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Rechtliche Einschätzung und Leitfaden: Was tun gegen die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte wird derzeit vielfach in Artikeln aufgegriffen und kritisiert. Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux hat sich diesem Thema nun selbst angenommen und hier auf dem Blog einen Gastbeitrag veröffentkicht. In diesem Beitrag geht es weniger um die Einschätzung und Bewertung der Gefahren, sondern vielmehr um praktische Fragen und eine rechtliche Einschätzung. Dabei wird der Aspekt des derzeit schon praktizierten E-Rezept thematisiert und die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs bezüglich der elektronischen Patientenakte. Da es das Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz DigiG)) noch nicht gibt, sondern dieses derzeit als Entwurf den Verbänden im Gesundheitswesen vorliegt, ist ein Widerspruch aktuell vermutlich wenig zielführend. Im Gegenteil, dadurch könnte der Widerstand gegen die elektronische Patientenakte erstmal ausgelotet werden und die Widerspruchsrechte vielleicht beschnitten oder erschwert werden. Ihr findet in dem Beitrag aber auch, für den Fall, dass euch eure Krankenkasse irgendwann darüber informiert, ein einfaches Widerspruchsschreiben. Falls schon jemand Erfahrungen mit den E-Rezepten gesammelt hat, hinterlasst uns gerne einen Kommentar auf dem Blog dazu.

Gastbeitrag von Margot Lescaux (pensonierte Rechtsanwältin)
Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Patientenakte (ePA) rücken näher. Anmerkung des Corona-Blog Teams: vorab nochmal ein Verweis auf den ersten Beitrag zu diesem Thema hier auf dem Blog.

Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz DigiG) wurde am 13.7.2023 zwecks Anhörung an die Verbände im Gesundheitswesen geschickt. Anmerkung vom Blog-Team: der Referentenentwurf befindet sich am Ende dieses Beitrags.

Der MWGFD e.V. hat aktuell einen Artikel dazu verfasst.

Der Bayerische Facharztverband hat eine Petition initiiert, deren Zeichnungsfrist am 25.7.23 abläuft. Damit soll erreicht werden, dass anstelle der Opt-Out-Lösung für die ePA eine Opt-In-Lösung gewählt wird.

Nach der Gesetzesbegründung ist aber vor allem die bislang zögerliche Akzeptanz der Versicherten für eine freiwillige ePA der Grund für die gewählte Opt-Out-Lösung. Sh. Seite 2 B 2. Absatz.

In diesem Beitrag soll es weniger um die grundsätzlichen Fragen, weniger um die Gefahren der zunehmenden Digitalisierung und Datenspeicherung gehen, als vielmehr um praktische Fragen, die sich ergeben werden, wenn das Gesetz tatsächlich in der jetzigen Gestalt beschlossen wird und in Kraft tritt.

Das DigiG wird kein eigenständiges Gesetz sein, sondern die Regelungen werden in das bestehende SGB V integriert.

A. Zum E-Rezept

Ab dem 1.1.2024 wird es Rezepte nur noch verbindlich als elektronisches Rezept geben. Das E-Rezept ist bereits heute in § 360 SGB V geregelt. Und teilweise werden diese auch bereits ausgestellt. Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen. Z.B. Honorarkürzungen für Ärzte, die nicht nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen.

Eine Ablehnung durch die Patienten ist nicht vorgesehen; es gibt kein Widerspruchsrecht.

Der Arzt stellt das Rezept in elektronischer Form aus und übermittelt es an einen zentralen Server, von dem aus es in der Apotheke ausgelesen werden kann. Dafür benötigt die Apotheke von dem Patienten einen Zugangscode. Dieser befindet sich auf einem QR-Code, den der Arzt erstellt, wenn er das Rezept ausfertigt.

Wie kommt der Patient an den Code?

1. Man lädt sich eine App aufs Smartphone; die Praxisangestellten übertragen den Code dorthin.

2. Oder man hat eine Versichertenkarte in der Variante „NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte“. Das reicht aber nicht, man benötigt zu dieser Karte noch eine PIN. Die bekommt man von der Krankenkasse. Und zwar entweder online, wobei man dann aber die e-ID-Funktion des Personalausweises würde einsetzen müssen. Oder per Post-Ident-Verfahren. Oder persönlich in einer Geschäftsstelle der Kasse.

Dieses Prozedere zu 2. muss man auch durchlaufen, wenn man sich für die Variante 1 „App“ entscheidet. Die lässt sich nur mit der Versichertenkarte und der PIN einrichten.

3. Oder man besteht auf einem Papierausdruck, auf dem der Code steht. Das ist die analogeste aller Möglichkeiten. Darauf hat man einen Anspruch, § 360 Abs. 9 Satz 1 SGB V. Diesen Papierausdruck würde man auch einer hilfsbereiten Person übergeben können, die für einen in die Apotheke geht.

Unklar ist nach meiner Recherche noch, ob der Patient nur diesen nichtssagenden Code sehen wird, oder ob er auch sehen kann, was konkret verschrieben wurde. Einerseits heißt es in Berichten von Verbraucherschützern, die Patienten würden beklagen, dass sie nicht sehen können, was verschrieben wurde. Auf der Seite der Gematik jedoch befindet sich ein Link zu einem Muster. Dort sind auch die Namen der Medikamente sowie Einnahmevorschriften sichtbar.

Falls jemand schon konkrete Erfahrungen damit gemacht hat, könnte das ja gerne im Kommentarbereich geschildert werden.

B. Zur ePA

Ab dem 15.1.2025 soll die ePA für alle gesetzlich (!) Versicherten eingerichtet werden.

I. Was ist wichtig für diejenigen, die wissen, dass sie diese Akte auf gar keinen Fall haben wollen? Oder die sie jedenfalls nicht von Anfang an haben wollen. Ggf später, wenn sie es sich anders überlegt haben oder die Kinderkrankheiten des Verfahrens (evtl.) behoben wurden.

Sh. Seiten 26/27/28 des Entwurfes – Änderung von § 343 SGB V

Ein Widerspruch muss gegenüber der Krankenkasse erklärt werden.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt „im Benehmen“ mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Informationsmaterial für die Kassen, die dieses Material verbindlich nutzen müssen, um ihre Versicherten zu informieren. In erster Linie werden das Lobeshymnen sein, aber es muss auch über die diversen Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Es werden also alle Versicherten mehr oder weniger den gleichen Text erhalten.

Interessant ist die Formulierung „im Benehmen“. Das ist mehr als nur eine lapidare Information, aber weniger als ein Einvernehmen. So könnten z.B. Forderungen des Datenschutzbeauftragten zur einfachen Gestaltung des Widerspruchsrechtes zur Kenntnis genommen, aber nicht zwingend umgesetzt werden.

Wichtig für unsere Fragestellung ist auf Seite 26 der Punkt 41, Ziffer (1a) und dort Punkt 4.

Die Krankenkasse informiert die Versicherten, bevor sie ihnen eine ePA zur Verfügung stellt, über die Möglichkeit, der Bereitstellung zu widersprechen.

Über diese Formulierung kann man stolpern. Man kann etwas kreieren, schaffen, einrichten – und es erst dann einem anderen zur Verfügung stellen. Da die Krankenkasse bei der Einrichtung der Akte diese aber lediglich mit den administrativen persönlichen Daten befüllen darf, nicht aber schon mit irgendwelchen medizinischen Informationen, wäre das dann schlimmstenfalls ein leerer virtueller Aktendeckel, auf dem ein Name mit Geburtsdatum und Adresse drauf steht.

So scheint es aber nicht gemeint zu sein. Der Widerspruch selbst wird (sh. Seite 28 unten) nach § 344 SGB V erklärt. Aus dem dortigen Satzaufbau und der Formulierung von § 344 Abs. 1 n.F. (neue Fassung) schließe ich, dass das „Einrichten“ ein Unterpunkt des „Bereitstellens“ ist. Und das dies alles nur erfolgt, wenn man nicht widersprochen hat.

Sh. auch Seite 105 unten, 106 oben mit der Begründung zur Informationspflicht. Erst erfolgt die Information an die Versicherten. Wenn dann kein Widerspruch kommt, wird die Krankenkasse eine ePA „anlegen“.

Wie geht man nun praktisch vor?

Das Gesetz gibt es ja noch nicht. Jetzt schon zu widersprechen, macht noch nicht viel Sinn, könnte sogar schädlich sein. Eher wird durch vorzeitiges Agieren deutlich, wie groß der Widerstand sein wird. Womöglich werden dann die Widerspruchsrechte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch beschnitten oder praktisch erschwert.

Man könnte also warten, bis das Gesetz beschlossen wurde.

Man kann auch warten, bis der Info-Brief von der Krankenkasse kommt. Aber vielleicht geht der verloren, man ist krank, in Urlaub, es läuft eine Frist. Sicherer wäre also, spätestens nach Inkrafttreten des Gesetzes tätig zu werden. Ob eine Frist läuft, wie genau man das machen soll, ob es ein Formular geben wird – all das geht aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor.

Auf Seite 105 in der Begründung steht, dass das Widerspruchsverfahren einfach und barrierefrei sein muss; die Versicherten müssen elektronisch oder schriftlich widersprechen können.

Gegebenenfalls schreibt man also nach Verabschiedung des Gesetzes an seine Krankenkasse

Ich widerspreche gemäß § 343 Abs. 1a SGB V n.F. iVm § 344 Abs. 1 SGB V n.F. der

Einrichtung und Bereitstellung einer elektronischen Patientenakte für mich.

Schriftlich mit der Bitte um Bestätigung.

Will man jetzt schon widersprechen, lässt man die Paragraphen weg. Weil die entsprechenden Normen jetzt ja noch anders formuliert sind bzw. es sie so noch gar nicht gibt.

Sollte man bereits widersprochen haben oder es nach Gesetzesverkündung machen und später kommt dann noch der Infobrief, widerspricht man vorsichtshalber eben noch einmal unter Bezugnahme auf das vorherige Schreiben.

II. Was ist, wenn man diesen Zeitpunkt verpasst hat und plötzlich die Mitteilung erhält, die ePA wäre nun eingerichtet und man könne jetzt dieses oder jenes tun, um sie zu benutzen? Oder wenn man sich erst später überlegt, dass man sie doch nicht will?

