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PEI Sicherheitsbericht

Einblicke in den 2. Prozesstag zur Duldungspflicht bei Soldaten – wir veröffentlichen die Fragen ans RKI & PEI

Der RA Däblitz war heute vor Ort in Leipzig beim 2. Prozesstag zur Verhandlung der Duldungspflicht bei Soldaten. Dem RKI und dem PEI wurden heute einige Fragen durch die Rechtsanwälte Bahner und Schmitz gestellt – dabei kam nicht nur der PEI Mitarbeiter, der als Vertretung geschickt wurde, ins Schwitzen. Weil das PEI gewisse Daten für langweilig erachtet, werden diese nicht im PEI Sicherheitsbericht veröffentlicht. RAin Bahner stellt dem PEI auch die Frage, wie sicher die Sicherheitsberichte denn nun sind.

Update 08. Juni 15:00 Uhr:
RA Beate Bahner meldet sich direkt nach dem 3 Verhandlungstag mit einem kurzen Video. In zwei weiteren Vehandlungstagen wird nun noch ein Statistiker und eine Person für die Chargenprüfung (wir haben hier und hier darüber berichtet) gehört. Es geht also am 06.- und 7. Juli weiter. Der Statistiker soll laut RA Däblitz die „Observed versus Expected“ (OVE – Beobachtung gegen Erwartungsanalyse) erläutern, weil das der Herr Mentzer vom PEI wohl gestern nicht konnte.

Kurz von unserer Seite eine kleine Erläuterung was es mit der OVE auf sich hat, denn durch die Auswertung der PEI Sicherheitsberichte sind wir ziemlich tief in der Thematik (wir haben hier, hier, hier und hier darüber berichtet).

Seit einigen Berichten führt das PEI eine „Observed versus Expected“ (OvE) Analyse in Form der „Standardised Morbidity Ratio“ (Standardisierte Erkrankungsrate, SMR) oder „Standardised Mortality Ratio“ (Standardisierte Sterberate, ebenfalls SMR) Berechnung durch. Wir haben dies schon in älteren Berichten im Detail erläutert.
Nochmal kurz zur Erinnerung: „Normal“ wäre eine SMR von 1. Dann würde die beobachtete Anzahl von Erkrankungen oder Todesfällen genau derjenigen entsprechen, die „man erwarten würde“. Wäre die SMR 2, dann hätte man doppelt so viele Fälle, als man erwarten würde. Wäre die SMR 0,5 hätte man nur halb so viele Fälle – also weniger Erkrankungen, als „normal“ wären.

Vielen Dank an RA Schmitz für das Lob in der Epoch Times (Artikel ist am Ende eingepflegt) und es freut uns, dass unsere Arbeit ankommt und genutzt werden kann.

Wir wünschen den Anwälten viel Kraft und stehen via E-Mail immer gerne für Rückfragen zur Verfügung.


Heute fand der zweite Prozesstag am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Duldungspflicht bei Soldaten statt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22) – wir haben erst kürzlich darüber berichtet. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldaten verbindlich ist.
RA Däblitz hat in seinem Telegram Kanal einige Fragen in Form von Mitschriften veröffentlicht. Hier geht es um die Fragen an das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich Institut. Beim Ärzteblatt ist hierzu direkt ein Artikel erschienen, dort wird getitelt „Coronaimpfpflicht für Soldaten: RKI-Experte betont Wirksamkeit“.

Es gibt 240 Reaktionen, die wir mit besonderem Interesse nachverfolgen. Die würde keiner lesen, das wäre zu langweilig.

PEI

Der Mediziner und Epidemiologe Ole Wichmann vertrat das RKI, er ist Leiter der Impfprävention beim RKI. Vom PEI war Dr. Dirk Mentzer vertreten, er ist Referatsleiter im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und wirkt selbst bei den Sicherheitsberichten mit.

Heute um 10:00 Uhr geht es weiter mit dem Prozess. Wir freuen uns, dass das PEI und RKI nun endlich mit wichtigen Fragen konfrontiert wurden, wobei die Antworten – leider – oft ausblieben oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden. Wir bekamen bislang vom PEI auf unsere Anfragen übrigens leider auch nie eine Antwort.

Diese Äußerungen durchziehen den Gerichtsvormittag wie ein Rechtfertigungs-Automatismus: „Ich kann Ihnen jetzt keine Zahlen nennen“, „Ich kann nicht erklären, wie das zustande kommt“, „Es ist alles schwierig, das RKI kann nicht jedem einzelnen Fall nachgehen.“

Alexander Wallasch

Fragen an das RKI

Weitere Erkenntnisse aus dem Prozess BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22:

Die Berichterstattung über die Impfeffektivität habe das RKI aus zwei Gründen eingestellt. Man wolle die Berichterstattung entschlacken. Ab nächster Woche bringe man aber einen Monatsbericht zum Impfen heraus. Man müsse immer wieder Missverständnisse erklären, das passe in einen kurzen Wochenbericht nicht rein.

Der andere Grund sei, dass eine der von den Gesundheitsämtern verwandte Meldesoftware sehr wahrscheinlich Fehler enthalte, es habe teilweise 2 Impfmeldungen für einen Tag pro Person gegeben. Das kläre man gerade und überlege, ob man Meldungen dieser Software ausschließt, oder die Berücksichtigung anders berechnet. (1)

Frage Gericht: Was sind die Risiken eines schweren Verlaufes 18-59 jährige – was für Risikofaktoren können Sie nach ihren Erkenntnissen noch feststellen?

RKI Vertreter (Blättert): Ich denke nicht, dass sich jetzt die Risikofaktoren von der herkömmlichen Variante unterscheiden, nur Wahrscheinlichkeiten. Grunderkrankungen relativ ähnlich. STIKO habe die zusammengefasst, liest ein paar vor.

Frage Gericht: Wie ist der Unterschied in der Wahrscheinlichkeit? Was aktuell nach wöchentlichem Lagebericht? Wie viele Fälle 18-59 Fälle derzeit haben Sie noch? Sie bezieht sich immer auf diese Altersgruppe.

RKI Vertreter hat die Daten vom 28.4. vorgelesen [also wohl die, als das RKI noch zur Impfeffektivität veröffentlicht hat]. Aktuell kann er jetzt nicht aus dem Kopf sagen. So viele Daten kann man sich einfach gar nicht merken. (2)

Frage RA Schmitz: Einfach und doppelt Geimpft berücksichtigt man nicht, wenn weniger als 2 Wochen seit der letzten Impfung vergangen sind. Wie wirkt sich das aus?

RKI: Diese werden bei der Betrachtung ausgeschlossen.

RA Schmitz: Wird die Betrachtung dadurch nicht verfälscht?

RKI: Nein, es würde verfälscht, würden man sie drin lassen.

RA Schmitz: Wie hoch ist der Anteil derer, die Sie ausschließen?

Der Ausschluss von Menschen 0-14 Tage nach Impfung ist äußerst selten.
Da wird nichts verfälscht. Kein Problem. (3)

Frage Martin Schwab: Fließen die Ergebnisse der AGI Influenza in die Bewertung des RKI ein? SARS-Cov-2 ist meist an 4. oder 5. Stelle der gefundenen Viren. Spielt das eine Rolle in Ihrer Arbeit?

RKI: „Uns bekannt.“ Dann macht er eine Ausführung der Risiko-Nutzen Bewertung der Impfstoffe und sagt sonst zum Thema nichts. (4)

Martin Schwab zur Schweingegrippe-Pandemie – Thema Narkolepsie: „Warum sollten wir glauben, dass sie uns heute die Wahrheit sagen?“

Applaus im Saal.

Antwort wird aber vom Gericht abgeblockt, da nicht zum Thema (5)

Frage Martin Schwab: Wie bewerten Sie Forschungsergebnisse, die darauf hinweisen, darauf, dass das Immunsystem geschwächt wird durch Impfung. Nennt eine peer reviewte Studie. Kennen Sie die, geht die in ihre Bewertung ein?

RKI: Studie kennen wir, wird auch in Stiko diskutiert; Wirksamkeit sehen wir nicht, dass nach 4. schlechter als nach 3. Impfung. (6)

Frage RA Schmitz: Wurden die Impfstoffe zur Infektionsprävention entwickelt?

