Kategorien
Impfpflicht Politik

Duldungspflicht: Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen – die Forschung des PEI beruht auf einer soliden Grundlage

Es ist amtlich, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig billigt die Duldungspflicht (Impfpflicht) bei Soldaten. Das Vertrauen in die beiden Fachbehörden, PEI und RKI, wurde nicht erschüttert. Auch, dass das Bundesministerium der Verteidigung auf die PEI Sicherheitsberichte zurück gegriffen hat, um die Risiken für die Duldungspflicht einzuschätzen und darüber hinaus keine Recherchen angestellt hat, war ausreichend. Allerdings muss die Maßnahme evaluiert und überwacht werden. Wie das in Deutschland abläuft, darüber wurden wir ja erst kürzlich umfangreich aufgeklärt.

Das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde gefällt, wir möchten dazu gar nicht viel vorweg nehmen, lest es euch einfach selbst durch (wir haben bereits hier und hier berichtet). Am Ende haben wir noch 4 Protokolle, welche wohl während er Verhandlung angefertigt wurden, mit angehängt. Am gestrigen Verhandlungstag kamen nochmal zwei Vertreter des PEIs zu Wort, die ET schreibt dazu:

Kritik am PEI

Dr. Doris Oberle, Medizinstatistikerin des PEI, wurde per Videokonferenz zugeschaltet und zur Statistik über die Sicherheit der COVID-Impfstoffe befragt. Dabei ging es um Berechnungsmethoden und das Meldeverhalten von Impfnebenwirkungen.

Als weiterer Sachverständiger wurde Dr. Ralf Wagner, Leiter des Fachgebiets Virale Impfstoffe beim PEI, angehört. Er beantwortete sehr umfangreich Fragen betreffend den Impfstoffchargen. Dabei kam zur Sprache, dass nur die jeweiligen Impfstoffhersteller selbst stichprobenartige Untersuchungen vornehmen und diese an das PEI übermitteln. Das PEI selbst prüft nur Muster vom Hersteller, geht aber nicht in die Fertigungsstätten. Im Gegensatz zu den 30 bis 40 Tests, die der Hersteller vornehme, würde das PEI grundsätzlich vier Prüfung durchführen, so der PEI-Vertreter. Eine Prüfung der Impfstoffchargen erfolge beispielsweise im Hinblick auf die RNA, enthaltene Lipide und mögliche Verfärbungen. Standardisiert sind die Untersuchungsmethoden jedoch nicht. Chargen, die in einem anderen EU-Land freigegeben wurden, würden in Deutschland nicht gesondert überprüft, hieß es weiter.

Der federführende Anwalt Wilfried Schmitz wollte von dem PEI-Sachverständigen wissen, ob er die Website www.howbadismybatch.com kenne (wir haben hier und hier berichtet). Ausweislich der dortigen Informationen sind fünf Prozent aller Chargen für 95 Prozent der beobachteten schweren und schwersten Impfschäden in den USA verantwortlich. Wagner äußerte, dass er diese Internetplattform nicht kenne.

[…]

Experte für Risikomanagement spricht Klartext

Professor Werner Bergholz, Experte auf dem Gebiet Qualitäts- und Risikomanagement, gab sich mit den Ausführungen des PEI-Vertreters Wagner nicht zufrieden. Ein Mann von seinem Kaliber müsse sich mit der Wertschöpfungskette der Impfstoffe bis hin zur Verabreichung und Nebenwirkungen auskennen, kritisierte Bergholz gegenüber Epoch Times nach der Beweisaufnahme. Unverständlich war für ihn, dass beim PEI kein Bezug zwischen den getesteten Impfstoffchargen und den Impfnebenwirkungen hergestellt wird. „Das ist einer der schlimmsten Fehler, den man machen kann“, erklärte der Fachmann.

Wer überhaupt für die endgültige Bewertung der Impfstoffsicherheit zuständig sei, erschließe sich ihm nicht. Auf der einen Seite gebe es die Person, die für die Analyse der Nebenwirkungen zuständig sei, auf der anderen Seite jemanden für die Impfstoffe und Chargenfreigaben. Wer den Hut aufhabe, sei unklar; vielleicht PEI-Chef Klaus Cichutek?

Auf einige Fragen von Bergholz äußerten die PEI-Vertreter, dass der Amtschef es nicht erlaube, darauf zu antworten – zum Beispiel, wie viele Chargen in einer Woche oder einem Monat geprüft werden. Auch für solch eine Aussage konnte der Experte für Risikomanagement kein Verständnis aufbringen. Dankenswerterweise habe man die Information bekommen, dass insgesamt 700 Chargen untersucht wurden, so Bergholz. Gerechnet auf 70 Wochen wären das rechnerisch pro Woche zehn Chargen Impfstoffe.

[…]

Falsche Berechnungsmethode

Der anwesende Sachverständige Prof. Christof Kuhbandner kritisierte, dass das PEI mit seinen Berechnungsmethoden nicht zu erkennen vermag, dass es ein starkes Warnsignal für die COVID-Impfstoffe gibt. „Wenn solche extremen Warnsignale da sind wie für die COVID-Impfstoffe, dann muss hier auf alle Fälle die Sicherheit noch mal richtig geprüft werden, bevor man letztendlich die Bevölkerung in Größenordnungen impft, was sich dann unter Umständen langfristig als schwierig herausstellt.“

Der Sachverständige Dr. Hans Joachim Krämer ist seit dreieinhalb Jahrzehnten in der klinischen Forschung tätig, wozu auch die Überwachung von Arzneimitteln gehört. Auch er kritisierte die Berechnungsmethoden des PEI. Nach der Anhörung der PEI-Vertreterin Oberle war für ihn klar, dass das Institut nicht nach den geltenden Richtlinien der „Good Pharmacoviliance practices“ handelt. Oberle sei für die geforderten Analysen, genauer gesagt für die Disproportionalitätsanalysen, zuständig. Würde das PEI dieser Aufgabe nachkommen, gäbe es seit Februar 2021 keinen COVID-Impfstoff mehr, so Krämer. „Stattdessen macht das PEI diese komischen Sicherheitsberichte, die völlig freihändig gestrickt werden, nach dem Motto: Wie kann man das Desaster am besten verdecken?“

Besondere Regeln für Piloten

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der dem Anwaltsteam der Offiziere erst kurz zuvor beigetreten war, erklärte gegenüber Epoch Times, dass es besondere Vorschriften für die Anforderungen an das Personal der Luftwaffe gibt, „die extrem viel höher“ sind als sonst in der Bundeswehr. „Ein Kampfpilot muss eine andere Belastungsgrenze haben als übliche Soldaten“, so Ulbrich, der selbst Pilot ist. Nach seiner Ansicht widerspricht eine COVID-Impfung dem Paragrafen 17a Soldatengesetz, der die Pflicht zur Gesunderhaltung der Soldaten beinhaltet. Der Jurist sieht die Bundeswehr in der Pflicht, die Sicherheit der Impfstoffe zu überprüfen.

Anhand der Ausführungen der PEI-Medizinstatistikerin Oberle habe sich wieder einmal herausgestellt, dass die Datengrundlage „komplett mäßig“ sei. „Ohne entsprechende Daten auch keine entsprechende Statistik. Das weiß jeder“, erklärte Ulbrich. Da liege einiges im Argen. Verwundert zeigte er sich darüber, dass Oberle keine Untererfassung in Bezug auf die Meldungen sehen wollte, obwohl selbst das Bundesverwaltungsgericht dies inzwischen als nachgewiesen ansieht.

Bewiesen sei auch, dass die in den COVID-Impfstoffen enthaltenen Spikeproteine die Blut-Hirn-Schranke überwinden und Schäden im Gehirn hervorrufen können. Aber auch Gefäßschäden wie bei Thrombosen oder Schlaganfällen können Aussetzer im Gehirn hervorrufen. Der Hauptanteil der bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gemeldeten Nebenwirkungen in Bezug auf die COVID-Impfung bestünde in neurologischen Schäden. „Wir vertreten eine Vielzahl von impfgeschädigten Mandanten und eine Vielzahl der Mandanten hat genau diese neurologischen Schäden“, schilderte der Anwalt. Die Folge seien kognitive Aussetzer, über die Mandanten berichten. „In der Luftwaffe und der Luftfahrt ist das absolut tödlich.“

Die Impfung wirkt schon, aber bloß in die entgegengesetzte Richtung.

Prof. Martin Schwab

Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom 07.07.2022

Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.

Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen, weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat. Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erörtert und inhaltlich überprüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts angehört worden.

Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt. Es war im Rahmen der ihm zustehenden Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denn das Soldatengesetz enthält in § 17a SG* eine ausdrückliche Regelung darüber, dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)

Die gesetzliche Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechtsstaatlichen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft. Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in allgemeiner Weise hinreichend klar bestimmt und auf zumutbare Eingriffe begrenzt. Die genaue Festlegung der im Einzelnen hinzunehmenden Impfungen und zu verwendenden Impfstoffe konnte er dem Dienstherrn überlassen, weil die Soldatinnen und Soldaten abhängig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unterschiedliche Impfungen benötigen. Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten. Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).

Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigenanhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen. Das Bundesministerium der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat. Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.

Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden.

Fußnote:

*§ 17a Soldatengesetz (Auszug)

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

      1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen

          oder

      2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.

(3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peripheren Venen und röntgenologische Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

BVerwG 1 WB 2.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022

BVerwG 1 WB 5.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022

Anmerkung zur rot markierten Textpassage, von RA Röhring auf Telegram:

Dem BVerfG war vorgeworfen worden, ohne mündliche Verhandlung und Anhörung der Beschwerdeführer bzw. von ihnen benannter Sachverständiger entschieden zu haben. Das BVerwG hat die Sachverständigen gehört und hat sich der Bewertung des BVerfG angeschlossen.

Mitschrift der Urteilsverkündung

Mitschriften vom 06.07.

Und hier noch ein wichtiger Schriftsatz von Prof. Schwab:

Symbolhandlung der anwesenden Soldaten nach Verkündung des heutigen Urteils im Wehrbeschwerdeverfahren.


Bei unseren tagesaktuellen News haben wir am 04.07.2022 von einem Paukenschlag berichtet: Pfizer muss binnen 48 Stunden in Uruguay Wirksamkeit und Sicherheit seines Vakzins belegen. Nun stellt sich die Frage wann das sein wird, denn die Frist ist verstrichen. Ist einem unserer Leser vielleicht näheres bekannt?

Gefordert sind unter anderem detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Impfstoffs und Nachweise für seine Sicherheit. Vertreter aller Behörden sowie des Pharma-Giganten Pfizer haben am Mittwoch um 9 Uhr zur Anhörung zu erscheinen, wo die geforderten Informationen vorgelegt werden müssen. Der Richter tätigte die Anordnung im Rahmen einer Amparo-Beschwerde, die formuliert wurde, um die Kinder-Impfungen in Uruguay auszusetzen.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

132 Antworten auf „Duldungspflicht: Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen – die Forschung des PEI beruht auf einer soliden Grundlage“

Hier ist noch ein hoch interessantes Interview von der Kanzlei Rogert & Ulbrich mit Focus, das sollten sich ganz besonders die Betroffenen der berufsspezifischen Impfpflicht mal durchlesen:
https://www.focus.de/gesundheit/kanzlei-bereitet-klagen-vor-wie-beweist-man-einen-impfschaden-und-wie-stehen-die-chancen-auf-entschaedigung_id_107982323.html

Zitat:
Frage: Macht es für die Haftung eigentlich einen Unterschied, wenn es einen faktischen Zwang zur Impfung gibt, etwa bei einer Impfpflicht?

Antwort: Nein, weil die Impfung juristisch gesehen trotzdem freiwillig ist. Selbst im Gesundheitswesen gibt es lediglich eine Nachweispflicht.

Also mal ehrlich Leute,
will man sich als Betroffene/r dieser „Nicht-Impfpflicht“ wirklich von einem RA vertreten lassen, der einem dann gegenüber sitzt und insgeheim denken muss:

„Bist doch selbst Schuld, denn die Spritzen waren FREIWILLIG!“.

möchte man das und kann man sich dabei wohl und gut aufgehoben fühlen?

Und was mir gerade wieder eingefallen ist, leider finde ich diesen Beitrag hier jetzt auf die Schnelle nicht mehr 🙁 Vor ein paar Monaten gab es hier einen Beitrag in dem diese Kanzlei den Betroffenen dieser „Nicht-Impfpflicht“ einige Ratschläge mit auf den Weg gab.
In den Kommentaren war ein Kommentator, der auf etwas – in meinen Augen – sehr Wichtiges hinwies:
Die Kanzlei hatte kein Wort davon erwähnt, dass es den Arbeitgebern gar nicht erlaubt ist den Impfstatus ihrer Arbeitnehmer an das Gesundheitsamt oder Sonstwem weiter zu geben!
Das hat auch mich sehr stutzig werden lassen, bzw. es hat mich damals schon überzeugen können… und auch in diesem Interview (siehe Link oben) wird eindeutig klar, dass man die Klagen gezielt nur mit solchen Gegnern (Pharmaunternehmen) führen will, bei denen ein Vergleich so gut wie sicher ist, sprich es keine Gerichtsverhandlungen geben wird, und dennoch ist der Verdienst des RA höher als bei allen anderen Beklagten. Sauber… für die Kanzlei, nicht für den Geschädigten.

Zitate des Interviews:

Frage: Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, eine Klage einzureichen, als gegen den Hersteller der Impfstoffe? Wie ist es zum Beispiel, wenn man im Gesundheitswesen arbeitet und zur Impfung verpflichtet wird, oder wenn der Arbeitgeber es verlangt? Es gibt ja viele Arbeitgeber, die ziemlich deutlich machen, dass sie die Impfung von ihren Beschäftigten erwarten.

Antwort: Primär wollen wir gegen die Hersteller der Impfstoffe vorgehen. Möglich wäre aber auch, gegen das impfende Personal vorzugehen, denn das hat die Pflicht, über die Risiken und Nebenwirkungen jeder Impfung vollständig aufzuklären. Dazu gehört übrigens auch, den Impfling über den Status des Vakzins zu informieren sowie alles, was den Sicherheitsgrad der Impfung absenkt. Beispiel: Es dürfen auch abgelaufene Impfstoffe verimpft werden, es gibt keine Pflicht für einen ausgedruckten Beipackzettel des Herstellers und so weiter. Dazu gehört, dass einige Gutachten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe laut der europäischen Arzneimittelbehörde EMA erst Ende 2023 eingereicht werden müssen. Auf all das müssen Ärztinnen und Ärzte beim Impfen hinweisen.

(Kein Wort über das Vorgehen der Arbeitgeber, dabei leiden gut 80% all der betroffenen Arbeitnehmer von dieser „berufs… Nachweispflicht“ doch nur unter dem Arbeitgeber, der Druck macht!)

Frage: Die Verträge der einzelnen Staaten mit den Herstellern der Impfstoffe sind öffentlich nicht zugänglich. Allerdings soll es Haftungsklauseln geben, mit denen die Hersteller von der Haftung freigestellt werden.

Antwort: Das ist richtig: Die Hersteller sind natürlich grundsätzlich haftbar, haben mit der EU aber die Haftungsfreistellung vereinbart. Das würde konkret bedeuten, dass etwa ein Unternehmen wie Biontech, wenn es einen Prozess verliert, die Schadensersatzzahlungen und die Verfahrenskosten bei der EU einreicht.

(Diese Haftungsfreistellung ist also kein Geschwurbel, und der einst hier vorgelegte Vertrag ist demnach echt – unfassbar – sonst hätte der RA eine andere Formulierung gewählt. Und wieder SAUBER, man verklagt also den, der seine Strafen über die Bürger / über Steuergelder abzurechnen versteht :D)

( UND JETZT KOMMT DER SPRINGENDE PUNKT, DER BEI JEDEM DAS BLUT IN DEN ADERN GEFRIEREN LASSEN SOLLTE!
Man achte in der Antwort auf diese Vereinbarung einer Verschwiegenheitsklausel, mit DEN SCHWERWIEGENDEN FOLGEN…
So also lassen sich die Pharmaunternehmen den Schaden von den Steuerzahlern bezahlen, mit dem „kleinen“ Guddie/Leckerlie oben drauf, dass mit dem richtigen Rechtsanwalt auf der Klägerseite, dann danach auch keinerlei Ansprüche mehr gegen die Täter geltend gemacht werden können 😀
Klar haben Pfizer, Moderna, Biontech & Co sogar großes Interesse daran, dass jemand wie Ulbrich DIE KLAGEN anführt, denn je eher so ein Vergleich stattfindet, wobei eh der Steuerzahler alles bezahlt was dabei rauskommt, umso eher haben die Kläger keinerlei Ansprüche mehr falls deren Schaden immer schlimmer und schlimmer wird oder gar der Tod eintritt. )

Frage:
Statt langer Prozesse wären auch Vergleiche denkbar
Eine Alternative zu einem Prozess wäre ein Vergleich, dass also zum Beispiel ein beklagter Pharmakonzern ohne ein Schuldeingeständnis Entschädigungszahlungen leistet. Halten Sie einen Vergleich auch bei Impfschäden für denkbar?

Antwort:
Ja. Das würde dann konkret so ablaufen: Man legt den Beklagten die Tatsachen auf den Tisch und stellt eine Forderung auf. Wenn die Gegenseite darauf eingeht, wird eine Verschwiegenheitsklausel vereinbart, weil der Konzern natürlich keine Nachahm-Effekte möchte. Gehen beide Parteien darauf ein, ist der Rechtsstreit damit endgültig erledigt, man kann also keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Ob es zu solchen Vergleichen kommt, wird auch davon abhängen, wie viele Menschen überhaupt den Weg über einen Anwalt gehen. Je mehr das sind, desto unwahrscheinlicher werden solche Vergleiche. Es dürfte aber auch davon abhängen, wie sicher man sich in den Chefetagen der Pharmakonzerne überhaupt ist, dass tatsächlich eine Haftungsfreistellung durch die EU erfolgt.
Wenn sie quasi davon ausgehen, dass sie jeden beliebigen Betrag, salopp gesagt, einfach nach Brüssel zur Erstattung weiterreichen können, dann wird der Druck, sich selbst verteidigen zu müssen, nicht sehr hoch sein.

( Der letzte Satz geht auch runter wie Butter! Da Verteidiger in solchen Fällen einen vertraglich vereinbarten Protzentsatz der Entschädigungssumme für ihre Dienste erhalten, so kann beim letzten Satz auch jeder RA genüßlich lachen und sorgenfrei machen… Das Pharmaunternehmen ist dem Kläger sogar äußerst dankbar, denn solange die EU – also wir Steuerzahler in Deutschland hauptsächlich, denn wir BÜRGEN für die EU-Kredite – die vollen Schadenssummen übernimmt, da wäre es doch absolut dumm nicht auf Klagen zu hoffen, um endlich an die Schweigepflichtserklärungen kommen zu können, die dann jegliche Ansprüche ausschließt. Pfizer wird sich wohl die Klägerseite gut ausgesucht haben, denn anders ist es nicht zu verstehen, weshalb diese Kanzlei mit keiner Silbe die Taten all der Arbeitgeber anspricht. Sind natürlich seine besten Kunden, wenn es mal wieder nicht mehr fett bei der EU abzusahnen gilt. )

Ergänzug zu meinem vorherigen Kommentar:

Wir alle waren – davon gehe ich mal aus – schwer geschockt als das Corona-Blog Team hier einen Vertrag von Pfizer veröffentlichte. Also ich habe sofort gedacht, dass dies entweder ein Fake ist oder falls echt, dann kann dieser Vertrag unmöglich Rechtsgültigkeit besitzen, da absolut sittenwidrig etc.
Jetzt aber bekommen wir sogar von der Kanzlei Rogert & Ulbrich ausgesagt, dass dieser Vertrag von einst der hier zum Download stand, wohl wirklich echt gewesen ist.
Ich höre und lese kein Wort von der Kanzlei, dass dieser Vertrag keine Rechtsgültigkeit haben kann. Allerdings lese ich als Antwort im Interview:

„Hier kann man übrigens durchaus Parallelen ziehen zu der sittenwidrigen Schädigung von Autobesitzern im Abgasskandal.“

Man weiß also was „sittenwidrig“ ist und hat auch schon Klagen in diesem Sinne geführt. Allerdings kein Wort zu den Vertragsbestimmungen die Pfizer aufstellte. Ich lese zwischen den Zeilen:
Sittenwidrig? Was ist „sittenwidrig“, kennen wir nicht. Mit dem Vertrag von Pfizer ist alles koscher!
Und mal ehrlich:
Wer hätte damals gedacht als er sich diesen Vertrag durchlas, dass all dies auch nur ein einziger Rechtsanwalt / Jurist als korrekt und sauber durchwinken würde?

Vermutlich würde der Kanzlei Rogert & Ulbrich auch noch ein Impfregister deren Arbeit um einiges erleichtern, ihr versteht…

Und noch etwas:
Diese Verträge des Haftungsausschlusses von Pfizer & ? bestehen für unsere EU-Region, nur mit der Europäischen Union. Also muss sich Pfizer & ? spurten, denn sollte wirklich die WHO übernehmen, dieser „Great Reset“ Formen annehmen bei dem Verträge mit der EU in der Schwebe stehen könnten, dann stünde auch der Freifahrtsschein von Pfizer & ? in der Schwebe. Okay nur scheinbar und öffentlich, aber intern wird sich die WHO oder wer auch immer die Fäden dann alle ziehen wird, genauso wenig mit den Pharmaunternehmen anlegen wie alle anderen davor es auch nie taten.
Zumindest das bliebe und bleibt Normalität 😀

Danke für das Einstellen des Interviews. Das war wirklich interessant. Und wissen Sie was – Sie haben bei ihrem Totalverriss sogar noch was übersehen. Ich weiß nicht mehr, ob es im 1. Semester war – aber jeder lernt: Wer was will, muss die Voraussetzungen beweisen. Hier wäre das : Behandlung – Schaden – Kausalität. Es sei denn, es gibt Beweiserleichterungen. Und jetzt schauen Sie sich das Interview noch mal an. Unter der Zwischenüberschrift „Droht die Gutachter-Schlacht vor Gericht“ die Aussage „wird man vor Gericht auch erst einmal davon ausgehen, dass…..“ Wer ist man? Natürlich der Klägervertreter. So, wie das formuliert ist, suggeriert es aber dem Leser, dass das Gericht selbst davon ausgehen könnte. Was es natürlich nicht tun wird.
Oder die Antwort unter der Frage „Was ist, wenn das Gutachten aber zu einer anderen Auffassung kommt“. Vor allem der Teil der Antwort unterhalb des Bildes zum non liquet ist einfach irreführend. Na, immerhin verspricht er nichts. Das ist dann der Zeitpunkt für Vergleichsverhandlungen, bevor das nächste teure Gutachten in Auftrag gegeben wird. Aber mit Sicherheit nicht der Zeitpunkt für „müsste der Kläger Erfolg haben“.
Zu Ihren anderen Kritikpunkten:
„Freiwilligkeit“. Doch, ich würde wollen, dass ein RA, der mich vor Gericht vertritt, sich juristisch präzise ausdrückt und nicht Zwang sagt, wo Pflicht gemeint ist. Der Laie mag das anders empfinden, als RA hat er sich korrekt auszudrücken.
Die Sache mit dem Datenschutz hatten wir schon.
Arbeitgeber verklagen: Der wäre einfach nicht der richtige Ansprechpartner für Schadensersatz und Schmerzensgeld. Was hat der Mandant davon, wenn der RA den falschen Gegner verklagt, bloß, weil da weniger Verdienst im Spiel ist?
Den Impfarzt zu verklagen, kann durchaus erfolgversprechend sein. Aber da müsste man obendrein noch die mangelnde Aufklärung nachweisen.
Das mit der Haftungsfreistellung ist bekannt. Sind Sie sicher (siehe Ihr zweiter Kommentar direkt untendrunter), dass solche Verträge nur in der EU bestehen? Der RA sagt, „mit der EU“. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht mit anderen Ländern auch so vereinbart
wurde. Ich meine doch. Belegen kann ich das jetzt nicht, aber ich meine, gelesen zu haben, dass es eher die Regel war und nur mit einzelnen Ländern, die das nicht wollten, dann auch überhaupt keine Lieferverträge zustande kamen.
Vergleich: Tja, man kann Vergleiche auch ohne Abgeltungsklausel schließen. Ist Verhandlungssache. Also, warum das in dem Interview so dargestellt wird, als ob das so sonnenklar wäre, dass man dann keine weiteren Ansprüche mehr stellen kann ..?
Der RA bekommt einen Prozentsatz der Entschädigungssumme? Erfolgshonorare sind ja noch nicht so lange zulässig. Aber das ist Verhandlungssache. Keine Selbstverständlichkeit. Verwechseln Sie das mit der Prozessfinanzierung durch ein entsprechendes Unternehmen?
Fazit: Ich kann Ihr Misstrauen jetzt besser verstehen. M.E ist es eine ausgesprochen geschäftstüchtige Kanzlei, alles weitere wären Gerüchte und Mutmaßungen. Aber wissen Sie was? Ist das denn unser Problem? Ob es nun zu Vergleichen kommt, die auch besser und anders hätten ausfallen können oder nicht – publik werden solche Verfahren ja dennoch. Und das kann der Sache doch nur nutzen, oder nicht?

Hallo Margot,
zuerst lieben Dank für Ihre Antwort!

Dieses:
„wird man vor Gericht auch erst einmal davon ausgehen, dass…..“

ist mir zwar aufgefallen, jedoch empfand ich dies bei all den anderen Punkten die ich im Kopf hatte, dann zweitrangig, da die Textlänge hier im Kommentarbereich ja keiner Doktorarbeit gleichen sollte. Aber nun dennoch etwas zu dieser Aussage / dem obigen Zitat:
Genauso wie er jüngst vor dem Bundesverwaltungsgericht „davon ausgegangen war“?
Jemand, ich glaube Willi war es, schrieb hier etwas von Naivität und/oder Dummheit. Dieser Zahn dürfte jetzt ja wohl spätestens nach dem Beschluss des BVG gezogen worden sein. Aber ich wette, dass es nie Naivität oder Dummheit war, denn in den Formulierungen – wie Sie ja selbst bemerken – ist keiner naiv und dumm, sondern… nicht Mandantenfreundlich.

Sie haben Recht, uns allen und auch mir sollte es doch nur recht sein, dass der RA die Wahrheit sagt als er sagt, juristisch ist die Spritzung FREIWILLIG. Aber wieso hat er sich dann jüngst vor dem Bundesverwaltungsgericht so verhalten wie wenn diese Verbrecher das Recht hätten die Spritzung zur Pflicht zu machen?
Er sagte doch im Juni noch selbst, dass es FREIWILLIG ist. Nun könnte einer kommen und sagen: „Ja aber die Verträge die man mit der Bundeswehr schließt, da erklärt man sich bereit…“.
Nein, aber nicht dazu bereit einen „Nicht-Impfstoff“, sprich eine mRNA-Neuheit sich spritzen zu lassen, die nur eine „bedingte Zulassung“ hat und nicht ansatzweise die lange Zeit der Forschung / Studien aufweist wie normale, frühere Impfstoffe. Die Unterschrift bei den Verträgen schließt also derart mRNA-Neuheit mit nur „bedingter Zulassung“ NICHT mit ein.

Natürlich gibt es bei den Pharmaunternehmen eventuell „mehr“ zu holen als beim Arbeitgeber. Jedoch meinte ich zu keiner Zeit, dass der Arbeitgeber zu Schadensersatz verklagt werden soll, denn mit geht es in Bezug auf all diese Arbeitgeber um Strafanträge, strafrechtliche Relevanzen, und nicht um Zivilverfahren und Zaster! Aber so kennt man jene „Verteidiger“ die auf der Gegnerischen Seite stehen und insgeheim spielen, die weigern sich nämlich die strafrechtliche Seite anzugehen, und locken immer mit „viel Zaster“ bei Zivilklagen, die dann andauern bis die strafrechtliche Angelegenheit verjährt ist. Ist aber bei „gefährlicher Körperverletzung“ (in Geimeinschaft, mit Waffe/n, etc.) erst nach 10 Jahren zum Glück.
Wäre ich Geschädigte, dann käme bei mir zuerst das Strafverfahren gegen den/die Täter, und nach diesem Urteil erst die zivilen Ansprüche. Aber diese Reihenfolge ist ganz ungern gesehen, selbst wenn die Chancen bei 99% sicher stehen, dass da welche in den Knast wandern… Denn die, die da in den Knast wandern sollten, das ist die gern gesehene Mandantschaft, die man als RA ansonsten gerne vertritt, wenn gerade nicht solch‘ ein EU-Schnäppchen im Haifischbecken herumschwimmt um eingefangen zu werden!

Verstehe ich nicht. Sie schreiben beim Arbeitgeber sei doch logischerweise nicht so viel zu holen, deshalb hat der RA Recht…. (Wie gesagt, ich meine Strafanträge!!!).
Aber dann schreiben Sie, der RA hat Recht, man könnte den Impfarzt belangen.
Glauben sie ernsthaft beim Impfarzt ist mehr zu holen als bei den betreffenden Arbeitgebern?
All die Universitätskliniken, Müllabfuhr bei der Stadt, Schulen, DRK, Arbeiter Wohlfahrt, viele Wohnungsbaugesellschaften (Töchterfirmen der Stadt!) u. s. w. da gibt es auch alles zu holen, denn dies zahlt genauso der Steuerzahler wie die Geldstrafen von Pfizer, Biontech & ?
Ich würde also sagen, dass es weit mehr Arbeitgeber gibt bei denen viel zu holen ist, als Impfärzte oder gar nur geschultes Spritzpersonal, denn ganz sicher war nicht immer ein Arzt zur Aufklärung persönlich zur Stelle.

Sie schreiben:
„Die Sache mit dem Datenschutz hatten wir schon.“
Aha, fast so gut wie Rogert & Ulbrich. Ist also ein derzeit sehr heißes Eisen, dass die Opfer nicht wissen und nicht nutzen sollen.

Sie haben das gleiche gelesen wie ich, aber was diesen Vertrag zwischen Pfizer und EU betrifft, da habe ich selbst eben nur diesen einen hier vom Corona-Blog Team veröffentlicht, mit eigenen Augen gesehen und komplett gelesen. Deshalb wollte ich, wie es auch der Anwalt tat, nur auf die Europäische Union hierbei eingehen.
Aber ja, auch ich denke nun mit großer Sicherheit, dass dann auch all das andere stimmt was ich via anderen Artikeln / Beiträgen und Kommentaren über VERTRÄGE von Pfizer fand. Wie Bspw. Abtretungsforderungen von Länder-Grundstücken, u. s. w. bei Vertragsbrüchigkeit. Und wie schnell geht so etwas mit der Brüchigkeit, wenn Bspw. Pfizer 6 Monate Lieferengpässe und Lieferausfall hat (clever wie Pfizer ist), und das Land dann im Sommer nicht mehr bereit ist die Plörre mit einem halben Jahr Verspätung anzunehmen.
Aber ich denke kein anderes Staatsoberhaupt (außerhalb der EU) würde so einen Vertrag den Pfizer der EU vorlegte, je unterschreiben – dieser Vertrag sprengt alles das ich je in Verträgen gelesen habe, und ich kenne sehr viele Verträge inkl. Tricks und Tücken in der Formulierung.

Zitat:
„Tja, man kann Vergleiche auch ohne Abgeltungsklausel schließen. Ist Verhandlungssache.“
GENAU DAS MEINE ICH!
Denn im Grunde ist solch‘ eine Abgeltungsklausel bei medizinischen Schäden und erstrecht bei Gen-Manipulierenden-Neu-Medikamenten ja genauso SITTENWIDRIG wie es der Vertrag zwischen Pfizer und der EU ist. Rechtsanwälte die das alles als normal verkaufen, und wie hier auch noch nur diese Möglichkeit mit der Abgeltungsklausel anführen:
Ich bitte Sie, wo ist hier Ihre Wut die durch jene Einsicht und Klarheit hochkocht, dass wir uns im völlig gesetzesfreien Raum befinden, als dicke Fische im Netz der übelsten Wilderer?

Verträge mit Erfolgshonorar bekam ich 2016 und 2017 von Rechtsanwälten vorgelegt. Einmal waren es 20% der Vergleichssumme, welche vor der Ärztekammer aufgerufen wird, und das andere Mal sogar 25%. Also keine Ahnung was Sie unter „gibt es noch nicht so lange“ verstehen, aber selbst wenn es das erst seit 2020 geben würde, so wird es in diesem Fall ganz sicher auch genutzt werden. Hat Rogert & Ulbrich vermutlich schon beim Abgas-Skandal-Klage für sich entdeckt. Oder denken Sie nicht?

Zum letzten Absatz 🙂
Ne eben nicht. Derart „Geschäftstüchtigkeit“ zielt doch auch hauptsächlich darauf ab, dass zumindest die Anzahlmasse durch die Verschwiegenheit inkl. Schweigepflichtsklauseln unter den Teppich gekehrt werden können. Wenn hier und da mal ein einziges oder drei Impfopfer zu Wort kommen, dann werden wir weiter mit 0,02% bei der Stange gehalten und auf’s Glatteis geführt. Und genau solche „Geschäftsleute“ sind dann loyal genug zur Gegenseite, und halten auch ihre Verträge zwecks Schweigepflichtsklauseln u. v. m. auch ein, was wir so gar nicht gebrauchen können.
Da braucht keiner auf ein Nürnberger Prozess 2.0 hoffen, wenn dann genau solche „Geschäftstüchtigen“ das fetteste Beweismaterial in deren Safe eingeschlossen hält und schweigt.

Doch eines habe ich bei all dem nun wirklich verstanden und gelernt, wieso man uns Deutsche als Dichter und Denker versteht:
Die einen dichten uns das größte Lügengerüst auf, während die anderen zwar erkennen da stimmt vorne wie hinten nix, aber im Strudel all ihrer Gedanken untergehen…

Einen stressfreien Wochenbeginn
Ihnen und dem Corona-Blog Team!

Wilfried Schmitz hat mittlerweile verkündet, dass das Verfahren noch nicht beendet ist, da er noch eine Anhörungsrüge und einen Befangenheitsantrag stellen möchte. Beides halte ich für sinnlos.

Befangenheitsanträge werden nahezu ausnahmslos abgewiesen und in Bezug auf die Anhörungsrüge kann sich der Senat bequem darauf zurückziehen, dass er ja eine Beweisaufnahme mit Zeugen durchgeführt hat (auch wenn das Ergebnis dieser Beweisaufnahme dann komplett ignoriert worden ist).

So oder so frage ich mich, was eigentlich noch alles passieren muss, bis die Anwälte des Widerstands endlich einmal ihre Strategie ändern und aufhören, der Gegenseite ein nicht existierendes Virus und eine nicht existierende Erkrankung zuzugestehen.

Habe auch mit Erschrecken dieses Urteil zur Kenntnis genommen und das wir schon länger kein Rechtsstaat mehr sind. Nach wie vor bringe ich absolut kein Verständnis dafür auf, dass man in diesem Land per Gesetz Menschen dazu zwingt an einer Studie teilzunehmen. Diese Gen-Substanzen sind nur bedingt zugelassen und befinden sich immer noch in der Studie Phase 3. Dadurch soll die Einwilligung als freiwillig eingestuft werden. Aus diesem Grunde ist auch einmal der Nürnberger Kodex entstanden damit man nicht willkürlich Menschenversuche durchführen kann. Sollte mich dazu einer zwingen, würde keiner von mir eine Einwilligung bekommen da das ja nichts mehr mit freiwillig zu tun hat. Hinzu kommt das kein Arzt in Deutschland seiner Pflicht der Aufklärung gemäß BGB nachgekommen ist. Was ist jetzt passiert, in Österreich schiebt man jetzt die Verantwortung auf die Ärzte ab, da sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Dieser von der Politik zwar nicht gewünscht, spielt aber jetzt keine Rolle mehr. Man benötigt halt ein Sündenbock für den Schaden. Mich würde es auch nicht wundern, wenn das bei uns auch so kommt.

Eine Krankheit, deren Symptom Gesundheit ist, muss durch eine Impfung bekämpft werden, die eine Erkrankung nicht verhindern kann. Was wollt Ihr denn? Das passt doch wie der Eimer auf den Allerwertesten. 🤣

Zensur bei youtube: Ich habe gestern abend auf telegram ein Video von Beate Bahner zu dieser Entscheidung gesehen. Sie war sehr ernst, sie war betroffen. Sie hat noch einmal einige Argumente und Fakten wiederholt, die das BVerwG ignoriert hat. An alles kann ich mich nicht mehr erinnern. Am Schluss versprach sie, die engagierten Anwälte würden weitermachen, das verspreche sie. Und auch wir alle sollten weitermachen, das sollten wir versprechen.
Jetzt ist das Video bei youtube gesperrt wegen des angeblichen Verstosses gegen deren Regeln. Unfassbar

Lieben Dank!

ab Minute 9:55 musste ich jedoch… mal schauen, ob mein Download schon abgeschlossen war.

Da fällt mir, „der Maskierte“ („Ungeimpfte“ war ja gestern, heute sind wir „Maskierte“ laut Professor…), gerade die Marburg-Klinik ein, die sich doch sicher weiter all der armen Patienten und Patientinnen, sprich den UNMASKIERTEN annimmt, die bei der normalen Fachärzteschaft auf Granit beißen, weil sich diese gar nicht erklären kann woher all das Leid, die Schmerzen, sprich diese ominösen Symptome kommen könnten, und ratlos zur Psychotherapie raten.
Diese Marburger-Klinik hätte doch genug Zündstoff für’s Bundesverwaltungsgericht zu bieten gehabt, und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Großteil der Patienten sehr gerne nicht nur deren Untersuchungsergebnisse vor Gericht offenbart hätte.
Darauf hätte zumindest ein Herr Ulbrich kommen können, der genauso oft von den MSM gelobt wird wie die Marburger-Klinik.

Aber man kann wohl nicht an alles denken, nicht wahr…

Ich glaube, Sie tun RA Ulbrich unrecht. Wenn Sie mögen – ich empfehle die Lektüre von zwei Schriftsätzen von ihm vom 19.6. und vom 30.6. Die finden Sie auf der Website von RA Wilfried Schmitz. Sind ganz frisch eingestellt worden.
In dem ersten fasst er anhand von Studien prägnant die Wirkweise der Impfstoffe vor allem unter dem Gesichtspunkt „Veränderung des Immunsystems“ zusammen. Und zwar mit der m.E. bemerkenswerten Fähigkeit, medizinische Zusammenhänge so zu formulieren, dass sie immer noch medizinisch korrekt, für med. Laien aber verständlich sind. Oft hapert es sonst entweder an dem einen oder an dem anderen. Desweiteren legt er im gleichen Schreiben einen zweiten Schwerpunkt auf Impfschäden, vor allem mit Beispielen aus seiner eigenen Kanzlei. Er hat dem Gericht wohl als Anlage eine umfassende Fallsammlung beigefügt.
Im 2. Schriftsatz nimmt er noch einmal die Zulassungsstudie von Pfizer auseinander und legt dar, wieviele Personen, die Impfschäden erlitten hatten bzw sogar verstorben waren, aus der Studie eliminiert und gar nicht mehr mitgezählt wurden.
Ich bin wirklich auf den vollständigen Beschluss und die Begründungen gespannt.

Lieben Dank Margot,

auch ich bin auf den vollständigen Beschluss und die Begründungen gespannt. Da haben wir etwas gemein 🙂

Ich denke es waren kürzlich einige geschockt wie der Marburger-Professor mit seiner „Demaskierungserklärung“ um die Ecke kam, um sich dann noch als Fürsprecher der C-Spritzen zu outen.
Wer will eine Erkrankung oder ein Leid, das vielleicht schon Jahrzehnte in einem schlummert zum Ausbruch bringen, wo es vielleicht weitere Jahrzehnte unbemerkt geblieben wäre?
Ich persönlich finde die Bezeichnung „demaskiert“ und in die Art der Erklärung garnicht mal so verkehrt, denn grob gesehen passierte dieser Vorgang ja tatsächlich bei vielen die sich das Zeug spritzen ließen. Kompetenz sollte man hierbei also nicht absprechen wollen. Es müssen auch ausreichend Kompetenzen vorhanden sein, wenn man sich als eine von nur zwei Kliniken (Charite Berlin), intensiv und öffentlich beworben den Impfschäden zuwendet. All die jungen Fachärzte oder die Ärzte in Weiterbildung in diesen beiden Kliniken, die haben natürlich Fragen, Ohren und Augen im Kopf, bei all den Symptomen der Impfschädigung, da braucht es verständlich mehr als nur gewisse „Kompetenzen“ um dann auch noch weiter zur Impfung öffentlich zu stehen.
Es gab auch einige „Faktenchecker“ die nicht wenig auf dem Kasten hatten. Und ich denke wir wissen ebenfalls alle, dass auch die weltbesten Haker mindestens ein himmelhoch jauchzendes Angebot von der Seite bekam, die uns das heute alles antut.
Natürlich würde es auffallen, wenn Ulbrich nicht in der Lage gewesen wäre dominante Beispiele und Mandanten aufzuführen, denn erstens MÖCHTE er nicht von all seinen Kollegen in der Luft zerissen werden können, täte er das nicht, und zweitens ist das der einzige Weg um weiter das Vertrauen der Geschädigten erlangen zu können, und das weiß auch die Gegenseite.
Wer ist mächtiger:
Merkel, Scholz, Steinmeier oder jene, die hinter den Medien stehen und unsere Nachrichten lenken?
Ich denke da sind wir uns einig. Und dennoch reichen deren nicht geringe Kompetenzen in manchen Dingen auch nur bis in eine Sackgasse, Beispielweise wenn es um das Werben für die Marbuger-Klinik, Charite Berlin, Lauterbach, Drosten, Merkel & Co geht. So auffällig wie derart Werbung für solche Hochverräter für uns auch schon immer war, so gibt es hierbei nur diese Sackgasse für die Gegenseite, wenn man die „Schäfchen“ zur gewünschten, längst abgegrasten „Weidestelle“ treiben können will statt, dass sie zu einer der anderen, wahrhaft saftigen „Weiden“ laufen könnten, wo sich ein ehrlicher „Schäfer“ ihnen annimmt.
Bei allen Kompetenzen, besonders die psychologischen, die hinter diesen Nachrichten und dem TV-Angebot stehen und angewandt werden, ist und bleibt es eine unausweichliche Sackgasse, wenn sie uns über MSM-Werbung einer von ihnen unterjubeln, bzw. schmackhaft machen „wollen“/müssen. 2014 beim Putsch auf Janukowitsch/Ukraine haben diese „Kompetenzen“ zum ersten Mal seit meinem Gedenken erlebt wie ca. 80 % der deutschen Bevölkerung NICHT auf diese Sackgasse reinfiel. Es geht auch anders herum, statt einen der auf ihrer Seite steht zu bewerben, dann eben einen der noch aufrichtig und nicht käuflich ist zu diffamieren.
Die wissen genau, dass dies vielen von uns sofort auffällt, wenn aus den MSM derart Werbung hallt wie für Marburg, Ulbrich & Co, aber was denken Sie um wie viel Geld es dabei geht, wenn zu viele nicht nach Marburg & Co rennen? Denen geht es hauptsächlich um die Möglichkeit des Vertuschens und die Verluste so gering wie nur möglich zu halten. Wenn ein sehr bekannter Patient aus der Marburger-Klinik verstirbt und dahinter steht eine Familie die ALLES TUT um die Wahrheit heraus zu finden, DANN braucht es diese „Partner“, denn ein fingierter Untersuchungsbericht das war schon vor Corona ein Kinderspiel.

Margot, waren es nicht Sie die unlängst in einer Antwort oder in einem Kommentar erklärte, dass es hierzulande noch nie einen angemessenen Schadensersatz gegeben hat?
Glauben Sie, dass dem Ulbrich diese Tatsache bisher völlig entging, er keine Ahnung von dieser Tatsache hat?
Glauben Sie wirklich Ulbrich geht mit all seinen Mandanten vor Gericht und lässt sich eben NICHT auf genau derart Vergleiche – außergerichtliche Einigungen – ein, bei denen das Opfer noch obendrauf verhöhnt und verspottet wird?
Wären Sie noch aktiv im Berufsleben als Juristin, dann wäre Ihnen doch mehr als klar, wo der Weg mit all den Impf-Opfern maximal hin gehen darf, wenn Sie überhaupt erst anfangen wollen C-Impfschäden zu übernehmen.
Es muss doch gerade den Juristen verdammt „spanisch“ vorkommen, weshalb hierzulande die Gesetzgebung keine echte Sammelklage hergibt. Aber ich verstehe, dass es die Juristen bisher nie gestört hat, denn ohne Sammelklagen lässt sich tausendfach mehr Zaster verdienen, sprich dann ist auch für alle etwas da und nicht nur für Bspw. ein halbes Dutzend Spitzenanwälte.
Aber sind wir doch ehrlich,
da es hierzulande sowieso in Sachen Schadenersatz sozusagen eh nur „Hohn und Spott“ für die Opfer geben kann, wie kann man dann gerade bei dieser Sache einen Rechtsbeistand als vertrauenswürdig einstufen wollen, der doch genau wissen kann und muss, dass es für jeden einzelnen Geschädigten ein sehr langer Weg werden soll und/oder maximal ein Appel und ein Ei geben wird.

Jetzt fragen Sie vielleicht:
Ja soll sich dann und deshalb KEIN Jurist und keine Klinik um all diese Opfer kümmern?
Doch schon, aber ohne die besagten, beworbenen, korrupten… würden doch viele Opfer mehr bei solchen Verteidigern und in solchen fachärztlichen Händen landen, die eben nicht bereit wären im Notfall auch Berichte zu verändern und/oder Beweise zu vernichten, und sich nicht weigern als Zeuge vor Gericht auszusagen, u. v. m. für kein Geld der Welt, weil das was hier seit über 1,5 Jahren mit den Spritzen abläuft, sich tätsächlich und wahrhaft, zumindest politisch, medial, juristisch, medizinisch, wissenschaftlich, psychologisch und vor allem menschlich gleich neben den Jahren 1935 bis 1945 einordnen lässt. Und da glaubt hier wirklich irgendwer, dass die Mainstream-Medien Marburg, Ulbrich & Co für deren hohe Kompetenzen zum Wohle der Opfer bewerben?
Wie gesagt, diese Werbung ist eine Sackgasse, aber es gibt keinen anderen Weg um die Masse zu erreichen und diese Masse in genau diese beworbenen Hände zu treiben.

Ein bißchen widersprechen Sie sich selbst. Erst werfen Sie dem RA vor, er habe die Marburger Fälle in dem Verfahren nicht erwähnt (obwohl wir das ja vor Veröffentlichung seiner Schreiben gar nicht hätte wissen können). Dann, wenn sich herausstellt, dass er sehr wohl Nebenwirkungsfälle ins Verfahren eingeführt hat – nämlich die aus seiner eigenen Kanzlei – dann ist es auch nicht recht. Sie misstrauen ihm, wenn ich Sie richtig verstehen, weil er in den MSM erwähnt wurde – beworben, wie Sie sagen. In den beiden Artikeln, in denen hier im blog über diese Kanzlei gesprochen wurde, wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den „Artikeln“ im Focus und der hamburger Zeitung jeweils um Anzeigen gehandelt hatte. Und die eben auch abgedruckt wurden. Das alleine ist für mich kein Grund, jemandem zu misstrauen. Oder ihn als korrupt zu bezeichnen. Der mag geschäftstüchtig sein, auch das kein Grund, ihn quasi des Mandantenverrats zu bezichtigen. So gesehen, könnte man ja eigentlich niemandem mehr trauen. Dem, der in den MSM positiv erwähnt wird bzw dort eine Anzeige schalten darf, nicht. Dem, der verachtet und verfolgt wird, dem müssten Sie dann konsequenterweise ebenfalls misstrauen – könnte ja alles nur künstlich aufgebaut sein. Abgesehen davon, ich mag solche Kanzleien auch nicht. Das ist aber mehr so eine persönliche Geschmacksfrage, eine David – Goliath – Geschichte.
Und was das Thema Impfgeschädigte und (außergerichtliche) Vergleiche – angeht. Tja, wer den Ärzten vertraut hat, der muss jetzt halt den Juristen trauen. Sowas kommt von sowas. Außerdem können die nicht alle zu der Handvoll „Anwälte für Aufklärung“ gehen. Warum auch. Die sollen weiter „für uns“ dasein.

🙂

„Der mag geschäftstüchtig sein, auch das kein Grund, ihn quasi des Mandantenverrats zu bezichtigen.“

Ist nicht jeder ein Mandantenverräter, der von vorn herein weiß, dass es hierzulande als Schmerzensgeld und Entschädigung nur Peanuts gibt?
Aber ja, Sie haben Recht, man tut was man kann, um sich seinen Lebensstandart hoch einzurichten, und dazu gehört besonders die Geschätstüchtigkeit – wie Sie sagen – auch dann, wenn man weiß das alles ist für die Opfer nur Hohn und Spott.
Mandantenverräter war zwar nicht meine Bezeichnung 🙂 aber Danke, könnte man so sagen.

Wir haben alle erlebt mit welchen miesen (die Arbeitgeber an die Front schicken), krankmachenden (2,5 Jahre Panikmodus über alle Radiosender, Printmedien und TV-Programme), manipulativen (Ungeimpfte bleiben draußen) bis hin zu kriminellen (DRK in Berlin gibt zu, in den Impfzentren darf nicht richtig aufgeklärt werden) Mitteln wir seit über 2 Jahren bearbeitet werden. Ich persönlich erwarte dann schon bei solch‘ einer wichtigen Gerichtssache, dass sich auch alle Anwälte der Beschwerdeseite weit aus dem Fenster legen, sprich über alle Stränge schlagen. Der Unterschied hierbei wäre nämlich der:
Die Gegenseite kann NICHT beweisen, dass deren über alle Maße krankmachenden Methoden und Ignoranz für die Opfer, dass dies verhältnismäßig ist. Während ein über die Strenge schlagender Anwalt jederzeit aufzeigen kann, dass seine dann ebenfalls extreme Art und Weise nicht nur sehr angepasst, sondern auch gerechtfertigt und notwendig ist.
Ulbrich hat dies – wie Sie sagen – anhand einiger seiner Mandanten aufgezeigt. Erst gestern las ich hier wieder einen neuen Beitrag bez. der Medikamenten-Knappheit von Thrombose-, Herzinfarkt- und Schlaganfall-Mittel – das ist doch nur ein einziges Beispiel von hunderten. WIR können beweisen, dass wir richtig liegen, und das kann die Gegenseite und solche Richter wie diese nun jüngst beim Bundesverwaltungsgericht eben nicht.
Auch ein Lauterbach kann bezüglich eines verheerenden Evaluierungsgutachten sich nur damit rausreden:
Die Zusammenstellung der „Gutachter“ ging noch vom Vorgänger aus und war gedacht, um die rechtliche Seite des Infektionsschutzgesetzes zu checken.
Das mag korrekt sein, aber dennoch ist es kriminell, fatal und in meinen Augen bewusst ignoriert, dass Lauterbach dieses Gremium seit mindestens 9 Monaten nicht entsprechend für die Evaluierung neu besetzen ließ. Oder eben dann kein Gutachten erstellen lässt mit dieser Falschbesetzung und ohne brauchbare (wie er sagt) Datengrundlagen.
Alleine diese Aussagen bei Markus Lanz vor paar Tagen, die hätte einen JEDEN RICHTER dazu bewegen MÜSSEN, jegliche Verordnungen des Gesetzgebers bezügl. „Pandemie“ und erstrecht diese Spritzerei, sofort auszusetzen bis auf Weiteres, sprich bis der Gesetzgeber mit unabhängigen Studien und Belegen, die Unschädlichkeit von Maßnahmen und Spritzen beweisen kann oder zumindest muss der Schaden verhältnismäßig sein.
Wie gesagt, wenn in solch‘ einem wichtigen Verfahren vor Gericht die besagten Rechtsanwälte nicht zu den gleichen Mitteln greifen wie es der Gesetzgeber und sein Medien-Clan seit über 2 Jahren tun, und man stattdessen eloquent bleibt und sich ehrfürchtig fügt, wenn das Gericht zwar zuhörte, jedoch dann alles ignoriert… dann haben wir es schon mit Verrat zu tun, da hat die Person ansich nicht mehr viel damit zu tun, sondern diese Haltung im Allgemeinen!

Ich wäre durchaus kompromissbereit 🙂
Dann gehen wir davon aus, dass Herr Ulbrich als Person unschuldig ist, nur eben sein Handeln oder sagen wir sein „Haltung bewahren“ ist des Untergangs (von uns allen, also auch seiner und der Untergang der Richter) würdig – so wurden wohl auch die Prozesse zwischen 1935 und weit nach 1945 geführt, denn die Versäumnisse beim „Haltung bewahren“ werden ALLEN mächtig auf den Kopf fallen. Aber das weiß ein Herr Ulbrich selbst ganz genau!

Schönen Sonntag Margot 🙂
und dem Corona-Blog Team!

PS:
Ganz vergessen:
https://www.focus.de/gesundheit/kanzlei-bereitet-klagen-vor-wie-beweist-man-einen-impfschaden-und-wie-stehen-die-chancen-auf-entschaedigung_id_107982323.html

Ich hatte noch zwei ARTIKEL vor ca. 5-6 Wochen gelesen und auch abgespeichert, aber nun steht geschrieben, wenn ich die Links aufrufe „Seite nicht vorhanden“.
In Zeiten in denen sogar Anzeigeblätter den Hinterbliebenen von Verstorbenen VERBIETEN in die Todesanzeige zu schreiben „plötzlich und unerwartet“, da wird AUSGERECHNET der Focus Anzeigen zulassen wie die der Kanzlei…
Sie hätten den Focus mal 2014 lesen müssen. Das schlimmste Blatt, kann der Tagesschau locker das Wasser reichen. Die bekommen sicher genug Bundes-Subventionen um genau auf solche Anzeigen nicht angewiesen zu sein, bzw. solche nicht zu veröffentlichen.
Aber ich hatte gut 4 Artikel gelesen in denen Herr Ulbrich im Zusammenhang mit Klagen bezüglich Impfschäden erwähnt wurde. Zwei sind nicht mehr abrufbar. Aber den von Juni 2022 oben, der lässt sich noch einsehen.

Was ist eigentlich hieraus geworden:
https://www.nachrichtenspiegel.de/wp-content/uploads/2021/07/RA-Ulbrich_Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Tobias-Ulbrich.pdf
Das ist nämlich bessere Werbung als ein Dutzend Anzeigen in Focus & Co!

Was soll ich dazu sagen, außer:
Dieses Ergebnis war mir sonnenklar, nachdem mir auf meine Frage, der Kommentator „Willi“ vor 5 Tagen dies (Link eingefügt) geantwortet hatte:
https://corona-blog.net/2022/07/01/gutachten-des-sachverstaendigenrats-zu-den-corona-massnahmen-impfung-ist-zentraler-baustein-der-pandemiebewaeltigung/#comment-52946

Wenn sich gleich 4 „Schwurbler“-Rechtsanwälte der Beschwerdeführer-Seite ausklinken, und es kommt dafür ein einziger neuer hinzu, der aber dafür die größte Werbung in den Mainstream-Medien genießt, dann braucht es keine Hoffnung und kein Abwarten mehr, denn das Ergebnis steht fest.
Der Urteilsspruch ließ mich also deshalb unberührt, da mein Blut schon vor 5 Tagen kochte und der Blutdruck stieg, Dank Willi seiner Aufklärung.

Herzlichen Dank Willi, ohne Ihre Zeilen könnte ich heute nicht so ruhig bleiben!

Was ist nun die Konsequenz des Urteils? Die Ungeimpften werden zunehmend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Zumindest können sie keine Soldaten oder Ärzte/Pfleger mehr werden. Das ist diskriminierend. Das hat auch Folgen bezüglich gegenüber der Loyalität dem Staat gegenüber. Wer möchte für eine Impfkratur noch seinen Kopf hinhalten? Das dürfte für Gewissenskonflikte sorgen. Die Soldaten, die ihre zerbrochene Erkennungsmarke auf den Tisch gelegt haben, dürften ihre Entscheidung getroffen haben, danke. Ich kann nur hoffen, bis das Menetekel einst vorübergezogen sein wird. Das Gute hat noch immer gesiegt, damals wie heute.

Ich kann nur hoffen, dass dieses Urteil Denkprozesse bei den Soldaten auslöst. Die haben ihren Fahneneid auf unser Land, unser Recht und unsere Freiheit geleistet, nicht auf die Regierung und Parteien.

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen,
so wahr mir Gott helfe*.“
§ 9 Abs. 1 SG (Soldatengesetz)
* Der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ kann gesprochen werden, muss aber nicht
In § 9 Abs. 2 SG(Soldatengesetz) heißt es für freiwillige Wehrdienstleistende oder Wehrpflichtige:
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen,
so wahr mir Gott helfe.“
Das Land, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes! Die sollen verteidigt werden und darauf schwören diese Soldaten!

Also bitte: liebe Soldaten, denkt nach!

Ein Diensteid ist ein Versprechen, bei dem Gott als Zeuge angerufen wird. Ein Eid ist also schwerwiegend, von dem man nur in Ausnahmefällen entbunden werden kann. Ein Eid verpflichtet absolut. Um diesem geleisteten Eid gerecht zu werden, kann das nach der neuen Sachlage nur die Flucht aus der Bundeswehr bedeuten, denn der Staat schränkt eben diese Freiheit ein. Wer als Soldat dem Staat noch dient, bekämpft die Freiheit, bricht seinen vor Gott geschworenen Eid. Der geschworene Eid sollte den „Denkprozess“ beschleunigen, sofern Geimpfte noch dazu fähig sind. Oder ist deren Willen durch die Impfung gebrochen?

Den Russen wird es freuen, wenn wir unsere Soldaten zwangsbeglücken. Es werden vielleicht Soldaten ohne Feindeinwirkung plötzlich und unerwartet umfallen. Schöne

Da hat sozusagen „die Einheit“ der LUFTWAFFE „geklagt“, die werden nicht einfach und ohne weitere Folgen im Einsatz „umfallen“, die sitzen in gut bestückten Kampfmaschinen, die auch auf dein Haus abstürzen können!

An die Entscheidungsmacht bei dieser Gerichtsverhandlung:
Ich hoffe jede dieser Maschinen fällt auf eure Köpfe, ihr, die ihr diese Entscheidung getroffen habt, denn das waren Piloten und keine Bodentruppe, und somit habt ihr durch dieses Urteil Zivilisten in Gefahr gebracht!

Habe ich das richtig verstanden, dass die zwei Piloten nach diesem Urteil die Bundeswehr verließen?
Wenn ja:
Ich hoffe es werden alle folgen, die sich bisher noch nicht spritzen ließen, und bestenfalls auch viele von denen, die dann auch noch vor der Boosterung stehen!

Ich will nicht hoffen, das so etwas passiert oder etwa ein Kampfpilot seinen Jet abstürzen lässt und sich vorher rauskatapultiert, weil er das Bewusstsein zu verlieren drohte.
Allerdings lassen Untersuchungsergebnisse von Piloten der amerikanischen Luftwaffe Schlimmes vermuten. Eine Militärärztin gab zu Protokoll, dass ein hoher Prozentsatz der von ihr regelhaft untersuchten Piloten nicht mehr flugtauglich war, nachdem sie geimpft waren.

@Angermann
ich habe dazu alles auch gelesen. Deshalb schreibe ich hier doch, dass dies eine enorme Gefährdung auch für die Zivilgesellschaft darstellt. Aber das betone ich nicht, weil die Offiziere „egal“ sind, sondern um den Richtern darzulegen:
Hier ging es um mehr Menschen als nur um zwei Bundeswehr-Soldaten oder nur um Bundeswehrsoldaten. Diese Zivilisten haben keine Verträge unterzeichnet und sollten davon ausgehen dürfen, dass alles getan wird, damit keine bemannten Flugobjekte Führerlos vom Himmel stürzen, weil die Spritzplörre eben wirkt wie es kein Richter zugeben will!

Die Beweisaufnahme wird wohl das beste sein, was von dem Prozess bleibt. Corona-Blog hat uns freundlicherweise die wichtigste Stelle aus der Pressemitteilung rot hervorgehoben. Diese soll uns sagen, dass die Beweisaufnahme reine Show war, weil das Gericht davon ausgehen kann, dass die Beweisaufnahme recht bald in Vergessenheit gerät, während sich das Urteil einfach auf das Bundesverfassungsgericht stützt, welches Urteile ohne Beweisaufnahme und sogar ohne mündliche Verhandlung fällt.

Oh nein. 🙁
Als der Prozess anfing mit mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme und allem, dachte ich: Entweder geht es nun endlich gut aus, jetzt da unserer Seite endlich mal zugehört wird und diese Beweise öffentlich vorlegen kann. Oder aber das Ganze ist nur eine Show, mit der man der Öffentlichkeit zeigen will: „Schaut her. Jetzt haben wir die ganzen ‚Schwurbler‘ sogar geduldig angehört und alle ihre Argumente geprüft, aber selbst dann sind wir zu dem Schluss gelangt, das sie unrecht haben. Ihr könnt deren Argumente also künftig guten Gewissens komplett ignorieren.“
Entweder war es nun also Letzteres oder aber die Richter sind selbst völlig verblendet von der Propaganda.

Gestern haben wir in unserem (nur noch kleinen) Grüppchen noch darauf gehofft, dass das Gericht FÜR die Soldaten entscheiden würde, und dass dies dann vielleicht Signalwirkung für uns im Gesundheitswesen haben könnte. Kann man nun alles vergessen. Im Gegenteil. Verfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht… beide sagen die Impfpflicht ist ok. Das ist doch ein Freibrief für die Regierung noch mehr Impfpflichten einzuführen und zu verlängern. Das Urteil hat mich nicht überrascht, aber traurig bin ich trotzdem, weil es nun wieder keinen Schritt zum Guten gibt und die Hoffnung immer weniger wird. Was muss noch passieren, bis die Menschen endlich umkehren?

… und die Soldaten, werden die nun eingesperrt, bis sie sich endlich impfen lassen? 🙁 Oder lässt man sie wenigstens gehen? (Kennt sich da wer im Soldatenrecht aus?)

Warum muss ich immer richtig liegen mit meinen Prognosen. Ich wünschte, es wäre einmal anders gewesen.
Irgedwie war mir das „klar“. Das Urteil.
Weil es nicht anders sein DARF.
Es musste so kommen.
Etwas anderes hätten „die“ nie ZUGELASSEN. Die greifen zu Mafia-Methoden, wenn es sein muss, das wissen wir doch inzwischen.

Es ist so traurig.

Was nun?
Das ist kein Rechtsstaat mehr und wird auch nie wieder einer werden. Es müsste einem Angst und bange werden, wenn man mittlerweile nicht schon so abgebrüht wäre.

Hier wieder Tatütata. Den ganzen Tag.
Alle sind krank, kommen ins Krankenhaus. Aber ist natürlich das böse Corona.

So ist es @Linda,

so langsam sollte es nun auch Margot einsehen können, dass bezüglich Rechtsstaat und Rechtssprechung, im Bereich der Justiz, Gesetzgebung und der ganzen Juristerei keinerlei Grundgerüst mehr übrig geblieben ist.
Jeder der derzeit auf den Plätzen der Kriegsfelder tätig wird und ist, der spielt ganz nach eigenen Regeln, denn die vorhandenen Vorgaben sind nicht nur sitten- und rechtswidrig, auch strafbar. Wenn die Matrix einstürzen sollte, dann muss jeder von denen seinen eigenen Kopf hinhalten.
Wenn die bis dahin nicht schon in Paraguay, Brasilien & Co im eigenen Haus sitzen, so wie sich nun auch gezielt und lange schon geplant die Minister und Schwergewichte der Finanzen und Gesundheit in Großbritannien aus dem Staub machten, damit auch Boris endlich seinen Kopf aus dieser Mörder-Mafia heraus bekommt. So wie Spahn, Söder & Merkel, denn Lauterbach schiebt noch heute alles auf die Vorgängertruppe…

So wird’s laufen… also an alle Haupttäter in Deutschland:
Kauft euch SICHERE… Laufschuhe!

Hallo Michi4711, ich dachte, meine zunehmende Verärgerung wäre mir schon anzumerken. Nicht erst seit gestern. Einsehen ist das eine. Und dann? Ich werd mit Sicherheit nicht mit einer Mistgabel in der Hand hinter irgendjemandem herrennen, auf dass der dann gute Laufschuhe braucht. Also mach ich hier weiter mit dem, was ich kann. Andere können was anderes. Resignieren und mir am Strand einen schönen Tag machen kann ich dann immer noch.

Hi Margot,

oh selbstverständlich nahm ich JEDE Wut von Ihnen wahr! Und nicht selten waren Sie sehr wütend, was mich einerseits immer beruhigen konnte und Hoffnung überleben lässt.
Allerdings beruhte zumindest einst Ihre enorme Wut – in meinen Augen – mehr darauf, dass Sie jedes Mal so enttäuscht darüber waren, dass schon wieder ein Beweis mehr erbracht wurde, dass es eben kein „Grundgerüst“ mehr zu geben scheint. Ich verstehe das Festhalten. Aber damit fügen Sie sich nur selbst Schmerz, aber vor allem auch Angst zu 🙁 Dabei sind Sie pensoniert, also beruflich nicht mehr direkt betroffen.
Wo früher noch dieses „Grundgerüst“ stand, um das Kläger- wie Verteidigerseite, im Grunde frei und eigenständig drum herum ihre Klage oder ihre Verteidigung aufbauen und führen konnten, denn Gesetze gibt es mehr als genug für den ganz individuellen Aufbau…, da ist heute nur noch ein enlos tiefer Krater im Erdboden, und da unten in tiefster Finsternis werden heute die Schlachten vor den höchsten Gerichten geführt. Adios Grundgerüst, Willkommen in der Hölle!

Ne, ich meinte keine „sicheren…LAUFSCHUHE“, mehr sichere Häuser 🙂 wo man durchaus gemütlich und in aller Ruhe hin pilgern kann, auch mit Espantrillos 😉

Wir sehen uns in der unmaskierten Realität Margot!
Denn, wenn Sie weiter dieser Spritzung stand halten, dann gehören Sie mit zu uns, zum „Opfer-Clan“, ganz gleich was uns ansonsten alles trennt und unterscheidet. Am Ende werden wir uns irgendwo zusammen finden oder treffen, und bis dahin werden alle Unterschiede aufgelöst, denn es wird ein langer Weg…

@Linda
…und ich habe keine Zweifel, dass es nur annähernd wirksam sein kann, wenn der Weg über die Atemwege, die Haut und/oder über den Magen erfolgt!
Immerhin haben wir noch unser natürliches Immunsystem, mehr oder weniger unbeschadet, demnach wachsam, geupdatet (durch Kontakt mit Geimpften) und aktiv.

Hätte ein Urteil zugunsten der beiden Offiziere nicht mindestens eine Welle von Klagen durch Tausende zum gentechnischen Experiment gezwungener Soldaten ausgelöst? Fürchteten die obersten Verwaltungsrichter und verantwortlichen Verteidigungspolitiker eine Beunruhigung und unberechenbare Reaktionen innerhalb der Truppe?

Hatte selber vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren, wo ich dank aufwendiger Recherche darlegen konnte, dass die Verwaltungspraxis seit einem Jahrzehnt fehlerhaft ist und korrigiert werden müsste (der deutsche „Papst“ bzw. Experte teilte später meine Rechtsauffassung). Sowohl in der mündlichen Verhandlung (und der schriftlichen Begründung) wurde auf meinen Vortrag praktisch nicht eingegangen, mein Eindruck war, dass man eine Wiederaufnahme von ähnlichen Verfahren unbedingt vermeiden wollte.

Hier schreiben etliche, die sollen kündigen, aufhören etc. Das scheint ja bei Soldaten nun überhaupt nicht so einfach zu gehen.
Ein Zeitsoldat hat sich verpflichtet – wie kommt der da raus? Auch ein Berufssoldat kann offenbar nicht so ohne weiteres kündigen. Und wenn er bei der Bundeswehr z.B. ein Studium absolviert hat, gibt es Fristen, die er beachten musss.

https://www.rechtsanwalt-kriegsdienstverweigerung.de/entlassung-kuendigung-aus-der-bundeswehr-nac

Was machen die jetzt? Das „Argument“, zur Not müsse man dann eben seinen Beruf wechseln und wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen, war ja bei der Entscheidung des BVerfG zur einrichtungsbez. Nachweispflicht als ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Verhältnismäßigeit angeführt worden. Das Argument zieht hier doch gar nicht.

Das fragte ich mich die ganze Zeit, ob die das überhaupt können.

Mir war die Bundeswehr schon immer irgendwie „unheimlich“. Auch das mit diesem Arrest und so. Das hat alles so etwas Barbarisches an sich.

Wollen die dann hier wirklich ZWANG anwenden, oder wie soll das am Ende gehen?

Sie können lediglich VERWEIGERN, denn unter körperlichen Zwang wird man ihnen die Spritzen nicht verabreichen.
Allerdings werden sie dann wohl zunächst in Haft kommen (wegen Befehlsverweigerung), dann ggf. vor Gericht (so sie nicht „einsichtig“ werden) und am Ende unehrenhaft entlassen.
Letzteres dann vermutlich auch ohne jedwede Bezüge oder sonstige Ansprüche, die sie sich bereits „verdient“ haben.

Wie genau das in der Bundeswehr abläuft weiß ich allerdings nicht!

Das Problem ist ja immer jenes, dass nur immer ein geringer Teil gegen diesen Unrecht-Staat aufbegehrt. JEDE/R müsste seine/DIESE Spritze
verweigern, …egal ob nun in der Bundeswehr oder in der Zivil-Bevölkerung. Dann hätten wir diese Probleme erst gar nicht, und auch nicht mehr diese „ELENDS-Ampel“ in der sog. „Regierung“.

Mir ist natürlich klar, dass dies Utopie ist, denn dafür ist das Deutsche Volk schon zu sehr/lange zu Schafen dressiert worden! 🙁

AUFGEBEN würde ich aber nie, und notfalls sogar DESERTIEREN!
Letzteres würde politisch gar nicht gut ankommen, wenn es durch die Weltpresse ginge, …auch wenn es nur eine Handvoll Soldaten wären, die das tun!

Die eigene GESUNDHEIT geht immer vor!
Und auch die Volksgesundheit aller, die gerade systematisch ruiniert
wird, ebenso wie unser einst schönes Land!

MfG

P.S.:
Ich habe im Übrigen auch mit diesem Urteil gerechnet, da es kaum noch Richter gibt, die sich aus Angst vor Repressalien nicht in die H.se
ka..en!
Gleiches gilt ja auch für Ärzte, Gastronomen etc…

„Letzteres vermutlich ohne Bezüge oder sonstige Ansprüche…“. Ich fürchte, da könnten Sie recht haben. Haben heute auf dem telegram-kanal der „Führungskräfte mit Herz“ den post einer Soldaten-Ehefrau gelesen, die sowas ansprach. Rentenansprüche würden bei unehrenhafter Entlassung verfallen. Das ist dann ja wirklich eine noch furchtbarere Zwickmühle (vor allem für Familienväter und -mütter) als für die Betroffenen im Gesundheitsbereich.

Da haben Sie Recht!
Allerdings glaube ich, dass es allen Familien immer noch lieber wäre ein gesundes Familienmitglied von der Bundeswehr zurück zu bekommen, welches wegen Ungehorsam „Ansehen“ und „Einkommen“ verspielt hat, als einen Pflege -oder gar Todesfall, wegen dieser „Plörre“!

Positiv ist ja, dass fast alle Soldaten und Soldatinnen wenigstens noch relativ jung sind und sich etwas neues aufbauen können, wenn es bei der Bundeswehr nicht klappt.

Übrigens wird auch sehr interessant werden, zu Sehen, wie lange es jetzt noch dauern wird, bis die Bundeswehr wieder offensivere Werbe-Kampagnen (in TV, Radio etc.) starten muss,
weil die Anzahl neuer Freiwilliger durch dieses Urteil sicher nicht steigen werden dürfte.
Hinzu kommt ja auch noch der Russland vs. Ukraine-Konflikt.

Vielleicht wird ja in spätestens 1-2 Jahren dann auch wieder die Wehrpflicht reaktiviert?
Wundern täte es mich nicht! 🙁

Betroffenen Soldatinnen und Soldaten würde ich persönlich dennoch dazu raten, die Notbremse zu ziehen, anstatt sich
zu DIESER Spritze zwingen zu lassen.
Sicherlich wird es dann ein sehr unangenehmer und steiniger Weg. Aber es wird ein Weg den sie dann wenigstens GESUND und LEBENDIG beschreiten können!
Immer noch besser als einen leichten Weg nicht mehr beschreiten zu können, weil die Gesundheit ggf. nicht mehr mitmacht!

Herzliche Grüße

Ohne Bezüge. Ganz ehrlich – unser aller Renten- und Pensionsansprüche sind sowieso für die Tonne. Insofern ganz cool bleiben.

@Margot
Ihr zweiter, letzter Absatz ist sehr klug, sprich professionell / kompetent gewählt als „?“ (Frage)!

Und jene die Bspw. Medizin studieren, der Großteil von denen hätte ohne ihre Verpflichtung bei der Bundeswehr gar keine Chance auf ein Medizinstudium, da beim Bund der Notendurchschnitt schlechter sein darf für ein Medizin-Studium.

Aber sind wir doch mal ehrlich, Frau Lescaux:
Ist es nicht ein Armutszeugnis für die drei am Ende noch übrig gebliebenen Rechtsbeistände, dass Ihnen Margot diese wichtige Tatsache hier sofort dabei einfällt, jedoch wurde noch nicht einmal das von den Rechtsbeiständen derart vorab abgeklärt, so dass ein Austritt eben dann auch ohne große Hürden erfolgen kann?

Wie Sie sagen:

„war ja bei der Entscheidung des BVerfG zur einrichtungsbez. Nachweispflicht als ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung der Verhältnismäßigeit“

Es ist eine unsagbare Schande was hier alles passiert, bzw. was gar nicht mehr berücksichtigt wird, dabei ist das von Ihnen besagte Urteil über die einrichtungsbez. Nachweispflicht nur ein paar Monte her und zudem sozusagen das gleiche Thema, das es sowieso nur äußerst selten bisher zu einem Urteilsspruch schaffte!

Man müsste sich interessehalber die Zeit nehmen, alle veröffentlichten Schriftsätze durchzuackern und zu schauen, ob dieses Argument irgendwo gebracht wurde. Auf der Website von Wilfried Schmitz selbst und auf der Seite covidimpfung-soldaten.de, da unter „Dokumente“.
Und dann in der Beschlussbegründung des BVerwG nachsehen, ob der Punkt irgendwo erwähnt ist. Der Beschluss selbst ist ja noch nicht veröffentlicht, nur die Pressemitteilung.

Ich denke all die Mühen kann man sich sparen, lediglich im richterlichen Beschluss sollte es DAZU nicht nur eine Erwähnung geben, sondern auch eine Neuregelung oder Sonderregelung zum einfachen Austritt aus der Bundeswehr.

Gibt es im Beschluss nichts darüber, dann steht doch eindeutig fest, dass beide Seiten hier WIEDER etwas sehr Wichtiges ignorierten und es totschwiegen.
Wenn die Verteidigerseite diesen PUNKT in all den Gerichtstagen nur einmal klar angesprochen hätte, dann hätten die Richter darauf eingehen MÜSSEN und zumindest dafür eine Regelung finden.

Also einfach den kommenden Beschluss lesen, ob zumindest diesen beiden Soldaten ein Sonderrecht zum sofortigen Austritt eingeräumt wurde im Urteil!

Gute Idee. Was Sie meinen, wäre dann so eine Art hilfsweise gestellter Feststellungsantrag gewesen. Von alleine – ohne entsprechenden Antrag – wird ein Gericht nichts regeln oder anordnen. Hilfsweise (d.h. für den Fall des Unterliegens) wird beantragt, festzustellen, dass X und Y berechtigt sind, … usw.
Aber wir wissen ja nicht – sind das Zeitsoldaten, sind das
Berufssoldaten, haben die ein Studium bei der BW absolviert, können sie vielleicht ohne Probleme um ihre Entlassung nachsuchen oder nicht. Was konkret überhaupt beantragt wurde, wird sich aus dem Beschluss ergeben.

Liebe Margot,
in der Regel sind die Soldaten bei der Luftwaffe, alles Zeitsoldaten, denn einen bis an die Zähne bewaffneten Kampfjet fliegen und damit umgehen zu können, das lernst man nicht mal eben so schnell, wie das Schießen mit Waffen am Boden. Derart Ausbildung ist so kostspielig, so dass es ohne zeitliche Verpflichtung gar nicht angeboten wird.
Und somit wird auch keiner bei der Luftwaffe gerade ein Studium absolvieren 😀 Zu ca. 85% handelt es sich bei den „Studenten“ um das Studium der Medizin, und von denen fliegt sicher keiner einen Kampfjet 🙂
Aber ich denke das wissen Sie!

In meinen Augen ist das Urteil ein Skandal. Statt nur darueber zu urteilen, ob die Duldungspflicht zum Zeitpunkt der Einfuehrung berechtigt war, haette man feststellen muessen, ob die Duldungspflicht nachh aktuellen Erkenntnissen noch als rechtmaessig betrachtet werden muss, und in dieser Beziehungist das Urteil meiner Ansicht nach ein klares Fehlurteil, denn die (gravierende) Untererfassung der Nebenwirkungen wurde genausowenig beruecksichtigt, wie die Tatsacche, dass die (meiner Ansicht nach „geschoenten“, aber das muss man nochh nicht einmal beachten) Sicherheitsberichte nur die Situation von vor mehr als einem viertel Jahr beruecksichtigt (der aktuellste Sicherheitsbericht beruecksichtigt nur Daten bis zum 31.03.2022). Es liegen also vom PEI gar keine aktuellen Daten vor, und die Daten vom RKI beinhalten eine gravierende Untererfassung der Nebenwirkungen. Auf dieser Datenbasis kann unmoeglich ein fachlich kompetentes Urteil darueber gefaellt werden, ob die Impfung nun das Risiko einer „Reduzierung der Kampfkraft“ erhoeht oder (durch moegliche Impfnebenwirkungen) reduziert. Und wenn eine Reduzieruung des Risikos nicht machgewiesen werden kann, kann in meinen Augen eine „Duldungspflicht“ niemals rechtmaessig sein.

Lieber kündigen (oder besser: gekündigt werden) als eine Gesundheitsschädigung oder gar den Tod als Folge der „Impfung“ zu riskieren.

Ich habe es schon oft geschrieben und schreibe es nochmal: liebe Betroffenen des Injektionszwang- hört auf die Lösung bei Gericht zu suchen.
Wann hat endlich jeder kapiert dass Gerichte nicht dazu da sind Recht zu sprechen?

Genau. So einfach ist die reale Welt.

… und auch die Realität der Soldaten ist so einfach: sie haben keinen Beruf, sondern sind Schlachtvieh. Immer gewesen und auch heute und in allen Ländern dieser Erde.

Sie mögen recht haben. Die meisten dachten aber sicher, dass sie für das Gute und Ehrenwerte antreten. Ich kann es ihnen nicht verübeln. Ich wäre mit 20 auch nicht so wach gewesen wie heute.

Ich /habe/ recht.

