht mehr ausübt. Deshalb möchte ich das auch nicht unkommentiert so stehen lassen. Danke

Aha, das Abkochen der Frösche mit leichten Temperaturerhöhungen läuft weiter….
Aus meiner Sicht gehören aber ab sofort die Heizer in den Topf.
Meine Rücksichtnahme ist aufgebraucht.

Ich fühle mich tatsächlich abwechselnd wütend und gelähmt. Aktuell gelähmt.
Der Frosch in mir erreicht eine lebensbedrohliche Temperatur.

@Anonym: Wie ist denn dann Ihre Temperatur bei folgendem Sachverhalt: Teletext-Seite: 108 bei ARTE – 18:44:41 Uhr 08.03.22

Moderna plant weitere Impfstoffe

Der US-Pharmakonzern Moderna will Impfstoffe gegen 15 neue oder bisher vernachlässigte Viren und Bakterien entwickeln und damit das Risiko einer erneuten Pandemie verringern. Wie das Unternehmen mitteilte, will es sich auf die 15 Krankheitserreger konzentrieren, die von der Weltgesundheitsorganisation und der globalen Impf-Partnerschaft Cepi als die größten Risiken für die öffentliche Gesundheit angesehen werden.
Unter anderem will Moderna bis 2025 die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Dengue-Fieber, Ebola, Malaria und Tuberkolose vorantreiben.
„Übernahme vom ARD-Text“ steht noch.

——————————–

Dass hier natürlich alles wieder mRNA überlagert sein wird ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn ich schon lese: WHO, dann ist Vorsicht geboten.

WHO wird ab 2024 oder so allen Mitgliedsstaaten die Gesetze verbindlich diktieren!!! Da wissen wir dann ja schon, was uns erwartet. Gesundheit war einmal.

Russland mit Putin hat bereits gegen diese Diktatur geschrieben.
Füllmich hat vor mindestens einem Jahr während eineŕ der Sitzungen des CA die Möglichkeit des Austritts Deutschlands aus der WHO andiskutiert. Sowohl die UNO, als auch die Unterorganisationen der UNO müssen sofort ersatzlos aufgelöst werden.

Wie verhält es sich denn im Bezug auf die Verfassungsmässigkeit, wenn man berücksichtigt bzw. klar nachweisen kann, dass dem Verhältnismäßigkeitsprinzip im Gesetzentwurf in keiner Weise Rechnung getragen wurde und die wissenschaftlichen theoretischen Grundlagen, die eine solche Regelung überhaupt erst stützen würden, einfach schlicht nicht existent sind?

Zum einen muss hier vorallem das Scheinargument eines vermeintlichen Fremdschutzes angegriffen werden, weil weder immunologisches Grundlagenwissen, noch valide wissenschaftliche Studien diese Chimäre auch nur ansatzweise nähren könnten. Stattdessen ist die Studienlage ist diesbezüglich mehr als nur eindeutig!

Da zudem in Deutschland die Krankenhaus bzw. Intensivkapazitäten nie auch nur ansatzweise überalastet waren bzw. dies auch in Staaten OHNE vergleichbare massive Einschränkungen und viel geringeren ITS-Kapazitäten zu beobachten war, fehlen dafür jegliche nachvollziehbare Begründungen.

Die Argumentation ist formaljuristisch. Ich werde inhaltlich dagegen vorgehen. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz auf Grund von nachweislich falschen Begründungen durchgesetzt wird und ich Strafen zahlen muss, nur weil die Strafen klar formuliert sind. Inhaltlich ist das Gesetz nicht verfassungskonform, sondern reine Willkür.

♦️RKI: AKTUALISIERTE RISIKOBEWERTUNG♦️

„Das Robert-Koch-Institut aktualisiert seine Risikobewertung zu COVID-19: Die „Impfung“ dient nur noch als individueller Schutz vor schweren Verläufen und ist kein Mittel mehr, um Übertragungen in der Bevölkerung zu reduzieren. Mit der Fremdschutzbegründung fällt auch das wichtigste inhaltliche Argument für eine Impfpflicht. Auch das Bundesverfassungsgericht muss nun umdenken. Die bisherige Risikobewertung des RKI diente als Begründung für den Impfpflichtentwurf
(Bundestagsdrucksache 20/899) und für das Urteil des BVerfG zur Impfpflicht. In beiden Dokumenten wird explizit auf diese Quelle verwiesen. Beide Dokumente begründen die Einschränkung von Grundrechten mit dem Schutz vor Übertragungen (Fremdschutz). Doch genau diese Quelle gibt es seit 28. Februar nicht mehr.“

https://tinyurl.com/yaswpnn9

KOMMENTAR: Das RKI hat den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung erheblich relativiert. Die Korrektur des RKI verläuft weiterhin schleichend und ohne gesonderte Mitteilung an die Bevölkerung. Zeichnet sich ein Sinneswandel ab? Es ist jedenfalls untragbar, dass so zentrale Aussagen und Änderungen lautlos vorgenommen werden. Die Begründung für eine Impfpflicht wird immer dünner.

