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Seit 5 Tagen gilt die Impfpflicht in der Pflege: die ersten Gesundheitsämter verlangen nun einen Nachweis

Von der besagten Überlastung der Gesundheitsämter, wie es einige Anwälte prophezeit hatten und meinten die Betroffenen müssten sich keine Sorgen machen, merkt man dieser Tage kein Stück. In Bautzen und im Landkreis Neckar Odenwald, wurden bereits die ersten Schreiben an Betroffene Pflegekräfte verschickt. Dies ist ein eindeutiges Signal von den Gesundheitsämtern, die damit die Versorgungssituation von Millionen von Menschen in Deutschland in der Hand haben. Viele Pflegekräfte suchen sich bereits andere Berufe, denn unter diesem Druck sehen die sich außer Stande weiter zu arbeiten.

Update 21.03.2022: Uns wurde inzwischen auch ein entsprechender Bescheid von einem Gesundheitsamt in Rheinland-Pfalz zugesandt, der nur zwei Tage nach der Meldefrist (15.03.2022) bei dem Betroffenen eingegangen ist. Wir haben das Schreiben unten ergänzt.

Nun gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, seit 5 Tagen und trat am 15.03.2022 in Kraft. Jetzt trudeln bereits die ersten Schreiben bei den Betroffenen ein. Nochmal kurz zur Erinnerung: das sind diejenigen Pflegekräfte und Ärzte die während der Pandemie noch systemrelevant und unverzichtbar waren. Außerdem besteht seit Jahren ein massiver Pflegenotstand und wer zuletzt einmal im Krankenhaus, Altenheim, Notaufnahme war, der weiß, das System massiv überlastet ist und die Androhung von Bußgeldern, das unter Druck setzen und mögliche Entlassungen und Abwanderungen in andere Berufe, führt definitiv zu einer Katastrophe.

Bei den Freien Sachsen wurde nun, einen Tag nach dem in Kraft treten des Gesetzes, bereits ein Schreiben an einen Betroffenen veröffentlicht – vermutlich ging dieses nicht nur an diese Person. Man kann festhalten, das Wort von Bautzens Vize-Landrat (Udo Witschas) wurde damit gebrochen. Denn das Landratsamt Bautzen beginnt unverzüglich mit der Umsetzung der Impfpflicht.

Ein weiteres Schreiben aus dem Neckar Odenwald Landkreis, zeigt die eindeutige Richtung in welche das Ganze laufen soll. Direkt im dritten Absatz wird die Person, die diesen Brief erhalten hat, aufgefordert Stellung zu nehmen oder einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Direkt im nächsten Absatz wird man dann darauf hingewiesen, dass die Echtheit sofort verifiziert wird und bei Zweifeln Untersuchungen angedroht werden.
Das Bußgeld wird übrigens im 6 Absatz direkt mit angekündigt und im 7 Absatz wird dann die betroffene Person darüber informiert, dass die Impfung schließlich vor einer schweren Covid-19-Erkrankung schützt.

Während die Pflegekräfte und Mediziner 2020 beklatscht wurden, werden sie nun 2022 gegängelt und massiv unter Druck gesetzt.

Update 21.03.2022:

Hier ein entsprechendes Schreiben aus Rheinland-Pfalz. Das Gesundheitsamt in Alzey arbeitet noch schneller, als die Gesundheitsämter in Sachsen:


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

92 Antworten auf „Seit 5 Tagen gilt die Impfpflicht in der Pflege: die ersten Gesundheitsämter verlangen nun einen Nachweis“

Die Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber verweigern, der kann dann nur ans Gesundheitsamt weitergeben, dass die Auskunft verweigert wurde!

Und jetzt hat das GA 3 Möglichkeiten:
1.) Man verklagt den Arbeitgeber auf Unterlassung!

GEHT nicht, weil er ja seine Arbeitnehmer um Auskunft ersucht hat!

2.) Man beschließt daraufhin, dass der AG eben diese Mitarbeiter
entlassen muss!

Geht auch nicht, da der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist, nachzufragen. Und das GA ist nicht Dienstherr der Arbeitnehmer, und kann daher auch keine Entlassungen vornehmen!

3.) Das GA schreibt dann die entspr. Arbeitnehmer an. Und die antworten dann in etwa so (nur etwas freundlicher); „Was geht Euch mein Impfstatus an? Ob ich geimpft bin oder nicht, ist meine Privatangelegenheit. Und solltet Ihr besser wissen, ob oder ob ich nicht geimpft bin, wüsste ich gerne woher!“

So, in etwa, würde mein „irrer“ Kopf mit dieser Problematik umgehen! 😉

Und dann wäre ich mal sehr gespannt darauf, wie Gesundheitsämter mit dieser Gegenwehr umgehen?
Der Arbeitgeber hat seine Pflicht getan, …und auf Verdacht hin darf niemand entlassen werden, richtig? 😉

Hat noch jemand Ideen dazu? *lache*

Herzliche Grüße

Die Arbeitgeber sind meiner Ansicht nach oft übereifrig und denke, dass fast alle AG im Gesundheitsbereich ihre ungeimpften Arbeitnehmer auf dem Portal gemeldet haben (ich weiss es von einigen AG).
Das RKI hatte bei uns bereits im Februar Informationsmaterial mit einem Anmeldeformular für die Impfung an die AG geschickt.
Es wurde somit bereits schon über Wochen kommuniziert.

Das RKI hat am 15.02.22 an die Einrichtungen einen Einwilligungsbogen für die Covid-19 Impfung mit Novavax und einem Anamnesebogen verschickt.
Dazu eine Terminvereinbarung im Impfzentrum.
Bei der schriftlichen Terminbestätigung steht zudem, dass der Impfarzt vor Ort den Impfstoff auswählen würde.

Durch den Einwilligungsbogen wurden nichtimpfwillige Mitarbeiter angegeben.

@Emma
Die Impfpflicht für uns gilt zunächst bis 31.12.2022 – wenn ich richtig informiert bin. Deshalb überlege ich zu kündigen (habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten) und mich arbeitssuchend zu melden, in der Hoffnung, dass ab 01.01.23 die Impfpflicht nicht verlängert wird.
Das ist jetzt so mein Plan, denn 2500€ Bußgeld bei Arbeitslosigkeit ist für mich nicht zu stemmen.

Hallo Susanne,

habe auch Kündigungsfrist von 6 Monaten, weil ich schon sehr lange da arbeite.
Für uns Arbeitnehmer gilt aber: 4 Wochen. Mehr nicht.

Ich telefoniere zzt mit dem Arbeitsamt, ob die einen bei Eigenkündigung aufnehmen ohne Sperre.

Morgen kann ich vielleicht schon mehr sagen.

Denn ein Aufhebungsvertrag/Eigenkündigung mit wichtigem Grund sollte eig. nicht sanktioniert werden.

Wer Alleinverdiener ist, wird wirklich in schwere Depressionen gestoßen.

Die 3 Monate Kündigungsfrist stehen bei mir im Arbeitsvertrag.
Wenn das Gesundheitsamt eine Frist von 4 Wochen setzt, denke ich, dass es sich um einen wichtigen Grund handelt. Denn ich weiss ja nicht, was bei einem Bußgeldbescheid und einem Betretungsverbot noch dran hängt. Wenn z.B. die Berufserlaubnis entzogen wird, dann war ich mal eine Krankenschwester und gelte dann als ungelernt oder so ähnlich.

Bei mir ist das auch so, dass die Kündigungsfrist deutlich länger als 4 Wochen ist (sogar länger als 3 Monate, da nur mit einem bestimmten Abstand zum Quartalsende überhaupt gekündigt werden kann) — steht so im Tarifvertrag.

… aber ich möchte einfach an dieser Stelle noch einmal zum Ausdruck bringen, wie sehr ich mit euch Kolleginnen und Kollegen fühle, die ihr euch direkt um die Patienten kümmert. Ihr habt eine so viel schwierigere Aufgabe, als wir ganzen Leute in der Verwaltung und ihr seid von dieser Impfpflicht auch so viel übler betroffen wie wir, da ihr mit eurer Ausbildung nicht mal „einfach so“ auch außerhalb vom Gesundheitswesen arbeiten könnt. Wir in der Verwaltung (speziell ITler) können auch woanders „verwalten“, aber ihr könnt nicht woanders pflegen oder Ärzte sein.

Mir ist absolut klar, dass ich im Verhältnis zu euch noch richtig gut dastehe und daher möchte ich speziell euch hier ganz ernst und ehrlich alles Gute wünschen, dass es doch noch irgendwie gut für euch ausgeht oder zumindest die Impfpflicht doch noch irgendwie schnell wieder aufgehoben wird (mindestens eben nicht auch noch über 2022 hinaus verländert), so dass ihr zumindest zeitnah in eure Berufe zurückkehren könnt! (Wenn ihr das nach all der Schikane denn dann noch wollt.)

Ist die Impfpflicht nicht mit dem letzten Infektionsschutzgesetz (das, das auch festlegt, dass man ab Oktober mit zwei Impfdosen nicht mehr als vollständig geimpft gilt) schon bis zum 31.12.2023 verlängert worden? Ich meine ich hätte das irgendwo gelesen, nur leider finde ich es jetzt nicht mehr — weiß hier vielleicht jemand von den anderen Lesern etwas?

Nicht, dass ich wüsste. Wir sprachen darüber, als es um die Vorstellung des Gesetzesentwurfes zur allgem Impfpflicht ab 18 ging.
Die würde erst mal bis zum 31.12.23 gelten sollen. Und damit würde die jetzige Frist für die Gesundheitsbranche ja wegfallen. Weil die allgem. in das IFSG integriert werden würde.

Sirius: was mir noch eingefallen ist. Vergessen Sie nicht, das Home-Office zu erwähnen. Dass es bei Ihrem Job möglich ist und während des Lockdown auch gut funktioniert hat und Sie weiterhin dazu bereit wären. Ach, und es ist nicht Ihre Aufgabe, dem Gesundheitsamt zu sagen, was der Arbeitgeber vom Home-Office hält. Nur lügen sollten Sie nicht.

Das Homeoffice stand in der Tat schon auf meiner Notizliste der möglichen Argumente, allerdings inklusive der Anmerkung, dass ich mich darum sehr bemüht habe, der Arbeitgeber davon leider nicht viel hält, ich aber immer noch versuche da Überzeugungsarbeit zu leisten. Aber wenn ich so drüber nachdenke, denke ich, Sie könnten recht haben, dass das nach hinten losgehen könnte. Denn damit würde ich ja quasi schon direkt sagen, dass die Homeoffice-Option zwar toll wäre, aber wahrscheinlich wegen dem Arbeitgeber nicht umsetzbar ist und dieses Argument von mir direkt selbst wieder disqualifizieren.

Werde also neutral bleiben und keine Aussage über den Standpunkt des Arbeitgebers machen, sondern nur darauf hinweisen, dass Homeoffice bei mir problemlos möglich ist, bewiesen durch 2020/2021, und somit die Möglichkeit bietet die ohnehin schon extrem seltenen Patientenkontakte noch weiter (bis hin zu Null) zu reduzieren.

Dann kann das Gesundheitsamt den Arbeitgeber ja selbst aufs Homeoffice ansprechen, wenn die das wollen. Der Arbeitgeber soll ja in den Prozess einbezogen werden. Ich hab aber keine Ahnung wie das überhaupt konkret ablaufen soll. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die beim Gesundheitsamt sich die Mühe machen meine Argumente zu lesen, dann mit diesen Argumenten an den Arbeitgeber herantreten und von diesem eine Stellungnahme anfordern, um dann auf Basis von beiden Stellungnahmen eine Entscheidung zu treffen. Ich meine so wäre es eigentlich fair und richtig?! Aber das ist halt auch sehr viel Aufwand.

Sehen Sie – sowas meine ich mit „um Kopf und Kragen reden“, wenn man keinen Anwalt hat. Man bringt doch nicht ohne Not die Gegenargumente ins Feld.

Sind Sie mal den links gefolgt, die ich weiter oben in einer Antwort an „Emma“ eingestellt habe? corona.vdab.de/laender/…..
Ich glaube, die entspr. „Handlungsleitenden Hinweise“ für RLP sind eher rigide, aber schauen Sie sich mal beispielsweise Niedersachsen an, Seite 17. Da wird genau dieses Abwägen den Gesundheitsämtern auferlegt. Und Home-Office ist ausdrücklich erwähnt als milderes Mittel. Argumentieren kann man damit auch in anderen Bu-Ländern. Schließlich handelt es sich um die Anwendung eines Bundesgesetzes. Und wenn das G.amt Ihre Argumente nicht würdigt oder solche Lösungen nicht in Betracht zieht, ist dieses „ermessensfehlerhafte Handeln “ ein gefundenes Fressen für Ihren zukünftigen Anwalt.

Eijeijei, mein Kopf muss dran bleiben. 😉 Werde meine ganzen Argumente darauf überprüfen, dass sie nicht gleichzeitig Gegenargumente sind und den Text dann auch noch zwei guten Freunden vorlegen, damit die drüberschauen können. Ist bei so was meistens nicht gut es alleine auszubrüten. Wobei Sie mir ja auch schon sehr geholfen haben. 🙂

Ich denke nach Ihren ganzen Ratschlägen und Warnungen vor Fallgruben, sollte ich nun in der Lage sein diese Stellungnahme zu verfassen, ohne mir selbst ins Bein zu schießen. Hoffe ich. Ist der Bescheidd vom Gesundheitsamt dann trotzdem ein Betretungsverbot, so werde ich da Widerspruch einlegen und spätestens ab diesem Punkt werde ich definitiv nur mit einem Anwalt weitermachen.

Ich hab mich schon mal ein Bisschen umgeschaut, „Verwaltungsrecht“ wäre da das korrekte Fachgebiet für den Anwalt, wenn es gegen das Gesundheitsamt (wegen dem Verbot) bzw. die Kreisordnungsbehörde (wegen dem Bußgeld) geht? Sie schrieben ja weiter oben so etwas in die Richtung.

Ja, den Link weiter oben bei der Antwort an Emma habe ich gefunden. Werde da reinschauen.

An Sirius (es fehlte der Antwort-Button): wenn Sie vom Individuellen zum Allgemeinen kommen wollen – Sie werden sicher zu denen gehören, die ruhig und besonnen argumentieren. Wie wäre es mit einer Überleitung? Haben Sie evtl irgendwelche gesundheitlichen Malessen (oder schon mal gehabt) oder liegt was in der Familie, was zum anerkannten Nebenwirkungsprofil passt? Und da machen Sie sich halt Sorgen. Ggf könnte man auch erwähnen, dass das RKI auf seiner Website in den vergangenen Monaten ja schon öfters die Angaben zur Wirksamkeit der Impfungen verändert hat. Ich find jetzt keinen Links, das ist auch hier schon mal geschrieben worden. Es ist alles im Fluß, es gibt immer neue Erkenntnisse, sowohl über Nebenwirkungen als auch über Erfolge etc, es liegen noch nicht alle erforderlichen Studien vor. Also vielleicht in der Art. Und dass das BVerFG ja noch keine Hauptsacheentscheidung getroffen hat, der Ausgang des Verfahrens also noch offen ist. Das wird bei der Frage Betretungsverbot oder nicht wohl nicht viel helfen. Aber evtl bei der Beurteilung Ihres „Verschuldens“ bei der Bemessung von Bußgeldern.
Zu den Kosten. Ich weiß es nicht mehr. Außergerichtliche Vertretung im Bußgeldverfahren, da schwebt mir erinnerlich was von ein paar hundert Euro vor. Lassen Sie sich doch erst einmal beraten. Ein Erstberatungsgespräch. Da können Sie nach Kosten fragen, nach Strategien, was der Ihnen also für eine Vorgehensweise vorschlägt. Vielleicht gibt er Formulierungshilfen und Sie machen erst mal alleine. Und Sie sind ja nicht gezwungen, bis zum bitteren und teuren Ende weiterzumachen. Ist wie mit ner Zahnzusatzversicherung. Entweder man hat Sie oder man zahlt seine Keramikkrone selbst oder man stellt um auf Hirsebrei. War ein Scherz. Viel Erfolg

Hah, so in etwa das hatte ich auch gerade herausgefunden. 🙂 Danke aber für die Bestätigung der Information. Eine Auslagenpauschale fällt als (eventuell) an, wenn man kein persönliches Gespräch hat, sondern dafür Telefon bzw. E-Mail verwendet werden?

Die Auslagenpauschale beträgt nach Nr. 7002 VV RVG 20 % der Gebühren des RA. Die Pauschale darf aber in einem Rechtszug bzw. in einer Angelegenheit 20,00 EUR nicht übersteigen.
Sollten tatsächlich höhere Auslagen entstanden sein, so ist eine Berechnung nach Nr. 7001 VV RVG vorzunehmen.

Es handelt sich dabei um Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, im Wesentlichen also um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbezogene Kosten für Telefongespräche und Telefaxsendungen und Kommunikation per E-Mail (AG Schöneberg, Beschluss vom 17.04.2014 – 70 II RB 274/13).

„Sind überhaupt keine Auslagen für Briefporto oder Telefongespräche entstanden, wie bei Erteilung eines mündlichen Rates, ist die Berechnung einer Auslagenpauschale unzulässig. Es müsste in der Sache wenigstens ein Telefongespräch geführt oder ein Brief versandt worden sein, um die Pauschale berechnen zu können. Selbstverständlich zählt die Briefmarke, die zur Versendung der Vergütungsrechnung verwendet wurde, hierbei nicht mit (siehe Nr. 7001 Anm. VV RVG).“

Danke noch Mal an Sie. Habe gerade wieder gemerkt was für ein Naivling ich auf dem Gebiet bin, habe mich nun nämlich mal, nachdem Sie das nannten bzgl. Erstberatung bei Anwälten etwas schlau gemacht und huch, es gibt ja ein Rechtsanwaltvergütunggesetz und das legt z.B. fest, dass so ein Gespräch nur maximal 190€ (zzgl. Mehrwertsteuer) kosten darf. Das ist ja sehr gut!

Das einzige was ich vorher über Anwälte und Gerichtsprozesse wusste, waren – bitte rollen Sie jetzt nicht die Augen und geben Sie mir keinen Hirsebrei 😉 ich mag keinen Brei – die alten Horrorgeschichten der Verwandtschaft aus meiner Jugend über viele tausende Euro Anwaltskosten und noch teurere verlorene Gerichtsprozesse… ich schätze bei diesen unzulänglichen Kenntnisse kann es meiner jetzigen Situation nun aber nicht mehr bleiben. Werde da mal etwas Zeit investieren müssen.

Danke auch für die weiteren Tipps, was ich schreiben könnte. Werde mir das alles abspeichern und damit ich es in meine Überlegungen einbeziehen kann, wenn ich dann ganz konkret am Schreiben der Stellungnahmen bin. In meiner direkten Verwandtschaft gibt es einen Fall einer vererbaren Autoimmunerkrankung und es ist die Wahrheit, dass ich mir da schon Gedanken gemacht habe, ob dies nicht auch bei mir auftreten könnte, wenn ich diese Impfung nehme. Müsste ich nur in den Berichten hier noch mal recherchieren ob diese Autoimmunerkrankung zu den anerkannten Nebenwirkungen gehört.

Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen hatte und meine Nerven sich etwas beruhigt hatten, hatte ich den Gedanken, dass da im Gesundheitsamt als Sachbearbeiter vielleicht auch Menschen sitzen könnten, die in diese Situation ähnlich wie ich schlicht durch die Machenschaften der Politiker reingeraten sind und überhaupt nicht begeistert davon sind, dass sie nun entscheiden sollen, wem sie die Arbeitsstelle wegnehmen und wem nicht. Habe mir daher vorgenommen mit diesen Menschen so freundlich wie möglich umzugehen und Bereiche, an denen beide Seiten leider nichts, aber auch gar nichts, ändern können (z.B. den sachlich unsinnigen Inhalt des Impfpflicht-Gesetzes an sich) maximal oberflächlich anzuschneiden. Das klingt vielleicht für die Meisten hier banal, aber ich bin mittlerweile manchmal so wütend, dass ich überall nur noch Feinde sehe, wo ich vielleicht erst mal überprüfen sollte, ob dort nicht statt dessen Bürger sind, die sich ähnlich hilflos wie ich fühlen.

Sollte sich das Gegenüber tatsächlich als „Ungeimpften-Hasser“ herausstellen, das sich freut die „Geiselnehmer“ nun endlich „in die Pfanne hauen“ zu können, kann man ja immer noch verbal ausholen.

Aber erst mal im Zweifel für den Angeklagten. Das ist jedenfalls der Plan. Ob mir das irgendwas nützen wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.

Das Schreiben zum Download enthält namentlich keinen Verfasser, den man auf Schadenersatz verklagen könnte. Ist das überhaupt rechtswirksam?

Gusti, bitte definieren Sie Ihr Ziel! Wollen Sie aufgeben und dann gucken, wer Ihnen Schadensersatz zahlt oder wollen Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder wenigstens darum, dass ein Bußgeld nicht so hoch ausfällt? Ist es nicht wesentlich effektiver, seine Zeit, seine Kraft und sein Geld darauf zu verwenden?

An Emma, Pflegekraft aus Niedersachen. Oben war ein Post leider ohne Antwortfunktion. Rufen Sie sich bitte folgende Seite auf:
https://www.corona.vdab.de/laender/niedersachsen/?L=0
Dort auf die Seite vom 16.3 und auf die Seite vom 2.3..22
Bei der v. 16.3 die pdf-datei : „IFSG Zusammenfassung des Erlasses“. Über die Atteste steht in der datei was auf den Seiten 10, 11 und 27.
Bei dem Artikel vom 2.3. die pdf-datei „Handlungsleitender Orientierungserlass“. Dort dann u.a. ab Seite 33.
Wichtig – auch für andere Leser, vor allem aus Niedersachsen: Im Handlungsleitenden Orientierungserlass steht Näheres über die Ermessensausübung ab Seite 15 unter 5.2.4. Die Einrichtung bzw der Arbeitgeber kann und muss hierbei mithelfen, dass ggf wenigstens ein Betretungsverbot vermieden werden kann.

Vielen lieben Dank.
Diese Handlungsanweiung kannte ich noch nicht.

Dann hat man ja ganz schlechte Karten.

Ich erwäge eine Kündigung, um die Bußgelder zu verhindern.

Bloß tritt dann eine Sperre vom Arbeitsamt ein?

Da bin ich nicht so firm.
Versuchen Sie mal folgende Video- bzw Podcast Reihen, vielleicht finden Sie da was, was Ihnen weiterhilft.
https://www.youtube.com/channel/UCBWSjDXjtzJf5fymXkgaDAQ/video
Bei Frau Rohring steht immer kurz ein Stichwort unter den Videos, worum es geht. Da sind welche zu ALG bei.
https://anchor.fm/alexander-christ9
Herr Christ kann m.E. auch gut erklären.
Auf der Website KRiStA Kritische Richter und Staatsanwälte gibt es auch Artikel zu dem Thema.
Hilft ihnen denn das Stichwort „Pflegenotstand“ nichts? Können Sie nicht mit der Situation in Ihrer Einrichtung argumentieren, um nicht gleich aufzugeben?
Ach man, das tut mir alles so leid. Alles alles Gute

Ein kleines Erlebnis:

Ich suche wie panisch einen neuen Job, um den horrenden Strafen zu entgehen bzgl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Und sitze nun recht nett bei einer freundlichen Frau, die mir Treppenhausreinigung anbietet. Gut bezahlt, nettes Klima, schöne Arbeitszeiten.

Sie hat sich empathisch nach diesem und jenem erkundigt und ich habe ein bißchen erzählt aus meinem Alltag und wie ich die Dinge so sehe.

War natürlich vorsichtig, aber trotzdem kam ein wenig heraus, welche Haltung zu den Injektionen ich vertrete.

Alles super, sie zeigt mir Verständnis und Entgegenkommen und ich war happy einen solch schönen Job in petto zu haben.

Zwei Tage später ruft sie an und sagt, dass sie mir absagt. Ich war komplett vor den Kopf geschlagen, weil ich damit niemals gerechnet hätte – wie gesagt war alles sehr schön.

Sie sagt, es passe nicht und sie gibt dazu keinen Kommentar ab.

Da bin ich wohl in die Falle gegangen ohne es zu merken.

Ein heftiges Erlebnis.
Denn solche Jobs liegen nicht auf der Straße.

Der Link, den ich hier in dem Post obendrüber eingestellt habe, funktioniert offenbar auch für andere Bundesländer. Also Niedersachsen durch das eigene Bu-Land ersetzen. Habe stichprobenartig BY und Ba-Wü ausprobiert. In BY gabs nur den Fragenkatalog vom Bu-Ges-Mini, in Ba-Wü gabs was eigenes.

Danke Winne, gute Info mit dem Schreiben ans Gesundheitsamt.
Ich habe mir überlegt evtl nur ‚Ich habe erhebliche Gründe,dass ich bis jetzt noch keinen Ihrer geforderten Nachweise erbracht habe‘ bei der Stellungnahme ans Gesundheitsamt anzugeben.
Dann erwähne ich das Wort Impfung nicht und man könnte noch evtl Richtung Datenschutz, etc ausweichen? Wäre das noch zusätzlich eine Option?
Mein fehlender Nachweis wird erst am 30.3. ans Gesundheitsamt digital übermittelt, da da die unverzügliche Meldung(14tage nach 16.3. in BW) erbracht werden muss

Man erkennt die Taktik immer wieder: angeblich wird ja gelockert (was ja eigentlich auch völlig Nahe liegend wäre, da ja nicht mal deren eigene Kriterien für einen angeblichen Notstand noch vorliegen) und zugleich wird irgend eine Gruppe von Menschen noch schlimmer und perverser in die Zange genommen.

Ist das vielleicht die Kernidee von „The Hammer and the Dance“? Während man den einen vermeintliche „Freiheiten“, „Lockerungen“ vorgaukelt, sie „tanzen lässt“, werden die anderen ganz besonders schwer „gehämmert“.

So ging es schon immer: während angeblich Lockerungen gemacht wurden, wurden im gleichen Zuge immer noch weitere Bevölkerungskreise unter die Knute gestellt, dann wurden wieder für die Allgemeinheit irgendwelcher Irrsinn reduziert – aber dafür Untergruppen in die Zange genommen – alles in schöner, völlig willkürlicher Abfolge – und wahrscheinlich geplant und ausgeführt aufgrund der Empfehlungen von Denkfabriken, die sich auf steuerfinanzierte, universitäre, soziologische Studien zur Gefühls-Lage der Menschen stützen. (Man könnte das auch als eine Art ausspionieren bezeichnen, denn die Menschen werden in solchen Studien als Forschungsobjekte, nicht als Bürger, angesehen. Wir werden nicht mehr nur von Geheimdiensten ausspioniert, sondern inzwischen auch völlig offen von öffentlich finanzierten Universitäts-Gruppen.)

Besonders konsequent, dass muss man wirklich beachten, ist das Quälen der Kinder. Hier will man wohl für die Zukunft schon vorbauen. Möglichst massiven Eindruck hinterlassen. Dass in unserem Schulwesen heute ganz besonders extremes Untertanentum, Bücklings-Verhalten und Rückgrat-Losigkeit herrscht, hätte ich mir nicht träumen lassen. Was müssen das für Menschen sein, die tagtäglich in die Augen der gequälten Kinder blicken – und dennoch alles exekutieren, was man ihnen aufträgt?

Wir haben die gezielte, programmierte, antidemokratische Menschennmassen-Führung mittels wissenschaftlicher Methoden und der entsprechenden Medien-Techniken vor unseren Augen.

Hitler, Himmler, Göbbels, …waren propagandistische Waisenknaben dagegen.