Die meisten haben schon im Alter von ~20 versagt, zb. indem sie sich mit der Aussicht auf bezahlte Dummheit locken liessen und von Büchern wie Johnny zieht in den Krieg nichts wissen, obwohl Sie auf Festivals zu Metallica’s One abrocken …

Die hier klagten haben was begriffen, aber ich fürchte das reicht nicht damit der Rest der Truppe nicht mehr zum Dienst erscheint … DAS ist die einzig angemessene Antwort auf so ein Urteil.

Tatsächlich sind die so dumm, sie lassen sich wissentlich vergiften … für den Sold und Illusion von Ehre, Kameradschaft, blah blah … und leben auch noch beim Ableben auf meine Kosten …

Wann, fragen Sie?
Wenn Polizei und Ermittlungsbehörden verstehen, dass wir sie nicht mehr benötigen und heim gehen, damit wir uns vollends auf „Selbstjustiz“ einrichten werden können!
Es ist eine Frechheit von Polizei und Ermittlungsbehörden uns immer noch weismachen zu wollen, dass Selbstjustiz verboten ist, wenn wir doch aber seit 2 Jahren vor den obersten Gerichten erleben müssen, dass es gar keine andere Möglichkeit mehr gibt es sei denn wir bekennen uns freiwillig als SKLAVEN ohne Rechte!
Und ja „liebe“ Polizei und Ermittlungsbehörden, auch ihr seid damit SKLAVEN, mit dem einen und anderen „Sonderrecht“, aber auch nur wenn’s denen oben gerade passt.

Deutsche Politiker wurden durch WEF-Marionetten ausgetauscht, Marionetten-Richter durch Politiker installiert und ausgerechnet die Duldungspflicht in der Bundeswehr soll durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden? Es wurden nicht grundlos Marionetten in der Regierung installiert. Ihre Aufgabe ist die Verabschiedung und Umsetzung dieser Gesetze. Da ist es doch ziemlich naiv zu glauben, daß irgendein Richter das Gesetz wieder kippen wird.

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist klar, worum es geht. Bei der Duldungspflicht in der Bundeswehr noch nicht ganz. Vermutlich soll mit der Strategie die Bundeswehr aufgelöst werden. Sie ist zur Landesverteidigung verpflichtet und steht damit einer EU-Regierung im Weg. Löst alle nationalen Streitkräfte in Europa auf und die Länder können wehrlos einverleibt werden, um zu einem europäischen Superstaat zu verschmelzen. Eine europäische Geheimarmee namens Gladio gibt es bereits und dort wird es ganz sicher keine Duldungspflicht geben.

Es geht nnicht um Aufloesung und/oder Schaedigung der Bundeswehr. Es geht darum, die zig Millionen Impfdosen im deutschen Zentrallager fuer Impfstoffe aufzubrauchen (vorllstaendig wird das zwar ohnehin nicht gelingen, aber vielleicht so weit, dass man die komplette Fehlplanung nicht allzu deutlichh zugeben muss).

Ginge es um Schwaechung oder Aufloesung der Bundeswehr, haette „unsere Fuehrung“ kein 100 Mrd Sondervermoegen fuer diee Buundeswehr beschlossen …

Womit wollen die eigentlich noch ihr GELD verdienen, wenn sie uns demnächst (oder aktuell bereits?) die sich selbst verbreitenden Impfstoffe per Spray über die Luft, ohne unsere Einwilligung, verabreichen?

Oder über Hautkontakt oder über Gemüse?

@Ilse,

ich glaube schon, dass es darum geht, zumindest alles was noch „Deutsche/r“ ist soll weg. Auch in der Bundeswehr.
Enormes Überangebot und geringe Nachfrage an Impfstoffen glauben Sie sei der Grund?
Gehen wir von denen zu Beginn veranschlagten Haltbarkeitszeiten aus, dann gehören diese „zig Millionen“ in die Tonne! Und bevor Pfizer & Co nicht klar aufzeigen und transparent belegen, wie man spätere Produktionsprodukte wesentlich länger haltbar produzierte, obwohl ja sogar diese ach so wichtige Kühllung von Minus XXX Grad zu Beginn auch noch unerlässlich gewesen ist, solange kann gar keiner verpflichtet werden, dass wir uns deren schon längst abgelaufenen Lagerschrott in den Körper spritzen lassen.

Und ich finde schon , dass Hans seine Argumentation nicht inkorrekt und erstrecht nicht weit hergeholt ist, denn nicht umsonst wurde die Bundeswehr seit über 10 Jahren auf veraltetem Schrott sitzen gelassen. Es wird schon korrekt sein, dass man für eine „Weltregierung“ in der die einzelnen EU-Nationen ihre nationalen Rechte abdrücken müssen, verständlicherweise zuerst deren Armeen und Wehrkräfte auslösen oder handlungsunfähig machen werden muss. Alleine schon mit Gewähren deren Zielgenauigkeit bei ca. 20% liegen, hatte man die deutsche Bundeswehr schon lange im Sack 😀
Und Hans hat absolut Recht:
Es gibt nicht nur eine „geheim Armee“, sondern sicher auch schon die vor langem gesetzlich verabschiedete „EU-Armee“, und da auch das Geld für diesen „Spaß“ nur noch aus Deutschland kommen kann, nachdem auch der letzte finanzstarke EU-Partner Großbritannien ausstieg aus der EU, da müssen Sie nicht lange nachdenken wohin diese 100 Milliarden Sondervermögen wirklich abfließen.

Nach über zwei Jahren Corona-Inszenierung ist meiner Meinung nach der Punkt erreicht, nicht mehr über Impfnebenwirkungen und dergleichen zu diskutieren, sondern über die Agenda dahinter. Zum Beispiel was wird mit welcher Maßnahme bezweckt. Können wir das gut einschätzen, kommen wir besser durch die Krise als die Schlafwandler.

Aufbrauch der sogenannten Impfstoffe führt schnurstraks zum Truppenabbau. Alleine in diesem Jahr hat die Bundeswehr bereits mehr als 44.000 Tausend Krankmeldungen zu verzeichnen.

Ob dieses Geld wirklich für die Bundeswehr gedacht ist, wage ich stark zu bezweifeln. Der Staat würde doch nicht auf ein totes Pferd setzen. Denn er weiß doch ganz genau, wie toxisch die Coronaspritzen sind.

Das kann doch nicht wahr sein!!! Wir steuern wirklich auf eine Katastrophe zu und zwar sehendes Auges… Ich bin sehr traurig, wie sehr alle ihre „Seele“ verkaufen, im wahrsten Sinne des Wortes! Und dabei ist es das kostbarste, was wir haben…!!!

Ich war mal Schöffe, am Landgericht, heute für mich unvorstellbar!

Sämtliche Soldaten sollten die Truppe verlassen, die eh nix auf die Reihe kriegt…!

Ich war paarmal Wahlhelferin bei Bundes- und Bundeslandeswahlen. Für mich heute unvorstellbar, daran je wieder teilzunehmen, als Wahlhelferin.

Unbedingt sofort Beschwerde einlegen und den offensichtlich stümperhaften „Beweisortrag“ des PEI rechtlich überprüfen lassen!
Die Anfechtung des staatsfreundlichen Gerichtsurteiles so lange, wie nur irgendwie geht, betreiben.

Beschwerde kann man einlegen.
Ich finde es gut, dass die Offiziere (?) ihre Bleckmarken auf den Tisch gelegt und so signalisiert haben, dass sie nicht (mehr) mitmachen.

Den Dienst an der Waffe ab sofort verweigern, ebenso wie das Empfangen weiterer Befehle.
Dann würde es erneut vor Gericht können, wegen e.g. Verweigerungshaltung, oder nicht?
Und dort würde es dann auch um die Gründe dieser Verweigerungshaltung gehen; …quasi als Neuauflage!

Keine gute Idee?

MfG

Hm, ja. Aber warum so um die Ecke – „Dienst verweigern“. Besser: 1a den Dienst verrichten, aber Spritze verweigern. Disziplinarmaßnahmen kommen lassen und deswegen den Rechtsweg beschreiten. Wie immer der aussehen mag bei diesen Soldatensachen, aber es gibt ja wohl einen. Und das dann vor den Untergerichten ausfechten.
Ich seh im Moment nur zwei Hebel zum Ansetzen. Einmal einen individuellen – die Kontraindikationen. Die überwiegend meisten werden im zeugungs- bzw gebärfähigen Alter sein. Das wär doch schon mal was.
Dann etwas, was das BVerwG angesprochen hat – die Bu-Wehr soll vor der Anordnung von Auffrischungsimpfungen neu evaluieren, eine neue Ermessensentscheidung treffen. Nachlassende Gefährlichkeit des Virus, nachlassende Effektivität der Impfungen. An der Stelle würde ich als Anwältin eines Soldaten anfangen, den Begriff „Auffrischungsimpfung“ im Kontext zu analysieren. Gemeint ist ja wohl die vierte Spritze bzw der 2. Booster. Einfache offensichtliche Interpretation: 4 folgt auf 3 auf 2 auf 1. Nutzt denen nichts, die noch keine oder erst eine haben. Aber Auffrischungsi. kann man ja auch so interpretieren: eine Impfung, Nummer egal, die dann jetzt kommen soll. Wenn die Gefährlichkeit des Virus nachlässt oder weitere Studien zur nachlassenden Impfeffektivität auftauchen – dann ist es der Spritze doch eigentlich egal, ob sie für den Soldaten X die erste oder die vierte darstellen würde. Man müsste auf Zeit spielen und alles so lange herauszögern, wie geht.
Hoffnungs- und aussichtslos? Beate Bahner sagte gestern abend in ihrem Video-Statement zum Ergebnis sinngemäß: die Anwälte werden weitermachen und weiterkämpfen, aber „Ihr da draussen“ müsst auch weitermachen und nicht aufgeben.

„Hm, ja. Aber warum so um die Ecke – „Dienst verweigern“. Besser: 1a den Dienst verrichten, aber Spritze verweigern.“

Weil mit dem Urteil das „Verweigern der Spritze“ einer Befehlsverweigerung gleichkommt!
„1A den Dienst verrichten“, wird somit unmöglich, da man (und Frau natürlich auch ^^) mit sofortigen Konsequenzen
belegt wird.
„Auf Zeit spielen“ ist somit leider auch (fast) unmöglich!

Allerdings warte ich noch immer darauf, dass sich vielleicht mal jemand zu Wort meldet, der bei der Bundeswehr ist oder war.
Ich habe aber auch schon mal wo aufgeschnappt, dass Befehlsverweigerung innerhalb der Bundeswehr VOR CORONA extrem selten war.
Mit anderen Worten: „Die Zellen waren dort immer leer!“

Daher wird es wohl auch kaum jemanden geben, der uns
erzählen kann, welche Konsequenzen bei Befehlsverweigerung drohen???

Das Einzige was ich sicher weiß ist, dass man garantiert nicht von seinen Kameraden gewaltsam fixiert wird, um diese Spritze in Empfang nehmen zu müssen!
Doch es drohen Konsequenzen, die sofort umgesetzt werden (ohne großes Palaver).
Da spielt dann leider auch keine Rolle, ob die Notwendigkeit dieser Spritzen regelmäßig überprüft werden soll, sondern was JETZT IN DIESER MINUTE zählt.
Und sollte eine erneute Überprüfung der Spritzen in bspw. 6 Stunden stattfinden, der Soldat verweigert sie aber JETZT,
ist das Befehlsverweigerung.
Hier geht es doch ganz klar darum erst einmal die Verweigerer zur Spritze zu bewegen, und nicht jene „Lemminge“ die schon das komplette „All-Inclusive-Paket“
erhalten haben.

Und was bitteschön soll denn die Bundeswehr vor einer sog. „Auffrischungsimpfung“ evaluieren, und vor allem WIE?
Ja, das macht der „Stabsarzt“ dann in 5 Minuten, indem er 3 Minuten lang bei der STIKO und beim PEI nachliest, ob sich etwas geändert hat, und die verbleibenden 2 Minuten schaut er sich die aktuellste Rede seiner obersten „Dienstherren“ an, die in der „Ampel“ sitzen.

Das Ergebnis können Sie sich selbst ausmalen! 😉

MfG

Mag gut sein, dass Sie mit allem recht haben. Die Welt der Bundeswehr ist mir ziemlich fremd. Da will ich jetzt auch über Möglichkeiten nicht weiter spekulieren.

Ich spekuliere nicht!

Mir ist zumindest nicht bekannt das die Bundeswehr über eigene Fachleute verfügt, die in den entsp.
wissenschaftlichen Bereichen geschult wären.
Wie also sonst sollte die Bundeswehr den Sinn und Zweck der sog. Impfungen evaluieren, als über die
STIKO, das PEI und den Phrasen unserer Ministerinnen und Minister?

Die Bundeswehr hatte ja auch während der Verhandlung keine eigenen Fachleute zugegen, sondern es kamen stattdessen eben jene e.g. Institutionen.

Mich schockieren bei dieser Sache primär 2 Dinge:
1.)
Menschen werden hier OFFENSIV zur Impfung gezwungen, obwohl es sich noch immer um „Medikamente“ ohne ordentliche Zulassung handelt!
2.)
Alle nun betroffenen Soldatinnen und Soldaten waren zwar vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr darüber informiert, dass sie sich gegen alles Mögliche impfen lasse müssen, …doch da gab es dieses experimentelle Präparat noch nicht. Und ferner hätte sich damals wohl auch kein „normaler Mensch“ vorstellen können, dass die Bundeswehr zum Handlanger von Pharma-Riesen verkümmern würde.

D.h., es wäre für viele Soldatinnen und Soldaten damals die Bundeswehr ggf. gar nicht infrage gekommen, wenn sie das da schon gewusst hätten.
Sie sind nämlich damals davon ausgegangen, dass sie mit erprobten und voll zugelassenen Mitteln geimpft werden.

Doch war davon die Rede? Haben deren Anwälte dies mal zur Sprache gebracht?

Denn, mal unabhängig von der „Untauglichkeit/Schädlichkeit“ dieser Mittel, sind diese Menschen damals davon ausgegangen immer mit „guten -voll zugelassenen- Stoff“ versorgt zu werden.
Jetzt aber ändert man plötzlich diese Statuten!

Darauf sollten deren Anwälte mal zu Sprechen kommen, um so ggf. wenigstens noch einen Abschied in Würde und mit vollen Bezügen durchfechten zu können!

MfG

Margot Lescaux
„Die wissen was, was wir nicht wissen. Oder eigentlich doch wissen, aber vielleicht nicht glauben wollen.“
Chapeau!
Wer diese Aussage in der Tiefe versteht, fällt in ein schwarzes Loch.

Ich verstehe die Aussage und bin dennoch nicht in ein tiefes Loch gefallen.
Es ist meist so, dass die Gerichte mehr wissen, als man selber in eigener und fremder Rechtssache weiß.
Die Gerichte werden „Leitfäden“ haben, wie die zu urteilen haben. Frau Merk..e diese Weise, „Urteile“ herbeizuführen und zu kreieren, mehr als salonfähig gemacht. Frau Merk..l steht fürs Hofschranzentum fürs us-amerikanische „Kapital“ und deren Gierige in der BRD.

Unter Einhaltung der Forums-Regeln möge der Hinweis auf folgenden Buchtitel genügen:
Es muss nicht immer Freisler sein §?. Götter in Schwarz.
(Eine Dokumentation Schmitz-Winnenthal ./. Justiz)

Eine Aufgabe der Bundeswehr besteht darin, die Bürger vor Biowaffen zu schützen und nicht darin, eine Biowaffe zu etablieren.

„Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren.“

Übertragung nur verringern, aber … reichte gerade so noch aus, um die Impfe zu rechtfertigen.

„, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).“

Eine neue Studie aus Deutschland, vor dem Urteil bekannt, kommt an diese positive Bewertung der Impfe nicht ansatzweise ran.
„…dass die meisten therapeutischen Antikörper die Omikron Untervarianten BA.2.12.1, BA.4 und BA.5 nur schwach odergar nicht hemmen. Außerdem zeigt die Studie, dass die Omikron Untervarianten BA.2.12.1 und insbesondere BA.4 und BA.5 schlechter als ihre Vorgänger BA.1 und BA.2 durch Antikörper gehemmt werden, die nach einer Impfung gebildet wurden….diese Varianten können sich auch in Bevölkerungen ausbreiten, die infolge von Impfung bereits immunisiert wurden…. Es ist daher wichtig, dass zeitnah neue Antiköper für die Therapie entwickelt werden, um für zukünftige Varianten gut gerüstet zu sein.“
https://www.deutschesgesundheitsportal.de/2022/07/01/neue-omikron-untervarianten-ba-2-12-1-ba-4-und-ba-5-werden-schlechter-durch-antikoerper-gehemmt/

Gepriesen wurde die Impfe als einziges Mittel, das die Pandemie beenden kann. Bewiesen wurde, dass Impflinge die Pandemie nicht
beenden können.

Die „Impflinge“ und „Testlinge“ BEFEUERN diese „Plandemie“ durch ihre „Obrigkeitshörigkeit“, …und das war schon von Anfang an JEDEM klar,
der sich eine „GESUNDE“ Paranoia (anders gesagt „Skepsis“) bewahrt hat!

MfG

Also, die Soldaten, die da geklagt haben, lassen sich deswegen ja nicht impfen, die werden halt gehen bzw. gegangen sein werden, mit welchen Auswirkungen für die Zukunft auch immer.
Alle anderen Ungeimpften in der Zivilbevölkerung, sollte froh sein, denn die feigen der kunterbunten Flecktarntruppe, die werden ab Oktober im Inland eingesetzt werden und je weniger von denen dazu in der Lage sein wird, desto besser für uns.
Dem rückgratlosen Pack in Uniform muß niemand hinterher weinen, oder für die kämpfen oder so einen Unsinn, das sind ausgebildete Kämpfer, wenn die nicht in der Lage sind für ihr eigenes (Über)Leben zu kämpfen, was glaubt ihr, machen solche Gestalten, wenn’s wirklich knallt?!
Interessieren würde mich noch, was die Anwälte so gedacht haben, die waren doch erst relativ positiv gestimmt, bis zu dieser Austauschaktion. Was da wohl wirklich gelaufen ist?

„das sind ausgebildete Kämpfer, wenn die nicht in der Lage sind für ihr eigenes (Über)Leben zu kämpfen, was glaubt ihr, machen solche Gestalten, wenn’s wirklich knallt?!“

Frueher hatte man gesagt „Den Feind so lange am lachen halten, bis richtiges Militaer anrueckt“ …

Wie steht es weiter oben so schön geschrieben,
Alfons sagt:
7. Juli 2022 um 17:08
„Eine Aufgabe der Bundeswehr besteht darin, die Bürger vor Biowaffen zu schützen und nicht darin, eine Biowaffe zu etablieren.“

Man sollte den positiven Aspekt bei der Sache sehen, denn wenn die Bundeswehr wirklich ihren Einsatz „im Inneren“ (also gegen uns, auch wenn es dann den meisten auch wieder nicht auffallen will), dann wissen wir nun zumindest wer genau uns gegenüber steht:
Eine Gruppe/Truppe gespritzter Terroristen, die mit dem Verbleib in der Truppe demonstrieren, dass sie gewillt sind hierzulande „eine Biowaffe zu etablieren“.
Wer also bisher noch scheu hatte zu glauben das sind nicht die Guten, der sollte nun – Mut und Überlebenswille mit gesundem Menschenverstand vorausgesetzt – wissen wer und was er vor sich stehen haben wird, wenn’s so weit ist, bzw. wenn sich da wirklich welche für Geld sogar auch noch „im Inneren“… bewaffnen lassen.
Der Rest der sich weiter scheut zu verstehen, der darf dann gerne wieder auf die „Amerikaner zur Befreiung“ 😀 warten! Ach ja, und bis dahin alles den Russen in die Schuhe schieben und alles schwer Bewaffnete bewirten oder denen sein letztes Hemd und ggf. auch die Unschuld eurer Töchter „freiwillig“ geben.

In der Mitschrift von RA Däblitz zur Urteilsbegründung steht als Aussage des Richters: „Aber es gibt kein Entkommen“. Von Prof. Schieffer aus Marburg wurde letztens ein Satz wiedergegeben: „An der Impfung führt kein Weg vorbei“.

Die wissen was, was wir nicht wissen. Oder eigentlich doch wissen, aber vielleicht nicht glauben wollen. Wir können uns die ganze Kommentiererei und Schreiberei auch sparen.

KVen halten ihre gesetzliche Verpflichtung nicht ein, Daten weiterzugeben? Ach egal. Das PEi fordert die Daten nicht an? Was solls. Man weiß nicht, was aus den Datenbergen hervorginge, wenn man sie hätte und auswerten würde. Egal, passt schon. Methoden des PEI – ja, könnte man auch anders machen. Egal, wird schon okay sein.

Das war die Mitschrift von RA Däblitz. Werden die Richter im Urteil dann sicher noch etwas eleganter ausformulieren. Auch egal.

Nun gut..steht jetzt jedem Soldaten frei seine Gesundheit nicht nur im Krieg sondern auch in “ Friedenszeiten “ zu gefährden .
Besonders hervorzuheben ist ja die Tatsache ,dass ein deutsches Gericht die gezielte ,da ja statistisch erfasste ,Schwächung der deutschen Landesverteidigung billigend in Kauf nimmt,mit dem unwissentschaftlich erhobenen Argument,die Genspritze würde schützen.Dies tut sie aber erwissenermassen in der betroffeen Altersgruppe nicht ,sondern sie hat eine negative Wirkung.
In meinen Augen klar ein Fall für den Bundesnachrichtendienst mit der Aufforderung , hier nach gezielter äußerer ,manipulativer Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu ermitteln.
Es scheint, als würde großes Interesse seit Jahren daran bestehen, die Bundeswehr wehrunfähig zu machen.
Und jeder krank gespritzte Soldat ist eine Verschwendung von Steuergeld ,volkswirtschaftlich betrachtet.

Bundesnachrichtendienstes? 😀
Das ist der Partner-Verein des CIA, nur mit dem verdammt großen Vorteil gegenüber des CIA, dass der (angeblich unser) BND sogar hier im Innland operieren darf, was der CIA nicht in den USA darf.
BND, Verfassungsschutz & Co, nun vermutlich auch bald genauso die Bundeswehr wie die Polizei, damit haben wir unsere Feinde direkt unter unserer eigenen Bettdecke. Die sitzen schon mitten in unseren Häusern, an unseren Tischen und nicht wie der CIA außerhalb der eigenen Landesgrenzen verbannt…!

Volkswirtschaft? 😀
Ein Fremdwort für diese BRD-Regierungsmarionetten, genauso wie Wissenschaft, Medizin, geschweige Grundgesetz, trotz einem Gutachterrat voll bestückt mit Juristen 😀 geht es nicht ohne geschmierte Polizei, Ermittlungsbehörden, Richter, Kliniken, Ärzte & Co

Ein Irrenhaus mit Landesgrenzen!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist bemüht um die Gesundheit der Soldaten. Ein Heil auf die Impfung. Ein Schluckauf ist garantiert.

Es ist ja keine Impfung , der Trick ist sie wird so genannt. Würde man klar benennen was sie ist , nämlich eine gen-Injektion würde sich niemand spritzen lassen. Ganz ehrlich, ich habe nichts anderes erwartet, weil es eine politische Sache ist. Würde die Duldungspflicht fallen, würde man auch die Impfpflicht nicht durch kriegen und das wird spätestens im Winter wieder neu versucht.

Mein Lieblingssatz aus dem Urteil: „Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.“

In diesem Zusammenhang fällt mir etwas ein: Friedemann Däblitz hatte mitgeteilt, dass die Richter während der Beweisaufnahme mehrfach geschmunzelt haben.

Werte Bundesverwaltungsrichter, was genau gibt es bei einem Massenmord eigentlich zu schmunzeln?

„… Werte Bundesverwaltungsrichter, was genau gibt es bei einem Massenmord eigentlich zu schmunzeln?“
Die Aussicht auf das Erhalten von Bestechungsgeldern?

@Willi

„Mein Lieblingssatz aus dem Urteil: „Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.“

Wäre auch einer meiner Lieblingssätze würde ich den Scheiß lesen, allerdings aus ganz anderem Grund zum „Lieblingssatz“ gewählt als Sie.

„FACHBEHÖRDE“

Jetzt ist sogar der „Ritterschlag“ zur „Amtsbehörde“ amtlich gemacht worden. Wir haben es also zukünftig nicht mehr nur mit privaten Institutionen zu tun, sondern mit einer „Behörde“, und ruckzug werden die zur Bundesbehörde, denn genau das müssten sie ja sein um aus deren EMPFEHLUNGEN das zu machen was die Bundesregierung macht, ein Gesetz!

Soldaten müssen sich impfen lassen?
Wieso denn das?
Will man impfgeschädigte Frührentner unter den Soldaten haben, die dann vom Staat gut versorgt werden müssen?
ist das so erstrebenswert?

„…die dann vom Staat gut versorgt werden müssen?“ – „Gut“ ist relativ, man muss sich unter den Afghanistan-Rückkehrern mal umschauen, dann weiß man, was der Staat bereit ist zu leisten.

Die jungen Männer sind die Ersten die sterben sollen damit keine Aufstände mehr möglich sind. Warum glaubt ihr warum es so viele junge Menschen gibt die Krank oder Tod gespritzt werden? Die Alten gehen nicht auf die Straße um um ihre Rechte hu kämpfen. Ergo?

Jawohl, genau das will man. Genauso ist auch die Legalisierung von Drogenkonsum zu verstehen. Wer Kifft der interesseiert sich nicht fürs sein leben.

@Roswitha

FALSCH!
Das ganze Problem das wir „Ungeimpften“ derzeit doch haben, das beruht darauf, dass es korrupte und dumme Leute gibt die sich eben NUR UM IHR LEBEN scheren!
Wenn sich also ein „Kiffer“ NICHT mehr um sein Leben schert, dann käme der uns mehr als recht, denn unsere Gegner scheren sich nur noch alle um ihren eigenen Arsch. Nach denen die Sintflut…

Was glauben Sie denn was man Soldaten im Krieg alles gibt, damit sie richtig bei DER SACHE (des Tötens oder Mordens, etc.) sind?
Drogen kommen uns gerade recht…

Etwa siebzig Prozent der „Spaziergänger“ sind 50 Jahre und älter, und die gehen seit mehr als sieben Monaten auf die Straßen.

Mein Dank an dieser Stelle noch einmal an die „ältere“ Generation, die sich hier wirklich sehr hervorgetan hat. Die Jungen musste man auf den Demos vergleichsweise mit der Lupe suchen.

Tja, das kommt eben dabei heraus, wenn man der Gegenseite nicht existierende Viren und Erkrankungen zugesteht.

Der große Verlierer dieses Verfahrens ist zweifellos Wilfried Schmitz, der nicht nur einen wichtigen Prozess verloren, sondern auch noch einen völligen überflüssigen Krach mit seinen Teamkollegen angezettelt hat.

Was das Verfahren selbst angeht, so war doch wirklich nichts Anderes zu erwarten, nachdem der Senat gleich am ersten Verhandlungstag verkündet hatte, dass eine nur bedingte Zulassung für eine Duldungspflicht ausreichend sei. Mit anderen Worten: der erste Wehrdienstsenat unseres angeblichen Rechtsstaates hat kein Problem damit, dass die Soldaten der Bundeswehr zu Versuchskaninchen gemacht werden.

Auch auf eine Debatte um die „Mängel“ (sprich: Rechtsbrüche) im Zulassungsverfahren wollten sich die Richter gar nicht erst einlassen und haben die dazu eingereichten Schriftsätze von Brigitte Röhrig in prozessordnungswidriger Weise einfach ignoriert.

Die dann noch verbliebene Beweisaufnahme war somit von Anfang an nichts weiter als eine reine Alibi-Veranstaltung und ich finde es durchaus bezeichnend, dass Wilfried Schmitz und Martin Schwab offenbar tatsächlich auf diese halbherzige Inszenierung des Bundesverwaltungsgerichts hereingefallen sind.

?? Der große Verlierer ist zweifellos Wilfried Schmitz?? Hier haben zwei Soldaten verloren, und unzählige Soldaten, die auf einen anderen Ausgang gehofft haben, und alle diejenigen hier draußen, die gehofft hatten, endlich einmal eine Beweisaufnahme könnte zu einer Kehrtwende führen. Wilfried Schmitz hat veranlasst, dass kämpferischen Anwälten das Mandat entzogen wurde; er hat danach in erschreckender Weise in aller Öffentlichkeit raunenderweise schmutzige Wäsche gewaschen; er hat auf Eile und ein rasches Ende des Prozesses gedrängt; er hat von weiteren Beweisanträgen Abstand genommen, weil er stattdessen Rechtsgespräche führen wollte. Wieso, weshalb, warum – weiß der Himmel. Was wissen wir, was er ist und wer er ist – aber er ist bestimmt nicht der große Verlierer des Verfahrens.

Ich möchte zu gerne wissen, für wieviel Silberlinge RA Schmitz seine Seele dem Teufel verschrieb. Womöglich wird auch nur weiter über seiner Leiche im Keller der Mantel des Schweigens gehalten.
Nun aber zum Positiven des Urteils, was dem Leser des Blog-Artikels hoffentlich nicht entging. 11, meist geknickte Soldatenmarken zieren demonstrativ den Gerichtstisch. Mindestens 11 Soldaten und Offiziere zeigen damit, für dieses System wollen sie ihr Leben nicht mehr riskieren, es stellt die faktische Verweigerung ihrer Pflicht dar. Sie sind sich wichtiger als ihr geschworener Eid, sie haben sich vom Soldaten zum wirklichen, selbstbestimmten Mensch entwickelt.
Letztes Jahr könnten es ihnen meinem Vernehmen nach mehr als 500 ihrer ehemaligen Kamerad*innen gleich getan haben. Wie viele werden es aber jetzt durch dieses Urteil werden?!
Die Corona-Blog Autoren gaben ihrem Artikel mit den letzten Bildern und der Überschrift, “ … die Forschung des PEI beruht auf einer soliden Grundlage“, einen nicht nur würdigen sondern sogar sinnstiftenden Rahmen. Großartige Arbeit, danke.
Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber immer dreister zu lügen. (Ulrike Meinhof)
In diesem Sinne danke ich den mutigen Klägern und ihren ebensolchen Verteidigern und Zeugen. Und mein Dank gilt auch dem Judas unter ihnen, der oder gar die dem System damit Bärendienste erwiesen.
Mir schwanen Berge von Blechmarken – ohne Tote!

Unzählige Soldaten haben verloren? Es gab nur zwei Kläger und ein Urteil im Sinne der Beschwerdeführer hätte auch nur für diese beiden gegolten.

Ihrer Kritik an Wilfried Schmitz stimme ich zu, aber es bleibt nun einmal festzuhalten, dass KEIN Anwalt – egal wie kämpferisch – vor diesem Senat hätte gewinnen können.

Dass die Beweisaufnahme eine reine Showveranstaltung war, hat der Wehrdienstsenat schließlich allerspätestens am ersten Verhandlungstag durch seine oben von mir genannten „Rechtsauffassungen“ unmissverständlich klar gemacht. Und wenn Beate Bahner glaubt, dass es mit ihrer Strategie anders gelaufen wäre, denn ist auch sie trotz des gestrigen Urteils immer noch nicht in die Realität zurückgekommen.

Übrigens sind schon eine ganze Reihe von Beweisaufnahmen zum PCR-Test durchgeführt worden. Haben die etwa eine Kehrtwende gebracht?

@Willi
Sie schreiben:

„Ihrer Kritik an Wilfried Schmitz stimme ich zu, aber es bleibt nun einmal festzuhalten, dass KEIN Anwalt – egal wie kämpferisch – vor diesem Senat hätte gewinnen können.“

Wenn dem so ist, dann wissen Sie und wir doch genau WESHALB das nicht zu gewinnen ist, und demnach möchte zumindest ich dann vor Gericht solche Verteidiger / Rechtsbeistände, die nicht wie Schmitz, sondern am besten wie i c h dann vorgehen, nämlich derart penetrant auf das zu beharren was das Recht und Gesetz auch hergeben sollte, und wenn das aus verbrecherischer Korruption vom Gericht ignoriert wird, dann geht man eben auch unter die Gürtellinie mit psychologischen Argumentationen.

