Gerichtsreportage aus Ostfriesland
Ich hatte am 27.7.23 Gelegenheit als Zuschauerin einem Gerichtsverfahren beizuwohnen – ein Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich. Einer der vielen „Attest-Prozesse“.
Es gibt nicht nur die bundesweit bekannten Fälle, über die alle alternativen Medien berichten. Es gibt auch viele unbekannte Ärzte, die in weniger spektakulären Fällen sich einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen, weil sie gewissenhaft ihren Beruf ausgeübt haben.
Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät.
Und er soll eine Hommage sein. An ein Schulkind – stellvertretend für alle diejenigen Kinder, denen in den Corona-Jahren Unrecht widerfahren ist und die seelischen Schaden erlitten haben.
An eine unerschrockene Mutter – stellvertretend für alle diejenigen Eltern, die sich schützend vor ihre Kinder gestellt haben.
Und an eine anständige Ärztin – stellvertretend für alle diejenigen Ärzte, die ihren Patienten in deren Not geholfen haben.
Was war die Vorgeschichte?
Es geht um einen zum Zeitpunkt des Geschehens im Sommer 2020 neunjährigen Jungen. Dieser hatte einige Jahre zuvor seinen Vater durch Suizid verloren. Bei der Selbsttötung spielte eine Tauchermaske eine Rolle – was genau geschah, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt und muss auch nicht. Jedenfalls weiß das Kind, dass und auf welche Art und Weise sein Vater ums Leben kam. Es hat deshalb eine starke Aversion gegen Masken. Masken zu sehen oder sogar selbst aufsetzen zu müssen, ist für ihn unerträglich. Diese Maskenproblematik war aber in seiner Grundschule nicht hinreichend respektiert worden. Deshalb hatte die Ärztin, um die es hier geht, dem Kind vorher schon einmal ein Attest ausgestellt. Und zwar ein Maskenbefreiungsattest. Dieses war nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens.
Ferner hatte die Mutter des Jungen beschlossen, ihren Sohn auf die örtliche Waldorfschule wechseln zu lassen. Waldorflehrer stehen in dem Ruf, liebevoll, verständnisvoll und altersangemessen mit Kindern umzugehen. Üblich ist bei einem solchen Wechsel von einer staatlichen Schule ein ein -bis zweiwöchiger Probeunterricht zum gegenseitigen Kennenlernen.
Besagter Junge befand sich in der ersten Woche des Probeunterrichts. Vor seinem ersten Schultag war ein anderes Kind aus genau dieser Klasse positiv getestet und vom Gesundheitsamt (GA) in häusliche Quarantäne geschickt worden. Nun meinten die Mitarbeiter des GA, das „kranke“ Kind könne seine Klassenkameraden angesteckt haben. Man stieg also am 9.9.2020 in Schutzmontur, zog Masken über, steckte Testmaterial ein und fuhr zur Waldorfschule, um dort eine ganze Schulklasse durchzutesten.
Die Lehrer hängten sich ans Telefon und versuchten, die Eltern zu erreichen. Einige stimmten der Maßnahme „Testen“ zu. Einige eilten zur Schule und holten ihre ungetesteten Kinder ab, um sie für einige Tage in eine vorbeugende „freiwillige“ Quarantäne zu Hause zu behalten. Die Mutter des neunjährigen Kindes wurde entweder nicht angerufen oder man konnte sie nicht erreichen – jedenfalls erfuhr sie nichts und wusste nichts.
Bei den Aufnahmegesprächen war übrigens sowohl der Mutter als auch dem Kind von der Schulleitung versichert worden, dass ihm dort an der Schule nichts Böses widerfahren werde; dass man nichts veranlassen werde (auch keine Tests), was nicht vorher mit seiner Mutter abgesprochen war und von ihr genehmigt worden wäre. Dementsprechend irritiert und verängstigt war nun das Kind, als die Leute vom GA in voller Montur dort auftauchten und ihm obendrein noch weismachten „Deine Mutter weiß Bescheid“. Verunsichert ließ er das Geschehen über sich ergehen. Verängstigt und abwehrend, wie er war, war er dabei verspannt, so dass der Vorgang zweimal wiederholt werden „musste“. Erst nach dem dritten Abstrich gaben sich die Leute vom GA endlich zufrieden.
Allen Kindern wurde überdies gesagt, sie müssten bis zum Erhalt des Testergebnisses – und erst recht, wenn sie positiv wären – sich von ihren Familienmitgliedern ferne halten; sie dürften vor allem nicht mit der Familie essen. Sie könnten sonst ihre Angehörigen anstecken und die könnten dann sterben.
Als die Mutter ihr Kind abholte, fand sie nicht nur ihren Sohn verstört und verängstigt und unter erheblichen Halsschmerzen leidend vor, sondern sah auch, dass etliche seiner Klassenkameradinnen noch weinten.
Was Eltern (Mutter und Stiefvater) und Sohn in den nächsten Tagen mitmachten, soll hier nur angedeutet werden. Albträume, Aggressionen, Weinen, Schlafstörungen, Selbstisolierung aus nackter Angst, seine Eltern zu töten. Hinzu kam, dass das Kind auch kein Vertrauen mehr in seine neuen Lehrer hatte und Angst davor hatte, wieder in die Schule gehen zu müssen.
In ihrer Not wandte die Mutter sich an die verständnisvolle, vernünftige Ärztin, die sie bereits kannte. Diese nahm sich eine gute Stunde Zeit für intensive Gespräche. Da der Junge zuerst ängstlich und verschlossen wirkte, sprach die Ärztin ca. die ersten 10 Minuten mit der Mutter. Dann taute er so langsam auf, fasste Zutrauen und begann, selbst zu erzählen. Die Mutter zog sich daraufhin verbal zurück. Das Kind schilderte den Vorfall, seine Ängste und Reaktionen. Am meisten beeindruckte die Ärztin, dass er ganz hilflos sagte, er wisse nun gar nicht, was werden solle und in welche Schule er denn jetzt noch gehen könne.
Die Ärztin verfügt über jahrzehntelange Berufserfahrung; sie ist als Prüferin bei der Landesärztekammer tätig und sie ist im Erkennen psychosomatischer Angststörungen und psychischer Traumen geschult und fortgebildet. Sie wendet in ihrer Praxis z.B. Therapieverfahren an zur akuten Krisenintervention. Diese erfahrene Ärztin hat also dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausgestellt, damit er im Homeschooling erst einmal zur Ruhe kommen und sich erholen kann. Sie hat diese Bescheinigung mit einer ausführlichen Begründung versehen. Aus dieser Begründung wollte man ihr strafrechtlich einen Strick drehen.
Sie hatte in der Zusammenfassung am Schluß ihrer ausführlichen Begründung geschrieben, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hätte. Damit meinte sie: bis zum Abend des Tages, an dem getestet worden war. Somit war eine Körperverletzung bescheinigt worden. Und sie schrieb, dass das Kind „durch“ das Handeln des GA und der Waldorfschule ein psychisches Trauma erlitten hätte. Das Amtsgericht urteilte in erster Instanz, das hätte sie nicht schreiben dürfen, weil das Kind aufgrund seines familiären Dramas ja schon vorher unter einer Traumatisierung litt. Somit sei das Attest falsch. Und überhaupt würde eine einstündige Untersuchung und Besprechung nicht ausreichen, so etwas festzustellen.
Erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichtes: 70 Tagessätze à 100,– € wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde.
Wie kam es überhaupt zu der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen?
Die Mutter hatte weitere Schritte unternommen. Sie hat Strafantrag gestellt gegen die Mitarbeiter des GA. Dieses Verfahren ist im Sande verlaufen. Auch ein Klageerzwingungsverfahren wurde zurückgewiesen.
Sie hat ferner vor dem Verwaltungsgericht eine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben. Es sollte festgestellt werden, dass das Vorgehen des GA rechtswidrig war. Diesem Antrag wurde in zweiter Instanz vor dem OVG Oldenburg stattgegeben. Das Handeln war rechtswidrig.
Begründung: Zum einen wäre das Kind nicht ansteckungsgefährdet gewesen, weil es mit dem „kranken“ Kind aus seiner Klasse nie zusammengetroffen war. Zum anderen, weil das GA ohne Einwilligung der Mutter gehandelt hatte. Ein neunjähriges Kind sei aber nicht „einwilligungsfähig“, könne also nicht wirksam in eine derartige Maßnahme einwilligen.
Das o.g. Attest hatte die Mutter ihrem Strafantrag beigefügt – daraufhin wurden dann prompt Ermittlungen gegen die Ärztin aufgenommen.
Wie verlief die Berufungsverhandlung?
Es waren ca 35 Personen anwesend in einem vom Verhandlungssaal als Zuschauerbereich abgetrennten Raumteil, in dem ca 20 Stühle standen. Die freundliche Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle veranlasste, dass weitere Stühle hinzugestellt werden konnten, bis „nichts mehr ging“. Etliche Leute blieben an der Wand stehen, was vom Gericht nicht beanstandet wurde. Es wurde also niemand des Raumes verwiesen.
Die Vorsitzende Richterin (begleitet von zwei Schöffen) war vor Beginn der eigentlichen Verhandlung grenzwertig unfreundlich zum Publikum. Einige Zuschauer kannten sich mit den Gepflogenheiten nicht aus und blieben sitzen, als die Richterin hereinkam. Normalerweise heißt es dann „würden Sie bitte aufstehen“. Hier hieß es: „Alle aufstehen, dass gehört sich so vor Gericht“. Nun ja. Dann erfolgte „eine Ansage vorweg. Von den Leuten hinter der Schranke will ich während der gesamten Verhandlung kein Wort hören. Wer sich räuspert, hustet, lacht, spricht, wenn ich ein Wort höre, wird diese Person sofort entfernt“.
So etwas, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, habe ich in dem Ton noch nicht gehört. Schon gar nicht vorbeugend, bevor überhaupt jemand gestört hätte.
Dieser Tonfall wurde dann allerdings nicht beibehalten. Sowie die Richterin sich an die Ärztin wendete, wurde ihr Ton höflich. Zuerst erklärte sie, dass es sie nicht interessiere, ob hier jemand Coronaleugner wäre oder nicht. Auch die Sinnhaftigkeit von PCR-Tests oder die Maßnahme an der Schule stünde nicht zur Debatte. Es ginge nur darum. was die Ärztin während des Gesprächstermines mit Mutter und Kind feststellen konnte und ob das mit dem Inhalt des Attestes übereinstimmte oder nicht.
Die Richterin hörte aufmerksam zu, fiel niemandem ins Wort und war ersichtlich an der Sachverhaltsaufklärung interessiert.
Der Verteidiger war Dr. Christian Knoche aus Hofgeismar, der auch bei den Anwälten für Aufklärung gelistet ist.
Der Staatsanwalt, ein Herr mittleren Alters, hat die ganze Zeit über gar nichts gesagt und auch keine Fragen gestellt.
Die Kindsmutter wurde als Zeugin gehört.
Im Ergebnis wurde während der Verhandlung herausgearbeitet, dass es zur Feststellung psychischer Traumen Leitlinien gäbe und dass die Ärztin alle darin aufgeführten Kriterien abgefragt hatte und diese im Wesentlichen feststellen und bejahen konnte.
Eine erste Tendenz, wie es ausgehen könnte, zeigte sich, als RA Dr. Knoche fragte, ob es aus Sicht des Gerichtes noch erforderlich wäre, wenn er noch Beweisanträge stellte. Zum Beispiel, ein Sachverständigengutachten zu beantragen, da „wir ja alle keine Ärzte sind“. Die Richterin antwortete, dass sie ihm jetzt sicher nicht sagen werde, wie sie wohl entscheiden könnten. Dass es aber eine Tendenz gäbe und Beweisanträge aus ihrer Sicht nicht mehr erforderlich seien. Er hat dann auch keine mehr gestellt.
Nach dem Plädoyer von Dr. Knoche, in dem er natürlich Freispruch beantragte, folgte das Plädoyer des Staatsanwaltes. Als dieser seinen Vortrag mit „Tjaa“ begann, war schon eigentlich alles klar. Er erinnerte dann an den Spruch, „drei Juristen, drei Meinungen“ und sagte, er tue sich schwer mit dem Verfahren.
Er monierte dann zwar einige Formulierungen in dem Attest – es schien so, als ob er das Gesicht der Institution Staatsanwaltschaft wahren wollte. Aber das wären nur unglückliche Formulierungen in der Zusammenfassung, nicht das eigentliche Attest. Im Grunde hätte man hier ein Schulbefreiungszeugnis für ein krankes Kind. Und dafür habe sie sich hinreichend Zeit genommen, um die Voraussetzungen festzustellen.
Er sah den objektiven Tatbestand nicht als erfüllt an, den subjektiven auch nicht. Und für den Fall, dass das Gericht das anders sehen sollte, hielte er 70 Tagessätze für unangemessen hoch. Damit würde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Schlußendlich beantragte er Freispruch.
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete schließlich:
Das Urteil des Amtsgerichtes wird aufgehoben. Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten übernimmt die Staatskasse.
Es folgte eine kurze Begründung unter Bezugnahme auf die Plädoyers. Zuletzt erklärte die Richterin noch, dass die Sache für die Ärztin damit höchstwahrscheinlich ausgestanden wäre. Die Staatsanwaltschaft könne zwar noch Rechtsmittel einlegen, aber: „Wir haben hier keinen jungen Staatsanwalt, sondern einen erfahrenen ersten Staatsanwalt, der seinen Antrag auf Freispruch sicher seinen Kollegen gegenüber wird vertreten können“.
Damit erklärt sich mal wieder, warum in anderen Fällen die Staatsanwälte so eine eifrige Belastungstendenz an den Tag legen. Sie können nicht so ohne Weiteres selbst entscheiden, sondern müssen ihre Anträge „nach oben“ begründen und vertreten können.
Damit schloß die Richterin die Verhandlung. Nachdem sowohl während der Plädoyers als auch während der Urtreilsverkündung niemand einen Mucks gesagt hatte, brandete nun doch Applaus auf. Die Richterin sagte etwas wie „das war jetzt …“ – der Rest war unverständlich und ging in den allgemeinen Freudengesprächen unter.
42 Antworten auf „Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!“
In Chemnitz wird ein Syrer verdächtig, drei Jahre lang Frauen sexuell genötigt und geschlagen zu haben. Nach einem der Überfalle wurde eine Mund-Nase- Maske gefunden und deren DNA-Spuren gesichert. Nachdem ein Verdächtiger festgenommen werden konnte, wurde ihm eine Speichelprobe entnommen, und die DNA stimmte mit der aus der Maske überein.
Zitat: https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-chemnitz/mutmasslicher-sex-taeter-droht-ins-ausland-zu-fluechten-gericht-laesst-ihn-trotzdem-frei-2904787 „Doch die DNA wird nun nicht als Beweis anerkannt. Denn die Einwilligung, die ihm zur Entnahme schriftlich vorgelegt wurde, war zwar auf Arabisch und Deutsch. Aber Bassam könne seinem Verteidiger zufolge weder lesen noch schreiben. Und an die Unterschrift darunter will sich der Syrer nicht erinnern können.“
Bis zum nächsten Verhandlungstag muss die Speichelprobe von damals mit einer neuen Probe abgeglichen werden, und der Verdächtige ist bis dahin auf freiem Fuß, obwohl er ankündigte, fliehen zu wollen.
_Schon toll, Schulkinder werden bei Speichelproben traumatisiert und mutmaßliche Straftäter können DNA-Beweise wegen Analphabetismus für ungültig erklären lassen und untertauchen.
Also der Rechtsstaat funktioniert.
Und über die Sachen, wo der Rechtsstaat nicht funktionierte reden wir jetzt nicht mehr, die vergessen wir. Vergessen wir alle Justizopfer. Vergessen wir alle deren Nichtentschädigung (Entschädigung heißt, so zu stellen, als wenn der Schaden nicht erlitten). Vergessen wir die Beine von Horst Mahler, vergessen wir Contergan, vergessen wird Impftote, vergessen wir die bei Demonstrationen zu Tode gekommenen Demonstranten, vergessen wir die rechtswidrigen Rentenkürzungen seit 1996 und die Mittäterschaft der Justiz, vergessen wir Anwaltszwang, Verhandlungsmaxime und Beibringungsgrundsatz, vergessen wir, wie Altenheime zu Gefängnissen mit Isolationshaft umfunktioniert wurden, vergessen wir Quarantänegefängnisse, vergessen wir Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie und vergessen wir für Militär und Polizei, dass somatische Behandlungen keine gesundheitsfördernden Maßnahmen sind. Vergessen wir die eindrucksvolle Arbeit von ARD und ZDF bei der Pandemie-Inszenierung. Vergessen wir Zensur und Kriege.
Vergessen wir am besten gleich die ganze BRD.
Was wollen Sie uns mit Ihrem Beitrag sagen?
Ich verstehe ihn so, dass Sie der Autorin und den Kommentatoren unterstellen, die Erleichterung über den Verfahrensausgang würde zum Vergessen führen und dazu, dass wir an einen funktionierenden Rechtsstaat glauben würden. Davon habe ich nichts gelesen im Artikel oder den Kommentaren.
Bereits in der Einleitung steht, dass dieser Beitrag „gegen das Vergessen“ gerichtet ist und an „dunkle Zeiten“ erinnern soll.
Gerade die Arbeit der Blogbetreiber – und damit die der Gastautoren und Kommentatoren – ist gegen das Vergessen gerichtet! Und meines Erachtens springen Sie mit Ihrem Beitrag uns allen ins Gesicht.
Steht doch drin, was ich damit sagen will.
Wenn mal ein Verfahren beispielsweise zugunsten eines Geschädigten ausgeht, dann wird das in den Medien breitgetreten: Guckt mal da, wie rechtsstaatlich bei uns alles ist. Und damit werden alle die Medizinschadensfälle unter den Teppich gekehrt, die vor Gericht um ihre Rechte betrogen worden sind.
Genauso sehe ich das hier. Da gibt es viele Beispiele von rechtswidrigen Entscheidungen, zum Beispiel, dass somatische Behandlungen angeblich gesundheitsfördernde Maßnahmen seien, was per se nicht zutrifft, das Ärzte angeblich Menschen untersuchen müssten, bevor sie per Attest gegen atmungsunterbindende Straftaten (gefährliche Körperverletzung in diesem Fall) einschreiten dürften. Und dann greift man mal ein positives Beispiel heraus und erweckt den Eindruck, der Rechtsstaat funktioniere doch.
GANZ HERVORRAGEND! DANKE!
ES BLEIBT DENNOCH UNBEGREIFLICH WIE VOLLKOMMEN IGNORANT GROSSE TEILE DER BEVÖLKERUNG (INSBESONDERE AUCH IN DER JUSTIZ) NICHT BEGREIFEN WOLLEN (ODER SCHON TECHNISCH NICHT MEHR KÖNNEN) IN WELCHE APOKALYPSE DIESES DENKEN UND HANDELN FÜHREN WIRD!
(AUCH DIESES REIN TECHNOKRATISCHE URTEIL ZEIGT IN WIRKLICHKEIT DIE VOLLKOMMENE MENSCHLICHE VERWAHRLOSUNG DER INSTITUTIONEN … UND DAS IST DAS ERSCHRECKENDE)
Zitat: „Vergessen wir am besten gleich die ganze BRD.“
Das wäre ja schön, wenn das reichen würde. Aber da die Corona-Diktatur weltweit eingerichtet wurde und die WHO dieses Unrecht global zementieren will, weiß man gar nicht, wohin man gehen soll, um sich vor den Plänen zum „Gesundheitsschutz“ zu schützen.
Danke für diesen Artikel und das Forum dazu. Hat mich in eine erfreuliche Stimmung versetzt, in all seinen Details. Was mir so aufstößt, mit der Klage gegen die Ärztin wurde im Prinzip versucht, eine Zeugin einzuschüchtern. Die Kronzeugin der durch das GA erfolgten Körperverletzung des Kindes. Das ist der Versuch einer Strafvereitelung im Amt. Das sollte dem coolen StA eigentlich selber auffallen, bzw auch der ansonsten vorbildlichen Richterin. Ansich genießen Ärzte vor Gericht Schutz vor Laienkritik. Ich beginne mich zu fragen, wer wie die ursprüngliche Klage begründet hat. Zum Glück für die Gemeinschaft ist dieser Fall auf eine kompetente Betroffene mit guter juristischer Beratung getroffen. Die Sohle dieses Brunnens ist noch nicht erreicht.
Was soll aus dieser (straf)prozeßsüchtigen Gesellschaft noch werden?
Wie viel Juristen (Staatsanwalt, Richterinnen, Rechtsanwalt) mit wie viel Zeit brauchte es, um eine menschlich vertretbare Entscheidung bei Kinderkran herbeizuführen?
Übrigens auch Laborbefunde zählen zu ddem Begriff: Gesundheitszeugnisse gem Paragraf 278 StGB.
Danke an die Berichterstattung von Frau Margot Lescaux. Das hier endlich ein Aufrichtiges Urteil gesprochen wurde, liegt wohl auch zum Teil an der Angst der Politik, weiter im Volk abzusacken! Ich hoffe, das alle gekauften richter und Staatsanwälte bei Neuwahlen ihren Job verlieren, wenn dieser nicht Gerecht zu unseren Gesetzen ausgeführt werden.
Es passt zwar nicht ganz hier hin, aber ich poste es trotzdem mal hier:
Vielleicht hat jemand Lust das auszuprobieren:
https://www.keinrundfunkbeitragmehr.de/
Habe ich bei AUF1 gefunden. Erfahrungsberichte sind willkommen.
Wir diskutieren bereits auf der Seite „Tagesaktuelle Nachrichten“ darüber.
Zitat: Die Ärztin „schrieb, dass das Kind „durch“ das Handeln des GA und der Waldorfschule ein psychisches Trauma erlitten hätte. Das Amtsgericht urteilte in erster Instanz, das hätte sie nicht schreiben dürfen, weil das Kind aufgrund seines familiären Dramas ja schon vorher unter einer Traumatisierung litt. Somit sei das Attest falsch.“
Diese Begründung des Amtsgerichts ist diskussionswürdig. Die Eigenart eines seelischen Traumas ist es, dass es sich nicht um ein Ereignis handelt, das „rückstandslos“ verheilt, sondern dass ein Trauma die Schwelle senkt für Reize, die später in ähnlichen Situationen Flashbacks triggern. Diese Reaktionen basieren zwar auf der Vergangenheit, trotzdem ist die neue Situation aber auch eigenständig.
Angenommen ein Passant wird zufällig Zeuge, wie ein Mensch auf der Straße unvermittelt niedergestochen wird und er entwickelt dadurch ein Trauma. Jahre später sieht dieser Passant, wie (nach objektiven Maßstäben in „sicherer Entfernung“) ein Kunde nach dem Verlassen eines Haushaltswarengeschäfts ein Messer aus der Tüte holt, um es im Sonnenlicht zu begutachten.
Das Küchenmesser hat eine mehr als 12cm lange Klinge und darf deshalb im öffentlichen Raum eigentlich nicht ausgepackt werden, was der Hobbykoch aber in seiner Vorfreude auf die Benutzung seiner Neuerwerbung fürs GemüseSchnippeln vergisst.
Der traumatisierte Passant sieht das Messer und flüchtet in Todesangst auf die Fahrbahn, wodurch ein Auto abbremsen muss, dem ein nachfolgender Wagen auszuweichen versucht und der dabei einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, der dann zwei Wochen später im Krankenhaus an einer Blutvergiftung stirbt, die durch einen Keim verursacht wurde, der sich aufgrund von Einsparungen bei der Krankenhaushygiene (die von der Klinikleitung aus Kostengründen angeordnet worden waren) vortrefflich vermehrte.
Wie würde nun das Gericht die Schuldfrage für den Todesfall beantworten? Auslöser war das Messer und die (aufgrund der großen Entfernung zwischen Messer und Passant eigentlich unverhältnismäßig) panische Fluchtreaktion, die aber auf das Trauma zurückzuführen ist.
Wenn ein Gutachter bei der Verhandlung sagen würde, das neu gekaufte Messer hat den Passanten traumatisiert, dann wäre diese Aussage nach Logik des zitierten Amtsgerichts also falsch, weil der Mensch bereits durch den alten Vorfall mit dem Niedergestochenen traumatisiert war?
Dann wäre doch die Konsequenz, dass der Anblick des gekauften Messers keine Rolle gespielt hätte und der Passant ohne erklärbaren Grund (quasi fahrlässig aus Unachtsamkeit oder gar vorsätzlich aus „Spaß“) eine Gefahrensituation im Straßenverkehr verursacht hat, die den Fahrradfahrer ins Krankenhaus und letztlich ins Grab brachte.
Ich finde gut, dass der Prozess in Ostfriesland mit dem Freispruch der Ärztin endet und damit diese merkwürdige Begründung des Amtsgerichts egalisiert wird, dass ein erlittenes Trauma ein späteres Trauma ausschließt. Es wäre vielleicht sinnvoll, eine Definition einzuführen, wie ein Arzt in einem Attest ein Verhalten bezeichnen soll, dass durch ein vorangegangenes Trauma zwar begünstigt wurde, aber doch durch eine neue Situation ausgelöst wurde (evtl. Folgetrauma oder traumainduzierte Reaktion oder erfahrungsabhängige getriggerte Verselbständigung der physischen und psychischen Steuerung).
Trauma ist ja keine Befindlichkeit, die sich jemand einbildet, sondern im Gehirn erfolgt in einer traumatischen Situation eine andere Verschaltung: statt über den Hippocampus, der äußere Reize verstandesmäßig mit vorhandenen Erfahrungswerten abgleicht, übernimmt die Amygdala die Hoheit und versetzt den Körper sofort (ohne Umweg über lange Denkprozesse) in den Modus „Kampf oder Flucht“ (fight or flight).
Hoffentlich hat der Junge durch die Formulierung „durch das Handeln des Gesundheitsamtes UND der Waldorfschule“ im Unterricht keine Benachteiligung erfahren. Genauso zu hoffen ist, dass kein Schüler eine Essstörung entwickelt hat, weil ihm von der GA-Aktion evtl. im Kopf geblieben ist „wenn ich esse, sterben andere Menschen“. Zum Glück wurde diese GA-Aktion vom OVG Oldenburg als rechtswidrig eingestuft. Aber es ist zu befürchten, dass die Staatsmacht solche Streitfragen im Hintergrund genau analysiert, um neue Pandemie- Gesetze so zu formulieren, dass jeder Widerspruch im (und wegen jedem noch so harmlosen) Keim erstickt werden kann.
Das wurde ebenfalls während der Verhandlung angesprochen. Die Richterin fragte die Ärztin sinngemäß, ob sie sicher wissen konnte, dass die akuten Anzeichen seines Traumas tatsächlich auf diesen neueren Vorfall zurückzuführen waren. Oder wie man das auseinanderhalten kann. Die Ärztin antwortete, dass es so ähnlich wäre wie bei einer Körperverletzung. Wenn man eine Narbe zurückbehält und später an der gleichen Stelle nochmal verletzt wird, wird die Narbe immer dicker. Da sie den Jungen ja schon vor dem Vorfall an der Waldorfschule kannte, konnte sie schildern, wie sich sein Verhalten verändert hatte.
Aber dieser Dialog war für mich auch ein Zeichen dafür, dass diese Richterin wirklich wissen und aufklären wollte, und nicht unterstellen. Der autoritäre Ton zu Beginn gegenüber dem Publikum ist das eine. Aber an der Verfahrensleitung an sich lässt sich m.E. nichts aussetzen.
Wenn Sie mich fragen: das Amtsgericht WOLLTE etwas finden. Da werden Atteste mit der Lupe und dem Staubkamm durchforstet, bis man etwas findet. Hier hing die erstinstanzliche Verurteilung ja offenbar an den Vokabeln „anhaltend“ und „durch“. Und da Ärzte weder Juristen noch Sprachwissenschaftler sind, wird sich – wenn man sucht – immer etwas finden lassen. Lächerlich, wenn es nicht so traurig wäre.
Das Narben Beispiel würde ich so nicht unterschreiben, meine OP Narbe ist zwar lang am Fuß, aber recht unauffällig trotz Sommerbräune und wurde ein zweites Mal geöffnet, um Schrauben etc zu entfernen nach der Heilung. Von dick(er) kann keine Rede sein.
Und zur Formulierung: Vielleicht wäre bei im weitesten Sinne ähnlichem Sachverhalt (hier Maske) „Posttraumatische Belastungsreaktion“ eine weniger anstößige Formulierung gewesen.
Weniger anstößig wäre vielleicht die Bezeichnung „Posttraumatische Belastungsreaktion“ – ein simples Kochmesser würde ohne vorausgehende Erfahrungen kein Trauma auslösen.
Ich erinnere mich an die ausführliche Berichterstattung des kleinen Lokalsenders Aurich-TV. An dem Fall hängt ja doch noch ein längerer Schwanz dran, als damals nur das unerlaubte PCR-Testen des Jungen.
Es ist schon fatal, wie gelassen die deutschen Lohnempfänger diese diktatorischen Zwangsmaßnahmen, die oft hinter ihrem Rücken von der Bourgeoisie ausgeheckt werden, hinnehmen.
MFG und schönes Wochenende.
Der Beitrag ist nett, aber nicht korrekt. Bei dem Attest ging es nicht um das Austellen einer Maskenbefreiung, sondern es wurde lediglich attestiert ,daß durch die widerrechtliche Testung das Kind traumatisiert wurde. Obwohl dies nach gründlicher Untersuchung und wahrheitsgemäß erfolgte, wurde in 1. Instanz unterstellt, daß dies nicht korrekt erfolgt sei.
In meinem Beitrag selbst habe ich das auch so dargestellt. Lediglich die oberhalb des eigentlichen Beitrages stehende Zusammenfassung, die nicht von mir geschrieben wurde, enthält diese Ungenauigkeit. Wie Sie weiter unten im Kommentarbereich sehen, habe ich das bereits moniert und um Richtigstellung gebeten. Die Information, dass es einige Zeit zuvor auch ein Maskenbefreiungsattest gab, das allerdings nicht Gegenstand der Gerichtsverfahren war, erhielt ich von der Kindsmutter, die nach ihrer Zeugenaussage hinten im Zuschauerbereich stand.
Ich hoffe, dass die unkorrekte Zusammenfassung im Einführungstext nun vom Blog-Team korrigiert wird.
Hallo,
wir haben das gestern ziemlich schnell nach Ihrem ersten Kommentar im Einleitungstext korrigiert (um 17:14 Uhr). Bei uns wird der Vorschautext nun „korrekt“ mit „Schulbefreiung ausgestellt“ angezeigt, deshalb ist uns nicht ganz klar, wo die Unstimmigkeit herkommt. Wir bei Ihnen noch „Maskenattest“ angezeigt?
Viele Grüße
Anne vom Corona Blog Team
Zitat:
„Die Mutter holte sich Rat von einer Ärztin und ließ ein Attest gegen das Tragen einer Maske ausstellen. Dieses Attest wurde von der Mutter bei einem Strafantrag beigelegt, was prompt zu einer Ermittlung gegen die Ärztin führte.“
Die Einleitung ist also noch immer nicht korrekt.
Hallo,
die Stelle haben wir wirklich übersehen und gerade korrigiert.
Danke für den Hinweis und viele Grüße
Anne vom Corona Blog Team
Ja, aber in den Folgesätzen steht das noch so: Dass es ein Maskenattest gab (okay), dass die Mutter dieses (Masken-)Attest dem Strafantrag beilegte (nein, das andere) und dass daraufhin strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Ja, wurden sie, aber wegen der mit Begründung versehenen Bescheinigung „Schulbefreiung“. Das Maskenattest selbst hat strafrechtlich keine Rolle gespielt. Es musste aber im Beitrag selbst erwähnt werden, weil es zur Vorgeschichte gehört.
Vielen Dank Frau Lescaux für Ihren unermüdlichen Einsatz und diesen ergreifenden Beitrag!
Beim Gedanken daran, was dieser Junge und seine Mutter durchmachten und was das alles mit Ihnen gemacht hat/macht, kommen mir die Tränen … .
Und ja, wer weiß, wieviele solcher Prozesse betreffend den Terror der Staatsmacht und deren „Anhängsel“ in diesem und in anderen Ländern anhängig sind.
Was das Gesundheitsamt angeht, wenn vom Verwaltungsgericht festgestellt wurde, daß das Vorgehen dieses GA rechtswidrig war, könnte die Mutter nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mit diesem Urteil erneut Strafantrag gegen das GA stellen?
Und zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen?
Eine Amtshaftungsklage käme in Betracht. Soweit ich mitbekommen habe, wird auch die Mutter anwaltlich gut vertreten, so dass bestimmt überprüft und überlegt wird, ob noch was unternommen werden soll.
Schreibfehler: „… und was das alles mit Ihnen gemacht hat …“ => das „Ihnen“ muß klein, also „ihnen“ (es sind der Junge und seine Mutter gemeint)
War schon klar. Das ergab sich durch den Aufbau Ihres Satzes, so dass auch ich nur eine kleine Sekunde über das große „I“ gestolpert bin.
Die Frage bleibt, was das mit Ärzten macht, die diesmal noch Rückgrat zeigten, ob die „beim nächsten Mal“ noch Lust auf Heldentum haben werden.
Guten Morgen anonym,
Genau das ist gewollt, die Leute einschüchtern und vom eigenständigen Denken abhalten, sie erpressen und solange belügen bis diese die Lügen als Wahrheit akzeptieren. Das hat hier in Deutschland auf vielfältige Weise schon „so gut“ geklappt, dass es überhaupt keine Hemmungen gibt dies auch weiterhin auf allen Ebenen voll durchzuziehen, insbesondere da der überwiegende Teil der sich „gebildet“ dünkenden Schichten, noch immer nicht begriffen hat, dass gerade sie die schlimmsten Hirnwäsche-Opfer sind.
Hier mal ein paar diesbzgl. Beispiele die einen kleinen Einblick verschaffen und auf die ein oder andere Weise alle mit „Corona“ und der Massentransformation in gehorsame Untertaten (Minions) zusammenhängen.
1. Wegen Hochverrats und Völkermord: Ex-LKA-Präsident stellt Strafanzeige gegen deutsche Bundesregierung
https://report24.news/wegen-hochverrats-und-voelkermord-ex-lka-praesident-stellt-strafanzeige-gegen-deutsche-bundesregierung/
2. Die gezielte Verdummung der Gesellschaft – ein Programm, das seit Jahrzehnten läuft –
„Alle zehn Jahre wird die Menge an MonoSodiumGlutamat in den Lebensmitteln verdoppelt. Und
dies schließt noch nichtmal Aspartam mit ein. Durch all diese Gifte entwickeln wir eine
Gesellschaft, die nicht nur mehr Personen hervorbringt mit weniger IQ, sondern auch weniger
Personen mit höherem IQ. ” https://www.bitchute.com/video/0Bk4NnnPBE4y/
3. “Geldgierige Klimajünger: 517 Fußballfelder großer Wald soll Solar- und Windpark weichen –
Brandenburg plant die größte Waldzerstörung Deutschlands: Auf einem ehemaligen Militärgelände bei Hohensaaten soll auf einer Fläche von 370 Hektar Pflanzen- und Tierwelt Platz machen für Photovoltaikanlagen und Windräder.”
https://journalistenwatch.com/2023/07/26/geldgierige-klimajuenger-517-fussballfelder-grosser-wald-soll-solar-und-windpark-weichen/
4. “E‑Batterie-Technologie aufgrund von Brandgefahr nicht beherrschbar:
E‑Auto setzt Riesen-Frachter vor Holland in Vollbrand – Feuer außer Kontrolle”
https://unser-mitteleuropa.com/e-auto-setzt-riesen-frachter-vor-holland-in-vollbrand-feuer-ausser-kontrolle-video/
Das sind nur einige Beispiele warum unser Dulden der Lügen von Verbrechern, und daraus folgend das immer mächtiger und gefährlicher werdende weltweite Verbrechernetzwerk (mit Spitze der sog. Globale Elite) dazu führt, dass wir bald nicht nur als Volk, sondern als Menschheit insgesamt vernichtet sein werden. Das ist ein ganz natürlicher Prozess. Wer glaubt sich nicht wehren zu brauchen und somit dumm sein zu dürfen, wird manipuliert, ausgebeutet und letztlich ermordet/gefressen.
Das ist im Menschenreich genau das Gleiche wie im Tierreich. Im Menschenreich wo es verschiedene Ethnien und Religionen und echte Boshaftigkeit gibt vermutlich sogar noch mehr als im Tierreich. Es sei hier zudem auf folgenden, wie ich finde, sehr wichtigen als auch richtigen Satz hingewiesen:
„Für den Triumpf des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun !“
―Edmund Burke
und zudem
„Es gibt eine Grenze, wo Zurückhaltung aufhört, eine Tugend zu sein.“
―Edmund Burke
Quelle: https://gutezitate.com/zitat/102819
Sehr richtig! 👍🏼
Absolut…👍
Genau so ist! Danke! Aber wie bekommt man dies den „Entscheidern“ beigebracht, denn es muss schnell gehen, sonst wird nichts mehr zu retten sein? Mit jedem Tag der ins „Land“ geht, nimmt der Wahnsinn mehr Fahrt auf und die technokratischen Vergewaltigungen werden sukzessive immer mehr zur Regel.
Unbedingt haben die Ärzte nun Lust auf Heldentum!
Wieso auch nicht?
Lautet das Urteil doch : „Das Urteil des Amtsgerichtes wird aufgehoben. Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten übernimmt die Staatskasse.“
Wenn der Staatsanwalt ebenfalls Freispruch beantragt….
Mehr geht nicht. Super!
Mich ärgert, dass noch so viele Menschen darauf aus sind, sich für alles mögliche eine Erlaubnis (aka Attest) zu holen. Es ist jetzt eine gute Gelegenheit für alle selbstbestimmt leben wollenden Menschen, sich mit Bußgeldverfahren auseinanderzusetzen. Einfach Kind aus der Schule nehmen, das Schul- oder Ordnungsamt werden sich schon melden. Da geht es nur um Bußgelder von vielleicht 50€ oder 100€, aber nicht um 7000€ Strafe für die Ärztin. Wie heißt das Sprichwort? Bitte lieber um Verzeihung als um Erlaubnis.
Ist das so? Und wenn die Polizei vor der Tür steht, um die Schulpflicht durchzusetzen – wie geht es dem Kind dann? Eine Mutter will / soll / muss ihr Kind schützen. Wer, wenn nicht sie. Und wenn sie einen halbwegs klaren Kopf behält, dann greift sie zu zielführenden (!) Mitteln. Eine Heldin, die vor Gericht womöglich gegen das Jugendamt um ihr Sorgerecht kämpfen muss, hilft einem verängstigten Kind erstmal nicht so wirklich. Diese Mutter aus Aurich hat meine volle Bewunderung.
Ich habe mehrere Familien zu Bußgeldverhandlungen begleitet. Nirgendwo hat die Polizei Kinder in die Schule gebracht. Wir haben das sogar als Argument gegen die Schule gewendet. Nämlich: Das Gewaltmonopol hat der Staat, die Eltern dürfen keine Gewalt anwenden. Wieso bringen der Staat das Kind nicht einfach mit der Polizei in die Schule, wenn er der Meinung ist, dass es dort sein muss? Die Antwort der Direktoren war stets: Das machen wir nicht, um das Verhältnis der Kinder zur Schule nicht zu belasten. Dann haben wir entgegnet: Wieso nimmt der Staat dann einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kindern und Eltern billigend in Kauf, wo das Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Eltern in Art. 6 GG sogar gesondert geschützt ist?
In Klammern: Das waren eher jüngere Kinder. Aber bei Jugendlichen kann man wiederum einen Event daraus machen. Ab einem gewissen Alter hat es einen klaren Coolheitsfaktor, mal mit der Polizei in die Schule chauffiert zu werden.
Auch das Jugendamt kommt nicht einfach vorbei und nimmt Kinder ins Heim mit. Am besten ist es für Eltern, sich rechtzeitig mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und denen zu zeigen, dass es den Kindern zu Hause gut geht (nur eben in der Schule nicht).
Danke für die interessanten Beobachtungen. Es gingen aber eben auch andere Fälle durch die alternativen Medien. Von einer Mutter, der vor dem Amtsgericht Entzug des Sorgerechtes angedroht wurde und die dann einknickte. Da ging es entweder um Dauertesten oder um Masken. Oder beides.
Oder dieser Fall von dem Vater, der seinen Sohn jeden Tag zur Schule begleitete, dort ungetestet bzw unmaskiert Einlass begehrte und die ihn immer wieder nach Hause schickten. Daraufhin gab es Bußgelder wg Verletzung der Schulpflicht. Als der Sohn dann 14 wurde, sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn vollstreckt werden.
Aber man liest eben meistens von den spektakulären Fällen. Von den anderen, bei denen die Standhaftigkeit der Eltern sich auszahlte, liest man weniger. Vielleicht, weil es nicht so sensationsheischend ist und weniger Klicks bringt.
Ja, es gibt Fälle, die spektakulär schief gehen. Häufig aber gerade bei Familien, die aus Angst unüberlegt handeln. Es gibt mehrere Vereine, die sich um schulfreie Bildung kümmern. Dort kann man viele der nur mäßig spektulären Fälle nachlesen:
https://bvnl.de/wordpress/category/solidaraktionen/
Die Zusammenfassung in der Einleitung ist nicht korrekt. Das Maskenattest wurde nicht beanstandet. Sondern das zweite Attest, bei dem es um eine Schulbefreiung wg Traumatisierung ag der Testaktion ging.
Vielen Dank für Ihre „Frontberichterstattung“ und diesen Beitrag !
🙂
Z
Schließe mich dem Dank an, aber obwohl dieses Verfahren gut ausgegangen ist, bleibt mein Entsetzen, dass ÜBERHAUPT der Versuch unternommen wird, anständige und aufrichtige Menschen, die sich das Genfer Gelöbnis zu Herzen genommen haben, vor solche Tribunale zu zerren wie beispielsweise Dr. Habig. Ich mag gar nicht daran denken, wie viele Ärzte und Ärztinnen sich darüber hinaus vor Gericht für deren vorbildliches Verhalten rechtfertigen müssen und auf knallharte Richter und Richterinnen treffen, denen jegliche Empathie und Menschlichkeit abhanden gekommen ist.
… und es trifft nicht nur die anständigen Ärzte … es trifft im Endeffekt jeden anständigen! Und das macht mich so fassungslos, dass das nicht gesehen wird. Aber man muss sich wahrscheinlich immer wieder vor Augen führen, dass in Jahrzehnten natürlich unfassbar viele psychologische und technische Instrumente entwickelt und eingesetzt wurden und werden, die im Ergebnis zum Transhumanismus führen. Offenbar hat er teilweise auch schon wirklich Einzug gehalten. Gruselig.