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Klagen gegen „Bundesnotbremse“ abgewiesen – Eilentscheidung durch Bundesverfassungsgericht

Erste Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Doch den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist, wie der Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth, der bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war und auf Bestreben von Angela Merkel in sein jetziges Amt kam, verteidigte bereits die Regierungspolitik und äußert Verständnis für Fehler, die unter Zeitdruck geschehen würden. Genau dieser Mann ist ehemaliger Anwalt und CDU-Politiker und hat nun die Klagen von über 260 Personen u.a. durch die FDP abgewiesen. Wie neutral kann so jemand aber agieren?
Die Nähe des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe zur Politik und die Wahl der Richter haben wir vom Corona Blog in diesem Beitrag bereits aufgegriffen.

260 Kläger haben Eilanträge gegen die „Bundesnotbremse“ gestellt.

Das heißt also nun konkret, die bundeseinheitlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben erst mal in Kraft. Dies wurde gestern Abend kurz vor 20:00 Uhr entschieden. Entsprechende Eilanträge wurden abgelehnt. Ob die Gesetzesänderung mit der Verfassung vereinbar ist, will das Gericht im Hauptsache verfahren entscheiden.

Frank Bräutigam (Rechtsexperte der ARD) gibt folgende Einschätzung:
In der Entscheidung geht es um einen sehr umstrittenen Punkt, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ab 22:00 Uhr. Die Eilanträge hatten keinen Erfolg. Diese wurden nicht vorläufig gestoppt. Dabei hat es allerdings noch noch nicht inhaltlich darüber entschieden und geklärt ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen.
Der Ausgang des Verfahrens sei offen sagt das Gericht. In einer Abwägung im Eilverfahren hat es aber entschieden, dass die Regeln weiterhin in Kraft bleiben. Wann mit einem abschließenden Urteil zu rechnen ist, ist ebenfalls offen.
Das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf die Ausgangsbeschränkungen über zahlreiche andere Maßnahmen etwas Kontaktbeschränkungen hat das Gericht noch nicht entschieden.
Es sind über 200 Verfassungsbeschwerden eingegangen.

Wie Herr Bräutigam bereits erwähnte, es ist offen wann diese Entscheidung kommt und es legt die Vermutung nahe, dass dies im Einklang mit Frau Merkel hinter verschlossenen Türen, sicherlich bereits abgesprochen wurde. Denn eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!


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Eine Antwort auf „Klagen gegen „Bundesnotbremse“ abgewiesen – Eilentscheidung durch Bundesverfassungsgericht“

Gegen einen Weimarer Familienrichter, der laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gar nicht anders entscheiden konnte, als er es getan hat (zumindest nicht ohne seine Pflichten zu verletzen) wird von der Staatsanwaltschaft wegen „Rechtsbeugung“ ermittelt. Und der Praesident des BVerfG wischt mal eben so alle Eilantraege gegen die Ausgangssperren vom Tisch (im Widerspruch zu einer Reihe von Entscheidungen von diversen Oberverwaltungsgerichten), ohne ausfuehrlichere Begruendung, nur einfach so. Und wird gegen ihn wegen Rechtsbeugung ermittelt? Nein, denn er bleibt damit ja treu auf „Regierungslinie“ …
Es ist wirklich nicht schlecht (da kann einem nur schlecht von werden. Also weiterhinKoppf einziehen, sich mit den Impfstoffen vergiften lassen und auf Grundrechte verzichten, alles zu unser aller Wohl …

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