Kategorien

Rechtslupe: Kann mein Arbeitgeber die Corona-Impfung verlangen?

Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

In diesem Beitrag haben wir inzwischen vier Updates am Ende des Beitrags eingespielt.

Ein Zahnarzt aus Pfaffenhofen will seine Mitarbeiter wenn diese sich nicht impfen lassen, ohne Lohnfortzahlung freistellen.
Derzeit gehen auch zwei Schreiben von Arbeitgebern aus der Pflege durchs Netz, welche höchst verwerflich formuliert sind. Auch Impfprämien sind gerade im Pflegesektor ein Mittel der Wahl. Ein aktuelles Urteil, zum Thema Maskenpflicht am Arbeitsplatz, bei welchem der Arbeitgeber die Lohnzahlung aufgrund eines Attestes des Mitarbeiters ausgesetzt hat, stimmt zuversichtlich. Denn der Mitarbeiter bekommt den vollen Lohn vom Arbeitgeber, welchen den Mitarbeiter dadurch unter Druck setzen wollte, bezahlt (Rechtslupe). Alle Informationskanäle zum Austausch findest du hier bei uns: Klagepaten Kanal „Impfanordnung Arbeitgeber“ und Klagepaten Kanal „Kündigung Arbeitgeber (Corona)“.

Wir haben mit einem Arbeitsrechtler gesprochen und er gibt Tipps, denn es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass ich mich impfen lassen muss.

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht, es fehlen bislang Erkenntnisse ob ich durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann und dadurch derzeit nicht gesichert ist, dass ich nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich für mich einen milderen Verlauf der Krankheit habe.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht oder der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn (beide Aussagen sind als Video unten zum rein hören mit eingepflegt) versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussage bis heute nicht revidiert wurde. Auch die aktuellste Aussage von Frau Merkel haben wir mit aufgenommen.
  5. Speziell für den Pflegesektor: Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske oder Mund-Nasen Bedeckung, zum Schutz der Bewohner/Kunden tragt und ihr diesbezüglich kooperativ und gewillt seid keinen Bewohner/Kunden einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch besonders die Kollegen in der Pflege, ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand, sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
  7. Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  8. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit? Ein Rechtsschutz ist immer von Vorteil, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Eventuell schließt Ihr euch mit mehreren Kollegen zusammen und tragt gemeinsam die Kosten.
    Unter unseren Initiativen findest du gute Anwälte die dir helfen können.

Sebastian Friebel ehemaliger Bundestagsberater hat bei der Diakonischen Gesellschaft angerufen und diese habe Ihm versichert, dass die Aussagen zurückgezogen wurden und ein neues Schreiben verschickt wurde, in welchem die Aussagen des ersten Schreibens für ungültig erklärt wurden.

Wie man sehen kann, kann man sehr viel erreichen wenn wir an die Öffentlichkeit gehen und den Druck auf die Personen erhöhen.
Seid mutig und macht solche Dinge öffentlich, dann können wir gemeinsam solche Machenschaften durchbrechen.

Aussage Angela Merkel 16.12.2020

Aussage Jens Spahn 13.01.2021

Update 13. Juli 2021: Die Aussage von Frau Merkel bei der Pressekonferenz im Robert-Koch Institut haben wir in diesem Beitrag aufgegriffen: „Im Augenblick haben wir gesagt wir wollen keine Impfpflicht.“

Update 25. Juni 2021: Aussage Jens Spahn bei der Bundespressekonferenz: „Wenn jedem eine Impfung angeboten worden ist, hat dann eigentlich derjenige der sich nicht impfen lässt einen Anspruch darauf, dass alle anderen im Raum die geimpft sind wegen ihm die Maske tragen. Und ich find nä.“

Update 10.08.2021: „Wir haben keine Impfpflicht“

#24 Schikane, überwachen, Impfen – was Arbeitgeber nicht dürfen – Rechtsanwalt Elmar Becker
Generator: Widerspruch Impfaufforderung

#29 Keine Impfpflicht im Job – Rechtsanwalt Elmar Becker
Thema Kündigung und Freistellung für Impfverweigerer
Generator: Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung

#21 Geldhahn zugedreht – Was tun, wenn der Chef nicht mehr zahlt? – Rechtsanwalt Elmar Becker Thema Was tun, wenn der Chef nicht mehr zahlt?“
Generator: Zahlungsklage

#20 Gekündigt – was nun? – Rechtsanwalt Elmar Becker
Dir wurde gekündigt?
Generator: Zurückweisung einer Kündigung
Generator: Kündigungsschutzklage

