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Politische Verfolgung: Richter Dettmar wird nach Maskenurteil im April 2021 wegen Rechtsbeugung angeklagt – Staranwalt Strate verteidigt ihn!

Zitat des Netzwerks KRiStA zu der Anklage des Familienrichters Christian Dettmar, der von Staranwalt Strate, bekannt durch den Fall Gustl Mollath, verteidigt wird: „Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest […] Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. […] und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.“

Am 8.4.2021 erließ Christian Dettmar in seiner Eigenschaft als Richter am Amtsgericht Weimar einen richtungweisenden Beschluss: Masken- und Testpflicht an den Schulen verletzen das Wohl des Kindes und haben zu unterbleiben – darauf folgten eine Hausdurchsuchung, die Suspendierung und eine Anklage des Richters

Wir haben über den Richter Christian Dettmar schon mehrfach hier auf dem Blog berichtet. Nun soll er angeklagt werden wegen dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Das „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ hat hierfür etwas genauer hingesehen und eine hervorragende Analyse auf ihrer Website veröffentlicht (hier der Telegram Kanal dazu). Auch der Verein MWGFD weist auf diese Analyse hin. Diese hat es in sich, denn bei der Lesedauer werden hier 68 Minuten angezeigt, weshalb wir hier das Fazit, also das Wesentliche veröffentlichen wollen.

Hausdurchsuchung auch bei Mutter der beiden Schüler für die sie klagte

In Thüringen wurde dazu also vom Justizministerium eine Durchsuchung der Büroräume, der Wohnung des Richters und das Beschlagnahmen technischer Geräte wegen einer unliebsamen Entscheidung angeordnet. Die TAZ titelt am 04.04.2023, „Juristischer Querdenker“, der Autor der Artikels ist laut TAZ, Jurist und Journalist. Er veröffentlichte ein Buch mit dem Titel „Rechte Richter: AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat?“. Die TAZ schreibt:

Zu den Durchsuchten zählten die Mutter der beiden Schüler, deren Gesundheit durch das Tragen von Masken angeblich geschädigt würde, deren Anwältin Yvonne Peupelmann, die von Dettmar ausgewählten drei Gutachter, ein Richterkollege und Gesinnungsgenosse vom Amtsgericht Weimar sowie ein befreundetes Ehepaar.

Termin für Verhandlung aufgehoben

Den Termin für die Hauptverhandlung vom 18. April hat das Landgericht am 14. April aufgehoben. Hintergrund ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Familienrichter durch das Gericht. Dies soll der „Verfahrensabsicherung“ dienen, so schreibt es die ET. Nach kurzfristiger Aufhebung dieses Termins soll der Prozess jetzt am 15.06.2023 beginnen, schreibt das Netzwerk KRiStA.

Beigeordneter Pflichtverteidiger ist jetzt der Strafrechtler und Fachanwalt für Strafrecht Peter Tuppat aus Jena, der zusammen mit dem Wahlverteidiger Gerhard Strate aus Hamburg den Familienrichter juristisch vertritt.

Aufgrund einer großen Entfernung des Wahlverteidigers zum Gerichtsort ist eine Ernennung eines Pflichtverteidigers durchaus üblich. „Es ist also in meinem Sinn, einen weiteren Kollegen von vor Ort dabei zu haben, um den reibungslosen Verfahrensablauf sicherstellen zu können“, sagte Strate demzufolge zu LTO.

Unüblich ist die Ernennung eines Pflichtverteidigers durch ein Gericht bei umfangreicheren Verfahren nicht. Denn wenn es zu einer Verfahrensunterbrechung über drei Wochen kommt, müsste das Verfahren neu anberaumt werden. Durch Pflichtverteidiger versuchen Gerichte unter anderem, längere Unterbrechungen zu vermeiden.

In seiner 177 Seiten umfassenden Entscheidung kam der Richter damals zu folgendem Fazit:

Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ‚Pandemie-Geschehen‘.

Strafverteidiger Strate

Vertreten wird Christian Dettmar wohl vom Strafverteidiger Gerhard Strate. Am 08.03.2023 schreibt der NDR über den Anwalt:

Seine Mandantenliste ist spektakulär: Carsten Maschmeyer, Mounir al-Motassadeq, Monika Weimar, Gustl Mollath. Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate ist der Mann für die schwierigen, die scheinbar aussichtslosen Fälle.