Bahner raus zu kicken war genauso kriminell wie dieses Gerichtsurteil.

Wäre ich der Rechtsbeistand der zwei „Kläger“ gewesen, dann hätte ich ein solches Urteil nur zugelassen, wenn ich es bis zum Urteil hin dann zumindest geschafft hätte, dass sich die richter nach diesem korrupten Urteilsspruch wenigsten auch aufhängen und abdanken. Das wäre das mindeste was man als kompetenter Anwalt und RECHTSbeistand, bei solch‘ korrupten Gerichtsurteilen erreichen können MUSS, sonst sind wir alle verloren!

„… Der große Verlierer dieses Verfahrens ist zweifellos Wilfried Schmitz, der nicht nur einen wichtigen Prozess verloren, sondern auch noch einen völligen überflüssigen Krach mit seinen Teamkollegen angezettelt hat. …“
Welchen Krach?

„… dass Wilfried Schmitz und Martin Schwab offenbar tatsächlich auf diese halbherzige Inszenierung des Bundesverwaltungsgerichts hereingefallen sind.“ Ein Rechtsanwalt darf niemals auf Aktionen der Gegenseite hereinfallen. Hereinfallen auf Aktionen der Gegenseite lässt auf Naivität der Rechtsvertreter schließen.

„Welchen Krach?“

Die genauen Details kennen wir bis heute nicht. Es begann damit, dass Beate Bahner das Mandat gekündigt wurde, woraufhin sich dann beinah das gesamte Anwaltsteam aufgelöst hat.

„Hereinfallen auf Aktionen der Gegenseite lässt auf Naivität der Rechtsvertreter schließen.“

Das Problem bei diesem Verfahren war allerdings, dass die Gegenseite nicht primär aus den Beschwerdegegnern, sondern aus dem Gericht selber bestand.

Der Senat verkündete: „Wir machen jetzt ganz fair und unvoreingenommen eine Beweisaufnahme für diese ganzen Schwurbler, damit wir nachher nicht so angegriffen werden wie das Bundesverfassungsgericht. Und wir sind dabei so fair und unparteilich, dass wir uns sogar die Professoren Bhakdi, Burkhardt und Kämmerer anhören werden. Nur werden wir natürlich alles ignorieren, was dieses Pack zu sagen hat, und die RKI- und PEI-Vertreter gegen die allerkritischsten Nachfragen abschirmen.“

So oder so ist das ganze Spielchen vom ersten Prozesstag an eigentlich ziemlich durchschaubar gewesen.

@Willi

jetzt enttäuschen Sie mich aber etwas:

„Der große Verlierer dieses Verfahrens ist zweifellos Wilfried Schmitz“

Ich wette dieser Schmitz, zusammen mit Ulbrich oder wie der zuletzt dazu gekommene „Rechtsbeistand“ heißt, die lachen beide über diese Aussage und den Absatz von Ihnen.
Kennen Sie die Kontostände der Bankkonten von Schmitz?
Sehen Sie, ich denke der fühlt sich nicht als Verlierer, im Gegenteil.

Oder wollen Sie mir ernsthaft glauben machen, dass Schmitz nicht wusste wen er sich mit diesem „Ulbrich“ ins Boot holt, weil Schmitz so blöde ist nicht wissen zu können, dass die Mainstream-Medien niemals so viel WERBUNG für Bahner getätigt hätten wie für diesen Ulbrich…?

Die in manchen Kommentaren durchklingende Auffassung, dass Wilfried Schmitz dieses Verfahren absichtlich sabotiert hätte, teile ich in der Tat nicht, da ich einige seiner Schriftsätze gelesen habe.

Stattdessen gehe ich davon aus, dass Schmitz wirklich so blöde (höflicher ausgedrückt: naiv) war, die ganze Sache falsch einzuschätzen. Der Mann hat wirklich geglaubt, dass eine Beweisaufnahme automatisch gleichbedeutend mit einem fairen Prozess wäre, und ist dann eines Besseren belehrt worden.

In diesem Zusammenhang hat Martin Schwab gestern im Corona-Ausschuss gesagt, dass er beim grottenschlechten Plädoyer der Gegenseite zum ersten Mal in diesem Verfahren das Gefühl hatte, dass hier etwas nicht stimmt. Ich interpretiere das so, dass Schmitz und Schwab die zahlreichen vorherigen Anzeichen, dass sie Teil eines abgekarteten Spiels geworden sind, wirklich nicht gesehen haben.

Klar,
das Argument die waren einfach zu naiv und/oder zu dumm, das lässt man sich gerne dann gefallen, wenn es der letzte Ausweg ist der nicht zum „Galgen“ führt.
Das erinnert mich so sehr an das Winter/Frühjahr 2021 als ein Füllmich dasaß und tatsächlich so tat als hätte er in seinem gesamten Berufleben als Jurist noch NIE erlebt oder wenigstens mitbekommen, wie korrupt die höchsten Gerichte hierzulande sind.
Ich habe ihm diese Naivität und/oder Dummheit nicht abgenommen.
Wenn Sie diesen Ausweg als wahr verstehen, dann steht es Ihnen natürlich frei 🙂
Lieben Dank für Ihre Antwort!

Ich hatte schon so ein ungutes Gefühl, als ich las, Beate Bahner solle das Verteidigerteam verlassen, weil einer ihrer Mandaten sie ihrer Pflicht entbunden habe – das Gefühl hat sich nun bestätigt.
Der Kopf des Verteidiger-Teams Schmitz schrieb dem Journalisten Alexander Wallasch offenbar noch nach Bahners Entlassung „„Machen Sie sich keine Sorgen, was die Erfolgsaussichten angeht. Die Erfolgsaussichten sind gut. Wer was anderes behauptet, der war entweder nicht vor Ort oder hat die eindeutig positiven Signale allesamt übersehen.“

Die anschließenden kryptischen Aussagen von Winfried Schmitz, wiedergegeben in Wallaschs Artikel, lesen sich irgendwie beunruhigend. Folgt auf den Medizin- nun der Justizskandal?

https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/anwaeltin-beate-bahner-verbannt-friendly-fire-beim-anwaltsteam-der-soldaten

Bez. der Sache in Uruguay habe ich folgenden Link für Euch gefunden:
https://www.telenoche.com.uy/nacionales/gobierno-uruguayo-cuestiona-imparcialidad-del-juez-recarey-n5331934

Wie es aussieht, wird nun auch dort nun der Richter Recarey massiv attackiert, so wie es ja auch in Deutschland mit mutigen Ärzten und Juristen geschieht!
Die Fragen des Richters sollen allerdings mittlerweile beantwortet worden sein und öffentlich bekannt gemacht werden.
Wie und wann geht aus dem Artikel leider nicht hervor.

MfG

@Frank F.

Facebook löschte vier Mal einen Beitrag bezüglich der 16 Fragen die dieser Richter in Uruguay stellte.
Die Löschung erfolgte jedoch immer nur, wenn man den Text aus dem Artikel in den eigenen FB-Beitrag kopierte. Steht im Beitrag lediglich nur der Link zum Artikel, ohne kopierte Passagen, dann erfolgt keine Sperrung und Löschung mehr.
Muss also ein heißes Eisen sein, dass diese richterlich gestellten Fragen bis zu uns gelangen gefällt wohl einigen nicht.

Mit Sicherheit nicht, zumal halt dieser besagte Richter nun selbst angeklagt wurde!
Man verfährt also nicht nur bei uns in Deutschland oder in Österreich so, sondern halt bspw. auch in Uruguay, sofern Juristen, Ärzte, Polizisten usw. sich nicht UNSOLIDARISCH und UNDEMOKRARTISCH verhalten.

Denn dann kramt irgendwer sein Handbuch für „Ideologien leicht durchsetzen und dabei Kasse machen“ heraus, macht den Bock zum Gärtner, Normal-Linke zu Rechten, humanitäre Vereine zu
organisierten, staatsfeindlichen Sekten usw, usw…!

„Schema F“, überall gleich (einstudiert) und auch fast schon gleich langweilig lächerlich, …doch es funktioniert leider bislang trotzdem!
Hausdurchsuchungen, Prügel-Polizisten, Richter die RICHTEN anstatt Recht zu sprechen, Ärzte die zu Klinkenputzern eines „Genozid“ verkommen, Politiker die vom Bürgervertreter zum „Bürgertreter“ mutieren und dergleichen mehr!

Alles von sehr langer Hand geplant (und leider auch sehr gut geplant)! 🙁

Die Fragen des Richter wurden übrigens schon beantwortet. Nicht aber vom Pharma-Unternehmen (Pfizer), NEIN, von der dortigen Regierung, in Form des dortigen Gesundheitsministeriums.
Zumindest, sofern ich das richtig verstanden habe???
Und quasi ZEITGLEICH wurde der Richter nun wegen „Staatsuntreue“ oder so ähnlich verklagt (von dem Staat, der die Suppe unters Volk bringt)!

Und ich bin mir fast sicher, dass die nächsten Schritte dort sein werden:
– Hausstürmung -und Durchsuchung vom dortigen SEK (keine Ahnung wie die Sondereinsatzkräfte der Polizei dort heißen).
– Sperrung bzw. Auflösung seiner Konten.

Erwarte also bitte nicht zu viel, was die Beantwortung dieser 16 Fragen anbelangt. Es werden „Floskeln“ sein, so als würden sie aus Lauterbachs Feder persönlich stammen! 🙁
Denn fast jedes Land hat jetzt Lauterbachs, Baerbocks & Co.!
Schau Dir mal in YT ein paar Videos der dortigen „FPÖ“ an. Das ist eine Partei, die dort etwa den Status unserer „AfD“ hat.
Der Partei-Chef von denen heißt Herbert Kickl.
Schau Dir mal ein paar seiner letzten Reden an, und Du glaubst Du bist in Deutschland.

Der kämpft nämlich genau so verbissen, gegen die gleichen Unrechtsparteien, wie bei uns aktuell die AfD.
Und zwar gegen das gleiche Unrecht; …ob es nun um Corona geht, um Asylpolitik, um Umweltpolitik usw…

Die dort aktuell Regierenden betreiben 1:1 den gleichen Unsinn, wie die Unsrigen, …und das ist kein Zufall!
Denn es sind alles Marionetten der „EU“, …und die EU sind Marionetten der NATO, …und der Kopf der NATO sind die USA!

Das ist leider die bittere Realität!
Wir haben keine eigene Politik mehr, die INDIVIDUELL auf die Bedürfnisse des eigenen Landes und derer Bürger schaut.
Ich gehe sogar so weit das ich das nicht mehr Politik nenne, sondern „Fremd-Hypnose“!

Herzliche Grüße

@Frank,

lieben Dank für diese Erklärungen. Einerseits sehe ich es absolut genauso.
Aber es gibt etwas, dass sich vor vielen Jahren bei der Sicherheitskonferenz in München abgespielt hat. Eine sehr selten gesehene, seltene Militärmaschine landete in München, auf dem Rückweg nach Südafrika gab es einen wohl ungewollten Zwischenstopp, dort fanden die Behörden eine Leiche und tonnenweise Geldscheine in dem Maschinchen.
Was ich damit sagen möchte:
In Südafrika scheint es anders zu laufen, auch wenn es uns hier anders vorgespielt wird. Irgendwohin müssen ja all diese Täter letztlich fliehen können. Eine kleine Inselregierung kann die nicht schützen…
Was Österreich & Co betrifft:
Das ist eben Europäische Union, und auch gewisse Nicht-Mitglieder spielen mit, für ein paar nette Milliarden…

Übrigens, die Kinderimpfung wurde tatsächlich (zunächst) ausgesetzt!
Der Einsatz dieses mutigen Richter hat also tatsächlich Früchte getragen,
…allerdings zu seinem eigenen Leidwesen wohlmöglich.

Denn jetzt steht er selbst im Zentrum der dortigen Strafverfolgung, und man
kann ihm nur alles Gute und Glück wünschen!

MfG

Prof. Martin Schwab hatte ja noch vor der Verkündigung positiv hervorgehoben, dass das Bundesverwaltungsgericht – anders als das Bundesverfassungsgericht – eine Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung zugelassen hatte (und die hatte es, für meinen Geschmack, wahrlich in sich). Stellt sich im nachhinein als ein Feigenblatt dar, denn der Eindruck, dass die Entscheidung schon vor der Beweisaufnahme feststand, wurde erhärtet. Unterm Strich lässt sich zukünftig also nicht ausschließen, dass Piloten sterben und 100 Mio. € teure Kampfjets abstürzen, die „Impfung“ aller gegen COVID-19 ist wichtiger.

Das war nicht anders zu erwarten. Das letzte Hoch-Gericht hat sich in die offizielle Corona-Unrechtsprechung eingereiht.

Ulrike Guérot sagte am 3.07.22 in Berlin: Kein Verlass mehr darauf, dass man uns unsere Rechte zurückgibt.

Heute können wir sagen: wir können uns darauf verlassen, dass in Sachen Corona höchstrichterlich kein Recht mehr gesprochen wird. Argumente sind völlig gleichgültig, das Urteil steht schon vor dem Prozess fest.

Vielleicht mag uns Frau Lescaux über Artikel 20(4) GG aufklären?

„Duldungspflicht“: Soldaten haben also die ‚Pflicht‘, das zu erdulden, was Abwegigen in den Sinn kommt, die sich niemals an ihre Pflichten auch nur erinnern, geschweige denn, danach handeln !
Wer legt der Katze die Schelle an ?

Wahrscheinlich sind die zwei Luftwaffenoffiziere und 10 andere nicht bereit, das zu erdulden, wie die vielen Erkennungsmarken mit Halskette (die verbleiben sonst immer bei den Leichen) auf dem Tisch der beiden nach Abschluss der Verhandlung (Farce wäre wahrscheinlich angebrachter) suggerieren.

Erkennungsmarken.! Danke, dass das den Zivilisten jetzt mal einer erklärt. Ich hab gedacht, das sind irgendwelche Aktenklammern.

Meines Wissens nach verbleibt nicht der Teil mit der Halskette an der Leiche, sondern der Teil mit der „Kurzen Kette“ (wird dann, wenn moeglich, an den grossen Zeh der Leiche gehaengt).

Die Erkennungsmarken auf dem Tisch waren alle zerbrochen (mittig geteilt, wie es beim Tod des Soldaten gemacht wird). Der Soldat traegt sie normalerweise in einem Stueck um den Hals.

Mir ist das so fremd. Abgesehen jetzt von der Solidarität und Empathie, die ich für die betroffenen Soldaten empfinde, verstehe ich einfach emotional nicht, wie man sich auf solch ein „Spiel“ überhaupt je hat einlassen können.
Da wird einem doch wirklich ganz anders, wenn man von solchen Markierungsketten erfährt. Bekomme richtig üble Gänsehaut. So geht man doch nicht mit Menschen um.

Wurden die also schon ganz ohne Graphen und Billiboy gechipt/markiert, oder wie?
Wie Vieh!

Ich muss mich korrigieren, evt. lag ich doch falsch, was den Teil der Marke betrifft, der am Soldaten verbleibt … Zu meiner Wehrdienstzeit war an der Erkennungsmarke grundsaetzlich an beiden Teilen eine Kette angebracht, eine lange kette, mit der die Marrke um dn Halsgetragen wurdee und eine nur wenige ccm lange Kette am anderen Teil. Bei den Abbildungen im Wikipedia Artikel fehlen teils diese „kurzen Ketten“.

Merkel hat Ihren Job gemacht und die wichtigen Stellen mit Korruption bestückt! Ihr Meisterstück ist aber Atom-Uschi-von der Leyen, die den Weg zum Massenmord und der Not in der EU herbeiführt! Soldaten die sich nicht Impfen lassen wollen, sollten jetzt ihren Dienst Quittieren. So bleibt ihnen noch eine Chance, ihre Gesundheit zu erhalten! In vielen Ländern sind die Krankenhäuser voll, mit geimpften Covid-Kranken!

Schreibe einen Kommentar zu Tante Erna Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert