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Wie kann nun gegen das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung vorgegangen werden?

Den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!

Verwaltungsgericht Berlin & Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wir werfen einen Blick darauf

Können sich Bürger nun noch gegen die Rechtsverordnungen wehren und wie sieht es eigentlich mit dem Bundesverfassungsgericht aus?

Gegen eine Rechtsverordnung der Bundesregierung kann nun nur noch vor dem Verwaltungsgericht Berlin vorgegangen werden.
Klagende haben dann die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Feststellungsklage überprüfen zu lassen, ob sie von den Maßnahmen betroffen seien. Eine Entscheidung würde allerdings nur Wirkung zwischen der klagenden Person und der Bundesregierung entfalten.

Heißt: Jede Person, die die Maßnahmen überprüfen lassen will, müsste einen eigenen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin stellen. Es ist zu bezweifeln, dass das Verwaltungsgericht Berlin die Infrastruktur hat, um die erwartbare Vielzahl von Klagen zeitnah und gründlich zu bearbeiten. Es wäre also schwerer, gegen eine Bundesverordnung vor Gericht vorzugehen.

Fraglich ist auch, ob die Prüfung weiterer Grundrechtseingriffe so intensiv ausfallen würde, wie es bei einem förmlichen Gesetz der Fall wäre.

FDP-Abge­ord­nete ziehen vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt und reichen Verfassungsbeschwerde ein


Die Abgeordneten richten sich gegen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, die sog. Bundes-Notbremse. Das Gesetz sei höchst angreifbar und in seiner Wirkung zweifelhaft, so Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag. Für „unverhältnismäßig und untauglich“ halten die FDP-MdBs vor allem die Ausgangssperren.

Präsident des Bundesverfassungsgericht ist Stephan Harbarth

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth, der bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war und auf Bestreben von Angela Merkel in sein jetziges Amt kam, verteidigt die Regierungspolitik und äußert Verständnis für Fehler, die unter Zeitdruck geschehen würden.
Seit Anbeginn seiner Ausrufung als Verfassungsrichter betonen Kritiker, dass Harbarth als ehemaliger Anwalt und CDU-Politiker nicht neutral agieren könne.
Dabei geht es neben Fragen nach seiner Unabhängigkeit um Grundsätzliches: Sind Wechsel von Politikern und Anwälten, die klassische Interessenvertreter sind, an ein Gericht, noch dazu das höchste deutsche, überhaupt richtig? Und welcher Unabhängigkeitsmaßstab muss gelten? Muss bei einem Verfassungsrichter nicht schon der Anschein der Abhängigkeit ausgeschlossen sein?
Musste Hirte gehen, weil man Platz machen wollte für den künftigen Verfassungsrichter Harbarth? Das Amt des Vorsitzenden des 1. Senats in Karlsruhe und damit des potenziellen neuen Präsidenten konnte jedenfalls nur mit dem Segen von Bundeskanzlerin Angela Merkel vergeben werden.

Die Wege als Richter an das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit, gemäß Art. 94 GG und den §§ 2-11 BVerfGG.


Unabhängigkeit? Wir vermuten, diese kann bei soviel Interessenkonflikten nicht gegeben sein.
Anders lassen sich die wohlwollenden Worte von Harbarth gegenüber Frau Merkels Handlungen kaum interpretieren.
Den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!


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2 Antworten auf „Wie kann nun gegen das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung vorgegangen werden?“

Ich hab nur noch Angst!!! Das ist es was mich bewegt!!Wenn Harbarth und seine Richter jetzt auch noch eine Impf-Pflicht absegnen und nichts anderes mehr gelten lassen…( die Grüne Revolution haben sie ja schon abgesegnet dann Gnade uns Gott!!

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