Siehe Seite 29 Ziffer e) zu § 344 Abs. 3 SGB V.

Man kann noch jederzeit nach Einrichtung widersprechen. Alles, was evtl. bereits gespeichert wurde, wird gelöscht. Die komplette Akte ist vollständig zu löschen.

Aus dem nächsten Absatz 5 geht hervor, dass das auch umgekehrt geht. Vielleicht will man sie irgendwann doch, dann kann man es jederzeit verlangen.

III. Was machen diejenigen, die die Sache nicht grundsätzlich ablehnen? Die meinen, die Akte könnte evtl. den einen oder anderen sinnvollen Nutzen bieten?

Was könnte denn überhaupt sinnvoll sein? Hierzu zwei Beispiele.

1. Heute hat jeder, der mehr als drei Medikamente einnimmt, Anspruch auf einen Medikationsplan. Hat man eine ePA, dann muss (!) der Arzt einen solchen Plan in die ePA einstellen und Arzt und der Apotheker müssen diesen jederzeit auf dem neuesten Stand halten. Seite 6 zu § 31 SGB V.

Widerspruch seitens des Patienten ist möglich.

Ein solcher Plan kann sinnvoll sein – bei mehreren chronischen Erkrankungen; wenn man tüdelig wird und den Überblick verliert; wenn man alleinstehend ist und niemanden hat, der bei einem Notfall mit dem Plan in der Hand ins Krankenhaus laufen kann. Man kann aber auch das tun, was man bereits heute machen kann: keine ePA haben, sich anhand der Verordnungen selbst einen Plan erstellen und diesen papierenen Plan in die Brieftasche stecken.

2. In die ePA kann eine sog. elektronische Patientenkurzakte integriert werden. Die ist bislang in § 357 SGB V geregelt. Sie enthält Notfalldaten für die sofortige Notversorgung. Auch kann man dort hinterlegen, ob man einen Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hat. Und wo sich diese Unterlagen befinden.

Man kann aber auch das tun, was man bereits heute machen kann. Einen Zettel, ggf mit Blutgruppe, einen Organspendeausweis, eine Registrierungskarte des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer in die Brieftasche legen.

Wer also z.B. aus einem dieser Gründe doch eine ePA haben möchte, muss sich dann individuell zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten einlesen. Alles ist widerspruchsfähig, alles kann verweigert oder eingeschränkt werden. Man kann dem Speichern von Daten widersprechen, den Zugriff auf gespeicherte Daten verweigern und man kann auch Daten löschen. Details stehen auf Seite 26 Ziffer 41 zu § 343 n.F. Nur muss man dann bei jedem Arztbesuch konfliktfreudige Standhaftigkeit an den Tag legen. Hat man keine ePA, dann hat man eben keine. Da gibts dann am Tresen nicht viel zu diskutieren.

C. Die Freigabe von Daten zu Forschungszwecken

Die Übermittlung von Daten für Forschungszwecke ist bereits in § 363 SGB V geregelt. Bislang ist es freiwillig möglich für diejenigen, die jetzt schon freiwillig eine ePA haben.

Zukünftig wäre eine Übermittlung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken möglich, wenn man nicht widerspricht. Also auch insoweit eine Opt-Out-Lösung. Siehe Seite 28 Ziffer 21 uHa § 363 SGB V.

Näheres zu diesem Thema „Nutzung und Weitergabe von Daten“ soll in einem weiteren Gesetz, dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz GDNG geregelt werden. Auch dazu liegt ein erster Referentenentwurf wohl schon vor.

Hierzu ein Artikel aus Thieme kma Online.

Nicht nur sollen Daten weitergegeben werden. Kritisch ist auch zu sehen, dass Kranken- und Pflegekassen zukünftig verstärkt Zugriff haben sollen auf die medizinischen Daten und diese auswerten dürfen, um sodann individuell auf die Versicherten zuzugehen und sie auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Verbunden mit „unverbindlichen Empfehlungen“.

Von da bis zur späteren Verbindlichkeit, bis zur Leistungskürzung gegenüber denjenigen, die solche liebevoll betreuenden Schreiben ignoriert und die empfohlene Impfung oder Vorsorgeuntersuchung, die Cholesterinspiegelsenkung, die Gewichtsreduzierung oder den Fitnesskurs oder die Raucherentwöhnung dann doch nicht wahrgenommen haben, ist es nur ein kurzer Schritt.

Auch diesem Zugriff der Kassen könnte man widersprechen. Hat man eine ePA und die Informationen stehen drin – wie sicher kann man sein, dass nicht trotz Widerspruch vielleicht doch ….

Auch das ist ein weiterer Grund, der ePA kritisch und wachsam zu begegnen.

Interessant, dass es in dem Artikel von Thieme Online heißt, der ePA soll zukünftig eine zentrale Rolle zukommen, um (!) die mit dem GDNG (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) verfolgten Ziele zu erreichen. Da fragt man sich nun doch, ob es bei alledem tatsächlich um die Gesundheit der Versicherten geht, oder ob die ganzen vollmundig als vorteilhaft verkauften Nutzen der ePA nur Staffage sind, um das eigentliche Ziel zu vernebeln.

130 Antworten auf „Rechtliche Einschätzung und Leitfaden: Was tun gegen die elektronische Patientenakte (ePA)?“

Gluehwurmsagt:
30. März 2024 um 21:01 Uhr

1. Nutzung von Gesundheitsdaten:
Vorschlagstext von Frau Margot auf https://www.mwgfd.org/2024/03/ist-schutz-vor-datenweitergabe-im-gesundheitswesen-moeglich-folge-3

/“ Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten GDNG ist in Kraft getreten.

Höchst vorsorglich erkläre ich bereits jetzt Folgendes:

Ich widerspreche gemäß § 25 b Absatz 3 Satz 1 SGB V ausdrücklich jeglicher Datenverarbeitung (Auswertung von Daten und Erteilung von Hinweisen) iSv § 25 b Absatz 2 iVm § 25 b Absatz 1 SGB V.

Dieser Widerspruch gilt sowohl gegenüber der (hier Name der Krankenkasse eintragen) als auch gegenüber der angegliederten Pflegekasse.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.“/

2. elektronische Patientenakte
https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2024/03/Widerspruch-ePA-1.pdf

Update:

Margot Lescauxsagt:
30. März 2024 um 11:00 Uhr

Digitalisierung im Gesundheitswesen:

Beide Gesetze sind soeben in Kraft getreten!

Das DigiG (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen) und das GDNG (Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten), jeweils ausgefertigt am 22. März und im Bundesgesetzblatt abgedruckt am 25.März. Somit in Kraft getreten am 26. März.

Wer das abwarten wollte, bevor er Widerspruch / Widersprüche einlegt, kann loslegen.

Sevdasagt:
5. Februar 2024 um 9:33 Uhr

… und bitte denkt daran,

wer zumindest in all den Fällen die nun schon von Margot hier aufgezählt wurden – es gibt sicher noch mehr, die uns entgehen (sollen!) – jeweils einen Widerspruch einlegt, der sollte zwei Fälle im Widerspruch explizit mit erwähnen:

1. Der Widerspruch gilt über das Vertragsverhältnis hinaus
2. Im Widerspruch ausdrücklich auf die Angabe des vollen Namen des Sacharbeiters zu bestehen, der den Widerspruch bearbeitet und entschieden hat, UND (bei zwei verschiedene Personen) auch den Namen der damit beauftragten Person euch zu antworten (eventuell per Bestätigung oder mit Ablehnung, weil nicht fristgerecht bla bla bla). Sehr wichtig, besonders bei der AOK!
3. Der Widerspruch gilt über den Tod hinaus

zu 1.
Ist mir erst die Tage so peu à peu gedämmert, als mir bewusst wurde aus welchen mittlerweile vorherrschenden Taktiken der Bspw. AOK, und somit genug Grund, dass auch finanziell schwache Menschen sehr wohl doch das Vertragsverhältnis mit einer „gesetzlichen“ KK kündigen können, sprich man auch dann aus der „Armen-Kasse“ heraus kommt, obwohl man von Privatversicherer abgelehnt werden könnte / wird, und man somit angeblich nicht aus dem Armen- und Probanden-Verein heraus kommen können soll.

Wie Margot schon schrieb, so bedarf es keiner Begründung.
Wer sich den Luxus jedoch erlauben möchte, der sollte klug vorgehen und vor allem viel vom Schreibstil der Mainstream-Kritzler gelernt haben. Und ja es ist richtig, dass man keinerlei konkreten Hinweis darauf geben sollte, dass man ungeimpft ist. Im Gegenteil, Bspw. ich werde in meiner Begründung u. A. die folgend haarsträubende Entwicklung anführen:
https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/ab-1-januar-2024-digitale-impfnachweise-vor-dem-aus-das-gilt-bald-bei-corona-impfungen_id_259475916.html
Dank an Katinka! Für diesen Link und für die Sicherung des Artikels per PDF-Datei.
Für mich ist diese Entwicklung der Beweis dafür, dass der Gesetzgeber samt all seinen Handlangern (in diesem Fall die Krankenkassen & Co = Nutznieser), die Smartphone-Nutzung zum unsichsersten Terrain aller Zeiten machen wird und will, welches die Verbraucher je erlebt haben.
Ich werde mich über diese „Entwicklung“ oder über dieses unfassbare Ergebnis ( = bitte lassen Sie sich alles in das Impf-Papierheftchen übertragen, denn nur noch das Papierheft ist gültig), im Widerruf derart über diese Verarschung als Geimpfter echauffieren, so dass der Leser schwer annehmen muss ich sei geimpft. Es wird aber kein einziger Satz wirklich geben der diese Annahme tatsächlich bestätigt – das ist eben MM-„Journalismus“, über „den“ ich mich seit gut 20 Jahre aufrege, doch nun mache ich mir deren Täuschungen und Manipulationen zum Nutzen.

Ein zweites Argument für meinen Widerspruch wird sein:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite.html
Die Abschaffung aller Stromfresser, darunter eben auch Handy, Laptop, Router, PC, etc. Denn wie ihr sehen könnt gibt es in Österreich die Strompreisbremse noch das ganze Jahr 2024. Deutschland ist ein Minengebiet, nicht nur was die Stromkosten für finanziell schwache betrifft, auch was die Verbrüderung mit Kriegsführer anbelangt und damit deren angeführtes Argument in Sachen „Inflation“.

Wieso ich es vorziehe meine Widerrufe zu begründen?
Weil gerade alle finanziell schwächeren Menschen, die ja laut AOK Aussage, noch nicht einmal eine Chance haben aus der AOK heraus zu kommen, ganz sicher nicht genötigt werden können Geräte zu besitzen die ständig Strom fressen und die Kosten hoch treiben, die einem keiner bezahlt. Weder die Geräte, noch die Stromkosten – und letztlich werden die APP’s einfach gelöscht ( siehe oben T-online Artikel, und man wird wieder zur Kasse gebeten und soll bezahlen 😀 ).

Last but not least das letzte Argument:
Solange ich nicht tagelang zur besten Sendezeit der Tagesschau als Versicherungsnehmer einer Krankenkasse, in der Tagesschau vernehmen können werde, dass der Gesetzgeber die ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT ABGESCHAFFT hat, so lange hat die Krankenkasse die Finger von meinen Patientendaten zu lassen, und jegliche Weitergabe zu unterlassen!

Kennt ihr noch andere Musterschreiben zum Widerspruch an die KK bzgl. ePA?
Mir ist das von MWGFD etwas zu „heikel“, da outet man sich ja schon komplett politisch und bezogen auf Impfstatus. Ausgerechnet der Krankenkasse gegenüber? Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Antworten
Margot Lescauxsagt:
4. Februar 2024 um 19:20 Uhr

Sie müssen Ihren Widerspruch absolut überhaupt nicht begründen. Das Gesetz sieht einen Widerspruch vor, aber keinen begründeten Widerspruch. Die ganzen Argumente vorzubringen, nutzt jetzt ohnehin nichts mehr, da das Gesetz verabschiedet wurde. Das ist dann höchstens was für eine Verfassungsbeschwerde, aber nicht für ein individuelles Anschreiben an die Krankenkasse.

Meine Variante wird immer ausgefeilter. Hier mein aktueller Vorschlag:

„Das Digitalgesetz – Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – wird in Kürze in Kraft treten bzw. ist bereits in Kraft getreten.

Höchst vorsorglich erkläre ich bereits mit heutigem Schreiben Folgendes:

Ich widerspreche der Einrichtung und Bereitstellung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für mich.

Eine derartige ePA darf aufgrund meines Widerspruchs weder iSv § 344 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V n.F. eingerichtet werden. Noch darf mir eine ePA iSv § 344 Absatz 1 Satz 1 SGB V n.F. bereitgestellt werden.

Dieser Widerspruch ist daher im Rahmen von § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V n.F. als wirksamer, rechtzeitig ausgeübter Widerspruch zu beachten.

Das gilt auch für den Fall, dass ich das gesetzlich vorgesehene Informationsschreiben gemäß § 343 Absatz 1a SGB V n.F. nicht erhalten sollte und Ihnen daher ein erneuter Widerspruch gemäß § 343 Absatz 1a Satz 3 Nr. 5a SGB V n.F. innerhalb der in § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V n.F. genannten 6-Wochen-Frist nicht zugehen sollte.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.“

Der erste Satz ist bewusst unklar bzw. alternativ formuliert. Stand gestern, 3.2.24, ist es noch nicht in Kraft getreten. Es fehlt noch die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ich bin mir nicht sicher, ob man das so tagesgenau erfährt bzw. das eigene Schreiben exakt auf den Moment abstimmen kann. Außerdem treten nicht alle Bestimmungen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft. Mit der gewählten Entweder-Oder-Formulierung machen Sie nichts falsch.

Zum Nachlesen der Rechtsgrundlagen hier ab Seite 27:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/435-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Weil es hierher niemand mehr verlinkt:

Margot Lescauxsagt:
28. Januar 2024 um 22:57 Uhr

Für „Markus“ und wen’s interessiert.

Es ging Ende Dezember hier in den Kommentaren um den Musterwiderspruch gegen die ePA und ein auf der Seite vom MWGFD e.V. veröffentlichtes dazugehöriges Informationsschreiben im Rahmen der Kampagne MyDataMyChoice. Das Infoschreiben weicht an einigen Stellen vom Gesetzestext ab. So heißt es, die ePa würde bereits in 2024 eingerichtet. Weiter heißt es, es würde keine direkte Information an die Versicherten erfolgen, nur Infos auf der jeweiligen Homepage der Krankenkassen.

Ich hatte dort nachgehakt.
Ergebnis: Die Verfasser haben verschiedene Antwortschreiben der Krankenkassen ausgewertet, die diese an diejenigen Versicherten geschickt hatten, die bereits im letzten Jahr, als das Thema aufkam, widersprochen hatten. Damals wusste man noch nicht genau, ob, wann und mit welchem präzisen Wortlaut das Gesetz in Kraft treten würde. In den Antwortschreiben der Kassen war von „voraussichtlich Ende 2024“ die Rede und davon, dass man die Versicherten via Informationen auf der Homepage auf dem Laufenden halten werde. In anderen Schreiben wurde behauptet, man könne erst nach ! Anlegen der ePA widersprechen.

Der genaue Gesetzestext ist zwar nun bekannt. (Start der ePA zum 15.1.2025. Verpflichtung der Kassen, den Versicherten vor Anlage der ePA ein Informationsschreiben zuzusenden und in diesem u.a. auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen sowie eine Frist zum Widerspruch einzuräumen.) Allerdings befürchten die Verfasser des Musterschreibens, dass das gesetzlich vorgesehene Prozedere und die Fristen nicht unbedingt eingehalten werden. Ggf könnte es auch noch mal zu einer unbemerkten Gesetzesänderung kommen. Man solle also lieber vorsichtig sein und nicht auf einen korrekten Ablauf vertrauen. Höchst vorsorglich wird daher frühzeitiger Widerspruch empfohlen.

So gesehen ist die Begleitinformation zum Musterschreiben Ausdruck größtmöglicher Vorsicht. Es entpricht also im Ergebnis, wenn auch nicht in der Begründung, dem, was ich in meinem letzten Kommentar zu dem Thema auch empfohlen habe. Beizeiten – zB nach Inkrafttreten des Digitalgesetzes, widersprechen. Nach Erhalt des Infoschreibens von der Kasse (wenn es denn kommt) vorsorglich noch mal widersprechen. Kommt es nicht, nachhaken, nachfragen, widersprechen.
Antworten
„C“-Stuss-Gegnersagt:
29. Januar 2024 um 7:32 Uhr

„… nach Inkrafttreten des Digitalgesetzes, widersprechen. …“
Wann tritt das „Digitalgesetz in der BRD in Kraft?
Antworten
Margot Lescauxsagt:
29. Januar 2024 um 23:04 Uhr

Es ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat befasst sich noch damit.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0001-0100/0004-24.html

Hier in dieser Fassung steht ganz am Schluß auf Seite 72, wann welcher Artikel in Kraft treten wird. Also grundsätzlich tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, vorbehaltlich diverser Artikel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Ich guck mir das noch mal in Ruhe an. Wenn die uns interessierenden Artikel diejenigen sind, die erst zum 15. Januar 2025 in Kraft treten, meine ich aber mit rechtzeitigem Widerspruch nicht den 15.1.25, sondern den Zeitpunkt, an dem das Gesetz als Ganzes verkündet wird.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0001-0100/4-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Antworten
Brigitte Breidenbachsagt:
29. Januar 2024 um 14:07 Uhr

@Margot Lescaux 28. Januar 2024 um 22:57 Uhr
„Für „Markus“ und wen’s interessiert.“

Es interessiert SEHR – ganz herzlichen Dank dafür!!
Antworten
Katinka R. aus dem Ostensagt:
29. Januar 2024 um 22:33 Uhr

So wie ich den derzeitig verfügbaren Text zum Gesetz verstehe, „bestimmt“ (bzw. authorisiert) der Patient, ob ein Befund etc. in die Akte darf oder nicht (klar, die Bequemlichkeit wird bei vielen siegen).
„Schlimmstenfalls“ verweigere ich als Patient konsequent die Befüllung der ePA und sie bleibt ein leerer virtueller Aktendeckel, das wäre doch auch eine Möglichkeit?
Am Besten verhindere ich natürlich schon die Aktenanlage, das ist mein Ziel!
Völlig außen vor blieb in den Überlegungen hier die ePA für Minderjährige (ab wann darf ein Kind das selber bestimmen wie z.B. bei der Corona-Spritze schon eingeführt) und für Menschen, wo Betreuer das entscheiden!
Antworten
Margot Lescauxsagt:
30. Januar 2024 um 0:02 Uhr

Ich meine, mit 16 Jahren. Steht irgendwo in dem Wust von Text drin. Heut abend schau ich nimmer nei.
Antworten
carstensagt:
30. Januar 2024 um 2:48 Uhr

Jein – da die EPa spätestens im übernächsten Schritt zur Abrechnung und zur kontrolle der Abrechnung herhalten soll …….. werden spätestens dann durch Gesetz ALLE Daten da landen und „auf dem Papier“ ( ja ich weiß digital ) können Sie dann durch abfassen all Ihrer anderen Daten die Ihr Rechner beim Surfen von sich gibt, nur noch die Anzeige bei Ihrem Arzt beeinflussen – sofern da kein Konflikt besteht und er wegen „“dem Recht auf Gesundheit““ zugriff auf alle Daten bekommen muß um z.B. Medikamentierungen abzugleichen oder so ……. natürlich nur ein Vorwand damit der Arzt in der Praxisangezeigt bekommt „“da ist noch mehr aber das wird Ihnen aktuell nicht angezeigt““

Nun da die EPa schon in der Grundfüllung mehr als ein leerer Aktendeckel ist – sehe ich das als schwaches Argument ……… und alles was Sie mit Ihrer Pin aus der Anzeige nehmen ist drinne und bleibt drinne – es wird nur „“Ihrem““ Arzt nicht angezeigt – dem der die Datenbank kauft / Hackt / oder zur Forschung geschenkt bekommt wird ALLES angezeigt – natürlich anonymisiert ( wers glaubt ) Alter / Wohnort / Arzt / Medikamente ( also eRezept abgleich) Geschlecht / Vorgeschichte ( auch von Familienangehörigen / Haushaltsmitgliedern etc. epp.) müssen sein, denn sonst bringen die Daten nicht genug – „“““““““und wir wollen doch schließlich die perfekte Überwachung „“““““

Also nicht in kleinen Schritten abdrängen lassen sondern spätestens „“““JETZT““““ ausbrechen ……. Verweigern und jeden Arzt der mehr als die Abrechnung mit der Krankenkasse macht – wegen verletzen der ärztlichen Schweigepflicht anzeigen ………

Und natürlich das Kreuz bei der nächsten Wahl richtig setzen ……..
Antworten
Margot Lescauxsagt:
30. Januar 2024 um 10:41 Uhr

In der verlinkten Drucksache auf Seite 21 zu Nummer 43.

§ 341 Absatz 1 Satz 4 SGB V n.F. wird lauten:

„Die Versicherten- und Widerspruchsrechte im Hinblick auf die elektronische Patientenakte nach
Satz 1 können ab Vollendung des 15. Lebensjahres ausgeübt werden.“
Antworten
Margot Lescauxsagt:
29. Januar 2024 um 23:58 Uhr

Noch mal zu der Frage der Fristen und wann das Gesetz in Kraft tritt. Sh. auch meine Antwort an C-Stuss-Gegner hier im Strang.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0001-0100/4-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Das vorbereitende Prozedere gemäß § 343 SGB V n.F. – Krankenkasse muss ein Infoschreiben an Versicherte schicken und u.a. auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen – ist auf Seite 27 unter Art. 1 Nummer 45 beschrieben.

Art. 1 Nummer 45 ist auf Seite 72 „Artikel 9 Inkrafttreten“ nicht gesondert erwähnt. D.h., diese Regelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das wiederum heißt: Das Infoschreiben selbst, nach dessen Erhalt man dann widersprechen kann, kann jederzeit nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt zu Hause im Briefkasten liegen.

Mein Rat: Auch, wer schon vorher bereits widersprochen hat oder es jetzt demnächst macht, bevor er diesen Brief hat, sollte es nach Erhalt des Briefes aber auf jeden Fall noch mal machen. Doppelt gemoppelt. Sonst wird Widerspruch 1 womöglich nicht akzeptiert, weil zu früh. Und Widerspruch 2 wird versäumt, weil man denkt, man hat schon.

Weiter im Gesetzestext:
§ 344, der besagt, dass die Krankenkassen eine ePA bereitstellen, wenn der Versicherte nicht nach Erhalt der Information (sh. oben) binnen 6 Wochen widersprochen hat, steht in Art. 1 Nummer 46 b. Diese Nummer 46 ist auf Seite 72 in Art. 9 unter Absatz (3) aufgeführt und tritt nach diesem Absatz (3) somit erst am 15. Januar 2025 in Kraft.

Fazit: Wenn die KK’en sich an die gesetzliche Vorgehensweise und die Fristen halten, wird die ePA nicht vor dem 15.1.2025 bereitgestellt werden. Widersprochen werden muss vorher.

Wer alles verpennt oder sich erst später besinnt, kann auch hinterher noch jederzeit widersprechen. Aber dann ist die Akte angelegt. Ja okay, sie muss wieder gelöscht werden. Aber wenn so Daten erst einmal rumkursieren….

Was macht Ihr denn jetzt? Heute steht bei mir im Kalender: Vorsichtshalber Widerspruch verschicken.

Aber wenn es wirklich noch nicht nötig ist, finde ich das Argument überzeugend, hier lieber vorab nicht zu viel Anhaltspunkte zu liefern, wer und wie viele Menschen widersprechen werden.

Öfter bereits diskutierter Punkt, ich weiß, trotzdem aktuelle Meinungen hierzu?

Aktueller Kommentar hierzu in Rubrik „Leser für Leser“:

Margot Lescauxsagt:
29. Dezember 2023 um 14:56 Uhr

Kommt drauf an und sicher ist sicher.

Keiner weiß, wann die Kassen das gesetzlich vorgesehene Informationsschreiben, nach dessen Erhalt man widersprechen kann, an die Versicherten abschicken. Teilweise kursiert jetzt sogar das Gerücht, ein solches Schreiben solle es gar nicht geben, die Kassen würden nur auf ihren Webseiten informieren. Da habe ich schon hinterhergehakt, um das aufzuklären. Im Gesetzesentwurf steht es eindeutig anders.

Nach derzeitiger Planung muss sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen, könne das aber nicht vor Februar machen, so dass das Gesetz demzufolge auch erst frühestens im Februar in Kraft treten könne.

Gehen wir mal davon aus, die Info über das Informationsschreiben stimmt und das wird irgendwann abgeschickt. Es kann in der Post verlorengehen / Sie sind auf einer längeren Reise / Sie liegen mit wer weiß was im Krankenhaus – die Frist verstreicht. Ich kann Ihnen auch nicht garantieren, dass ein Widerspruch, der jetzt schon oder zB nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Kasse erreicht, tatsächlich als solcher gewertet und berücksichtigt wird. Oder ob man erst das Schreiben erhalten haben muss. Aber immerhin ist er dann schon mal in der Welt. Bringt also vielleicht nichts, kann aber. Und wenn Sie das Infoschreiben bekommen, widersprechen Sie noch mal. Und wenn Sie es nicht bekommen und es ist aber schon die Rede davon, dass andere es haben, haken Sie nach, widersprechen Sie spätestens dann. Zur Not widersprechen Sie doppelt und dreifach.

Jetzt könnte man wild herumspekulieren.
Der X hat schon frühzeitig widersprochen – bekommt der das Infoschreiben überhaupt noch? Und hinterher wird dann behauptet, muss wohl vom X verschlampt worden sein und nun er hätte die Frist versäumt. Ich sag mal so – man kann sich auch unnötig verrückt machen. Ich gehe davon aus, dass die Kassen dieses Infoschreiben so wunderbar ausformulieren werden, dass sie hoffen, jeden von den Segnungen der ePA überzeugen zu können – vielleicht sogar die, die bereits vorher widersprochen haben. Die Chance werden sich die Kassen nicht nehmen lassen.

Die einzige Gefahr, die ich jetzt noch sehe, ist die, dass jemand, der vorher widersprochen hat, es nach Erhalt des Schreibens nicht nochmal macht und dass es dann heißt, der alte Widerspruch giltet nicht.

Machen Sie es einfach. Es frisst kein Brot, nur eine Briefmarke.

Ein Gegenaspekt: Im Juli hatte ich noch davon abgeraten, bereits da zu widersprechen. Aus Befürchtung, dass die Widerspruchsmöglichkeit für alle noch weiter eingeschränkt wird als vorgesehen, wenn sich viele Leute bei den Kassen melden. Nun ist das Gesetz mit Opt-Out-Lösung beschlossen, aber es ist eben noch nicht in Kraft. Muss man jetzt noch befürchten, dass sogleich Änderungen beschlossen werden? Wenn nein – wer garantiert uns, dass Änderungen nicht später, in ein, zwei Jahren eingeführt werden? Keiner.
Oder noch schlimmer – besteht die Gefahr, dass rückwirkend eine Ausschlussfrist eingeführt wird? Normalerweise würde ich sagen, es ist unmöglich, eine Ausschlussfrist festzusetzen für einen Zeitpunkt vor Inkrafttreten eines Gesetzes für Regelungen wie eine ePA, die da noch gar nicht galten. Aber was ist heute schon normal. Falls eine derartige Ungeheuerlichkeit doch noch reingeschrieben werden sollte – dann haben Sie rechtzeitig widersprochen.

So, jetzt sind, wie ich befürchte , alle „Klarheiten“ beseitigt.
Ich geh im Zweifel auf Nummer sicher und widerspreche eher zweimal. Nutzen muss es nicht zwangsläufig, aber es kann. Schaden kann es m.E. jetzt nicht mehr. Wenn die uns schaden wollen (jegliche Widerspruchsmöglichkeit wieder rausstreichen) werden die es ohnehin versuchen.

Ich habe heute bei der Techniker Krankenkasse Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte unter allen rechtlichen Bedingungen eingelegt.

Außerdem habe ich klar gestellt, dass ich einen individuellen Kassenvertrag haben will, damit ich offen kriminelle Behandlungen wie Organtransplantation, Chemotherapie, Impfungen, Kronen und Brücken nicht mehr bezahlen muss.

Darüber hinaus habe ich gefordert, disziplinarrechtliche Schritte einzuleiten gegen Leute, die für Organspende werben. Notfalls müssen solche Leute entlassen werden.

„Von da bis zur späteren Verbindlichkeit, bis zur Leistungskürzung gegenüber denjenigen, die solche liebevoll betreuenden Schreiben ignoriert und die empfohlene Impfung oder Vorsorgeuntersuchung, die Cholesterinspiegelsenkung, die Gewichtsreduzierung oder den Fitnesskurs oder die Raucherentwöhnung dann doch nicht wahrgenommen haben, ist es nur ein kurzer Schritt.“

„Impfung oder Vorsorgeuntersuchung, die Cholesterinspiegelsenkung“ sind alles gesundheitsschädigende Maßnahmen.

Wichtig wäre für mich, dass ich Behandlungen, die ich für falsch halte, nicht mehr mit finanzieren muss:
– Organtransplantationen mit Organen von tatsächlich oder angeblich Toten
– Chemotherapie
– Genitaloperationen am intersexuellen Genitale und passende Gonadektomien und deren Folgebehandlungen im Kindesalter
– Cholesterinsenkung
– Blutdrucksenker-Medikamente als Dauerbehandlung
– Krebsvorsorge ohne klinischen Anlass
– Impfungen – immunisieren nicht – reine Gesundheitsschädigung
– Antidepressiva
– Zahnimplantate
– Wurzelbehandlungen an Zähnen
– Kariesbohrerei mit Füllungen
– Kronen und Brücken auf dem Gebiss – was für unglaublicher Pfusch !

Liste nicht vollständig – dürfte aber bereits einiges an Kosten ersparen.

Besonders herausragend sind die zwei in Deutschland von den Kassen bezahlten Gebärmutter Transplantationen zzgl Medikamente, künstliche Befruchtung, evtl Schädigung beim Kind und künftige nicht absehbare Folgen bei den Frauen…

Und da ist nix lebensverlängernd oder so. Schließlich lebt jeder zweite Mensch ohne Uterus – nennt sich Mann.

