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81 Wissenschaftler schreiben erneut 69 Seiten Brief an Abgeordnete – niemand kann sagen er hätte es nicht besser gewusst

Namhafte Wissenschaftler richten einen Brief an die Bundestagsabgeordneten. Die Thematik des Briefes: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“. Mit über 60 Seiten begründen die Wissenschaftler ihre Haltung. Die Wissenschaftler schreiben: „Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.“

81 Wissenschaftler haben auf einer Website namens 7Argumente ihren Brief an die Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, der Titel lautet: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“. Dieser Brief umfasst mit Anlagen 69 Seiten. Unterzeichnet haben diesen beispielsweise auch die bekannten Chemiker Prof. Dr. Jörg Matysik, Prof. Dr. Gerald Dyker, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. Dr. Martin Winkler (CH) und Prof. Dr. Tobias Unruh, die vor kurzem einen Brief an Ugur Sahin geschrieben haben. Diesen haben wir hier auf dem Blog ebenfalls veröffentlicht.
Bereits am 6. Januar haben die Wissenschaftler einen Brief mit 7 Argumenten gegen eine Impfpflicht, also ihr erster Text, an die Abgeordneten geschickt. Nun schicken sie einen zweiten Brief hinterher.

Einen E-Mail Verteiler im Libre-Office Format haben wir in diesem Beitrag für jeden zugänglich hochgeladen, außerdem erklären wir in dem Beitrag, wie man mit wenig Aufwand alle Bundestagsabgeordneten erreicht.

Brief 2

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller

Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters

Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

Anlage 6: Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

Brief 1

7 Argumente gegen eine Impfpflicht – der erste Text

veröffentlicht am 06.01.2022

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,

anlässlich der Debatte um eine mögliche Einführung der allgemeinen Impfpflicht haben wir sieben wissenschaftliche Argumente formuliert, die aus unserer Sicht belegen, dass eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage für eine Impfpflicht nicht gegeben ist; dieses spricht aus unserer Sicht deutlich gegen die Einführung einer Impfpflicht.

Wir sehen die mögliche Entscheidung für eine Impfpflicht mit großer Sorge und bitten deshalb freundlich um unabhängige wissenschaftliche Prüfung der im Text ausgeführten komplexen Problemfelder, bevor Sie eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.

Mit Hochachtung für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit und freundlichen Grüßen,

die Autorengruppe der 7 Argumente gegen eine Impfpflicht

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Madelaine Böhme
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. phil. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Assoc.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Matthias Fechner
Prof. Dr. Marc Forster, RA (CH)
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Ursula Frost
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. em. Dr.med. Dr. phil. Georg Hörmann,
Prof. Dr. Stefan Homburg
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
PD Dr. phil. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph und Dagmar L. Neuhäuser
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters

Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. em. Dr. Stephan Rist (CH)
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Steffen Roth
Dr. med. Christian Schellenberg
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. Dr. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, FRCS, FRACS
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Michael Schwartz
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Christian Stangl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Prof. Dr. Christin Werner
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Die 7 Argumente

Die Spaltung überwinden: Sieben wissenschaftliche Argumente
gegen eine gesetzliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs

Die Corona-Pandemie forderte während der letzten zwei Jahre einen hohen menschlichen Tribut und große Anstrengungen auf allen Feldern des gesellschaftlichen Lebens. In rascher Folge wurden immer neue Verordnungen und Gesetze erlassen, die von weiten Teilen der Bevölkerung verantwortungsvoll mitgetragen wurden. In den vergangenen Monaten wurde der politische Weg zunehmend auf eine zumeist als alternativlos betrachtete Durchimpfung der gesamten Bevölkerung ausgerichtet. Dieser gipfelt derzeit in der Diskussion, eine gesetzliche Impfpflicht – allgemein wie gruppenspezifisch – einzuführen. Die schon bestehenden Sanktionen gegen „Ungeimpfte“ (und also auch solche, deren Impfzertifikat abgelaufen ist) sollen damit noch stärker ausgeweitet werden.

Eine Beschlussfassung über eine gesetzliche Impfpflicht ist verfrüht. Denn grundlegende Fragen zu den neuen Impfstoffen sind nicht hinreichend geklärt und in der Forschung umstritten. Dazu gehören insbesondere Dauer und Stärke des Impfschutzes sowie Art, Häufigkeit und Stärke der Nebenwirkungen. Auf kontroversen Forschungsfragen sollte kein derartiges Gesetz begründet werden.

Die Unterzeichnenden vertreten deswegen die Position, dass eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht gegen SARS-CoV2 in der gegenwärtigen Lage aufgrund von medizinischen, juristischen, philosophischen und dabei auch ethischen und religiösen Argumenten nicht vertretbar ist. Deswegen muss eine Entscheidung für oder gegen die COVID19-Impfung individuell getroffen werden.

Die Begründung unserer Position ist in sieben Argumenten zusammengefasst. Sie stehen im Einklang mit Positionen von Tausenden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Skandinavien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.

1. Argument: Die Pandemie mit SARS-CoV2 wird durch Impfung nicht beendet

Ein Ziel der allgemeinen Impfpflicht besteht darin, eine gegen SARS-CoV2 immunisierte Bevölkerung zu schaffen. Wir halten es für fragwürdig, dass dieses Ziel tatsächlich mit den verfügbaren, in der EU nach wie vor bedingt zugelassenen Impfstoffen erreicht werden kann.

1.) Die Immunisierung durch die derzeitigen Impfstoffe ist wesentlich schwächer und kürzer anhaltend als erwartet und versprochen. Ein Selbstschutz besteht allenfalls vor schweren Verläufen und das nur für wenige Monate.

2.) Diese Impfstoffe erzeugen keine ’sterile‘ Immunität. Trotz Impfung sind Infektionen und die Weitergabe von Viren zu jedem Zeitpunkt möglich. Ausmaß und Dauer des Fremdschutzes sind unbekannt.

3.) Neue Virusvarianten umgehen den Impfschutz immer erfolgreicher. Die Entwicklung und Verimpfung eines an neue Virusvarianten angepassten Impfstoffes wird nach gegenwärtigem Stand länger dauern als das durchschnittliche Zeitintervall des Auftretens erfolgreicherer Varianten. Folglich kann durch diese reaktive Impfstoffanpassung keine gleichmäßig immunisierte Bevölkerung erzeugt werden.

