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Weiterer Prozess in Bayern wegen Maskenattesten – am 3. Mai wird für Dr. Urmetzer ein Berufsverbot gefordert

Ein Arzt der sich für seine Patienten Zeit nimmt, zuhört und versteht, wo das Problem des Patienten liegt. Deshalb stellte Dr. Urmetzer wohl auch Atteste aus, die seine Patienten vor dem Tragen einer FFP-Maske schützen sollten. Während Herr Söder nun nichts mehr von seinen veranlassten einschneidenden Corona-Maßnahmen wissen möchte und sich zumindest in den Medien mit dem Bau von AKWs beschäftigt, lässt er in seinem Bundesland Ärzte verfolgen, die ihm und der damaligen Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Standpunkt widersprechen. Waren sie anfangs noch Virenschleudern, waren sie gerade im Bundesland Bayern kaum wegzudenken. Nun beginnt am 3. Mai um 10:00 Uhr nicht wie eigentlich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen Dr. Urmetzer. Wer kann, sollte als Prozessbeobachter vor Ort erscheinen, denn für den Arzt soll nun ein Berufsverbot beantragt werden. Während das „Team Wallraff“ Missstände in deutschen Kliniken aufdeckt und aufzeigt, dass sich Deutschland nicht den Verlust eines einzigen Arztes erlauben kann, wird Dr. Urmetzer von Politikern wie Söder verfolgt.

Ein weiterer Arzt wird staatlich verfolgt

Im ersten Schritt schickt die Polizei Briefe an die behandelten Patienten der Ärzte. Die Fragebögen der Polizei sind je nach Bundesland unterschiedlich, manche beinhalten konkretere Fragen, manche beinhalten Fragen, die einen durch Umwege zu einer belastenden Aussage hinreißen soll. Die Polizei betreibt dabei einen enormen Aufwand, den sich ein Bürger bei echten Straftaten in diesem Umfang einmal wünschen würde. All das, damit wohl mit allen Mitteln klar gemacht werden kann, was politisch erwünscht und noch viel wichtiger unerwünscht ist.

Es handelt sich hier um einen weiteren Arzt Dr. Urmetzer aus Bayern, genauer gesagt aus Nürnberg (Wahlheimat des Herrn Söder) welcher nun, obwohl die Pandemie zumindest vordergründig als beendet gilt, hier vom Staat weiter verfolgt wird. Wenn in diesen Beiträgen die Rede von Staat ist, dann klingt dies sehr abstrakt. Der Staat besteht aus einigen sehr lauten Mitmenschen, welche gerade während der Pandemie gezeigt haben, dass nur eins zählt, Vorschriften zu befolgen. Auf Google kann man sehen, dass der Arzt in der Region sehr beliebt sein muss. Er bekam 100 Rezensionen und hat bei Google 4,7 Sterne. Eine Patientin schrieb:

Eine Praxis in der man sich bereits beim betreten unheimlich wohl fühlt. Mein Mann und ich waren noch nie in einer Praxis in der wir so ausführlich und kompetent aufgeklärt und beraten wurden. Hier nimmt man sich noch Zeit für den Patienten! Ein tolles Gefühl wenn man zu 100% vertrauen hat! Hier steht die Gesundheit wirklich an 1. Stelle!
DANKE!

Wer es möglich machen kann, sollte am 3. Mai um 10:00 Uhr bei der ersten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth als Prozessbeobachter dabei sein (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Dr Urmetzer bittet darum, dass sich die Menschen im Raum ruhig und friedvoll verhalten sollen.

Trotz unzähliger wissenschaftlicher Belege, dass Masken keine Virusinfektion verhindern, aber gesundheitlich schaden, werden Ärztinnen und Ärzte weiterhin verfolgt. Gegen mich wird am 03. Mai 2023 um 10 Uhr erstmals in Deutschland das Verfahren wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse nach § 278 STGB in 264 Fällen nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eröffnet. Im Hauptverfahren soll ein Berufsverbot beantragt werden. Es sind 15 Termine angesetzt. Wieviele Besucher zu der öffentlichen Verhandlung jeweils zugelassen werden, entscheidet der vorsitzende Richter. Seid bitte ruhig und friedvoll und füllt den Raum mit Eurer Liebe und Eurem Licht. Auch die, die mir vor dem Gericht beistehen wollen: seid bitte friedlich und still, baut positive Energie für Wahrheit und Gerechtigkeit auf.
Egal, ob Du vor Ort bist oder zu Hause an mich denkst oder für mich betest, ich freue mich über Deine Unterstützung und bin Dir von Herzen dankbar dafür.

Wolfgang Urmetzer

Er ist nicht der Einzige, der aktuell das massive Vorgehen des Staates gegen unliebsame Ärzte erfahren muss. Dr. Weikl, Dr. Weber, der Arzt Kron, Dr. Javid-Kistel (hat das Land verlassen), Dr. Rösch, Prof. Bhakdi, Dr. Fiechtner, Prof. Sönnichsen, Dr. Schiffmann(hat das Land verlassen), Dr. Triebel, Dr. Habig (sitzt in der JVA, Prozess bereits gestartet, laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Ausstellung gefälschter Impfzertifikate) und Dr. Witzschel (sitzt in der JVA, wegen Maskenbefreiungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen verhaftet).

Dr. Urmetzer freut sich in dieser schweren Zeit bestimmt über aufbauende Worte und Unterstützung:
w.urmetzer@t-online.de

Das wir uns in Deutschland keinen einzigen Arzt erlauben können, der aus dem Beruf austritt und hier in diesem Fall sogar von Seiten der Regierung dazu gezwungen werden soll, seinen Beruf aufzugeben, ist unfassbar. Wen es interessiert hier ist „Team Wallraff“ RTL verlinkt.

27 Antworten auf „Weiterer Prozess in Bayern wegen Maskenattesten – am 3. Mai wird für Dr. Urmetzer ein Berufsverbot gefordert“

Natürlich

Hämatome immunisieren gegen Hämatome.
Und wenn der Arzt ein Attest ausstellt, ohne den Patienten vorher zu untersuchen, ob ihm Schläge schaden, dann ist das ein unrichtiges Gesundheitszeugnis und wird strafrechtlich verfolgt.

Welche Sachkompetenz hat denn eigentlich ein Jurist, um zu beurteilen, dass bei einer offensichtlich gesundheitschädlichen Handlung eine körperliche Untersuchung notwendig ist, damit das Attest, das Gesundheitszeugnis richtig sei?

Das sind reine Willkürverfahren ohne jede rechtliche Grundlage.

der schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch…jeder konnte vor einigen jahren live erleben, dass in diesem staat gesinnungsjustiz herrscht, als gustl mollath schamlos fertig gemacht wurde. inzwischen wird rechtsbeugung durchgängig praktiziert durch gefälligkeits-und auftragsurteile, die man getrost als staatsverbrechen bezeichnen kann. das personal, dass diese urteile fabriziert, ist diesen aufgaben intellektuell nicht gewachsen, denn um recht zu sprechen brauchts mehr als nur paragraphen. es braucht menschlichkeit. ich wünsche von herzen einen guten ausgang dieser hetzjagd.

einem Richter steht es nicht zu über ärztliche Maßnahmen zu urteilen, da es nicht sein Beruf ist. Bei so vielen Terminen stinkt das ja alles bis zum Himmel.

Liebe Richter in Nürnberg: Hören Sie mwgfd.org „Maskensymposium“ mit 23 Fachleuten.

Kopiert von „Justizpressestelle Oberlandesgericht Nürnberg“

3. Mai 2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1.008 im Strafjustizzentrum, 2. StrafkammerAusstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 264 Fällen (Angeklagter U., 70 Jahre)Tatort: NürnbergTatzeitraum: Juli 2020 –November 2020Tatvorwurf: Der Angeklagte soll Patienten ärztliche Atteste ausgestellt haben, nach welchem „aus ge-sundheitlichen Gründen“ die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit wäre. Eine körperliche Untersuchung soll im Vorfeld nicht stattgefunden haben.Fortsetzungstermine: 04.05., 09.05., 25.05., 15.06., 20.06., 10.07.(13:00 Uhr), 11.07., 13.07., 18.07., 20.07., 24.07., 26.07., 27.07., 28.08.(14:00 Uhr), jeweils 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1.008zuletzt aktualisiert: 28. April 2023

Das sind insgesamt 15 Termine für diesen einfühlsamen Arzt. Gibt es keine wichtigen und notwendigen Verhandlungen, die sich mit Straftätern befassen?
Wie hat sich unser wundervolles Land verändert.
Diese Richter werden sich mMn. eines Tages noch umgucken, wie die Freiheit, Einigkeit und das Recht auch für sie selbst verschwunden ist. Aber dann ist es auch für sie und ihre Angehörigen zu spät.

@ Margot Lescaux

Ja, man will sich wohl nicht den Vorwurf machen lassen,

KURZEN Prozeß

mit Dr. U. gemacht zu haben.
Anders ist das nicht zu sehen.

„Der Angeklagte soll Patienten ärztliche Atteste ausgestellt haben, nach welchem „aus ge-sundheitlichen Gründen“ die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit wäre. Eine körperliche Untersuchung soll im Vorfeld nicht stattgefunden haben.“

Es fanden im Vorfeld auch kaum körperliche Untersuchungen durch Impfärzte statt, die diesen Wahnsinn aus Angst oder Profitgier mit angeheizt -und Menschen mit in diese Spritze getrieben haben.
Und es fanden im Vorfeld auch keine Untersuchungen statt, die unsere Ampel-Poltiker auf ihre fachliche, geistige und psychosoziale Reife hin überprüft hätten.

Und wo sitzen die DAFÜR VERANTWORTLICHEN vor Gericht?
Was hier abläuft ist die Kriminalisierung von Zivil-Courage, mittels Täter-Opfer-Umkehr!

Und selbiges passiert auch aktuell weieder, wenn es bspw. um gewalttätige Migration geht.
Die Opfer werden zu Tätern erklärt, weil sie ja nicht sensibel genug auf die Bedürfnisse unserer
Gäste eingehen.
Beispiele:
Am besten kein Muttertag oder Vatertag mehr feiern, und die Kinder auch nichts mehr dafür basteln
lassen, oder in Österreich mußte ein Lehrer eine österreichische Landesflagge aus dem Klassenraum
entfernen, weil ein muslimischer Vater sich darüber beschwerte.

Und jetzt haben wir nicht mehr „nur“ kulturelle Überschneidungen mit Migranten, sondern jetzt
kommen (wie aus dem Nichts) auch noch „Klimakleber-Schnüffler“ und „DIVERSE“, von woher auch immer, aus ihren Löchern gekrochen.

Nach neuesten Umfragen sind nun wieder 37% bei CDU/CSU.
Geil, noch mehr Bekloppte, die immer noch nicht begriffen haben, dass diese Parteien GAR NICHTS
anders machen würden. Im Gegenteil; …sie haben mit dem Schlamassel begonnen!
Die wurden eingekauft, so wie auch die EU eingekauft wurde!

Nur ein kleines gallisches Dorf stemmt sich noch dagegen: UNGARN!

MfG

1. Prozess zum Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse über die Wirksamkeit von Masken in der Bevölkerung durch Politiker – Beweis:

„FFP2-Masken müssen sicherer werden und sind keine Option für die Bevölkerung“

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaus Hygiene
07. Juli 2021

„Die DGKH hat sich sehr früh (Januar und März 2020) für den Einsatz von Masken in der Öffentlichkeit ausgesprochen (DGKH 2020a, 2020b, 2020c): „Jede Maske ist besser als keine Maske“. Dies war in Übereinstimmung mit dem Pandemieplan des RKI aus dem Jahr 2017, in dem Masken positiv bewertet wurden.

In der Folge hat sich die DGKH kritisch zu den FFP2-Masken und einer Nutzung außerhalb des Gesundheitswesens durch Laien geäußert. Dicht sitzende FFP2- Masken (und das ist ja der Sinn) erfordern eine erhöhte Atemarbeit, die von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aber auch Menschen mit Atemwegserkrankungen nicht geleistet werden kann. Auch die fehlende Auswahlmöglichkeit für eine dem Gesicht angepasste Maske, das Fehlen von Schulungen für richtiges Tragen und das Fehlen von Dichtsitzprüfungen sprechen gegen jede Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens. Dies müsse dazu führen, dass die Masken undicht getragen werden und insofern keinerlei Schutz bieten (Jatzwauk et al. 2021).

… Im März 2020 wurden verkürzte Testvorgaben (Dekra, Ifa 2020) eingeführt (CPA). Die beiden ersten
Fassungen sind bezüglich Dichtsitzprüfung nicht verständlich. In der dritten Fassung ab Juni 2020 wurde die Dichtsitzprüfung definiert, wie sie dann in der auf die CPA-Prüfung folgenden CPI-Prüfung
(BMG et al. 2021, BMG 2021) auch durchgeführt wurde: Danach ist es ausreichend, bei drei Personen den Dichtsitz zu überprüfen, der allerdings zusätzlich nicht messtechnisch sondern stattdessen durch Spüren oder Fühlen von Luftströmung erfasst wird. Es können auch mehr Testpersonen (maximal 7)
einbezogen werden, wobei von Dichtsitz dann ausgegangen wird, wenn dieser bei der Mehrheit der Testpersonen vorliegt. Wenn also sieben Personen getestet werden, darf bei dreien ein ungenügender Dichtsitz vorliegen. Dies bedeutet in der Praxis, dass man über 40 % unzureichend geschützte Mitarbeiter im COVID-Bereich akzeptiert und deren mögliche Infektion hinnimmt. Dies ist unter den Aspekten des Mitarbeiterschutzes und der Fürsorgepflicht nicht akzeptabel. Wann die CPI-Prüfung eingeführt wurde, ist nicht klar erkenntlich. Es scheint so, dass sie mit Einfügung eines Anhangs zu § 5b IfSG im Juni 2021 nachträglich legitimiert wurde.

… Die FFP-Masken sind in die Medizin aus dem gewerblichen Bereich übernommen worden, wo sie dem Schutz vor Stäuben und Fasern dienen. Da die entsprechenden Krankheiten (durch Asbest, künstliche Mineralfasern, Quarzstäube usw.) eine Latenzzeit von Jahrzehnten haben, ist daran zu denken, dass eine Verursachung durch schlecht sitzende Masken nicht erkannt wird/wurde. Dies ist anders im Gesundheitswesen, in dem die Latenzzeit (häufig) bis zur feststellbaren Infektion im Bereich von Tagen liegt, womit Gesundheitsschäden zeitnah erkannt werden. Damit eignet sich das Gesundheitswesen als realer Test-Ort, um Masken-Folge-Schäden zu erkennen. Die Unfallversicherungsträger sollten bei
entsprechenden Arbeitsunfall- und Berufskrankheiten-Anzeigen schnell vor Ort die Bedingungen des Maskentragens ermitteln.

… Die Absicht der Bundesregierung, Masken für Kinder entwickeln zu lassen, ist grundsätzlich richtig. Allerdings reichen hierfür Filter entsprechend chirurgischem Mund-Nasen-Schutz, die jedoch zur Seite
gut abdichten. Filter entsprechend FFP2-Qualität verlangen bei Dichtsitz der Maske eine Atemarbeit, die von Kindern im Allgemeinen nicht geleistet werden kann.

Des Weiteren sollten FFP-Masken entwickelt werden, die auch für Bartträger Schutz bieten.“

https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2021-07-07-Masken.pdf

Letztlich dürfte der Schutz durch Masken schon alleine durch deren falschen Gebrauch und den fehlenden Dichtsitz bereits immer schon sehr eingeschränkt gewesen sein.

Wäre nicht auch hier ein Berufsverbot der verantwortlichen Personen zu beantragen!?

Da Deutschland eine NGO Einrichtung ist, arbeiten Richter nicht als Beamte! Urteile dieser Richter sind daher äußerst fragwürdig wenn nicht sogar illegal!

Wenn in einer „Doku-Soap“ zur besten Sendezeit der Eindruck erweckt wird, dass man der Ausbreitung von „Killerviren“ mittels FFP2-Maske entgegenwirken könne, dann bleibt doch im Grunde genommen nur noch eine Möglichkeit: Wann kapiert auch der Letzte, dass der Nutzen der Masken niemals zur Frage stand, sondern von Anfang an nur die Intelligenz der Gesellschaft? Denn wäre es Propaganda, dann gäbe es genug Wissenschaftler, die gegen die Verbreitung eines solchen Blödsinns rebellieren müssten, weil die ganzen Vorsichtsmaßnahmen angefangen beim Ganzkörperschutz über die Atemschutzmaske mit Atemfilter bis zur Isolierstation vollkommen überflüssig wären.

Desweiteren wurde von Anfang an nicht der geringste Zweifel daran gelassen, dass ein Schutz nur bei ordnungsgemäßem Sitz – also fester Abschluss an allen Seiten – gewährleistet sei. Dass damit im Alltag den Betroffenen sofort die Luft wegbleiben muss, ist doch jedem bekannt, der die Maske mit Absicht so aufsetzt, damit er noch genug Luft bekommt oder gleich die Innenlagen herauspfriemelt.

Es gibt doch weiß Gott genügend Fakten, die den Maskenwahn ad absurdum führen, aber sie werden nicht genannt, vor allem aber nicht von denjenigen, die sich den Vorwurf der falschen Maskenatteste gefallen lassen müssen.

Info aus telegram – Kanal Beate Bahner, weitergeleitet von „Wolfgang“

„Die ersten Termine sind: 03. Mai, 04. Mai, 09. Mai, 25. Mai, 15. Juni jeweils um 10 Uhr.“

Da Folgetermine oftmals verschoben werden oder ganz ausfallen, sollte man sich vorher erkundigen, falls man sich dorthin auf den Weg machen will.

Die Deutsche Justiz: dumm und fleißig. Ganz schlechte Kombination.

Könnte man nicht einfach sagen, es besteht kein öffentliches Interesse mehr daran, diesen Arzt strafrechtlich zu belangen und den Prozess gar nicht erst zu beginnen?
Ach ne, der Staat muss ja dem Untertan zeigen, was er für Prioritäten setzt.

Ich kann gegen Dr Urmetzer nichts, absolut NICHTS negatives sagen, so einen super Arzt, gibt es nicht viele, er nimmt sich Zeit für seine Patienten und übt seinen Beruf mit besten Wissen und Gewissen aus, und ist immer für seine Patienten da. Ein Berufsverbot würde für mich, das Vertrauen in die Gerechtigkeit, absolut zerstören……..

Ich wünschte mir, am 3. Mai gäbe es einen großflächigen Stromausfall. Im Söderischen CSU-Dummbayern, wo es kein Atomkraftwerk mehr gibt, wäre das durchaus denkbar. Während es jeden Tag Messermorde und Vergewaltigungen gibt, versendet die Polizei Fragebögen an Patienten, um gegen einen Arzt vorzugehen, der für seine Patienten das tat, wofür ein Arzt eben Arzt ist. Dr. Urmetzer half Menschen. Ärzte und Patienten werden eingeschüchtert. Schämt Euch, Ihr Herren Richter! Schämt Euch, Ihr Herren Polizisten! Schämt Euch, Ihr Herren Politiker! Oder fickt Euch, wie Eure junge Brut sagen würde, die Ihr in Euren staatlich verordneten Kitas aufzieht.

@Henning, laut den Genderisten gibt es 72 verschiedene Geschlechtsidentitäten, vom Homo sapiens bis zur hirnlosen Amoebe, siehe https://lgbt.fandom.com/de/wiki/Geschlechtsidentit%C3%A4ten . Da ist eine richtige Zuordnung schwierig. Die Geschlechtsidentität kann wöchentlich gewechselt werden. Ich beschränke mich deshalb auf das generische Maskulinum. Es muss die hirnlose Amoebe gewesen sein, der so ein Blödsinn eingefallen ist. Es könnte auch ein Polizist, ein Richter oder ein Politiker gewesen sein. Am Urheber wird noch geforscht. Dem entsprechend fallen die Gerichtsurteile aus.

Hallo Andreas,
„Gendern“ ist, wenn ein Sachse mit seinem Boot absäuft.

Zudem ein paar Worte zu Dr. Wolfgang Urmetzer: die Klageschrift bezieht sich nach meinem Verständnis auf die angeblich unlautere Vergabe von Attesten zur Maskentragerei. Hat er mit seinem Tun Verwerfliches angerichtet, hat sein mutiges Handeln bei irgend einem anderen Menschen einen Schaden verursacht? Ich konstatiere zweimal ein Nein und frage mich, ob solch sinnlose Prozesse nicht auch mal in den Fokus des Bundesrechnungshofes gelangen sollten.
Dem Gericht in Nürnberg-Fürth kann man vorab eigentlich nur wünschen, daß ihnen der Mai alles neu macht.
Schöne Grüße
Thomas Bentzien

Herr Dr. Urmetzer – vielleicht können ihnen ja die Forscher der GAeF wichtige Infos liefern – siehe vom 07.12.2020 das …

„Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung
zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln
beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen“

„1. Ziel dieses Papiers

… Aus Sicht der
GAeF werden in der öffentlichen Diskussion
jedoch einige Dinge vermischt. Da die möglichen Übertragungswege Maßnahmen zur
Unterbindung der Übertragung nahelegen,
möchte die GAeF an dieser Stelle das notwendige Expertenwissen allgemein verständlich
beitragen. Dabei wird die Thematik rein aus
der Sicht der Aerosolforschung betrachtet
und es werden keine medizinischen, epidemiologischen, virologischen oder infektiologischen Schlüsse gezogen. Zur Aufklärung der
Übertragungswege ist aus unserer Sicht eine
verstärkte Kooperation der verschiedenen
Disziplinen notwendig, auch über die aktuelle
Pandemie hinaus.“

Haben die „Disziplinen“ nicht gerade in der Pandemie „verstärkt zusammengearbeit“!?

Haben sie etwa keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht!?

Statt dessen stecken in diesem Papier 131 Zitierungen!!! „Sehr anschaulich“ – und – letztlich – nur mit grossem Aufwand zu überprüfen. Trotzdem sollte dann wohl alles gut bewiesen sein – oder doch nicht!?

„7. Aktueller Forschungsbedarf

Aus Sicht der Gesellschaft für Aerosolforschung herrscht akuter Forschungsbedarf,
um das Infektionsgeschehen über den Aerosolpfad einerseits besser zu verstehen und
andererseits aus dem gesteigerten Verständnis verbesserte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der
Bevölkerung vor der Pandemie ergreifen zu
können. Viele dieser Forschungsfelder erfordern ein konzertiertes Zusammenwirken der
verschiedenen involvierten wissenschaftlichen Disziplinen.

Die drängendsten offenen Forschungsfragen
sind aus Sicht der GAeF:

• Kooperationen zwischen den Aerosolforschungsbereichen und der medizinisch-epidemiologischen Forschung,
sowie der Lüftungstechnik und der Strö­
mungsmechanik sollten gefördert werden, um die Expertise aus allen Bereichen bestmöglich zu kombinieren.

• Im Zuge dieser Kooperationen ist neben
der Bewältigung der Folgen der Pandemie die parallele Erforschung der Übertragungswege entscheidend, da nur in einer
pandemischen Situation „in situ“ geforscht
werden kann.

• Da die Partikelgrößenverteilung für nahezu alle Bereiche des Übertragungsgeschehens relevant ist, sollte diese durch
geeignete Messmethoden besser erfasst
werden und beeinflussende Parameter
(z.B. relative Luftfeuchtigkeit und Temperatur der Umgebung) zwingend miterfasst
werden. Diese Daten stellen eine wichtige Grundlage für die computergestütze
Modellierung des Infektionsgeschehens
dar.

• Für die Forschung in der Zeit nach der
Pandemie müssen geeignete Modellsysteme gefunden und die Übertragbarkeit
von Ergebnissen mit verschiedenen Virenstämmen erforscht werden.

• Als Symptom und Spätfolge einer Covid-19
Erkrankung wird häufig von Atemwegsproblemen und reduziertem Lungenvolumen berichtet. Der Einfluss der Luftverschmutzung auf diese Symptome und den
generellen Krankheitsverlauf muss näher
erforscht werden.

• Gestützt werden sollte dies durch den Einsatz von theoretischen Simulationsmodellen und begleitenden Modellexperimenten zur Ausbreitung und Übertragung von
aerosolgetragenen Viren und weiteren
aerosolgetragenen Krankheitserregern
zur Evaluation möglicher Schutz-, Hygiene-,
Lüftungs- und Luftreinigungsmaßnahmen.

• Mehr Erkenntnisse über die „akute Phase“ mit der höchsten Aerosolproduktion sowie höchsten Virenproduktion würden
helfen Quarantänemaßnahmen besser
anzupassen.

• Die Dauer der Infektiosität aerosolgetragener Viren und weiteren aerosolgetragenen Krankheitserregern ist bisher nicht
hinreichend erforscht. Hierzu ist vermutlich auch die Entwicklung neuer Methoden
nötig, um insbesondere die Infektiosität
im Vergleich zu anderen Übertragungswegen beurteilen zu können. Letzteres schließt auch die Frage nach für Infektion minimal notwendigen Virendosen ein. …“

https://www.info.gaef.de/position-paper

Trotz 131 Zitierungen herrscht also im Dez. 2020 noch akuter Bedarf zu …

„akuten Phase“ – „Dauer der Infektiosität aerosolgetragener Viren“ – „minimal notwendigen Virendosen“ – „geeigneten Messmethoden“ – „Entwicklung nötiger neuer Methoden“

Und dazu bräuchten wir auch noch eine neue Pandemie…

„… da nur in einer
pandemischen Situation „in situ“ geforscht
werden kann.“

Hier wäre die Frage an den Richter nach den entsprechenden „in situ“ Studien zur Übertragung – und den Masken!!! – wohl mehr als angebracht! Es könnte nämlich sein, dass auch er etwas vermischt …

Glauben und Wissen!

Die Kognitionspsychologie nennt es „Bestätigungsfehler“ – „confirmation bias“ – der die Neigung bezeichnet, Informationen so auszuwählen, zu ermitteln und zu interpretieren, dass diese die eigenen Erwartungen erfüllen (bestätigen).

Viel Erfolg!!!

@ Erfurt

Scheinbar scheint eine normale Diskussion mit/über FAKTEN nicht mehr möglich!

Wäre vielleicht an der Zeit, zu überlegen, warum die „Querdenkerszene“ letztlich in über 2 Jahren in Sachen Maske und PCR-Test nichts erreicht haben!?

Obwohl die Fakten offen. auf dem Tisch liegen! Es liegt an den Gerichten! Das wissen wir seit Beginn der Pandemie – nur was hat sich geändert!?

Statt konstruktiv gemeinsam Fakten zusammenzutragen – wird alles letztlich zerredet!

Traurig – eigentlich! Wo doch gerade die „Crowd“ die Ideenhervorbringen könnte – es geht nicht darum Antworten zu finden, sondern die richtigen Fragen zu stellen!?

