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RA Schmitz äußert sich nun selbst zum Soldatenprozess: „Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar“

Wilfried Schmitz findet klare Worte für den Prozessausgang, beim sogenannten Soldatenprozess: „Tatsächlich muss man sich mit der Tatsache anfreunden, dass die gesamte Beweisaufnahme letztlich nur eine Fakeveranstaltung war, man war überhaupt nicht daran interessiert die Ergebnisse der Beweisaufnahme wirklich zu verwerten.“ Der Focus titelte bereits am 07.07. um 6:48, dass die Klage abgewiesen wurde, obwohl das Gericht in der Verhandlung, am Tag zuvor, offiziell mitteilte, dass dies erst gegen 11:00 Uhr Mittag verkündet werden soll. Deshalb wird nun ein Befangenheitsantrag gestellt, wobei Schmitz bereits limitierend erwähnt, dass diese, da Richter unbefangene Götter sind, so gut wie nie durchgehen.

Nun äußert sich der mandatsführende Anwalt Wilfried Schmitz, zum sog. Soldatenprozess in Leipzig, bezüglich der Duldungspflicht in der Bundeswehr. Der Prozess wurde leider verloren (worüber wir hier berichtet haben). RA Gordon Pankalla interviewt heute Wilfried Schmitz und hält fest, dass sich dieser erstmal vom Prozessausgang erholen hat müssen. Das Urteil hat viele Menschen erschreckt und zeigt wohin sich die deutschen Gerichte bewegen. Es wurde vielfach die Kritik geäußert, dass man als Anwalt niemals davon ausgehen kann einen Prozess zu gewinnen und dass Versprechen damit einhergingen. RA Pankalla spricht davon, dass man als Anwalt davon überzeugt ist, dass man gewinnt. Wilfried Schmitz sagt selbst:

Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar.

Wilfried Schmitz

Gesamte Beweisaufnahme war letztlich nur eine Fakeveranstaltung

Anders als bei der „Verhandlung“ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege, wurden in Leipzig erstmals auch Beweise erhoben. Das unterscheide sich laut Schmitz von anderen „Corona“ Prozessen, dass hier seines Wissens erstmals eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hat.

Erstmals wurde ein Gericht vom Publikum ausgelacht.

Wilfried Schmitz

Viele Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Dem Vorwurf „man hätte zu wenige Beweisanträge gestellt“ kann so entgegnet werden. Zwingende Argumente wurden vom Gericht nicht reflektiert, weshalb nun ein Befangenheitsantrag gestellt werden soll.
Auf der Website von RA Schmitz steht dazu:

In einem aktuellen Interview äußert sich Wilfried Schmitz nun selbst zu dem Soldatenprozess. Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.
[…]
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

Die Frage ist: Kam das Gericht schon am 06.07. zu einem Ergebnis?

Es sieht so aus, als wären die Richter bereits am 06.07. zu einem Ergebnis gekommen. Der Focus titelte bereits am 07.07. um 06:48 Uhr „Klagen abgewiesen: Corona-Impfung für Bundeswehr-Soldaten bleibt verpflichtend“. Dies erscheint merkwürdig, denn die Richter sagten am 06.07. gegen 18:00 Uhr, dass sie noch zu keinem Ergebnis gelangten und am nächsten Tag weiter beraten müssten. RA Schmitz verwundert dies, denn dazu hätten sich die Richter nachts beraten müssen, was sehr ungewöhnlich wäre. Außerdem müssen erst die Beschwerdeführer und die Öffentlichkeit im Saal informiert werden. Allerdings veröffentlichte der Focus die Entscheidung bereits vor dem Abschluss der Gerichtsverhandlung.
Die Richter wurden bereits um eine dienstliche Stellungnahme gebeten.

Es werden auch Befangenheitsanträge gestellt, gegen diese Berufsrichter. Damit die auf keinen Fall bei den anderen Verfahren mitwirken. Ob das was bringt, wir wissen beide als Anwälte, das Befangenheitsanträge so gut wie nie Erfolg haben. Die Richter halten sich allesamt für unbefangen, für unbefangene Götter, die kennen angeblich keine Befangenheit mehr, können nicht befangen sein. Aber Fakt ist, jeder Anwalt hat verfahren erlebt, wo er sehr wohl den Eindruck hatte, dass ein Richter befangen agiert. Dafür wurde auch dieses Institut geschaffen, es steht im Gesetz. Also ist ja wohl der Gesetzgeber selbst davon ausgegangen.

Wilfried Schmitz

Auf der Website von Wilfried Schmitz, welche nun auch die offizielle Website für alle weiteren Geschehnisse in der Zukunft sein wird, findet man noch folgende Aussagen zu dem Prozess zu lesen:

Wichtig: Das Verfahren in Leipzig ist durch den unsäglichen Beschluss vom 7.7.2022 noch nicht beendet worden !!! Warum das so ist wird nachfolgend begründet.

I.

!! Hier findest Du alle Informationen zum Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG in Leipzig gegen die Duldungs- bzw. Impfpflicht der Soldaten der Bundeswehr !!

Worum geht es bei diesen Verfahren?
Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hat am 24. November 2021 die Aufnahme dieser vermeintlichen „Schutz“-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen.

Das BVerwG entscheidet hierüber in erster und letzter Instanz.
Die 1. Verhandlung dieser Wehrbeschwerdeverfahren zu AZ.  1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt: hier klicken
Der 2. und 3. Verhandlungstag folgten dann am 7. & 8. Juni 2022, wobei am 7. Juni ein Vertreter des RKI (zur angeblichen Wirksamkeit der Covid-19-mod. mRNA-Injektionen) und des PEI (zu Sicherheitsberichten des PEI) befragt wurden: hier klicken
Am 6.7.22 folgte dann der 4. Tag der Beweisaufnahme, und am 7.7.2022 wurde dann ein Beschluss verkündet, der nach dem Eindruck aller, die diese Verfahren vor Ort verfolgt haben, nur als unfassbarer Justizskandal bezeichnet werden kann. Hier zu verweise ich auf den nachfolgenden Schriftsatz von mir vom 9.7.2022.

Hier einige Stimmen zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren:

Anhörung #548 beim Corona Ausschuss
Prof. Dr. Martin Schwab
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer
& Prof. Dr. Werner Bergholz

Außerdem Berichte auf www.epochtimes.de, tkp.at und nochmal www.epochtimes.de. Auf die Inhalte dieser Beiträge möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen.

II.

Was kann jetzt noch getan werden?

1.

Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.

Hierzu möchte ich insbesondere auf die Schriftsätze verweisen, die ich nachfolgend veröffentlicht habe, insbesondere auch auf die dort veröffentlichten Schriftsätze des Herrn Prof. Dr. Martin Schwab und des Kollegen Tobias Ulbrich.

Da dieser Senat am 7.7.2022 eine Entscheidung verkündet hat, die für die Beschwerdeführer und ihre Bevollmächtigten, insbesondere aber auch für alle Soldaten, die an allen Verhandlungstagen vor Ort anwesend waren, vollkommen überraschend war, werde ich noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwG stellen.
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

2.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, direkt den EuGH anzurufen. Siehe hierzu u.a. folgende Information. Das BVerwG hat sich ja geweigert, gewisse europarechtliche Fragen, die für den Streit entscheidungserheblich sind, vorab dem EuGH vorzulegen. So heißt es in dem Beschluss des BVerwGs vom 1.6.2022 auf Seite 5 unter lit. e) / Randnummer 11 u.a. (Zitat):

  1. „e) Die Tatsachen, zu denen Brook Jackson als sachverständige Zeugin benannt ist, sind unerheblich. Das Zulassungsverfahren für Comirnaty ist nicht Streitge- genstand dieses Verfahrens. Die Anordnung einer Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 SG verlangt keine Rechtmäßigkeitskontrolle des Zulassungsverfahrens des verwendeten Impfstoffes, erst recht nicht eines Zulassungsver- fahrens in den USA oder Kanada.“

Weiter heißt es in diesem Beschluss vom 1.6.2022 auf Seite 7 unter Ziff. 19 u.a. (Zitat):

  1. „Gegenstand der Verfahren ist nicht die arzneimittelrechtli- che Zulassung einzelner Impfstoffe, sondern die Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten; für die Rechtmäßigkeit dieser vom Bundesministerium der Verteidigung getroffenen Ermessensent- scheidung kommt es auf die für das Bundesministerium erkennbaren Umstände an; es muss den militärischen Nutzen einer Duldungspflicht mit den gesund- heitlichen Risiken abwägen. Dabei bildet das Vorliegen einer bedingten oder unbedingten Zulassung der für den Einsatz vorgesehenen Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur nur einen von mehreren abwägungserheblichen Belangen. Dies verpflichtet das Bundesministerium der Verteidigung jedoch nicht zu einer umfangreichen Fehlersuche im vorgelagerten arzneimittelrechtli- chen Zulassungsverfahren. Umgekehrt darf es bei seiner Abwägung im Zulas- sungsverfahren nicht erkannte, aber später wissenschaftlich nachgewiesene Ri- siken und Nebenwirkungen zugelassener Impfstoffe nicht außer Acht lassen.“

Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, wenn das BVerwG bei der Verkündung seines Beschlusses am 7.7.22 erklärt hat, dass die „Zulassung“ durch die EMA „rechtmäßig“ war. Denn das Gericht wollte hierzu nicht die Meinung des EuGH einholen, und prüfen wollt es diese Fragen auch nicht (unabhängig davon, ob es europarechtliche Frage überhaupt prüfen kann und darf). Woher konnte es da also wissen, dass die bedingte (!!!) Zulassung rechtmäßig war? Wir hatten das Gegenteil nachgewiesen. 

Ich war zwar – offen gesagt – sehr erleichtert, dass das Verfahren in Leipzig nicht dadurch um viele Monate verzögert wurde, dass das BVerwG diese Fragen an den EuGH übermittelt und das Verfahren dafür ausgesetzt hat. ABER: das BVerwG hätte diesen Weg beschreiten müssen.

Wir können diesen Weg also noch gehen, und das werden wir prüfen.

III.