Schaut man sich den Fall Gustl Mollath an, den Strate wohl verteidigt hat, so sieht man, wozu dieser Staat fähig ist. Bei Strate.net wird dieser Fall im Detail erörtert.

Am 25. Januar 2023 veröffentlicht Strate wohl eine Presseerklärung zum Fall von Christian Dettmar:

Und hier offenbart sich ein grundlegendes Manko des Verfahrens: Neben den umfangreichen materiellrechtlichen Einwendungen, die gegen den Rechtsbeugungsvorwurf seitens der Verteidigung vorgebracht wurden, ignoriert sowohl das Landgericht Erfurt in seiner Entscheidung über die Zulassung der Anklage als auch das Landgericht Meiningen jetzt in seinem Beschluss über die vorläufige Dienstenthebung meines Mandanten, einen ganz wesentlichen Umstand: Sowohl die Anklage als auch der Antrag und die Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung stützen sich durchweg auf Dokumente, die weitgehend bei der Auswertung der bei meinem Mandanten sichergestellten Speichermedien gewonnen wurden. Deren beweismäßige Verwendung ist erst zulässig, wenn die darauf gesicherte Dateien durch das zuständige Gericht (in der Regel der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts) nach Anhörung des Betroffenen beschlagnahmt worden sind. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (und die des OLG Jena).“

RA Gerhard Strate

Fazit zur Einschätzung des Netzwerks KRiStA

9. Fazit 

Die Analyse hat gezeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Richter Dettmar einer eingehenden rechtlichen Prüfung nicht standhalten kann. Die Staatsanwaltschaft hat sich bemüht, eine Geschichte des Beschlusses vom 08.04.2021 zu schreiben, bei der das Handeln des verfahrensführenden Richters unter den Tatbestand des § 339 StGB subsumiert werden kann. Sie hat dabei im Ermittlungsverfahren einen beachtlichen Aufwand betrieben: Nicht nur bei Richter Dettmar, sondern auch bei den drei Sachverständigen und bei fünf Zeugen wurden Wohnungen und Diensträume durchsucht. Anschließend erfolgte eine monatelange Auswertung der sichergestellten Laptops und Telefone durch die Polizei. Das alles mit dem Ergebnis, dass Richter Dettmar ein Amtsverfahren, das vom Familiengericht initiiert werden kann und ggf. auch initiiert werden muss, selbst initiiert hat. Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest, auch wenn sie nach dieser Auffassung – örtliche Zuständigkeit vorausgesetzt – sogar ein Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen die Richter des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die die Beschlüsse vom 16. und 21.06.2021 erlassen haben, hätte einleiten müssen und ihre Kollegen von der Staatsanwaltschaft München II es schon im Juli 2021 besser wussten (s. Endnote 34). Weil sie sich ihrer Sache nicht sicher ist, wird versucht, das Ganze mit einer Reihe weiterer, kleinerer Vorwürfe aufzufüllen, die nur zeigen, dass der Staatsanwaltschaft in ihrer Fehlersuche die Tatbestandsvoraussetzungen des § 339 StGB außer Sicht geraten und auch ihre Kenntnisse im FamFG am Ende doch lückenhaft sind. 

Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. Dies muss hier nicht näher ausgeführt werden, weil es inzwischen auch von den (ehemaligen) Verfechtern der Corona-Politik nicht mehr ernsthaft in Abrede gestellt wird. Die Anklageschrift entstand nicht nur in diesem Kontext, sie ist

  • mit der unhinterfragten Annahme, dass die Corona-Maßnahmen (in der Schule) berechtigt, Maßnahmenkritik dagegen unberechtigt gewesen sei, 
  • mit der Weigerung, die Frage, ob die Maskenpflicht in der Schule möglicherweise kindeswohlgefährdend war, überhaupt zu stellen, 
  • mit der Einseitigkeit der Ermittlungen und der Einseitigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen aus den Ermittlungsergebnissen, 
  • mit ihrer Ignoranz gegenüber dem Vorbringen der Verteidigung und abweichenden Rechtsauffassungen anderer Gerichte und schließlich 
  • mit der bereitwilligen und unreflektierten Unterstellung illegitimer Motive auf Seiten von Richter Dettmar 

selbst ein Dokument dieser Zeit. 