„Gefühle und gefühlte Meinungen nehmen in Debatten immer mehr Raum ein. Doch wer emotional argumentiere, grenze unbequeme Standpunkte einfach aus, meint der Publizist Markus Ziener. Für einen gesunden Diskurs sei dies fatal.“

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/08/16/gefuehle_ersetzen_keine_argumente_drk_20210816_0720_1a986064.mp3

Da hat er sicherlich Recht!

Woher wusste die Polizei eigentlich, wer die Patienten waren? Die Einsicht der Patientenliste ist hier anzunehmen … was durch § 278 STGB begründet worden sein dürfte. § 278 STGB = Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Man merke: ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ist eine ganz andere Baustelle als z.B. die Aussage, dass einem Patienten das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann, u.a. aus gesundheitlichen Gründen, was sogar durch das Arbeitsrecht unterstützt wird. Wenn nun gleichzeitig behauptet wird, dass die Gesichtsmaske schützt, wo Schutz allenfalls vermutet wird, dann kann man sich fragen, was mit Logik, Wissenschaft und vor allem der Justiz passiert ist in den vergangenen Jahren.
Und wer hat eigentlich warum angezeigt? Die Patienten werden es wohl kaum gewesen sein… Wenn es kein Patient war, dann war es X, und X bzw. das Gericht sollte sich einmal Fragen stellen … Z.B. auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse X aufbaut, wenn er oder sie das gewohnheitsmäßige Tragen von sogenannten Hygiene-Masken – also außerhalb gewisser, streng definierter Bereiche – als adäquate Schutzmaßnahme eines (angenommenen) gesundheitlichen Notfalls versteht, der von „Viren“ verursacht wird. Und X möge sich dann einmal ernsthaft die Frage stellen, wie viele Menschen durch das Tragen von „Schutz“-Masken „gerettet“ und wie viele geschädigt wurden (psychisch und/oder physisch). X (das Gericht/die Jury) möge dabei bitte nicht nur Schätzungen oder Aussagen wie „es wurden Millionen Menschen durch die Maßnahmen gerettet“ heranziehen, sondern nachprüfbare Zahlen und überprüfte Studien ins Verhältnis zueinander setzen.
Z.B., auf die Spitze getrieben: Kann X wirklich wissenschaftlich beweisen, dass das Tragen eines Mundschutzes in Form eines (feinmaschigen) Gartenzauns vor Einatmen von Feinstaubpartikeln oder der Absonderung derselben schützt? Jeder, der sich einmal mit den Größenverhältnissen von vermeintlichen Viren und Lochgrößen selbst der dichtesten Gesichtsmasken auseinandergesetzt hat, versteht, was ich meine.
Es waren nie die „besten, verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse“, welche eine allgemeine Maskenpflicht unterstützt hätten, und genau darum sollte es in dem Prozess gehen (und nicht um § 278 STGB), welcher dann genauso (im Sande) verlaufen müsste, wie die Recherchen eines Amerikaners, der von CDC wissen wollten, auf welcher aktuellen wissenschaftlichen Grundlage das Einreiseverbot für „Ungeimpfte“ in die USA beruht. Die Antwort war – man konnte es nicht so genau sagen … https://brownstone.org/articles/the-best-available-science-the-cdc-and-the-vaccine-travel-mandate/

Das steht auf der Homepage des LG Nürnberg-Fürth:

„In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.“

Da bin ich ja mal gespannt.

Oh prima, so sieht die Aufarbeitung aus, die in vollem Gange sein soll. Dass Masken doch nicht so nützlich wie beworben waren, konnte nun wirklich keiner wissen, aber wenigstens einen Arzt kann man ja noch aus dem Beruf kicken.

„Man müsse nun endlich Schlußmachen mit der Freiberuflichkeit der Arzte.“ Zitat aus dem Jahr 2003.

20 Jahr später:
Es wird gehorcht und geschwiegen.

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