> Hitler, Himmler, Göbbels, …waren propagandistische Waisenknaben dagegen.

Richtig.

Deren Propaganda war ja auch die Gegenpropaganda zur alliierten Bernays/Lippmann Propaganda!

Goebbels konnte mir 10..20..100 fach geringeren Ressourcen nur dagegen ankommen, indem er Wahrheit verwendete und deren Scheinheiligkeit blosstellte. Nur das wirkt, ist aber nicht hinterhältig.

Wir können nur zu Nazis geredet werden, weil wir notgedrungener Weise direkte Worte verwenden. Zb. „Völkermord“. Das hört sich für alle, die diffuse Worte gewohnt sind brutal an und schaltet deren Verstand ab.

Das ist der erste Schritt. Der zweite wird sein, jetzt so lange zu warten, bis das Pflegepersonal gekündigt hat, das man sowieso loswerden wollte. Dann wird in einem dritten Schritt die allgemeine „Impfpflicht“ eingeführt, für die man jetzt ein zusätzliches Argument ins Feld führen kann und wird: „Die allgemeine „Imfpfplicht“ einzuführen“, wird es heißen,“ ist unbedingt erforderlich, um der Kündigungswelle im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Jetzt kann man der Impfung durch Kündigung nicht mehr entgehen, wodurch diese Reaktion sinnlos geworden ist. Unsere Entscheidung war daher alternativlos.“

https://report24.news/deutsche-politik-enttaeuscht-ukrainische-fluechtlinge-lehnen-covid-impfdruck-ab/

„Die niedrige Impfquote in der Ukraine bereitet Deutschlands Politik in Anbetracht der massiven Flucht- und Migrationsbewegungen Kopfzerbrechen. Wie angekündigt darf sich jeder Geflüchtete nach seiner Ankunft über ein promptes kostenloses Impfangebot „freuen“ – doch die Begeisterung darüber hält sich in Grenzen.

So konstatiert Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: „Leider stellen wir fest, dass die Flüchtlinge uns nicht den Impfstoff aus den Händen reißen.“ Und nicht nur das: Deutschlands Impfregime hat offensichtlich weit über die Landesgrenzen hinaus für Negativschlagzeilen gesorgt. Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) fügt nämlich hinzu: „Viele Menschen, die hier ankommen, haben sogar panische Angst vor ‚Zwangsimpfungen‘.“ Wo das nur herkommt?

Für Mahner und Warner kommt der Zustrom an Menschen, von denen gemeinhin ein hoher Anteil positiv auf Covid getestet wird, sicher wie gerufen: Die Inzidenzen werden weiter durch die Decke gehen – dass die Aussagekraft dieser Zahlen gegen Null tendiert, interessiert die Politik bekanntlich nicht. Man dürfte wohl gehofft haben, bei den Migranten und Geflüchteten mit der Covid-Impfkampagne gut landen und den Schuss als Akt der Menschlichkeit vermarkten zu können. Dass Deutschland und Österreich mit der pathologischen Anbetung der Covid-Vakzine und ihren Fantasien vom gesetzlichen Impfzwang keinesfalls die Regel darstellen, ignorierte man scheinbar. Dabei scheiterte die ukrainische Impfkampagne nicht etwa an einem Mangel an Impfstoff: Die Mehrheit der Menschen wollte und will sich schlichtweg nicht impfen lassen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der vermeintlich geimpften Ukrainer (aktuell sind das rund 35% der Bevölkerung) soll obendrein mit gefälschten Impfnachweisen unterwegs sein.

Hinzu kommt, dass viele Impflinge aus der Ukraine nicht mit hierzulande zugelassenen Vakzinen geimpft wurden. Das RKI hält diesbezüglich unmissverständlich fest, dass diese Personen sich erneut mit in der EU zugelassenen Vakzinen impfen lassen müssen, um als geimpft zu gelten. Den Impfunwilligen aus der Ukraine soll nun etwa mit übersetzter Impf-Propaganda und Beeinflussung durch ukrainische Ärzte zu Leibe gerückt werden.„

Die Gesundheitsämter sind eine Gefahr für die Gesundheit, indem sie den Kranken die Pflegekräfte entziehen. Natürlich ist der Letztverantwortliche der Staat. Die Gesundheitsämter sind dessen Henker und Vollstrecker. Ohne Not geht’s in den Abgrund.

Jetzt geht es darum, ob man sich beim Todes-Roulette beteiligt oder sich lieber einen neuen Job sucht! Weltweit werden immer mehr Nebenwirkungen und Todesfälle bekannt, aber in Deutschland will ein kranker Gesundheits-Irrer die Menschen Impfen. Das ist versuchte schwere Körperverletzung! Dann lieber den Job aufgeben und Deutschland und seine Politik in den Wind schiessen.

Damit niemand lange suchen muss hier noch einmal leicht abgewandelt
Musterbrief an das Gesundheitsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom … haben sie mich mit Fristsetzung zum … aufgefordert den Nachweis von x Impfungen zu erbringen.
Leider sehe ich mich außer Stande diesen Nachweis zu erbringen, da geeignete Impfstoffe, anders als vom Gesetzgeber unterstellt und öffentlich behauptet, überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Sämtliche derzeit in Deutschland eingesetzte Präparate haben nur eine bedingte Zulassung und damit experimentellen Charakter, da die Ergebnisse wichtiger Zulassungsstudien nach wie vor nicht vorliegen.
Zudem ist strittig, ob es sich überhaupt um Impfstoffe im medizinischen wie rechtlichen Sinne handelt da inzwischen allgemein bekannt ist, dass sie Ansteckung bzw. Weitergabe der Krankheit nicht verhindern können.
Die Verabreichung dieser Substanzen an lebende Menschen ist somit ein medizinisches Experiment und niemand, auch Sie nicht, kann mich verpflichten mich daran zu beteiligen.
Dies widerspricht höherrangigem internationalem Recht, u.a. dem
Artikel 7 des UN-Zivilpakts:
„(…) Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden.“
Nach den Nürnberger Prozessen haben solche Experimente einigen der Verantwortlichen ein Rendezvous mit dem Henker eingebracht.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ich habe schon lange den Verdacht, dass sämtliche Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit Corona so gestrickt werden, dass Verantwortlichkeit verwischt und auf die unterste Ebene der Verwaltung, in diesem Falle also auf die Sachbearbeiter in den Gesundheitsämtern, abgeschoben wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand dort das Risiko eingeht die nicht beweisbare Behauptung es gäbe zugelassene Impfstoffe, die die vom Gesetzgeber unterstellten Bedingungen erfüllen, aufrecht zu erhalten und womöglich eines Tages vor Gericht vertreten zu müssen. Hinzu kommt das Risiko persönlich für die Folgen haftbar gemacht zu werden falls sich der Delinquent dem Druck beugt und am Ende doch „impfen“ lässt.
Möglicherweise zieht man sich aus der Affäre indem solche Fälle einfach in der Ablage verschwinden bis das Gesetz nach Fristablauf außer Kraft tritt.

Ich kann nur nochmal dringlich dazu aufrufen, ganz schnell lokale Bündnisse im Stadtkreis bzw. Landkreis zu schmieden. Eine entsprechende Anleitung mit Vorlagen gibt es hier: https://buendnis.kein-zwang.de
Jeder einzeln für sich ist schwach und kann dem Gesundheitsamt nichts entgegen setzen. Aber viele zusammen vereint sind stark und brauchen das Gesundheitsamt nicht mehr zu fürchten! Macht das bitte überall bekannt, auf Demos, Montagsspaziergängen und lokalen Telegram-Gruppen. Es ist alles bestens vorbereitet – es muss sich nur noch einer finden, der die Initiative im jeweiligen Kreis ergreift.

Hier mal ein kleiner Spaziergangsbericht von gestern
21.03.2022 aus Lübeck.

Treffen war wie immer am Hermann-Hesse-Platz

Anfangs sah es so aus als ob nur noch wenige
Menschen kommen täten. 20 standen dort max. 25.
Ich wollte schon umkehren, hab mir dann aber,
schon auf dem Rückweg begriffen, doch noch ein Herz
gefasst und bin wieder umgedreht und dann doch noch hin.
Und siehe da, als ich ankam waren es schon rund 150
Leute die sich als kleiner eingeschworener Haufen
zusammengefunden hatten. Die Polizei gab kurz durch,
dass keine Maskenpflicht besteht und das jegliche
Feuerwerkskörper und Ähnliches streng untersagt
sind.

Zum Verständnis hinsichtlich der geringen Teilnehmerzahl
muss man wissen, dass der Montagsspaziergang in Lübeck erfolgreich von der Regierung und der Antifa sabotiert wurde,
indem sie sich einfach unter die Demonstranten mischte und Schilder ausgab, mit der Aufschrift: „Ich laufe nicht mit Nazis“, und so die Spaltung in die Bewegung hineinbrachte, sodass vor ein
paar Wochen sich der Spaziergang in Links und Rechts aufgeteilt hat. Völlig bekloppt. Die eher „links“ ausgerichteten Demonstranten weigerten sich mit den „eher rechts“ ausgerichteten zu marschieren, sodass nun beide Montags einen eigenen Spaziergang machen, was natürlich der Stärke und dem Gesamtbild des Lübecker Anti-Corona-Maßnahmen Spaziergangs maximal geschadet hat.

