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Keine Zwangsgelder in der Pflege – Karlsruhe bekam erneut Post mit einem Schriftsatz von 50 Seiten

Es gibt gute Neuigkeiten, denn in Niedersachsen hat das Gericht entschieden, es dürfen keine Zwangsgelder vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Das Thema Bußgeld ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vom Tisch, diese Entscheidungen müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden. Auch bei der Verfassungsbechwerde in Karlsruhe geht es weiter, denn RA Lipinski hat einen erneuten 50-seitigen Schriftsatz eingereicht.

Update 17.05.2022, 23:00 Uhr: Wie das Handelsblatt schreibt, wird das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die endgültige Entscheidung zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ verkünden.

Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 und von der Verfassungsbeschwerde bezüglich der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ in der Pflege

Wir haben in einem Beitrag zu einer Gerichtsentscheidung aus Dresden und Gießen ein Update eingepflegt, welches wir hier nochmal als extra Beitrag veröffentlichen wollen. Bei den beiden Gerichtsentscheidungen in Dresden und Gießen ging es – ganz kurz gesagt – um folgenden Sachverhalt:

Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf.

Arbeitsgericht Hannover

Nun gibt es allerdings Neuigkeiten aus Hannover, denn dort gibt es eine Entscheidung vom 11.05.2022. Das Bundesland Niedersachsen ist nämlich über das Ziel hinaus geschossen und hat mal eben neben einem Bußgeld, auch Zwangsgelder als Maßnahme auf seiner Website aufgeführt – das Gesetz sieht das so aber gar nicht vor.

Das heißt also, die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist – wir haben die Ablehnung zum Eilantrag des BVerfG und die Begründung der Klägergruppe (über 300 Seiten) am Ende des Beitrags zum Download eingepflegt. Wichtig, die Hauptsache wurde noch nicht entschieden.
Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrags erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge! Auch der Telegram Kanal von den Anwälten für Aufklärung hat das Urteil inzwischen thematisiert.

Nicht zu verwechseln ist das Zwangsgeld mit dem Bußgeld gem. Par. 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, welches verhängt werden kann, wenn der Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird.

Diese Verfahren gegen hier verhängte Bußgelder müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden.

Anwälte für Aufklärunh

In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.

24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.

Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anders lautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:

14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).

Gericht Hannover

Uns allen ist sicherlich klar, dass das nur Haarspalterei ist. Wird man doch als ungeimpfte Pflegekraft oder ungeimpfter Arzt mit einem Bußgeld und einem Berufsverbot bedroht, Neueinstellung sind gar nicht erst möglich ohne eine Corona „Impfung“. Das Urteil ist am Ende zum Download verfügbar.

Bayern möchte gnädig sein und nur ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro erheben

Das einzig Richtige wäre an dieser Stelle kein Bußgeld, denn kein Bundesland kann sich erlauben nur eine einzige Pflegekraft wegen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, wir meinen natürlich „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“, zu verlieren. Im Artikel dazu bei t-online heißt es:

Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer formalen Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vorgelegt wird. Erst in allerletzter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.

Alle möglichen Schreiben von den Gesundheitsämtern sind in diesem Blogbeitrag einer Krankenschwester aufgegriffen. Inzwischen haben wir auch ein Musterschreiben von RAin Funk-Rüffert in unserem Beitrag eingepflegt und in dem Reiter für RAin Rohring ein neues Video zum Thema Widerspruch eingefügt (auch das Thema Widerspruch bei einem Bußgeld ist mit aufgegriffen). Wen die Verfassungsbeschwerde interessiert, findet alle Informationen in der Telegram Gruppe dazu.

Verfassungsgericht in Karlsruhe bekommt erneut Post

Das aktuelle Statement aus dem Kanal haben wir euch hier direkt als Zitat mit eingepflegt:

Weiter geht’s in Karlsruhe…

Kurzes Update von uns:

Dr. Lipinski hat gestern einen erneuten Schriftsatz mit fast 50 Seiten beim BVerfG eingereicht, wieder mit vielen Anlagen, darunter wissenschaftliche Studien, und Medienberichte.

Wir setzen uns auch mit dem aktuellen Beschluss des VG Hannover

👉 http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true

kritisch auseinander, welches zwar im Ergebnis den dortigen Fall korrekt entschieden haben dürfte, das aber im bereichsbezogenen Impfpflichtgesetz allen Ernstes eine Freiwilligkeit der Impfentscheidung sieht (🙈) – letzteres deshalb, weil es angeblich keine Impfpflicht gäbe, sondern nur eine Nachweispflicht.

