Schockierender Beschluss des Familiengerichtes Leipzig. Was ist passiert?
Vor ein paar Wochen berichteten wir vom Corona Blog über das Urteil aus Weimar (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.2021) und Weilheim (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.2021). Vermutlich durch diese Urteile ermutigt, hat eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt.
Unter dem Aktenzeichen 335 F 1187/21 erging am 15.04.2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeutet für die Mutter eine Katastrophe. Wieso?
Der Verfahrenswert wurde von dem Richter auf 4.120.000 Euro festgesetzt. Was einen faden Beigeschmack hinterlässt, ist zum einen der zunächst festgelegte sehr sehr hohe Streitwert und zum anderen, dass der Richter den Streitwert dann doch auf 500.000 Euro senkte. Wobei man mit dem Wort senkte in Bezug auf Kinderwohl bei diesen Werten sehr vorsichtig umgehen sollte.
Der Richter begründet die Ablehnung des Antrags u.a. mit folgendem Passus:
Die Frage der Recht- und Verhältnismäßigkeit einzelner staatlicher Handlungen/Maßnahmen oder auch Verordnungen im Sinne der hier vorliegenden Anregung vom 14.03.2021 obliegt einer Überprüfung im Verwaltungsrechtsweg – nicht indes der Zuständigkeit der Familiengerichte.
Familienrichter Leipzig Az. 335 F 1187/21 S. 4
Konkret heißt es in dem Urteil:
Bei der Wertfestsetzung hat das Gericht den Höchstbetrag nach § 42 FamGKG auszuschöpfen und den Höchstbetrag festzusetzen.
Familienrichter Leipzig Az. 335 F 1187/21
Es ist mit Worten kaum zu beschreiben und es legt die Vermutung nahe, dass dies als Einschüchterungstaktik gelten sollte. Er soll die Mutter wohl erziehen und andere Menschen warnen, sich dem Vorbild dieser Mutter auf keinen Fall anzuschließen.
Des weiteren befindet sich in dem Urteil ein Passus, welcher an Dreistigkeit wohl kaum zu übertreffen ist:
Allerdings gelangt das Gericht zu der Einschätzung, dass Anlass besteht, die elterliche Erziehungseignung der Kindesmutter zu überprüfen. Damit werden die beiden Verfahren (einstweilige Anordnung und Hauptsachverfahren) wesentlich die Prüfung zum Gegenstand haben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Kindesmutter in der Lage ist, die elterliche Verantwortung für ihren Sohn wahrzunehmen und am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidungen zu treffen.
Familienrichter Leipzig Az. 335 F 1187/21
Das heißt also, das Gericht will gegen die Mutter ein Verfahren einleiten, denn die Mutter wie es oben heißt, wäre nicht in der Lage der elterlichen Verantwortung gegenüber dem Sohn nachzukommen. All das weil eine Mutter das Tragen von Gesichtsmasken als Kindeswohlgefährdend ansieht und ihr Kind schützen möchte?
Hier auch noch die Einschätzung des langjährigen Familienrichters Hans Prestien bei dem Corona Ausschuss.
Doch der Zusammenhalt einiger Menschen, welche sich nicht kennen, ist enorm.
Daniel Bräuer ruft eine Spendenaktion ins Leben, „Hilfe für eine mutige Mutter -Maskenpflicht Kinder“, so der Titel. Inzwischen haben 993 Menschen gespendet und der Betrag der Gerichtskosten die 18.654 Euro kamen inzwischen mehr als deutlich zusammen. Es wurden gesamt 30.864 Euro gespendet.
Am 28. April 2021 schreiben die Organisatoren
Ihr Lieben,
seit drei Tagen überlege ich, wie ich so derart viel Menschlichkeit, Anteilnahme, Mitgefühl, Solidarität, Vertrauen, die lieben Worte und all das, was ich in den letzten Tage erfahren durfte in Worte fassen kann. Ganz ehrlich? Ich weiß es nicht!
Danke ist ein Wort, dessen Bedeutung wir alle kennen, was aber nicht ansatzweise ausdrücken kann, wie ich empfinde.
Die Tage lag ich abends im Bett und wagte zum Abschluss einen Blick aufs Spendenkonto.
Die Summen und die Bereitschaft der Menschen für eine Mama zu spenden, die sie nicht kennen haben mich umgehauen. Die lieben Worte haben mich tief ins Herz getroffen und mehrfach zu Tränen gerührt.
„Danke für deinen Mut“, habe ich die Tage oft gehört.
Es ist und war nicht mein Mut!
Ich habe viele liebe Menschen hinter mir, die die eigentliche Arbeit erledigen und ohne die ich nicht da stehen würde, wo ich jetzt stehe. Nicht ich, habe diesen Punkt erreicht, sondern Ihr!
Ihr lieben Seelen, die helfen, unterstützen, vermitteln, schreiben und vieles mehr.
Ihr, die mit ihrer, Hilfe, Spenden, lieben Worten Mut machen.
Ich halte viel aus, stecke gern zurück, aber nicht wenn es um meine Kinder geht.
Ich wünsche mir, dass unser aller Kinder, glücklich, frei und unbeschwert aufwachsen können. Es sind Kinder, die auf den Schutz der Erwachsenen angewiesen sind. Kinder, deren Seelen noch so unfassbar unschuldig und verletzlich sind.
Zudem möchte ich mir später nicht vorwerfen, etwas unversucht gelassen zu haben. Unsere Kindern zu schützen, dafür sind wir Erwachsenen da. Andererseits wird der Moment kommen, dass Kinder Fragen stellen und verstehen, dann möchte ich mit reinem Gewissen erzählen können.
Mir gehen noch so viele Gedanken zur aktuellen Situation durch den Kopf.
Ich wünsche uns allen, dass wir unbeschadet, wohl behütet durch diese Zeit kommen. Denkt bitte positiv. Die Liebe, Wahrheit und Gerechtigkeit haben immer gesiegt und werden immer siegen.
liebe Grüße
Tina
Beschluss zum Download
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