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Hausdurchsuchung bei Rapper SchwrzVyce: Staatsanwalt will Einnahmen zu AfD-Song wissen

Rapper SchwrzVyce erlebte vor zwei Tagen um sechs Uhr morgens eine Hausdurchsuchung. Viele kennen ihn von der Versammlung in Berlin am 01. August 2020, bei der er durch seinen „Song Fake News Media“ bekannt wurde. Ihm soll das Recht verwehrt werden, sich im Rahmen seiner Kunstfreiheit zu artikulieren. In dem Brief der Generalstaatsanwaltschaft steht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß §§ 185, 18 Strafgesetzbuch eingeleitet wird. 6 Beamte durchsuchen sein Haus, denn der Oberstaatsanwalt möchte wissen, wie viel er mit seinen Rap-Song „AfD / Alternative für Deutschland (Wahlwerbespot)“ verdient hat. Er verdient nicht viel durch seine Musik, das sagt er in dem Video, in dem er auch über die Hausdurchsuchung berichtet. Er will bis vor das höchste Gericht und darüber hinaus ziehen.

Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen einem Lied – vor zwei Tagen dann Hausdurchsuchung

Wer kennt ihn nicht – den Rapper SchwrzVyce, also zumindest diejenigen, welche am 01. August 2020 in Berlin auf der Großdemonstration waren. Er veröffentlichte schon vor einigen Monaten einen Song mit dem Titel „AfD / Alternative für Deutschland (Wahlwerbespot)“. Daraufhin bekam er Post und veröffentlicht diese bei Telegram:

SchwrzVyce vs. Generalstaatsanwaltschaft Klappe die Erste

Sie wollen jetzt an die Kunstfreiheit ran! Sie wollen an die letzte Bastion! Ich ziehe vors oberste Gericht und darüber hinaus…

Jetzt muss der Musiker eine Hausdurchsuchung um 06:00 Uhr morgens über sich ergehen lassen. 6 Beamte standen vor seiner Haustüre, weil der Oberstaatsanwalt wissen will, wie viel Geld er mit seinem AfD Song verdient hat. Er spricht davon, dass es nicht viel Geld ist was er dadurch einnahm. Sein Album „Fake News Media“ bietet er sogar zum kostenlosen Download an.

Manche Worte hätten wir vielleicht auch nicht so gewählt, aber ist es in der Rapmusik nicht normal, sich derart zu artikulieren? Worauf diese ganzen Hausdurchsuchungen hinauslaufen sollen, das wissen wir ja alle. Bei Apolut äußert er sich etwas detaillierter und teilt seine Gedanken zur Entstehung dieses Werkes mit. Wer den Musiker unterstützen will, der freut sich sicherlich über ein paar verkaufte Alben oder über eine Unterstützung um sich gerichtlich dagegen wehren zu können.


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18 Antworten auf „Hausdurchsuchung bei Rapper SchwrzVyce: Staatsanwalt will Einnahmen zu AfD-Song wissen“

Das ist eindeutig Staatsterror und das „Werkzeug“ ist das Gerichtverfassungsgesetz (GVG)
mit den Paragraphen 146 und 147.
Wer die gelesen hat, wird begreifen was in Deutschland falsch läuft.

„In dem Brief der Generalstaatsanwaltschaft steht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß §§ 185, 18 Strafgesetzbuch eingeleitet wird.“

Den Straftatbestand der „Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß §§ 185, 18 Strafgesetzbuch“ gibt es schlicht nicht.

Es gibt aber $ 188 StGB:

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

„(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“

also nochmal:
„aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“

„Stricher“ und „Fotze“ hängen nun ganz bestimmt nicht mit der Stellung der Beleidigten zusammen, sondern bestenfalls mit deren Handlungen. Letzteres zu bestrafen sieht das Gesetz allerdings nicht vor.

Glaubt ihr, dass wir noch die nächste Bundestagswahl erleben werden? Die werden das niemals zulassen, wenn wir wirklich demnächst alle protestwählen.
Krieg?
Abschaffung der Wahlen auf anderem Wege?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die nicht auch hierfür was im Sack haben . Ich glaube sogar manchmal, das plötzliche Erstarken der AfD wird (jetzt) gewollt weil Teil ihres Plans.

Toll, der Böhmermann dieser Hofnarr, kann Menschen diskreditieren ohne Ende, sogar Omas Umweltsäue nennen usw usw , das fällt unter künstlerische Freiheit : aber alles was gegen die Eliten gesagt und gesungen wird , fällt da nicht drunter 🙈 und den Hofnarr dürfen wir noch finanzieren , das ärgert mich am meisten …

„Hässliche Fratzen, die ich jeden Abend im TV ansehen muss“. Das war die Stelle. Was tut das zur Sache, wie jemand aussieht. Wenn man sonst keine Kritik hätte…

Ist das im unteren AfD-Clip im Hintergrund Wiesbaden oder welche Stadt?

Er hat doch einfach mit allem recht. Nur an einer einzigen Stelle hätte ich mich nicht so ausgedrückt. Warum die Empörung? Super, dass er Ballweg nennt und die Eid-Brecher. Es ist doch wahr. Assange hat noch gefehlt.

