Der Fall Dr. Monika Jiang – in Haft wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot
10.11.2023, 10:40 Uhr: Update am Ende des Beitrags eingepflegt, hier ein kurzer Ausschnitt dazu
Schöffin im Visier der Verteidigung
Besonders eine der ehrenamtlichen Schöffinnen geriet ins Visier der Verteidigung, nachdem bekannt geworden war, dass sie beruflich bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Coronamasken vertreibt. Das war offenbar auch dem Vorsitzenden Richter neu, der darin aber – genau wie der Staatsanwalt und die Schöffin selbst – keinen Interessenskonflikt und daher auch keinen Grund für eine „Selbstanzeige“ der Befangenheit erkennen konnte. Das sahen die Verteidiger anders.
Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang ist am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt worden (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann). Der Prozess läuft allerdings auch schon seit 24. November 2022. Die Ärztin muss sich also seit einem Jahr mit diesem nervenaufreibenden Prozess gegen sie beschäftigen.
Das Urteil vom 02.01.2023 ist laut RA Ivan Künnemann falsch, weil er einen ganz anderen Sachverhalt regelt, als der, welcher Frau Dr. Jiang vorgeworfen wird. Der §278 StGB soll den Staat und Versichungerungsgesellschaften davor bewahren, über Jahre für unberechtigte Leistungen (Zuschüsse f. Schwerbehinderung, Unfallgeld, …) aufzukommen durch falsche medizinische Wertungen. Als der Straftatbestand geschaffen wurde hatte der Gesetzgeber nicht ein Attest zur Befreiung einer Maske vor Augen.
Die Gesetzesänderung am 25.11.2021 könnte nun auch Attest zur Befreiung der Maskenpflicht meinen (weil der komplette Rechtsverkehr einbezogen wurde), allerdings wurden die Atteste nach alter Gesetzeslage angefertigt.
RAin Bahner spricht von einer Spezialjustiz, welche nirgendwo verankert ist. Denn bei Krankschreibungen ist es ausdrücklich erwünscht, dass Ärzte dies auch ohne körperliche Untersuchung ausstellen dürfen (Telemedizingesetz). Speziell für Maskenattest solle dies nicht gelten.
Auch spricht Bahner an, dass die Richterin davon spricht, dass Dr. Jiang ihre eigenen Patienten hätte befreien können. Dazu sagt Bahner ganz deutlich „bullshit“, denn laut ihr werden Ärzte verfolgt, die ein einziges Attest an ihre Patienten ausgestellt haben.
Künnemann erzählt auch von einem Arzt, der ihn wegen einer Hausdurchsuchung hinzugerufen hat. Dieser hat in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte.
Geforderte Strafen für Frau Dr. Jiang und ihrer Angestellten
- 4.374 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht führten zu dem Urteil:
- Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten
- vorläufiges Berufsverbot
- 28.000 Euro sollen eingezogen werden. Dabei handle es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern erhielt
- Die 4.374 Patienten wurden nicht vor Gericht gehört, so RA Ivan Künnemann. Das Urteil basiert allerdings auf diesen 4.374 Attesten
Dr. Jiang hat lediglich eingeräumt, dass auch Atteste ohne Untersuchung stattgefunden haben. Dabei kann aber nicht automatisch auf die 4.374 Atteste geschlossen werden – denn nicht alle Patienten hatten ein Attest ohne Untersuchung erhalten
- Für die Angestellte wurde eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten zur Bewährung gefordert,
- sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro
- Bei der Urteilsverkündung wurde dies dann reduziert: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab
- Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte.
„Impfen – nein danke“ war am Tag der Urteilsverkündung vor Ort und hat nicht nur mit Dr. Jiang gesprochen, sondern auch mit ihren Patienten. Auch Lisa, eine junge Patienten, kommt vor Ort zu Wort und wird vom SWR interviewt. Für sie ist Dr. Jiang eine Superheldin. Später werden einige ausgewählte Ausschnitte bei Brisant ausgestrahlt.