4.) Die evolutionäre Logik der Virusmutation besteht darin, dass von den neuen Varia­nten diejenigen am erfolgreichsten sein werden, die den Schutz der vorhandenen Impfstoffe am besten umgehen. Eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung – mit einer Impfung, die keine sterile Immunität erzeugt – kann den Selektionsdruck auf das Virus erhöhen und daher sogar kontraproduktiv sein.

2. Argument: Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch

Seit Beginn der Impfkampagne hat keine systematische Erforschung – auch des langfristigen – Risikopotentials der neuartigen Impfstoffe stattgefunden. Für die genbasierten COVID19-Impfstoffe fällt besonders ins Gewicht, dass die Impfstoffe und ihre Wirkungsweisen grundsätzlich neu und nicht in Langzeitstudien erforscht sind. Impfschäden könnten in anderer Weise auftreten, als die Erfahrung mit den konventionellen Impfstoffen erwarten lässt.

1.) Bereits die vom Paul-Ehrlich-Institut erfassten Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen durch COVID19-Impfung sind auch im Verhältnis zu Meldungen zu anderen Impfstoffen besorgniserregend. Eine systematische Erforschung von Nebenwirkungen und Risikofaktoren der Impfungen ist deswegen dringend geboten.

2.) Darüber hinaus zeigt die aktuelle Forschung Warnsignale für ein erhebliches Risikopotential dieser Impfstoffe auf:

a) Im Jahr 2021 und insbesondere in den letzten Monaten entstand eine deutlich zunehmende Übersterblichkeit, die Parallelen zur Verimpfung aufweist: Steigt die Anzahl der Impfungen, steigt auch die Übersterblichkeit, sinkt die Anzahl der Impfungen, sinkt auch die Übersterblichkeit. Dieses Muster findet sich in verschiedenen Ländern und könnte womöglich ein Hinweis auf bisher übersehene dramatische Nebenwirkungen sein (Anlage 1).

b) Die ungewöhnlich starke Zunahme an kardiovaskulären und neurologischen Erkrankungen seit Beginn der Impfkampagne zeigt ebenfalls Parallelen zu den Impfkurven auf (Anlage 2).

c) Es gibt Hinweise darauf, dass die im Blut nachweisbaren Indikatoren für das Infarktrisiko nach der Impfung erheblich ansteigen.

d) Die Wirkung der Spikeproteine auf den menschlichen Zellstoffwechsel ist weitgehend unverstanden. Es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass sie Ursache unerwünschter Nebenwirkungen sein können.

e) Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass diese Nebenwirkungen individuell und von den bisher bekannten Mustern abweichend ausfallen können.

f) Aktuelle Erkenntnisse zur Omikron-Variante deuten an, dass gegen eine frühere Variante geimpfte Personen dieser neuen Variante gegenüber anfälliger sind als nicht-geimpfte Personen.

3. Argument: Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht

Die Impfpflicht sieht voraussichtlich fortgesetzte Auffrischungsimpfungen vor, da der Impfschutz rasch abnimmt und neue Virusvarianten entstehen. Die Mehrfachimpfung (mehr als zwei) ist ein laufendes Experiment an der Bevölkerung zu kumulierenden Impfrisiken. Denn:

1.) Bei den Zulassungsstudien der Hersteller wurden dazu bisher keine Daten erhoben.

2.) Auch im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Boosterkampagnen wurden noch kaum umfassende Analysen zur Sicherheit des Vorgehens veröffentlicht.

4. Argument: Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht

Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ist Basis des Grundgesetzes: Der Mensch ist als selbstzweckhaftes Wesen Grund und Ziel des Rechts. Er darf durch staatliche Maßnahmen niemals nur als bloßes Mittel zu einem (sei es auch gemeinwohlfördernden) Zweck behandelt werden. Die Würde des einzelnen Subjekts ist keiner Abwägung gegen andere Grundrechte zugänglich, sie gilt vielmehr absolut. Eine Impfpflicht griffe in den durch die Garantie der Menschenwürde verbürgten Schutz des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf medizinische Eingriffe in die körperlich-geistige Integrität und in die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte körperliche Integrität des Betroffenen ein. Möglich ist ferner eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG.

1.) In Hinblick auf den Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG ist die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht der Fragwürdigkeit des Zwecks wegen und mangels Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu bezweifeln.

a) Unklar ist insofern schon die Wahl eines legitimen Zwecks. In Betracht kommen vor allem: Herdenimmunität, Unterbrechung von Infektionsketten, Vermeidung von Todesfällen und schweren Verläufen (und damit verbunden die Entlastung des Gesundheitssystems), Beendigung der Pandemie.

b) Die Geeignetheit einer allgemeinen Impfpflicht ist jedenfalls im Hinblick auf die ersten beiden unter a) genannten Zwecke klar zu verneinen. Im Hinblick auf die Vermeidung schwerer Verläufe ist darauf hinzuweisen, dass die bedingt zugelassenen Impfstoffe schon nach sehr kurzer Zeit (3 bis 6 Monate) ihre Wirkung verlieren und insofern jedenfalls keine dauerhafte Eignung besitzen. Ferner kann ihre Wirksamkeit für neue Virusmutationen nicht vorausgesetzt werden (vgl. 1. Argument unter 3.). Ungeeignet ist eine allgemeine Impfpflicht aus denselben Gründen auch für die Beendigung der Pandemie.

c) Die Erforderlichkeit wäre nur zu bejahen, wenn es zur Erreichung der Ziele keine milderen Mittel gäbe, die gleich geeignet wären. Da schon die Geeignetheit fraglich ist, sind Überlegungen dazu allenfalls hypothetisch: Solche Überlegungen beträfen zum Beispiel den Schutz der vulnerablen Gruppen, die Verbesserung des Gesundheitswesens oder die (falls möglich) zeitnahe Anpassung der Impfstoffe. In der Ausgestaltung der allgemeinen Impfpflicht wären zudem weniger einschneidende Varianten zu erwägen: etwa eine weite Ausnahmeregelung für medizinische Indikationen auch bei bestehenden medizinischen Unsicherheiten (Autoimmunerkrankungen, Dispositionen für Impfschäden – frühere Allergien oder Schädigungen bei Impfungen, bekannte Herzerkrankungen, etc.), die eine individuelle Arzt-Patientenabwägung ermöglichen.