RKI: Worauf wollen Sie hinaus?

Schmitz zitiert irgendetwas vom RKI: „Infektionsprävention ist kein Impfziel, Impfstoffe sind nicht entsprechend entwickelt worden“.

RKI: Der Schutz vor schweren Erkrankungen und Todesfällen war primäres Impfziel, dann kam Verminderung der Transmission hinzu. Man hat immer Hoffnung bei der Neuentwicklung eines Impfstoffs, dass es vor Transmission schützt. Das Ziel war vor allem die Verhinderung schwere Fälle und von Todesfällen. Deshalb gab es die Priorisierung. (7)

Frage RA Schmitz: Ab der 16. KW 22 – Können Sie mir die Impfeffektivität der 18 – 59 jährigen bei der Auffrischungsimpfung nennen?

Gericht: Das können Sie auch vorlesen.

RA Schmitz: 0 ist die aktuelle Zahl. Ich befürchte, dass das ein Minus ist.

RKI: Die Daten werden aktuell neu berechnet. Man will Missverständnisse vermeiden. Dass ein Impfstoff Minuswirksamkeit hat, davon gehen wir nicht aus. Es sind statistische Analysen mit Unsicherheiten. Deshalb gibt es auch Konfidenzintervalle. In manchen Fällen kann das bei Minus landen, bedeutet aber nicht, dass der Impfstoff gefährdet.

Gericht: Uns ist das auch aufgefallen, die Impfeffektivität ist immer weniger geworden. Hat das eine Ursache darin, dass die Mehrzahl der Leute die Boosterimpfuing im Dezember / Januar gemacht haben?

RKI: Korrekt. (8)

Frage Gericht: Sie sagen, sie hätten vier Standbeine bei der Bewertung der Impfstoffwirksamkeit. Können Sie die nochmal nennen?

RKI: 1. Initial: Zulassungsstudien; 2. Anschließend kontinuierliche systematische Recherche aller publizierten Studien auf entsprechenden Publikationsservern; 3. Wertung der Meldedaten mit Limitationen, die diese Daten mit sich bringen; 4. ist eigene Studie mit mehreren Kliniken. Fünfte Sache, nicht unbedingt ein „Standbein“ sei die Vernetzung als Geschäftsstelle der STIKO Austausch mit anderen äquivalenten Behörden in Europa. (9)

Frage RA’in Bahner: Sie sagen, ein Standbein sei die Auswertung der Meldedaten; im schlechtesten Fall den Sie annehmen, habe die Impfung eine Wirksamkeit von 20-40 oder 36 %. Wenn die Impfung wirkt müsste sich die Wirksamkeit der Impfung in den Meldedaten der Infizierten wiederspiegeln. Richtig oder falsch?

RKI: Nein, sie müssen einen Vergleich haben, den haben wir nicht.

Bahner: Doch, die Inzidenzen in 2020. Nun 2021 und 2022. Man muss doch eine Reduktion der Inzidenzwerte feststellen.

RKI: Da muss ich widersprechen. Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Das Virus und Verhalten der Bevölkerung und die Wirksamkeit der Impfung haben sich verändert. (10)

Frage RA Schmitz: Hat das RKI die Definition für „Impfdurchbruch“ geändert?

RKI: „Da war ich selbst involviert: Wir haben die angepasst um noch besser quasi das darzustellen, wie es halt ist“. (Gelächter im Saal)

RKI: Dass es nicht zu Verzerrungen kommt – deshalb haben wir die Anpassungen gemacht. Wir haben z.B. beschlossen, ob ein Impfdurchbruch durch Asymptomatische aufgenommen werden soll oder die Definition beschränkt werden soll. Wenn man weiß dass Asymptomatische mehr durch Zufall generiert werden (Kinder in Schulen z.B.). Wir haben Asymptomatische nicht eingeschlossen, damit es nicht zu Verzerrungen kommt. (11)

Frage Martin Schwab: Wie bewerten Sie Funding durch Studien von der Bill & Melinda Gates Stiftung oder dem Welcome Trust, hat das Auswertungen auf die Bewertung der Studie?

RKI: Nicht per Se. Wir wenden die „Graig Methode“ zur Qualitätsbewertung an [oder so] – Funding ist ein Kriterium. Aber auch Studiendesign, wie berichtet wird, wie passt das mit anderen Studien zusammen, gibt es Inkonsistenzen. Wir sind da denke ich sehr kritisch. Ein Großteil der Beobachtungsstudien kommt durch Unis, ohne Funding. (12)

Auch das Medienportal von Alexander Wallasch war vor Ort und hat einige Fragen an das RKI dokumentiert:

Zuerst stellte Wiechmann die Struktur seines Arbeitsbereichs dar: Die STIKO arbeite ehrenamtlich, verfügt deshalb nicht über so viel Zeitbudget, deshalb übernimmt die Evidenz ein Team vom Robert Koch-Institut. „Es gibt zu Corona-Impfungen gute Studien und schlechte Studien.“ Das alles bereite das Evidenz-Team vom RKI auf und stellt es für die STIKO zusammen. Wiechmann selbst habe ein Team von circa 50 Leuten.

Richter: „Herr Wiechmann, wie beurteilen Sie bei Omikron die Gefahr eines schweren Verlaufs, bezogen auf die Altersgruppe der Soldaten und Berufstätigen?“

Die Antwort Wiechmanns auf diese Frage mit konkreter Benennung der Zielgruppe: „Das variiert nach Varianten und Alter, das Risiko, was jetzt in den Krankenhäusern ist: ältere Personen und mit Grunderkrankungen.“

Richter: „Von 1.000 Infizierten, wie viele haben das Risiko eines schweren Verlaufs?“

Wiechmann: „Ich will nichts Falsches sagen, hab die Zahlen nicht im Kopf.“

Richter: „Wie ist die Gefährlichkeit der Omikron-Variante im Vergleich zu normalen Grippeviren zu beurteilen?“

Wiechmann: „Vergleiche hinken hier immer, das hängt auch ab von der Altersgruppe. Bei Kindern zum Beispiel gibt es das Phänomen Long-Covid. Es können auch komplett gesunde Menschen bei Corona schwer erkranken, man kann vorher nicht sagen, wen genau es wie trifft.“

Auch die Antwort Wiechmanns auf die folgende Frage schafft nicht wirklich Klarheit. „Warum war die Tabelle zu Impfeffektivität und Impfdurchbrüchen nicht mehr im Wochenbericht einsehbar?“

Antwort Wiechmann: „Es gab zu viele Missverständnisse, deshalb wurde der Wochenbericht verschlankt. Außerdem will das RKI einen Extrabericht zum Thema Impfung herausgeben, demnächst.“ Offenbar habe es Fehler in der Meldesoftware gegeben, so Wiechmann weiter, im Februar habe es eine Softwareumstellung gegeben. So soll zum Beispiel laut Meldung eine Person an einem Tag fünfmal geimpft worden sein, die Fehlerbehebung sei nun bei dem Softwarehersteller.

Richterin: „Welche Risikofaktoren gibt es bei Omikron für die Altersgruppe 18 bis 59?“

Wiechmann: „Risikofaktoren unterscheiden sich nicht unter Omikron. Das Ganze ist ein Spiel von Wahrscheinlichkeiten, Menschen mit chronischer Erkrankung, Demenz, Schwererkrankungen, Trisomie. Risikogruppen haben sich nicht geändert unter Omikron … “

Richterin: „Wie ist denn das Risiko eines schweren Verlaufs aktuell?“

Wiechman: „Aktuelle Daten habe ich nicht, das kann man nicht alles im Kopf haben, aber ich würde sagen, das ist kein großer Unterschied.“ Immerhin, das Risiko, mit Omikron ins Krankenhaus zu kommen oder auf die Intensivstation, sei deutlich geringer, räumt Wiechman ein.

Auch auf Professor Schwabs Nachfrage nach dem Zustandekommen der PCR-Test-Ergebnisse eine dünne Antwort: „Weiß ich nicht genau, bin kein PCR-Test-Experte.“ Und nebenbei: Die erneute Nachfrage Schwabs wurde vom Richter rundweg abgebügelt – „Nein, Sie stellen jetzt keine Frage!“

Fragen an das PEI

Frage Gericht: Myokarditis – Muskel und Beutel – was sind ihre Erkenntnisse?

PEI: Die decken sich mit dem, was weltweit publiziert wurde. Die Melderate beträgt in etwa 1:10.000 mit Myokarditis; in etwa wie Israelische Studien und Metaanalyse, Norwegische Studie ähnliches Risiko. Kurz nach der Impfung 1 – 5 Tagen nach der Impfung. In allermeisten Fällen vorübergehende Ereignisse, die folgenlos ausheilen. Männer häufiger als Frauen

Frage Gericht: Gibt es Erklärungen, kausaler Zusammenhang?

PEI: Eine Lancet Studie vor kurzem hat gezeigt, dass z.B. das Myokarditisrisiko nach Influenzaimpfung genauso hoch ist, das Risiko bei einer Infektion nochmal deutlicher als bei der Impfung. (13)

Frage Gericht: Zur Methodik, damit ich das verstehe. Verdachtsmeldungen sind also der Ausgangspunkt, Sie wenden statistische Methoden an und identifizieren Signale, dich sich aus dem Verdacht ergeben. Wenn Sie einen Verdacht haben, fragen Sie aber nach. Ob auch Kausalität gegeben ist. Also Sie gleichen das ab, was Sie statistisch im Verdacht haben?

PEI: Ja, wir gleichen ab, mit dem Erwartungswert und der internationalen Liste zu Nebenwirkungen von besonderem Interesse.

Frage Gericht: Signale werden dann mit Studienlage abgeglichen?

PEI: Das hängt von der Validität des Signals ab. Bei Vakzivera brauchten wir das nicht mit der Studienlage abgleichen. Wir vertrauen auch auf die gute medizinische Praxis in anderen Ländern, die ist sehr verlässlich.

Frage Gericht: Wenn Sie bestimmte Risiken nicht ausführen – darf die Bevölkerung dann darauf schließen, dass dieses Risiko aus ihrer Sicht nicht vorhanden ist?

PEI: Genau. Es gibt 240 Reaktionen, die wir mit besonderem Interesse nachverfolgen. Die würde keiner lesen, das wäre zu langweilig. (14)

RA Schmitz: Wie viele Menschen müssen mutmaßlich als Verdachtsfall registriert werden (sterben / schwer dauerhaft krank), damit ihre Behörde von „bedenklich“ im Sinne von § 5 AMG ausgeht?

PEI: Da wir das in Berechnungen nicht herausgefunden haben: nicht alle Fälle sind kausal. Es sind Verdachtsfälle. Dann müssen Sie davon ausgehen dass wir nur berechnen können, was uns gemeldet wird. Wir können die Frage so nicht beantworten.

RA Schmitz: Wie viele waren es vor Corona, damit als bedenklich eingestuft wurde. Wie war es früher? z.B. bei Pandemrix?

PEI: In der Analyse an sich hat sich nichts verändert. Jetzt gibt es zeitgenauere Impfquoten, mit denen wir rechnen können. […] Es Gibt keine absoluten Zahlen, wie viele Fälle man braucht etwas zu bedingen. […] Bei einer Zunahme von Risiken brauchen wir zur Zurücknahme Initiierung weiterer Maßnahmen keine Statistiken. Wir sehen ein Pattern.

RA Schmitz: 2810 Tote, Warum ist das kein Warnsignal?

PEI: Nicht zwingend kausal, dann gibt es unterschiedliche Zeitabstände nach der Impfung, Es gibt ein statistisches Ereignis, dass Menschen sterben, wenn nicht mehr sterben als erwartet, dann bedeutet das für uns, dass Zufall.

RA Schmitz: Ich würde erwarten wenn es X Verdachtsfälle gibt folgt die Aussetzung, eine Kausalitätsprüfung; Wo ist Grenze, ab wie vielen Todesverdachtsfälle würden Sie von Warnsignal sprechen. Ich kann die Kriterien nicht nachvollziehen.

PEI: Zwei Sachen: Jeder Todesfall wird nachrecherchiert soweit es geht. Zweitens wurden zu Beginn der Pandemie täglich die statistischen Analysen durchgeführt. Was würden wir erwarten. Tägliche Untersuchung. Wir warten nicht bis zum Schwellenwert. (15)

RA Schmitz: Im 17. PEI Sicherheitsericht wurden auf S. 17: 8 Kinder mit tödlichem Ausgang ausgwiesen. Diese Angabe ist im 18. PEI Sicherheitsbericht vermisst worden.

PEI: 8 Fälle waren es weiter: das weiß ich sicher, weil ich die bei Kindern selber recherchiere

Bahner: Warum sind nicht mehr enthalten? Sämtliche Verdachtsmeldungen werden ja auch aufsummiert weiter dargestellt

PEI: Der Sicherheitsbericht stellt sich jetzt so dar, dass wir zwischen dem Jahresbericht im Januar und Q1 im Mai entschieden haben, uns auf die neuen und nicht anderweitig beschriebenen Risikosignale zu beschränken.

Bei Kindern haben wir keine weiteren Erkenntnisse gewonnen.

RA Schmitz: 8 Tote Kinder bis 31.12.2021; Wie viele wurden danach geimpft?

PEI: Weiß ich nicht.

RA Schmitz: Über 1 Mio.

PEI: Mag sein, kann es so nicht sagen.

RA Schmitz: Es gibt Berichte in sozialen Medien nach 31.12.
Wie wahrscheinlich ist, dass nach 31.12. niemand verstorben ist?

PEI: Kann nichts sagen, es wurde nichts gemeldet. Kann es gern nochmal überprüfen. Zum 31.3. ist kein weiteres Kind gestorben.

RA Schmitz: Wenn man liest entsteht der Eindruck des Rausnehmens, dass die Medizin schädlicher als COVID-19 selbst ist; Man hat den Bericht nicht geschönt, um das zu vertuschen (?)

PEI: Das ist ihre Aussage.

RA Schmitz: Diese Information wäre ja sehr interessant für Eltern von Kinder. (16)

RA Schmitz: Laut Sicherheitsbericht vom 19.8.21 war mit 75.285 Todesfällen zu rechnen, diese Zahl wurde mit den gemeldeten Verdachtstodesfällen verglichen. 926. Diese Zahl ist kleiner als die insgesamt erwarteten Todesfälle. Daraus schließt das PEI, dass kein Risikosignal da ist (?)

PEI: Das entspricht der Berechnung ja.

RA Schmitz: Weshalb diese Methode, dadurch werden Risiken verdeckt, 75.000 müssten ja alle sterben, damit Sie ein Signal haben, was hat das für einen Aussagewert? Wo ist die Grenze?

PEI: Es sind Verdachtsfälle, ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht automatisch gegeben.

PEI: „Ich möchte nicht Stellung nehmen zu der Studie zur Untererfassung von Prof. Matthes von der Charité aus verschiedenen Gründen. Die Matthes Studie wurde beim PEI nicht registriert. Deshalb möchte ich dazu nichts sagen. Ich weiß nicht, was er da erhebt.“ Das Pei habe das zuständige Gesundheitsamt angeschrieben, ob sie die schwerwiegenden Todesfälle bekommen. Es gibt bislang keine Antwort, er müsse das in Frage stellen (18)

RA Schmitz zum PEI Sicherheitsbericht vom 19.8.2021. Es gäbe darin 133.000 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen. Läge damit deutlich unter 126.000 in den Niederlanden [bezogen auf die Bevölkerung], die Umrechnung von 701 Fälle / 100.000 Impfungen in den Niederladen würden sich in DE als ganze 38 Fälle / 100.000 Impfungen darstellen.

Frage RA Schmitz: Ist der Vergleich mit Nachbarländern kein Warnsignal?

PEI: Ich kann über Daten, die wir nicht erfassen nichts sagen. Die Meldesysteme in verschiedenen Ländern in Europa sind sehr unterschiedlich. Ich weiß nicht, warum bei den Holländern mehr, kann ich Ihnen nicht beantworten. Welche Risikosignale man dort entdeckt wäre der ausschlaggebende Punkt. [Stimme weniger kraftvoll, wippt etwas – mein Eindruck]

RA Schmitz: Hätte ja NL kontaktieren können.