Vorsätzliche Aufweichung der Gesetzgebung, um kritische Stimmen abzuschalten:

§ 185 StGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2021 geltenden Fassung:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 185 StGB n.F. (neue Fassung) in der am 03.04.2021 geltenden Fassung durch
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441 und Artikel 15 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448
(https://www.buzer.de/gesetz/14534/a268627.htm)

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/6165/al144301-0.htm

.. also musikalisch hat SchwrzVyce schon Besseres abgeliefert .Habe ihn im Sommer 2022 nach einer unserer Demos spielen hören und danach ein Bisschen mit Ihm gequatscht , -ist ein ganz entspannter und ruhiger Typ und viele seiner Songs und Videos sind hintergründig und zuweilen auch witzig .
Aber ihn wegen Beleidigung ran zu kriegen für dieses Lied ist absoluter Blödsinn , die „Schimpfworte “ sind ja „überpiepst “ und im Untertitel durch Sternchen im Abstrakten belassen .
Reine politische und juristische Willkür !

Kulturschaffenden in der DDR hat man seitens des Westens immer vorgeworfen, daß ihre Werke politisch von der SED gelenkt seien. Es gab jedoch nicht einen Einzigen (*) der diesen Vorwurf als Mangel empfunden hätte sondern als Verpflichtung.

*) Außer denen die sich vom Westen haben kaufen lassen.

Der Songtext ist derb, aber bei weitem nicht derber als das, was sonst rauf und runter läuft und bei Spotify und co millionenfach gestreamt wird. Da geht’s meist „nur“ um Gewaltverherrlichung, Frauenverachtung usw.

Der feine Unterschied ist, dass es hier direkt gegen die Regierung geht. Was natürlich ganz ganz schlimm ist…

Ich würde meinen, dass dieser Wahlwerbespot(?) nicht unbedingt alle Wählergruppen ansprechen dürfte, das hätte man vielleicht eine Spur anders machen können, ohne diese sehr derben Kraftausdrücke. Ob man sich da einen Gefallen tut bei der AfD… fraglich

Generierung von Aufmerksamkeit ist hierdurch natürlich wahrscheinlicher.

Warum ist es strafrechtlich relevant, wieviel Geld man mit einem Lied verdient? Wenn die Staatsanwaltschaft das wissen will, kann sie wohl einfacher bei der GEMA nachfragen oder bei YouTube oder auf sein Bankkonto gucken. Das Bankgeheimnis wurde ja im Wesentlichen abgeschafft.
Wenn die Polizei den Herren 6:00 überfallen hat, hat sie den unterzeichnenden Richter wohl 5:30 überfallen und ihn erst nach Abgabe der Unterschrift weiterschlafen lassen.

Der gute Mann hat ein paar tolle Songs beigesteuert und glänzt auch mit Zivilcourage . Dafür meinen Respekt . Eine Hausdurchsuchung aufgrund einer evtl Anklage aufgrund einer Beleidigung ist politische Schikane und Ausdruck einer Fassadendemokratie . Dafür würde eine normale Strafanzeige reichen , die ja bei Normalbürgern in 99 % der Fälle , wenn diese beleidigt wurden , nie geahndet wurden vom Staat. Selber 2 mal erlebt. Wie in der DDR auch ist deren Ziel , sich jedes gesprochene und gesungene Wort vorab vorlegen zu lassen und darüber zu bestimmen , was gesagt werden darf . Dafür werden entsprechende Gesetze erlassen , europaweit . Es liegt alleine am Souverän , sich die Macht zu erobern ,aber dafür müßte man ja kämpfen und die meisten sind einfach zu träge und fatalistisch, um dafür ihr Leben zu riskieren . Also werden sie als moderne ,entrechtete , formgetreue und durchgestylte Sklaven sterben .

Künstler sollten sich in Zukunft den Spaß machen und jeden Text vor Veröffentlichung sowohl der Staatsanwaltschaft, dem Kultusministerium und der WHO vorlegen. Damit nachher keiner sagen kann, er hätte keine Gelegenheit gehabt, rechtzeitig gegen den gefährlichen Text vorzugehen.

Es tut mir sehr leid, aber in der Begründung sehe ich nur „Ermittlung wegen Beschuldigung der Beleidigung“ – nichts bezüglich der Behauptung, man wolle wissen wie viel er mit seinem Song Geld verdient hat.

Das eine schließt das andere nicht aus. Obiges Schreiben hat der Sänger am 6.Februar auf telegram veröffentlicht. Die Hausdurchsuchung war jetzt. Da hatte die Staatsanwaltschaft genügend Zeit, noch was auszuhecken. Das eine ist der Tatvorwurf. Das andere ist vielleicht der Versuch, herauszufinden, welche Vermögenswerte, erlangt durch die „Tat“, man einziehen könnte. Oder man will ihm – sh Ballweg – noch zusätzlich was anhängen, Geldwäsche oder Steuer zB. Das könnte also aus dem Durchsuchungsbeschluss hervorgehen – Auffinden von Buchhaltungsunterlagen o.ä. Nach dem, was Henning oben geschrieben hat – warum gucken die nicht einfach aufs Konto – liegt es ja wohl eher nahe, dass ohnehin alles an den Haaren herbeigezogen ist.

Für all das muss aber erstmal ein Anfangsverdacht vorliegen. Und dafür bedarf es konkrete Anhaltspunkte. Die müssten dann mal auf den Tisch.

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