Im März 2021 lässt sich die Zahnärztin impfen und leidet seitdem an einem Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr. Erst kürzlich berichteten wir hier über einem Fall, der ebenfalls gegen Astra-Zeneca gerichtet war. Zunächst wurde dieser vor dem Landgericht Hof verhandelt, mittlerweile wird er vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt: OLG Bamberg verlangt Gutachten wegen Darmvenenthrombose bei einer 33-Jährigen nach AstraZeneca Spritze. In dem Fall vor dem OLG Bamberg wird derzeit die Frage geklärt: Ob die wissenschaftlichen Aufklärungsblätter der Hersteller zum Zeitpunkt der Impfung überhaupt auf dem aktuellen Stand waren.
Die Tagesschau und der SWR schreiben zu dem gestrigen Urteil:
Drei Tage, nachdem sie mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden war, konnte die damals 40-Jährige auf dem rechten Ohr nichts mehr hören. Bis heute ist sie auf dieser Seite taub.
Deshalb forderte sie vom Impfstoffhersteller AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Weiter heißt es bei der Tagesschau und dem SWR:
Zu Beginn des Prozesses im Juni hatten Vertreter von AstraZeneca argumentiert, Hörschäden seien bislang in keiner Studie als Nebenwirkung der Impfung erwiesen.
Der Anwalt der Klägerin hielt dagegen, er habe ein Gutachten, das andere Ursachen als die Impfung ausschließe. Außerdem habe die Berufsgenossenschaft den Impfschaden anerkannt.
Anwalt ist Cäsar-Preller und der sagt, dass sich der Fall von anderen abhebe: Die Berufsgenossenschaft der Klägerin habe ihren Impfschaden schriftlich anerkannt, das sei eine große Ausnahme.
Eine Begründung für die Abweisung der Klage gab das Gericht zunächst nicht – Berufung wurde bereits angekündigt: nächste Instanz wird das Oberlandesgericht Koblenz sein
Das Handelsblatt schreibt:
Eine Begründung für die Abweisung der Klage gab das Gericht zunächst nicht, diese würde dem Anwalt der Zahnärztin schriftlich zugestellt. Die Kosten für das Verfahren würden damit bei der Klägerin liegen, so das Landgericht Mainz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerin, Joachim Cäsar-Preller, kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht in Koblenz zu gehen. „Die Enttäuschung bei mir und meiner Mandantin ist groß“, sagt Cäsar-Preller dem Handelsblatt. „Wir kämpfen weiter, es ist ein langer, steiniger Weg.“
Aber egal wie es ausgeht, die Pharmakonzerne können sich beruhigt zurück lehnen, denn die Kosten trägt der Steuerzahler. Dazu gehören die Anwaltskosten, Gerichtskosten, alle Sachverständigenkosten vor Gericht und natürlich die Schadensersatzzahlungen. Davon liest man bei der Hofberichterstattung der Tagesschau und dem SWR nichts, lediglich das Handelsblatt weist darauf hin.
Aber eine derart große Klagewelle braucht der Staat und die Pharmakonzerne nicht befürchten, denn der Gang vor Gericht scheitert für einen großen Teil der Betroffenen am Geld.
21 Antworten auf „Fehlurteil: 3 Tage nach der AstraZeneca Spritze ist die Zahnärztin (40) taub – Symptom wäre laut Pharmakonzern unbekannt“
Also, die Behauptung, daß es Taubheit als Folge einer Impfung (klassisch oder als EGS) verabreicht nicht gibt, ist glatt gelogen. Da krieg ich ja direkt nen Hörsturz!
Die sollten mal in die VAERS Datenbank schauen, da gibt es jede Menge Fälle, die einen Hörschaden (allgemein) beschreiben. So grottig diese Datenbank auch geführt und gepflegt wird, zu ein wenig Analyse taugt sie dann ab und an doch. Vorab und in aller Kürze: es gibt 257 Schadensereignisse mit Namen Taubheit (Deafness) nach Spritzung durch Janssen (selbe Impfstoffklasse wie Astra Zeneca; Vektorimpfstoff).