Inzwischen hat sich die gesellschaftliche Diskussion gewandelt. Der Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Corona-Maßnahmen nach § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz hat schon in seinem Bericht vom 30.06.202244 offiziell festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar ist. Dass die Schulschließungen unnötig waren, ist inzwischen allgemeiner Konsens (während die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage der Anordnung der Präsenzpflicht in dem Beschluss vom 08.04.2021 noch mit dem Argument, dafür würden die tatsächlichen Grundlagen in dem Verfahren fehlen, zu begegnen versucht). Dass auch die Maskenpflicht in der Schule unnötig war, jedenfalls auch nach über zwei Jahren der Krise keine wissenschaftliche Evidenz für ihren epidemiologischen Nutzen gegeben ist,45 (wie das die Sachverständige Kappstein in ihrem in dem Verfahren eingeholten Gutachten bereits im April 2021 festgestellt hat), hat man zwar noch von keinem der verantwortlichen Politiker gehört. Dass ein Politiker aber gegenwärtig noch äußern könnte, er sei unverändert der Auffassung, dass die Maskenpflicht in der Schule eine richtige Maßnahme gewesen sei, erscheint inzwischen fast undenkbar. 

Die Frage ist nach alledem, ob die 2. Strafkammer des Landgerichts Erfurt bereit ist, in einen Zeittunnel zurück in das Frühjahr 2022 oder 2021 einzufahren und sich die Brille aufzusetzen, durch die die Kritiker der Corona-Maßnahmen als vom Weg der Vernunft abgekommen erscheinen, denen jederzeit Schlimmes (Rechtsbeugung!) zuzutrauen ist, oder ob sie diese Brille liegen lässt und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.

31 Antworten auf „Politische Verfolgung: Richter Dettmar wird nach Maskenurteil im April 2021 wegen Rechtsbeugung angeklagt – Staranwalt Strate verteidigt ihn!“

Wo wart Ihr alle, als mit der Straftat der Freiheitsberaubung gegen Menschen vorgegangen wurde, denen man Holocaust-Leugnung unterstellt hatte?
Hat das etwa dem Grundgesetz der Verhältnismäßigkeit genügt, mit der Straftat der Freiheitsberaubung auf eine behauptet falsche Meinung vorzugehen?

Dass es bei der Verfolgung angeblicher Holocaust-Leugner nicht bleiben würde, war doch abzusehen. Jetzt sind die nächsten dran und alle tun überrascht. Nee – es ist nicht überraschend, sondern folgerichtig.

https://taz.de/Neue-Justizministerin-in-Thueringen/!5908015/

wollte doch noch wissen wer es ist – eine dunkelhäutige Polizei-Hauptkomissarin der Grünen … Vater aus Tansania – mit keinem wirklichen Rechtsverständnis will diese Person einem ehrwürdigen und logisch handelndem Richter an den Karren fahren! Göring-Eckhardt ist hier wohl auf Liste … der Richter der das zu beurteilen hat, sollte gut über die Zukunft Deutschlands nachdenken …

Justizminister von Thüringen … alles ist gleichgeschaltet – eine große Sauerei, die weiter geht … ohne Worte – armes Deutschland –

Zu Martinas Behauptung als Rückantwort gegenüber Bine
21. April 2023 um 0:08 Uhr

„Das Kindeswohl ist aber dem Infektionsschutzgesetz untergeordnet ….

Der Schriftsteller Carl Zuckmayer hat einmal geschrieben:

„Erst kommt der Mensch, dann die Menschenordnung.“ Und mit dieser befassen Sie sich. Insofern achten Sie darauf, dass möglichst viel gesunder Menschenverstand in der Menschenordnung noch wiedererkennbar ist. Das ist ein sehr nützliches Werk.“

Hoffentlich erinnert sich das Gericht daran.
Übrigens die Angst vor Krankheit treibt ihre Blüten.
Wer wagt es heute noch eine
Mund -zu- Mund -Beatmung zu leisten?

Auch die Ärzteschaft als solche hat in diesem Kampf um Menschenrecht und Menschenachtung, um Menschenfreiheit und – Kindergesundheit längst verspielt.

Dieser deutsche Staat ist nur noch ekelhaft! Sie müssten um Gnade und flehen doch stattdessen halten sie an ihrem Unrechtsregime fest und versuchen weiterhin die Standhaften zu bestrafen. Es geht hier nur um Kontrolle und Obrigkeitshörigkeit.

Gesetzt den Fall, es würde sich herausstellen, dass Richter Dettmar sowohl in seiner Berufsausübung als auch in der Sache völlig recht hatte – was würde das denn bedeuten im Hinblick auf so viele andere Entscheidungen, die von anderen Richtern getroffen wurden? – Ein heißes Eisen. Darum geht es doch wohl.

Es war eine unglaubliche „Viecherei“, dass man Kinder stundenlang unter suerstoffreduzierende Masken steckte. Und natürlich hatte Richter Dettmer recht, dass hier eine knüppelharte Kindeswohlgefährdung vorlag. Was denn sonst? Diesem Richter, der seine menschlichen Gefühle noch nicht erfolgreich niedergeknüppelt hatte, gehören sämtliche Auszeichnungen dieser Welt. Ich ziehe den Hut vor diesem Mann. Gut, dass sich Profi Strate des Verfahrens jetzt angenommen hat. Ich wünsche den beiden, Dettmer und Strate, tonnenweise Glück. Sie werden es brauchen – in dieser durchgeknallten Welt.

Korrektur: Die Mutter hatte eben nicht geklagt, sondern beim Familiengericht eine Prüfung angeregt. Herr Dettmar hat dann selbst ermittelt. Das wird in dem KRiSta-Artikel auch erklärt. Weil Herr Dettmar selbst ermittelt hat und auch ermitteln musste, hat er auch nicht nur für die Kinder der Mutter entschieden, sondern für deren Mitschüler dazu.

Ich wünsche Richter Dettmar viel Glück!
Jemandem in der real existierenden Justiz (nach Corona) „viel Erfolg!“ zu wünschen wäre wohl unpassend, weil Erfolg implizieren würde, dass mit einem fairen Verfahren zu rechnen sei. Heutzutage braucht man erstmal viel Glück, um auf einen Richter zu treffen, der sich auf juristische Argumente (z.B. ‚uralte‘ Vorgaben des V-Gerichts) einlässt und längere Schriftsätze wirklich liest (siehe Mollath), statt sie nur zu überfliegen, um in der Urteilsbegründung wenigstens den Anschein zu erwecken, er habe sich mit den Argumenten der Verteidigung auseinander gesetzt.
Manchmal glaube ich, dass viele solange an den Rechtsstaat glauben werden, jedenfalls im Prinzip, bis der Bundestag beschließt: §999 Rechtsstaat, GG usw. sind bis auf weiteres außer Kraft gesetzt – Damit es auch noch der Letzte begreift!

Ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht.

Die Maskenpflicht ist eine Pflicht über eine leere Menge. Es gibt keine OP- oder FFP2-Masken, für die Hersteller eine Virenfilterfunktion behaupten. Gelegentlich schließen die Hersteller eine solche Filterfunktion oder auch das dauerhafte Tragen, noch dazu v
on medizinischen Laien, sogar ausdrücklich aus. Einfach in die Packungsbeilage schauen. Wenn man im Gesundheitsamt nach OP- oder FFP2-Masken mit Virenfilterfunktion fragt, erntet man Schulterzucken.

Dem Willigen ( dem Einwilligenden) geschieht kein Unrecht.
Aber die Kinder können ihre eigenen Rechte nicht wahrnehmen.

Vorwurf :Rechtsbeugung u.a. ???

affirmanti incumbit probitas:
Wer behauptet, muss auch beweisen.

Ich hatte in Österreich Verhandlung wegen Maskenverweigerung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230411_OTS0036/hilft-ein-maschendraht-gegen-mueckenstiche
Ergebnis der Verhandlung: Kein Urteil sondern Vertagung auf unbeschränkte Zeit. Ziel ist offenbar ein Urteil auf 18 Monate zu verschieben, wodurch es verjährt und die Gerichte sich die Hände in UNschuld waschen.
Eigentlich eine Bankrott-Erklärung der Justiz und des Staates.

„Weil ein Maschendraht gegen Mückenstiche ähnlich unwirksam ist wie eine Maske gegen die Corona-Infektion. Denn das Verhältnis der Größe einer Mücke zur Gitter-Öffnung in einem Maschendrahtzaun ist in etwa so groß wie das Verhältnis eines Virus zu den Löchern im Gewebe einer FFP2-Maske.“

Treffender kann der Umstand nicht beschrieben werden. Die Idee mit dem Maschendraht finde ich super.

„Eigentlich eine Bankrott-Erklärung der Justiz und des Staates.“

Österreich und Deutschland lagen da schon immer ganz beieinander.

Für die Entscheidung, ob die Maskentragepflicht zulässig ist oder nicht, ist das Amtsgericht nicht zuständig, daher der Vorwurf der Rechtsbeugung.

Das stimmt so nicht, weil der am 08.04.2021 von Christian Dettmar, Richter am Familiengericht (Amtsgericht) Weimar, erlassene Beschluss KEIN Urteil bezüglich des Maskenzwangs als solchen und als ein, über das entsprechend umformulierte IfsG, Werkzeug der globalen Mafia darstellt.

Lesen Sie hier nochmals nach:

https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Bei dem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Weimar handelte es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren angeregt hatte.
Ein solches Verfahren ist immer beim Familiengericht anhängig zu machen. Das Familiengericht wiederum ist beim Amtsgericht
.
Diese Mutter hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe.
Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Das Kindeswohl ist aber dem Infektionsschutzgesetz untergeordnet ebenso wie die Grundrechte durch das Strafrecht oder das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden können. Eltern hätten sich im Fall der Pockenimpfung oder Röntgenreihenuntersuchung auch nicht auf die Gefährdung des Kindeswohls berufen können. Beides wurde erst Mitte der 1970er Jahre abgeschafft.

Ich sehe das Problem hauptsächlich darin, dass zu viele ihr eigenes Süppchen kochten, weshalb niemals über die Maskentragepflicht dem Grunde nach entschieden wurde. Das war doch ein einziger Eiertanz auch mit den Lockdown-Maßnahmen, als beispielsweise ein Computerhändler erfolgreich klagte, weil die großen Ketten verkaufen durften und er nicht. Das Ende vom Lied: Die Maßnahmen wurden nicht aufgehoben, sondern nur verschärft, damit solche Einzelklagen zukünftig vermieden werden konnten.

Wann ging es denn jemals wirklich um das Virus bzw. um die Frage, wie man gesellschafts- und gesundheitsschädliche Maßnahmen befürworten kann, wenn der Nutzen auf reiner Spekulation, der Schaden jedoch nicht wegzudiskutieren ist? Die Pandemie und des Virus von vornherein zum Fake zu erklären bzw. sich auf die Grundrechte zu berufen, war m. E. ein glattes Eigentor, da Menschen nun einmal erkrankt und verstorben sind. Es stellt doch auch niemand die Grundrechte in Frage, wenn Passagiere auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne sind, weil Ebola ausgebrochen ist, oder ein Mörder inhaftiert wird. Doch wie kann man die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage stellen? Durch Fakten, die nicht bestritten werden können.

Sie haben noch immer nichts verstanden, weil auch Sie sich an genau den Gesetzen orientieren, die von der globalen Verbrecherclique zu deren Gunsten manipuliert und installiert wurden.

„Das Kindeswohl ist aber dem Infektionsschutzgesetz untergeordnet ebenso wie die Grundrechte durch … das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden können.“

Ganz entschieden NEIN!
Das IfsG ist ein Ermächtigungsgesetz, welches gegen grundlegende Menschenrechte verstößt.
Das Wohl eines Kindes oder eines Menschen ist keinem Gesetz unterordenbar.
Menschen sind keine Verfügungsmasse!

Dass eine Gesellschaft, der das Rückgrat gezielt abtrainiert und die mittels der verzerrten/gefälschten Definition von Solidarität und Heiapopeia, „Alles ist gut“ (🤮), wir kümmern uns für Sie und um Sie (, aber nach unseren Spielregeln) konditioniert wurde, nicht in der Lage ist, Eigenverantwortung zu übernehmen, ist kein Wunder.

Zu Ihren schiefen „Vergleichen“ wie Ebola usw.:

wer entscheidet denn, ob es Ebola ist oder nicht die Maul- und Klauenseuche oder weiß der Kuckuck was sonst?
Wer entscheidet denn, ob es überhaupt eine Seuche ist?
Wer entscheidet denn, ob es Viren gibt?

Es sind doch genau die, die die Definitionen, an denen sich in Folge entlang gehangelt und abgearbeitet wird, von etwas konstruieren und in die Welt hinausposaunen, welche selbst kurz- oder langfristig einen Nutzen für sich selbst darin sehen und/oder davon profitieren.

Das Infektionsschutzgesetz kann zur Staatswillkür führen, wie wir erlebt haben. Daher ist es um so notwendiger, dass die Instrumente, die ein „Ermächtigungsgesetz“ verhindern sollen, auch eingesetzt werden. Wir sprechen hier u. a. vom Verfassungsschutz, der die Gewaltenteilung gewährleisten soll. Seit wann darf die Opposition als „demokratiefeindlich“ in der Öffentlichkeit diskreditiert werden? Alleine diese Aussage wäre schon Grund genug für eine gerichtliche Klarstellung.

Wie stellen Sie sich eine Gesellschaft vor, in der der Sachbearbeiter programmieren lernen muss, bevor er eine Steuererklärung am PC ausfüllt?

Und wie sollte anhand von dem, was Sie hier sagen, ganz konkret die Verteidigung des betroffenen Richtes Dettmar aussehen? Es geht ja doch um dessen Leben und berufliche Zukunft und nicht um Seuchendefinitonen und Viren „an sich“. –
Das ist ja der konkrete Fall, um den es hier geht. Ein Menschleben! Dessen Anliegen sind es ja wohl wert, dass man sich mit ihnen ernsthaft beschäftigt.

Ich kann leider auf den Kommentar von „Mitleserin“ nicht mehr antworten. Was tut die „Verteidigung des Richters“ hier zur Sache? Entweder er hat seine Kompetenzen überschritten oder er hat es nicht. Wie würde denn die Gesellschaft reagieren, wenn der gleiche Richter einen Mörder trotz erwiesener Schuld nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil eine Gefängnisstrafe gegen seine Grundrechte verstoße?

Mir fällt auf, dass sowohl die Maßnahmen-Befürworter als auch die Maßnahmen-Gegner mehrheitlich nur emotional argumentieren, aber nicht sachlich. Der Verkauf von Knollenblätterpilzen kann doch nicht mit der Begründung legalisiert werden, dass Knollenblätterpilze überhaupt nicht giftig seien bzw. niemals Pilztoxine nachgewiesen werden konnten, die daher lediglich eine Erfindung der Champingnonzüchter seien, um den Absatz von Champignons zu erhöhen. Wie soll ich das Gegenteil beweisen? Muss ich erst Knollenblätterpilze essen, um das herauszufinden?

@ Martina
Von denen Rechtsstaatlichkeit zu erwarten, die die Rechte vorsätzlich abschaffen, erscheint mir ehrlich gesagt nicht so ganz logisch.

Das sogenannte Infektionsschutzgesetz ist illegal.
Es ist Kriminalität, über die Gesetz drüber geschrieben wurde.

Laut Dr. Lanka ist noch nicht mal erwiesen,dass Erkrankungen durch Infektionen übertragen werden.

Schauen wir uns das angebliche Erkältungsvirus an. Das müsste im Sommer genauso krank machen wie im Winter, denn im Wirt herrscht dieselbe Temperatur.
Interessanterweise kann man dieses Virus im Sommer einschleppen und nichts geschieht.

Man muss davon ausgehen, dass Infektionen behauptet werden, um andere Ursachen für Krankheit zu vertuschen.

Es ist für den Körper ein riesiger Unterschied, ob er die Durchschnittstemperatur von 36,5 Grad im Sommer halten muss oder im Winter. Die meiste Energie benötigt der Organismus, um Wärme zu produzieren, weshalb er im in den nasskalten Herbst-/Wintermonaten deutlich anfälliger für Infektionen ist. Die Erkältung ist ein Energieräuber.

Die Frage ist nur, wie geht eine Gesellschaft damit um? Und hier beobachte ich schon seit Jahrzehnten die fatale Tendenz, Erkältungen und grippale Infekte nicht auszukurieren, sondern stattdessen mit Medikamenten die Symptome zu bekämpfen, um den gesellschaftlichen Verpflichtungen oder Vergnügungen nachzukommen. Statt warmer Pullis werden dünne Blusen oder engsitzende Pullis angezogen, bei denen ich alleine schon beim Anblick anfange zu frieren, und sogar Frost hält einige Zeitgenossen nicht davon ab, bauchfrei durch die Straßen ziehen.

Dass eine Gesellschaft dann zum Schluss kommt, die Erkältung zur Seuche erklären zu müssen, spricht daher auch nicht für die Gefahr durch einen „neuen Virus“, sondern für die Missachtung der einfachsten Grundregeln, um das Immunsystem in seinem täglichen Abwehrkampf zu unterstützen.

Die größte Gefahr dürfte dem Organismus immer noch dadurch drohen, dass Menschen ohne triftigen Grund der Natur ins Handwerk pfuschen. Aber eher zerstören sie die Grundlage ihrer Existenz, weil sie die Grundnahrungsmittel für Industriemüll und Gift halten, als den täglichen Medikamentencocktail zu hinterfragen, um ja nicht mehr auf den Körper hören zu müssen, der immer noch am besten weiß, was ihm gut tut und was nicht.

Wenn Sie das Infektionsschutzgesetz für illegal halten, dann schütten Sie das Kind mit dem Bade aus und erreichen nur, dass die Fronten noch verhärtet werden. Durch den Veganismus werden ja auch nicht die Haltungsbedingungen von Tieren verbessert, sondern im Gegenteil nur verschlechtert.

Seuchen und gesellschaftliche Missstände haben sich seit jeher die Hand gegeben, und diese Gesellschaft hat nichts Besseres zu tun, als den Wohlstand für irrationale Ziele zu opfern.

Pockenimpfung und Röntgenreihenuntersuchen stellten beides eine gesundheitliche Schädigung der Menschen dar, genauso wie die Masernimpfunjg. Sämtliche solche „Gesetze“ sind illegal. Deren Umsetzung kann juristisch einwandfrei strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn man das Nürnberger Tribunal mit kritischer Distanz betrachten muss, in einem Punkt hatten sie definitiv Recht:

Wer kriminelles tut, wie eben Impfungen, der kann sich nicht auf Befehle, Anweisungen, Gesetze und ähnliches berufen.
Sondern der begeht vorsätzlich kriminelle Handlungen, für die er voll haftbar ist.

Die Pocken und die TBC galten aus gutem Grund als Geißeln der Menschheit. Aber auch hier muss man die gesellschaftlichen Verhältnisse sehen, unter denen diese Seuchen reiche Ernte hielten. Dass Menschen sich in Deutschland satt essen können, war bis Mitte des 20. Jh. keine Selbstverständlichkeit.

Eine Impfung gegen TBC ist immer noch umstritten, und so setzte man auf Früherkennung durch das Röntgen. In den 1970er Jahren wurden die Pockenimpfung und die Kontrollen abgeschafft. Die TBC kehrte mit dem Mauerfall nach Deutschland zurück.

Es hat doch keinen Sinn darüber zu diskutieren, ob die Maßnahmen illegal sind oder nicht. Diese Frage würde doch überhaupt keine Rolle mehr spielen, wenn auffällig viele Menschen beispielsweise wieder ernsthaft an TBC erkanken. Angst ist kein guter Ratgeber, und die Tatsache, dass bereits „Corona“ in der Lage war, die Gesellschaft zu spalten, spricht weniger für die kriminelle Energie der Regierung als der Unfähigkeit einer Gesellschaft, zwischen dem zu unterscheiden, was notwendig ist und was nicht.

Es hat niemand jemals „Corona“ bekommen. Die Ungeimpften waren genauso krank wie vorher, aber nicht mehr. Die Geimpften hatten nicht Corona, sondern Impfschäden, oder eben wie vorher auch Grippe/Erkältung, Angina und was Ärzte uns früher so erzählt hatten.

„Corona“ ist ein Synonym für die Erkältung. Nicht die „Corona-Leugner“ haben „Corona“ verharmlost, die Gesellschaft verharmlost die Erkältung, die für Immunschwache und Herzkranke noch nie harmlos war.

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