Für alle Fachleute, Eltern, Großeltern, Geschwister, Bindungspartner betroffener Kinder kann es notwendig sein, die derzeit noch geltenden aktuellen Einschränkungen der Kindesrechte auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen.
Wie kannst du ein Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB stellen? Nachfolgend findest du die Dokumente dazu.
Bei solch dramatischen Kindeswohlgefährdungen kann eine fundierte Anregung (Anzeige) beim Familiengericht wahrscheinlich schnell für Abhilfe sorgen (Eilverfahren, kostenlos).
Das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet jede Kindeswohlgefährdung abzustellen. Jeder der von einer Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat kann diese anzeigen. Es ist allerdings ratsam einen Anwalt zu Hilfe zu ziehen.
Alle Mustervorlagen, welche du nachfolgend findest, müssen im Format und inhaltlich individuell angepasst werden. Das Einreichen dieser Anregungen an das Familiengericht verursacht für die Betroffenen keinerlei Kosten, so die Aussage auf der Website von dem ehemaligen Familienrichter Hans-Christian Prestien.
Wo findest du Anwälte?
Unter dem Reiter Initiativen – Medien – Aktivitäten auf unserem Blog findest du den Punkt Initiativen/Vereine.
Dort sind alle Anwälte aufgeführt „Anwälte, Richter, juristische Hilfe“:
✍️ Anwälte für Aufklärung „AfA Zone“ hat auch ein Übersichtsregister für Anwälte
✍️ Frank Hannig (Rechtsanwalt) – „Gegen Test- und Impfpflicht bei Kindern“
✍️ ETL-Rechtsanwälte – Corona Urteile Übersicht
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