Hallo Sabrina,
ich kann den Widerspruch bezüglich der Mitfinanzierung der ersten von dir genannten Therapien verstehen, bei Antidepressiva weis ich, dass sie oft zu schnell verordnet werden, aber in einigen Fällen wirklich notwendig sind, doch was spricht aus deiner Sicht gegen die Zahnbehandlungen !?
Danke für Rückmeldung
LG LuCiaS

Ich bin in vielen Punkten (Spiegelstriche) Ihrer Ansicht, mich würde sehr interessieren, wie Sie Ihre Haltung begründen oder ob es mehr einem Bauchgefühl entspricht.
Bei Karies wiederum würde mich sehr interessieren, welche Alternative Sie sehen, oder haben Sie einfach selbst das Glück, kaum Karies zu haben?
Eine separate, rudimentäre, Krankenversicherung wünsche ich mir schon lange – vergeblich.

„1. Man lädt sich eine App aufs Smartphone; die Praxisangestellten übertragen den Code dorthin.

2. Oder man hat eine Versichertenkarte in der Variante „NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte“. Das reicht aber nicht, man benötigt zu dieser Karte noch eine PIN. Die bekommt man von der Krankenkasse. Und zwar entweder online, wobei man dann aber die e-ID-Funktion des Personalausweises würde einsetzen müssen. Oder per Post-Ident-Verfahren. Oder persönlich in einer Geschäftsstelle der Kasse.“

Ich nenne das schlicht: Organisierte Kriminalität.

Es ist der Versuch, uns über gesundheitliche Probleme in ihre Überwachungssysteme. zu zwingen.

Das gilt jetzt erstmal nur für gesetzlich Versicherte, wenn ich das richtig sehe? Zumindest nach allem, was ich finden konnte, ist das E-Rezept bei privat Versicherten eine Kann-Sache. Korrekt?

(Auch GKV-Versicherte lassen sich ab und an mal Privatrezepte ausstellen, und mir wäre diese Info sehr wichtig.)

Sieht so aus. Der Gesetzesentwurf und auch die Regelungen im SGB V betreffen gesetzlich Versicherte. Somit gilt erst einmal für diese dann die Pflicht (abwählbar bei der ePA).

Die privaten Krankenversicherer arbeiten aber fleißig daran, ihren Versicherten ebenfalls digitale Anwendungen „zur Verfügung zu stellen“, mit denen die Versicherten sowohl E-Rezepte erhalten und einlösen können als auch eine Art elektronische Akte nutzen könnten. Zwei Artikel hierzu zum Einlesen. Der erste ist schon etwas älter, vom letzten Jahr.

https://www.privat-patienten.de/arzneien-und-hilfsmittel/default-339afe6458433f385fab5206cb4105ec/

https://www.med2day.com/e-rezept-privatpatienten/

Wenn aber die privaten Kassen jede für sich an einer Anwendung arbeitet und die nach und nach eingeführt werden, bedeutet das, dass ein privat Versicherter diese dann nutzen kann, aber nicht nutzen muss. Jedenfalls nicht aus Sicht des Gesetzgebers.

Es wird auch weiterhin Rezeptformulare geben. Für den Fall, dass die Technik spinnt. Oder dass ein privat Versicherter nicht mitmacht. Oder dass jemand, der an sich gesetzlich versichert ist, ein Privatrezept haben möchte. Das müsste demnach auch weiter möglich sein.

Ich habe vor einigen Monaten einen Artikel gelesen (den ich jetzt nicht wiederfinde). Die Privaten KV-Gesellschaften sind verärgert darüber, dass die gesetzliche Pflichtregelung nicht auch für ihre eigene Klientel gilt. Die Argumentation ging so: soundsoviel Prozent der Menschen in Deutschland sind privat versichert. Wenn auch für diese die Pflicht gelten würde, würde das bedeuten, dass auch deren Daten an Forschungsgesellschaften und andere Begünstigte fließen würden. Das würde aber einen derart erheblichen Datenpool ausmachen, dass es dann nur angemessen wäre, wenn auch die PKV’en zum Kreis der berechtigten Empfänger dieses Datenschatzes gehören würden. MaW: die sind wild auf die Daten und werfen deshalb ihre Klientel den Datensammlern zum Fraß vor. Anders kann man es nicht ausdrücken.

Ich nehme mal an, dadurch, dass sie auf eigene Faust derartige Systeme entwickeln, wollen sie Fakten
schaffen.

Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Bis auf weiteres sollte das möglich sein.

„Somit gilt erst einmal für diese dann die Pflicht“

Sie tun immer so, als sei das Recht.

Das ist aber nicht Recht, sondern Kriminalität.
Ich sehe mich gar nicht verpflichtet, sondern genötigt, kriminelle Handlungen gegen mich erdulden zu müssen.

Sie halten offensichtlich alles für Recht, sobald Gesetz drüber steht.

Wenn die eine Impf-„Pflicht“ einführen, dann halten Sie das wahrscheinlich auch für „Recht“, obwohl es das per se nicht ist und nicht sein kann.

näheres weiss ich nicht … und es wird auch vermieden darüber zu sprechen – wie zu alten ddr zeiten … jedenfalls haben die nichts gutes im sinn

Ich möchte auf einen Punkt in dem Text zurückkommen und etwas ergänzen.. Es geht um die missverständliche Formulierung im Gesetzesentwurf, ob die Krankenkasse erst „einrichtet“ und dann „bereitstellt“, oder ob nur eingerichtet wird, wenn der Patient dem „Bereitstellen“ nicht widersprochen hat.

Angenommen, man verpasst den Zeitpunkt, rechtzeitig dem „Einrichten und Bereitstellen“ – so, wie es oben steht – zu widersprechen. Die Krankenkasse wird sie dann „einrichten“. Als nächstes muss die Krankenkasse „die ePA“ , also die eingerichtete, auch mit allen bei ihr vorliegenden Gesundheitsdaten / Daten über in Anspruch genommene Leistungen befüllen.

Fraglich, ob bzw. wieviel Zeit zwischen diesen beiden Schritten liegt. Ist es nur eine juristische Sekunde, ein Knopfdruck, oder sind es hintereinandergeschaltete Schritte, die auch zeitlich auseinanderliegen können.

Das klingt jetzt wie Haarspalterei. Aber troztzdem. Ich kann als KK nur etwas in „die ePA“ einstellen, wenn es „die ePA“ bereits gibt. Also sind das zwei Schritte. Aber die können ggf in Sekundenabständen erfolgen.

Deshab ist es wichtig, rechtzeitig, also auf jeden Fall noch vor Ende 2024, dem „Einrichten und Bereitstellen“ zu widersprechen.

Wer sie trotz alledem doch haben möchte, aber diesem Befüllen mit allen bei der KK bereits vorliegenden Altdaten widersprechen möchte, muss dies rechtzeitig gesondert tun.

Die Frage ist, ob der Widerspruch überhaupt relevant ist.
Die Praxis wird doch sein, dass man diese Akte einrichtet – faktisch existiert diese bereits mit Daten – und nach Widerspruch lediglich in der Kommunikation mit dem Widersprechenden den Anschein erweckt, es existiere eine solche Akte nicht.

ich habe die Tage bei meiner Hausärztin angerufen, wollte einen Überweisungschein zugeschickt bekommen: die Telefondame antwortete „wir verschicken per Post keine Überweisungsscheine, aus Datenschutzgründen, den müssen Sie sich schon selbst abholen“. Aber die Praxis ist zugepflastert mit Werbung für die EPA :o)))) ich glaub, ich such mir n neuen Hausarzt….

@margot l.
organspendeausweis kann ich nur empfehlen wegzuschmeissen. das ist keine organspende mehr sondern ein ausweiden des körpers inklusive augen, haut etc. alles was verwertet werden kann wird auch gemacht und zu höchstpreisen verkauft. wenn man das geld wenigstens den erben hinterlassen würde – aber nein – in der urkaine werden die babies weg gekauft für 1000 € und gehen dann in den organhandel – alles eine riesen sauerei und während wir uns über die e-akte ärgern, geht die phädo-szene weiter unerschrocken vor unseren augen weiter in richtung kinder-sex und anfassen im unterricht und kiga vor. einfach unglaublich ! bei uncutnews gibts da auch noch was nachzulesen und zu hören …
dennoch. danke für ihr mühe … und aufklärung !

Es wird völlig legal mit Gewebe gehandelt, gilt als „Arzneimittel“ – Haut, Augenhornhaut, Herzklappen – bringt im Idealfall eine Viertelmillion Dollar. Das einzige pro ist dass man richtig sterben darf, bei optimaler Lagerung ist man noch 14 Tage „nützlich“.

Hirntod ist für mich nicht tot – immerhin kann man noch locker ein Kind austragen und per Kaiserschnitt entbinden, Fieber haben, Haare wachsen, Menstruation. Das Herz schlägt ohne technische Unterstützung. Und die ungleich Behandlung macht es auch nicht besser – OP und Medikamente pro Jahr jeweils im 6 Stellingen Bereich und überall Kürzungen und steigende Zuzahlungen. Für mich sind 70 Euro für eine Gleitsichtbrille viel Geld, ansonsten ist meine Welt zwar bunt aber lesen welcher Bus gerade kommt ohne Brille unmöglich. Da bin ich genauso hilflos wie blinde. Also nein danke noch nie nen Ausweis gehabt oder sonstige Unterstützung von mir.

Ich stimme Ihnen zu. Entweder man ist tot oder lebendig. Ebenso wie es nicht „ein bisschen schwanger“ gibt, ist „hirn“tot nicht tot. Ich habe diesen Zustand vor Jahren bei meinem Vater erlebt. Er hatte noch Empfindungen. Selbst meiner seinerzeit fast 94-jährigen Mutter wurde gegen Ende ihres Lebens erklärt, dass ein hohes Alter kein Hindernis sei, mit einer Organspende „nach dem Tod Gutes zu tun“. Beispielsweise kann Gewebe auch von hoch betagten Menschen noch für medizinische Zwecke verwendet werden. Gutes tun heißt diesbezüglich also, den Handel mit menschlichen Teilen zu unterstützen. NACH dem Tod setzen aber Prozesse ein, die eine Verwendung unmöglich machen. Somit ist ein Hirntoter nur „fast tot“, wird zur Erhaltung der wichtigsten Funktionen bis zur Organentnahme an Maschinen angeschlossen. Einer Organspende habe ich bei meinen Eltern nicht zugestimmt und meinen eigenen Ausweis mit einem klaren NEIN versehen.