#16 – Impfzwang durch die Hintertür – Rechtsanwältin Viviane Fischer

#23: Zehn Fragen zum Arbeitsrecht – Ihr fragt, wir antworten! – Rechtsanwalt Elmar Becker


Update 06.04.2021

Der Talk mit Jens Lehrich (Journalist bei Rubikon) und seinen Gästen Mark Benecke, Dirk Sattelmaier, Hans Tolzin und Stefan Dellwo

Ab Minute 00:20:15 trifft Dirk Sattelmaier Aussagen zu einer möglichen Impfpflicht durch die Bundesregierung. Denn 2001 wurde das Infektionsschutz (es gibt dort eine Norm die das erlaubt) so geändert, dass die Bundesregierung dies generell umsetzen darf. Davor galt ein Reichsimpfgesetz von 1874 (Pockenschutzimpfung). Politik hat aber bislang vorgegeben „wir führen keine Impfpflicht ein“.
Masernimpfpflicht wurde vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen, letztes Jahr während des Lockdowns, zumindest im Eilverfahren, dass dies in Ordnung ist. Für das Hauptverfahren (Hauptsache) noch offen gelassen.
Bislang ist das politische Versprechen es wird keine Impfpflicht geben, aber wenn es eine gäbe, wäre die Frage ob es verfassungsmäßig ist.
Denn hier ist der Diskurs zwischen Ärzten und Juristen folgender:
Der körperliche Eingriff (Heileingriff) ist das Körperverletzung oder ein Heileingriff? Aus ärztlicher Sicht ist es ein Heileingriff und aus juristischer Sicht ist es eine Körperverletzung. Nur wenn derjenige vorher eingewilligt hat ist es keine rechtswidrige Körperverletzung.
Impfen ist ein Sonderfall:
Es ist nicht nur ein Piks, sondern was danach folgt was in jedem Fall eine körperliche Beeinträchtigung und auch eine Körperverletzung, aber hier ist der Mensch in der Regel gesund. Das heißt sie verletzen einen gesunden Menschen vorsätzlich, welcher dazu einwilligen muss. Hürden für so eine Zwangsverpflichtung sind sehr hoch. Dazu müssen noch mehr Fakten auf den Tisch.
Gefährlichkeit der Impfung muss vor der Einführung einer Impfpflicht klar sein. Außerdem ist es derzeit eine Notfallzulassung und der Impfstoff ist noch nicht endgültig zugelassen. Außerdem ist es ein neuer Impfstoff.

Weitere Aussagen bei 1:58:47:
Christian Lindner hat am 02.03.2021 gesagt, „gebt Geimpften die Grundrechte zurück.“
Dirk Sattelmeier (Rechtsanwalt) sagt dazu, er hat nicht Recht, solang nicht klar ist, dass Geimpfte nicht ansteckend sind. Private Unternehmen können das, denn diese können sich auf die Privatautonomie berufen, müssen aber damit leben, dass ihnen möglicherweise 30-40% der Kunden wegbrechen, denn nicht jeder lässt sich impfen.
Details wie Bahnfahren müssen geklärt werden.

Auch Herr Tolzin (Journalist und ehemaliger Milchwirt) äußert sich zum Thema Impfung, ein Thema wozu er auch eine sehr umfangreiche Website betreibt.


Update 24.06.2021

Ralf Ludwig (Rechtsanwalt) beantwortet einem Interview u.a. die Frage, „Auskunftspflicht dem Arbeitgeber gegenüber“ bezüglich der Impfung.
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht. Außer der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.


Update 26.06.2021

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger ist seit 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sportrecht sowie Handelsrecht an der Universität Mannheim. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, allgemeinen Zivilrecht und dem Sportrecht.

SWR Aktuell: Darf ein Klinikum seine Mitarbeiter überhaupt danach fragen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind oder nicht?

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger:Wenn man davon ausgeht, dass die Corona-Schutzimpfung nicht nur den Geimpften selbst schützt, sondern auch die Gefahr verringert, dass er andere infiziert, dann kann eine Klinik durchaus ein Fragerecht nach dem Impfstatus haben. Da gibt es eine Rechtsgrundlage für unter anderem Kliniken, das ist Paragraf 23a Infektionsschutzgesetz. Das gilt allerdings nicht für alle Beschäftigten, sondern es hängt vom Infektionsrisiko am Arbeitsplatz ab. Also man kann Krankenpfleger und Ärzte danach fragen, ob sie geimpft sind. Das Verwaltungspersonal, das keinen gesteigerten oder gar keinen Patientenkontakt hat, darf hingegen nicht von der Krankenhausleitung nach ihrem Corona-Impfstatus gefragt werden.

SWR Aktuell: Das Klinikum droht ja arbeitsrechtliche Maßnahmen an, wenn die Mitarbeiter nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Ist diese Art „Impfpflicht“ juristisch erlaubt?

Fischinger: Faktisch hat man hier versucht, eine Impfpflicht per Weisung einzuführen. Das ist mit Sicherheit unzulässig für das nicht medizinische Personal an der Klinik.

Spannend, juristisch hochkompliziert und auch komplett ungeklärt, ist die Frage, ob das auch für das medizinische Personal gilt, oder ob man hier aufgrund des besonderen Arbeitsplatzes eine Impfpflicht per Weisungsrecht des Arbeitgebers einführen kann. Letztlich lassen sich für beide Positionen Argumente finden. Für die Zulässigkeit einer Impfpflicht per Weisung spricht die besondere Gefährdungslage im Krankenhaus, das Ansteckungsrisiko von Covid-19 und seiner Varianten. Außerdem hat das Krankenhaus eine besondere Schutzpflicht gegenüber den Patienten. Und man kann ergänzen: Wer sich für einen medizinischen Beruf entscheidet, dem sollte klar sein, dass auf ihn in besonderen Situationen wie während einer Pandemie, auch besondere Gefahren und Verhaltenspflichten zukommen können.

Auf der anderen Seite spricht ein Argument dagegen: Denn der Gesetzgeber hat sich bis jetzt bewusst gegen eine Impfpflicht entschieden und plant dem Vernehmen nach auch nicht, eine solche einzuführen. Dass das grundsätzlich möglich ist, zeigen die Beispiele der gesetzlich vorgeschriebenen Masern-Impfung oder der früher bestehenden Pflicht zur Pockenimpfung. Auch muss man sehen, dass der Gesetzgeber der besonderen Situation in Krankenhäusern in anderer Hinsicht durchaus Rechnung trägt, z.B. bei der Impfpriorisierung von Krankenhauspersonal oder der Auskunftspflicht über den Impfstatus. Wenn er nun also für niemanden – und damit eben auch nicht für medizinisches Personal – eine Impfpflicht vorsieht, dann spricht das schon sehr eindeutig gegen das Recht eines Krankenhauses, das einfach selbst zu tun. Hinzu kommt das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen, die Gefahren, die mit jeder Impfung einhergehen, die Unklarheit über mögliche Langzeitfolgen. Es sprechen also auch für diese Seite gute Argumente.

Ich persönlich würde hier eine Impfpflicht bejahen, weil ich den Patientenschutz als gewichtiger ansehe als die genannten Gegenargumente. Vermutlich wird die Frage rechtsverbindlich erst in vielen Jahren endgültig vor Gericht geklärt werden. Denn ich würde vermuten, das geht mindestens bis zum Bundesverfassungsgericht, vermutlich bis zum Europäischen Gerichtshof oder auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

SWR Aktuell: Eigentlich können Mitarbeiter ohne Grund während der Probezeit gekündigt werden. In diesem Fall hat das Klinikum Ludwigshafen als Grund eine fehlende Corona-Impfung genannt. Die Kündigung werde bei einer Impfung zurückgezogen. Wie groß könnten die Erfolgschancen der betroffenen Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht sein?

Fischinger: Es ist richtig, in den ersten sechs Monaten braucht der Arbeitgeber keine Rechtfertigung für die Kündigung. Er darf allerdings nicht aus verwerflichen Gründen oder willkürlich kündigen. Willkürlich handelt das Klinikum Ludwigshafen hier ganz sicher nicht, aus ihrer Sicht haben sie ja einen Grund. Allerdings könnten die Probezeitkündigungen gegen das sogenannte Maßregelungsverbot, Paragraf 612a BGB, verstoßen. Dieses verbietet dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer dafür zu „bestrafen“, dass dieser seine Rechte geltend gemacht hat – und damit schließt sich der Kreis: Das nicht medizinische Personal hat ja die freie Wahl, ob es sich impfen lässt oder nicht. Wenn es also die Impfung verweigert, dann kann der Arbeitgeber nicht sagen, dafür wirst du jetzt gekündigt – das wäre eindeutig unzulässig. Beim medizinischen Personal sieht es hingegen anders aus. Entscheidend wird hier sein, ob das Gericht eine Impfpflicht bejaht oder nicht. Das heißt: Die Arbeitnehmer, die nicht medizinisch arbeiten, dürften gute Chancen vor dem Arbeitsgericht haben. Beim medizinischen Personal wird die Frage nach der Impfpflicht die entscheidende vorgelagerte Frage sein.

