Kategorien
Medien

Deutscher Journalisten-Verband freut sich über angebliches Sendeverbot von AUF1

AUF1 stellt klar, dass das durch Deutsche Medien verkündete Sendeverbot nicht der Wahrheit entspricht. AUF1 darf sehr wohl weiter per Satellit senden. Dass der Bescheid von der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg offensichtlich als erstes durch die tagesschau bekannt gegeben wird, bevor er AUF1 erreicht, sagt schon sehr viel über das Vorgehen aus. AUF1 stellt aber nochmal ausdrücklich klar, dass weiter gesendet wird und der Satellitenfernsehpartner „SRGT“ und AUF „lediglich” etwas in der Zusammenarbeit ändern müssen. Was sich allerdings dadurch zugleich offenbart, dass sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) über das angebliche Sendeverbot freut. Auf dem Blog der Gewerkschaft wird sogar von einem Schwurbelsender gesprochen. Stefan Magnet sagt in seiner Stellungnahme: „Und das Recht auf freie Meinungsäußerung muss erkämpft werden. Wir bekommen es nicht geschenkt. Und auch das gehört zur Medienrevolution, dass Millionen Menschen erkennen, dass es Zensur in dieser Zeit gibt. Dass Medien angegriffen werden, weil sie es wagen die andere Seite zu berichten.“

Medien schreiben AUF1 tot

Am 14.11. berichtete die tagesschau mit der Schlagzeile „“AUF1″ darf nicht über Astra senden“ und schreibt dazu, „Denn zumindest diesen Verbreitungsweg hat die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg – die LfK – aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung verboten.“ Damit berichtet die tagesschau, schon bevor AUF1 der Bescheid von der Landesmedienanstalt zugestellt wurde, vermutlich bewusst irreführend über das Vorgehen.

Und das Recht auf freie Meinungsäußerung muss erkämpft werden. Wir bekommen es nicht geschenkt. Und auch das gehört zur Medienrevolution, dass Millionen Menschen erkennen, dass es Zensur in dieser Zeit gibt. Dass Medien angegriffen werden, weil sie es wagen die andere Seite zu berichten.

Stefan Magnet, Chefredakteur
  • Zuerst wollte man AUF1 einschüchtern
  • Dann wurde AUF1 mit Verfahren eingedeckt
  • Technische Probleme Seitens der Satellitenbetreiber – das Programm wurde tagelang nicht ausgestrahlt
  • Medien schreiben AUF1 tot

AUF1 reagiert am 18.11. darauf und veröffentlicht ein Statement dazu. Die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) hat verfügt, dass der Satellitenfernsehpartner „SRGT“ etwas in der Zusammenarbeit mit AUF1 verändern muss. Es steht also nicht im Raum, dass AUF1 nicht mehr über Satellit senden darf.

Zensur-Gaukler und System-Clowns glaubten nun wenige Tage die Manege zu beherrschen. Doch der Zirkus endet jetzt. AUF1 ist keineswegs verboten. AUF1 war noch nie verboten. AUF1 ist auch nicht abgedreht. Weder online, noch im Satellitenfernsehen. AUF1 sendet weiter. Richtig gehört: AUF1 sendet weiter. Auch im Satellitenfernsehen. Und einmal öfter bewahrheitet sich: Glauben Sie nicht alles, was in den Systemmedien steht. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Stefan Magnet

Inzwischen wurde übrigens aus dem Link https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/auf1-schwarz-tot-gold-tv-102.html auch wieder https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/auf1-schwarz-rot-gold-tv-102.html.

8 Antworten auf „Deutscher Journalisten-Verband freut sich über angebliches Sendeverbot von AUF1“

Nachtrag zu meinem Kommentar vom 27. November 2023 um 13:55 Uhr

„Die Demokratie zeigt sich hier aber ganz deutlich, in dem man einen Sender………

Ich wollte schreiben:

Die „fallende“ Demokratie zeigt sich hier…………

Da wird immer lobgepreist, dass die Demokratie lebt. Ob im Bundestag, in den Talk-Sendungen, oder oder oder da wo man Menschen erreichen kann.

Die Demokratie zeigt sich hier aber ganz deutlich, in dem man einen Sender die Erlaubnis zum senden entziehen will. Das ist KEINE Demokratie, sondern hier ist bereits ein Totalitarismus am Werk.

Es wird wirklich Zeit, dass „gewisse“ Leute hier wieder die Schulbank drücken, um zu lernen was es bedeutet in einer

D E M O K R A T I E

zu sein und die Werte danach zu leben! Dies scheinen „gewisse“ Leute bereits vergessen zu haben.

Hatte ich bereits hier: https://corona-blog.net/2023/11/14/klage-der-ard-gegen-auf1-inzwischen-auf-platz-2-in-der-reichweite-von-alternativen-medien/#comment-94026 und hier: https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-43/#comment-94382 kommentiert. Der Kommentar des DJV Pressesprechers Hendrik Zörner ist noch immer online, ebenso wie der Sender Auf1 auf SRGT. Davon abgesehen, wird es kaum jemanden interessieren (siehe meinen ersten Kommentar). Aber nach welchen Kriterien bezeichnen die Mainstreammedien den Sender als rechtsextrem? Die Betreiber täten gut daran, dagegen zu Klagen. Ob das wirklich Sinn macht, kann RA Margot Lescaux besser beurteilen. Vielleicht würde sie eine rechtliche Einschätzung abgeben, denn der Sender wird ja aus Österreich betrieben.

Zum Einlesen:
https://www.ra-plutte.de/bverfg-bezeichnung-dritter-als-rechtsradikal-ist-werturteil/
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-077.html
Die Bezeichnung fällt unter Meinungsfreiheit. Dann haben Sie auf der Seite des Betroffenen keine Person mit Persönlichkeitsrechten, sondern eine Institution „Sender“. Stichwort: Beleidigungsfähigkeit von Personengruppen, die ein gewisses beeinträchtigungsfähiges soziales Ansehen genießen müssen.
Nun überlegen Sie selbst, wie das wohl ausgehen würde.

Es kann auch „Sinn machen“, Prozesse zu führen, wenn man davon ausgeht, nicht gewinnen zu werden. Vielleicht will man was anderes erreichen. Wer kann schon AUF1 in den Kopf gucken?

Danke für Ihre Erklärung. Davon abgesehen sind die Gerichte derweil ja mit ganz anderen Dingen beschäftigt:

„Deutsche Nutzer sozialer Netzwerke erhalten neuerdings Strafbefehle für das Posten fotografischer Beweise der Existenz von Nazis in der Ukraine, in denen hohe Geldstrafen festgesetzt wurden. Ihr „Vergehen“: sie haben als Antwort auf die Ignoranz anderer Nutzer, die entsprechend dem deutschen Mainstream-Narrativ behauptet hatten, in der Ukraine gäbe es keine Nazis, Fotos und Videoaufnahmen, die eben jene ukrainischen Nazis in aller Eindeutigkeit zeigen, geteilt.“ Quelle: https://gegenzensur.rtde.world/inland/185540-justizwahnsinn-in-deutschland-twitter-nutzer-bestraft/

Offensichtlich haben Staatanwaltschaft und Amtsgerichts die Rechtslage garnicht beurteilt, denn eine Veröffentlichung zu Aufklärungs- oder Beweiszwecken ist nicht strafbar.

„§ 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert