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Covid-19 Gerichtsurteil Lockdown Richter

Zweiter Weimarer Richter in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten

Ein Mann aus Weimar hatte Ende April 2020 zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Hauses Geburtstag gefeiert. Das Amtsgericht hat in einem am 20.01.2021 bekanntgemachten Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig gewesen sei: das Kontaktverbot. Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein.

Der betroffene Richter hatte im Januar einen Mann aus Weimar von einem Bußgeld (200 Euro) freigesprochen, der vergangenen Jahres in einem Hinterhaus mit Freunden seinen Geburtstag gefeiert hatte.

Das Amtsgericht hat in einem am 20.01.2021 bekanntgemachten Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig gewesen sei: das Kontaktverbot. Dessen damalige Anordnung sei verfassungswidrig gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei damit „nichtig“ gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In seinem Urteil argumentiert das Gericht unter anderem, die damalige Corona-Verordnung sei verfassungswidrig gewesen, weil das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie das Kontaktverbot gebildet habe. Das Gesetz ist inzwischen als Reaktion auf derartige, schon in der Vergangenheit vorgetragene Kritik präzisiert worden. Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen und sei nicht verhältnismäßig gewesen, argumentiert das Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein. Man wolle die Entscheidung „zur Fortbildung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung“ überprüfen lassen, sagte ein Sprecher damals der dpa. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werde. Die Sache solle für eine neue Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden, hieß es.
Ob es sich um Vorermittlungen oder ein formelles Ermittlungsverfahren handelt, beantwortete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera nicht. Indes klingt die schriftliche Antwort so, als handele es sich in der Tat um ein Ermittlungsverfahren. TE hatte explizit per Email gefragt, ob die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen oder ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.

Über den Fall der Hausdurchsuchung des Weimarer Familienrichter Christian Dettmar berichtete der Corona Blog bereits. Das Urteil welches der Richter gesprochen hat findest du in diesem Beitrag „Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler“.


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