SWR Aktuell: Die Geschäftsführung des Klinikums Ludwigshafen hat gesagt, bei langjährigen Mitarbeitern wird das Krankenhaus den Tarifvertrag einhalten. Die ungeimpften Mitarbeiter aber weiterzuentwickeln, sie zu fördern, wolle das Klinikum Ludwigshafen nicht mehr. Der Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi halten das für diskriminierend. Ist das so?

Fischinger: Das ist etwas polemisch zugespitzt, denn eine Diskriminierung im Sinne des Antidiskriminierungsrechts ist das nicht. Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, frei zu entscheiden, wen er befördert und wen nicht. Auf der anderen Seite könnte hier wieder das „Maßregelungsverbot“ relevant werden. Denn auch hier gilt: Nur weil jemand in der Vergangenheit von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich nicht impfen zu lassen, dann darf er dafür später nicht vom Arbeitgeber „bestraft“ werden. Auch nicht zwei Jahre später. Insbesondere beim nicht medizinischen Personal ist die Ankündigung des Klinikums also arbeitsrechtlich hoch problematisch. Außerdem dürfte sich in den Spätherbst hinein die Situation in Deutschland vermutlich ohnehin gravierend ändern. Denn bis dahin sollte jeder Bürger ein Impfangebot bekommen haben. Juristisch lässt sich spätestens dann eine Impfpflicht selbst für das medizinische Personal nicht mehr begründen, liegt es ab dann doch in der Hand jedes einzelnen Patienten, sich selbst schützen. Ungeimpfte Mitarbeiter nicht zu befördern, wäre dann erst recht unzulässig. Zusammengefasst: Ich kann sehr gut verstehen, dass das Klinikum die Patienten schützen will und muss. Dennoch dürfte ein guter Teil der kolportierten Maßnahmen arbeitsrechtlich unzulässig sein.


Update 26.07.2021

Eine Impfpflicht ist derzeit laut Prof. Boehme Neßler grundgesetzwidrig. Die Impfpflicht ist ein Eingriff in Grundrechte. Z.B. in das Grundrecht auf „Körperliche Unversehrtheit“, auf Gesundheit. Eine Impfung ist nicht einfach nur ein kleiner Piks, der nach fünf Minuten wiedervergessen ist, eine Impfung ist ein starker Eingriff in das Immunsystem, die die gesamte Gesundheit eines Menschen.
Diese Gesundheit wird vom Grundgesetz geschützt und in dieses greift aber dann die Impfpflicht ein. Das geht nur in seltenen Fällen und nur unter strengsten Voraussetzungen – diesen Ausnahmefall haben wir noch nicht.

Masernimpfpflicht? Ist tatsächlich eine Impfpflicht, liegt aber derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und wird derzeit angegriffen mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Jedoch sagt Rechtsanwalt Markus Haintz zu seinen weiteren Ausführungen:
„Bitte genau hinhören. Was mein Fachkollege sagt ist, eine Impfpflicht wäre dann möglich, wenn man eine gewisse Impfquote nicht anders erreicht.

Was soll das heißen? Der Staat definiert mit gekauften Wissenschaftlern eine willkürliche Prozentzahl und dann darf zwangsgeimpft werden?

Um es mal deutlich zu sagen, nur über meine Leiche!“

Weiter geht es in dem Interview darum, ob nur noch Geimpfte in Restaurants etc. dürfen. Er sagt, dass genauso problematisch wie die direkte Impfpflicht, die indirekte Impfpflicht ist. Wenn man die Hürden und Lebensbedingungen für die nicht geimpften immer schwieriger macht.
Es ist zum heutigen Stand verfassungsrechtlich nicht erlaubt, den nicht Geimpften, den Alltag schwer zu machen.


Unter den Beiträgen Rechtslupe haben wir alle weiteren Arbeitsrechtlich relevanten Beiträge veröffentlicht:
Rechtslupe: Wie kann ich mich gegen meinen Arbeitgeber wehren?
Rechtslupe: Freistellung durch Arbeitgeber wegen Attest für Maskenbefreiung nicht rechtens
Rechtslupe: Quarantäne – wozu darf der Staat mich zwingen?
Rechtslupe: PCR-Test – wozu darf der Staat mich zwingen?
Rechtslupe: Juristischer Ratgeber legt die Masken ab – „Keine Angst vor Bußgeldbescheiden, diese sind unbestimmt!“


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

26 Antworten auf „Rechtslupe: Kann mein Arbeitgeber die Corona-Impfung verlangen?“

Was macht Ihr, wenn eine Impfpflicht kommt?

Ich frage mich das in letzter Zeit.

Ich liebe meinen Beruf. Ich kann ihn nicht im Ausland ausüben. Ich wäre demnach ruiniert.
Aber ich halte es für durchaus möglich, dass die generelle Impfpflicht kommt. Die machen doch momentan lauter Dinge, die man eigentlich in einem Rechtsstaat nicht für möglich gehalten hätte.
Ich traue denen zu, dass die notfalls auch eben mal ein Gesetz oder das Grundgesetz dafür ändern.

Ich gehöre auch zur Minderheit der Nichtgeimpften unter meinen KollegInnen (Grundschule) und habe feststellen müssen, dass auch der Personalrat und die GEW das Impfen stark befürworten. Da ist dann wohl kaum Unterstützung zu erwarten, wenn es hart auf hart kommt… Ich würde mich aber dennoch gerne vorbereiten – wo könnte ich Hilfe bekommen? Möchte natürlich nicht meine Stelle und meinen Beamtenstatus verlieren, zumal ich alleinerziehend und alleinfinanzierend bin!

Ich bin in fast der selben Position wie du: Grundschullehrerin, verbeamtet..

Auch dieser Link beruhigte nicht sonderlich.. es klingt danach, dass der Staat es so drehen könnte, dass wir tatsächlich einer Impfpflicht unterliegen. Von daher interessiert auch mich ein Weg heraus aus dieser Misere.

Sollte ich etwas in Erfahrung bringen, schreibe ich es hier. Gut wäre vielleicht ein Arzt oder eine Ärztin, der/die einem ein Attest ausstellt. Mit meiner Ärztin – sicherlich stets sehr patientenbezogen aber komplett im Impfwahn – habe ich schon erfolglose Diskussionen geführt. Auf die kann ich trotz erhöhtem Thromboserisiko und Gehirnblutungen in der Familie nicht setzen, zumal es ja auf den Beipackzetteln nahezu null Gegenanzeigen gibt. Selbst mein Bruder – neurologisch geschädigt durch Blutgerinnsel im Gehirn – sollte von seinem Arzt aus geimpft werden!

Ja, da braucht man es gar nicht versuchen, so auch meine Vermutung.
Amtsärzte sowieso nicht. Und letztlich wird es eh irgendwann darauf hinauslaufen. Ich vermute, dass die sogar den „Erfolg“ einer Impfung irgendwann – beim Amtsarzt? – werden nachprüfen lassen. Sozusagen eine Kontroll-Blutabnahme für jeden.
Seit einer Weile forschen ja zufällig die Impfstoffhersteller auch bereits an einem Test, der anzeigen soll, ob der „Schutz“ der Impfung noch besteht oder ob nachgeimpft werden muss. Wie praktisch. Den Test werden die bestimmt sehr „sensitiv“ einstellen, damit möglichst schnell wieder geimpft werden muss.

Wenn Sie etwas rausfinden sollten, würde mich das auch außerordentlich interessieren. Gerne auch Kontaktaufnahme über Emailadresse, die den Admins dieser Seite ja vorliegt.

Ich werde mich auch melden, wenn ich was Nützliches in Erfahrung bringen sollte.

Ich bin mal böse: Die Vorerkrankten wollen sie ja ganz besonders gerne impfen. Wenn die tot umfallen, war es niemals der Impfstoff.

… wobei die sich ja nicht mal scheuen, einen Zusammenhang auch bei Kerngesunden und Jungen zu leugnen.

Ich kenne die Situation aus dem Familienkreis. Massiver Druck wird auf Lehrer ausgeübt, die sich nicht impfen lassen.
Ich kenne jemanden mit eher sturem Charakter, der war vorher Covid-positiv gewesen, hätte also eh noch nicht wieder geimpft werden dürfen, aber AUS PRINZIP hat er die Kollegen nicht an diesen Umstand erinnert, weil er – zu Recht – der Ansicht ist: Man braucht keinen GRUND, sich nicht impfen zu lassen. Es muss jedermanns eigene Entscheidung bleiben. Es geht um den Körper jedes einzelnen.

Der Druck, der aktuell medial aufgebaut wird, ist gemeingefährlich. Es wird regelrecht gehetzt.

Ich glaube, es wäre gut, sich zu vernetzen.

Das geht jetzt Schlag auf Schlag. Innerhalb von wenigen Wochen hat sich die Situation (Diskussionen um Impfpflichten etc.) stark verschlechtert.

Eins wurde noch vergessen:
Diese sogenannten Impfstoffe haben nur eine Notfallzulassung.
Die an der Goldgrube haben bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Versuchslösung nachzuweisen.
Daher kann niemand zur Impfung DIREKT gezwungen werden.
Selbst eine Impfpflicht kommt nicht in Frage.

Interessant finde ich auch, dass es so gut wie keine Kontraindikationen für diesen Massentest gibt. Jeder kann geimpft werden!

Ist das wahr, mit der Frist bis Ende 2022?
Ich hatte hierzu Unterschiedliches gelesen. Nach einer Info könnte die Phase schon diesen Herbst zu Ende sein?

Das wäre sonst ja ein leiser Hoffnungsschimmer. Bis Ende 2022 hätten wir vielleicht noch eine Art Galgenfrist.

Bis dahin könnte ich vielleicht eine Art Auszeit beantragen. Dass ich unbezahlten Urlaub nehme oder so. Dann muss man bei einer aufkommenden Impfpflicht nicht gleich den Job aufgeben und kann ein Jahr lang nach einer Lösung suchen?

Man sieht, ich bin arg verzweifelt, was das Thema angeht. Auf was für Ideen man schon kommt!

Meine Frau arbeitet in der Kinderbetreuung, Träger das DRK.
Der Druck der dort auf Nicht-Impfwillige aufgebaut wird ist enorm, die Leiterin selber wollte sich selber nicht impfen lassen, es wurde ihr aber als Vorbildfunktion nahegelegt.
Nun lässt sie sich impfen und gibt den Druck auf die Mitarbeiter weiter.
Es lagen interne Listen aus, wo man sich eintragen sollte ob man sich impfen lassen wolle.
Auch treten schon Mobbing Tendenzen von den Impfwilligen auf die Nicht-Impfwilligen auf.
Es sollte doch jedem selber überlassen sein, auch ist es Privatsache. Das DRK handelt hier nicht angemessen.

Ja, so ist es bei uns auch. Ziemlich genau so. Man musste sich über den Arbeitgeber melden, ob man ein Impfangebot annimmt oder nicht, man musste also aktiv zusagen oder aktiv ablehnen.
Und die Teamleiter bauten dann Druck auf. Subtil, aber spürbar, und aus verschiedenen Richtungen.

Ich arbeite in der Finanzbranche, ohne Kundenkontakt.

Ein Aspekt der grundsätzlich vergessen wird. Es gibt auch anderweitige Risikofaktoren, hinsichtlich Vorerkrankungen, die eine Berücksichtigung finden m ü s s e n., da sich Impfwillige sonst einer Gefährdung aussetzen. Stichwort Polyglobulie und Sichelzellenanämie. Beide Erkrankungen bzw. genetische Pre – Dispositionen finden bis dato keinerlei öffentliche Aufmerksamkeit und können zu Thrombosen führen (Gefährdungssteigerung durch Impfung?). In unserer Hilfsorganisation gibt es bis dato keinen „Impfdruck“. Es liegt auch an jedem selber, ob er dem nachgibt. Sollte es mal zu einer „Erpressungssituation“ kommen, haben die Juristen einen neuen Mandanten. Mit den besten Grüßen aus dem Rettungsdienst

Von meinem Arbeitgeber kamen mehrmals „Impfangebote“. Auch der Betriebsrat und die Gewerkschaft forderte zur Solidarität auf. Als ich einen Link mit dem Hinweis der GEW, dass Teststäbchen mit einem krebserregenden Stoff an unsere Schleimhäute gehen, in den firmeninternen Verteiler schickte, bekam ich eine Verwarnung, das nicht zu wiederholen, sondern bei Fragen zum Thema mich erst mit der Chefin zu besprechen. Ich nenne das Zensur! Ich hätte damit andere Kollegen verunsichert! Das war das Argument! Viele, mit denen ich ins Gespräch ging, über die „Impfung“, die keine ist, wollten es lieber nicht so genau wissen. Gerade die Meinung junger Menschen hat mich oft entsetzt!

Ja, kenne das, mache ähnliche Erfahrungen.
Das mit dem krebserregenden Stoff wusste sogar ich bis gerade eben nicht – vielen Dank für die Info!!!

Es ist sinnlos. Die meisten tun einen ab und können sich einfach nicht vorstellen(!), dass unsere Obrigkeiten nichts Gutes zu unserem Schutz vorhaben, die projizieren da irgendwelche Vater-Wünsche ist mein Verdacht.

Einige wenige horchen kurz auf, wollen es dann aber doch nicht wissen.

Heute immerhin eine einzige Person – zum ersten Mal!!! – die doch empfänglicher schien. Etwas.
Und interessanterweise, nachdem das Gespräch dadurch begonnen hatte, dass die Person damit angefangen hatte, sie wäre ja für unterschiedliche Rechte von Geimpften und Ungeimpften. Darauf MUSSTE ich einfach reagieren, obwohl ich privat mittlerweile das Thema wirklich meide.
Ich dachte dann auch schon „Oje, das wird jetzt wieder desaströs enden, dabei hatten wir uns doch zuvor noch so nett unterhalten, warum muss sie mit diesem Thema anfangen!“.
Aber dann – mir schien es nicht vorgetäuscht – war sie doch relativ offen und interessiert.
Falls es sich ergeben sollte – ich fürchte, dazu kommt es nicht – nenne ich ihr diesen Blog hier.
Ich wollte nicht gleich alles auf einmal. Ich hatte eh schon zu vieles erzählt, denke ich.
Man darf die Leute ja auch nicht überfahren.
Aber zumindest etwas Saat ist da nun hoffentlich gesetzt.

Leider wird die nächste Tagesschau etc. das wohl alles wieder zunichtemachen.

Und gegen ein Argument habe ich halt auch nichts zu erwidern, das nicht total nach Verschwörungstheorie klingt, und was ich mich, um ehrlich zu sein, auch selbst immer wieder frage:
Warum die anscheinend katastrophalen Verläufe in Indien oder – wie es jetzt hieß – auch Süd-Amerika??
Manche sagen ja, die seien zuvor alle gegen Grippe geimpft worden und da gäbe es Wechselwirkungen. Aber in Südamerika irgendwo einsam in den Bergen? Unwahrscheinlich, dass die da Grippe-Impfungen hatten.

Ich glaube, das ist auch mit ein Grund gewesen, warum so gerne über die Betriebsärzte geimpft wurde: Man hatte dann schon einmal von vielen die Daten, ob geimpft. Natürlich könnten die, die abgelehnt haben, theoretisch bereits andernorts geimpft worden sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist ja doch eher gering.

Hier fehlt etwas viel wichtigeres: als Arbeitgeber eine Impfung zur Pflicht zu machen ist eine Änderung des Arbeitsvertrages! Dem müssen beide Vertragsparteien zustimmen! Damit kann man sich alles andere sparen…

Bei uns wird SOZIALER DRUCK ausgeübt. Gruppenzwang, sozialer Druck.
Vorgesetzte fragen vor allen anderen, wer denn schon geimpft sei, man wird gefragt, warum man denn nicht sei, muss sich rechtfertigen.

Ich fühlte mich schon mehrmals regelrecht depressiv nach so Ereignissen. Total ausgegrenzt eben.

Und das ist sicher erst der Anfang.

Ich möchte die Argumentation noch etwas ergänzen.

Es geht nicht nur um die Frage „ob ich durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann“ (Punkt 2 Eurer Argumentation).

Wichtiger erscheint mir die Frage, ob man trotz Impfung noch ansteckend sein kann – und genau das kann eben nicht ausgeschlossen werden. Aber was bedeutet das für die Praxis?

Eine Impfung wird vermutlich nur den Verlauf einer Infektion mildern, es gibt aber keine gesicherten Erkenntnisse, daß Geimpfte nicht mehr ansteckend sein können. Und nur dann (!), wenn dies gesichert wäre,
könnte man daraus eine Pflicht zur Impfung bestimmter Berufsgruppen herleiten, sofern im Einzelfall keine Alternativen (Masken o.ä.) möglich sind.

Ich gehe noch einen Schritt weiter: Wenn die Impfung nur den Verlauf abmildert, die Infizierten dabei aber ansteckend sein können, dann könnte dies die Verbreitung von Corona sogar begünstigen, da mehr Infektionen durch den milden Verlauf nicht sofort bemerkt werden.

Obwohl der Nutzen für Patienten nicht erwiesen ist und eine Impfung des Personals sogar kontraproduktiv wirken könnte, versuchen einige Arbeitgeber, eine Impfung, für die es ausdrücklich keine gesetzliche Verpflichtung gibt, durch Druck auf die Arbeitnehmer durchzusetzen – und das sogar, ohne eine Haftung für mögliche Impfschäden zu übernehmen.

Mir erscheint das als Nötigung, denn hier wird mit einem empfindlichen Übel (Kündigung) gedroht, wenn man an etwas nicht teilnehmen möchte, für das es weder eine gesetzliche Pflicht gibt noch dessen Nutzen (Schutz der Patienten) erwiesen wäre.