Abgesehen davon hat das Ganze auch ethische Gründe. Ich teile die Meinung meines Vaters, nicht mit einem Spenderorgan leben zu wollen.

Mit einem „Spenderorgan“ kann man schlicht nicht leben, weil es vom Körper als fremd erkannt und abgestoßen wird.

Außerdem sind Leute auf der Warteliste welche, die nicht wissen wollen, ob die Menschen zum Zwecke der Organentnahme ermordet werden.
Wer sich auf die Warteliste setzen lässt,, hat sich selbst entmenschlicht.

Was auf der Warteliste steht ist Abschaum.

Wir könnten nicht mal Nachwuchs bekommen, der hat auch 50% DNA vom Vater und wird damit als fremd erkannt und abgestoßen.

Zu diesem Zweck produziert die Plazenta Immunsuppressiva – clever eingerichtet von der Natur. Und man versucht wenn diese Organe nicht mehr benötigt werden Medikamente für trsnsplantierte daraus herzustellen.

Der Hirntod wird nicht diagnostiziert.
Es sind Koma-Patienten, die ermordet werden.

ERMORDET !

Die Bundesärztekammer hat sich dazu einen Katalog von Prüfungen ausgedacht, die den Hirntod nicht beweisen. Es geht einfach darum, eine Rechtfertigung für die Organentnahme zu schaffen.

Die Kritierien sind nach dem Muster gestrickt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz der Raststätte steht, dann ist der Motor kaputt. Weil – wenn der Motor kaputt ist, dann fährt es nicht.

Die angeblich Hirntoten werden mit Narkosemittel abgefüllt – gerade weil das Gehirn nicht tot ist !
Die machen Bewegungen mit dem Skelett, den Armen, die nur über das Gehirn möglich sind. Die haben Schmerzempfindungen, die ohne das Gehirn nicht möglich sind – deshalb die Narkose.

Hätten die Juristen in Deutschland eine Ausbildung, dann würden diese Leute, die Hirntod „diagnostizieren“, die Menschen ausweiden und auch die Transplantateure konsequent wegen Mordes in besonders schwerem Fall verfolgt werden.
Aber es sind Pfeifen, unsere Juristen. Nichtmal dann wenn es um das Töten von Menschen geht, machen die sich selbst kundig, sondern lassen aufgrund von Gutachten das Morden geschehen.

Wieder hat man ein Stöckchen gefunden, über welches man uns empört springen lässt!?

Die „elektronische Akte“ gibt es doch bereits – zwar nicht zentral – aber bei den Krankenversicherungen. Und die haben auch so ihre Ideen …

GKV Spitzenverband – Stand 06.04.2023

„Zukünftig sollen Gesundheitsdaten für die Forschung besser verfügbar sein. Dazu werden die den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten der gesundheitlichen Versorgung in einem Forschungsdatenzentrum (FDZ) bereitgestellt.

Die Nutzung der Daten ist nur für bestimmte, am Allgemeinwohl orientierten Zwecken möglich und ist Forschungseinrichtungen, Krankenkassen, Verbänden, Politik und Ministerien vorbehalten. Das Ziel ist, auf Basis von Datenanalysen und der dabei gewonnenen Erkenntnisse die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Aufgrund der großen Datenmengen können dabei bspw. neuere Methoden wie maschinelles Lernen zum Einsatz kommen.

… Auch Daten der elektronischen Patientenakte von Versicherten, die diese gemäß § 363 Abs. 1 SGB V freigeben, sollen zukünftig an das FDZ weitergeleitet werden können.

Das FDZ (Forschungsdatenzentrum) stellt sicher, dass die dahinterstehenden Versicherten und Leistungserbringer nicht identifiziert werden.

… Zur Stärkung des Schutzes der Versichertendaten wird zusätzlich eine Vertrauensstelle einbezogen und die Versichertendaten werden bereits in der Krankenkasse pseudonymisiert.“

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/forschung_modellvorhaben/gesundheitsdaten/f_gesundheitsdaten.jsp

Wie man sieht ist für den Datenschutz bestens vorgesorgt …

„Die Funktion der Vertrauensstelle wird vom Robert Koch-Institut wahrgenommen.“

Gibt es eigentlich die Datenschutzbehörden und ihre Beauftragten noch – oder wurden die allesamt von der „Pandemie“ dahingerafft!?

Der Patient war schon immer gläsern! Jetzt darf er es auch offiziell erfahren!

Das „maschinelle Lernen“ dürfte wohl noch die einzige Chance darstellen, dem zunehmenden Gesundheitsrisiko aus Polypharmazie und Übermedikation Herr zu werden!

Und ist der „Querdenkende Bürger“ nicht „frei-willig“ – gibt es halt die Daten von der KV! Für’s Allgemeinwohl – klar doch!

Wenn ich mich richtig erinnere, ist ein Datenschutzbeauftragter (des Bundes? eines Landes?) dagegen Sturm gelaufen, aber ohne Erfolg.
Er hat darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied zwischen Anonymisierung und lediglich Pseudonymisierung gibt.
Pseudonymisierung sei hier vorgesehen, und die schütze die Identität der Patienten nicht.
Ich glaube, dabei handelt es sich dann um so Scherze wie „wir verwenden den Anfang des Vornamens und den Anfang des Nachnamens und schreiben dann noch das Geburtsjahr hintendran“.

Ich habe mich immer gefragt, wie denn hier jetzt der Stand sei. Das war doch das, was der gute Herr Spahn uns noch zum Abschied eingebrockt hatte, oder?

@ Anonym

Danke für den Hinweis – dann macht auch folgende Aussage Sinn.

„Auch Daten der elektronischen Patientenakte von Versicherten, die diese gemäß § 363 Abs. 1 SGB V freigeben, sollen zukünftig an das FDZ weitergeleitet werden können.“

Letztlich müssten man dann die eAkte-Daten ja mit den FDZ Daten verknüpfen können! Anonym geht das nicht – da könnte es Mehrfachnennungen geben.

„Um die Daten bereitstellen zu können, werden sie vom GKV-Spitzenverband gemäß § 303b SGB V einmal jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen eingesammelt und qualitätsgesichert. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung der Daten an das FDZ, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist.“

Die „Qualitätssicherung“ durch den GKV-Spitzenverband – oder eher Kontrolle und Schutz vor unliebsamen Ergebnissen!?

Warum wohl wird die „Vertrauensstelle“ nicht bei einer Datenschutzbehörde eingerichtet!

Gerade der GKV- Spitzenverband hatte – und hat – die interessanten Daten zu Corona und vielen Behadlungen, die niemals „neutralen Studien“ unterzogen wurden. Lesenswert. dazu …

„Prof. Dr. Michael Bauer, CSCC-Sprecher und Intensivmediziner: „Nur weil eine Therapie plausibel erscheint, ist sie nicht zwingend richtig und hilfreich.

… Wir sind dem BMBF sehr dankbar, dass wir die Mittel für unsere Arbeiten erhalten haben. Für die Industrie kommen solche Studien oft nicht infrage, weil nicht unbedingt ein neues Produkt entsteht, sondern im Gegenteil womöglich auf den Einsatz eines Medikaments verzichtet wird. Für die einzelnen Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt aber sind die Studien ganz wichtig, denn es wird nicht nur Schaden verhindert, sondern es können teilweise hohe Kosten für unwirksame Behandlungen eingespart werden. Beispiel CandiSep: Jede vorbeugende und, wie sich in der Studie herausstellte, leider unwirksame Behandlung mit Antimykotika kostet rund 2.000 Euro und wird oft über viele Tage angewendet. Und es gibt viele weitere Beispiele, wo zurzeit in gutem Glauben oder bei den Antimykotika sogar aufgrund einer Leitlinienempfehlung, aber eben nicht auf der Basis von wissenschaftlichem Nachweis unwirksame oder sogar schädliche Therapien eingesetzt werden.“

https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/unwirksame-therapien-vermeiden-versorgung-verbessern-16355.php

Wäre es nicht gerade die Pflicht eines GKV-Spitzenverbandes solche Forschung, im Interesse seiner Mitglieder, zu unterstützen!? Scheinbar interessiert es dort aber niemanden! Denn auch sie leben in – und vor allem – von dieser kranken Gesellschaft!

Danke für Ihren Beitrag.

Ich frage mich bei manchen Artikelschreibern und manchen Kommentatoren immer wieder, ob die jahrzenhtelang geschlafen haben.

Sehr geehrte Frau Lescaux, ich warte immer auf Ihre sachlichen Beiträge. Auch für diesen erhellenden Beitrag vielen Dank. Ich habe schon einige Erfahrung mit der Ablehnung der eGK (elektronische Gesundheitskarte), deren Einführung ja der Einstieg zum gläsernen Patienten war. Es gestaltet sich als sehr UNBEQUEM, wenn man nicht mitmacht. Sehr Ähnlich wird es mit der ePA sein. Ja, man kann sich verteidigen und Ihre praktischen Tipps dazu sind Gold wert. Ich hoffe auf mehr davon in Zukunft. Aber liebe Mitleser, es wird sehr mühselig überhaupt eine anständige medizinische Versorgung zu bekommen! Das Argument :“Ich geh nie zum Arzt, also stört es mich nicht“ ist eine Art verharmlosender Sebstbetrug. Werfen Sie bitte Ihre Bequemlichkeit über Bord und wahren Sie Ihre Rechte! Ernsthaft krank, verunfallt kann jedermann jederzeit werden. Man sollte sich nicht in Sicherheit wägen. Ohne eGK seit Jahren durch die Lande zu ziehen, fühlt sich sehr einsam und „ungeimpft“ an. Aggression in Arztpraxen, Behandlungsverweigerung in Notdienst und bei Facharztterminen, auf die man Monate gewartet hat, sind normal. Bei jeder Berührung mit dem Gesundheitssystem weiß man nicht, ob man endlich Hilfe bekommt oder nicht. Beschwerden nutzlos, weil „Ja dann holen Sie sich doch endlich die Karte“. Hier wird wieder der Zwang zur Freiwilligkeit ausgeübt. Es könnte doch sooo bequem sein…alle anderen machen es doch. Solcher Zwang wird besonders gern gegen „Schwache“ ausgeübt: Kranke, Arme, Alte, die dann wirklich leiden.( Widerlich.) Freiheitliche Grundrechte einzufordern IST unbequem. Auf diesen Gegenwind muss man sich einstellen, wenn man Privatheit, Freiheit und Arztgeheimnis schätzt. Man suche sich (mühsam) einen Hausarzt, der die Ersatzabrechung ohne eGK macht und sich nicht weigert, wie die anderen. (Das wird für die ePA genauso sein.) Man bestehe auf analoge Bescheinigungen (mühsam). Man ertrage die Schikanen der KK, die keine korrekte Ersatzbescheinigung ausgibt.Usw. usf.. Und wenn man schon ein Smartphone hat, dann aber bitte mit „Administratorrechten“ und ohne Google&Co (Handy ist dann geroutet mit einem Custom-ROM und alternativen bzw. KONTROLLIERTEN Apps versehen.) Man telefoniert immer mit unterdrückter Nummer, verweigert den Ausweis mit ID-Funktion und Fingerabdruck. Es gibt viele Möglichkeiten NICHT mitzumachen. Nicht bequem. Je mehr Sandkörner aber im Getriebe sind, umso besser für die freiheitlichen Grundrechte. Mit freundlichem Gruß.