Da ich kein (englischsprachiger ) Arzt bin und die Fachausdrücke nicht kenne die mit Ohrkrankheiten zu tun haben, habe ich in den VAERS-Datensätzen mal nach folgendem gesucht:
“
Conductive deafness
Deafness
Deafness bilateral
Deafness neurosensory
Deafness permanent
Deafness transitory
Deafness traumatic
Deafness unilateral
Mixed deafness
Hearing disability
Hearing impaired
Sudden hearing loss
Tinnitus
“
Als Ergebnis kam raus (Datenstand: 28.7.2023) :
es gibt dazu insgesamt 23.030 Schadensereignisse in den Symptombeschreibungen (VAERSSYMPTOMS Datei)
Zu diesen gemeldeten Symptomen gehören dann 22.268 Stammdatensätze der Betroffenen (sind von der Zahl her weniger, weil eine Person ja mehrfach geschädigt worden sein kann; also mehrere Einträge in der VAERSSYMPTOMS Datei hat).
Von diesen 22.268 Fällen in der Stammdatei sind :
2.723 vor dem 14.12.2020 (also Mitte 1990 bis )
und
18.435 am bzw. nach dem 14.12.2020 (also bis zum 28.7.2023)
mit einer Spritze traktiert worden.
Aber ACHTUNG: die Fälle nach dem 14.12.2020 beinhalten sowohl die EGS als auch die herkömmlichen Impfungen!
Und bei 1.110 „Impfungen“ ist gar kein konkretes „Impf“datum bekannt (typisch für VAERS; löchrig wie ein Schweizer Käse was die Datenerfassung anbelangt). Diese Fälle bedürfen weiterer Klärung; aber das krieg ich auf die Schnelle zeitlich nicht hin.
Der erste – mir bekannte – Fall einer EGS-Spritze die eine Hörbeeinträchtigung ausgelöst hat, ist der Fall eines 33-jährigen Mannes der am 15.12.2020 mit der EGS von Pfizer/Biontech traktiert wurde:
https://www.medalerts.org/vaersdb/findfield.php?IDNUMBER=0902832
In seiner Symptomliste (zwei Einträge in VAERSSYMPTOMS) steht:
———–
0902832; Fall;Hyperhidrosis;Loss of consciousness;Malaise;Orthostatic hypotension
0902832; Pain;Pyrexia;Tinnitus
———–
Was Astra Zeneca anbelangt: in den USA wurden ja lediglich die EGS von Pfizer/Biontech, Moderna und Janssen verabreicht. Zu Astra habe ich so gut wie keine Einträge bislang gefunden.
Allerdings beschreibt der eine, von mir gefundene AstraZeneca-Fall 2652946
https://www.medalerts.org/vaersdb/findfield.php?IDNUMBER=2652946
just einen Hörschaden:
“ Write-up: Tinnitus, High Pitched and Loud, Full time since two weeks after AZ Vaccination; increased insomnia due to tinnitus.“
Um den Schweinestall VAERS bei dieser Gelegenheit und anhand dieses einen Beispiels mal näher zu beschreiben:
1) es gibt keine vollständige Angabe dazu, wieviel mal mit was gespritzt wurde. Das kann man sich lustig zusammensuchen. Geschrieben steht da nur:
COVID19 (COVID19 (JANSSEN)) / JANSSEN | NOT JANSSEN / 2
Es müßten aber zwei Einträge sein!
Wegen der 2 (Dosisanzahl) gehe ich davon aus, daß die erste Spritze tatsächlich eine von Janssen war, und die zweite von Astra Zeneca (ebenfalls Vektorimpfstoff). Und nach dieser zweiten – also Astra – traten dann zwei Wochen später die Schadwirkungen (Tinnitus, Schlaflosigkeit infolge von Tinnitus) auf.
2) als Impfdatum ist der 1.03.2020 angegeben, was so überhaupt nicht stimmen kann. Der erste eines Monats wird sehr oft eingetragen, wenn man nichts genaues weiß. Ist ein Dummy-Eintrag. Hab ich zig Mal gesehen.