Wir haben richtig gestellt, dass das Gericht u.a. deshalb falsch liegt, weil es Impfzwang (= physischer Zwang zum Impfen; diesen allerletzten Schritt ist der Staat zumindest bislang noch nicht gegangen) und eine Impfpflicht verwechselt.

Erfreulicherweise setzen aber die ersten Gesundheitsämter in Niedersachsen bereits den Beschluss des VG Hannover um und haben von der „freiwilligen Impfpflicht“ betroffenen Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen einen Brief geschickt und die Androhung von Zwangsmaßnahmen zurückgenommen 👍

Ferner gehen wir in unserem Schriftsatz natürlich auch auf die aktuellen Entwicklungen ein, etwa, dass die Zahl der bundesweiten Corona-Intensivpatienten unter die Marke von 1000 gefallen ist.

Einem neuen Beschwerdeführer (Nr. 60), einem angestellten Arzt, wurde fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Er hat damit nicht nur seinen Beruf verloren, sondern darf in Deutschland aktuell auch in keine neue Einrichtung hinein, um dort zu arbeiten, da er weder geimpft noch genesen im Sinne des IfSG ist.

Mittlerweile sind wir 61 Beschwerdeführer. Eine weitere Medizinstudentin, die dringend Praktika und Vorlesungen absolvieren muss, dies als Ungeimpfte aber nicht darf, ist ebenfalls noch hinzugekommen.

Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns gerne in den Chat.

Und wenn ihr Leute kennt, die Leute kennen, die vielleicht Leute kennen, die Unterstützung brauchen, leitet ihnen die Infos weiter. Auch die dürfen natürlich im Chat fragen 😉

Auch die Neuauflage der allgemeinen Impfpflicht ist nicht vom Tisch, PZ News schreibt „Baden-Württemberg, Hessen und Bayern drängen auf Neuanlauf im Bundestag für Impfpflicht ab 60“ und erste Vorbereitungen sollen ja nun auch schon wieder für den Herbst getroffen werden.

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern dringen angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst auf einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren. Bei der digitalen Gesundheitsministerkonferenz am Montag stellten der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha und sein hessischer Amtskollege Kai Klose (beide Grüne) einen entsprechenden Antrag, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schloss sich dem Vorschlag an.

Nun soll nächste Woche im Kreise der Gesundheitsminister darüber beraten werden, ein Beschluss soll im Juni fallen. Die drei Südländer sind der Meinung, dass mit der Impfpflicht ab 60 eine Überlastung des Gesundheitssystems und damit auch Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung vermieden werden könnten.

Lucha sagte am Dienstag, man dürfe die Debatte zu diesem Thema nicht aufgeben. «Ich habe noch Hoffnung, dass zumindest bei der Impfpflicht ab 60 Jahren das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.» Zu den saisonalen Erkältungserkrankungen kämen im Herbst wieder vermehrt Covid-Fälle mit schweren Krankheitsverläufen hinzu.

Klose erinnerte daran, dass die allgemeine Impfpflicht im April im Bundestag zwar gescheitert sei. Jedoch sei die Impfplicht für besonders gefährdete Personen «ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik». Der CSU-Politiker Holetschek forderte die Ampel-Koalition auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen. «Wir müssen für neue Infektionswellen im Herbst gewappnet sein.» Ältere hätten ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. «Die Bundesregierung darf sich hier nicht länger wegducken.»


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

20 Antworten auf „Keine Zwangsgelder in der Pflege – Karlsruhe bekam erneut Post mit einem Schriftsatz von 50 Seiten“

Karlsruhe wird weiter machen, wie gehabt. Die sind sicher genauso eingekauft wie die „Antreiber“. Hängt zuviel Geld im Spiel. – Bis die merken, dass sie sich ihr eigenes Grab schaufeln, ist es dann zu spät. Hitler und viele andere begingen dann Selbstmord und haben sich aus der Verantwortung gestohlen.

Sie sprechen mir aus der Seele. – Wir brauchen keine „präventive Gesundheitspolitik“. Die bauen nur vor, damit sie bei der nächsten Plandemie freie Fahrt haben. – Wir hatten Corona ebenso wie die Grippe und benötigen kein Krankenhaus, keinen Arzt. „Die Ärzte verschreiben sowieso nur Chemikalien die noch kränker machen.“ – So ein Chemikalienhändler!
Indianerauge – bleib wachsam.