Die Berufung ist seit gestern 07.11.2023 am Landgericht Mannheim am Laufen (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20). Der nächste Verhandlungstermin findet am 09.11. um 09:00 Uhr statt – also morgen. Frau Dr. Jiang freut sich sicherlich über Vorortunterstützung.
Wie lautet der Vorwurf?
Das Verteidigerteam (RA Sven Lausen, RA Ivan Künnemann, RA Holger Willanzheimer) hat gestern für Frau Jiang und ihre Mitarbeiterin (Frau Seiberling) eine Presseerklärung auf Telegram im Kanal „Anwälte für Aufklärung“ veröffentlichen lassen. Das Fazit:
Fazit: Der Tatbestand des § 278 StGB a.F. war zu keinem Zeitpunkt objektiv durch die
anklagegegenständlichen Schriftstücke erfüllt. Der Gesetzgeber hat in Ansehung dieser
Problematik mit Wirkung zum 24.11.2021 das Gesetz nach 150 Jahren geändert und das
Tatbestandsmerkmal „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“
ersatzlos gestrichen und durch den Begriff „im Rechtsverkehr“ deutlich erweitert. Diese
Gesetzesänderung betrifft aber unsere Mandantinnen unter keinem rechtlichen und
zeitlichen Gesichtspunkt.
Im Artikel beim SWR heißt es zur Urteilsverkündung am 02.01.:
Am Amtsgericht Weinheim ist am Montagabend das Urteil gegen eine Ärztin gefallen. Wegen rechtswidrig ausgestellter Masken-Atteste erhielt sie eine mehrjährige Haftstrafe.
In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ordnete an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Sie nahm das Urteil regungslos an. Die Bürokraft der Ärztin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen.
Bei den 28.000 Euro handelt es sich nach Angaben der Richterin um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängerinnen und Empfängern eingenommen hat. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. „Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme“, hieß es in der Mitteilung. Die Verteidigung der Ärztin kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Keine Freiheitsstrafe für Angestellte
Im Fall der angestellten Bürokraft ging das Gericht davon aus, dass die Frau „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte“. Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab.
Demonstrationen vor dem Amtsgericht
Am Prozesstag am Montag hatten sich zeitweise rund 150 Menschen vor dem Amtsgericht Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) versammelt. Laut Polizei handelte es sich dabei um eine angemeldete Demonstration. Die Demonstrantinnen und Demonstranten trugen Plakate mit Aufschriften wie: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ oder „Die Corona-Maßnahmen schaden den Schwächsten und nützen niemandem“.
Schwere Vorwürfe der Verteidigung
Im Gerichtssaal hatte zunächst die Anwältin der mitangeklagten Bürokraft der Ärztin ihr Plädoyer gehalten. Die Verteidigerin bezeichnete den Prozess als – so wörtlich – „Terrorprozess“, zog Nazi-Vergleiche und sprach von einem „totalitären Corona-Regime“. Die angeklagte Ärztin hat nach Ansicht des Gerichts in weit über 4.000 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt.
Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ erfüllt. Als rechtlichen Hintergrund führte die Staatsanwältin an, dass ein Attest laut Bundesgerichtshof bereits dann als falsch gilt, wenn ein Zeugnis über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat.
Angeklagte hält Masken für schädlich
Die Angeklagte hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und trat auch bei Veranstaltungen als Rednerin auf. Sie behauptet, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich sei und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führe. Deshalb habe sie aus Überzeugung über 4.000 Atteste größtenteils ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt.
Auch ihr wird, wie vielen anderen Kollegen, vorgeworfen, dass sie unrichtige Atteste ausgestellt habe. Dabei soll es nun noch um 4.247 Atteste gehen. Ihr Motto lautet, sich täglich um die Wahrheit zu bemühen.
Vorortunterstützung am 09. November / 16. November / 23. November
Verhandlungen finden jeweils um 09:00 Uhr statt. Die Adresse lautet A1 1, 68159 Mannheim vor dem Landgericht Mannheim.
2 Patienten von Dr. Jiang nun ebenfalls vor Gericht wegen Anstiftens zu einer Straftat
Zwei der Patienten von Dr. Jiang stehen nun ebenfalls vor Gericht. Die Anklage: sie sollen die Ärztin zu einer Straftat angestiftet haben.