Zu Punkt 3: Warum sollte man sich auf eine mündliche Äußerung berufen, die ohnehin nur eine Absichtserklärung war? Das führt zu unnötigen Diskussionen, z.B. zu Herrn Söder, der eine Impfpflicht ausdrücklich möchte. Ich halte es für besser, sich darauf zu berufen, daß es keine Impfpflicht gibt. Und wenn ein Arbeitgeber mit Drohungen etwas durchsetzen möchte, das das Gesetz nicht hergibt, und dabei nicht einmal eine gute Begründung hat (Schutz für Patienten), dann sehe ich dies als Nötigung an. Daher einfach sagen: Es gibt keine Impfpflicht, ich möchte mich nicht impfen lassen. Wenn man ein gutes Verhältnis zum Chef hat, dann die Beweggründe vielleicht noch kurz erläutern, aber keine politischen Diskussionen.

Zu Punkt 4 bis 6: Bitte, BITTE, überredet die Arbeitnehmer nicht, mit dem Arbeitgeber zu diskutieren. Sondern wendet Euch an die Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaft. Und zwar jetzt schon, im Vorfeld. Der Einzelne unterliegt leicht dem Druck durch den Arbeitgeber („Du hast doch gerade gebaut – willst Du in dieser Situation eine Kündigung riskieren?“). Laßt Euch nicht vereinzeln, sondern geht zu einer Gewerkschaft, die sich für Eure Interessen einsetzt.

Ich weiß, dies ist leichter gesagt als getan, aber es ist wichtig, sich zusammen zu tun

Sie gehen also davon aus, dass die Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer vertreten? Das ist meiner Erfahrung leider nicht (mehr?) so.

ICH MÖCHTE EIN GUTER BÜRGER SEIN.

Das will ich wirklich.

Wenn Abriegelungen funktionieren, will ich meinen Teil tun und zu Hause bleiben.

Wenn Masken funktionieren, will ich sie tragen.

Wenn soziale Distanzierung effektiv ist, will ich mich fügen.

Aber wenn es Beweise gibt, dass sie es nicht tun (Masken zum Beispiel), möchte ich auch diese Beweise hören.

Wenn hochkarätige Wissenschaftler eine andere Meinung haben, möchte ich wissen, was sie denken.

Ich möchte eine Chance haben, ihre Argumente zu hören und mir eine eigene Meinung zu bilden.

Ich glaube nicht, dass ich der klügste Mensch auf der Welt bin, aber ich denke, ich kann denken.

Vielleicht bin ich seltsam, aber wenn jemand zensiert wird, dann möchte ich WIRKLICH hören, was er denkt.

Sie nicht?

An alle meine Freunde, die kein Problem mit Zensur haben, werden Sie die gleiche Meinung haben, wenn das, was Sie denken, zensiert wird?

Ist Zensur nicht die Technik von Diktatoren, Tyrannen und gierigen, machthungrigen Menschen?

Ist es nicht ein Zeichen dafür, dass diejenigen, die die Zensur durchführen, wissen, dass sie nur so gewinnen können?

Muss ich leider bestätigen. Und obwohl ich mehrmals um absolut vertrauliche Behandlung bat und nur mündlich Kontakt aufnahm, prasselten anschließend per Job-Adresse massenhaft Emails zu dem Thema mit entsprechender Bezugnahme bei mir ein!! (Ich vertraue nicht auf die absolute Privatheit meines Postfachs im Job.)

Exakt so war es bei mir auch: Lauter Emails mit Infos zum Impfstoff hatte ich plötzlich von den Mitarbeitern von Verdi im Postfach. Nachdem ich doch zuvor extra per Telefon und sogar extra über die privaten Nummern angefragt hatte und um absolute Vertraulichkeit gebeten hatte.

Hintergrund: Wiederholtes Druck-Ausüben durch Vorgesetzte und in der Runde. Jeder musste sagen, ob geimpft oder ungeimpft.
Und davor schon immer Anrufe, stellvertretende Teamleiter und Kollegen, die aushorchten, ob man denn geimpft sei usw.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht – Finanzsektor – dass die Gewerkschaft, sogar Verdi, selbst mit vorneweg läuft und wenig bis gar kein Verständnis hat für Impfunwillige: Unsolidarisch und so etwas, hört man dann.

Es gibt inzwischen eine Gruppe „Pflege für Aufklärung“ (bei telegram und mit eigener Homepage. Am besten vernetzt man sich mit anderen Betroffenen und tauscht sich über Erfahrungen aus.

Einafch es drauf ankommen lassen. Sollte der Herr Arbeitgeber das machen, macht er sich strafbar. Dann bitte zum Arbeitsamt gehen und Unterstützung beantragen. Nehmen Sie den Drohbrief mit. Die werden schon an ihr Geld kommen und dem Herren ein Bein stellen. Ausserdem sollten sie sich immer schriftlich arbeitswillig und auch arbeitsbereit melden. Dann ist der mit solchen Gestapomethoden ganz schnell am Ende.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert