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Staatsanwaltschaft lässt sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Ballweg fallen – Ballweg: „Ich bin erfreut. Die Wahrheit kommt immer ans Licht.“

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg eingestellt. Das heißt im Umkehrschluss, dass es keinerlei Grund mehr für die Inhaftierung gibt. Laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte Ballweg zur Wendung: „Ich bin erfreut. Es zeigt sich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt.“ Die Gründe für die fraglichen Ein- und Auszahlungen habe Ballweg dem Richter bereits in der ersten Haftprüfung am 15. August 2022 ausführlich dargelegt, so Ludwig.

Wir haben erst über den Fall von Michael Ballweg berichtet – Erstmals berichten Medien über die politische Verfolgung und Inhaftierung von #FreeBallweg – seit Juni 2022 ist er in Haft!. Achtung, Reichelt berichtet heute erneut über Michael Ballweg. Heute Morgen hatte der Anwalt Löffler die Einstellung des Verfahrens im Postkasten, somit sehe er keine rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung.

Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen. […] Nach dieser Einstellung sehe ich keinerlei rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung von Michael Ballweg.

Reiner Löffler

Michael Ballweg wurde von einem anderen Mitglied des Juristen-Teams über die Einstellung der Geldwäsche-Ermittlungen telefonisch informiert. Laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte Ballweg zur Wendung: „Ich bin erfreut. Es zeigt sich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt.“ Die Gründe für die fraglichen Ein- und Auszahlungen habe Ballweg dem Richter bereits in der ersten Haftprüfung am 15. August 2022 ausführlich dargelegt, so Ludwig.

41 Antworten auf „Staatsanwaltschaft lässt sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Ballweg fallen – Ballweg: „Ich bin erfreut. Die Wahrheit kommt immer ans Licht.““

Anscheinend wurde nur ein Teil der Geldwäsche-Vorwürfe fallen gelassen, genau genommen 4, für weitere 4 Fälle wurde nicht eingestellt.
Es geht um insgesamt 8 Abhebungen, für 4 davon konnte oder wollte die StA nicht feststellen, ob es sich nicht Geld handelte, das dem Privatvermögen Ballwegs zuzuordnen ist.
Reichelts Pleiteticker hat bezüglich der Verfahrenseinstellung anscheinend nicht sauber berichtet und einen falschen Eindruck vermittelt. Zwar hat der PleTi sich in seinem Bericht auf die „exklusive“ Einsicht in den staatsanwaltlichen Einstellungsbescheid bezogen, jedoch diesen nicht veröffentlicht und entscheidende Passagen nicht zitiert. Aus dem hier veröffentlichen Bildauszug (s.o.) kann man aber die Vermutung ableiten, daß eben nicht „sämtliche“ Geldwäschevorwürfe von der StA in ihrem Bescheid zur Einstellung benannt wurden, sondern nur in gesonderten Fällen („…ungsverfahrens wird hinsichtlich des Vorwurfs der Geldwäsche in vie…“ [-r Fällen – ?], „… zur Geldwäsche in 2 Fällen gemäß §…“).
Ich nehme an, die Einstellung bezieht sich auf den Teil der Abhebung, für den der Betrugsvorwurf bereits zurückgezogen wurde (494 T€, gegenüber den lt. StA angeblich weiterhin ungeklärten 146 T€ von ursprünglich 640 T€).
Ich bin ehrlich gesagt ein bißchen angefressen deswegen. Nicht nur weil wir hier aufgrund der fehlerhaften Darstellung des Einstellungsbescheids völlig sinnlos spekuliert haben, was denn dem Michael Ballweg dann überhaupt noch vorgeworfen werden kann, sondern weil eine solche Darstellung definitiv auch die Glaubwürdigkeit des Verteidigerteams schwächt, das ja auch den Eindruck der vollständigen Einstellung des Geldwäschevorwurfs öffentlich erweckt hat (RA Ludwig gegenüber Wallasch, RA Löffler gegenüber Pleti – wobei möglicherweise auch nicht korrekt wiedergegeben!).
Gleichwohl fällt es mir schwer einzusehen, wieso hier der Geldwäschevorwurf mit der Anzahl der Abhebungen multipliziert wird und keine Tateinheit angenommen wird (@Juristen unter uns: Ist das üblich, weiß da jemand mehr?). Überhaupt ist die Logik der StA schwer nachvollziehbar – hebt der Bürger sein Geld bar ab, dann ist das Geldwäsche? Wie das, wenn derartige Beträge doch von der Bank gemäß Geldwäschegesetz registriert werden müssen und insofern gar nicht verschleiert werden können???