Etwas das ich schon damals befürchtete, und auch hier
im Forum kommunizierte, worauf hin Leute wie Albert S. mich anmachten und erklärten: „Wieso, ich hätte auch sofort so ein Schild getragen, weil ich würde auch nicht mit „Nazis“ laufen“.

Tja, so einfach machen die Menschen es heute der Regierung sie zu spalten und zu vernichten. Eine dumme Parole reicht, einen Seeadler schwarz-weiße Streifen auf den Rücken malen und dem depperten Bürger erklären der Seeadler sei nun ein Zebra, mehr
braucht es nicht. Wer gegen die Corona-Maßnahmen ist, ist „ein Nazi“, erklärt seit Jahren unsere tolle Regierung in den Medien.

Und dennoch ist selbst bei den Corona-Maßnahmen Gegnern immer noch eine Menge offenkundig storzdämlicher Leute dabei, die dann auch noch darauf – auf diese billige Regierungspropaganda – einsteigen und sich ein solches ‚ich laufen nicht mit Nazis‘ Schild um den Hals hängen lassen, und ihre Dummheit damit sogar soweit treiben, dass sie genau das machen was die Regierung will und so vollbewusst die Bewegung der Montags-Spaziergänger spalten und schädigen.

Naja, wie dem auch sei. Wir marschierten mit rund 150 vielleicht auch 200 Mann und Frau los. Meist eher ältere Leute, wenig Jugendliche, dafür aber viele Mütter mit kleinen Kinder an der Hand. Der Marsch ging durch die Krähenstrasse hoch zur Königsstrasse, dann über diese hoch zum Rathausplatz.

Dort wurden ein paar kurze Reden gehalten, wobei dann leider einer der Orger anfing irgendwelches Ukraine-Krieg Gedöns abzuspielen. Ob es Pro oder Anti-Putin war weiß ich gar nicht mehr. Ich glaube pro-Putin, und dann auch noch irgendeinen Müll von Gregor Gysi, wobei ich beinahe das Würgen bekam.

Gott sei Dank schritt dann eine Frau vom Orger-Team ein, und
sagte dass wir ja hier keine politische Veranstaltung hinsichtlich des Ukraine-Konflikts sind, sondern eine Bewegung gegen den Corona-Hoax and den Maßnahmenterror. So kehrten die
Redebeiträge dann wieder zurück zum eigentlichen Thema, einige junge Mütter erklärten wie schlimm es für die Kinder ist mit Maske zur Schule zu gehen und dass wir uns endlich wehren müssen und uns nicht mehr in links, rechts oder sonstirgendetwas spalten lassen dürfen.

Auf dem Rückweg kam dann richtig Stimmung auf. Mit Sprechchören,
viel Musik, mal von Xavier Naidoo, Taylor und vielen anderen.

Kurz vor Ende, als wir bei der Stadthalle kurz vor dem Mühlenteller längsmarschierten, geriet der Zug dann noch in einen Antifa-Hinterhalt.

Plötzlich flogen von einer Anhöhe dutzende Silvesterböller in die friedliche Menschenmenge die größtenteils aus älteren Leuten und Müttern oft auch mit kleinen Kindern bestand. Mindestens 30 sek, wenn nicht gar 1 min lang explodierten Böller und Raketen über unseren Köpfen und in der Menschenmenge. Bis auf einen kurzen Schrecken und kleinere Verletzungen ist, gottlob, nichts passiert. Was aber zu größter Empörung führte war, dass die gottverdammte sog. „POLIZEI“ noch nicht einmal anstalten machte, die Böllerwürfe zu unterbinden, geschweige denn die Täter zu fassen. Selbst als wütenden Spaziergänger auf die sog. Polizei losstürmten und auf diese einredeten und sie beschimpften wieso sie denn die Antifa-Bengel nicht verfolgen und dingfest machen täten, winkten diese nur lächelnd ab, und gingen einfach tatenlos weiter.

Es war klar, dass die Polizei keineswegs an der Verfolgung der Straftäter oder gar Aufdeckung derer Verbrechen interessiert
war, sondern mutmaßlich sogar selber schon im Vorfeld bescheid wusste, bzw. wahrscheinlich sogar gemeinsame Sache mit der Antifa-Kanaille macht. Ein Tag der Schande für die Lübecker sog. „Polizei“, welche sich dann auch den Rest des Zuges eine Menge an
Schmähungen und Beschimpfungen von den wütenden Spaziergängern anhören durfte.

Polizei die einfach zuguckt wie Linkspack (gefühlt) minutenlang Böller auf kleine Kinder wirft, und dann achselzuckend einfach weitergeht, und den Spaziergängern Schutz verweigert… wirklich reife Leistung. Volksverräter in Uniform ! Viele Spaziergänger sprachen kurz darauf auch davon, dass man sich dann in Zukunft wohl besser selber bewaffnen müsse, um den Schutz für die Veranstaltung dann lieber selber zu übernehmen, und zwar gegen Antifa als auch gegen die sog. „Polizei“, welche ja eh nichts weiter als ein krimineller Werksschutz der Mafia-Organisation BRD ist.

Ihr seht also, es war gestern ordentlichwas los in Lübeck.

Hi Ella,
ich war am Montag, 7. 2., in Lübeck, und wie man im nachfolgenden Ein-Minuten-Video sehen kann, hat die Straße da noch „gebrannt“. War extra aus HH gekommen, weil ich wusste, Taylor ist dabei. Carsten Jahn filmte für seinen Livestream. Sensationelle Stimmung. Sogar auf der Autobahnbrücke hielten die Autos neugierig an, und da diese Masse von mehreren Tausend Menschen von der Polizei durch Lübecks Wohnviertel geleitet wurde anstatt wie sonst durch die Innenstadt (warum, weiß ich nicht), konnte man sehen, wie die Leute in ihren schicken Wintergärten regelrecht vom Sofa gefallen sind (Durchlaufzeit der Menschen in den schmalen Straßen bis zu 20 Minuten).
Vorletzten Montag in Buxtehude: Spaziergang von der Polizei aufgelöst. Auch hier gehen von einst 500 bis 600 Menschen in der Spitze im Januar/Februar nur noch ein paar Dutzend hin. Gestern in Hamburg-Reinbek wie immer stabil 100 bis 150 Leute. Die Polizei lässt einfach laufen bzw. fährt irgendwann einfach weg. Aber es hat nachgelassen, eindeutig, da gibt es sicher nicht nur einen Grund. Doch JETZT ist es noch wichtiger als im Januar.
Sorry, das war jetzt noch mehr off-topic, und wenn schon: Samstag ist die Kunsthallen-Demo in HH wieder am Start, wo ja im Januar gut 12.000 Menschen durch die Stadt zogen, bis Herrn Tschentscher einfiel, dass es nun um seinen Ruf geht und er den Infektionsschutz vorschob, um das Verbot einzuleiten.

Lübeck außer Rand und Band:
https://www.youtube.com/watch?v=bFGe5wVW7yo

„worauf hin Leute wie Albert S. mich anmachten und erklärten: „Wieso, ich hätte auch sofort so ein Schild getragen, weil ich würde auch nicht mit „Nazis“ laufen“.“

Um mal für mich zu sprechen, auch wenn ich nicht Albert heiße 😉 :

falls ich so geschrieben haben sollte (kann sein), hatte ich die Zusammenhänge nicht verstanden. So wie Sie es darstellen sehe ich jetzt auch ganz klar die Spaltungsabsicht – und hätte auch kein solches Schild getragen!

War dann hoffentlich nur ein Missverständnis. Friede? 😉

Bei uns hier hat sich die Antifa verpisst und auch die „Omasgegenazis“ wissen inzwischen wohl was besseres am Montagabend zu tun, als sich öffentlich lächerlich zu machen.

Andererseits gab es auch fast immer zwei Demos: eine angemeldete mit Angst-Maske und eben Spaziergänger, die sich dann kurz der angemeldeten anschließen oder auch nicht. Ich war immer bei beiden dabei, bei beiden OHNE Angst-Maske.

Da Sie es offensichtlich nicht für nötig befinden, mir zu antworten:

Was veranlasst Sie zu solchen offensichtlich beleidigend gemeinten Sätzen wie „offenkundig storzdämlicher Leute dabei, …“?

ich glaube, ich muss meine Meinung über Sie korrigieren. Das Friedensangebot ist hiermit zurück gezogen. ich vermute mal, Sie sind ein Troll der hier Spaltung und Aggression provozieren soll.

Dass Sie, ella2, hier den Superaktivisten raushängen – ja, das kann jeder behaupten und so tun als ob.

Schreiben OHNE Unterschrift sind rechtsunwirksam und somit ungültig.

Weite Infos dazu:

Unter Urteile, Beschlüsse und Bescheide gilt eine Unterschriftspflicht!
https://zerolink.ml/14SKZnJRicQyg2iqV7Zq1Jjv2b6mpBb84h/pdf_files/juristisches/Unterschriftspflicht%20-%20v2.1_2019_51.pdf

Staatshaftung aufgehoben!
https://zerolink.ml/14SKZnJRicQyg2iqV7Zq1Jjv2b6mpBb84h/pdf_files/juristisches/Staatshaftung_aufgehoben.pdf

Videos zu Unterschriften:
Sommers Sonntag 23 – Unterschriften
https://invidious.snopyta.org/watch?v=UCKiY8WNsiI

Unterschriften
https://invidious.snopyta.org/watch?v=ZndAL-z4dyY

Unterschrift „Im Auftrag“
https://invidious.snopyta.org/watch?v=io-0ZGp8ddw

Hallo,

das ist ein guter Punkt. Wirft man einen Blick in den §37 VwVfG, und ein Bescheide ist ja ein Verwaltungsakt, steht da:

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

Allerdings steht hier auf die Frage geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit erhalte ich immer wieder Bescheide von deutschen Behörden (z.b. Finanzamt), aus denen nicht ersichtlich ist, welcher Mitarbeiter der Behörde genau den Bescheid erlassen hat. Aus den Bescheiden geht lediglich eine Zimmernummer der Behörde hervor. Habe ich ein Recht darauf zu erfahren, wer genau den Bescheid erlassen hat und wenn ja, woraus ergibt sich ein solches Recht ?

Die Antwort eines Rechtsanwalts lautete, zumindest 2013, wobei sich hier nicht viel geändert haben wird:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts nachfolgend beantworten möchte. Beachten Sie jedoch, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits, die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann.
Ein Verwaltungsakt muss grundsätzlich inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 37 VwVfG ).
Ein Teil der Bestimmtheit ist auch der Name des Sachbearbeiters bzw. dessen Unterschrift. So bestimmt § 37 Abs. 3 VwVfG , dass ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten muss.
Hierzu gibt es aber eine für die Praxis bedeutende Ausnahme.
Nach § 37 Abs. 5 VwVfG darf bei einem schriftlichen Verwaltungsakt , der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, abweichend von § 37 Absatz 3 VwVfG die Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Sie haben daher leider kein Recht zu erfahren, welcher Sachbearbeiter Ihren Steuerbescheid erlassen hat.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Vorschrift des § 37 Abs. 5 VwVfG als verfassungskonform an.
So wurde explizit entscheiden, dass der Umstand, dass auf einem Steuerbescheid kein Name des Sachbearbeiters erscheint weder den einzelnen Bürger in seinem Wert als Persönlichkeit berührt noch darin ein Verstoß gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip gesehen werden kann.
Begründet wurde dies damit, dass der für die Entscheidung verantwortliche Beamte sich jederzeit aufgrund der Steuernummer ermitteln lässt.
Sie können den Steuerbescheid daher nicht wegen eines formellen Verstoßes angreifen. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu ist schlüssig.

Denn aus einem Verstoß gegen § 37 Abs. 3 würde sich in aller Regel keine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ergeben. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt nur nichtig, der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, und die erlassende Behörde nicht erkennen lässt.
Das Fehlen eines Namens bzw. der Unterschrift ist unerheblich, weil in den allermeisten Fällen der Charakter des Bescheids als verbindlicher Verwaltungsakt außer Zweifel steht.
Wenn Sie jedoch Fragen zum Antrag haben, dann können Sie sich selbstverständlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder seinem Vertreter verbinden lassen um diese zu klären.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Wenn Sie noch Fragen haben, oder etwas versehentlich unklar geblieben ist, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Christopher Volke
Rechtsanwalt

Viele Grüße
das Corona Blog Team

Das ist jetzt noch kein Verwaltungsakt, sondern nur die „Anhörung“ vor dem eigentlichen Verwaltungsakt (Bußgeldbescheid) im Sinne von § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz – dem dann natürlich entsprechend der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung zu entgegnen ist. Relevant vielleicht noch § 41 Abs. 2 VwVfG (Bekanntgabe des Verwaltungsakts): Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. „Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.“ (!)

Hallo,

wir sind keine Anwälte, aber für uns klingt §35 VwFfG sehr danach, als ob der Bescheid ein Verwaltungsakt ist:

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Ich stimme da eher „Eispickel“ zu. „Unselbständige Verfahrenshandlung, die der Sachverhaltsaufklärung dient.“ Und wenn ein VA nicht unterschrieben werden muss, dann muss es ein solcher Wisch ja erst recht nicht.

Auch bei der Berliner Feuerwehr hält jetzt 1984-Neusprech Einzug: „Nach unserer Kenntnis haben sich über 680 Angehörige aller Bereiche der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr dieser Aufforderung [zum Nachweis des Impfstatus] widersetzt.“ Einer Aufforderung kommt man nach oder man kommt ihr nicht nach. Das klingt jetzt stattdessen fast wie Widerstand gegen die Staatsgewalt unglaublich! (Quelle: https://de.rt.com/inland/134517-berliner-feuerwehr-erstellt-listen-uber/ )

In Rheinland-Pfalz hat man Sinn für aussagekräftige Adressen:

BioNtech Mainz :
An der Goldgrube (dort landet das Steuergeld für den Impfstoff)

Gesundheitsamt Alzey:
An der Hexenbleiche (dort werden die Ungeimpften zu Dämonen abgestempelt)

Falls ich überhaupt auf so ein Schreiben reagieren würde, so würde ich mich nach dem Namen des Impfpräparates erkundigen, welches tatsächlich gegen SARS-Cov-2 schützen soll plus Beleg für diese Behauptung.

Die nicht vorhandene Unterschrift beweist, dass da faschistoide Kriminelle am Werk sind. Dieser Abschaum kennt nur Erpressung. Die hohen ehrwürdigen Bäume warten schon auf den Tag der Gerechtigkeit, weil sie große Lasten der vielen Unmenschen tragen müssen.

Man muss sich mal diesen Irrsinn eines völlig durchgeknallten Psychopathen anhören:

https://uncutnews.ch/yuval-hararis-warnung-vor-hackbaren-menschen-auf-dem-wef-wird-realitaet-die-darpa-erforscht-vorbewusste-gehirnsignale-um-zu-wissen-was-jemand-fuer-wahr-haelt-oder-nicht/

Ob die Gesundheitsämter, die an diesem nicht mehr in Worte zu fassenden Verbrechen mitarbeiten, detailliert wissen, wohin die Reise gehen soll?

Nächstes WEF-Treffen Ende Mai in Davos … .

Bin auch aus Sachsen und will diese Spritzen auf gar keinen Fall.
Könnte jetzt so einiges erzählen und denke mal, dass das auch der Grund ist, warum wir geimpft werden oder fliegen sollen: die Polizei!

Bin auch in RLP. Wie ich in einem anderen Artikel in den Kommentaren bereits geschrieben hatte, kam „mein“ Schreiben sogar schon am letzten Freitag. Mail an euch ist raus.

Was werden Sie tun?

Wollen Sie sich vielleicht an Beate Bahner wenden?

Hier das Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung nach § 95 AMG, von Beate Bahner, Stand 27.12.2021:
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf

Stellen Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung und Erpressung!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewaltschutz-ratgeber-fuer-taeter-und-opfer_030022.html

„Wann greift der Gewaltschutz?

Gleichgestellte Verletzungen sind Drohung, Eindringen in die Wohnung und Belästigung:

Drohen meint das Inaussichtstellen von Verletzungen des Körpers der Gesundheit oder der Freiheit. Dies kann schlüssig oder versteckt erfolgen.

Deshalb hat der Gesetzgeber dem Opfer die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gewährt, sodass das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung zum Gewaltschutz treffen kann.“

Also ich habe keine Rechtschutzversicherung (dachte nie, dass ich das brauche, braver Bürger und so) und die Gewerkschaft wird mir erst rechtliche Unterstützung (und hoffentlich halten die sich auch an ihre Zusage) geben, wenn der Arbeitgeber konkrete Schritte gegen mich einleitet. Gegen das Gesundheitsamt müsste ich anwaltliche Unterstützung also selbst finanzieren.

Kollege von mir hat allerdings Versicherung, eventuell könnte der etwas tun, aber: Wäre das echt sinnvoll bzw. würde überhaupt was bringen zu versuchen die Impfpflicht/Nachweispflicht an sich anzugreifen? Und wenn ja wie und bei wem? Denn das ist doch genau das, was die Gruppe getan hat, die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat und deren Eilantrag wurde abgelehnt!

Bisher wird in RLP scheinbar tatsächlich genau nach dieser Handreichung gehandelt, die Frau Dr. Röhrig vorliegt:
https://t.me/RA_Roehrig/384

Fallgruppe 1 (die ohne Nachweis) bekommt erst mal einen Brief mit der Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nun doch einen Nachweis vorzulegen. Geschieht das nicht, so gibt es getrennt Bußgeldverfahren (Anhörungsfrist 2 Wochen) und Verbotsverfahren (Anhörungsfrist 4 Wochen). Wir werden das morgen noch mal besprechen, aber mir persönlich erscheint es aktuell am Sinnvollsten noch nichts zu tun. Wenn wir jetzt handeln wissen die nur früher als nötig, dass wir keinen Nachweis vorlegen werden. Unsere Argumente werden wir dann vorbringen, wenn tatsächlich diese Anhörungsfristen dann laufen.

Ich kann in der Hinsicht auch nicht nachvollziehen, warum Frau Dr. Röhrig in ihrer Einschätzung der RLP-Handreichung dann schreibt, dass ihrer Meinung nach keine Einzelfallprüfung durchgeführt wird. Die Einzelfallprüfung gibt es dann doch während der Anhörungsfristen? Oder verstehe ich das mit Anhörung falsch? Da geht es dann doch darum, dass man seinen konkreten Fall schildert und eigene Argumente nennt, die dann hoffentlich auch bei der Entscheidung berücksichtigt werden? So weit jedenfalls die Theorie, überprüfen, ob die eigenen Argumente wirklich gelesen und berücksichtigt wurden, kann man wohl kaum.

Ich fürchte aber so oder so nach den radikalen Äußerungen unserer Landesregierung und dem mitarbeiterfeindlichen Verhalten unseres Arbeitgebers, dass die Sache nicht gut für mich (und die anderen betroffenen Kollegen) ausgehen wird.

Das ist schon ganz in Ordnung so, wie Sie sich das weitere Vorgehen vorstellen. Ich denke, Frau Dr. Röhrig hat das so gemeint, dass die Behörden in RLP aufgrund der Formulierungen in den Handreichungen keine Einzelfallprüfung vorgesehen haben. Aber hat sie nicht auch geschrieben, dass das dem einzelnen das Argument in die Hand gibt, dass die Behörde ermessensfehlerhaft handelt? Sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör – das üben Sie entweder bereits jetzt aus oder, wie Sie sagen, später während der Anhörungsfrist. Da argumentieren Sie dann sachlich und einzelfallorientiert (It-Tätigkeit – Verwaltungsgebäude – kein Patientenkontakt etc.) Was positiv ist, erwähnen Sie. Das muss das Gesundheitsamt berücksichtigen und in seinem späteren Bescheid auf Ihre Argumente eingehen. Das heißt nicht, dass die Ihren Argumenten nachgeben müssen, aber das Amt muss sich damit auseinandersetzen. Kriegen Sie alle den gleichen 08/15 Antwortbrief, ohne dass man auf Ihre Ausführungen einging, argumentieren Sie mit Verletzung des rechtlichen Gehörs und ermessensfehlerhafter Entscheidung, weil Ermessen ggf gar nicht ausgeübt wurde. Irgendwie so. Und scheuen Sie die Anwaltskosten nicht, wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht. Von diesen ganzen Nebenkriegsschauplätzen wie Strafantrag gegen den Staat halte ich hier gar nichts. Sie verzetteln sich nur und outen sich als querdenkerischer Coronalleugner – dann sind Sie der Erste, der rausfliegt. Diese ganzen Grundsatzargumente sind was fürs Gerichtsverfahren. Sie können bestenfalls reinschreiben, dass Sie sich vorbehalten, die Rechtmäßigkeit der rechtlichen Vorgaben anwaltlich überprüfen zu lassen, so dass diese Tür offen bleibt. Und das Gewaltschutzgesetz passt schon mal gleich gar nicht. Das kommt erst ins Spiel, wenn Sie vor lauter Frust Ihren Partner verprügeln.

Wie erfolgreich würden Sie denn einen Widerspruch bei einem Bußgeld, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sehen?
Vor allem in Hinblick dessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der „Pflegekräfte“ abgelehnt hat.

Zumindest zeigt die Erfahrung bei Bußgeldern auf Versammlungen, dass Richter diese meist einstellen, das muss aber ja, da ein anderer Sachverhalt, nichts heißen.

Noch mal an Sirius: bite entschuldigen Sie den gereizten „Kommandoton“ von vorhin. Meine Geduld mit den Verhältnissen in D ist wirklich bei Oberkante Unterlippe angekommen. Ich muss versuchen, ruhig zu bleiben. Nächsten Monat ist Schlüsselübergabe in NL und ich versuche, mich hier auf dem blog zu entspannen. Grüße

An das blog-team: Ihre Frage oben enthielt leider keine Antwortfunktion, aber geht ja sicher auch so. Erst mal denke ich, kommt es ja auch darauf an, dass möglichst eine Vielzahl von substantiierten Schreiben bei den Ämtern eingeht. In der Hoffnung, dass die Vorgänge, die Arbeit machen, dann erst mal liegen. Widerspruch aus den allgemeinen Gründen – Nicht-Nutzen der Impfung, gesundheitliche Nachteile etc – halte ich im Verwaltungsverfahren nicht für erfolgreich angesichts der BVerfG-E. Kein Behördenmitarbeiter wird sich mit der Eilentscheidung auseinandersetzen und zu einem anderen Ergebnis kommen. Als
Anwältin würd ich es dann trotzdem machen Im weiteren Verlauf – wenn es dann irgendwann mal vor den OVG’en landet, wer weiß. Und noch gibt es ja auch keine Hauptsacheentscheidung vom BVerfG. Es ist nur die Frage, ob der einzelne Privatmann bereits so ausführlich auf dieses Thema eingehen sollte. Wenn die Ämter alle mit den gleichen Musterbriefen überschwemmt werden, gibts auch den gleichen Muster-Ablehnungsbescheid. Bei Privatpersonen befürchte ich außerdem, ohne jetzt konkret jemanden zu meinen, dass argumentativ übers Ziel hinausgeschossen wird und man dem Gegner unwillentlich Gegenargumente in die Hand gibt. („Unvorsichtiger ignoranter Coronaleugner“). Wenn die Ämter ne Quote erfüllen wollen, werden sie nicht die besorgte und um Hygiene bemühte Krankenschwetser, die eh schon Durchblutungsstörungen und zu Hause zwei kleine Kinder hat, vor die Tür setzen. Aussichtsreich sind daher im Moment m.E., wenn überhaupt, die Einzelfälle aufgrund der konkreten Umstände. Dass man alles reinschreibt, was im individuellen Fall günstig erscheint. Vom persönlichen Thromboserisiko bis hin zur Tätigkeit fernab irgendeines Patienten im Verwaltungstrakt. Es gibt ja nur drei Möglichkeiten. Resignieren, also zahlen und ggf Arbeitslosigkeit, oder juristisch kämpfen oder flüchten, sprich Jobwechsel. Man muss bei solchen Sachen einfach aufpassen, dass man sich nicht um Kopf und Kragen redet, wenn man eigentlich nur seinen Job retten wll. Wenn man die individuelle Situation schildert, ist diese Gefahr geringer, als wenn man das ganz große Besteck rausholt. Ich würds so machen, aber ich würd auch jedem raten, sich im Zweifel anwaltlich beraten bzw vertreten zu lassen. Wenn es nur um ein Bußgeld ginge, ja mei, aber es geht um ein Tätigkeitsverbot.

Danke für Ihre Kommentare hier.
Ich bin in Niedersachsen, arbeite in der Pflege und warte jetzt auch auf das Fallen des Damoklesschwertes.
Habe zwar ein Attest, aber inwieweit das ausreicht, um die Strafmaßnahmen abzuwehren, weiß ich nicht.

Ich bin sprachlos, dass ich jetzt ein paar Jahre vor der Rente noch einen Jobwechsel machen muss.

Finde das beunruhigendste das Bußgeld. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und bin deshalb dankbar für jeden juristischen Rat, wie man sich wann verhält.

Wenn sich das Ges.Amt meldet, sende ich eine Email.

Kein Problem. Ich habe mich nicht angegriffen gefühlt. 🙂 Im Gegenteil, danke für Ihre Ausführungen! Besonders die Information, dass man dem Bescheid des Gesundheitsamtes entnehmen können muss, dass dieses sich tatsächlich mit meinen Argumenten auseinander gesetzt hat, war hilfreich. Jetzt weiß ich, dass ich denen dann auf den Zahn fühlen kann“, wenn sie einfach nur einen Standardbescheid schicken und habe sogar ein paar Tipps bekommen, was ich da selbst schreiben könnte, falls ich keinen Anwalt habe.

Aber wegen dem Anwalt – da Sie ja auch meinen, es wäre gut einen zur Unterstützung zu haben: Ist es Ihnen (oder einer anderen sachkundigen Perosn hier) möglich da eine Einschätzung abzugeben, welche Kosten da ca. auf einen zukommen könnten? Reden wir eher über 1000€ oder über 5000€ oder über noch mehr? Vielleicht stelle ich mir das ja viel teurer vor, als es tatsächlich wäre. Ich kenne mich da halt überhaupt nicht aus.

Nachdenken werde ich auch über „Diese ganzen Grundsatzargumente sind was fürs Gerichtsverfahren.“ und „Widerspruch aus den allgemeinen Gründen – Nicht-Nutzen der Impfung, gesundheitliche Nachteile etc – halte ich im Verwaltungsverfahren nicht für erfolgreich angesichts der BVerfG-E.“
Mein ursprünglicher Plan war mit der Schilderung der individuellen Situation und Gründe zu beginnen, weil das ist ja das Wichtigste, da es um eine Entscheidung über mich geht, dann aber mit „Impfung bietet keinen Fremdschutz, daher macht die Impf-/Nachweispflicht im Gesundheitswesen insgesamt keinen Sinn“ u.ä. allgemeinen Argumenten weiter zu machen. Aber vielleicht werde ich tatsächlich auf die allgemeinen Argumente verzichten. Auch wenn es mir sehr widerstrebt, weil ich dann das Gefühl habe, die völlig verdrehte und sinnfreie Grundlage dieser Impf-/Nachweispflicht durch Schweigen auch noch als Wahrheit anzuerkennen, grrr…. (Ja, meine Nerven liegen zur Zeit auch immer wieder ziemlich blank.)

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und gute Verbündete. Da kommt noch was auf uns alle zu. Ich weiß nicht, ob ich die Nerven dazu haben werde, aber was Sie schreiben, klingt strukturiert und vernünftig.

Danke sehr. Genau das, also viel Kraft und gute Verbündete möchte ich hiermit auch allen anderen Betroffenen (ob jetzt betroffen oder erst später z.B. wegen abgelaufenem Genesenenstatus) wünschen!

Strafanzeige gegen mehrere: einmal das Gesundheitsamt vertreten durch …., dann das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch ….. und gegen die BRD vertreten durch ….. . Warum nicht? Ich würde alles versuchen.

Sonst stimme ich Ihnen zu. Es ist wohl besser, erstmal so besonnen wie Sie es schreiben mit der Situation umzugehen.

Allerdings für einen anwaltlichen Rat ist es finde ich nie zu früh. Und es wenden sich sicher viele betroffene jetzt an Anwälte, die dann auch nach und nach an ihre Kapazitäts-Grenzen kommen. Deshalb würde ich unbedingt jetzt schon den Kontakt herstellen.
Mailen Sie Frau Bahner oder einem anderen aufgeklärten Anwalt das unsägliche Schreiben des Gesundheitsamts Alzey mit der dringenden Bitte um einen Gesprächstermin.

Was die Kosten angeht, es gibt die sogenannte Prozesskostenhilfe für Gerichtsverfahren, und Sie können bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe (nach § 44 RVG erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung für die Beratungshilfe aus der Landeskasse) beantragen.

Schauen Sie dafür mal online nach oder fragen Sie direkt beim Amtsgericht Alzey nach.

Bine und Sirius: Sirius ist berufstätig in einem Angestelltenverhältnis. Das halte ich für ziemlich ausgeschlossen, dass er aufgrund seiner finanz. Situation Anspruch auf Beratungshilfe haben könnte.

Die Kanzlei Beate Bahner ist überlastet und versendet automatisierte E-Mails. Außerdem hatte sich Frau Bahner vor ein paar Monaten extrem blauäugig zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf Video geäußert, im Sinn von „Es wird gar nichts passieren“. Dass das Gegenteil der Fall ist, liegt hier nun in Form von Beweisen vor. Und richtig übel, was hier die SPD geführte Regierung hier als Sofortmaßnahme abzieht – dabei gibt es hier immer noch viel wichtigere Baustellen: https://fb.watch/bQLn4Dov1r/ Dreyer hatte ja Mitte Februar verkündet, dass sich das Bußgeld auf 500 € beschränken soll. Die Schreiben sind jetzt erst einmal eine Anhörung im Sinne von § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz. Ich selber würde wahrscheinlich zurückschreiben, dass ich Angst vor möglichen Nebenwirkungen der Impfung habe und nicht verstehe, warum ich mich impfen lassen soll, wenn inzwischen hinlänglich bekannt ist, dass die Impfung nicht vor Weitergabe des Virus an die von mir Gepflegten schützt. Sollte dann trotzdem der Bußgeldbescheid kommen, muss dem widersprochen und am Ende wahrscheinlich vorm Verwaltungsgericht geklagt werden. Dort wird man sich das ansehen, was der Ausgangspunkt des Schriftverkehrs gewesen ist.

Vielleicht ändert sich etwas, wenn man die Angehörigen bittet, dass sie ihre Heimbewohner abholen müssen, da kein Personal zur Verfügung steht. Neue Pflegeheimanträge gleich ablehnen. Heim-Schließung beantragen und in Krankenhäusern ebenfalls. Machen wir auf arbeitslos und belasten das soziale System. Ich hab echt die Schnauze voll.

Wenn man weiß, dass besonders alte und vulnerable sehr unter dem virus leiden ist klar, dass jeder der den Virus ins Heim bringt für die Alten eine Gefahr darstellt. Wenn man soweit nicht denken kann, dann ist es wirklich besser, dass man diesen Job nicht macht. Omikron ist viel infektiöser, daher muss man unsomehr drauf achten, dass die Viruslast durch die Imfung reduziert wird. Anderes zu behaupten ist bullshit. Die Impfe wirkt nicht sehr gut, aber gut und somit ist es viel besser als dort ungeimpft zu arbeiten. Und wer sich über eine Impfpflicht aufregt, der vergisst, dass die Verbreitung und weitere Maßnahme erst durch die geringe Impfquote notwendig werden, denn es werden jene geschützt, die sich nicht schützen wollen.

Meine im Pflegeheim arbeitende Kumpelline berichtete neuerlich, dass bei denen innerhalb von 8 Tagen 10 Personen gestorben sind; bei weiteren 5 wird der Tod in den nächsten Tagen erwartet. Die gesamte Demenzstation und noch eine weitere sind unter Quarantäne. Die C-positiven Demenzpatienten müssen den ganzen Tag im Speiseraum verbringen, während die Gesunden in ihren Zimmern praktisch eingesperrt werden… Alle sind geboostert oder geplumpt und genesen…
Irrsinn kennt keine Grenzen…

Bei mir vor dem Haus geht immer eine 82- jährige vom Pflegeheim gegenüber spazieren. Gestern sprach ich mit ihr.
Zum Schluss platzte es aus ihr heraus-(sinngemäß) :
“ Die sind doch verrückt, die übertreiben doch total mit ihrem C..ich habe die Schnauze voll.!“
Ich weiß von ihr dass sie schon 3 x ge im pft wurde…

Sie tat mir richtig leid !

Simone, so sehe ich das auch. Habe gestern gelesen, dass eine amerikanische Airlines, die den Ungeimpften gekündigt hat, diese nun wieder einstellen wollen. Es muß leider immer etwas passieren, damit die wach werden (Engpässe). Ich finde das zwar sehr traurig, aber so ist es nun einmal. Die Erlasser dieser entwürdigen Impfpflicht, denken immer noch, dann werden sich diese impfen lassen. Überzeugt werden sie erst dann, wenn Engpässe auftreten und sich die Ungeimpften dennoch nicht impfen lassen.

Stellung zu beziehen bei der Faktenlage sollte ziemlich einfach sein. Insbesondere der Hinweis auf die Wirksamkeit der Impfung ist mit dem RKI Wochenbericht vom 17.03.2022 ganz schnell entkräftet. Ebenso hilfreich kann der Hinweis auf eine bedingte Zulassung mit offiziellen Zahlen über schwere Impfnebenwirkungen sein. Dem Gesundheitsamt würde ich als Pflegekraft die Hammelbeine damit lang ziehen.
Wer Menschen in diese Giftspritze treiben will, macht sich mindestens wegen Totschlags schuldig.
Wird vermutlich nicht mehr lange dauern, bis die Gesundheitsämter von Anwälten damit konfrontiert werden.

Die Gesundheitsämter arbeiten nur nach Gesetz! Die sind der verlängerte Arm der Regierung. Und gegen den Staat zu klagen übernimmt keine Rechtsschutzversicherung.

Die handelnden Sachbearbeiter begehen Nötigung.

Es ist Klage direkt gegen die Person möglich, „im Auftrag“ schützt hier keinen, da gegen internationales Recht und Naturrecht und auch jeden Sinn und Sachlage verstossen wird.

Ich finde nicht, dass der RKI-Bericht zur Argumentation taugt.
Es wird nach wie vor die Impfwirksamkeit hochgelobt.
Allerdings ist der Tenor doch immer noch so, als ginge es bei der „Infektionslage“ darum, die Wirksamkeit einer Spritze beweisen zu müssen und nicht um den Gesundheitszustand von Menschen.
Der ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab.
Es wäre an der Zeit, von Forschungen und Erkenntnissen dbzgl zu hören!

„Insbesondere der Hinweis auf die Wirksamkeit der Impfung ist mit dem RKI Wochenbericht vom 17.03.2022 ganz schnell entkräftet. Ebenso hilfreich kann der Hinweis auf…“

Die persönlichen Ansichten werden nicht abgefragt. „Ich bin nicht geimpft.“ Oder nur ein Kreuz, falls ein Antwortvordruck beiliegt, zurück als (Übergabe-)Einschreiben.
Nun kann diese Person in der neuen Kategorie Mensch geführt werden. Ein Mensch, der für andere Menschen eine Lebensgefahr darstellt, was aus einem der Anschreiben unmißverständlich hervorgeht.
Fallen die Daten dieser neuen Menschen in die Hände von fanatischen Datendieben oder wählen die Impflinge ihren Hitler, ….

Herr Bodo Wenzlaff schrieb am 13.03.2004 folgenden Kommentar:

„Der Wahnsinn der Welt und das schmerzend helle Bewusstsein“
https://www.nd-aktuell.de/artikel/50196.der-wahnsinn-der-welt-und-das-schmerzend-helle-bewusstsein.html

angesichts dieses fortdauernden Irrsinns:

https://uncutnews.ch/the-corbett-report-globalisten-veroeffentlichen-ihren-zeitplan-fuer-die-gesundheitstyrannei/

https://corbettreport.substack.com/p/globalists-release-timeline-for-health?s=r – englisch.

geht es mir ähnlich.

Die Gesundheitstyrannei wird durch die explodierenden Schäden der Impfung schnell an dynamisch verlieren. An dynamisch gewinnen wird der Russland-Ukraine-Konflikt. Viele meinen, er wird nur in der Ukraine ausgetragen werden. Weit gefehlt. Das angloamerikanische System wird dafür sorgen, daß der Krieg nach Mitteleuropa zieht. Mehr zu dem Thema von Christian Kreiß in „Der erlösende erste Schuss“. Sollte das passieren, ist die allgemeine Impfpflicht oder einrichtungsbezogenen Impfpflicht unser geringstes Problem. Krieg vor der eigenen Haustür ist für die meisten Deutschen gar nicht mehr vorstellbar.

https://apolut.net/der-erloesende-erste-schuss-von-christian-kreiss/

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