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Covid-19

Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

Ivan Künnemann ist ein Anwalt aus Hamburg und er hat sich gegen einen Artikel beim Hamburger Abendblatt gewehrt. Ergebnis: die Verwendung des Begriffs Corona-Leugner kann ab sofort, wenn er die Persönlichkeit verletzt, eine Schadensersatzklage nach sich ziehen.

Bei Klagepaten sprechen die beiden RA Ivan Künnemann (aus Hamburg) und Jens Biermann über ein Urteil. Im Januar 2021 gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, gegen den sich der Anwalt gewehrt hat. Nun, in zweiter Instanz, wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind.
Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann zu empfindlichen Strafen verurteilt werden. Die Unterlassungserklärung haben wir euch am Ende mit dein beiden Gerichtsurteilen als PDF hochgeladen – ein herzlicher Dank an Klagepaten für die wertvolle Arbeit.

Wie passend, dass die Welt dazu einen aktuellen Beitrag, genau mit diesem Thema, veröffentlicht:

Grüne wollen gegen Verschwörungsgläubige und Corona-Leugner vorgehen
Mit einem Zwölf-Punkte-Plan wollen die Grünen in Nordrhein-Westfalen entschiedener gegen Verschwörungsgläubige und Corona-Leugner vorgehen. „Diese Entwicklung stellt vielmehr eine Gefahr für die liberale Demokratie dar“, sagte die Landesvorsitzende Mona Neubaur.

Musterschreiben und Unterlassungsschreiben


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23 Antworten auf „Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft“

Es ist schon witzig ;-( mit der deutschen Sprache (vor allem, wenn man nicht mehr drauf vertrauen kann, dass sie vernünftig angewandt wird.)

Also gerichtsfest bewiesen sei „Corona-Leugner“ eine Tatsachenbehauptung. Was immer nun das im Juristen-Jargon bedeutet – aber für den Normalbürger hört sich dass doch so an, wie wenn damit eine Tatsache behauptet werden würde, also der so bezeichnete Menschen tatsächlich immer ein „Corona-Leugner“ sei.

Oder ist es so, dass wenn jemand als „Corona-Leugner“ bezeichnet wird, er beweisen muss, dass er keiner sei? Was genau ist ein „Corona-Leugner“? Leugnet er die Existenz des Wortes? Leugnet er die Existenz von der Sonnen-Corona? Leugnet er die Existenz von Corona-Viren? Ist die Existenz von Corona-Viren (und wie genau spezifiziert?) denn eine bewiesene Tatsache, da man ja nur dann diese leugnen könnte? Also schließlich die Frage: „Was genau ist ein Corona-Virus?“ Eine Erscheinung unter dem E-Mikroskop? Ein dingfest gemachter, nachgewiesener Krankheitserreger? Was ist zB wenn bei jemandem das nachgewiesen wurde, was man als Corona-Virus bezeichnet, aber der Mensch nicht krank ist, nicht krank wird, nicht krank war?
Und so geht es gerade weiter mit den Fragen …

Klärt das Gerichtsurteil eigentlich wirklich irgend etwas?

Ich denke schon, dass das Urteil was klärt. Obwohl es sicher auch wieder neue Fragen aufwirft. Wenn Sie sagen: Es gibt keine Viren. Es gibt Viren, aber keine Corona-Viren. Es gibt Corona-Viren, aber keine Covid19-Erkrankung. Dann darf man Sie als Corona-Leugner bezeichnen. Laut dem Urteil. Bei „Es gibt keine Corona-Pandemie“ sagt das Gericht leider auch, dass diese Behauptung unter Corona-Leugner fällt. Das ist eigentlich falsch. Aber steht da nun so.
So, jetzt leugnen Sie das alles nicht. Sie sagen nur: Nicht jeder, der dem Virus begegnet, wird krank. Maßnahmen gingen zu weit, nutzen nix, Zahlen werden manipuliert, Impfen geht gar nicht usw usw. Bezeichnet Sie jetzt einer deswegen als Corona-Leugner, hat er eine falsche Tatsachenbehauptung über Sie aufgestellt. Dagegen wehren Sie sich. Dann muss der andere beweisen, dass seine Behauptung richtig ist. So war das in dem Urteil. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der RA irgendwann persönlich die Existenz von (Corona-)Viren oder einer dadurch hervorgerufenen Krankheit oder gar einer Pandemie geleugnet hätte.
Und dann ist die Frage: Ist dadurch Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Grundsätzlich ja.
Wollen Sie dagegen vorgehen? Man könnte auch sagen, „in China fällt ein Sack Reis um“. Fällt die Äußerung in einer Öffentlichkeit – hier Zeitungsartikel – und Sie haben einen „Ruf zu verlieren“. Ja, dann könnte man unter Berufung auf dieses Urteil den anderen erst einmal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.

Danke für die Aufklärung. An solchen Stellen frage ich man dann immer wieder, wie groß die Schnittmenge von Juristerei und echtem Leben eigentlich ist. 😉

Bitte das nicht etwa als irgendeine Kritik an Ihnen missverstehen!

Ach iwo, warum sollte ich. Als Jurist kriegt man aber schon ziemlich viele Geschichten aus dem prallen Leben auf den Tisch gelegt.

Nur Interesse-halber, vielleicht weiß es zufällig jemand: Muss das mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte in solch einem Fall dann noch gesondert nachgewiesen werden, oder ist der Nachweis des Begriffs an sich dann immer eine solche Verletzung?

Und darf sich jeder verletzt fühlen, der einen entsprechenden Zeitungsartikel liest?

… naja, vielleicht mal das Urteil genauer lesen, bevor ich hier in die Runde frage … 🙂

Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Urteils. Wenn Argumente nicht helfen bzw. nicht vorhanden sind, wird sehr gerne mit Diffamierungen gearbeitet. Gut, dass das Gericht dieser Diffamierung nun einen Riegel vorgeschoben hat.

Ein paar Fragen dazu, die mich brennend interessieren würden: kann man z.B. einen Hr. Lauterbach oder einen Hr. Steinmeier verklagen, wenn sie mal wieder ganz allgemein über die Corona-Leugner fabulieren, oder muss man persönlich (namentlich) angesprochen sein bzw. werden?
Oder: ab wann darf man sich persönlich angesprochen fühlen?
Nicht, dass einer kommt und sagt „selbst schuld, wenn du dich angesprochen fühlst. Dich hab ich ja nicht gemeint.“
Haben wir jemanden, der fachlich kompetent ist, um hier Antworten zu geben?
Danke schon mal vorab.

Fragte ich das gleiche auch.

Auch bei Demonstrationen standen kürzlich mehr als 5 Männer vor einer Kneipe und zeigten uns alle demonstrativ und teils mit beiden Händen den Mittelfinger.
Die Polizei stand direkt daneben/davor, um sie zu „schützen“. Eigentlich hätte man die doch anzeigen können, oder ist das zu allgemein an „uns alle“ gerichtet?

Das nennt sich dann wohl eher Volksverhetzung. Genau wie Lauterbachs Spruch, Ungeimpfte nehmen ein ganzes Land in Geiselhaft. Ich glaube die haben sich mitttlerweile an die zahlreichen Rechtsbrüche, die sie im Namen einer „Pandemie“ begehen, gewöhnt. Bisher hatte es dank Herrn Harbarth auch keinerlei Konsequenzen.

Sehr schön!! Das nenne ich ja mal ein Erfolgsakt, auch wenn erstmal nur ein „kleiner“. Und Herr Klabautermann hat schon Anzeigen wegen Volksverhetzung an der Backe auf Grund seiner Aussagen (wiederholt) gegen Ungeimpfte. Es muß nur noch so vor Klagen klingeln, bis der letzte da oben vom Stuhl geschubst wird!
Danke liebes Corona Blog-Team. Wurde gleich von mir runtergeladen.

Ich freu mich sehr über dieses Gerichtsurteil.
Dieses Wort Corona-Leugner nervt mich einfach gewaltig.
Ich hab noch niemand erlebt, der die Existenz des virus bestreitet.

Corona-Leugner gibt es nur in der kruden Gedankenwelt der Corona-Paniker und Lauterbach-Drosten-fans

Danke und bitte mehr davon, liebe Juristen! Wir brauchen euch. Nehmt keine Rücksicht mehr, verklagt alles und jeden, wo es Chancen gibt. Unsereins kann das weder einschätzen noch in der Regel sich leisten.

So weit ich weiß verklagen Richter NICHT, sondern werden erst dann aktiv, wenn ein Streitfall auf ihren Tisch liegt!

Direkt VERKLAGEN können/könnten Staatsanwälte, doch die arbeiten wiederum im staatlichen Interesse, bzw. werden vom Staat bezahlt.
Das ist auch einer der Gründe, warum wir gerade da sind, wo wir sind! 😉

MfG

P.S.: Hier wurde also geklagt (privat und/oder über einen Anwalt), es ging dann vor Gericht, und (ZUM GLÜCK) waren/sind dort Richter tätig, die BERUFLICH handeln und nicht politisch!
Mal sehen, wie lange es diese/n Richter dort noch gibt?
Er/sie wäre/n nicht die Erste/n, die dann entweder ihres Posten enthoben werden, oder bei denen man eine Hausdurchsuchung durchführt oder gar BEIDES! 🙁

sehr schön, liebe Richter vom OLG Frankfurt. Es ist höchste Zeit das die Richter aufwachen.