Apropos: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine endgültige Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Das kündigte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe an. Im Februar hatte es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März umgesetzt werden. Es stand aber noch eine umfassende Prüfung der Verfassungsbeschwerden aus. Das Gericht veröffentlicht seine Entscheidung schriftlich. (Az. 1 BvR 2649/21) … Kritisch merkten die Richter allerdings an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen. Was den LETZTEN Punkt betrifft, unterrichtete mich mein Anwalt, dass das Infektionsschutzgesetz diesbezüglich nachgebessert worden ist und tatsächlich: Da steht doch klipp und klar im § 22a Absatz 2 Nr. 2 IfSG: Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines
durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das
Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer,
italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler
Form, wenn … die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Der Genesenenstatus ist damit per Gesetz auf 3 (-1) Monate beschränkt!!!

Auf US-Initiative soll ein großer Schritt in die WHO-Pharma-Diktatur beschlossen werden.

Die Mainstream-Medien schweigen zu dieser Thematik mal wieder.

Derzeit verhandeln die Weltgesundheitsorganisation, die EU und die übrigen WHO-Mitgliedstaaten über einen globalen Pandemievertrag. Wo die Reise hingehen soll, zeigt ein Antrag Washingtons zur Entmachtung der nationalen Regierungen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsregulierungen (IHR).

Über diesen soll bereits Ende Mai abgestimmt werden. Profiteure wären vor allem die Großkonzerne aus zwei Branchen.

Da die WHO hochgradig abhängig von Spenden der Großkonzerne und ihrer staatlichen und nichtstaatlichen Lobbyisten und Stiftungen gemacht wurde, besonders von der Bill and Melinda Gates Foundation, liegt der Verdacht nie weit, dass ihr Agieren das Interesse der Konzerne und Stiftungen als Nebenbedingung oder gar Hauptbedingung berücksichtigt.

Was könnte es für diese Besseres geben, als wenn die WHO oder die USA, oder die EU im Fall der Entdeckung eines neuen Erregers in irgend einem Land sofort Expertenteams in diese Region schicken können, um zum Beispiel eine Massenimpfung mit einem Impfstoff von großen Pharmakonzernen der USA oder der EU zu empfehlen.

Fazit: Regierungen, die diesen Verschärfungen der Internationalen Gesundheitsregulierungen zustimmen, wollen uns noch mehr zu Melkkühen der großen Pharma- und IT-Konzerne machen.

Dass keine Regierung, auch nicht die deutsche, österreichische oder der Schweiz, die von ihr unterstützte Reform bekannt gemacht und öffentlich diskutiert hat, zeigt deutlich, dass sie nicht das Wohl des Volkes im Sinn haben und deshalb Gegenwind fürchten.

https://apolut.net/auf-in-die-who-pharma-diktatur-von-norbert-haering/

https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/stefan-magnet-truegerische-ruhe-vor-dem-sturm-neue-weltordnung-nimmt-formen-an/

Solange die Dummheit der meisten Deutschen zur Impfung treibt, solange werden sie versuchen, alle ungeömpften zur Immun-Tötungsimpfung zu zwingen! Wer nach Studien fragt, die etwas belegen, wird mit Fakten der Deutschen Propaganda-Zentrale Faktencheck besudelt. Über 60 jährige sollen sich Ömpfen lassen um die Rentenkassen noch weiter zu entlasten, die Ärzte in den Reichtum treiben und die Gesellschaft weiter zu reduzieren! Ich habe zwei Jahre lang nichts gehabt und das soll so bleiben! Mit der Todes-Ömpfung ist das wohl nicht mehr gegeben. Weltweit sind geömpfte in überwiegender Zahl in Quarantäne, was Mafiosi wie Lauterbach nicht bekannt werden lassen wollen. Deshalb wird das PEI in die Lügenzone der Großen Mafiosi gedrückt. Auch wenn sie die nächste Pandemie der Lügen vorbereiten, werden viele zur Krankheit geömpften diese Tötungsversuche nicht mehr mitmachen! Politiker sind keine Ärzte und Epidemiologen sondern Geldgierige Massenmörder!

Impfpflicht ab 18, ab 50 oder doch erst ab 60 Jahren, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindert. Dabei sind die meisten in diesem Alter und aufwärts gespritzt. Offizielle Zahlen zeigen sogar, die sogenannte Impfung schützt nicht, sondern schadet. Im RKI Wochenbericht sind gerade die Gespritzten ab 60 Jahren stark bei der Hospitalisierung vertreten.

Masken, Desinfektionsmittel, Abstände sollten helfen. Seltsamerweise stiegen die Inzidenzen trotzdem an. Jetzt noch stärker nach der sogenannten Impfung.

Weltweit werden alle Maßnahmen zurückgefahren. Die EU hat sogar den Maskenzwang in Flugzeugen beendet.

Wäre ich 60 oder älter, würden mich die Aussagen dieser Volksverbrecher nicht im Entferntesten tangieren. Kaum beschlossen, werden Anwälte für die Beendigung sorgen. Sich darüber zu eachauffieren ist nicht mehr lohnenswert. Wer überhaupt noch irgendwas davon befolgt, hat meiner Ansicht nach nicht mehr alle Tassen im Schrank. Einfach auf Durchzug schalten.

Hammer and dance nennt man das! Treffen wir mittlerweile sehr häufig in der Politik an. Jetzt will man ein temporäres Tempolimit auf Autobahnen in Deutschland einführen, um Benzin zu sparen wegen der Ukrainekrise. Als wenn ich das nicht selbst entscheiden kann.

Bis die Agenda 2030 vollendet ist, werden wir noch einiges erleben oder endlich anfangen, den politischen Rotz aus den Parlamenten zu entfernen.

@ Hans
„Überlastung des Gesundheitswesens“ Ich spitze das jetzt mal zu:
Je überforderter das System ist, desto mehr muss sich der Einzelne diesem System ausliefern. Nein danke.

unfassbar, mit welcher dreistigkeit und hartnäckigkeit dieses trio von mördern in spe weiterhin die auslöschung der älteren generation vorantreiben will. der kinderchor im wdr damals war kein zufall, sondern eine gesellschaftliche injektion zum anfeuern eines generationen konflikt, welche die lebenserfahrungen und das wissen der älteren über die lügen und akteure der politik ins abseits stellen sollte. der wdr hat nur geliefert und tut weiterhin, was durch gez jahre vorher vereinbart wurde.: gezielte desinformation und spaltung der gesellschaft.

—–Klose erinnerte daran, dass die allgemeine Impfpflicht im April im Bundestag zwar gescheitert sei. Jedoch sei die Impfplicht für besonders gefährdete Personen «ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik». Der CSU-Politiker Holetschek forderte die Ampel-Koalition auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen. «Wir müssen für neue Infektionswellen im Herbst gewappnet sein.» Ältere hätten ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. «Die Bundesregierung darf sich hier nicht länger wegducken.»—-

wie bei den windenergieopfern, den langzeitbetroffenen und den an folgeerkrankungen verstorbenen, die unter den tisch gelogen werden und auch für corona statistiken missbraucht wurden, herr holetschek, herr lucha und herr klose?

ältere sind besonders von den folgen der langzeit exposition betroffen. «ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik»

stgb § 325a, korruption von behörden, von polizei und justiz verhindern seit jahren die anwendung.

sie lügen, wenn sie das maul aufmachen. bis in die zweite und dritte reihe.
leider teile ich mittlerweile prof. bhakdi’s einschätzung der gesamtsituation.

danke an das blog team für seinen unermüdlichen output.

Blödsinn, Impfpflicht ab 60, weil die besonders gefährdet sind. In jeder Altersklasse gibt es gefährdete Personen. Das ist diskirminierend und ich werde mich nicht impfen lassen nur aufgrund meines Alters und dann kann ich trotzdem angesteckt werden. Mehrfaches Risiko bei jeder Spritze und dann kann ich trotzdem Covid mit schwerem Verlauf bekommen und auf der Intensiv landen. Wer macht denn sowas???

«ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik»

Der wohl wichtigste Bestandteil der heutigen Gesundheitspolitik ist zweifelsfrei alle Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Impfärzte, bestimmte Richter, Staatsanwälte, Ermittlungsbehörden & Co mal DRINGENDST einem psychiatrischen Gutachten zuzuführen, denn NICHTS ist gerade gesundheitsschädlicher und das Gesundheitssystem belastender als deren geisteskranken Verbrechen!

Stimme zu 100Pro zu, doch im Moment komme ich mir vom Tag zu Tag immer döller so vor, als säße ich in einem total verkommenen Irrenhaus, das von jeglichem Fachpersonal vollständig verlassen wäre. Das Weiße wird ins Schwarze umgewandelt und umgekehrt, und zwar mit so einer kräftig ausgeprägten Ideenvielfalt und Kreativität, die ich in meinem Leben bisher tatsächlich nur von bzw. mit den Irren bzw. (medizinisch bestätigten) psychisch Kranken erlebt habe. Denn nur sie waren bisher in meinem Leben im Stande, eine wahre Geschichte oder Situation so (ideal) zu verdrehen, dass selbst gesunder Verstand eines Augenzeugen der jeweiligen Geschichte daran zu zweifeln begann, ob die von ihm persönlich gemachten Erfahrungen von ihm tatsächlich adäquat bzw. wahrhaftig aufgenommen wurden.
Und solange dieses Irrenhaus nicht wieder vom Fachpersonal besetzt und alle darin verlassenen Patienten von ihnen nicht (ausreichend) mit VERNÜNFTIGER Medizin – vorliegend in erster Linie mit Beseitigung sätlicher Stress- und Angstfaktoren, Beseitigung tatsächlicher Monster um sie drum herum etc. – versorgt wurden, wird unser gemeinsamer Wunsch ja leider nicht in Erfüllung gehen können.
Und solange bleiben wir standhaft und hartnäckig. Die Wahrheit und Menschlichkeit mussten zwar schon immer einen harten und langen Weg zurücklegen, haben jedoch noch nie einen Existenzkampf verloren…

Sie sprechen mir aus der Seele. – Wir brauchen keine „präventive Gesundheitspolitik“. Die bauen nur vor, damit sie bei der nächsten Plandemie freie Fahrt haben. – Wir hatten Corona ebenso wie die Grippe und benötigen kein Krankenhaus, keinen Arzt. „Die Ärzte verschreiben sowieso nur Chemikalien die noch kränker machen.“ – So ein Chemikalienhändler!
Indianerauge – bleib wachsam.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover würde ich als „Fangschuss-Urteil“ bezeichnen (lieber kurzen Prozess mit den Ungeimpften in Form eines Betretungsverbots als die so verletzten noch zusätzlich mit einem Zwangsgeld zu quälen). Die „Sozial“demokraten Niedersachsens hatten ja Anfang März verkündet, dass es 1. das Zwangsgeld (1.500 EUR) und 2. das Bußgeld (2.500 EUR) geben wird, bevor das Betretungsverbot verhängt wird. Das Zwangsgeld wird’s nicht geben, bleibt zu hoffen, dass das Bußgeld jetzt ebenfalls aufgegeben wird oder verbindlich gedeckelt wird wie in Bayern (auch 300 EUR sind eine Sauerei, aber besser als 2.500).

Sie geben nicht auf!! 🙁
Dazu kann ich nur sagen: WIR ABER AUCH NICHT!!
Als knapp über 60-jährige, ungeimpft, sehr gut durch die sogenannte Pandemie gekommen und zwar ohne jeglichen Infekt, d.h. ich habe das Krankensystem überhaupt nicht belastet, sehe ich absolut nicht ein, dass ich zwangsverpflichtet werden soll mich impfen zu lassen, um das desolate, kaputtgesparte Krankensystem nicht zu überlasten. In meinem Bekanntenkreis sind nur mehrfach geimpfte krankgeschrieben, müssen sogar ins Krankenhaus, belasten das Krankensystem und vor allem die Solidargemeinschaft also immens. Einige sind leider sogar verstorben!
Mich kriegt keiner zur Impfung!!

Der neuerliche Anlauf für Menschen über 60 eine Impfpflicht einzuführen, scheint vorrangig der Begründung für die Impfpflicht des medizinischen Personals geschuldet zu sein (zur Erinnerung: Einige hatten angemerkt, dass es wenig Sinn macht, wenn alle Pfleger geimpft sind, nicht jedoch die zu Pflegenden). Möglicherweise ist das ein Argument, das die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch kippen könnte, also bemüht man sich vorsorglich diese Lücke zu schließen. Was mich immer wieder entsetzt: Es gibt so viele Baustellen in diesem Land, die Aufmerksamkeit verdienen, aber nur beim Thema dieser „Impfung“ legen die Politiker Engagement, Phantasie und Arbeitseifer an den Tag.

@Dimitra
Nicht kaputtgespart, sondern falsche Anreize gesetzt. Der Gipfel von alledem sind jetzt die Coronamaßnahmen. Wer beim Geldscheffeln stört, ist der Patient. Deshalb werden ja Krankenhausbetten abgebaut.

Beim Sparen hat man Geld übrig und man muss nicht ständig mehr bezahlen.

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