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Impfpflicht Impfung Rechtslupe

Seit dem 24.11.2021 gilt bundesweit 3G am Arbeitsplatz – was nun?

In diesem Beitrag wollen wir Licht ins Dunkel bringen und erläutern mit Hilfe der Rechtsanwältin Ellen Rohring wie die aktuell Rechtslage, ihrer Meinung nach, aussieht.

Was darf der Arbeitgeber eigentlich und was sind die Pflichten des Arbeitnehmers?

Update vom 25.11.2021
Seit dem 24.11.2021 gilt bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Zu den Aussagen in den Medien und der Website des Bundesarbeitsministerium gibt es derzeit noch keine gesetzliche Regelung, dass die Kosten von Tests nun Sache des Arbeitnehmers sind (siehe Video von Rechtsanwältin Ellen Rohring). Das wird zwar auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit so deklariert, es gibt dazu aber derzeit kein Gesetz oder eine Verordnung, die klar stellt, dass der Arbeitnehmer die Kosten zu tragen hat.

Und so lange diesbezüglich die Rechtslage noch unsicher ist bzw. nicht geklärt ist, sollten alle Arbeitnehmer, den Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, dass dieser das Testangebot liefert und die Kosten übernimmt. Weigert sich der Arbeitgeber, hat der Arbeitnehmer von seiner Seite alles erforderliche getan. Wenn sich dann die Rechtslage nach ein paar Monaten geklärt hat, kann er auf das Schriftstück verweisen.
In der Zwischenzeit alle Quittungen aufbewahren und ein Protokoll darüber führen wie viel Zeitaufwand für diese Tests entstanden ist. Denn wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt in der das geregelt ist, dann haben wir §618 BGB der greift und der regelt das Ganze eben unter dem Gesichtspunkt Arbeitsschutz, für den ganz klar der Arbeitgeber zuständig ist.

Wichtig ist also: dokumentiert den Zeitaufwand mit einem Protokoll und hebt die Quittungen auf. Außerdem schreibt ihr an euren Arbeitgeber einen Brief in dem ihr diesen auffordert, dass der das Testangebot liefert und die Kosten übernimmt. Briefe am Besten immer mit einem Nachweis verschicken – Stichwort Einschreiben.
Für uns ist immer wichtig, wir dokumentieren das Fehlverhalten des Arbeitgebers sehr genau, sollte er wie oben agieren (Öffentliche Liste – Datenschutz, fehlende Pausenzeiten, …).

Nachfolgend gerne noch das Video von Ellen Rohring (Rechtsanwältin) worauf sich unsere Aussagen beziehen:
00:47 Gilt 3 G für Soloselbständige?
02:18 Zu welchem Zeitpunkt darf der Test höchstens 24 h alt sein?
04:55 Was ist wenn Arbeitgeber einen Test am Arbeitsplatz verweigern?
07:29 Hat der Arbeitgeber ein Fragerecht ?
08:45 Warnung vor Manipulationen

Eine weitere Möglichkeit wie ein Vorgesetzter das umsetzen kann, zeigt Frau Flaig, eine Einrichtungsleitung aus Baden-Württemberg, auf. Das erwirkte Gerichtsurteil findet ihr auf dieser Website – relativ weit unten – mit eingepflegt.

Wir zitieren hier noch kurz das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) welches eben darauf hinweist, dass der Arbeitgeber weiterhin nur 2x pro Woche einen Test anbieten und diesen bezahlen muss. Dazu gibt es allerdings nach jetzigem Stand keine gesetzliche Regelung.

Punkt 2.1.1:

Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten.

Also der Arbeitgeber muss 2x pro Woche einen Test anbieten und diesen bezahlen. Natürlich reicht 2x pro Woche nicht aus (wenn man jeden Tag einen Test braucht), schauen wir hierfür in Punkt 1.1.17:

Beschäftigte haben eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Beschäftigte und Arbeitgeber können hierfür die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, zu denen diese aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung oder anderer Rechtsnormen verpflichtet sind, wenn diese unter Aufsicht durchgeführt werden. Die zusätzlichen Bestimmungen des § 28b Abs. 2 IfSG sind zu beachten.

Ein Anspruch der Beschäftigten, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Testangebotspflicht gemäß § 4 SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung Testungen anbietet, die die Anforderungen des § 28b Abs.1 IFSG erfüllen, besteht nicht. Dem Arbeitgeber ist weiterhin freigestellt, in welcher Form er diese Testungen anbietet, vergl. auch Antwort zu Frage 2.2.13.

D.h. der Arbeitgeber kann dann auf einen (wieder) kostenfreien Bürgertest zurückgreifen. Diese sind kostenfrei und zwar ohne Limit – man darf beliebig viele pro Woche machen, siehe beispielsweise hier.

Manchmal ist es jedoch ratsam sich eine Auszeit zu nehmen: Praktische Tipps sich gegen eine Impfpflicht zu wehren! Schreibt eure Meinung und Fragen gerne in den Kommentarbereich so kann man sich gegenseitig helfen.


Nachfolgende Recherchen beziehen sich auf einen älteren Stand, vor dem 24.11.2021

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findest du auch eine entsprechende Antwort darauf, wir haben dir hier den Ausschnitt dazu eingefügt:

Auch das Bundesministerium für Arbeit gibt darauf Antworten, siehe Punkt 3.5 und 3.6:

Hierbei ist zu beachten, dass die wöchentlichen kostenlosen Bürgertests nicht für die Testung der Beschäftigten durch die Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers nicht vorgegeben ist.

Unter Punkt 3.9 ist auch nochmal explizit die Freiwilligkeit der Tests erwähnt:

Generell gibt es auch keine Testpflicht auf Arbeit, siehe Punkt 3.17. Interessant ist hierbei auch das Gerichtsurteil aus Bayern für Pflegeeinrichtungen. Es ist dank dem erwirkten Gerichtsurteil durch Isabell Flaig – Einrichtungsleitung von zwei Senioreneinrichtungen im Raum Stuttgart – verfassungswidrig asymptomatische Pflegepersonen zu testen.
Alternativen zu den Tests wären auch Spucktests.

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

35 Antworten auf „Seit dem 24.11.2021 gilt bundesweit 3G am Arbeitsplatz – was nun?“

Hallo,
ich bin Krankenschwester, ich bin nicht geimpft und muss jeden Tag einen Schnelltest machen. Mir wurde gesagt, ich solle 15 Minuten vor der Arbeit kommen, eine Kollegin testet mich, ich muss warten, bis ich das Ergebnis habe, und erst dann darf ich mich umziehen und mit der Arbeit beginnen. Zählt der Test als Arbeitszeit oder muss ich wirklich früher kommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Hallo,
ich finde leider beim BMI nicht die korrekte Antwort auf meine Frage.
Wenn ich mich Montag 8:00 Uhr teste…Dienstag 7:00 Uhr die Firma mit dem Test vom Montag betrete…bekam ich in der Firma ich muss mich um 8:01 „frei“ testen damit ich weiter arbeiten darf…wo steht bitte dass der Zeitpunkt des Zutritts gilt?
Mit was wir uns auseinandersetzen müssen….unglaublich
Liebe Grüße
Tanja

Hallo,
in unserer Firma gilt ab heute 24.11.21 3g Regel.
Die ungeimpften müssen sich jeden Tag testen. Allerdings werden nur 2 Test von der Firma gestellt, für die anderen 3 Tage muss ich einen Test mitbringen. Falls kein Test mitgebracht wird muss ich die Firma verlassen und bekomme für diesen Tag kein Geld.
Ist dieses rechtens oder kann ich dagegen Arbeitrechtliche Schritte einleiten. Hier steht doch eindeutig eine Diskriminierung der Ungeimpften im Raum.
Was muss ich bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht beachten und kann diese was bewirken.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Bei uns wird Diskriminierung jetzt groß geschrieben! Wer 5 Tage nicht in der Einrichtung arbeitet, muss einen Test vorlegen! Der Geimpfte bekommt den vor Ort kostenlos, der Mensch 2. Klasse muss einen kostenpflichtigen Bürgertest vorlegen!
Außerdem bekommt man trotz gesetzlich geregeltem Recht kein Testzertifikat.
Ich bin auf meine Bitte auf Übelste beschimpft worden. Ich konnte keinen Satz beenden und meine Chefin hat mich aus dem Büro geworfen.
Meine Enttäuschung über angebliche „Kollegen“ ist riesengroß!
Wer kann mir helfen? Ich verzweifle….
LG Birgit

Hallo liebes Corona Blog-Team,
ich arbeite in einer Reha-Klinik in der Verwaltung als Schreibkraft und werde als Ungeimpfte jeden Tag getestet. Ab Montag, den 11.10. will mein Arbeitgeber die Tests nicht mehr zahlen. Kann ich die Tests dann verweigern? Außerdem muss ich jede Woche zu einer Blutwäsche, wo ich auch jedes Mal einen negativen Test vorlegen soll. Bisher hab ich immer die Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommen, dass ich negativ getestet wurde. Aber mein Arbeitgeber stellt die Bescheinigung ab Montag nicht mehr aus. Ist das alles rechtens? Darf der Nephrologe mir die Behandlung verweigern, wenn ich keinen Test vorlege?

Guten Tag,
unserer Meinung nach, muss der Arbeitgeber, wenn er einen Test verlangt, diesen bezahlen. Bei dem Nephrologen besteht zwar an sich freie Arztwahl, allerdings sind sie ja langjährige Patientin. Haben sie schon mal einen Blick in die Corona Verordnung ihres Bundeslandes geworfen?
Wir würden sie aber gerne bitten sich an „Pflege für Aufklärung“ zu wenden, am Besten mit einer E-Mail (info@pflegefueraufklaerung.de).
Christian und Werner sind in diesem Gebiet sehr kompetent.

Viele liebe Grüße
das Corona Blog Team

Hallo Liebes Corona-Blog-Team

Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung für intensivpflichtige überwiegend beatmete Personen, bei uns gillt zZt. Schnelltests bei doppelt geimpften alle 7 Tage, bei ungeimpften alle 4 Tage. Meine Frage bezieht sich allerdings mehr auf die Test-Durchführung an sich, da wir vom Gesundheitsamt die Anordnung bekommen haben das die Teststäbchen ausschließlich nasal zu verwenden sind und praktisch bis zum Anschlag in die Nase eingeführt werden sollen. In einigen Impfzentren wurden die Teststäbchen maximal 2-3cm tief eingeführt und gesagt tieferliegend dürften nur Ärzte durchführen.
Da die Anschlags-Testungen bei uns gegenseitig durch Mitarbeiter durchgeführt werden kam es in der Vergangenheit nicht selten zu unangenehmen Zwischenfällen wie Nasenbluten. Ich hatte auch schon persönlich mit der zuständigen Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt gesprochen, welche mir ebenfalls dogmatisch klar machte das das Hauptaugenmerk darauf liege den Abstrich von ganz hinten tief in der Nase zu nehmen.

Liebes Corona-Blog-Team,
zunächst danke ich euch für eure unschätzbar wichtige Arbeit. Nun habe ich auch eine Frage: Der Arbeitgeber bietet (so gut wie verpflichtend) ein Seminar zur Weiterbildung an (intern). Dort soll in jedem Fall die 3G-Regel gelten, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich. Ist dies rechtens oder steht das im Gegensatz zur Verordnung?
Außerdem will er wissen wo man den Urlaub verbracht hat….
Herzlichen Dank und weiter so!!

Guten Tag,
ob er sie einfach so ohne Krankheitsanzeichen testen darf ist fraglich, auf jeden Fall muss er die Tests bereit stellen.
Wo sie ihren Urlaub verbringen ist Privatsache, dass geht einen Arbeitgeber nichts an.

Viele Grüße
das Corona Blog Team

Danke für diesen Beitrag. Verstehe ich das richtig, dass dies auch die Testpflicht nach 5 Tagen Abwesenheit im Betrieb umfasst ? Mein Arbeitgeber fordert Bürgertests aus Testzentrum oder Apotheke von uns, vor Ort oder von Zuhause wird nicht akzeptiert.
Vielen Dank für eine Info hierzu.

Hallo,
ich hab eine Frage zu den Tests. Bekannte hat eine Schulung gemacht und darf nun ganz offiziell (nach erfolgtem Test) Testbescheinigungen ausstellen. Ist das auch ab Oktober noch möglich oder sind dann nur noch die Tests aus den Testzentren gültig?

Hallo,

uns ist generell nicht bekannt, dass nur gewisse Tests erlaubt sein sollen.
In Bayern werden (laut den vorab Pressemeldungen über die neue Corona Verordnung) ab „Warnstufe gelb“ nur noch PCR Tests anerkannt. Allerdings ist diese Warnstufe gelb abhängig von den Krankenhausbelegungen, die Zahlen werden noch nicht veröffentlicht – werden aber sicher erst nach den Bundestagswahlen auf gelb umspringen…

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Es ist m.E schon jetzt so, dass nur Schnelltests von offiziellen Testzentren oder vom Arbeitgeber anerkannt werden. Wenn ihre Bekannte eine Schulung zur Testung bei einem Arbeitgeber gemacht hat, dann darf Sie auch nur die dortigen Arbeitnehmer und keine Bekannten testen.

Ich kann nur immer wieder sagen: solange alle diesen irrsinnigen Schwachsinn (Masken, Testen, Spritzen, 1G, 2G, 3G oder sonstwas) mitmachen, wird es nicht aufhören!

Oh je, ich hatte schon die Hoffnung dass der Spuk im Sande verlaufen würde, wenn die Tests selbst bezahlt werden müssen. Nix da, die Apokalypse wird weiter herbei getestet.
Immerhin: Die von einem positiven PCR Test genesenen können mittels 2G wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, obwohl 90% von denen niemals krank waren und wahrscheinlich auch gegen nichts immun sind. Glückwunsch.

Eder,
wie genau haben Sie sich das denn vorgestellt:
Dass die Arbeitnehmer ihre Test zum Arbeiten (gehen) können dann selbst bezahlen müssen?
Darauf haben Sie gehofft?
Und wie sollte denn dabei „der Spuk“ ein Ende nehmen, denn ob diese Tests nun der Arbeitgeber bezahlen muss oder der Arbeitnehmer, die hohe Anzahl der Testungen bleibt hierbei gleich?!
Haben Sie demnach also ernsthaft gehofft, durch die hohen Kosten die dadurch auf die Ungeimpften zukommen werden, da werden sich endlich alle impfen lassen – ist das ihr Wunsch-„final end“?
Aus Ihrem zweiten Absatz schreit förmlich heraus, welcher Neid an Ihnen nagt, dass die Ungeimpften das Glück ereilen könnte zu einem Genesen zu werden, und wie ungerecht das ist, dass diese Genesen dann die gleichen Rechte haben wie die Geimpften.
Wie Sie sehen bedarf es gar nicht der Offenlegung des Impfstatus durch einen vorgezeigten Impfpass.
Ich würde Ihnen raten sich hier nicht weiter zu quälen, denn Ihr Neid, Ihre Missgunst, etc. werden Sie eher umbringen als vielleicht die Impfung…

Eigentlich hätte man die Zeit bis zum Ablauf der Frist nutzen müssen, um jeden Tag einen Test auf Kosten der Gemeinschaft durchzuführen. Mit etwas Glück ist er irgendwann mal positiv. Mit noch etwas mehr Glück wird dann einem Labor unter der Hand mitübermittelt, dass der Getestete ungeimpft sei, und dann kann man hoffen, dass die die Anzahl Zykel dermaßen hoch setzen, dass eh ein Positiv rauskommt.
Dann hätte man ein halbes Jahr Ruhe.

Aber ich habe es nicht über mich gebracht, damit dann auch noch diese Test-Industrie zu unterstützen.
Wurde erst zweimal getestet bisher, und das hat mir wahrlich gereicht.

Anne,
diese / Ihre Überlegung hätte ich schon längst umgesetzt, ich habe lange drüber nachgedacht.
Aber da ich noch keinen einzigen Test machte, und natürlich auch noch nie DNA abgeben musste, da hemmten mich bisher drei offene Fragen:
1. Will ich wirklich per PCR-Test meine DNA abgeben für die Chance ein „Genesener“ zu sein?
2. Will ich wirklich riskieren mir irgendwelche Teststäbchen einzuführen, auf denen auch Bspw. Graphenoxid oder sonstige ungesunde Dinge drauf sein könnten, die ich mir damit in den Körper katapultiere?
3. Will ich wirklich in deren Datenbanken in Erscheinung treten als Genesene, statt besser „unscheinbar“ zu bleiben?
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Als Genesene könnte sich etwas in mir drin ändern, sprich dieser Status läd auch dazu ein, sich auf dem „Erfolg“ auszuruhen – das widerum würde meine Schwingungen senken, u. s. w.
Eine Art „Rattenschwanz“ käme in Gang, den ich persönlich derart überschaue, so dass dieser Weg (für mich) kontraproduktiv wäre.
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Die Genesenen genießen ja nur aus einem einzigen Grund die gleichen Freiheiten wie die Geimpften:
Es gibt schätzungsweise ca. 3 Millionen Ungeimpfte unter uns Ungeimpften, die nicht unseren Kampf kämpfen, sondern das sind unsere Gegner. Damit meine ich konkret solche wie:
Merkel, Spahn, Drosten, Vorstandsmitglieder, Großunternehmer, Leitungsebenen in Universitäten, Ämtern, Schulen, Banken, aber auch Bundetags- und Landtagsabgeordnete, u. v. m. die sich alle sicher nur in kleinster Anzahl haben impfen lassen, wenn überhaupt. Aber das sind genau jene, welche die Mehrzahl von uns Ungeimpften unter Druck setzen, damit wir uns impfen lassen.
Diese ca. 3 Millionen haben sehr wahrscheinlich fast alle eine Bescheinigung darüber in ihrer Tasche, dass sie GENESENE sind. Denn nur als Genesene genießen sie auch alle Freiheiten der Geimpften und vor allem – was uns alle VERDAMMT HELLHÖRIG / MISSTRAUISCH werden lassen sollte! – werden Genesene, obwohl sie doch auch Ungeimpfte sind, in keinster Weise diffamiert, gemobbt und auch nie benannt wenn es darum geht, dass die Ungeimpften an allem Schuld sein sollen. Dabei sind Genesene nichts anderes als Ungeimpfte. Mir als Ungeimpfte kann keiner beweisen, dass ich nicht auch eine Genesene bin, denn bei eventuell vergangener, asymptomatischer Infektion geht halt auch keiner zum Testen und der Nachweis blieb aus.
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2G statt 1G spricht BÄNDE…!

Ich arbeite in der Gastro, muss mich alle 72 Stunden testen lassen. Es soll wohl eine Kollegin kurz geschult werden, um Tests durchführen zu dürfen. Da gibt es dann wohl die 0,99€ Tests aus dem Supermarkt 😉

Hallo,
aufgrund meiner Tätigkeit im Außendienst muss der Test durch eine Apotheke oder Testzentrum durchgeführt werden. Da einige Kunden auf den Test bestehen bin ich gezwungen den Test durchzuführen. Muss auch in diesem Fall der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, die ja vermutlich preislich wesentlich höher ausfallen werden.

Hallo,
ja, muss er. Sie machen ganz klar die Tests aus betrieblichen Gründen – die muss Ihnen der Arbeitgeber bereitstellen. Wie er das macht, ist sein Problem und muss Sie eigentlich nicht belasten. Insbesondere, wenn Sie für den Kontakt mit den Kunden einen Test benötigen, ist die Testinanspruchnahme ja sogar Grundvoraussetzung, um Ihrer Arbeit nachzugehen.
Sie können Ihn auf die hier verlinkten Gesetze verweisen.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Hiergegen verstößt mein Arbeitgeber mit mehreren Tausend Mitarbeitern und einer großen eigenen Rechtsabteilung ganz klar.

Verdi sagt keinen Ton dazu.

