Neues aus der Gerichtssaal
Gute Nachrichten für maskenbefreite Arbeitnehmer
Dirk Sattelmeier (Rechtsanwalt für Strafrecht / OWIG) aus Köln, u.a. sehr aktiv bei Klagepaten.eu und bei den Anwälten für Aufklärung, hat in seinem Telegram Kanal ein Gerichtsurteil veröffentlicht (Urteil so heißt es wird nachgereicht).
Elma Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht) aus Koblenz ebenfalls im Anwälte Kreis tätig führte dieses Verfahren. Ein Bankangestellter erhielt vom Arbeitsgericht den Lohn für insgesamt 5 Monate zugesprochen.
Das Arbeitsgericht Hamburg verurteilt einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen Arbeitnehmer, welcher auf Grund einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Maskenbefreiung ohne Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wurde.
Anmerkungen von Rechtsanwalt Elmar Becker, der das Verfahren geführt hat:
„Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer, die eine Maskenbefreiung durch Attest nachgewiesen haben, immer häufiger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ohne Vergütung frei.
Eine solche Freistellung nimmt dem Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage für die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten, sondern münden in einem weiteren Fiasko. Denn nach einem Monat ohne Vergütung geht der Krankenversicherungsschutz verloren. Dieses Szenario macht Arbeitnehmer erpressbar – und das wird weidlich ausgenutzt.
Derartige Fälle sind mitnichten die Ausnahme, sondern die Regel geworden und immer wieder trifft es gezielt kritische Personen. Und nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, das der Stadt Lindlar Recht gegeben hat, war das der Renner bei Arbeitgebern.
Diesem Gebaren hat das ArbG Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und dem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ohne Vergütung über fünf Monate freigestellt wurde, einen Anspruch auf die volle rückständigen Vergütung für fünf Monate bejaht.
Besonders pikant: Mehrfach wurde der Mandant von seinem Arbeitgeber im Prozess als Betrüger und Coronaleugner bezeichnet und der Szene der Querdenker zugeordnet. Das nutzte dem Arbeitgeber aber nichts.
Es wird daher erwogen, eine Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber zu erheben , da die Vorwürfe unhaltbar sind.
Ebenfalls pikant: Das Attest wurde von einem bestens bekannten Arzt ausgestellt, was vermeintliches Wasser auf die Mühlen des Arbeitgebers darstellte – dieser ist aber letztlich in seinen eigenen Wassern ertrunken.“
Pressemitteilung unseres Kollegen von den Anwälten für Aufklärung Rechtsanwalt Elmar Becker zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23.03.2021
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Eine Antwort auf „Rechtslupe: Freistellung durch Arbeitgeber wegen Attest für Maskenbefreiung nicht rechtens“
Das hört sich gut an !!! Aber was mach ich wenn mein Arbeitgeber das Attest nicht anerkennt und das Hausrecht anwendet und sagt ab sofort müssen sie Maske tragen oder es gibt Abmahnungen ????Eventuell auch kündigen