- Einer der angeklagten Patienten soll die Ärztin zu einer Straftat angestiftet : Der Patient/Angeklagte soll ein falsches Gesundheitszeugnis in Gestalt eines Maskenbefreiungs-Attests besessen haben.
Er besaß solches aber nicht. - In einem weiteren Fall von angeblicher Anstiftung fehlt es an der Haupttat. Der Mandant hatte sich im Juni an die Ärztin gewandt, die Ärztin war aber bereits im Mai entschlossen gewesen, diese Atteste auszustellen.
Fall Weinheim am 10.08.2023:
Erste „Anstiftungsprozesse betr. Dr. med. Monika Jiang“ vor dem Amtsgericht Weinheim führten zu einem Befangenheitsantrag!
Verhandlung vertagt nach unfassbarer Entgleisung des Richters!
Telegram Anwälte für Aufklärung
Update
News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser – diese Seite dient dazu, dass ihr euch im Kommentarbereich über aktuelle wichtige News und Nachrichten informieren und austauschen könnt.
37 Antworten auf „Ausgeliefert: 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang“
Sehr geehrte Frau Dr. Yiang; sonderbar! Die Lösung liegt ranghöchst im Bonner Grundgesetz. Danach sind weder das InfSchG, noch die Verordnungen gültige Gesetze. Es gibt weder einen gg-geborenen Staatsanwalt noch einen gg-geborenen gesetzlichen Richter. „Schöffen“ können keine „gesetzlichen Richter“ sein. Gegen Frau Dr. Monika Yiang handeln nichts weiter als Amtswalter, die sämtlich Verfassungsgrundsätze i. S. von § 92 Abs. 2 StGB mißachten (§ 92 Abs. 3 StGB) und dies mit Gewalt (§ 81 f. StGB). Der Fisch stinkt vom Kopf, also sollte man dort anfangen. Übrigens Frau Beate Bahner wurde von mir über diese Fakten informiert, die in 55 Expertisen der Grundrechtepartei veröffentlicht worden sind. Frau Bahner hat mir mitgeteilt, dass die „e-mail ungelesen gelöscht wurde.“ Frau Yiang hatte ein berechtigtes interesse, sie erfüllte ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht als Pouvoir Constitué (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG), sie trat pro Menschenrechte ein, was sie gem. UN-Res. 53/144 über Art. 25 GG unantastbar stellt. Die Handlungen gehören zur Nothilfe unter Einbezug von Art. 1 der Konvention gegen Folter vom 10.12.1984! An den sogenannten Staatsanwalt und die sogenannten Richter muß unmittelbar vor Verhandlung schriftlich, mit persönlicher Ansprache, deren Verpflichtung auf die GEWÄHRLEISTUNG der grundgesetzlichen Rechtsbefehle hingewiesen werden. Das muss auch protokolliert werden. Dann müssen Beweisanforderungen pro GG gestellt werden. Es gelten unmittelbar auch Art .3 Abs. 3 GG. Frau Dr. Monika Yang wird wegen ihrer GG-konformität benachteiligt. Dazu zählt dann auch Art. 4 Abs. 1 GG. Beides sind „unverletzliche Grundrechte. Wegen der Kosten sei auf Art. 34 GG hingewiesen. Liegen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Strafverfolgung vor, dann muss „der Staat“ die Aufwendungen für die erpresste Strafverteidigung vorverauslagen. Dazu bedarf es keines gesonderten Gerichtsverfahrens aus § 826; 839 BGB. Ranghöchst ist nicht von rangnieder, sogar ungültig – s. Art. 123 Abs. 1 GG – abweichend zu regeln bzw. zu suspendieren.
Zum „grundsätzlichem“ Verständniss der Justiz sollte man „Ingo Müller – Furchtbare Juristen: Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ lesen!
Dessen Geschichte endete mit Abschluß der NS-Zeit. Genau so hat Rolf Bossi geschrieben: „Halbgötter in Schwarz“. Die Wahrheit ist noch viel entsetzlicher!
Der Kommentar gehört zu Martina’s Nasenmaske.
Falsch zugeordnet.
Eine Wäscheklammer tut’s auch 😂😂
Eine Wäscheklammer tut’s auch 😂😂
Hier ein neutral formulierter Artikel zum aktuellen Stand der Dinge:
https://www.wnoz.de/nachrichten/bergstrasse/prozess-wegen-maskenattesten-auf-zuruf-wird-fortgesetzt-279812.html
Wenn Dr. Jiangs Anwälte wirklich bei der Strategie verbleiben wollen, dass Maskenatteste keine Gesundheitszeugnisse wären, können sie sich die Verteidigung aus meiner Sicht gleich ganz sparen. Zu diesem Thema hatte ich ja schon weiter unten einen Kommentar geschrieben.
Zitat aus dem verlinkten Artikel:
„Als Ärztin sei es daher ihre Pflicht gewesen, die Menschen vor diesen Folgen zu schützen. Dem hielt das Weinheimer Schöffengericht entgegen, dass auch Ärzte nicht über dem Gesetz stünden. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Eva Lösche betonte damals: „Das ist kein Coronaprozess. Wir hätten Ihnen auch den Prozess gemacht, wenn Sie Atteste wegen Rückenleiden verkauft hätten, ohne die Krankengeschichten zu kennen.““
Ich sehe mich veranlasst die Gesetzeslage an dieser Stelle zu zitieren:
Grundgesetz
Art. 2 Abs. 2
„(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Art. 19, Abs. 2
„(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Eine von vornherein gesundheitsschädigende Maßnahme ohne erwiesenen überwiegendem Nutzen ist eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit in seinem Wesensgehalt.
Art. 1, Abs. 3
„(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 19 Abs. 2 Grundgesetz sind UNMITTELBAR geltendes Recht.
Eine ranghöhere Rechtsquelle bricht eine rangniedrigere Rechtsquelle.
Das Grundgesetz ist in Deutschland die ranghöchste Rechtsquelle.
Grundgesetz Artikel 2, Abs. 1 Satz 1 bricht folglich alle Rechtsquellen, die eine Maskenpflicht wegen Corona verlangen.
Zudem kann hier kein falsches Gesundheitszeugnis vorliegen, sofern keine falschen Diagnosen gestellt wurden.
Für die Erstellung eines Maskenattests ist die Gesundheitsschädlichkeit der Masken bei gleichzeitig fehlendem Nutzen ausreichend.
Die Erstellung falscher Gesundheitszeugnisse liegt somit überhaupt gar nicht vor, weil NICHTS FALSCHES BEZEUGT wurde.
Richter kann wirklich der Erstbeste von der Straße werden.
Er muss nur richten, was gewünscht wird. Rechtskenntnis ist nicht nötig.
So mein subjektiver Eindruck.
„Richter kann wirklich der Erstbeste von der Straße werden.
Er muss nur richten, was gewünscht wird. Rechtskenntnis ist nicht nötig.
So mein subjektiver Eindruck.“
Das ist auch der objektive Eindruck. Hinter vorgehaltener Hand geben alle Juristen zu, dass für das Richteramt in Deutschland noch ein drittes Staatsexamen verlangt wird – nämlich das richtige Parteibuch.
Ich bin jedesmal fassungslos.
Eine Ärztin oder ein Arzt setzt sich, mit dem studierten Fachwissen, über eine lausige Verordnung hinweg und Gerichte befassen sich überhaupt damit.
Das das Tragen einer Maske nichts mit irgendeinem Infektionsschutz zu tun hat, ist doch zwischenzeitlich mal wieder und wieder und wieder belegt worden Seit mehr als einhundert Jahren gibt es weltweit tausende Bericht, Disskusionen, Studien Fachartikel,… die den Schaden, den diese Maske mit sich bringen kann. Und deutsche Gerichte wollen die Realität umdeuten? Was ein Nonsens so ein Konsens sein kann.
Schüler verklagen Land NRW wegen Corona-Tests: https://www.dorstenerzeitung.de/haltern/schueler-verklagen-land-nrw-corona-tests-grundschueler-gericht-ovg-muenster-prozess-klage-w805009-4000972309/
Warum hatte sich eigentlich die Nasenmaske nicht durchgesetzt?
https://www.n-tv.de/der_tag/Nasenmaske-soll-Virus-Schutz-beim-Essen-bieten-article22451009.html
😂
Die kommt dann in der nächsten PANDEMIE dran.
Eine Wäscheklammer tut’s auch 😂😂
Bemerkenswert: Bei einem Testzentrumsbetrüger sah das Strafgericht mildernde Umstände, weil einem die Tat so leicht gemacht wurde:
https://www.corodok.de/die-teststellen-alternative/
Gilt das für die leicht durchzuführende Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses ebenfalls?
Zitat:
„Künnemann erzählt auch von einem Arzt, der ihn wegen einer Hausdurchsuchung hinzugerufen hat. Dieser hat in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte.“
Illegal !
Das rechtmäßige Vorgehen wäre gewesen, zunächst zu prüfen, ob es Studien zu Masken im Bereich des Arbeitsschutzes gibt und was dort über möglichen Schutz und Gesundheitsgefahren steht.
Es ist nirgends herleitbar, dass dazu eine medizinische Untersuchung des Patienten notwendig ist,
zumal ja während der angeblichen Pandemie Patienten ohne Untersuchung sogar krank geschrieben werden durften.
Mir erscheint das Vorgehen als reine Willkür gegen Menschen, die das rechtswidrige Vorgehen staatlicherseits nicht mitgemacht haben.
Diese Richterin scheint aber das Recht nicht zu interessieren.
Eine Formulierung wie „damals akute Pandemie“ lasse ich lieber mal unkommentiert. Als Verteidiger der betroffenen Ärzte würde ich auch anders argumentieren:
Ärzte dürfen Atteste ausstellen und Maskenbefreiungsatteste waren in den Corona-Schutzverordnungen ausdrücklich vorgesehen.
Um Ärzte, welche im Rahmen ihrer Berufsausübung eben diese Atteste ausgestellt haben, dennoch abstrafen zu können, haben Gerichte und Staatsanwaltschaften jetzt eine unumstößliche Pflicht zur vorherigen körperlichen Untersuchung konstruiert, welche es in unserem Land in dieser Form tatsächlich nicht gibt. Im Klartext: Bereits an dieser Stelle machen sich die deutschen Richter und Staatsanwälte einer kriminellen Rechtsbeugung schuldig.
Doch wie geht man damit um?
Als Verteidiger würde ich ungefragt die Gutachten von Prof. Kappstein, Prof. Kuhbandner, Prof. Sönnichsen und Dr. Traindl zur Akte reichen, damit die grundsätzlichen Gefahren des Maskentragens sachverständig erläutert werden. Und wenn die Maske grundsätzliche gesundheitliche Risiken mit sich bringt, ist zur Attestierung eben dieser Risiken auch keine körperliche Untersuchung mehr erforderlich.
Und wie geht es dann weiter?
Das Gericht wird die Gutachten nicht zur Kenntnis nehmen und eine Anhörung der sachverständigen Zeugen verweigern. Daraufhin ist der Richter als befangen abzulehnen und wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Außerdem muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden.
Der Befangenheitsantrag und die Dienstaufsichtsbeschwerde werden von Richterkollegen abgebügelt und die Anzeige hat natürlich keine Chance bei einer Staatsanwaltschaft, die dieses Verfahren ja erst losgetreten hat. Mal ganz davon zu schweigen, dass die deutschen Rechtsanwälte sich in aller Regel mit dem Befangenheitsantrag und dessen Zurückweisung begnügen.
Und in dieser Situation wolllen Ralf Ludwig und andere Anwälte im nächsten Monat dann eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstatten…
Zitat:
„Als Verteidiger würde ich ungefragt die Gutachten von Prof. Kappstein, Prof. Kuhbandner, Prof. Sönnichsen und Dr. Traindl zur Akte reichen, damit die grundsätzlichen Gefahren des Maskentragens sachverständig erläutert werden.“
Ich habe genau das in meinem Arzthaftungsverfahren (lange vor Corona) gemacht. Das ist einfach ignoriert worden.
Wie haben keine rechtsstaatliche Justiz. Die Verfahren werden rein nach politischer Interessenlage entschieden.
Frau Dr.Jiang arbeitet anders als der Weinheimer Durchschnittsarzt.
Das macht sie schon „verdächtig“.
Der Erfolg hat viele Neider.
„Die Ärztin, welche Maskenatteste für ihre Patienten ausstellte, soll offensichtlich aus dem Berufsleben gedrängt werden.“
Sie sagt: „Unter echter Rechtsprechung stelle ich mir schon was anderes vor.“ –Richter in Deutschland sagten sinngemäß: „Wer sich nicht impfen lassen will, kann den Beruf wechseln.“
Seit 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und Ärzte, die Maskenatteste für ihre Patienten ausstellten, soll offensichtlich aus dem Berufsleben gedrängt werden.
Dabei wissen wir heute, weder Impfung noch Masken waren dienlich:
„Der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI), Alexander Konietzky, sagte dem epd: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht haltbar.“ Sie bietet seiner Ansicht nach weder einen ausreichenden Fremdschutz, noch schütze sie vor der eigenen Ansteckung mit Corona. ÄFI sei von Anfang an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingetreten, sagt der im schleswig-holsteinischen Wedel niedergelassene Kinderarzt.“
https://www.sonntagsblatt.de/artikel/jobwechsel-wegen-angst-vor-der-impfung
Heute wird den Progromen gedacht, und gleichzeitig passiert ein neues Verbrechen an den Menschen. Was wird zum Gedenken gefordert? Zivilcourage? Diese Ärztin hatte es, der Dank ist Haft?! Diese Politiker sind unwägbar, und jeder sollte zur nächsten Wahl gehen.
Der Spruch: „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten.“ ist um Menschen von den Wahlen fern zu halten. Dann können Minderheiten sich selbst an die Macht wählen. Man stelle sich vor, keiner geht zur Wahl außer Parteimitglieder die dann natürlich ihre Partei wählen. Die Partei mit den meisten Mitgliedern wird die stärkste Kraft, obwohl die Nichtwähler die absolute Mehrheit stellen würden, denn lediglich schätzungsweise 5% der Bundesbürger sind in einer Partei! Dann werden 95% von 5% vertreten, aber nach den Vorstellungen der 5%!
Zivilcourage bedeutet zur Wahl gehen und einen gültigen Stimmzettel abgeben!
Bei den Stimmauszählungen sind übrigens auch zu großen Teilen Parteivertreter zugegen und wenn die nicht reichen, dann vom Amt abkommandierte Angestellte. Jeder kann sich als Wahlhelfer melden oder wenigstens als Beobachter zur öffentlichen Auszählung gehen.
Na das ist ja auch wichtig, dass jeder jeden im Auge hehällt.
Und: Lasst die Finger von einer Briefwahl! Ein Umschlag auf dem der Absender und der ausgefüllte Wahlzettel abgeschickt wird, geht gar nicht! Angeblich wirft eine Vertrauensperson, dann den im Umschlag eingesandten Wahlzettel dann in die „Urne“?!
Na, wenn das man dann nicht der „Ascheeimer“ ist?!
„4.374 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht führten zu dem Urteil.“
Vorortunterstützung:
„Also beim ersten mal waren es so ca. 70-80 Personen, beim zweiten mal waren es deutlich mehr, da waren es weit über 100 oder 150 und heute sieht es wieder genauso voll aus.“
Wo verstecken sich denn die restlichen über 4000 feigen Nutznießer der Maskenbefreiungsatteste? Wäre es nicht gerade für sie an der Zeit, endlich Haltung zu bekennen? Von Unwissenheit dürfte bei denen nicht auszugehen sein, da sich Vorwürfe gegen örtlich praktizierende Ärzte schnell herumsprechen. Es ist schon ein wahrzunehmender Unterschied, ob da 150 oder 4000 Menschen ihr Mitgefühl ausdrücken.