Bitte beachten Sie, dass aktuell (seit Mitte Juni 2022) nur die folgenden Juristen dem Team der Bevollmächtigten der beiden Beschwerdeführer angehören:
Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld, hier klicken
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei bundesweit Impfgeschädigte vertritt, siehe: hier klicken

Jede anderslautende Behauptung oder Andeutung wäre falsch und irreführend. Alle weiteren authentischen und relevanten Informationen über den Fortgang des Verfahrens finden Sie bis auf Weiteres nur noch auf dieser Webseite und auf dem Telegram-Kanal „Keine Covidimpfung für Soldaten“, siehe: hier klicken

[…]

IV.

Schriftsätze zum Verfahren:

23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

24.2.22 Ergänzung Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

3.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

8.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

9.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

10.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

18.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

21.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

7.4.22 2.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

26.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

27.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

29.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.5.22 Antrag Aussetzung Verhandlung – anonymisiert

6.5.22 Antrag zu PCR-Test u.a.:Prof Kämmerer – anoymisiert

10.5.22 Abstimmung Terminplanungen – anonymisiert

11.5.22 Kontaktdaten Dr. med. Reuther – anonym

12.5.22 Beweisfragen durch Deanna McLeod – anonym

15.5.22 Anforderung Sitzungsprotokoll – anonym

19.5.22 Stellungnahme zu Grundsatzfragen – anonymisiert

20.5.22 Beitrag von Prof. Burkhardt, Deklaration von 17.000 Ärzten u.a. – anonymisiert

Impftreibjagd (2) von Prof. Burkhardt

24.5.22 Zu ladende Vertreter von PEI, RKI und STIKO u.a. – anonymisiert

26.5.22 Weitere Fragen an BW, PEI und BioNTech – anonymisiert

28.5.22 Weitere Fragen an RKI und PEI – anonymisiert

1.6.22 Alternative Heilmethoden, Erledigungserklärung – anonymisiert

16.6.22 Ank. RA Tobias Ulbrich – anonymisiert

22.6.22 Würdigung Einvernahme SVe RKI und PEI – anonymisiert

9.7.22 Verlangen nach dienstl. Erklärung – anonymisiert

Übrigens wir vom Corona Blog Team finden auch „interessant“, dass Martina Eppelt, eine Richterin des Verfahrens, im Jahr 1999 über das Thema „Grundrechtsverzicht und Humangenetik: Der Verzicht auf Grundrechte, insbesondere im Rahmen der Einwilligung in die Anwendung neuerer, humangenetischer Diagnose- und Therapieformenpromovierte.

Oberst i.G. Mathias Mielke (l-r), Richterin Martina Eppelt, Vorsitzender Richter Richard Häußler, Richter Stefan Langer sowie Oberstleutnant i.G. Jan-Henrik Suchordt stehen vor Verhandlungsbeginn am 02.05.2022 im BVerwG, Quelle: LTO

Über diesen Sachverhalt berichtet unter anderem auch Ansage!
Die Arbeit kann in Frankfurt und Leipzig ausgeliehen werden und ist (unseres Wissens nach) aktuell nicht digital verfügbar. Wenn jemand unserer Leser Zugang dazu hat, dann hätten wir Interesse an der Arbeit, um zu sehen, wie Frau Eppelt denn zu Ihrem Thema stand.


Tagesaktuelle Artikel aus der Presse, findest du auf unserer extra Seite, die wir dafür eingerichtet haben.

45 Antworten auf „RA Schmitz äußert sich nun selbst zum Soldatenprozess: „Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar““

Komisch, dass sich nur Schmitz derart negativ über den Ausgang und die Richter äußert, und man nur von anderen nach diesem Aussgang deren Stimmen und Ansichten hört, aber:

Von Rechtsanwalt ULBRICH höre und lese ich kein Wort über diesen Aussgang!

Als Dazugekommener müsste er ja nicht nur über alles Vorherige in vollem Umpfang in Kenntins gesetzt gewesen sein, sondern man stößt doch auch nicht dann als neuer Rechtsbeistand zu einem Verfahren, wenn man selbst glaubt, dass dies NICHT zu gewinnen ist. Ganz im Gegenteil. Aber warum hören wir dann keine kritischen Aussagen zu diesen Richtern, von RA Ulbrich?
Weil er wusste wie es ausgehen wird, aber die Werbung als ein RA auf der richtigen Seite braucht, wenn man der Gegenseite in höchstem Maße zuträglich sein können will?
Warum er das wollen sollte?
Weil es den meisten Zaster und die beste, kostenlose Werbung einbring „vielleicht“?

Ulbrich hat sich durchaus zum Verfahrensausgang geäußert. Und zwar hat er sowohl bei Hans Tolzin als auch bei Epoch Times deutliche Kritik geäußert und von einem „politischen Urteil“ gesprochen.

Wilfried Schmitz‘ und Martin Schwabs Sichtweise auf das ganze Geschehen empfand ich dagegen schon sehr viel eher als blauäugig, zumal sie dem PEI-Vertreter Dirk Mentzer geglaubt haben, dass er die BKK-Daten tatsächlich haben wollte. Ja wenn er das wollte, warum ist es dann gescheitert? Und wie ist es jetzt, fünf Wochen später? Sind die gesetzlichen Verpflichtungen wenigstens in der Zwischenzeit erfüllt worden?

Dr. Mentzer hat übrigens mal ein „Expertenvideo“ für das PEI mit dem Titel „Kinder brauchen erforschte Arzneimittel“ gemacht. Das muss man sich mal antun – oder besser nicht.

@Willi

LINKS???
Haben Sie bitte Links zu diesen kritischen, ZITIERTEN Äußerungen von Ulbrich?
Artikel, Video oder Beitrag/Blog mit ZITATEN von Ulbrich?

Wäre schön, Danke!

Hi Willi,

haben Sie vielen lieben Dank für diesen und auch den unteren Link!
Bin zwar immer noch der Ansicht, dass die Anwälte der Beschwerdeführer hätten hartnäckiger (verbal) bis aggressiv (psychologisch) während der Verhandlungstage sein müssen, um eben auch rechtzeitig, also noch während der Verhandlungstage aufzuzeigen was diese Richter alles einfach ignorieren und unterlassen zu berücksichtigen. Gerade der im Interview erwähnte Vergleich mit anderen Impfungen deshalb zu unterlassen, weil die Zahlen der C-„Impfung“ eine enorme Gefährlichkeit aufweisen, sprich extrem nicht nur im rechnerischen Vergleich mit anderen Impfungen abweichen – diese Vergleichsunterlassung der Richter ist schon strafbar, doch die Begründung ist unfassbar, die verhöhnt und verspottet das gesamte Volk, und in diesem Fall natürlich auch die Soldaten, Offiziere, etc. der Bundeswehr.
Ich verstehe nicht wieso diese Anwälte diesen Verfahrensausgang anfechten wollen, ich wäre bei derartiger Argumentation von seitens der Richter bezüglich der Vergleichsunterlassung, somit bei einem Strafantrag gegen die richter wegen mindestens „fahrlässige Tötung“, denn alleine der Vergleich der Verstorbenen nach der C-Plörre im Vergleich mit den Verstorbenen aus anderen Impfungen, würde das hergeben. Wenn wir die Anzahl der schweren Nebenwirkungen vergleichen würden, dann wären wir beim Strafantrag „gefährliche Körperverletzung“, u. s. w. bis runter zu den leichteren Nebenwirkungen und der Tatsache, dass so viele Gespritzte sich ständig infizieren und positiv sind, da wären wir dann bei „fahrlässiger Körperverletzung“ – und bei all dem haben wir noch NICHT berücksichtigt, ob die Spritzen wirklich das Immunsystem schädigen oder wehrlos machen, geschweige gegen den eigenen Körper agiert.
Und, wenn das oben beschriebene mit den Strafanträgen gegen diese Richter NICHT passiert, dann kann nur noch eines folgen, doch dafür tragen dann diese Anwälte die Verantwortung, weil sie eben nicht all ihre Möglichkeiten wahrnahmen.

Das Argument von Ulbrich im Interview unten im Link, dass die Judikative sich der Exekutive untergeordnet hat, das ist doch gleich doppelt lächerlich und nicht mal eine Rüge, denn:
– erstens weiß man, dass die Gerichte weisungsgebunden sind per Gesetz, von daher ist das keine Rüge und keine Kritik, sondern eine gesetzliche Tatsache, jedoch dennoch eine Straftat, wenn diese Unterordnung (weiter) Menschenleben auslöscht.
– zweitens weiß das jeder kleine Bürger schon aus den Jahren 2020 und 2021, dass die Polizei sich sogar weigert Personalien von jenen raus zu geben, die andere zwangen eine FFP2-Maske anzuziehen und falls nicht den zutritt zu lebensnotwendigen Geschäften verweigerten. Schon damals war klar, dass die Exekutive verhinderte, dass man seine Rechte und die Straftaten der anderen über die judikativen Instanzen abklären lässt.

Ein Argument also, dass nicht nur jedes Kind schon zu spüren bekam, sondern per Gesetz sogar verankert ist.
Wenn das nicht mehr als nur schwach ist, dann weiß ich auch nicht.

Aber dennoch lieben Dank Willi, für Ihre Mühen mir die Links einzustellen! 🙂

Mir fällt etwas auf, ich bin mir aber nicht sicher, ob das richtig ist. Ich hab auch erst die ersten beiden Videos gesehen und noch nicht das dritte. Vielleicht klärt sich das im dritten noch auf. Frage: Liegt die fertig ausformulierte Beschlussbegründung vom 7.7. überhaupt schon vor? Also ein Beschluss mit umfassender Sachverhaltsdarstellung, Wiedergabe der Rechtsauffassungen der Parteien, Erörterung der Beweisaufnahme, rechtliche Würdigung. Hat RA Schmitz die schon in Händen? Öffentlich bekannt ist die Pressemitteilung. Aber eine Pressemitteilung ist kein Beschluss und naturgemäß weniger ausführlich. Er sagt nun, das Gericht habe sich zu diesem oder jenem Punkt in seiner Entscheidung absolut überhaupt nicht geäußert und deshalb erwäge er die Anhörungsrüge. Was er aber zitiert zur Untermauerung dieser Aussage klingt wie Passagen aus der Pressemitteilung. Er sagt das aber nicht so deutlich. Er sagt nicht explizit, er habe den Beschluss nun gründlich durchgearbeitet und dieses und jenes Thema fehle. Jeder Anwalt, der sich überlegt, wie er mit einem Verfahrensergebnis umgeht, wartet immer erst mal die schriftliche Begründung ab und prüft die dann gründlich durch. Und kommuniziert das auch so. Mein Problem damit: Wenn es die schriftliche Begründung noch nicht gibt, dann könnte doch – wenn er in aller Öffentlichkeit ständig von Anhörungsrüge redet – das Gericht die Formulierungen (noch) so ausarbeiten, dass bei gleichem Endergebnis eine Erörterung und thematische Auseinandersetzung schriftlich niedergelegt wird. Damit liefe er doch Gefahr, seine Anhörungsrüge zu zerschießen. Oder würde jedenfalls die ohnehin geringe Chance noch weiter vermindern. Ist irgendjemandem bekannt, ob es den schriftlich ausformulierten Beschluss mit umfassender Begründung bereits gibt? Auf der Seite des BVerwG ist noch nichts veröffentlicht, aber das muss nicht zwingend heißen, dass die Parteivertreter ihn noch nicht haben.

@ Margot Lescaux
Ebenso wichtig wie die schriftliche Urteilsbegründung:
Besteht in einem derartigen Verfahren die Möglichkeit bei der Befragung z.B. die Aussagen der PEI und RKI Beteiligten wörtlich durch Gerichtsschreiber zu protokollieren?

Denn was man schwarz auf weiß besitzt, ist manchmal Goldwert.

Es wird immer Protokoll geführt. (Die Person ist der „Urkundsbeamte der Geschäftsstelle“). Und Zeugenaussagen werden durchaus auch wörtlich protokolliert. Vor allem, wenn sie wichtig sind. Ob das bei diesen mehrstündigen Befragungsmarathons aber auch so gehandhabt wurde …. Da wurde vielleicht auch manches zusammengefasst. Wichtige Passagen werden dann auch schon mal noch einmal vorgelesen und der Zeuge wird gefragt, ob es so richtig wiedergegeben wurde. Anwälte können auf die Präzisierung von Formulierungen bzw die wörtliche Wiedergabe hinwirken.
Wichtig war auch etwas, was mehrere Anwälte (Frau Bahner nach einem der Verhandlungstage und RA Schmitz oben im Video Nr. 2) erwähnten: Der Vorsitzende Richter habe „unstreitig gestellt“, dass die gesetzlich geforderte Datenweitergabe von den Krankenkassen bzw den KVen an das PEI bislang nicht erfolgte. Das heißt: Wenn etwas unstreitig ist, dann braucht man darüber keinen (weiteren) Beweis mehr zu erheben. Ich hoffe, dass die Anwälte an dem Verhandlungstag (es war der erste oder zweite Verhandlungstag im Juni) darauf bestanden haben, dass dieses „Unstreitigstellen“ auch tatsächlich protokolliert wurde. Und nicht einfach nur so dahingesagt durch den Gerichtssaal schwebte.

@ Margot Lescaux

zunächst einmal besten Dank fur Ihre Anwort und natürlich auch für die gegebenen Hinweise.

Es ist viel wichtiger, was man der Gegenseite entlocken kann, als das eigene Vorbringen – Oder?

Natürlich ist ein Anwalt geneigt, alles an Argumente einzubringen. Aber wird damit der Kern der Sache nicht verwässert?

Mit derartigen Einwand müss man rechnen:

Gegenstand der Verfahren ist nicht die arzneimittelrechtliche Zulassung einzelner Impfstoffe, sondern die Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten; 
Es steckte sicherlich fur die Anwälte und Sachverständigen sehr viel Fleißarbeit in der Vorbereitung.

Es ist schon eine Kunst nicht belehrend zu wirken.
Man ist leicht versucht,
den Gerichtssaal zu einem medizinischen Kongreß umzufunktionieren.
Scchließlich ist es eine juristische Opreration.

„Es ist viel wichtiger, was man der Gegenseite entlocken kann, als das eigene Vorbringen“

So sehe ich das auch. Wichtiger als das, was Corona-Kritiker wissen, ist, was die Coronoiker nicht wissen, obwohl sie es wissen müssten.

Die nur bedingte Zulassung der „Impfstoffe“ war sehr wohl Gegenstand des Verfahrens und ihr arzneimittelrechtlicher Hintergrund ist von Brigitte Röhrig auch entsprechend umfassend vorgetragen worden, denn das Eine ergibt sich ja aus dem Anderen.

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht gleich am ersten Verhandlungstag klargestellt, dass es die bedingte Zulassung als ausreichend für eine Duldungspflicht ansieht. Und damit war die Marschrichtung dieses Verfahrens eigentlich klar.

Zitat:
„Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht gleich am ersten Verhandlungstag klargestellt, dass es die bedingte Zulassung als ausreichend für eine Duldungspflicht ansieht. Und damit war die Marschrichtung dieses Verfahrens eigentlich klar.“

Ja ich finde auch, dass diese unverschämte Feststellung gleich zu Beginn des Verfahrens von seitens der Richter, ganz klar aufzeigte welche Marschrichtung man nun als Verteidigung zu gehen hat, nämlich die mit dem Rammbock und mit den Handschellen, sprich das Eröffnen von Strafverfahren gegen die Richter, sofort nach dieser Feststellung gleich zu Beginn des Verfahrens!
Wer sich DAS als Verteidiger der Offiziere gefallen ließ, ohne mit Strafanträgen gegen die Richter zu antworten, den hatten die Richter doch schon fest und sicher im Sack und das wussten die Richter, was dann einzig auch zu solch einem Urteil hat führen können!

Wenn die Tatsache der nur „bedingten Zulassung“ inkl. all der daraus entstehenden Fakten:

… keine Studienteilnehmer unter 18 Jahren, keine Schwangeren, keine über 60 Jahren und auch keine die medikamentös behandelt werden, so dass sich die Verträglichkeit mit Bspw. „Blutdrucksenker“ ermitteln hätte lassen, u. v. m. …

in diesem Verfahren von all den Richtern als „ausreichend für eine Duldungspflicht“ angesehen wurden, DANN…

… ich darf nicht schreiben was ich all diesen Richtern wünsche, aber so viel sollte ich schreiben: es ist nicht der Tod, denn dieser wäre ja ein Segen statt Strafe!

Und nein, ich sehe nicht nur die Richter hierbei als Schuldige, das Unterlassen der Anwälte mit Strafanträgen um sich zu feuern nach diesem Richter-Gau gleich zu Beginn des Verfahrens, das sehe ich als noch strafbarer…

Wenn ich das richtig verstanden habe, liegen bislang nur die mündliche Begründung vom 07.07.2022 und die Pressemitteilung vor.

Nichtsdestotrotz kennen wir doch den grundsätzlichen Tenor – ich zitiere hierzu meinen Lieblingssatz aus der Pressemitteilung: „Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.“

Und genauso wird auch die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung aussehen.

So oder so ist Schmitz‘ Anhörungsrüge wahrscheinlich ohnehin für die Katz, denn das Gericht kann sich ja immer darauf zurückziehen, dass es eine Beweisaufnahme mit Zeugen durchgeführt hat. Und: „Durch die zahlreichen Einwendungen… (siehe oben)“.

„Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.“
Das klingt vor allem nach einer Beweislastumkehr.

Guten Tag Frau Margot Lescaux,

das wäre der absolute Gau und Hammer, wenn Sie mit Ihrer „Frage“ und der daraus resultierenden Schlussfolgerung – die ich natürlich dann genauso sehen würde, als warnender Hinweis an die Richter den fertigen Beschluss auch wasserdicht zu gestalten – Recht behalten sollten, sprich der fertige Beschluss noch gar nicht fertig ist oder zu der Zeit war als RA Schmitz seine „Warnhinweise“ in Richtung Bundesvewrwaltungsgericht preisgab.

Gau und Hammer hin oder her,
mich würde das alles gar nicht wundern, sondern vielmehr machte es das alles erst richtig rund.
Ich will allerdings den Beschluss auch gar nicht mehr lesen, denn ich will im richtigen Moment… nicht schon jetzt und heute. Zudem finde ich das Schweigen von RA Ulbrich schon aussagekräftig genug (siehe meinen Kommentar dazu oben).

Wünsche allen ein wunderschönes Wochenende,
das sollten wir uns bescheren und gönnen, denn die Zeiten werden hart wie Kruppstahl…

Hallo Michi4711, Sie formulieren wirklich sehr geschickt. Ich muss zweimal hinschauen, um mich zu fragen, ob ich da einen maliziösen Vorwurf an mich herauslesen muss? Sie unterstellen jetzt nicht mir, dass ich hier das BVerwG warnen wollte, oder? Zuviel der Ehre. Da kommen die Jungs ganz von alleine drauf, die sind ja nicht doof. Ich unterstelle auch RA Schmitz keine gezielte Warnung. Der Mann redet einfach zu viel. Und zu früh. Und zu schlecht über andere Leute. Soll er seine Anhörungsrüge einreichen. Ihnen auch ein schönes Wochenende (aber vielleicht „sehen“ wir uns ja noch auf dieser Bühne).

Frau Lescaux,

nicht im Geringsten und kein Hauch – noch nicht einmal der Gedanke kam – hatte ich Sie damit gemeint! 🙂 Im Gegenteil, ich dachte ich drücke mich ganz unmissverständlich dahin gehend aus, dass ich schwer beeindruckt von Ihrer „Einlassung“ 🙂 hier war und bin. Das war und ist ernst gemeint, da muss man erst einmal drauf kommen auf die Frage:
„Ist der schlussendliche, schriftliche Beschluss schon ausgehändigt und offiziell ausgestellt?“ oder redet hier einer der Anwälte nach quer in die Beschlussfassung hinein…

Ne ne,
ich war tief beeindruckt von Ihrer „Frage“ und von Ihrem Weitblick was das bedeuten könnte, wären die Richter noch „am Schreiben“…

Schönes Wochenende Fr. Lescaux,
und auch dem Corona-Blog Team und den meisten 😉 Kommentatoren und Kommentatorinnen!