PEI: Das PEI bezieht alle 440 Gesundheitsämter ein, man müsste die Gesundheitsämter fragen, wir fragen uns seit Jahrzehnten, warum das so ist.

RA Schmitz: Wie hoch wird Underrporting beurteilt?

PEI: Wir wissen, dass wir natürlich zu wenig Meldungen bekommen. Nur – wir sind nicht die Eintreiber sondern Empfänger. Wenn politischer Wille da ist, dann ist das PEI das Letzte, dass … deshalb haben wir die Meldeplattform für die Niedrigschwelligkeit eingeführt. Ein Underreporting wird immer in statistische Berechnungen einkalkuliert. Wir gehen von 50 % aus. Habe neulich Studie von Overreporting gelesen. (19)

Lausen Frage: Ist das richtig, dass Sie „Expected“ und „Meldungen“ abgleichen, wenn gleich, dann Rate 1, ist das richtig? [zwischen Rate 1,5 und 2 leitet das PEI Untersuchungen ein]

PEI: Bin kein Statistiker. (20)

PEI: Wir nehmen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Bahner: Welche Zahlen?

PEI: Zahlen zu Hintergrundinzidenzen.

Bahner: Was ist das?

PEI: z.B. für Guillon Barrée ist die Hintergrundinzidenz so und so.

Lausen: Und bei Todesfällen, Todesfallrisikowarnmeldungen, statistischen Warnmeldungen ist das nicht Ihre Expertise – halten Sie sich in dieser Frage für den Richtigen?

PEI: Für diese Frage bin ich wahrscheinlich nicht richtig, da ich kein Statistiker bin. (20)

Frage Lausen: Wie viele von den Todesfallmeldungen werden kontaktiert?

PEI: Wir kontaktieren alle Todesfälle, zu denen wir Kontaktdaten haben.

Bahner: Wen?

PEI: die Meldende 80-90 % von Bürgern direkt.

Lausen: Kontaktieren Sie nicht medizinische Personen und fragen ob andere Gründe in Frage kommen?

PEI: Meldende können angeben, ob sie medizinisches Fachpersonal sind oder nicht Wieviel Ärzte / Gesundheitspersonal kann ich so nicht erkennen. Zweitens ja, wir fragen immer nach. Anekdotisch muss ich sagen: Von den Angehörigen erfahren wir es oftmals schneller und direkter, pietätvoll ist es nicht immer ganz einfach zu machen, versuchen schon, so gut wie möglich den Todesfall aufzuklären.

Lausen: Fragen nicht den Unterschreiber des Totenscheins?

PEI: Den kennt man möglicherweise nicht. (21)

Frage Lausen: Mit Hilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen können viele Sachen besser beurteilt werden. Auch zeitlicher Zusammenhang. Soweit ich weiß haben Sie die nicht eingeholt.

PEI: Wir führen diese Studie durch. Die Studie scheitert im Moment daran, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mit dem PEI kooperieren.

Lausen: Haben den Zugriff nicht?

PEI: Wir versuchen das seit 2020.

Lausen: Ich frage Sie, haben Sie seit 2020 mit Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen getsprochen?

PEI: Meine Abteilungsleiterin. (22)

Frage Bahner: Wie sicher ist der Sicherheitsbericht? Wenn ich maßgebliche Zahlen nicht bekomme oder nicht abfrage. Obwohl der Gesetzgeber das verlangt. Beschwerdegegner verweist darauf. Wenn keine Abfrage, von den jährlich [soundsovielen] ambulanten Behandlungen wenn dazu keine Verbindung aufgebaut wird, weil nicht pseudonymisiert werden kann. Hier geht es um Gesundheit, Sicherheit, Aufgabe des PEI. Und Sie holen die Zahlen nicht ab. Wie sicher ist der Sicherheitsbericht?

PEI: Verweist auf 1. Seite des Sicherheitsberichts. Fasst Verdachtsfälle zusammen. Das ist der Inhalt des Sicherheitsberichts. Was Sie wollen ist eine Studie. Abteilungsleiterin ist dran versucht das umzusetzen. Ist Teil des Überwachungssystems. Unter Kapitel 6 ist die Methodik aufgeführt. (23)

Frage Bahner: Von den Zahlen bei Ihnen auf Homepage. In 21 Jahren gab es 770 Mio Impfungen.

Ins Verhältnis gesetzt gab es jetzt bei der COVID-19 Impfung 26 x mehr Todesfälle bezogen auf Anzahl und Meldungen von Nebenwirkungen. Nehmen wir eine ähnliche Meldequote an. Ist das ein Risikosignal bezüglich COVID-Impfung oder nicht?

PEI: „Nein“. Weil das nicht die Berechnung ist, nach der wir Risikosignale berechnen. […]

PEI: Wir kennen nur Zahl der zum Verkauf freigegebenen Dosen. Diese Zahlen hat das PEI. Die tatsächlich verimpften Impfdosen gehen nur über Impfstoffhersteller über Verkauf. „Wir haben das selbst versucht“. [an diese zu kommen]

Anmerkung Ich hoffe, ich habe die Zahlen richtig verstanden. Wer sich damit befasst hat kann das vlt. nochmal aufgeschlüsselt kommentieren. (24)

RA Schmitz: Die BKK Pro Vita hat eigene Daten ausgewertet. Sie hat Impfkomplikationsmeldungen als Warnsignal an das PEI mitgeteilt. Warum geht das PEI nicht davon aus? Warum hat es nicht erst recht auf Daten der kassenärztlichen Vereinigungen gedrängt?

PEI: Ich war involviert, habe persönlich mit Vorsitzenden BKK Pro Vita gesprochen. Lausen weiß das, war mit eingeladen. Das Treffen wurde dann vom Dachverband der BKK nicht genehmigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Ich bin proaktiv zugegangen auf Schöfbeck. Wir waren sehr positiv. Das war sehr interessant für uns. Wir haben am Donnerstag telefoniert, Dienstag hätten wir das Gespräch gehabt. Damit endet unsere Möglichkeit.

RA Schmitz: Das kann ich nicht nachvollziehen, das Gesetz verlangt das ja. Sie hätten sagen können, wir sprechen direkt die Vereinigungen an, die Spitzenverbände.

PEI: Das hatten das vorhin schon. Das macht meine Abteilungsleiterin. Wir versuchen, die Studie aufzusetzen. (25)

Frage Prof Schwab: Prof. Kuhbandner hatte im Januar 2022 ein Analysepaier veröffentlicht. Sich mit Fragen an das PEI gewandt. Er hat festgestellt: Im kurzen Abstand nach der besonders hohen Verimpfung erhöhte sich auch die Sterblichkeit. Das PEI habe seine Fragen nicht beantwortet. Haben Sie das Papier zur Kenntnis genommen und Fragen beantwortet? Wäre das ein Risikosignal?

PEI: Kuhbandner? Kenne die Anfrage nicht. (26)

Frage Prof Schwab: Der Altersmedian: Geimpfte und Verstorbene. Wie war da der Altersmedian? Wäre eine reduzierte Lebenserwartung ein Risikosignal?

PEI: Wir können Altersmedian berechnen, vermeiden das wegen Verzerrung. Es ist nicht sinnvoll zu berechnen. Weil sie müssen sich den Altersmedian der Geimpften Personen dazu ansehen.

Anmerkung: Der Gedanke war, hat er auch ausgeführt, dass die Impfungen ja nicht gleichmäßig über alle Altersgruppen verimpft worden sind. Nur: Solche Verzerrungen lassen sich ja bereinigen. Leider keine Nachfrage. (27)

Frage Prof Schwab: Bei VAERS. Sehr wenige Impfchargen sind demnach für einen großen Teil der schwerwiegenden Nebenwirkungen verantwortlich. Ist das Bekannt? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

PEI: Was meinen Sie?

Schwaab: Schwerwiegende Nebenwirkungen.

PEI: Das PEI kennt die VAERS Datenbank.
Es ist ein offenes Meldeportal der Amerikaner. Ähnlich wie beim PEI. Diese Auswertung ist mir nicht bekannt. Wir werten auch nicht US Daten aus. (28)

Frage Gericht: Gibt es das Risiko, dass mRNA Impfstoffe das menschliche Genom verändern?