Link zum Wallasch-Interview: https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/michael-ballwegs-anwaltssprecher-staunt-ueber-zurechtgebastelte-raeuberpistole-der-staatsanwaltschaft
______________
„Ich bin ehrlich gesagt ein bißchen angefressen .. weil wir hier aufgrund der fehlerhaften Darstellung des Einstellungsbescheids völlig sinnlos spekuliert haben“
Dass da noch was in der Pipeline ist, hatte ich unten verlinkt: https://archive.is/6PeEv => https://rtde.website/inland/165237-jetzt-auch-noch-steuerstrafverfahren-verteidiger-michael-ballweg/ 13.03.23

Kai, wir sind hier alle mächtig angepisst von unserer belle nouvelle démocrature brune. Und nichts wird besser. Falls sich Schwab überlegt hat, „mit welchen Honks fahre ich das System am schnellsten an die Wand“, dann hat er ein glückliches Händchen bewiesen.
Martin

BRD Justiz noch nie Rechtsstaatlich gewesen.

Nur haben es die meisten Leute nicht bemerkt, weil sie nicht mitbekommen haben, was im Land so alles Passiert ist.

Konrad Adenauer hat NS Justiz-Apperat weitgehend übernommen. Begründung:
„Man schüttet kein dreckiges Wasser weg, solange man kein sauberes hat.“
https://gutezitate.com/zitat/202628

Seit eh und je, sind Staatsanwälte Weisungsgebunden:
§146 Gerichtsverfassungsgesetz, kurz und klar:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html

Frank Fahsel:Leserbrief eines Richters aus Stuttgart :
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben
müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich habe ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.”
http://justizalltag-justizskandale.info/wp-content/uploads/2020/01/Richter-Frank-Fahsel-schrieb-einmal-in-einem-Leserbrief-an-die.pdf

Wem das noch nicht reicht, ein Vortrag von Jörg Bergstedt „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“
https://www.youtube.com/watch?v=TcaOgW1l-qE

Abschliessend eine klarstellung der Strukturen:
gewaltenteilung.de

Norbert Blüm was er so an Vorgängen an deutschen Gerichten mitbekommen hat in seiner Streitschrift:
„Einspruch! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik“ zusammengefasst.
https://www.perlentaucher.de/buch/norbert-bluem/einspruch.html

Wer also denkt, es wäre eine belle nouvelle démocrature brune, hat bislang nur nichts mitbekommen, wie leider die Mehrheit, die noch immer denkt, die BRD wäre so, wie sie in der Schule gelernt haben.

Gut möglich, dass ich in Bezug auf die von Ihnen angeführten Sachverhalte / Quellen naiv war/bin. Die Beobachtung, dass die Rechtsprechung aber in den vergangenen drei Jahren bezüglich FDGO-Legitimierung ganz überwiegend noch deutlich tiefer in den Keller bzw. Sumpf abgestiegen ist, werden wohl auch Sie nicht bestreiten. Bzgl. Staatsanwaltschaft fällt mir seit Jahrzehnten nichts Löbliches ein, aber manchen Richterspruch in der Vor-Corona-Zeit (Oberlandesgerichte und sogar BVfG) habe ich doch als angemessen bzw. sogar als erfreulich empfunden im Zurechtrücken der durch die Exekutive und Legislative diktierten Willkür-Narreteien.

Nun, sagen wir also: „in unserer wunderschönen, jetzt noch deutlich brauneren Demokratur“. Sie können da gerne noch ein paar Schippen drauflegen, da habe ich nichts gegen.

Der Fehler, den wir gemacht haben (und da nehm ich mich gar nicht aus), ist, dass wir rumdiskutiert haben aufgrund eines Zeitungsartikels. Ohne das Schriftstueck selbst haben lesen koennen. Sollte man nie machen. Aber wie es sein kann, dass dieser RA mit einer unpraezisen Jubelmeldung an die Oeffentlichkeit geht… Oder, wenn er falsch zitiert wurde, das nicht richtigstellt…

Dieser RA Löffler – er macht halt Politik (!). Das ist ja das, was auch auf seiner Homepage dominiert.
Und wenn er auf Honorarbasis arbeitet, was er sicherlich tut, verdient er an der ganzen Chose nicht schlecht. Dieses Geld kann er dann prima für seine politischen Interessen einsetzen.

Schon in meinem ersten Kommentar am 22.03., 17.21Uhr hier in diesem Beitrag hatte ich ein komisches Gefühl bei diesem Dr. Löffler … .

So schreibt heute die Stuttgarter Zeitung (24.03.2023, 16:44 Uhr):

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft klagt den Kopf der Querdenker, Michael Ballweg, nicht nur wegen versuchten Betrugs, sondern auch wegen Geldwäsche an. Das ist nun offiziell, nachdem vorher anderes kolportiert worden war.
Verdacht des versuchten Betrugs und der Geldwäsche – das sind nun offiziell die Vorwürfe, die die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg erhoben hat. Er soll mehr als 500 000 Euro für private Zwecke verwendet haben. Am Freitag trat die Strafverfolgungsbehörde in einer Mitteilung dem Gerücht entgegen, dass die Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts eingestellt seien. Einer der Anwälte Ballwegs hatte das gegenüber dpa und dem ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft erklärt nun, dass sie am Montag zwei Vorgänge auf den Weg gebracht habe. Der Anklagevorwurf wurde an das zuständige Stuttgarter Landgericht geschickt, eine Teileinstellungsverfügung direkt an die Anwälte Ballwegs. In letzterer heißt es, dass in vier Fällen das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingestellt worden sei. „Diese Fälle wurden benannt“, sagt Staatsanwaltssprecher Aniello Ambrosio, „dass es sich bei insgesamt acht Fällen also nicht um alle handelte, müsste den Anwälten somit bekannt gewesen sein.“
Vier weitere Verdachtsfälle der Geldwäsche sind in der Anklage dagegen aufgeführt. Der Angeschuldigte habe dabei „die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen“ dadurch verschleiert, dass er sie sich in Bargeld „in mittlerer sechsstelliger Höhe“ auszahlen ließ.
Als versuchten Betrug sieht es der Staatsanwalt an, dass Ballweg spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro eingeworben habe, die angeblich ausschließlich zweckgebunden für „Querdenken 711“ verwendet worden seien. Doch wie auch die Pläne für einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung sei das eine Täuschung gewesen. Weil man nicht ausschließen könne, dass die Unterstützer auch mit einer privaten Verwendung von mehr als 500 000 Euro einverstanden gewesen wären, gehe die Behörde von einem versuchten Betrug aus. Ballweg sitzt seit 29. Juni 2022 in Untersuchungshaft.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.querdenken-gruender-ballweg-anklage-beendet-geldwaesche-geruecht.89e73861-e73d-4719-b1cf-38ab56d377da.html

Kaum lockert das Regime die Zügel für einen kurzen Moment ein wenig bei einer bekannten Einzelperson (die vermutlich _ immer _ noch _ illegal im Knast sitzt), bricht Jubel aus. Unglaublich.

Über die 10.000 bis 12.000 „Kritik-, Informations-, Zweifel-, Wort- und Meinungsverbrecher“, die mit der 130-Keule [1] _ JEDES _ Jahr _ vom sogenannten Verf.schutz enteignet oder eingesperrt werden, spricht nur eine unverändert winzige Szene. Unglaublich. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich ko…

Das ganze Kommentar-Pingpong offenbart mit 1,5 kurzen Ausnahmen wieder das einzelfall-übergreifende Problem:

99,99 Prozent aller humanoiden Zombies wollen Sklaven sein, genießen jur. Haarspalterei („So, jetzt hab ich auch mal was gesagt … ich kenn mich aus …“), emotionale Erleichterung und treten morgen wieder ohne die geringste Änderung ihres Alltags brav ins große Rad.

Erste Ausnahme von der traurigen Regel:

„Die überzogene U-Haft erfolgte widerrechtlich. Wenn Ballweg auch nur einen Anwalt hat, der etwas taugt, dann sollte dieser sofort Haftentschädigung beantragen.“

0,5-Ausnahme, Abstimmung mit den Füßen:

“ … Staat wie geplant verlassen …“
Ist keine Lösung,
da das _ gesamte _ Boot Terra von Jahr zu Jahr immer enger, schmutziger, vergifteter und gewalttätiger wird (weil es eine winzige, perverse Sekte so will, die man wegen de facto real existierender Beweis- und Verteidigungsverbote niemals systemrelevant kritisch beim Namen nennen darf (RA Sylvia Stolz: Denken und Sprechen ein Verbrechen?)).