So erschreckend, die nehmen sich wirklich jeden kleinen Fisch vor. Das tun die nicht ohne Grund.
90 mal 30€ sind bei mir 2700€. Klingt nicht nach einer Reduzierung gegenüber 2000€.
Der Betrag wurde erhöht, mit Reduzierung ist die Streichung der 16 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gemeint. Und wenn Sie die Strafe nicht zahlen kann oder will max 90 Tage Knast, bei den 2000 wären die knapp 16 Monate fällig unter Umständen, gehörte bestimmt zur Bewährungsauflage.
Da ist dem Gericht ein klitzekleiner Fehler unterlaufen. Zu drei Jahren Schweigepflicht und „Berufs“verbot sollte natürlich Karl Lauterbach verurteilt werden, wegen seiner schon damals bekanntermaßen falschen Behauptung, die Pikse seien praktisch nebenwirkungsfrei. Naja, Fehler unterlaufen jedem Menschen mal, auch Richtern. Ich bitte um Nachsicht.
Bewährungsstrafe klingt für mich so, als solle sich Dr. Jiang in unserem Ärztesystem gefälligst bewähren. Da Lauterkrach immer noch nicht bestraft ist, schließe ich daraus, dass er sich bereits bewährt hat.
„… Spezialjustiz …“
Frau Rechtsanwältin Beate Bahner ist höchst top, was das Vortragen von kriminellen Handlungen der „Impf“fanatiker-Sekte anbelangt.
In der Hitlerzeit hieß „Spezialjustiz“ Sonderbehandlung.
Naja, Sonderbehandlung hieß damals schon noch was Anderes… lebend kam man da eigentlich nicht raus.
Aber die Justiz gibt sich große Mühe, der alten Zeit nachzueifern mit der Kriminalisierung von Gedankenverbrechen, Doppelstandards, idiotischen Begründungen und nahezu völliger Unterordnung unter die politischen und „wissenschaftlichen“ (haha) Narrative.
Früher war wissenschaftlich „gesichert“, dass „der Jude“ minderwertig ist und die Volksgesundheit schädige usw.
Das Plattmachen des Warschauer Ghettos wurde sogar medizinisch begründet. Vorher haben die Nazis aber alles abgeriegelt und die Juden ohne Versorgung dahinvegetieren lassen. Da breiteten sich Seuchen aus. Um die „Volksgesundheit zu schützen“, wurden dann die Juden massakriert.
Kann man Alles nachlesen bei Lord Russell of Liverpool.
Heute ist „gesichert“, dass die Spritzen der Volksgesundheit helfen, NICHT unbedingt den Einzelnen. Es wird ja sogar offiziell begründet, dass auf Bevölkerungsebene(!) der Nutzen(?) die Schäden überwiege und daher Impfschäden z.T. auch nicht anerkannt werden müssen.
Die Logik ist also die Gleiche. Der Einzelne zählt nicht, das Volk zählt. Solange die Volksgesundheit (angeblich) geschützt wird, sind Opfer in Kauf zu nehmen.
Die Vorgehensweisen sind selbstverständlich nicht gleich, die Ungeimpften wurden nicht massakriert, aber das Vorspiel ist gleich. Bei den Nazis wurden auch nicht sofort die Juden vergast, es hat Jahre gedauert, bis diese Logik sich ins Extreme gesteigert hat. Mit den Ungespritzten wird das wahrscheinlich nicht mehr passieren. Es geht auch gar nicht so sehr um den Fakt des Impfens, sondern viel allgemeiner um Opposition, die unerwünscht ist und bekämpft wird.
Die braunen Schergen kommen nicht mehr nach Haus und verprügeln einen, sondern überfluten einen erstmal mit Propaganda. Wenn das nicht wirkt, kommt noch Zensur. Wenn das nicht reicht, gibt es Schauprozesse und/oder Cancel Culture, um den Einzelnen zu brechen.
Genau das sollte nicht wieder geschehen dürfen, aber es geschieht wieder.
Könnte das bitte mal unterbleiben, Aussagen zum Nationalsozialismus machen, die Sie übrigens nie nachgeprüft haben.
Die Sache mit dem Warschauer Ghetto hat auch der MDR thematisiert und sogar mit Bezug auf Corona:
https://www.mdr.de/geschichte/fleckfieber-seuche-100.html
Ein Akt der Subversivität und der Zensor war gerade in der Raucherpause?
Lesen Sie es einfach nach. Die entsprechende Literatur habe ich genannt. Darin wird sehr detailliert beschrieben, wie die Verbrechen an den Juden (und anderen Menschengruppen) vonstatten gingen.
„Nachprüfen“ kann ich es schlecht, da ich keine Zeitmaschine habe.
Da muss ich mich schon auf Bücher verlassen.
„Da muss ich mich schon auf Bücher verlassen.“
Oder auf Fachleute, die die Impfung empfehlen.
„Der Auslöser für die Pogrome war das Attentat des 17-jährigen Herschel Grünspan auf Ernst vom Rath, einen Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris. Am 9. November erliegt vom Rath seinen Verletzungen. Als Hitler von dessen Tod erfährt, gibt er Goebbels das Startsignal zur Mobilisierung der Truppen. Grünspans Tat ist ein Protestakt gegen die Vertreibung Tausender polnischer Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen Reich.“
nochmal der Kernsatz:
„Als Hitler von dessen Tod erfährt, gibt er Goebbels das Startsignal zur Mobilisierung der Truppen.“
Quelle: Das geschah am 9. November, mdr, 09. November 2022, 05:00 Uhr
https://www.mdr.de/geschichte/mitteldeutschland/jahrestage/geschichte-kalenderblatt-republik-reichspogromnacht-coming-out-corona-impfstoff-biontech-100.html
Was genau haben meine Ausführungen zum Warschauer Ghetto jetzt direkt mit ihrem Miniartikel zur Reichspogromnacht zu tun? Außer, dass es beides im Wesentlichen Juden betrifft?
Dass die Nazis eine Gewalttat für ihre Zwecke nutzten, widerspricht dem von mir Geschriebenen doch überhaupt nicht.
Manchmal muss man sich schon wundern…
Sie haben Recht. Ich hatte gegenwärtig einige Artikel auf den ÖR-Medien zu den November-Pogromen gelesen und das hat da wohl durchgeschlagen.
Andererseits ist an Bücher glauben letztlich auch nur Glauben und nicht Wissen. Und ja leider hat man nur begrenzte Ressourcen und kann nicht alles prüfen. Trotzdem muss man nicht alles glauben, sondern kann es auch so einfach mal abspeichern ohne sich das zur eigenen Position zu machen. Ja ich weiß – neurologisch ist es falsch, weil das Gehirn immer neue Informationen mit den bereits vorhandenen abgleicht und die Neueindringlinge es erstmal schwer haben. Deshalb versucht Propaganda auch die Menschen möglichst schon in der Kindheit zu erreichen – siehe Kinderkanal von ARD und ZDF.
@Pierre 9. November 2023 um 6:59 Uhr
„Naja, Sonderbehandlung hieß damals schon noch was Anderes…“
Der Deutschen liebste Beschäftigung: Relativieren, darin sind sie wahre Meister…
„lebend kam man da eigentlich nicht raus.“
Bei den Biowaffen-Injektionen „eigentlich“ auch nicht: „plötzlich und unerwartet“…
Und die noch Lebenden haben in der Mehrzahl auch „plötzlich und unerwartet“ lebenslängliche Beschwerden.
Und diese Sonderbehandlung in der Nazizeit endete für Viele mit dem Tod.
Sonderbehandelt wurden in der „C“-Hysterie-Zeit die Menschen auf Befehl und auf dioe permanente Verbreitung von Lügen durch Lauterbach (Spitzname Karlatan, das Wort Karlatan leitet sich ab von dem Wort Scharlatan).
Ich hoffe, Karlatan erfährt ab demnächst eine Sonderbehandlung namens Gefängnis bis zu seinem unsäglichen Lebensende. Die Gefängniszelle darf sich Karlatan gern mit Merkel teilen.