d) Angemessenheit im engeren Sinne setzt voraus, dass bei der Abwägung der beeinträchtigten und der geschützten Interessen ein klares Überwiegen für den durch die Impfpflicht intendierten Schutz der Allgemeinheit vorliegt. Das ist hier nicht der Fall. Denn die Gefährdungsrelation zwischen dem Risiko eines schweren Verlaufs oder Tods durch COVID und dem Risiko schwerer bzw. tödlicher Nebenwirkungen durch die Impfung fällt für große Personengruppen zuungunsten der Impfung aus. Das Risiko von jüngeren Erwachsenen ist nach Aussagen ernstzunehmender Wissenschaftler/innen im Fall der Impfung höher. Dazu kommt ein nachweislich erhebliches und in seinen Ausmaßen noch nicht ausreichend bekanntes Risikopotential der neuartigen und nur bedingt zugelassenen Impfstoffe (vgl. 2. Argument). Das bedeutet, dass ernstzunehmende Risiken für die Gesundheit des Einzelnen abgewogen werden müssen mit einem unklaren gesamtgesellschaftlichen Nutzen.

2.) Eine bußgeldbewehrte Impfpflicht kollidiert mit Art. 1 GG. Dieser schützt den Menschen davor, verdinglicht – als bloßes Objekt – behandelt zu werden. Er würde durch die Impfpflicht gezwungen, einen irreversiblen Eingriff in seinen Körper durch eine bisher nur bedingt zugelassene medizinische Behandlung, also einen noch nicht hinreichend erforschten medizinischen Behandlungskomplex zu dulden. Dies geschähe auch allein um der anderen Gesellschaftsmitglieder willen bzw. zum Zwecke der gesamtgesellschaftlichen Pandemiebekämpfung oder – je nach Zielvorgabe – der Aufrechterhaltung der medizinischen Behandlungsressourcen. Inwiefern diese Zwecke durch eine Impfpflicht tatsächlich erreicht werden können, ist unklar. Verfassungsrechtlich klar ist indes, dass die Verzweckung des Einzelnen selbst dann unzulässig ist, wenn durch sie das Wohl und sogar das Leben vieler anderer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschützt werden kann. Der ungeimpfte Mensch in seiner schieren Existenz würde durch eine allgemeine Impfpflicht illegalisiert und mittels Sanktionsandrohung kriminalisiert.

3.) Im Hinblick auf Art. 4 GG ist zu bedenken, dass es der einzelnen Person im Bereich ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit freisteht, medizinische Eingriffe aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen abzulehnen.

5. Argument: Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt

Die allgemeine Impfpflicht wird unter anderem damit begründet, die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. In diesem Zusammenhang zeigen sich ebenfalls viele offene Fragen.

1.) So liegen selbst nach fast zwei Jahren Pandemie keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor, welcher Anteil der gemeldeten COVID19-Patienten in Krankenhäusern wegen einer COVID19-Erkrankung behandelt wird und welcher Anteil aus anderer Ursache im Krankenhaus ist.

2.) Zu Impfstatus, Altersverteilung und Vorhandensein von Vorerkrankungen der tatsächlichen COVID19-Patienten liegen keine ausreichenden statistischen Informationen vor.

3.) Krankenhäuser unterliegen bei der Bereitstellung von Behandlungskapazitäten zu COVID-19 wirtschaftlichen Zwängen und politischen Anreizen. Anhaltende Debatten um die tendenziell sinkende Zahl von als „betreibbar“ gemeldeten Betten unter sich verändernden Rahmenbedingungen führen zur Frage: Kann eine Entlastung dieses Systems nicht eher durch eine angemessene und transparente administrative und finanzielle Unterstützung erreicht werden?

6. Argument: Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft

Die einseitige Propagierung der Impfpflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.

7. Argument: Die COVID19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte

Die Impfpflicht beruht auf der Annahme, die Gesellschaft könne damit in die Normalität zurückkehren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesellschaft wird tiefer gespalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen, weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen bewusst gegen eine Impfung entscheiden, werden ausgegrenzt, möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt. Der öffentliche Diskurs schafft künstliche Welten, in denen kritische Stimmen kaum zu vernehmen sind. Auch die Sprache selbst wird in die Rolle einer Erfüllungsgehilfin kontroverser politischer Ziele gedrängt. Vereinfachende Definitionen („Geimpfte“ – „Ungeimpfte“) befördern die Polarisierung in unserer Gesellschaft; euphemistische Kürzel wie „2-G“ verschleiern, dass eine (große) Minderheit systematisch, öffentlich und rigide vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt wird.

Durch die wachsende Politisierung kommt es auch in der akademischen Forschung fächerübergreifend zu einer ideologisierenden Vereinheitlichung als „die Wissenschaft“. Dieses stellt eine Missachtung des pluralen, freien Diskurses zum dringend notwendigen Erkenntnisgewinn zu Nutzen und Risiken der Impfung dar.

Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Staat könnte durch eine Verstärkung dieses Kurses grundlegend erschüttert werden. Die daraus entstehenden Konflikte ziehen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitleidenschaft.

Die vorgebrachten sieben Argumente sollen Fragen aufwerfen, deren Klärung Vorbedingung für eine Entscheidungsfindung bezüglich einer Impfpflicht gegen Covid-19 sein sollte.

Die Argumente richten sich jeweils nicht gegen eine bestimmte inhaltliche Position. Sie sind vielmehr Argumente dafür, dass es in der gegenwärtigen Situation darauf ankommt, in der Wissenschaft eine gemeinsame Fragehaltung zu entwickeln, die es erlaubt, eine im Moment nicht vorhandene solide Grundlage zu gewinnen, um mit Blick auf alle Dimensionen der Krise gesundheitliche und seelische Not miteinander zu lindern.

Wir bitten darum, aus diesem Geiste der Freiheit der Wissenschaft und der Würde des Menschen heraus gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die gegenwärtige Lage mit ihrem vielfachen Leid sowie der Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden und ihre Narben dauerhaft zu heilen.

Anlagen

Anlage 1:

a) Deutschland: Verlauf der Übersterblichkeit (Euromomo) und Verlauf der drei Impfungen pro Woche:

b) Ländervergleich: Verlauf der Übersterblichkeit und Verlauf der Booster-Impfungen pro Woche in Deutschland, Israel, Österreich und Schweiz:

Quellen:
• © Grafiken: Christof Kuhbandner
• Euromomo-Übersterblichkeit: https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps
• Anzahl der Impfungen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.xlsx
• Ländervergleich: Our World in Data (Booster-Impfungen: https://ourworldindata.org/grapher/covid-vaccine-booster-doses-per-capita; Übersterblichkeit: https://ourworldindata.org/excess-mortality-covid)

Anlage 2:

Quellen:
• Vorstellungsgründe: Notaufnahme-Situationsreport des RKI vom 27.10.2021
• Anzahl der Impfungen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.xlsx

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44 Antworten auf „81 Wissenschaftler schreiben erneut 69 Seiten Brief an Abgeordnete – niemand kann sagen er hätte es nicht besser gewusst“

Leider ist in der Argumentation ein wesentlicher Sonderfall nicht in den Vordergrund gerückt:
Es gibt Ungeimpfte, die sich an Corona infizierten, und diese Krankheit mit mehr oder weniger schweren Ausprägung überlebten.
Bei mir war das beispielsweise im Frühsommer 2020 der Fall, also vor der Verfügbarkeit der Impfungen. (Eine Woche leicht krank)
Folge: Omikron hat mich diesen Januar einen halben Tag auf das Sofa gezwungen. anschließend wieder Topfit.
Damit ist bei uns genesenen Ungeimpften der Status der Immunität auch völlig ohne Spritze erreicht und eine Zwangsspritze würde bei NULL Mehrwert ausschließlich Risiken bringen.
Solange kein positiver Antikörpertest zur Abwehr der Impfung vorgesehen ist, ist dieses Gesetz in vielen Punkten Verfassungswidrig.

Wenn Sie davon ausgehen, dass der zur Feststellung einer „Infektion“ mit der inszenierten Seuche alias Grippe, grippaler Infekt oder auch bekannt als Erkältung, hergenommene PCR-Test nachweislich keine Diagnose stellen kann, …

Wenn Sie weiter davon ausgehen, dass ebenfalls das sogenannte „C.“-Virus nie isoliert resp. nie nachgewiesen wurde, …

Und wenn Sie davon ausgehen, dass es zu 150% bewiesen ist, dass es nie und unter keinen Umständen gegen Grippe, grippalen Infekt oder eine Erkältung sterile Immunität geben kann, …

muss niemand mit positivem Antikörpertest oder anderem Unsinn beweisen, dass er gesund ist, um eine politisch motivierte und staatlich verordnete mehrfache Vergewaltigung abzuwehren.

Deshalb ist dieses Gesetz nicht nur in vielen Punkten, sondern per se verfassungs- und rechtswidrig.

Allein das Vorhaben resp. der Plan eines solchen stellt eine Bedrohung wider Leib und Leben dar.
Mit Erlass eines solchen Gesetzes, wie jetzt in der Pflege, erfüllt es den Tatbestand der Nötigung in Verbindung mit (fahrlässiger) gefährlicher Körperverletzung und Totschlag/Mord.

Sie und wir alle werden nichts bewegen bzw. verändern oder aufhalten können, wenn wir weiter nach den „Spielregeln“ der verantwortlichen Verbrecher, deren Handlanger, Helfershelfer und Erfüllungsgehilfen mitmachen.

Zum Verderben der Menschheit ist das so in den Köpfen der Leute, die auch noch immer annehmen, eine vergewaltigte Frau muss beweisen, dass sie vergewaltigt wurde. Falsch!

Der im Verdacht stehende Täter hat zu beweisen, dass er sie nicht vergewaltigt hat.

Es ist nicht an uns gesunden Menschen, die das Experiment ablehnen, etwas beweisen zu müssen. Denn nicht wir sind die Täter.

Und weil es nicht um Gesundheit geht, haben die Verbrecher der Gegenwart alle aufgestellten Behauptungen zur „C.“-Thematik zu beweisen.
Und das können sie nicht und werden sie nicht können.

Und wer dann nach „und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt“ handelt, setzt sich damit selbst ins Unrecht.
Auch wenn dies nicht sofort geahndet wird oder werden kann, früher oder später wird er für das begangene Verbrechen abgeurteilt werden.

Vielen Dank an die Wissenschaftler und alle anderen, die die Rädelsführer zur verfassungswidrigen „Impf“pflicht und deren Abnickautomaten bösgläubig machen, damit diese sich später nicht herausreden können, dass sie von nichts gewusst hätten.

Hoffentlich werden diese nach der Abstimmung direkt von den Strafverfolgungsbehörden in Empfang genommen.

Wenn ich den Zwischenfragenden bei Gysis kurzer Stellungnahme im Bundestag zur Impfpflicht anhöre, dann ist so klar: Wir haben den Moment verpasst, an dem es wichtig gewesen wäre zu siegen.
Jetzt wird gar nicht mehr in Frage gestellt, dass „etwas passieren“ muss.
Allen erscheint offenbar logisch und unbestreitbar, dass wir ein riesiges Problem haben und der nächste Herbst wieder genauso schlimm wird, wenn sich nicht mehr „impfen“ lassen.

Wie ist dieser Eindruck entstanden und hat sich derart festsetzen können? Durch die (unnötigen) Lockdowns.
Aber bringe das der Herde jetzt mal einer bei.

Und Gysi versucht es nicht mal, das in Frage zu stellen.