2 über den Tag hinausgehende Beweise:

REAL-Name: Ingo von Münch (erinnert sich noch jemand an #Gesichtzeigen ?)
// antaios . de/antaios-liefert-jedes-buch/45637/meinungsfreiheit-gegen-political-correctness

Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier:

„[…] Netzwerkdurchsetzungsgesetz […] Papier kritisiert die vielen Regelungen und Einschränkungen. Sie würden Bürger verunsichern, ihre Meinung öffentlich zu sagen, was letztendlich die Meinungsfreiheit einschränke.“
Quelle: apb-tutzing . de/news/2020-07-06

Wo Angst herrscht, herrscht keine freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern eine Di… Diehh… puh … schwitz … Angst … Merken Sie was? Auch auf dieser Empörungsplattform treten wir auf der Stelle,
weil die Maulkorbgesetze weg müssen. DAS ist das alles verbindende Wurzelelement und unser Problem! Und natürlich die pandemische Feigheit: „Wasch mich, aber mach mich nicht naß; bitte keine Kontaktschuld mit Nahziehs …“

Sie sind jetzt motiviert etwas Relevanteres zu TUN?
Hier ist eine Gelegenheit, schon wieder eine von x-hundert Initiativen, aber eine der Besseren:

https://heurein.wordpress.com/2023/03/11/aufruf-zur-abschaffung-des-paragraphen-130-stgb/

[Die Leerzeichen in manchen Hyperlinks sind gewollt, damit das Spam-Plugin dieses Blogs nicht überreagiert.]

[1]
// gegenstimme . tv/w/qREeNhBxDtqJpW6UFdPhjy

Sehr gut!

also der erste analysierende Teil.

Dieser eine Paragraph ist nicht die Wurzel des Übels. Es ist so schlimm, das Artikel 146 GG gezogen werden muss, mindestens.

Anschliessend muss das GESAMTE Gesetzwerk von den Bürgern neu gemacht werden, inkl. GG. Die GemeinWohlLobby initiiert von Marianne Grimmenstein arbeitet daran.

Besten Dank für diese Horizonterweiterung! Paragraf 146 ist bei mir noch eine unerledigte Lernaufgabe.

Der 146 wird 13 mal erwähnt in
//epub . ub . uni-muenchen . de/10486/1/badura_peter_10486 . pdf
Der vorletzte Schlußsatz lautet dort:
„Die verfassungsstaatliche Demokratie stellt ihre verfassungsmäßige Ordnung nicht zur Disposition verfahrensloser öffentlicher Meinungs- und Wülensbildung.“

Übersetzt in Klartext-Empfindung, Achtung, interpretative Sprachgefühls- und Kontextwahrnehmung = Meinung nach bestem Wissen und Gewissen! Dazu eine Warnung an alle, die selbst nach „verfassungsgebende …sammlung“ yandexen oder guggeln wollen: Sie werden in Ihren Trefferlisten auch Spinner aus dem Reichsbürgerumfeld finden, welches leider nicht zu 100 Prozent ein staatlich inszeniertes Phantom ist:

„Die [wehrhafte, ultimative, modernste, fortschrittlichste, repräsentativste, beste, blahhh …] Demokratie [aller Zeiten] erlaubt dem Volk und angeblichem Souverän nach dem intransparent, ohne echte Volksbeteiligung durchgewunkenen Einigungsvertrag [angeblich?] nicht mehr, ohne Erlaubnis von Mutti und Vati Staat (Verfahrensweg mit tollen Hürden) so zu leben, wie es will. Ja, wir sind (nur gefühlt?) Verbrecher und wir wollen es bleiben; der formaljuristische Dead-Look ist erreicht, ihr seid und bleibt unsere Arbeitssklaven.
// archive . org/stream/Remonstrationspflicht/Remonstrationspflicht_djvu . txt
und vieles andere interessiert uns nicht. Legal, illegal, scheißegal ist unser Motto. Hier ist ein aktueller Beweis, zusätzlich zum illegal in U-Haft gestreßten Michael Ballweg (Effekt: Mobbe Einen, erziehe, konditioniere und dressiere Millionen Triple-Äffchen.):

https://www.epochtimes.de/gesellschaft/das-staatsverbrechen-von-dr-gunter-frank-eine-abrechnung-mit-der-corona-politik-a4204191.html

Die folgende Passage von Morbusignorantia, welche unseren bereits der Korruption überführten EU-BRD-Blockpartei-Apparat gefährden könnte, wird im Zuge der synergistisch wirkenden Transhumanismus-, Great-Reset-, Wokeness- und Netzwerkdurchsetzungsmaßnahmen früher oder später aus dem Internetz gelöscht:

„Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluss durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung in oben angesprochener Denkschrift zum Einigungsvertrag verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten.“

https://www.info-direkt.eu/2023/01/20/buchbesprechung-transhumanismus-krieg-gegen-die-menschheit/
Klartextgefühlsende.

Und besten Dank auch für den Hinweis auf Gemeinwohl-Lobby . de! Ich muß die nächsten 2 Jahre im analogen Raum Dringendes erledigen und dann erstelle ich einen Vergleich zwischen deliberativer Demokratie und Monarchie und sonstigen Alternativen — falls ich nicht vorher von der Antifa erkrankt, verunfallt oder erselbstmordet werde.

habe vergessen den Raplh Boes zu erwähnen und seine öffentlichen Aktionen, die er schon vor der Plandemie betrieb, weil Schäuble und Merkel vor allen Augen den Artikel 20 zerlegten.

Sein Verein geht den Weg anders herum als GWL: den 146 GG sofort auslösen und das original GG als Übergang bestimmen, bis neu geschrieben ist … alles per Volksabstimmung, also ohne Mitsprache der aktuellen Parlementbesatzer und Stukturen (die können auch stimmen, aber nur als Bürger).

das ist -> https://unsere-verfassung.de/

Mit persönlich ist beides recht, hauptsache es PASSIERT.

Ihr Kommentar, Bernd Klaus, ist x mal besser als meiner, weil er kurz klar macht, daß wir wie bei einer koordinierten Projektarbeit folgende volksnahe, allgemeinverständliche Vorgehensweise brauchen.

1. Was ist der IST-Stand? Problemanalyse.

2. Was vom Punkt 1 will ICH nicht mehr aushalten?
Wie und wo finde ich Gleichgesinnte — möglichst zuerst in der Winkeladvokatenbranche (weil die mich etwas davor schützen kann gleich beim ersten Zivilcourage-Versuch als „Informations- und Meinungsverbrecher“ (§ 130) im Knast zu landen)?

3. Spaltung („Kontaktschuld“) überwinden, solidarisieren — gern auch selektiv nur dort, wo man eine Schnittmenge hat, also ohne Angst vor Beifall von „der falschen Seite“) und die Korrektivarbeit mit Opferbereitschaft TUN!
Also auch mit Blick auf die Risiken und Schmerzen, die Michael Ballweg für uns einging. Um so mehr wir werden, um so weniger von uns können von Mutti & Vati Staat enteignet und eingelocht werden.

https://neue-medien-portal.de/

Wer schon aus Angst vor einem Karriereknick ausweichend einknickt („Du, ich habe jetzt keine Zeit für deine Utopien … meine pflegebedürftigen Eltern … wir haben’s doch gut … guck mal nach Nordkorea … Ukraine …“), der gehört nicht zur Lösung, sondern zum Problem und ist zu meiden!

Der Ehrgeiz ein semiprofessioneller Hobbyjurist oder Historiker zu werden ist mit der ganzen Im-Kreis-Dreherei vom Hölzchen auf’s Stöckchen und wieder zurück (auch hier im Blog!) zu UNTERLASSEN! Nicht völlig, aber relativ, je nach persönlichen Voraussetzungen.

Wenn man z. B. von Links bis Rechts und von Rechts nach Links für Wiederherstellung von https://www.artikel5.info/ kämpft, aber noch nie Kontakt mit der Zahl 146 hatte (Weisungsbefugnis, statt Gewaltenteilung/-trennung), dann wird man früher oder später selbst merken, daß es extrem sinnvoll ist autodidaktisch die eine oder andere Bildungslücke zu schließen.

Aber mit einem maximalen Hase-Igel-Rennspiel haben wir niemals eine Chance, weil die Systemveranstalter täglich bei Nacht und Nebel mindestens die ungeschriebenen Regeln ändern (Rechtspraxis versus GG-Väter bis hin zur legalisierten Arbeitsverweigerung: … wird _ ohne _ Begründung und _ unanfechtbar _ nicht zur Bearbeitung angenommen … z. B. Rundfunkbeitragswiderstand . de).

Mit Ihren 3 auf den Punkt kommenden Worten, habe ich mir Ihren Kommentar als Ziel und Lesezeichen gespeichert:

„Hauptsache es PASSIERT!“

oh, wow. Das ich mal zitiert werde, ohne mir Blödsinn!, Bullshitt! und Ketzerei! anhören zu müssen … Danke!

… bzgl. dem PASSIERT:

der Leuchtturm ARD Zahlungsstop (https://leuchtturmard.de) ist bei mir nun bis zum sog. Widerspruchsbescheid fortgeschritten, was bedeutet: ich kann und werde klagen.