B. v. Storch hat berichtet, das der BGH geurteilt hat, dass man ja seinen Job aufgeben kann, wenn man sich nicht impfen lassen will. Todesfolgen müssen sozusagen akzeptiert werden – die Bande gehört abgelöst und wöchtentlich geboostert“

Die Frage wäre hier nur u.a.: „Wessen Todesfolgen!“
Eine nicht geimpfte Pflegefachkraft wird überleben, …aber überleben auch die unterversorgten, pflegebedürftigen Menschen, jetzt und in naher Zukunft? 😉

Die Rentenkasse/n kann/können auf jeden Fall fast täglich Party feiern! 🙁

Corona ist auf jeden Fall DIE LÖSUNG für eine JAHRZEHNTE ALTE und EXTREM VERFEHLTE/DÄMLICHE Renten-Politik!

Mit lieben Grüßen

Dass in Frankfurt so etwas noch möglich ist? Sollte hier etwa noch eine rudimentär funktionierende Oberlandesgerichtsbarkeit existieren? Kann ich kaum glauben.

Oh, ich bekomme solche Lust zu klagen!! (Auch ohne Rechtsschutz.)

Na, dann kommt mal, geliebte Kollegen, ehemalige Freunde, Blockwarte beim Sport. Ich freue mich auf Euch, gebt es mir am besten schriftlich, aber dalli, nur zu!!!

Schlimm genug, dass eine Politik sogar Freundschaften zerstören kann.
Aber immerhin weiß man spätestens jetzt, wer noch etwas taugt!

Sich UNGEIMPFT durch’s Leben zu schlagen ist mittlerweile übrigens auch schon (fast) ein Sport! ^^

Liebe Grüße
Ein LEUGNER *lache*

Wenn die Grünen mit einem Zwölf-Punkte-Plan in Nordrhein-Westfalen entschiedener gegen Verschwörungsgläubige und Corona-Leugner vorgehen wollen, dann laßt uns doch endlich mal entschiedener gegen diese grüne Kindersexpartei vorgehen, die die Pädophilie in den 80er-Jahren legalisieren wollte und sich bis heute davon nicht distanziert hat.

@Hans

Aber nicht noch die andere Seite vergessen: die Partei Die Grünen, deren faschistischen Mitglieder jeden und alles als „Nazi“ bezeichnen, sind diejenigen, die einen Vollblutnazi in ihren eigenen Reihen hatten und damit auch nie ein Problem besassen. Der Mann war: WERNER VOGEL

Der Nazi

„Werner Vogel war in der Zeit des Nationalsozialismus bereits sehr früh ein aktives Mitglied der SA und wurde 1938 auch Mitglied der NSDAP, deren Mitgliedschaft er 1933 beantragt hatte. 1938 kam er als Beamter ins Berliner Reichsministerium des Inneren.“

Der Grüne Nazi

„Nach seiner Pensionierung wurde er frühes Mitglied der 1980 gegründeten Partei Die Grünen. Bereits im Gründungsjahr der Bundespartei kandidierte er bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 1980 und der Bundestagswahl 1980. In einem Wahlwerbespot spielte er einen Großvater, der seiner Enkelin tote Fische am Rheinufer damit erklärt, dass „die Industrie das Rheinwasser vergiftet hat.“[4] Die Grünen verfehlten den Einzug in beide Parlamente; Vogel wurde jedoch in den Landesvorstand der NRW-Grünen gewählt.“

Man grüsst sich heute wohl sicher noch ganz in Tradition:

– Heil Habeck!
+ Heil Baerbock!
– Sach mal, Bearbock, wie sieht’s mit Kindern aus, gibt’s Nachschub?
+ Klaro, frisch aus dem Osten.
– (Habeck weint) Ach, wenn das unser Werner noch erleben würde…

Hallo Hans

Ein Herz für Sittenstrolche

Mit einer Streitschrift rechtfertigten
Berliner Grüne einst Sex mit Kindern.
Später verschwiegen sie die peinliche Broschüre.

https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/107728895

“ Trotz des NRW-Debakels wollten die Grünen im
Südwesten den Pädo-Aktivistenent entgegenkommen.
Man plädiere für Regelungen im Strafrecht, die dem Grundsatz
„Im Zweifel für die Freiheit“
folgten, heißt es in der Vorlage der Grünenspitze für den Parteitag.
Einen Beschluss fassten die Delegierten allerdings nicht.
Als das Thema zur Sprache kam,
war der Parteitag nicht mehr beschlussfähig. “

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