Das grundlegende Problem ist, dass die Verursacher solcher Urteile, sowie der Freispruch der Bayerischen Maskengeschäftlern D und seinem Volk nicht hilft sondern schadet.

Deshalb werden solche Verfahren ja auch nicht niedergelegt oder abgewendet.
Letztlich wird es wohl auch in der Luft schweben, dass man sich vielleicht auch mal alle Konten der zwei Beschwerdeführer, also die der Piloten der Lufwaffe ansehen können sollte, wenn Sie verstehen!?

An Henning:
aus Ihrem Kommentar höre ich einen Vorwurf an RA Schmitz („Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar“) heraus:
„…Außer man verliert juristisch“.
Der Prozess wurde nicht juristisch verloren, sondern POLITISCH!

Die Beweisaufnahme zu ignorieren, vielleicht auch die kleine Zeitreise des Focus, waren auf englisch: In your face! Die wollten noch mal ganz deutlich machen, dass Corona+Impfung Staatsräson ist – Koste es, was es wolle.
Der Virus stinkt vom Kopf her!

So ist das eben mit der angeblichen „Rechtswissenschaft“. Wer glaubt, dieses Juristengeschwurbel habe irgendetwas mit der Wirklichkeit zu tun, der glaubt auch an den ewigen Weihnachtsmann. Da ist die Astrologie ja noch wissenschaftlicher!

Legal ist das, was die Oberverbrecher als legal bezeichnen. Die Nürnberger Rassengesetze waren legal, basta. Und die Opfer dieser Gesetze interessiert es nicht mehr, ob irgendein Juristenschwurbler heute das anders sieht, da „Legalität“ immer nur zu dem Zeitpunkt zählt, an dem legal Verbrechen begangen werden.

Man will die Soldaten spritzen, also spritzt man sie – wenn sie sich nicht wehren. Wo ist denn der Widerstand innerhalb der Einhorntruppe? Genau, die Wehrmacht beschimpfen, man habe zu wenig Widerstand geleistet, aber die Einhorntruppe als Opfer deklarieren.

Soldaten haben Waffen. Wenn ein Anschlag auf ihr Leben per Gesetz verabschiedet wird, dann die Waffen in die Hände und ab zu den Richterverbrecher, zu den Politverbrecher, zu den Verbrecher in weißen Kitteln. Das ist dann kein Putsch, sondern Notwehr. Notwehr ist ein Naturrecht, kein Juristengeschwurbel.

Ach, was schreib ich da… der gute Anwalt will Befangenheit schwurbeln… gäääähn. Genau, eine Diktatur schwurbelt man mit Befangenheitsanträgen davon. Vaya con dios..

„Notwehr ist ein Naturrecht, (…)“

Das „Recht des Stärkeren“ ist auch „Naturrecht“.

Ob „Naturrecht“ wirklich eine gute Grundlage für ein funktionierendes Gemeinwesen ist?
Ich habe Zweifel.

S.P.

Richtig @Sal Peregrin,

Sie ZWEIFELN nur, das sollte Ihnen schwer Bedenken bescheren, denn seit 2,5 Jahren scheinen über 80 Millionen in diesem Land unentwegt nur zu ZWEIFELN, und sorgen damit lediglich, dass Politik, Gesetzgeber, Medien, Mediziner, Wissenschaftler, Polizei und Justiz immer gesetzesloser, korrupter, verbrescherischer vorgehen können.
Wir werden alle auch noch auf userem Sterbebett zweifeln, während sich die oben besagten Verbrecher totlachen darüber, dass sie uns im Zweifeln haben bewegungslos und aktionslos verharren lassen können.

Wenn Prof. Kämmerer davon ausgeht, dass der Inhalt der Spritzen dem Wuhan-Virus entsprechen würde, so ist diese Angabe ungenau. Erstens hat es niemals ein Wuhan-Virus gegeben und zweitens ist die RNA in den Giftspritzen doch synthetisch und modifiziert. Also selbst wenn es das Wuhan-Virus gegeben hätte, wäre der Inhalt der Spritzen immer noch eine künstliche Modifikation davon, welche so in der Natur nicht vorkommt und deswegen auch um einiges gefährlicher ist.

So oder so hat keiner der Beschwerdeführer kapiert, dass ihre Strategie von vornherein die falsche war. Die Anwälte hätten die Virusbeweisfrage stellen müssen, anstatt über die Wirksamkeit gegen irgendwelche „Varianten“ zu streiten.

Zudem war Wilfried Schmitz nicht der Einzige, der sich über den Ausgang des Verfahrens Illusionen gemacht hat. Auf dem Youtube-Kanal von Hans Tolzin ist ein Interview mit Martin Schwab zu sehen, welches kurz nach den Plädoyers geführt wurde. Dort wirkt Schwab zum ersten Mal bei einem öffentlichen Auftritt beunruhigt – anscheinend dämmert es ihm so langsam, dass er auf eine reine Showveranstaltung des Bundesverwaltungsgerichts hereingefallen ist. Und in diesem Zusammenhang vermute ich, dass Beate Bahner sehr viel früher gemerkt hat, worauf das Abwürgen von Fragen und die Zurückweisung von Beweisanträgen durch das Gericht letzten Endes hinauslaufen wird.

Die Beate Bahner in Schutz nehmen?
Sie hat doch in ihrem persönlichen Statement nach ihrem Rausschmiss und nach dem mündlichen Verfahrensergebnis, ihre Kollegen auf’s Höchste gelobt, indem sie auch noch sagte, dass die Kollegen auch FÜR UNS gut gekämpft haben.
Ja was denn nun?
Entweder die BAHNER erkannte schon… sprich roch den Braten, aber dann lobe ich nicht jene Kollegen die noch fleißig mithelfen den Braten in die Röhre zu schieben und ihn verkohlen zu lassen.
Oder die Bahner erkannte nix und roch den Gestank auch nicht, aber dann ist sie genauso schlecht, sprich entweder inkompetent oder korrupt wie die Kollegen, die mit deren eloquenten Hinnahme des Verfahrensausganges uns allen noch mehr geschadet haben.

Was heißt „in Schutz nehmen“? Meine Kritik an der in diesem Verfahren geführten Wirksamkeits-Debatte bezieht sich auf das gesamte Anwaltsteam. Bevor wir über die Wirksamkeit einer „Impfung“ diskutieren, hat die Gegenseite im Rahmen der Beweisaufnahme zunächst einmal das behauptete Virus wissenschaftlich nachzuweisen, und wenn sie das nicht kann, dann brauchen wir an dieser Stelle auch gar nicht weiterzumachen.

Richtig war hingegen die Debatte über die Sicherheit der „Impfung“ und da haben sich aus meiner Sicht alle Anwälte gut eingebracht.

Auch sehe ich es nicht so, dass uns die Anwälte mit diesem Verfahrensausgang geschadet hätten. Geschadet haben uns die Richter, da sie das – höflich ausgedrückt – unzureichende Vorgehen von RKI und PEI jetzt ganz offiziell legitimiert haben.

Sie sind 99,9% selbst Jurist und kleben – wie viele andere Juristen auch – lebend, noch zappelnd und atmend, an diesem widerlichen KLEBESTREIFEN für Mücken… Hören Sie auf zu zappeln, wer einmal an dem Klebestreifen hängt kommt lebend nicht mehr weg, da können sie jede Mücke, jeden Falter, jeden… fragen, der am Klebestreifen sein Leben verlor 😀

Mögen die „Impf“nebenwirkungen der 4. oder 5. Genbehandlung die Richter des BVG und des BVerwG persönlich treffen und zum Nachdenken anregen. Dies ist wohl die einzige Hoffnung auf Änderungen. Leider kenne ich jetzt auch 2 Personen, die plötzlich und unerwartet im mittleren Alter verstorben sind – jedoch noch keinen einzigen Covid-Toten, nicht einmal durch Höhrensagen. Bisher kannte ich keinen Covid-Toten und auch keine, der plötzlich und unerwartet verstorben ist. Das ist doch nicht mehr normal.

„Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar.“ – Außer man verliert juristisch.
Und die Impfung ist praktisch nebenwirkungsfrei. Hallelujah. Wo hat der Mann die letzten Jahre gelebt?

Die Befürchtung, dass das BVerfG mit seinem Einrichtungsimpfpflichturteil dem BVerwG zuvorkommen wollte, bestätigt sich. Das BVerwG kloppt das Ergebnis seiner Beweisaufnahme in die Tonne und macht sich das Urteil des BVerfG zu eigen. Fertig ist der Lack.

Der Soldatenprozess war nur eine gekaufte Show! Dank Merkels vorarbeiten sind Deutsche Richter nur noch Marionetten einer Korrupten Politik! Es wird dringend Zeit, das wir eine Verfassung in Deutschland einsetzen und alle bisherigen Politiker sofort absetzen. Das Volk sollte dann wirkliche Wahlen unter Aufsicht stattfinden lassen.

Mit 70 % echten Volltrotteln nur in DE können Sie sich das abschminken.
Was mich Corona und Ihre Macher gelehrt haben.
Die Eliten haben beschlossen, das es sich mit viel weniger Menschen auf der Erde besser leben lässt.
Einleuchtend, Venedig verlangt schon Eintritt und die Deutschen brauchen laut Deagel nur noch 10 % Energie in etwa 2025 .
Da kann man hoch unter runter springen, es sind Menschen, die begriffen haben, das 5 arme Menschen 10 Hektar Wald an einem Tag für ein Gramm Gold abfackeln.
Und sollten wir tatsächlich eine Versuchsgruppe der Außerirdischen sein, werden Sie angewidert das Terrain Erde nicht mehr ansteuern.
Klingt böse ? Ist böse ? Aber an der Wahrheit kommt keiner vorbei.

@ulfs

Ich finde diesen Satz von Ihnen beeindruckend:

„Da kann man hoch und runter springen, es sind Menschen, die begriffen haben, das 5 arme Menschen 10 Hektar Wald an einem Tag für ein Gramm Gold abfackeln.“

Hat mich gut abgeholt,
jedoch bin ich mir gar nicht sicher, ob es sich hierbei wirklich um „5 ARME Menschen“ handelt!

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