Eieiei, ich habe schon gedacht, ich müsste jetzt über 60 Seiten lesen.
Ohne Anhänge ist das Schreiben aber gut überschaubar.
Dennoch : Die faschistoiden Hetzer gegen Andersdenkende werden und wollen auch die zwei Seiten ohne Anhänge nicht lesen.
Bei dem Bildungsgrad der heutigen Abgeordneten darf zudem bezweifelt werden, ob tatsächlich alle des Lesens mächtig sind und wenn, ob sie den Inhalt des Textes erfassen können. Immerhin gilt gerade letzteres seit Jahrzehnten als besondere Schwäche deutscher Schüler.
Und wer vor 10, 20 oder 30 Jahren ein hyperaktiver und hochbegabter Legastheniker war, hockt heute ohne Schul- oder Studienabschluss im Bundestag.
Es muass a Blede gebn. Oba es wern oiwei mehra.

Rita Hagl-Kehl (SPD)
Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

https://t.me/mimo_tv/15952

Anders als die kreischende Emilia aus Kassel, sollte sie, als gestandene Frau, schon alleine Jobbedingt mehr Ahnung haben.
Diese unqualifizierten Aussagen sind eine Frechheit und wieder mal ein Beweis, welche Dilettanten wir als Abgeordnete bezahlen müssen. :-((

Das einzige These, welche noch für eine „Impfpflicht“ herangezogen wird und das hört man von vielen Politikern und auch aus meinem Bekanntenkreis immer wieder, ist: Die „Impfpfung“ schützt vor einem schweren Verlauf. Man hört gerade von den Symbolpolitikern: „Ich bin dreifach ‚geimpft‘ und bin nun infiziert. Gott sei Dank, sonst läge ich jetzt im Krankenhaus.“
Ich habe bewusst von einer These gesprochen, denn es gibt überhaupt keinen Beleg dafür, dass diese Gentherapie vor einem schweren Verlauf schützt. In den Anfängen von C gab es noch kein Omikron, daher kann es dazu noch keine Studien geben. Dennoch wird es u.a. als Argument für eine „Impfpflicht“ geführt. Lächerlicherweise ziehen sie, die Symbolpolitiker etc., sich selber als Beweis heran, „… seht her, ich lebe noch.“ Dabei halten sie fest, an ihrem Tunnelblick und ignorieren, dass um Deutschland herum, man schon längst auf andere Maßstäbe setzt und die Pandemie für beendet erklärt. Gut ist’s für die Gesundheit. Leider wird Deutschland von panikmachenden Symbopolitikern und dem angeblich unabhängigen Medien beherrscht.
Kopf:Tisch!!

Kann aus meinem Umfeld von über 70 und über 90 jährigen Ungeimpften erzählen, die so milde Verläufe hatten, dass da über ein bisserl Kratzen im Hals, zwei Tage Müdigkeit und etwas Schnupfen nichts war.

Ich kenne selbst auch in 2 Jahren „Pandemie“ noch immer keinen schweren Verlauf, höre aber, dass es solche gegeben haben soll.

Einen Todesfall nach Impfung habe ich aber bereits direkt mitbekommen.

Zahlen-Spiel für den Gesundheitsminister:
Laut offizieller Zahlen sind 22% der Bevölkerung mit der Infektion „durch“. (Davon sind 0,7% an und mit Corona gestorben.)
76% der Bevölkerung sind „vollständig geimpft“ (59% geboostert).
Da die Impfung ja wirkt, bleibt ja doch niemand mehr übrig für den sich die Massnahmen lohnen ??
76%+22%=98%.
Dazu kommt die Dunkelziffer der nicht erkannten bzw nicht
gemeldeten Infektionen.
Gehen wir den schlechteren Fall durch und nur die Boosterung wirkt:
59%+22%= 11%
Also 11% ungenesen+ungeimpft-Gesunde abzüglich ungemeldete
Infektionen. Dh von 10 Mitbürgern ist nur noch Einer gefährdet.
Herdenimmunität ist erreicht, statistisch ist jeder Gesunde von 9 Immunisierten umgeben.
Wer findet den Fehler??

Nunja, es gibt auch genesene Geimpfte, die beiden Mengen dürften sich überlappen.
Aber im Prinzip haben Sie auf jeden Fall recht. Ich gehe davon aus, selbst unbemerkt oder bereits „vor“ Corona an „Corona“ erkrankt gewesen zu sein. Ich bekomme es auch bei Kontakt mit Infizierten scheinbar nicht mehr.

Ich denke mal so: Die 22 Prozent und die 76% darf man streng genommen nicht einfach aufaddieren. Weil man dann Personen doppelt zählt, die in beiden Gruppen sind.
Außerdem wohl ein Tippfehler: 59 + 22 =! 11

Aaach was, darf man so nicht rechnen???
Können denn wirklich Menschen in beiden Gruppen sein????
Muss man erst erklären, dass die Rechnung nicht aufgegangen ist -, gerade, w e i l es Überschneidungen gibt?!!!
Ja, ja, die Wirksamkeit der Impfung…….das ist der
Fehler, den es zu finden galt.
Wusste nicht, dass das nicht offensichtlich genug ist ;-)))
Wenn das nicht mal den Blogteilnehmer*Innen hier klar ist,
wie sollen das denn die Abgeordnet*Innen verstehen?

Auch den Ba-Wü Gesundheitsfuzzi Lucha und den Landespapa Kretschmann tun wir inzwischen ja mal in die Schnittmenge. Kubicki auch. Und, und…

Ja, GENAU! die geboosterten Infizierten müssen wir ja
abziehen. (Und genau genommen die vor 4 Monaten Genesenen ja auch…)
Warum eigentlich?
W e i l die Rechnung mit dem Gespritze nicht aufgeht!

Und dennoch soll immer noch dazu gezwungen werden????

Zusatzfrage:
Warum sind eigentlich vor allem meine geboosterten
Bekannt*Innen positiv getestet???

Unter den Kommentaren bei Reitschuster gefunden:

Meine Strafanzeige gegen Karl Lauterbach💥

Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Karl #Lauterbach gestellt, wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der verletzenden Beleidigung (§ 192a StGB).

Jeder hat das Recht eine Impfung abzulehnen. Eine #Impfpflicht wäre verfassungswidrig.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Bitte liken, kommentieren und retweeten bei Twitter: haintz_markus

Karl Lauterbach hat bei seiner Rede am 17.03.2022 im Bundestag folgende Aussage getroffen:
„Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft
dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die
wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten
Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip
doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen
lassen oder nicht.“ Twitter: haintz_markus

Mankann nur hoffen, dass die Anzeige zum Erfolg führt!

Achgott, da hatte es aber schon hetzerischere, eindeutigere Äußerungen seitens der Politik gegeben. Wir waren schon Radikale, Tyrannen, schädlich usw…

Viel Glück, drücken wir die Daumen, solche Klagen sind sicher gut, um mal wieder das rechte Maß deutlich zu machen, nur Aussicht auf juritsichen Erfolg, ausgerechnet in Berlin, wird es wohl kaum geben.
Wir leben in keinem Rechtsstaat mehr.

Schade, dass sie unter „wirksame Interventionen gegen COVID-19“ die Protokolle der FLCCC ausgelassen haben, und somit auch die hochwirksamen anti-viralen Medikamente (in Kombination mit anderen Medikamenten) HCQ und IVM.

Wenn mich jemand fragen würde, wer hier am allerwenigsten zur Diskussion beiträgt und unbeleckt von jeglichem Wissen um die aktuellen Diskussionen und die Tagespolitik immer wieder den gleichen Werbe-Stuss verbreitet, würde ich ziemich genau die Antwort wissen. Ach, und erklären Sie doch mal bitte, welche Maßnahme genau wann wo wegfält und wie der Stand der Diskussionen hierüber im Bundestag ist.

@ Margot Lescaux
Hahaha ……..
In einigen Bundesländern endet die verdammte Maskenpflicht (bis auf Ausnahmen) am 20. März. In den anderen Bundesländern etwas später.
Corona-Beschränkungen darf es im nächsten Winter nur dann geben, wenn es eine Überlastung im Gesundheitswesen gibt. Eine solche Überlastung wird es natürlich nicht geben.
Bei der Impfpflicht-Abstimmung spielt die FDP die entscheidende Rolle. Nicht nur Kubicki wird gegen die verdammte Impfpflicht stimmen, sondern wahrscheinlich auch Buschmann.

Kubicki? Dieser WEF-Jünger hat doch schon vorgesorgt und ist aufgrund von positivem Test zuhause in Quarantäne. Was für ein Jammer.

Ach, und wie hatte er bei der Einrichtungsbezogenen gestimmt gehabt? Ja, genau…

Wer irgendwen dieser Schwerstkriminellen immer noch als seine „Regierung“, oder gar „legitime Volksvertretung“ ansieht anstatt als Völkermörder u. Todfeind, der bettelt geradezu um noch härtere Ausplünderung, Folterung und Vergiftung, und muss noch härter getroffen werden bevor er aufwacht. Es sind bestenfalls noch Monate bevor hier alles zusammenbricht und der gewaltsame und leider wohl völlig unkoordinierte Volksaufstand losbricht.

Der zwar berechtigt, aber wie schon gesagt – viel zu spät kommt. Die Deutschen fangen immer erst dann an zu kämpfen, wenn es nichts mehr gibt, wofür es sich zu kämpfen lohnt.

Als es um die Sicherung der Grenzen ging, gab es keine Riesenproteste, als man uns das freie Atmen verbot, gab es nur geringe, als die gesamte Wirtschaft durch Lockdown zertrümmert wurde, wurden die Proteste langsam größer – echter Widerstandskampf war immer noch nicht in Sicht.

Dann als die Ermordung weiter Teile der Bevölkerung per als „Impfung“ getarnter Todesspritze im TV propagiert wurde, passierte ebenfalls nichts, selbst als sie an die Kinder gingen, geschah nichts. Aber jetzt wo die Spritpreise und Nahrungmittelpreise in die Höhe gehen, jetzt kommt die breite Empörung und die Regierungskritik – na toll.

Es heisst zwar – besser spät als nie, aber ’spät‘ kann leider immer auch ‚zu spät‘ bedeuten.

Apropos: Wenn man jetzt wegen der hohen Spritpreise demonstrieren geht, ist man dann ein Spritpreisleugner oder Quertanker?

Verteuerungstheoretiker, Spritpreisschwurbler und Nazi wären auch noch im Angebot. Was meint ihr ?

Ein scheiß endet. Bestenfalls teilweise. Maske bleibt in öpnv, Arzt, Krankenhaus…

Und wer weiß welche abstrusen Begründungen bis 2. April einfallen

Es liegen doch bereits genug Beweise vor, dass eine allgemeine oder einrichtungsbezogene Impfpflicht ein schwerer Verstoß gegen die Grundrechte darstellt. Weltweit stehen die Menschen auf um über dieses Verbrechen an der Menschheit – nicht nur zu demonstrieren, aufzuklären oder sich Gehör zu verschaffen.

Die Schweinegrippe – nachdem bekannt wurde – dass diese bereits ein geplantes Verbrechen war und viele Menschenleben gekostet hatte…. wurde beendet. Der Impfstoff entsorgt.

Jahre später:
Ein erneuter Anlauf, der gleichen Machteliten – diesmal mit dem gezüchteten Corona-Virus – welches als Plandemie weltweit die gleiche Entwicklung genommen hat wie die Schweinegrippe. Durch die „bedingt zugelassenen Impfstoffe“ auf mRNA-Basis, entstehen noch weitaus höhere Nebenwirkungen – mit schweren Verläufen bis zur Todesfolge.

Mittlerweile hat sich wissenschaftlich ja bereits herausgestellt, dass es sich hier um keinen Impfstoff im klassischen Sinne handelt, sondern um eine GEN-THERAPIE. Dies alleine ist schon ein schwerer Eingriff in dass Körpersystem eines Menschen und damit wird der Nürnberger Kodex wieder reaktiviert.

Wer auch immer, sich für eine Impfpflicht einsetzt oder weiter darauf besteht, wird sich verantworten müssen, denn hier greift das

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Keiner kann jemals sagen, nichts davon gewusst zu haben, denn es sind zahlreiche Beschwerden und Informationen an alle Entscheidungsträger in den Behörden, Ämtern, Ärzten, Bundestagsabgeordneten usw., gegangen. Niemand kann sagen – dass war und ist mir nie bekannt gewesen.

Wer sich in der Pathologie auskennt und Menschen nach einer Impfung mit Todesfolge obduziert und erschreckende und alarmierende Bilder zu sehen bekommt, der kann – außer er ist blind – nicht sagen, dass alles mit rechten Dingen zugeht – was diese Impfstoffe betrifft. Damit sind ALLE Hersteller gemeint, denn alle sitzen im gleichen Boot.

https://uncutnews.ch/es-gibt-keine-andere-erklaerung-fuer-die-rekordzahl-von-todesfaellen-kurz-nach-der-impfung/

Dies ist eindeutig „Ein Verbrechen gegen die Menschheit“.

https://uncutnews.ch/marc-friedrich-alles-spricht-gegen-eine-impfpflicht/

Wer noch einen gesunden Menschenverstand besitzt und Menschenleben über Geld und Macht stellt, der entscheidet GEGEN eine Impfpflicht.
Wer es nicht tut – wird die Konsequenzen tragen müssen – und diese werden kommen. Ohne Ausnahme.

Falsch!

„Wir können die Pandemie zum ersten Mal für Deutschland beenden mit der Impfpflicht.“ „Lassen Sie uns doch diese Gelegenheit ergreifen.“ „Die Ungeimpften tragen derzeit die Verantwortung dafür, dass wir nicht weiterkommen“ „Das ganze Land wird in Geiselhaft dieser Menschen sein. Das können wir uns nicht mehr leisten.“

Sagt der Experte, der Experten*innen, der Wissenschaftler der Wissenschaftler*innen, der einzigartige nicht artige Karl „The scientist*in“ Lauterbach!

Clownsworld. Man stelle sich vor die Göre und Lauterbach paaren sich, dann… boahhh, andere Gedanken, andere Gedanken…

Das Schlimme ist, aktuell finden ja auch viele Lemminge Karlchen peinlich und übertrieben.

Aber er sagt ja Dinge vorher, die laut Great Reset Agenda, wirklich so kommen werden: Dauer-Krisen-Zustand, Zerstörung der Wirtschaft, (angebliche) Klima-Katastrophen und Massen-Migration.

Rückblickend wird es dann schlimmstenfalls sogar noch heißen „Der Karl, der hat es damals schon gesagt, und wir haben ihn alle nicht ernst genommen“.

Katastrophe!

Das Karlchen ist doch ein Hofnarr der Elite. DAS weiß ganz EUROPA.
Aber der ist vorne dran, wenn aufgeräumt wird! Hat er selbst gesagt.
Das er nicht lange im Amt Ist!

Es darf unter keinen Umständen an der Impfpflicht gerüttelt werden. Dauerhaft verbreitete Panik, Angst und Schrecken sollen die Bürger weiterhin knechten und kleinhalten. Nur ein geimpfter Bürger, ist ein guter Bürger. Deshalb sollen die „bösen Bürger“ erzogen werden. Wider besseren Wissens. Denn dass diese Impfung weder steril ist noch vor mehrfacher Ansteckung schützt, dürfte sich mittlerweile bis zum letzten Hinterbänkler rumgesprochen haben. Nahezu 100 Prozent der an Corona Erkrankten genesen wieder vollständig, unabhängig von ihrem Impfstatus. Was in den letzten 2 Jahren an Vertrauen zerstört wurde, wird nie wieder gutzumachen sein.

Man kann den Lämmern auch noch so viele Fälle von ungeimpften Schnupfenhabern präsentieren, sie tun alles, wirklich alles, ab mit „Glück gehabt“ und „Ich kenne auch andere Fälle“.

Und dann kommt ganz schnell die Keule: „Wenn meine Angehörigen wegen Leuten wie dir keinen Platz im Krankenhaus bekommen und nicht behandelt werden, wo sie doch so krank sind wegen [irgendwas Chronisches] , ich hätte ja solche Angst“

Stimmt genau, man kann denen die Wahrheit auf dem Tablett servieren, sie würden es nicht glauben. Die Hetze gegen Ungeimpfte wird weitergehen und schlimmer werden. Zusätzlich werden wir dann noch als Putinversteher und vielleicht als Terroristen verleumdet werden. Was anderes, in meiner Nachbawohnung wohnt ein junges Paar (ca. 25 Jahre), beide geimpft. Schon seit Wochen husten sie jeden Tag so ekelhaft stark. Ich habe als ungeimpfter starker Asthmatiker (35% Lungenfunktion) nie so grausam gehustetet. Ich glaube die Geimpften Menschen verfaulenschön langsam innerlich. Schuld werden immer wir Ungeimpften sein. Dann können sie das Spiel aufrechterhalten und weiterhetzen. Schöne Grüße

Oh, da muss ich einhaken, ich – meines Wissens ungeimpft – huste manchmal bestialisch und über Wochen. Das sind bei mir Allergien. Leider.

… neu aber sind diese hasserfüllten und verängstigten Blicke, wenn man an einer Ampel steht, ein Taschentuch herausholt…
auf der anderen Straßenseite wohlgemerkt. Also weit entfernt stehend. Im Freien.

Bei aller Liebe und Engagement vermisse ich das Argument (die Tatsache) dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für Viren gibt. Demnach können sie auch nicht in „Impfstoffen“ drin sein, wo sie aber laut Beipackzettel drin SIND.(MMR usw) Ohne Viren kein Impfstoff. Ohne Impfstoff keine Impfpflicht. Der deutsche Steuerzahler hat jahrzehntelang für etwas bezahlt was er nie geliefert bekommen hat. Ganz klarer Vertragsbruch mit Todesfolge. Ich sage Geld zurück!

Ich glaube, diese These erschiene dem Mainstream so abstrus, dass alles andere gar nicht mehr gehört werden würde.
Ich persönlich bin – Stand heute – froh, dass sie so etwas nicht mit aufgenommen haben.
Es gibt genug „akzeptierte“ Argumente.

Das mit den Viren habe ich schon öfter gehört, ich habe mich nicht näher damit beschäftigt, aber vielleicht handelt es sich hier um ein Definitions-Problem. Im Studium hatte ich Viren unterm Mikroskop 😉 also irgendwas gibt es da schon.

Und auch, dass man das C-Virus noch nicht isolieren und vorzeigen konnte, was ja oft angeführt wird, ist vielleicht ein bisschen ein Verständnis- /Definitions- /Kommunikations-Problem.

„Im Studium hatte ich Viren unterm Mikroskop 😉 also irgendwas gibt es da schon.“

Ach ja, unter welchem?

„Und auch, dass man das C-Virus noch nicht isolieren und vorzeigen konnte, was ja oft angeführt wird, ist vielleicht ein bisschen ein Verständnis- /Definitions- /Kommunikations-Problem.“

Wenn man sich die Mühe macht, sich damit auseinanderzusetzen, dann kommt man zum Ergebnis, dass da nichts ist, was eine Krankheit entstehen lässt. Dass die staatlichen von Bill Gates eingekauften Behörden wie das RKI keinen Beweis für das Sars-cov-2 vorlegen kann. Dass das jedoch nicht auf ein Verständnis- /Definitions- /Kommunikations-Problem zurück zu führen ist, sondern auf die Tatsache, dass man ein Virus erfinden musste, um die mRNA-Totbringerspritzen zu rechtfertigen.

Und ich betonte schon öft, dass es clever ist, weitere Atemwegserkrankungen als Pandemie zu verkaufen, denn eine Rotznase bekommt jeder, so dass man jedem unterstellen kann, er hat Kokolores-19. Bei Pocken, Lepra also „sichtbaren“ Symptomen/Erkrankungen wäre die Lüge sofort aufgefallen.

Und man vergesse nicht den Popeltest, der aus kerngesunden Menschen symptomlos Erkrankte macht.

Um eine Lüge zu entlarven, muss die gesamte Lüge entlarvt werden, sonst kommt morgen die nächste Pandemie um die Ecke mit dem Erreger Bärbock-iq-00.

auch ich bin sehr gespannt. U. Kämmerer hat im letzten Ausschuss mal nen richtigen Wissenschaft-Diskurs gestartet, nun ist S. Lanka dran …

Meine Vermutung: „Virus“ ist ein Wort wie „Äther“ – dh. wir haben irgendwas entdeckt, wissen aber nicht genau wie es funktioniert bzw. was wirklich abläuft.

Der „Äther“ musste in der Physik lange herhalten um die Übertragung von Funkwellen zu umschreiben. Dann wurden die erklärt und der Begriff verschwand … und ich fürchte mittlerweile ist er wieder da, weil Lücken in der Erklärung gefunden wurden … so ist Wissenschaft.

(und nein, wir sind an keiner Stelle dieses Ablaufs dümmer geworden – also abgesehen von jenen, die politisierten)

Vielleicht war hier das Missverständnis, ob es um die Frage geht, ob es a) überhaupt (irgendwelche) Viren gibt oder b) Viren generell Krankheiten verursachen können oder c) es ein Coronavirus gibt oder d) es eine vom Coronavirus ausgelöste Krankheit gibt oder e) das was der PCR-Test misst,… usw.

Vielleicht habe ich die Diskussion jetzt aber auch nicht richtig erfasst.

Es ist aber auch ein Detailgrad, der mir persönlich gar nicht so wichtig ist, denn das Unrecht beginnt schon auf sehr viel grundsätzlicherer Ebene. Freiheitsrechte, Recht auf körperliche Selbstbestimmung, massiver Betrug und Lobbyismus, Hetze, Propaganda, Zerstörung der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft …
Das reicht doch alles schon.

„Im Studium hatte ich Viren unterm Mikroskop“ Soso. Hat es gewunken und gesagt: „Hallo, ich bin ein Virus“? 😉

Und wir sind uns schon im klaren, dass Viren/Exosomen/Teilchen dieser Größenordnung nur mit E-Mikroskop, und damit unbeweglich, degeneriert, nur lebensfern/leblos/inaktiv sichtbar gemacht werden können (dies ist Schulwissen).

Und das mit dem „Viren-Isolat“ ist tatsächlich ein Definitionsproblem. Wenn ein Isolat eine Probe ist, die NUR aus dem Isolierten bestehen soll (höchstens noch mit niedermolekularen, eindeutig unterscheidbaren und abtrennbaren Begleitstoffe), dann gibt es zwar Bakterien-Isolate und auch andere Isolate, zB Pilze, Pilzsporen, ABER KEINE Viren-Isolate.

Wenn ich eine Holzklotz als Stein definiere, und dann sage, hier habe ich einen Stein, und dabei den Holzklotz hochhalte, habe ich dann gelogen oder wie ist das? Wissenschaftlich gesehen.

Wenn ich den Begriff „Pandemie“ als weltweite Ausbreitung eines Erregers definiere und dann eine Pandemie ausrufe, aber jeder andere unter „Pandemie“ eine schreckliche, weltweite tödliche Seuche versteht, … dann ist das auch ein Definitionsproblem. Vor allem, wenn der Pandemie-Ausrufe bewusst das Missverständnis ausnützt. Ich würde das nämlich dann als definitive Lüge bezeichnen. Mit Definitionen kann man schön alles sich zurechtbiegen – wenn man die Definitionshoheit hat.

Danke.
Vielleicht ist der Nutzen dieses ehrwürdigen Unterfangens tatsächlich der, hinterher beweisen zu können, dass sie alle schuldig sind.

Ernüchternd, dass kein einziger meiner früheren Kollegen – war 4 Jahre selbst in der Forschung tätig – hier genannt ist. Kein einziger, den oder die ich aus nicht-Corona-Kontext gekannt hätte.

Aber klar, die hatten ja auch alle noch eine Karriere vor sich oder ein Standing zu verlieren. Rückgratlose Schleimbolzen allesamt.

Es soll genug Politiker geben, die auf den Freitod stehen. Vielleicht auch keine schlechte Entscheidung, nachdem sie über Jahre das Land an die Wand gefahren haben. Früher hätte auf sie der Strick gewartet. Leider abgeschafft.

Ich kannte die Schrift schon bevor der Kurzfilm gemacht wurde. So klar wird selten formuliert. 🙂

… logisch, dass darauf Strick folgt.

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