PEI: Ich bin kein Genetiker und Molekularbiologe. Ich kann lesen: wegen der Wirkweise der mRNA Impfstoffe ist es biologisch nicht möglich, dass die in das menschliche Genom eingebaut werden. mRNA kann nicht in der Wirtszelle in DNA umgeschrieben werden. Es sei denn, menschliche Zellen hätten ein spezifisches Enzym, was bei bestimmten Viren ist. Aber nicht in mRNA. mRNA verweilt nur sehr kurz in der menschlichen Zelle. (29)


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52 Antworten auf „Einblicke in den 2. Prozesstag zur Duldungspflicht bei Soldaten – wir veröffentlichen die Fragen ans RKI & PEI“

Wisst ihr zufällig, was es mit den Vorwürfen Bahners gegen Schmitz auf sich hat? Er soll u.a. auch Tom Lausen ausgeschlossen und Beweisanträge zurückgenommen haben.

Man mag mich ja Pessimist schimpfen, aber ich habe dem Verfahren von Anfang an keine Chancen eingeräumt. Egal wie gut die Kläger, Sachverständigen, Zeugen, Anwälte,… wären. Ich hätte diese Prognose ohne jede Detail-Info abgegeben. Einfach allein aufgrund der Tatsache, dass die Strippenzieher es (um jeden Preis!) verhindern wollen werden. Und was „um jeden Preis“ bedeutet, davon haben wir schon ausreichend Vorgeschmack bekommen.

Was ist denn nun der aktuelle Stand? Ich bin etwas verwirrt, ich dachte, der 07.06. wäre der zweite Prozesstag gewesen, aber nun lese ich oben, dass auch am 06.06. (Feiertag?) verhandelt worden sei.
Es ist aber noch nicht entschieden, oder habe ich etwas verpasst?

Einen Höhe- bzw. Tiefpunkt habe ich noch vergessen: der vorsitzende Richter war sich nicht zu schade, den Beschwerdeführern eine „Impfung“ mit den nicht-mRNA-basierten „Impfstoffen“ vorzuschlagen. Das Bundesverwaltungsgericht ist schon beinah so tief gesunken wie unser Verfassungsgericht.

Noch ein Zwischenfazit nach dem vergleichsweise kurzen dritten Verhandlungstag: das ist kein Prozess mehr, das ist eine Farce.

Das Bundesverwaltungsgericht betrachtet eine bedingte Zulassung als ausreichend für Zwangsinjektionen, lehnt eine auch nur temporäre Aussetzung der Duldungspflicht ab, ignoriert nahezu den gesamten schriftlichen Sachvortrag der Beschwerdeführer, lässt die Verursacher der ganzen Krise unkritisch und ohne allzu genaues Nachhaken vor sich hinschwafeln, fährt aber den Beschwerdeführern über den Mund, zieht ein extrem dringliches Verfahren in die Länge und lässt eine Koryphäe wie Prof. Kuhbandner nicht als sachverständigen Zeugen zu, obwohl es in den nächsten Terminen doch angeblich um Statistik gehen soll.

Das einzig Positive, was ich aus der gestrigen Verhandlung mitnehme, ist, dass Prof. Matthes als Zeuge abgelehnt wurde. Mit seinem Versuch, auf beiden Hochzeiten zu tanzen und seiner grundsätzlichen Spritzbefürwortungen hätte Matthes den Beschwerdeführern letztlich nur geschadet.

Seit fast zweieinhalb Jahren belügt und betrügt das RKI die Öffentlichkeit, manipuliert Zahlen, verfälscht Daten, beschönigt Statistiken und kommt als Krönung dann zu Ergebnissen, welche noch nicht einmal durch die eigenen Fake-Zahlen gedeckt werden. Und als Belohnung für dieses aus meiner Sicht kriminelle Vorgehen wird es von der Justiz gegen allzu kritische Nachfragen abgeschirmt und sogar komplett vom Haken gelassen.

Schlimmer noch: dieses Institut darf eine Wirksamkeit der „Impfung“ behaupten und als einzigen Beleg nicht näher identifizierte Studien zitieren. Die Verwaltungsrichter akzeptieren solche Äußerungen ohne Widerspruch, obwohl zahlreiche Studien, Experten und sogar die Hersteller der „Impfstoffe“ etwas ganz Anderes sagen. Das läuft ja richtig rund in der deutschen Justiz.

„Stimme aus dem Off“ hat ja schon darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter vom PEI bei der Myokarditis-Studie gelogen hat. Auch an anderer Stelle hat er nicht die lupenreine Wahrheit gesagt, nämlich als er meinte, dass seit dem 31.12.2021 keine weiteren Todesfälle mehr bei Kindern gemeldet worden sind. Tatsächlich ist ein neugeborener Junge gemeldet worden, der wenige Stunden nach der Geburt gestorben ist. Bei der Mutter hatte es nach der Impfung eine Plazentaablösung gegeben.

Noch eine Beobachtung zum Schluss: die exzellenten Schriftsätze von Brigitte Röhrig haben sich als komplett wertlos erwiesen, da das Bundesverwaltungsgericht auf die nur bedingte Zulassung pfeift. Der 1. Wehrdienstsenat dieses Landes hat grundsätzlich überhaupt kein Problem mit der Duldungspflicht von experimentellen „Arzneimitteln“. Das sind ja herrliche Rechtsauffassungen.

ich fordere die pflichtimpfung aller beamten, abgeordneten, minister und angestellten die im öffentlichen raum tätig sind und veröffentlichungszwang der impfnachweise im internet mit namen, position, chargennummer, datum und stempel. –

Bei der Verhandlung wäre fraglos mehr drin gewesen. Die Vertreter von RKI und PEI argumentierten sehr schwach. Das wurde im Publikum mit Gelächter goutiert. Für Unterhaltung war wenigstens bestens gesorgt. Die eingebrachten sehr starken Schriftsätze der Klägeranwälte sind sind nicht alles. Dennoch, nichts ist entschieden. Es noch alles offen.

Es gibt dazu eine interessante Seite wo man alle Schriftsätze der Anwälte durchlesen kann covidimpfung- soldaten de. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht alle ab Mai 22 durchzulesen, es war sehr interessant und auch schockierend, dass die alles ignoriert finde ich schon sehr irritierend, besonders beeindruckt haben mich die Schriftsätze von RA/in Röhrig 30.5.22 und die von Prof Martin Schwab ganz unten. Es lohnt sich das zu lesen. Bin gespannt was am Ende der Verhandlung raus kommt, da dies eine politische und keine medizinische Komponente hat habe ich leider wenig Hoffnung, ich hoffe ich habe Unrecht.

Interessant wäre auch gewesen, wie der „Experte“ vom PEI sich eigentlich erklärt, dass nach ihren Daten die C-Injektionen besser vor manch anderer Krankheit schützen (die als Nebenwirkung in Verdacht steht) als vor Covid selbst. Schade, dass das nicht gefragt wurde 😀

Ich empfinde es nicht als hilfreich, wenn RA Bahner sich dagegen sperrt, dass eine Erhöhung der Inzidenz in den Jahren 21 und 22 im Vergleich zu 20 nicht per se die Effektivität der Impfung widerlegt und es sehr wohl andere Faktoren gibt.

Ich denke, dass die Daten aus UK, auf die u.a. tranparenztest verweist, eine sehr viel bessere Grundlage liefern, die Effektivität der Impfungen zu negieren.

Ich bin froh, dass Lausen dabei ist. Von Schwab abgesehen scheinen die Juristen sich mit statistischen Daten ähnlich schwer zu tun wie die „Experten“ vom RKI und PEI.

Dennoch bin ich Bahner und Schmitz sehr dankbar für das, was sie tun.

Vielleicht irre ich mich auch: Möglicherweise sind die Fragen, die die Juristen stellen, genau die richtigen, da ja der Richter kein Statistiker ist, sondern ebenfalls Jurist.

Die Klage wird vermutlich keinen Erfolg haben. Anwesende Anwälte hätten durch fundierte Experten unterstützt werden müssen. Zu leicht haben die Vertreter des RKI und PEI ihren Kopf aus der Schlinge gezogen.

Den Soldaten rate ich, die Bundeswehr zu verlassen. Macht was Anständiges, statt in einer Söldnertruppe für die Ziele der USA zu dienen.

Hallo,

manchmal ist es leicht, ohne anwesend zu sein, sich darüber ein Urteil zu bilden 😉 Wobei dir Verhandlung ja öffentlich war.
Wir möchten an den der Stelle nur einen Ausschnitt zitieren:

Auch auf Professor Schwabs Nachfrage nach dem Zustandekommen der PCR-Test-Ergebnisse eine dünne Antwort: „Weiß ich nicht genau, bin kein PCR-Test-Experte.“ Und nebenbei: Die erneute Nachfrage Schwabs wurde vom Richter rundweg abgebügelt – „Nein, Sie stellen jetzt keine Frage!“

Viele Grüße
das Corona Blog Team

Nicht nachfragen, sondern das Gericht darauf hinweisen, daß die Person fachlich ungeeignet ist, die Frage zu beantworten und die Bitte dem Gericht gegenüber äußern, eine geeignete Person vorladen zu dürfen.
Warum nicht die „Koryphäe“ Drosten?

Fortsetzung:

Nochmal richtig!
So einfach ist es nicht, obwohl es doch absoluter Standart in einem funktionierenden Rechtsstaat vor Gericht sein sollte. Und was sagt uns das, zum tausendsten Male?

Ich glaube, niemand ist der Meinung, eine Übermacht zu bekämpfen sei einfach. Trotzdem bin ich der Ansicht, die Anwälte müssen viel präziser ihre Fragen äußern und zwar so, daß fast jede Frage ein Treffer ist. Wie kann es sein, daß hoffentlich versierte Anwälte sich so leicht abbügeln lassen? „Kann ich nicht beantworten“ heißt für mich, die Person ist inkompetent.
Bei so einem wichtigen Verfahren dürfen keine Amateure vom RKI oder PEI anwesend sein. Ebenfalls keine schlechte Idee, den Richter vorher unter die Lupe zu nehmen. Dann hätte man vielleicht gewußt, daß er Nachfragen manchmal nicht gestattet.

Richtig,
die Richter scheinen genau zu wissen wann sie den Mund aufmachen müssen/sollen und wann ihren Rand halten sollen:

Martin Schwab zur Schweingegrippe-Pandemie – Thema Narkolepsie: „Warum sollten wir glauben, dass sie uns heute die Wahrheit sagen?“
Applaus im Saal.
Antwort wird aber vom Gericht abgeblockt, da nicht zum Thema (5)

Das ist nur eine einzige Stelle, nur ein einziges Beispiel von vielen…
Mit welchen Richtern haben wir es hier zu tun?
Was ist von denen zu erwarten?
… (Fortsetzung)

Deutschland ist auf dem Weg in eine Unrechtsjustiz. Nur so können die (Finanz-)Oligarchen ihr Recht durchsetzen. Nationalstaaten sind jenen schon lange ein Dorn im Auge. Herrscht eine Unrechtsjustiz, müssen die Anwälte noch besser als sonst sein.

Siehe Roland Freisler

Freislers Prozessführung zeichnete sich durch sein von Häme geprägtes, aggressives und befangenes Auftreten aus. Sie war darauf angelegt, die Angeklagten zu demütigen und weitgehend ihres Rechts auf Verteidigung zu berauben (…)

https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler

Die kommenden Prozesse wegen schwerer Impfnebenwirkungen werden zeigen, wohin wir steuern.

Denkbar ist auch, daß man irgendwann diese Bombe bewußt zündet und nachdem die Völker ihre Regierungen zum Teufel gejagt haben, kommt die rettende Hand vom WEF usw.

Theoretisch öffentlich, praktisch hat das Gericht aber schon Wochen vorher mitgeteilt, dass die Zuschauerplätze alle ausgebucht sind. Wahrscheinlich haben sie die Plätze reduziert, damit nicht soviel kritische Öffentlichkeit … also ich meine, damit nicht so viele Virenschleudern im Saal sitzen.

gut aufgepasst – so läuft das –
wenn ich mir die urteile des bgh durchlese, in welchem sie jede klage – egal welches thema – abgewiegelt haben und mantramässig das ifsg zitieren, wird mir schlecht. ich habe rhetorik und logig unterrichtet – es ist für mich das grauen schlecht hin, ebenso wenn ich lauterbach, baerbock oder habeck höre – wir machen sanktionen damit wir uns schaden – klasse ! da krieg ich richtig gute laune!

Das Bundesverwaltungsgericht will offenbar bis in alle Ewigkeit weiterverhandeln. Damit hätte ich auch kein Problem, wenn denn der Senat für die Dauer des Hauptsacheverfahrens die Duldungspflicht komplett aussetzen würde, aber daran denken diese Richter nicht. Stattdessen schirmen sie PEI, RKI und Bundesverteidigungsministerium gegen allzu kritische Fragen ab und wollen die Versäumnisse des PEI jetzt offenbar der Kassenärztlichen Vereinigung in die Schuhe schieben.

So oder so hätte die Duldungspflicht allein schon wegen der bedingten Zulassung der „Impfstoffe“ aufgehoben werden müssen, aber auch daran denken diese Richter nicht. Damit bleiben Wilfried Schmitz und seinem Team nur noch die Nebenwirkungen als Angriffspunkt und diese wird man sicherlich auch schon irgendwie relativieren können. Wenn man wissen möchte, wie das geht, braucht man sich ja nur die Unsicherheitsberichte vom Paul-Unehrlich-Institut durchzulesen.

Blablablabla… Wenn die Anwälte die Existenz des Virus bestritten hätten, anstatt nicht existierende Erkrankungen zuzugestehen, würde das Bundesverteidigungsministerium bei einer Beweisaufnahme ganz schön ins Schwitzen geraten. Bei der hier gewählten Strategie kann sich die Politik aber ganz entspannt darauf verlassen, dass RKI, PEI und auch der Senat die kritischen Fragen schon abbügeln werden.

Im Übrigen sollte Beate Bahner wissen, dass eine Wirksamkeit von unter 50 % unter der eines Placebos liegt und daher in jedem Fall für die Tonne ist.

Die Anwälte hätten auch durch entsprechende abschirmende Kopfbedeckungen sich vor der Einflussnahme durch Elektromagnetische Wellen durch die Gegenpartei schützen sollen. Die kann man auch ganz einfach selber herstellen mit Alufolie.

Das mit dem Placebo sehe ich etwas anders, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen. Ich bleibe lieber bei faktisch leicht nachvollziehbaren Punkten.

Dann sollte Folgendes ja auch für Sie faktisch leicht nachvollziehbar sein: Kein wissenschaftlicher Erregernachweis=kein Virus=keine Impfung (schon gar nicht mit Impfpflicht).

@iusnoncalculat
Zitat: „Die Anwälte hätten auch durch entsprechende abschirmende Kopfbedeckungen sich vor der Einflussnahme durch Elektromagnetische Wellen durch die Gegenpartei schützen sollen.“

Zur Zeit bis dato schaut es viel mehr danach aus als hätten die Richter derart Hütchen nötig!
Wer bei solch‘ haarsträubenden Antworten als Richter nicht nachhakt oder zumindest die Klägerseite fragt, ob die erfolgte Antwort von PEI oder RKI oder… ausreichend sei, der braucht viel mehr so ein Hütchen…

Ich verzichte jetzt mal komplett auf Sarkasmus:
Ich wollte nicht das Anwaltsteam mit meinem Kommentar angreifen.
Ich wollte nur humorvoll darauf hinweisen, dass ich die Vorstellung mancher etwas naiv finde, dass es leichter sei das Gericht davon zu überzeugen, dass es das Virus gar nicht gebe, statt mit naheliegenden und unstreitbaren schulmedizinischen Argumenten vorzugehen.
Wenn das Anwaltsteam die Existenz von Sars-CoV2 in Frage stellen würde, hätte das vermutlich fast die gleiche Wirkung auf den Richter, wie wenn sie Alu-Hüte tragen würden.

Offenbar verstehen Sie nicht, was es mit der sogenannten Beweislast auf sich hat. Nicht die Beschwerdeführer müssen die Nichtexistenz des Virus nachweisen, sondern der Verordnungsgeber hat dessen Existenz zu beweisen.

Und wohin uns Ihre „naheliegenden und unbestreibaren schulmedizinischen Argumente“ gebracht haben, sehen wir ja jetzt.

Sehr gut gemacht. Bei manchen ist schon auffällig, wie begriffsstutzig die sich geben …

Baggerführer Willibald
baggert bis der Bagger alt

😉

Liebes Corona-Blog Team,

schaut mal hier in den Artikel von Epochtimes, da werdet ihr sehr lobend erwähnt: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/beweisaufnahme-laesst-fragen-offen-bahner-widersprueche-ueber-widersprueche-a3853972.html

Zitat:“ Im Gegensatz dazu gebe es viele verwertbare Daten von versierten Experten wie beispielsweise tkp.at oder corona-blog.net, ergänzt Schmitz. Daran sehe man, wie komplex diese Daten seien. „Wir werden geflutet mit vielen Daten.“ Wenn man diese hinterfrage und auswerte, stelle man jedoch fest, „dass diese Impfstoffe – die modifizierten mRNA-Injektionen – nicht wirksam und hoch gefährlich sind“, so Schmitz.“

Übrigens gab es bei epochtimes gestern einen sehr interessanten Artikel zu Nebenwirkungen und Behandlunges der „Impfung“, der heute leider hinter der Bezahlschranke verschwunden ist.
https://www.epochtimes.de/gesundheit/dr-urso-zunahme-von-krankheitsrueckfaellen-nach-covid-19-auffrischungsimpfungen-a3837579.html
Da geht es um den Zusammenhang zwischen den im Körper schlummenden Viren, die durch die Impfung aktiviert werden, vor allem Herpes-Viren, die unterschiedliche Erkrankungen auslösen können und so auch dieses „Long Covid“ nach Impfung erklären würden.

„PEI: Eine Lancet Studie vor kurzem hat gezeigt, dass z.B. das Myokarditisrisiko nach Influenzaimpfung genauso hoch ist, das Risiko bei einer Infektion nochmal deutlicher als bei der Impfung. (13)“

Schlicht falsch:
„Inzidenz von Myokarditis und Perikarditis bei COVID-19-Patienten im Vergleich zu nicht infizierten Kontrollpersonen nicht erhöht“

Hier die israelische Studie dazu:
https://www.mdpi.com/2077-0383/11/8/2219/htm

Es wird uns mit diesem Verfahren noch einmal sehr deutlich gezeigt werden, ob die Richter 1) sich selbst bilden 2) intellektuell in der Lage sind, bestimmte Infos zu verknüpfen 3) „frei“ sind in der Beweiswürdigung 4) zu einem kollusiv agierenden Kartell gehören. Wir werden es sehen.

Das RKI blockt und windet sich mit Lug und Betrug aus den Fragen! Was die Richter angeht, sollten diese mehr Klarheit fordern und nicht das Gestammel eines einzelnen RKI Mitarbeiters hinnehmen! Hier wird deutlich, warum eine Evaluierung der Jahre 2020 und 2021 nicht erbracht werden soll! Krankenhausdaten wurden gefälscht zum abkassieren, Todeszahlen werden sogar heute noch verheimlicht oder durch KL hoch gelogen und die Todesfälle bei kindern wird verschwiegen, damit Eltern auch weiterhin ihre Kinder zum Schafott führen! Der Sieg für die Soldaten würde einem Lügenbaron Lauterbach jegliche Grundlage entziehen! Der Verdienst Lauterbachs und einigen Grünen geht nur noch über die Pharmazahlungen! Je mehr sterben desto wirkungsvoller ist die Impfkampagne!

„Es gibt 240 Reaktionen, die wir mit besonderem Interesse nachverfolgen. Die würde keiner lesen, das wäre zu langweilig.“

Diese Bevormundung ist mehr als dreist, ich nenne es kriminell, weil das PEI darüber bestimmt, welche Impfschäden die Gespritzten als „langweilig“ zu betrachten haben… Dennoch „verfolgt“ das PEI 240 Reaktionen mit besonderem Interesse nach – das ist wirklich zu langweilig, wer will denn schon wissen, was genau die Bio-Waffen-Injektion angerichtet hat…

Stand Narkolepsie als Nebenwirkung (von Anfang an) im Beipackzettel für die Schweinegrippe-Impfung?

Und wie will das PEI mit Nebenwirkungen umgehen, wie will sie diese überhaupt erst erkennen, wenn sie auftreten – aber eben gerade nicht zu den „240 Reaktionen“ gehört, die sie angeblich nachverfolgen?

Wird tatsächlich SO vor deutschen Gerichten verhandelt wie hier ausgeführt? Wird da tatsächlich SO im völlig luftleeren Raum, ohne jede Basis und Boden, herumjongliert? Ist das normal? Oder ist das reine Unterhaltung, die billig produzierte Gerichts-Fernsehserie zur „Pandemie“?

Die Antworten des PEI haben bei aller Zurückhaltung eher den Charakter von Gestammel und sind erschreckend unpräzise. Was zu befürchten war, wurde ja hier nun bestätigt: Es gibt keine definierte Grenze von Todesfällen oder schweren Nebenwirkungen, die zu einer Einstellung der Injektion dieser mRNA-Präparate führen würde / könnte.

Zu der Frage von RA Däblitz (Ziffer 17 in Klammern): Er könne den Erwartungswert nicht nachvollziehen, wieso lt Si-Bericht vom 19.8.21 mit 75.285 Todesfällen hätte gerechnet werden müssen.
Ich verstehe das wie folgt: Si-Bericht, Seite 14 / 15
Die Bevölkerungsgruppe ab 12 umfasste in 2020 73.918.151 Personen.
Davon sind in 2020 982.453 Personen verstorben. (Seite 14 des Si-Berichts). Todesfälle : 365 Tage x 30 Tage (sh. Tabelle Seite 15) wären das 80.749,56 verstorbene Personen in 30 Tagen in dieser Gruppe ab 12 Jahren.
Nun wurden mit Comirnaty 68.962.481 geimpft. Das sind 93,2957 % von dieser Bevölkerungsgruppe insgesamt. (Zwischenfrage: SOOOO hoch ist die Impfquote????) Somit hätten in dieser geimpften Kohorte statistisch erwartet ebenfalls 93,2957 % von der zuvor oben ermittelten Sterbezahl versterben „dürfen“. Das wären 75335,86 Personen gewesen. Das deckt sich, von Rundungsdifferenzen abgesehen, mit der erwähnten Zahl 75285 erwartete Todesfälle. Die so in der Tabelle auf Seite 15 auch drinsteht. Jetzt gibt es aber in dieser Gruppe „nur“ 926 Verdachtstodesfälle nach Impfung mit Comirnaty. Und daraus schließt das PEI: 926 ist weniger als ca 75tausend. Also kein Problem, kein Risiko.
Liebes blog-team, die Ihr so unglaublich fit seid in der Auswertung von Zahlen: Sagt mir, dass ich falsch liege. Ich meine, kann das wirklich möglich sein, dass die so rechnen? Kann das wirklich möglich sein, dass die Unfälle, Krankheiten, Selbstmorde etc alles außen vor lassen? Solange, wie nicht alle ca 75000 Personen, die in dem Zeitraum rein statistisch hätten sterben dürfen, evtl an der Impfung verstorben sind, ist alles im grünen Bereich?
Aber genau so lautet ja die ungläubige Frage des RA im Prozess und genauso lautet die Antwort des Pei. Lieber Himmel, warum wird da nicht nachgehakt. Warum wird diese Absurdität dem Gericht in dem Moment nicht so vorgekaut, dass das Gericht es einfach verstehen muss!
Heißt es nicht immer, jeder Tote ist einer zuviel. Nicht zu fassen.

»Schmitz zitiert irgendetwas vom RKI: „Infektionsprävention ist kein Impfziel, Impfstoffe sind nicht entsprechend entwickelt worden“.«
Das bezieht sich wohl darauf:
https://www.corodok.de/infektionspraevention-impfziel-impfstoffe/

Das RKI besitzt heute die Stirn, zu behaupten, dass die Impfstoffe überhaupt nicht zum Ziel der Infektionsprävention entwickelt worden seien. Das Studiendesign für die vieldiskutierte Zulassungsstudie von Comirnaty ist aber genau auf dieses Ziel zugeschnitten.

Eine (Schutz)impfung dient der Erzeugung einer Immunität zur individuellen und kollektiven Prävention von Infektionskrankheiten (Pschyrembel).

PEI (Homepage 15.08.2021): COVID-19-Impstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus.

https://www.welt.de/wissenschaft/article230913021/Israel-Ueber-95-Prozent-Schutz-nach-zweiter-Biontech-Dosis.html
Studie aus Israel – Zweite Biontech-Dosis schützt zu mehr als 95 Prozent vor Ansteckung (06.05.2021)

Wenn die Immunisierung (‚Infektionsprävention‘) kein Impfziel ist, dann kann man auch nicht von einer Impfung sprechen.

Eine etwaige Prophylaxe gegen einen schweren Verlauf aufnötigen zu wollen, bei einer Krankheit, die für gewöhnlich mild bis unerkannt verläuft (beim ungeimpften Soldaten – überwiegend eher jung und gesund), ist nicht nur völlig absurd sondern schlicht kriminell.

Wer sich freiwillig unbedingt gegen einen schweren Verlauf ’schützen‘ möchte, soll das dürfen, aber ausschließlich aus Solidarität mit der eigenen Hypochondrie oder der durch KL oktroyierten Angstpsychose.

RA Renate Holzeisen hat in einer Sitzung des Coronaausschusses referiert, dass Pfizer für Cominarty bei der EMA seinerzeit die Zulassung als verschreibungspflichtiges Medikament beantragt hat und nicht als Impfstoff. Pfizer wusste auch damals nicht, ob Comirnaty vor Übertragung und / oder schweren Verläufen schützt. Finde leider die Sitzung auf Anhieb nicht mehr.

Mittlerweile hat doch auch Pfizer gegenüber seinen Aktionären erklärt, dass die Plörre weder vor Übertragung noch vor schweren Verläufen schützt.

Plörre erinnert mich an Ottos Werbung für Plörrbräu: „Das Bier für die ganze Familie. Es muss ja nicht die eigene sein.“

Da Frau RAin Bahner in ihrem Kanal ständig zu recht dringend darauf hinweist, dass es in diesem Prozess nun wirklich „um alles“ geht, nicht zuletzt wegen der Signalwirkung, hoffe ich ja nun sehr, dass die protokollierten Fragen und Antworten, insbesondere die Nachfragen der Anwälte, von RA Däblitz nur sehr summarisch wiedergegeben wurden. Jede „Antwort“ von PEI und RKI schreit gradezu nach bohrenden Nachfragen; fast jede Antwort strotzt vor Unlogik und Versäumnissen, an jeder Antwort könnte man sie festnageln und dem Gericht klar vor Augen führen, dass hier wirklich auf der Grundlage von nix und wiedernix Impfpflichten auferlegt werden. Frau Bahner traue ich das Nachbohren zu, die anderen kenne ich nicht.
Es hieß doch, dass Prof. Bhakdi auch als Zeuge geladen worden wäre. Ist der wieder ausgeladen worden, nachdem „rechtzeitig“ Anklage gegen ihn erhoben wurde?

Im Endeffekt wird es also Zeit, daß die Geimpften anfangen umzukippen wie die Fliegen oder immer wieder erkranken, um ihrer tagtägl. Arbeit nicht mehr Herr zu werden. Auf diesem Wege wird sich nie etwas ändern. Alleine das Abbügeln bzgl. Pandemrix. Gesetze von der Regierung für die Regierung. Übrigens, in Regierung stecken die Worte GENUG IRRE…

Mir fehlen die für mich wichtigsten Frage: Wie wird nachgewiesen, dass die Impfung individuell gewirkt hat? Nach welchen Parametern wird dies überprüft oder kann überprüft werden?
Wie hoch müssen welche Parameter sein, damit ein schwerer Verlauf auszuschließen ist?

Warum wird die Impfung Wirkung nicht individuell überprüft?
Nach welchen nachprüfbaren individuellen Parametern wird die Menge an mrna verabreicht?

Ich hätte noch eine Frage an Corona-Blog-Team:
Ihr habt von einem Stromausfall berichtet. Mich würde mal interessieren, wie lange er gedauert hat und zu welchen Tageszeiten dies geschah? Und ob und wie Eure Stadtverwaltung / Landesregierung dies argumentiert hat?
Vielen Dank im Voraus!
Und noch größeren Dank für Eure unermüdliche, interessante und äußerst wichtige Leistung!

Also irre Wirre und nichts dahinter… Aber dass das Gericht (noch) nicht so aktiv nachhackt, hat noch nicht viel zu sagen. Ich habe in meiner Arbeit schon sehr oft so Ähnliches erlebt: Der Richter stellte recht wenige (Nach-)Fragen und vermittelte den Eindruck, der Kläger sei total bekloppt mit seinen Behauptungen, von deren Argumentation der Richter zudem kaum oder gar keine Ahnung habe. Doch bei Verkündung seines Urteils wurden die Augen bei allen Beteiligten immer größer: Seine Auslegung der Urteilsbegründung zeigte sofort, dass er doch alles verstanden hat, und zwar richtig.
Also bleiben wir mal gespannt, was hierbei rauskommt.

Ich glaube Herr Däblitz erwartete eher von den Klägeranwälten ein gründlicheres Nachbohren. Die Anwälte stellen schon die richtigen Fragen, aber RKI&PEI wischen sie so leicht weg.

Wer bei so einer wichtigen Gerichtssache sich auf das verlässt was Sie @Miloja hier aussagen, der hat nicht nur den falschen Beruf und agiert gegen das Volk, der hat auch in der ganzen Juristerei nichts mehr zu suchen!
Am Ende wenn das Urteil gesprochen wird, da ist alles zu spät. Dann gibt es nur noch das Protokoll und dieses zeigt dann klar auf, dass bei den wichtigsten Fragen keiner nach hakte, was ja wohl dann bedeuten muss, weder die Frage war wichtig, noch war es wichtig eine klare Antwort darauf zu erhalten, und genau so darf es dann auch der Richter sehen bei seinem Urteil. Und wer das riskiert, der arbeitet gegen das Volk!

Zitat:
Frage Martin Schwab: Wie bewerten Sie Forschungsergebnisse, die darauf hinweisen, darauf, dass das Immunsystem geschwächt wird durch Impfung. Nennt eine peer reviewte Studie. Kennen Sie die, geht die in ihre Bewertung ein?
RKI: Studie kennen wir, wird auch in Stiko diskutiert; Wirksamkeit sehen wir nicht, dass nach 4. schlechter als nach 3. Impfung. (6)

Anmerkung: Für mich war unklar, ob es um eine generelle Schwächung des Immunsystems geht, oder gegenüber COVID. Das RKI antwortet auf die zweite Möglichkeit. Keine Nachfrage. Vlt. ergibt sich der Sinnzusammenhang ja aus den Schriftsätzen.

Zitat Ende.

Mich beunruhigt da eher die Antwort lediglich bezogen auf die 3. und 4. Impfung. Klar gibt es zwischen der 3. und 4. Impfung keine nennenswerten Unterschiede mehr, weil das Immunsystem schon nach der 3. Spritze so gut wie im Eimer ist. Sehr gute Antwort demnach, auf den Unterschied nur zwischen 3. und 4. zu antworten, denn nach der 3. wird wohl nichts mehr zu retten sein, da kommt es auf eine 4. auch nicht mehr an.

Das hier nicht nachgehakt wurde…
Und an so vielen anderen Stellen ebenso nicht…

…wie gesagt, am Ende steht nur noch das Protokoll zur Verfügung und wer nachliest, dass völlig unzureichende bis ausweichende Antworten auf die wichtigsten Fragen, einfach so stehen gelassen wurden, der darf gut und gerne die Wichtigkeit der Fragestellung in Abrede stellen, denn wie sonst liesen sich Ausreden erklären auf die alle haben Abgenickt.

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