@Stefan

Ich habe auf der von Ihnen benannten Seite folgendes darauf geantwortet:

„Auch wenn ich aus medizinisch bzw. immunolgischer Sicht nur bestätigen kann, dass jene „Impstoffe“ die Übertragbarkeit von Sars-CoV-2 überhaupt nicht moderieren können, so möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass das RKI seine Aussagen dazu nicht veränder hat!

Dem von Ihnen angebotenen Link folgend, so wird im Abschnitt „Übertragbarkeit“ auf folgendes hingewiesen:

„Untersuchungen zeigen, dass auch die Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren, insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung. Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit der Übertragung haben neben Verhalten und Impfstatus auch die regionale Verbreitung und die
Lebensbedingungen.“

Weiter schreibt das RKI an anderer Stelle zum Thema „Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?“:

„Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2 Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern (siehe Systematischer Review). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert (Chia et al.). Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2 Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2 Infektion. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden (Eyre et al.).“ (1)

Das RKI kann zum Thema „Übertragbarkeit“ außerdem nur eine einzige Studie anführen, die zudem bereits als Preprint stark für die fragwürdige Methodik kritisiert und deren generelle Aussagekraft stark angezweifelt wurde Dem stehen inzwischen jedoch mindestens 15 peer-review Publikationen und weitere Echtzeitdatenerhebungen gegenüber, die die immunologisch eh so zu erwartende fehlende Wirkung auf die Übertragbarkeit nur weiter zementieren und bestätigen.“

Die wollen die Enteignung. Ganz klar.
Es ist nun mehr als deutlich.

Ein Virus würde so etwas nicht rechtfertigen. Schon gar kein Omikron.

Die wollen einen nach und nach enteignen, und zwar in richtig großen Schritten, falls der Spikefreie Vermögen besitzt. Vier so Zwangsgelder und jemand ist theoretisch eine kleine Eigentumswohnung los.

Weiß irgendeiner der Deppen im Bundestag, über was sie da tatsächlich abstimmen?
Ich wette, die wenigsten überblicken das.

Ich hoffe, wenigstens die AFD und Leute wie Wagenknecht wissen das. Falls jemand hier Kontakt hat, bitte unbedingt aufklären.
Es wäre denkbar, dass die zwar kritisch sind, diese Punkte aber gar nicht wissen.

nein, das ist politisch so gewollt und die die jetzt noch „Nein“ sagen werden von den Pharmariesen und dazugehörigen Verbrechern gekauft.

@ claudia Ackermannsagt: et al

Bei Ablehnen eines medizinisches Behandlungsangebots wird also ein
Bußgeld verhängt.
Das heißt: Der Staat erteilt jetzt dem Arzt einen Behandlungsauftrag
und nicht mehr der Patient.

Und schaut man sich die Bescheinigung über die Corona- Testsergebnisse an so wird im Schriftstück jeder Staatsbürger als „Patient“ bezeichnet. Ist denn unser Land nur noch ein großes Krankenhaus bedürftigen Patienten?
Diese Frage kann man stellen.

„Weiß irgendeiner der Deppen im Bundestag, über was sie da tatsächlich abstimmen?“

Zwei Möglichkeiten:
#1 – Nein, einfach aus dem Grund, weil zwar alle mitreden, mitentscheiden und ganz staatstragend sein wollen, aber kaum einer sich die Zeit nimmt und den Entwurf wirklich von der ersten bis zur letzten Seite konzentriert und mit eingeschaltetem Verstand auch tatsächlich durchliest.

#2 – Ja, weil tatsächlich Enteignung und/oder sonst irgendeine perfide Absicht dahintersteckt.

Und ich weiß ehrlich gesagt nicht, was davon einem mehr Sorgen machen sollte.

Die AfD wird definitiv dagegen stimmen. Wagenknecht sicher auch. Sollte diese Impfpflicht durchkommen, was ich für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit halte, dann muss jeder Widerspruch einlegen und klagen.
Wenn wir den Kampf verlieren, dann werden sie weiter machen.

Wenn ich die wäre, würde ich dann „einfach“ die Verfahren vor Gericht verändern. Dann wird das halt von „KI“ oder was Angeblichem ersetzt und im Massenverfahren „abgearbeitet“/erledigt.
Hey, wir leben in 2022, es gibt keine rote Linien mehr. Der transhumanistische enteignende Zweck heiligt die Mittel.

Vor allem werden sie weiter machen – weil noch so viele neue/neuartige Viren unentdeckt/unerforscht sind! Es würde immer so weitergehen!

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