Wir müssen unseren Vorgesetzten ein 3G vorlegen, physisch vorlegen, wenn wir Meetings einer bestimmten Anzahl Teilnehmer beiwohnen.
Aktuell wird man nicht zur Teilnahme an Präsenzmeetings verpflichtet.
Was aber, wenn das ab Herbst wieder der Fall sein wird? (Ist so geplant.)

Liebe Unermüdlichen,
wie passen die hier von Euch geposteten Infos zu dem, was ich heute las, das mich jetzt verwirrt:
https://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/corona-regeln-elterngeld-frauenquote-september-2021-36131764

„Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung – Am 10. September läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus, die Arbeitgeber u.a. dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter vor Ort mindestens zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten.“

Dass unser „Gesundheits“minister und der NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff die 2G-Regelung auch in Betrieben einführen wollen, ist ja NOCH nicht entschieden.

Trifft denn aber meine obige Info über das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 10.09. zu, dass der Arbeitgeber KEINE kostenlosen Tests mehr anbietet?

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar – vielleicht hab ich auch etwas nicht verstanden. In diesen dystopischen Zeiten nicht ganz verwunderlich…

Mit herzlichem Dank im Voraus!
Brigitte Breidenbach

Hallo Frau Breidenbach,

die Arbeitsschutzverordnung wäre ausgelaufen – wurde aber erstmal bis zum 24.11.2021 verlängert, siehe hier:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html

Inklusive den oben zitierten Passagen.
Darüber hinaus wollen wir zu bedenken geben, dass der Arbeitnehmer keinen Test in Anspruch nehmen muss, wenn er das nicht möchte. Der Arbeitgeber muss mindestens 2 Tests pro Woche zur Verfügung stellen – machen als Arbeitnehmer muss ich diese aber nicht.
Wenn die Arbeit sogar einen Test erfordert (z.B. im Außendienst bei Kundenbesuchen mit „3G“), dann muss der Arbeitgeber den so oder so zahlen. Er muss ja auch Arbeitskleidung bezahlen.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Ok, ich werde mir ernsthaft überlegen, dann einfach zu sagen „Ich lege nichts vor, keines der 3 Gs“.
Dann bin ich endgültig unten durch.
Aber wie weit soll es noch gehen… Dass ich ungeimpft bin, wissen sie eh längst. Über kurz oder lang wäre es wahrscheinlich eh vorbei gewesen mit meinem Erfolg im Unternehmen.

Hallo,

ja das ist in der Tat sicher einfacher gesagt als getan, sich darauf zu berufen, dass der Arbeitgeber einen Nachweis (in der Regel) nicht verlangen darf, siehe z.B. hier:
https://www.hms-bg.de/aktuelles/darf-der-arbeitgeber-einen-coronatest-verlangen/

Aber wenn er einen verlangt, dann würden wir zumindest darauf bestehen, dass er diese bezahlt (oder bereitstellt).
Verrückte Welt.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Verdi ist komplett auf Linie. Da ist nichts zu erwarten. Die kriegen doch sowieso d…. A….. bei und für nichts hoch. Angepasst und unprofessionell. Genau genommen ist das auch nur einer von vielen „Alibi“-Vereinen. Habe deshalb auch meine Mitgliedschaft gekündigt.

Hallo Bine, ja, das stimmt, aber wenn Sie sehen würden, wer bei uns anstelle von Verdi dann dick im Betriebsrat sitzt.. Die sind nämlich NOCH viel schlimmer. Die kriechen den Vorgesetzten in vorauseilendem Gehorsam sowas von in den Allerwertesten. Alles was sie dann ab und zu machen, ist irgendein kleines Event als „Bonbon“ sozusagen, was für die Unterhaltung, „Party“ eben.
Da wird sich auch ständig öffentlich bedankt für das tolle Corona-Management, es gibt auch bei anderen Themen nicht mal gespielten Widerstand, unsere Arbeitnehmerrechte werden immer weiter eingeschränkt. Aber: Die Leute sind ja alle so cool, dynamisch, gut aussehend, kommunikativ und gut vernetzt und sorgen für „Party“-Stimmung. DESHALB werden sie gewählt.
Wie absurd!
Aber wenn die Belegschaft sie wählt, was soll man machen.

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