Der Jimmy hat ne super Klageschrift, die er sofort zusendet und wie es aussieht sind es nicht wenige, die das machen. Es ist gerade eine Klagewelle am entstehen!

Freut mich. Dank für die Erinnerung in den nächsten Tage mal wieder auf die Leuchtturminsel zu schauen!

Schon allein die Ästhetik ist ein Genuß, deshalb bestens zur Motivation in Berufsgruppen geeignet, die Schönheit als Schwerpunkt haben.
Ich werde aber auch https://neue-medien-portal.de/ um Integration bitten.

Viel Erfolg!

Was viele korrupte Politiker nicht bedacht hatten, war der Widerstand der Zwangsimpfung und ihre Nebenwirkungen! Viele TV-Abhängige sind ohne zu denken den Aufrufen der gekauften Medien gefolgt und haben sich der Staatslüge unterworfen! Die daraus resulitierenden Folgen kennen wir! Ballweg ist das beste Beispiel der Korruption in Deutschland! Politiker und Justiz sind nur noch gekaufte Pharma-Lobbyisten! Der Rest wurde zum Glück nicht zum schweigen gebracht!

Dr. Reinhard Löffler, der Landtagsabgeordnete für Stuttgart III?
Was für ein Anwalt ist das?

Nach meinen (bescheidenen) Kenntnissen im Strafrecht ist die Aussage

«Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen.»

absolut sinnbefreit.

Es handelt/e sich die ganze Zeit über um ein Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Geldwäsche, welches nun gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

„Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Anklageerhebung bieten.
Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt wird.
Zwar können theoretisch die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweise oder Indizien auftreten, allerdings ist dies bei den meisten Delikten in der Praxis äußerst unwahrscheinlich. Daneben droht die Verjährung der Straftat durch Zeitablauf, die dann einer späteren Strafverfolgung entgegensteht.“

Es ist also bei M. Ballweg NIE zu einer Anklage gekommen resp. es gab nie eine Anklageschrift und es wird auch keine solche geben.

Also was soll die Aussage, was hinsichtlich der Anklage die Vorwürfe der StA sein sollen?

Ballweg saß die ganze Zeit in U-Haft, eben weil der Vorgang nie über das Ermittlungsverfahren hinaus gegangen ist.
Die überzogene U-Haft erfolgte widerrechtlich. Wenn Ballweg auch nur einen Anwalt hat, der etwas taugt, dann sollte dieser sofort Haftentschädigung beantragen.
(„Ein Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, wird mit 75 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 3 StrEG) entschädigt. Zusätzlich kann Schadensersatz für Vermögensschäden geleistet werden, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 € übersteigt und der Schaden ohne die Strafverfolgungsmaßnahme nicht eingetreten wäre (§ 7 Abs. 2 StrEG).
Die Entschädigung nach dem StrEG schließt die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach anderen Rechtsgrundlagen (z. B. gem. Art. 5 Abs. 5 EMRK) nicht aus, wobei diese unter Umständen auch höher liegen können.„)

Und M. Ballweg ist sofort aus der U-Haft zu entlassen.

Tatvorwurf erst Betrug und Geldwaesche. Dann versuchter Betrug u Geldwaesche. Letzteres ist jetzt weggefallen, bleibt noch d versuchte Betrug. Dann wird sich die Anklage doch wohl darauf beziehen.

Woher wissen Sie davon? Wurden die Tatvorwürfe zeitgleich oder nacheinander ausgesprochen?

Dennoch bleibt die Frage, weshalb dieser Dr. Löffler nicht weiß, für welchen Tatvorwurf nun Anklage erhoben werden soll.
Selbst wenn der Tatvorwurf des versuchten Betrugs für ihn und seinen Mandanten nicht zutrifft, ist dieser von Seiten der StA ja nicht vom Tisch.

Nun, ich hab sicher keine anderen Erkenntnisquellen. Aber von Geldwaesche u Betrug bzw dann versuchtem Betrug war doch immer gleichzeitig die Rede. Ich denke mal, er kann nicht definitiv sagen, was in d Anklageschrift drinsteht, weil er sie noch nicht kennt. Jochen hat in d tagesaktuellen news am 21.3 gegen 6 uhr 31 einen Artikel eingestellt aus pleiteticker. Dort heißt es , die RAe haetten indirekt v d Anklageerhebung erfahren, weil mit dieser Begruendung ein bereits anberaumter Haftpruefungstermin v 29.3 abgesagt wurde.

Okay, dieser Anwalt hat die Anklageschrift noch nicht vorliegen. Aber er kennt die Haftbefehle, in welchen regulär ausführlichst formuliert wird.

Ich kenne es nur so, dass eine Anklageschrift genau in den Punkten resp. Tatvorwürfen anklagt, wegen welcher schon das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Und da werden dann nicht noch irgendwelche neuen/anderen bislang nicht kommunizierten unbekannten Tatvorwürfe hinzugepackt.

Ich habe hier noch etwas dazu gefunden:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/protest-querdenken-michael-ballweg-u-haft-verfassungsbeschwerde-100.html

Wenn also jetzt wegen des versuchten Betrugs (Tat ist nicht vollendet) Anklage erhoben wird, dann doch nur, weil die StA Ballweg nicht gehen lassen darf (politische Beweggründe), obwohl sie faktisch nichts gegen Ballweg in der Hand hat.

Außer Sie zaubert jetzt noch der ein oder anderen aus der Staatskasse bezahlte unzufriedenen „Querdenker“ aus dem Hut, der nun meint, Ballweg habe die Spendengelder für private Zwecke genutzt, und damit sei er nicht einverstanden (gewesen).

Irgendetwas muss ja gefunden werden, um einen das System kritisierenden, mutigen Menschen doch noch in die Knie zu zwingen.

Vielleicht ist das der Grund, weshalb Dr. Löffler sich, mehr oder minder rhetorisch, wundert, wie der Wortlaut der Anklageschrift detailliert lauten will.

Und genau daran ist wieder einmal zu erkennen: wenn es wirklich darum ginge, worum vorgegeben wird, dass es geht, wäre das Ermittlungsverfahren in beiden Tatvorwürfen längst eingestellt und Ballweg auf freiem Fuß.

Der versuchte Betrug ist nicht neu aus dem Hut gezaubert. Ich erinnere mich, dass die U-Haft nur eine gewisse Zeit dauern darf (6 Monate?), sonst muss der Häftling raus oder angeklagt werden. Als diese Frist um war, hat man einen zweiten Haftbefehl erlassen (der erste betraf wohl Geldwäsche und Betrug), in dem der Betrug auf „versuchter Betrug“ geändert worden ist. Somit begann die maximale U-Haft-Dauer erneut.
Und es wird auch kein unzufriedener Spender aus dem Hut gezaubert. Im Gegenteil. Nach Befragung von vielen Zeugen (irgendwo gelesen: 1.000 Spender), bleibt eben KEIN Grund mehr, Ballweg Betrug vorzuwerfen. Den Spendern war die Verwendung egal, aber Ballweg wusste das nicht (= versuchter Betrug).
Siehe hier:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/geldwaeschevorwurf-gegen-michael-ballweg-fallengelassen-anwalt-ralf-ludwig-im-interview

… was alles nichts daran ändert, dass der ganze Fall ein Skandal ist und Ballweg sich tatsächlich vor Kaninchen fürchten muss, die noch aus dem Hut gezaubert werden könnten (siehe Assange).

„Der versuchte Betrug ist nicht neu aus dem Hut gezaubert.“

???

Habe ich nie geschrieben.

Ansonsten ist mir der nähere Sachverhalt mittlerweile bekannt. Siehe auch den link in meinem Kommentar.

Es ging mir aber um die Aussage des Dr. Löffler, welche hinsichtlich eines Strafverfahrens im Allgemeinen und hier hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens gegen M. Ballweg „spontan“ irritierte, da Dr. Löffler ja die Haftbefehle (Tatvorwürfe, Haftgrund) kennt und daraus resultierend bei einer Anklage die in der Anklageschrift genannten Anklagepunkte auch.

„… Ballweg sich tatsächlich vor Kaninchen fürchten muss, die noch aus dem Hut gezaubert werden könnten… .“

Nichts Anderes habe ich gemeint.

Bitte inhaltlich aufmerksamer lesen … .

Nee, wenn Ballweg das nicht wusste, aber einen Betrug beabsichtigt und in diesem Sinne ausgeführt haben sollte, dann wäre das ein untauglicher Betrug, kein versuchter!
Die Vorwürfe der Geldwäsche und des Betrugs hängen aber nach dem hypothetischen Tatgeschehen so eng miteinander zusammen, daß das eine ohne das andere unmöglich erscheint. Bliebe dann höchstens noch „untauglicher versuchter Betrug“ – und da sind wir dann bei dem auf den ersten Blick polemischen Begriff des „reinen Gedankenverbrechens“, mit dem laut RA Ralf Ludwig bereits früher den revidierten Tatvorwurf kommentiert hatte.

Was ich mich von Anfang an schon gefragt hatte, wer waren denn konkret die Spendenopfer? Ich meine, wäre ich selbst Spendenopfer von Ballweg gewesen, dann hätte ich einmal die Spendeneinzahlung nachweisen müssen, & auch noch konkret nachweisen müssen, dass ausgerechnet meine Spende zweckentfremdet wurde, das erscheint erscheint mir völlig unmöglich! Ohne Geschädigte kann es auch keine Veruntreuung geben!

@Bine: Auch beim SWR und bei Wallasch ist wieder von „versuchtem Betrug“ die Rede, obwohl das gar nicht sein kann. Die Tat ist ja ausgeführt – den Spendern wurde das Geld unstrittig abgenommen und angeblich hat er es zweckentfremdet verwendet lt. StA. Das wäre dann aber ein vollendeter Betrug, ergo kein versuchter und auch kein untauglicher, träfe die Interpretation der StA zu. Einen „versuchten“ Betrug daraus konstruieren zu wollen, daß Ballweg sich nicht im Klaren über die Rechtmäßigkeit seiner vollendeten Tat gewesen sei, ist ein Widerspruch in sich und mMn glatte Rechtsbeugung.
Nehmen Sie mal, ein Herr Meier schulde mir bereits seit längerer Zeit 100 €. Ich habe aber vergessen, ob er mir das Geld bereits zurückgegeben hat oder nicht, fordere aber dennoch auf gut Glück die 100 € zurück und erhalte sie auch. Dann hätte ich nach der Logik dieser StA einen „versuchten Betrug“ begangen, weil ich ja nicht wußte, daß Meier mir dieses Geld tatsächlich schuldet – und da sträubt sich mir jedes Rechtsempfinden.

Doch, es soll wohl eine geben wg. d. Tatvorwurfs des versuchten Betrugs.

Auch hierzu Kommentarverlauf von Frau Lescaux, Grimcat und mir inklusive der links anschauen.

Es kommt aber noch dazu:
Finanzamt im Schlussbericht von Ballwegs Umsatzsteuersonderprüfung: Spenden für Michael Ballweg seien Eintrittsgelder für Demos gewesen. Diese Eintrittsgelder müsse Michael Ballweg nachversteuern und dafür noch 200.000 Euro an Steuern nachzahlen. // Zusätzlich ermittle die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch noch wegen eines Steuerstrafverfahrens gegen Ballweg, weil er seine Steuererklärung nicht termingerecht abgegeben habe (siehe: https://archive.is/6PeEv (letzte beiden Absätze)). => Das kann man auch noch sehr gründlich „untersuchen“.

Frei ist Michael Ballweg erst, wenn er nicht mehr im Knast sitzt und nicht mehr mit absurden Klagen behelligt wird. Und wenn er diesen dystopischen Staat wie geplant verlassen kann.

Wie bitte? Ich war ohne „Eintrittsgeld“ zu zahlen auf einer Demo, die Ballweg organisiert hat. Bin ich jetzt so was ähnliches wie ein Schwarzfahrer, also ein „Schwarzdemonstrant“? Muss ich jetzt eine Anklage wegen erschlichener Demonstrationsteilnahme erwarten? Es wird immer absurder.

Der Fall Ballweg zeigt doch, Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr oder war noch nie einer. Erinnert doch alles stark an das Dritte Reich und die DDR. Deutschland hat sich nie glaubhaft vom Dritten Reich gelöst. Statt alle Täter hinzurichten, traten sie nach 45 als Wendehälse in der CDU, als Staatsanwälte oder Richter auf oder liefen zu den USA über.

Das ist höchst erfreulich! Kommt Herr Ballweg dadurch auch „automatisch“ aus der U-Haft oder bedarf dies noch eines langwierigen Antrags- und Genehmingungsverfahrens?

Das fragte ich mich gerade auch!

Und was haben die mit ihm gemacht in all den Monaten im Knast in Stuttgart? Körperlich und psychisch. Der Mann muss echten Schaden erlitten haben.
Ich traue denen sogar zu, dass die einen bewusst dort irgendwas aussetzen, das Krebs erzeugt oder so etwas. Die haben keine Skrupel mehr.

Aus diesem Grund trage ich das Schild: VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHHEIT VERJÄHREN NIE.

Setze dich bitte mit einem Heilpraktiker in Verbindung.
CDL kann vielleicht helfen.
Mir fehlen die Worte bzgl. der Verbrechen gegen uns Menschen.
Nürnberger Prozesse und zwar JETZT.

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