3) das Onset-Datum wird ebenfalls mit 1.03.2020 angegeben. Der gleiche Mist wie oben erwähnt. Im Text steht : “ […] since two weeks after AZ Vaccination“.
4) Wenn ich kein Onset-Datum (Datum des Eintretens der Schadwirkung) habe, kann ich auch keine NUMDAYS angeben (also die Anzahl der Tage, die es gebraucht hat, bis die ersten Schadwirkungen eingesetzt haben -> Days after Vaccination: 0). Für Statistiken sind solche Einträge wertlos. Viele der Fälle in VAERS sind wenig bis nichtssagend. Außer man wischt dort mal ordentlich durch.
5) Übermittelt (Submitted) – weiß man ebenfalls kein Datum
6) Eingetragen (Entered) wurde dieser Fall am 6.7.2023. Also 2,5 Jahre später! Was kommt da noch alles ans Tageslicht? Warten wir einfach nochmal zwei Jahre ab.
Es mag sein, daß die Pharmavertreter von Astra Zeneca nichts wußten, weil sie weder in irgendwelchen Studien noch in VAERS was zu Taubheit als Folge der EGS von AstraZeneca (!) finden konnten.
ABER: die eingangs erwähnten 257 Schadensereignisse von Janssen (selber Impfstofftyp) lassen sich finden! Und die wurden fast alle zeitnah gemeldet:
200 noch im Jahr 2021,
44 im Jahr 2022 und
11 im Jahr 2023.
(in Summe weniger wegen Doppeleinträgen bei den Symptomen)
Der erste, durch Janssen verursachte Hörschaden ist unter dem Datum 11.3.2021 zu finden:
https://www.medalerts.org/vaersdb/findfield.php?IDNUMBER=1093017
Mehrfach geschädigt wurde hier eine 22-jährige Frau aus Illinois. Die war nicht nur zeitweise taub, sondern auch noch blind wegen der Verabreichung eines experimentellen Impfstoffes.
Man konnte folglich auch bei AstraZeneca sehr wohl seit 2 Jahren wissen, daß ihre Spritzenkumpel von Janssen vorübergehende oder gar bleibende Schäden bei Menschen erzeugen (hier speziell: Schäden des Gehörsinns).
Z
Die Pressemitteilung des LG Mainz hierzu.
https://lgmz.justiz.rlp.de/de/presseaktuelles/detail/news/News/detail/klageabweisung-im-verfahren-gegen-die-astrazeneca-ab-wegen-moeglicher-impfschaeden/
„3 Tage nach der AstraZeneca Spritze ist die Zahärztin (40) taub – Symptom wäre laut Pharmakonzern unbekannt“ – Ordentlich erforschte und dann zugelassene Medikamente mussten früher bis zu 10 Jahre beobachtet werden, vor der Zulassung.
Hier hat man ja absurderweise die „Quadratur des Kreises“ versucht und diese Erkenntnis außer Kraft gesetzt und gesagt, der Breiten-Test ersetzt die Tiefe, was nun nachweislich eben nicht zutrifft. Den, mit der Zeit kommt die Erkenntnis, dass, zunächst in der kürzeren Testphase wohl unbekannte Symptome, nun eben später auch auftauchen können.
Und der Familien Richter Dettmar aus Weimar bekommt 2Jahre auf Bewährung, weil er Schaden abwenden wollte.
Wenn ich die Behauptung von Astra – Hörschäden wären bislang in keiner Studie als Nebenwirkung erwiesen – mit dem Hinweisbeschluß des OLG Bamberg zu dem anderen Fall abgleiche (ab Randziffer 23), dann könnte es sein, dass Astra mit dieser Argumentation ein Eigentor geschossen hat.
https://openjur.de/u/2473667.html
Frau Klüglein wird mit der Anspruchsgrundlage „Gefährdungshaftung“ vor dem OLG Bamberg scheitern, weil derartige Thrombosen bei Zulassung (im Oktober 2022) bereits bekannt waren, diese Kenntnis in die Risiko-Nutzen-Abwägung eingeflossen sei und der Stoff trotzdem zugelassen wurde.
Wenn Astra nun sagt „war bis dato unbekannt“, könnte man da was draus machen.
Es sei denn, das Berufungsgericht sagt: Thrombose ist Thrombose, egal ob Darm oder Ohr.
Aber dann käme wieder das andere Argument ins Spiel, das evtl. Frau Klüglein helfen kann. Wenn Thrombose = Thrombose ist, käme es wiederum darauf an, wann genau an welchem Tag die Zahnärztin im März 21 geimpft wurde und ob auch sie damit argumentieren kann, das Thromboserisiko hätte an dem Tag bereits in den Fachinformationen enthalten sein müssen. Wenn nämlich Astra rechtzeitig gewarnt hätte.
Der Hinweisbeschluss des OLG Bamberg enthält noch weitere interessante Überlegungen.
Zum einen (Randziffer 19) sind wohl tatsächlich diverse Chargen von den Herstellern selbst in Verkehr gebracht worden und nicht vom Bundesgesundheitsministerium. In solchen Fällen greift die MedBVSV evtl gar nicht.
Weiter interessant Randziffer 18. Das OLG fragt sich, ob die Haftungsausschlüsse der MedBVSV (zB keine Haftung wg fehlender Packungsbeilage) für die Impfstoffe überhaupt gelten. Zumindest soll das eine vertretbare Meinung sein.
Schöne Ausrede:
Mit der Impfung hat das nichts zu tun.
Thromboserisiko durch Antibabypille.
oder im anderen Fall
Thromboserisiko durch Übergewicht
Die Argumentation der Impfstofflieferer, von wegen „diese Nebenwirkung war nicht bekannt BEI STUDIEN“, diese Argumentation ist unfassbar, bei Impfstoffen die binnen einen Jahres getestet worden sein sollen, und die vor allem, gerade deshalb, wegen fehlender Nachweise und Tests, nur eine BEDINGTE Zulassung bekamen.
Wer als Anwalt vor Gericht bei all diesen kriminellen Richtern und Klageabweisungen, nicht an die Decke geht, der erfreut sich hauptsächlich am Geld verdienen.
Wieso diese Anwälte ausrasten und damit Schlagzeilen machen sollten? Weil Ärzte die das Leid ihrer Patienten verstanden und geholfen haben, im Gefängnis, auf der Anklagebank, etc. landeten.
Wenn Astra so argumentiert, könnte das für die Klägerin von Nutzen sein. Dann hat sie Aussichten, dass die Gefährdungshaftung greift. Warum also bitte soll der Anwalt ausrasten, anstatt sich hinzusetzen und eine Berufungsbegründung auszuarbeiten? Für sein Geld.
Ist denn bei der angeblichen Risiko-Nutzen-Abwägung auch mit eingeflossen, dass die Impfungen keinerlei Nutzen haben?
Bereits das Unterlassen des Hinweises, dass eine Nutzen der Impfungen nie nachgewiesen wurde, ist eine Fehlinformation, ein Aufklärungsfehler, ohne den es zur Impfung nicht gekommen wäre.
Pfizer soll ja gesagt haben, dass sie nie eine Schutzwirkung dieser Impfungen behauptet hätten. Dürfte bei Astra Zenica nicht anders sein.
Bleibt ja mal abzuwarten, wer das Gutachten liest? Sollte es ein KL sein, hat der Kläger keine aussicht auf sein Recht! Ist es ein unabhängiger Gutachter, wird dieses Gericht auch gerecht Urteilen, falls nicht gekauft! Das viele Schäden nach den Injektionen erst auftreten soll nicht bewiesen werden, weil dann auch der Staatstreibende Corona-Befürworter schlechte Wahlaussuchten hat.
Die Zahnärztin rechnet mit einem langen Instanzenweg und redet sich um Kopf und Kragen, indem sie sagt, dass das wohl erst “ vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden wird.“
Merke:
Das wäre zwar gut für den Rechtsanwalt, aber schlecht für die Klägerin.
Denn das kostet Zeit, Geld, Energie und Nerven.
Nur schnelles Recht ist gutes Recht.
Recht?
So lange die Geschädigten weiter in die Beweispflicht gedrängt werden, existiert in diesem Land kein Recht, kein Gesetz und keine Ordnung mehr.
Die Plörre hatte keine richtige Zulassung, und zudem wurden alle mit Betretungsverbote von Regierungen, Medien, Arbeitgeber, Polizei, etc. gezielt und asozial, sprich illegal in diese Spritzen hinein genötigt und getrieben. Wie Vieh rein getrieben.
In der Beweispflicht müsste einzig Pfeizer & Co stehen. Wobei Pfizer der cleverste gewesen ist:
Hat den enormen Milliarden Gewinn, wie kein zweiter, aber ist unantastbar, weil Pfeizer sich Biontech zum Bauernopfer hinzuzogen hat. Damit schön die deutschen Steuerzahler blechen müssen, und vor allem die hoch kriminellen, deutsche „Richter“ und Gerichte = Great Reset Marionetten, sich die Schlingen um den Hals legen.
Richtig.
… „Recht“ ist allerdings kollektiv von den Juristen aus dem Gedächtnis verdrängt/vergessen/nie gelernt …
Brauchen die auch nicht wissen um sich Geld herauszupressen.
Mich stört an der Nummer noch was ganz anderes. Man KANN sich Gesundheit nicht kaufen, egal wie viel man als „Schadensersatz“ erhält. Das ist per se Schwachsinn! Wir leben in einer Welt, in der scheinbar alle glauben man könnte mit Geld alles bezahlen. Es hat nicht mal mehr einen ernsthaften Tauschwert. Wenn man überhaupt was ausgleichen kann, dann muss man dafür Sorgen, daß das Leben irgendwie menschenwürdig weiter geht, das kann man höchstens durch Menschen, die sich drum kümmern. Es gab eine Zeit, in der man sich Arbeitskraft noch mit Geld „kaufen“ konnte. Selbst das ist passe, es GIBT einfach nicht genug Pflegekräfte, die genug Zeit dafür haben. Man KANN es nicht wieder gut machen!
Gesundheit bzw. die Behandlung kostet, weil die Behandlungskosten in vielen Fällen von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Deutschen dürften zwar mit Abstand die höchsten Krankenkassenbeiträge leisten, aber müssen ihre Zähne, Augen und Ohren ins Nachtgebet mit einschließen, weil da nur Mindestkassenleistungen erbracht werden.
Mit hohem Schmerzensgeld kann man die Menschen dafür bezahlen, dass sie einem helfen.
Man kann den Schaden nicht wegmachen.
Aber wenn ich jemanden dafür bezahlen kann, dass der mich mal nach Potsdam in den Park Sanssouci fährt und den Rollstuhl schiebt, dann habe ich vielleicht noch ein klein wenig Lebensfreude in all dem Schmerz.
Aber in Deutschland dienen die Schmerzensgelder ja der Verhöhnung der Opfer.
In einem Rechtsstaat würde erst der Fall vor gericht geklärt, bevor man über die Höhe des Schadensersatzes spricht.
In Deutschland muss man soweit das möglich erscheint, mit der Einreichung der Klage eine Höhe des Schmerzensgeldes einfordern.
Es gibt zwar die Möglichkeit der Klageerweiterung, aber die ist an Bedingungen gebunden.
Dass das nach 70 Jahren BRD immer noch so ist, stellt den bisherigen Justizministern ein Armutszeugnis aus.
Es stellt aber der Juristenschaft insgesamt ein Armutszeugnis aus. Denn niemand von diesen Jurist-und-nichts-dazugelernt-Leistungträgern hat bislang eine Änderung eingefordert, weder die Richter, noch die Anwälte.
Ich sage nur OK (Organisierte Kriminalität).
Trotz dem so viel Schaden zu Tage getreten ist und auch immer häufiger (zu Recht) von Verfassungsbruch durch Lockdowns in den MSM zu lesen ist, sieht es so aus, als gäbe es ein Comeback der Einsperrungen und Gängelungen: in Übersee werden ab Mitte September die ersten Lockdowns ausgerufen; wann das bei uns der Fall sein wird, dürfte nur eine Frage der Zeit sein…Ob sie damit wieder durchkommen werden? Eigentlich müssten doch nun erheblich mehr Menschen aufgewacht sein.
https://coldwelliantimes.com/eilmeldung/whistleblower-der-tsa-und-der-us-grenzpolizei-bestatigen-dass-die-covid-schliesungen-im-september-zuruckkehren-werden-wirst-du-wieder-gehorchen/
Volle Lockdowns sollen laut den Whistleblowern wohl „erst“ im Dezember kommen vorher wird ab September/Oktober scheibchenweise die Maskenpflicht, Tests usw. eingeführt.
Da Deutschland praktisch ein Vasallenstaat der USA ist werden sie es bei uns sicher auch versuchen.
Ab Dezember 😀
davon bin ich auch überzeugt. Wichtig ist drauf zu achten, ob erst in der Woche des 4. Advents, oder schon ab dem 1. Advent, um damit das Weihnachtsgeschäft ins Internet zu treiben, damit die Geschäfte in den Städten weiter kapitulieren und schließen.
Es wird so oder so auf jeden Fall auf starke Unruhen abgezielt, das wollten die Regierungen hierzulande schon 2022 erreichen, aber die „immune“ Herde besteht eben nicht aus Rinder / Bullen, sondern aus Schafen und Lämmer.
Es wurde doch überhaupt keine Basisarbeit geleistet, und wer es versucht, bekommt von beiden Seiten die Breitseite zu spüren. Ich muss mir von den einen sagen lassen, dass es „Corona“ nicht gibt, und die andere Seite ist überzeugt, dass „Corona“ gar nicht ernst genug werden konnte. Es ist nun einmal so, dass „Corona“ völlig unterschiedlich in der Gesellschaft wahrgenommen wurde und immer noch wird. Es wäre sinnvoller gewesen, nach den Hintergründen zu forschen, anstatt eine Meinung zu vertreten, die eben gerade nicht von allen geteilt wird, weil sie es anders erlebt hatten. So sollen Erkrankte mit einem Cocktail von Immunsuppressiva behandelt worden sein, was bereits für einen Gesunden grenzwertig wäre (so Dr. med. Köhnlein), aber für einen Kranken der Supergau, der an einer Virusinfektion leidet und nicht an einer Überreaktion des Immunsystems, von der man ausgegangen ist. Ein Arzt aus Bergamo platzte heraus, dass die hohen Infektionszahlen damit zu erklären waren, dass in Italien zu der Zeit zehnmal so viel getestet wurde wie in anderen Ländern.
Was hat es denn gebracht, dass die Schwere der Erkrankung bestritten wurde? Es sind nun einmal Menschen schwer erkrankt, die dies „Corona“ zuordnen, ohne dass sie sich selbst oder ihre betroffenen Bekannten/Verwandten zu den Risikopatienten zählen würden. Aber wenn Schicksale von vornherein als Propaganda verächtlich gemacht werden, dann macht sich auch niemand mehr die Mühe, zu ergründen, WARUM es zu diesen schweren Erkrankungsfällen kam. Gerade weil auch die Behandlung kritisch gesehen werden muss, haben die Maßnahmengegner sich mit ihrer Haltung einen Bärendienst erwiesen. Denn wer seine Argumentation darauf stützt, dass nur Alte und Kranke betroffen waren, der ist nicht besser als die Befürworter der Impfung, die Impfschäden ignorieren, weil sie „so gut wie nie“ auftreten. Die Ignoranz beider Seiten für tatsächlich existente Probleme ist fatal.
Es war doch jetzt genug Zeit, alle Fakten zusammenzutragen, die die lebensfremden Maßnahmen in ihren Grundfesten hätten erschüttern müssen, aber in dieser Hinsicht sind wir kein Stück weiter als vor drei Jahren. Ausnahme: Virologen befürworten jetzt FFP3 und höher. 😆