„Ersatzabrechnung“? Sie bekommen dann vom Arzt eine Rechnung direkt, die Sie ihm bezahlen müssen? Und dann? Erstattet die Kasse Ihnen das so ohne weiteres?

Ausweis mit ID-funktion und Fingeradbruck. Bekommen Sie dann überhaupt noch einen Ausweis? Zu dem Thema Fingerabdrücke habe ich hier zwei aktuelle Artikel gefunden. Aber die kennen Sie ja sicher schon. digitalcourage.de kennen Sie dann bestimmt auch schon, so standhaft, wie Sie unterwegs sind. Es gibt da aktuell ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Man lernt immer noch dazu. Danke für diesen interessanten Einblick.

https://posteo.de/news/urteil-beh%C3%B6rde-muss-personalausweis-ohne-fingerabdruck-ausstellen

https://digitalcourage.de/blog/2023/lueckenhafte-schlussantraege

Sehr geehrte Frau Lescaux,
Es gibt ein „Ersatzverfahren“ für die Abrechnung der GKV, für den Fall, daß keine eGK eingelesen werden kann (z.B. bei notärztlichem Hausbesuch oder wenn die Karte defekt ist). Damit wird ganz normal mit der GKV abgerechnet, keine Privatrechnung o.ä.. Dies ist in den Bestimmungen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) nachzulesen. Die GKVn streuen alle Jahre wieder, daß das Ersatzverfahren abgeschafft wurde. Auf diese Falschinformation stößt man in den Praxen „Das geht nicht mehr“). Schön, wenn man dann einen aktuellen Ausdruck von der Seite der KBV dabei hat, ABER: Allein die (falsche) Ansage in der Praxis in Zweifel zu ziehen, ist solch ein Sakrileg, daß die Behandlung trotzdem verweigert wird. Außerdem bekommt man von seiner GKV (bequem übers Internet) nur eine allgemeine Versicherungsbescheinigung, mit der man zwar den Versicherungsschutz nachweisen kann, der aber entscheidende Nummern für die Abrechungen gerade nicht enthält.
All das ist UNBEQUEM. Das sorgt für Ärger in der Arztpraxis. Eine echte, die Karte ersetzende, Bescheinigung erhält bei der KV nur, wer einmal eine eGK hatte (dann online) oder persönlich zur Zweigstelle der KV dackelt. Und, kein Scherz, diese holde Ersatzbescheinigung gilt noch nicht mal für das ganze Quartal.Es nützt also nicht viel, im Recht zu sein, wenn der andere es verweigert.

Nocheinmal zur Verdeutlichung: Die ePA wäre ohne die eGK nicht möglich, weil sie die Tür zur Digitalisierung und damit zur Aushölung des Arztgeheimnisses erst möglich machte. Vorher war alles analog. Laut der gesetzlichen Bestimmungen ist niemand verpflichtet eine eGK zu besitzen. Die Freiwilligkeit dazu wird durch Hürdenlauf erzwungen s.o.. Das ist Absicht und das wird sich bei der ePA wiederholen!
Die Einspeisung der Daten in die ePA ist (laut Gesetzesentwurf z.Z., auf der WDR-Seite gelesen) nur mit Legitimation des Patienten vermittels einer Smartphone-App möglich. Das Thema Handy ist also sehr wichtig zur Umsetzung, wie bei den Corona-Regeln!
Anders als bei der eGK sieht es mit dem Personalausweis aus, den MUSS man haben. Meines Wissens ist der Stand aber immer noch so, daß man ihn nicht immer bei sich tragen muss (eine Kopie z.B. für Autofahrer würde reichen -> damit nicht digital auslesbar!).
Ja ich verfolge die Entwicklung bzgl. Perso auch bei Ditalcourage. Den Posteoartikel kannte ich noch nicht. Vielen Dank, Frau Lescaux.
Lösungen für die Perso-Problematik habe ich natürlich nicht. Das ist ein großes Thema, wie die EPA. Mein Ausweis ohne eID, ohne Fingerabdrücke, hält noch ein paar Jahre. Ich weiß nur, daß meine Fingerabdrücke keiner hat und keiner kriegt. Früher nannte man das ,was jetzt normal werden soll „erkennungsdienstliche Behandlung“ bei Kapitalverbrechen. Ich bin kein Verbrecher.
Zur Absicherung gegen die ePA könnte auch die Patientenverfügung ein weiteres Mal hilfreich sein. Die Karte zum Nachweis der Patverfü kann man auch im Notafll immer im Portemonnaie haben.
Achja: Und selbst wer 10 Smartphones hat… kann immer noch schlicht behaupten, er hätte keins. „Ja, aber Sie telefonieren doch gerade?“ „Ja, ohne Internetanschluss, nur GSM.“ (Ich bitte die Länge meines Kommentars zu entschuldigen. Normalerweise kommentiere ich nicht.)
Mit freundlichem Gruß.

Ist doch schön, dass Sie so ausführlich kommentieren. Ist ja hier nicht telegram, wo die Leute meist nur einen einzigen Satz rausplotzen.
Sie nehmen ja ganz schön was auf sich.
Erst wurde man beim Beantragen des Perso gefragt, ob man die ID will. Dann gab es eine Gesetzesänderung; seitdem ist sie automatisch aktiviert. Man kann bzw. konnte aber bei Abholung widersprechen, dann wurde sie deaktiviert. So einen haben wir auch noch. Das scheint auch heute noch zu gehen. Wenn man herumgoogelt, finden sich immer nur Beiträge dazu im Zusammenhang mit Diebstahl oder Verlust. Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 PAusweisG scheint das immer noch zu gehen, auch, wenn er nicht weg ist. Jedenfalls kann man das tel. bei einer Sperrhotline machen. Dass daraufhin auch der Ausweis selbst als verloren oder gestohlen gilt, also gesperrt wird, steht da so nicht.

Ja, mit der ePA wird es ähnlich werden. Sie werden in den Praxen und Krankenhäusern die Leute anlügen und zermürben.

Ich geh nie zum Arzt, weil ich keinem Arzt großartig vertraue! Alle Ärzte sind Erpressbar und werden es auch dank eines Gesundheitsministers, der jegliche Realität verloren hat. Was in Deutschland abläuft, ist die abschaffung der Medizinschen Versorgung für Bürger aber Erhaltung der Versorgung für gutsituierte Personenkreise! Mag sein, das die kleine schreiberlinge wie ich mit Recht das Vertrauen verloren haben, aber das erst, seit die Corona-Lüge in anderen Ländern bereits aufgeflogen ist und in Europa immer noch versucht wird, diese Gen-Suppe in Menschen zu pressen! Hat man bei solchen Verhältnissen wirklich noch Vertrauen zu Ärzten, die eine Spritze setzen wollen? Man weiß doch nicht einmal mehr, was man bekommt! Das Vertrauen in diese Regierungen seit Corona beginn ist da, weil die lügen oben gehalten werden! Statt Aufarbeitung gibt es Diktatur und Zensur!

„Aber liebe Mitleser, es wird sehr mühselig überhaupt eine anständige medizinische Versorgung zu bekommen!“

Entschuldigung – haben Sie die letzten dreißig Jahre geschlafen?

Es gab in dieser BRD noch NIE eine „anständige medizinische Versorgung“ – noch nie !!!

Ich bin systematisch und vorsätzlich falsch diagnostiziert und behandelt worden.
Da wurde ich als Zwitter einfach als „transsexuell“ diagnostiziert, obwohl hormonell und genetisch als auch klinisch nachgewiesen ist, dass die angeblich „transsexuellen“ Zwitter sind.
Die falsche Diagnose diente der Aufzwingung entsprechender medizinisch falscher Behandlungen, die wiederum ihrerseits in sich selbst nicht dem medizinischen Standard entsprachen, sondern diesen vorsätzlich verletzten.
Mit Zahnbohrerei wurde mein Gebiss ruiniert.
Mit Impfungen wurden mir Gifte wie Aluminiumhydroxid in den Körper gespritzt.
Der Einbringung eines künstlichen Kreuzbandes ins Knie bin ich nur entgangen, weil ich die Narkoserisiken scheute. Auch da wurde ich nicht aufgeklärt, was für ein unsäglicher Pfusch das ist (Fremdkörper, der bekämpft wird und zudem nicht lange hält).

Contergan, Lipobay, Pandemrix-Schweinegrippe-Impfung, Leukotomien – alles vergessen?

Begreifen Sie nicht, dass die Masse der Ärzte und Psychologen krimineller Abschaum ist und der seriöse Fachmann eher die Ausnahme?

Wie lange wollen Sie diesen Scharlatanen noch hinterher rennen?

Ich sage ja nicht, dass man nicht manchmal einen Arzt braucht. Deswegen sollte man aber nicht die Augen vor der Realität dieses Pfuscher-Milieus verschließen.

Wenn eine Gesellschaft erst einmal in allem was sie macht überwacht wird, dann kann man gezielter gegen diese Gesellschaft arbeiten! Wer bestimmte Medikamente braucht, wird erpressbar, wenn er nicht mit den Regeln der Korrumpierten Pharma mitheult. Die ePA ist der ideale Weg, die Bedürfnisse der Patienten zu erkennen und sie davon abhängig zu machen! Danach kann die eigentliche Lüge, neue Medikamente zu testen beginnen. Die Pharma ist zur Giftkammer der Welt mutiert und das dürfte mit der ePA nur noch besser gehen. Ich habe meiner Kasse mitgeteilt, das ich diese ePA ablehne und dies bestätigt bekommen! Seltsamerweise habe ich dann Umfragen über meine Ernährung und Medikamenteneinnahme erhalten, von einer Uni aus Deutschland! Es wird alles getan, um die Menschen auszuspionieren!

Die Übergriffigkeit des Staates kennt keine Grenzen mehr. Der Staat greift in die intimsten Bereiche des Menschen ein. Er sammelt Daten, um letztendlich Macht über Menschen auszuüben. Dem gegenüber steht die Bequemlichkeit des Menschen. Wir wissen, dass die digitale Technik zum Missbrauch einlädt, vielleicht gerade deshalb dafür erfunden wurde. Gleichzeitig hat die Digitaltechnik einen gewissen Suchtfaktor. Über die Gründe, weshalb das so ist, darf spekuliert werden. Wer sich mit Funkfrequenzen auskennt, der ahnt vielleicht, in welchen Bereich hier gedacht werden muss. Insofern sollten wir mit der Digitaltechnik sehr sorgsam umgehen, wenn möglich auf sie verzichten, denn der Feind hört immer mit. Wer eine gesunde Psychohygiene hat mit dem festen Willen, diese beizubehalten, der schafft das auch. Die ePA ist nur ein kleiner Teilbereich. Die dicke Nuss kommt noch, nämlich das digitale Geld/Währung mit der einhergehenden Abschaffung des Bargeldes und der Verchippung des Menschen. Da gibt es dann keinen Widerspruch mehr. Wer da nicht mit macht, der hat kein Geld mehr. Keiner entkommt. Ein jeder genieße die letzten schönen Sommertage. Der Herbst wird windig.

Wir wissen, dass die digitale Technik zum Missbrauch einlädt, vielleicht gerade deshalb dafür erfunden wurde.“

Ich kann Sie beruhigen. Die digitale Technik gab es schon zu Zeiten von Konrad Zuse.

„Gleichzeitig hat die Digitaltechnik einen gewissen Suchtfaktor.“

Am besten mieten Sie sich ein Zimmer, schreiben „Institut“ dran und nennen sich Prof. für Digitalsucht. Lassen Sie sich aber nicht beim CDs hören erwischen oder bei der Nutzung digitaler Landkarten.

„Über die Gründe, weshalb das so ist, darf spekuliert werden.“

Sehr intelligenter Satz. Da wäre ich nie drauf gekommen.

„Wer sich mit Funkfrequenzen auskennt, der ahnt vielleicht, in welchen Bereich hier gedacht werden muss.“

Ich kenne mich mit Funkfrequenzen aus. Das ist aber schnurz. Entscheidend sind die Frequenzen, mit denen unser Körper arbeitet – und dass diese nicht durch Funkfrequenzen gestört werden.

„Insofern sollten wir mit der Digitaltechnik sehr sorgsam umgehen, wenn möglich auf sie verzichten, denn der Feind hört immer mit.“

Der Feind hört nicht immer mit. Man kann tatsächlich den Taschenrechner – hab zwei davon rumliegen – oder CD-Player – auch den auf dem SmartComputer – nutzen, ohne dass jemand mithört.

„Wer eine gesunde Psychohygiene hat mit dem festen Willen, diese beizubehalten, der schafft das auch.“

Selbstverständlich habe ich KEINE GESUNDE PSYCHOHYGIENE.
Schon solche Begriffe rufen bei mir Ekel hervor.
Wer bestimmt denn, was gesunde Psychohygiene ist? Da sind wir doch mittendrin bei der Nazi-Gesundheitspolitik. Auch wenn die Nazis nicht jedes Verbrechen begangen haben, das man ihnen andichtet, so gibt es genug Schweinereien dieser Regierung, dass man so was auf gar keinen Fall wiederhaben wollen sollte.

Mit Verlaub – aber das klingt alles ein wenig, als wenn Sie von einem V-Mann geführt werden.

Was würden wir hier nur ohne den klaren Kopf und die unermüdliche Kämpfernatur von Frau Lescaux machen. Meinen liebsten Dank an dieser Stelle einmal wieder dafür, dass Sie hier was die Gesetzeslage angeht so gut es geht eine schützende Hand über uns halten, indem Sie uns so genau und auch praxis-orientiert informieren.

In einer faktischen Diktatur, die sich Demokratie nennt, wo das Recht zu Unrecht geworden ist, ist der Einspruch gegen die ePA ein Kampf gegen Windmühlen. Der Kommunismus wird zwar gescholten, dennoch dient das chinesische Sozialkreditsystem, das Totalüberwachungssystem, als großes Vorbild. Noch nie war die Überwachung so einfach wie im digitalen Zeitalter. Was machbar ist, wird genutzt. Das Sozialkreditsystem wird kommen. Viele Daten muss der Staat gar nicht mehr abgreifen, diese werden ja freiwillig auf Instagram usw. gepostet oder bei Telefongesprächen mit dem Smartphone in aller Öffentlichkeit laut hörbar hinausposaunt. Die Überraschung ist dann groß, wenn das Bankkonto plötzlich gesperrt, oder der Reisepass ungültig ist, oder im schlimmsten Fall, wenn schwarze Männer vor der Türe stehen. Die einzige Möglichkeit bestünde darin, sich der Handlanger des Bösen zu entledigen. Wer kann, der sollte auf Arztbesuche verzichten. Die beste Apotheke ist immer noch die Natur. Früher gehörte zu jedem Haus ein Holunderbusch. Ein Smartphone nutze ich ebenfalls nicht. Das benutzen nur Dumme, die sich nicht organisieren können. Der Preis ist mir zu hoch. Wer dieses nutzt, der büßt dafür seine Freiheit ein. Auf meine Freiheit verzichte ich nicht. Jeder hat die freie Wahl, Freiheit oder Sklaventum.

Die Menschen der jungen UdSSR haben recht schnell begriffen, daß
– Wohnungen gebaut werden damit Menschen wohnen können und nicht der Profite wegen,
– Lebensmittel nicht der Profite wegen prodiziert werden sondern damit Menschen was zu Essen haben,
– Kleidung produziert wird damit Menschen was zum Anziehen haben usw.

Genau deswegen war die Oktoberrevolution so erfolgreich! Das heißt daß sich die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise unverzüglich und für jeden sofort spürbar auswirkt und nicht erst Jahre später! Und wenn wir heute was tun wollen, dann müssen wir genau DAS! ersteinmal den Menschen begreiflich machen, vor Allem denen die trotz Coronazirkus immer noch glauben daß sie hier im Kapitalismus mit Heizung, Lebensmitteln, Strom und Wasser usw. und auch gesundheitlich versorgt werden!

MFG

@Erfurt, der Kommunismus ist der bessere Kapitalismus? Auf die Erfahrungen freue ich mich schon, denn die dürfen wir bald alle machen. Das Sozialkreditsystem und das digitale Zentralbankgeld stehen kurz vor der Einführung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dann immer noch so begeistert sein werden, wenn Sie die Oktoberrevolution gewissermaßen live erleben dürfen. Die Wirklichkeit und die Nostalgie passen meist nicht zusammen. Was ist an der der ePA so lustig, die im gleichen Duktus daherkommt? Wie wollen Sie das dem Heer der faulen Migranten begreiflich machen, dass sie zum Allgemeinwohl beitragen müssen?

Hallo Herr Graf, auch in der Entwicklung menschlicher Gesellschaften gibt es Gesetzmäßigkeiten. Egal ob Sie das wollen oder nicht, mit der die wir jetzt haben hat die Menschheit keine Zukunft. Schönen Sonntag!

@Erfurt, da stimme ich Ihnen gerne zu. Mit der Gesellschaft, die wir jetzt haben, hat die Menschheit keine Zukunft, denn es fehlt ein entscheidender Baustein, nämlich der Eckstein. Der Eckstein heißt Gott. Sie sehen, wie weit die Menschheit ohne Gott gekommen ist, nämlich an den Rand der Selbstzerstörung. In einem Punkt widerspreche ich Ihnen. Bei einem Menschen, der frei entscheiden kann, gibt es keine Gesetzmäßigkeit. Das wäre unlogisch, obwohl sich der Mensch gleichwohl an Gesetze zu halten hat. Gesetze dienen nur für eine Ordnung des Überganges. Unser Leben gleicht einem Wohnzelt, das jederzeit abgebrochen werden kann, um Platz zu machen für ein nicht von Händen erbautem ewigen Haus. Das ist die Zukunft. Das ist die stille Sehnsucht, nach der wir seufzen. In diesem Sinne auch Ihnen einen schönen geruhsamen gesegneten Sonntag.

@Sabrina, ich verstehe Ihre Kritik nicht. Leben Sie auf einem anderen Planeten? Sie kritisieren eine bestimmte Wortwahl und haben dabei das große Ganze, den Zusammenhang, aus den Augen verloren. Weiter oben bezeichnen Sie Ärzte und Psychologen in Ihrer Rage als „kriminellen Abschaum“. Ist das auch ein „Offenbarungseid“?

Biologie ist auf Effizienz ausgerichtet.

Das heißt in der Regel, dass man sich in der Praxis nicht mit Dingen befasst, die einen nicht berühren.
Das Gehirn schmeißt Dinge, die wir nicht benötigen sofort wieder raus. Deswegen muss man diese Sachen aus der Schule wiederholen, damit das nicht geschieht.

Gleiches gilt für die Physis. Wenn man keinen Sport treibt, dann verliert man die entsprechenden körperlichen Fähigkeiten. Was der Körper nicht braucht, stößt er ab. So haben wir als Spezies Mensch beispielsweise die Fähigkeit, mit den Füßen zu greifen oder Zehen eiinzeln zu bewegen, weitgehend verloren.

Fordern wir unseren Körper und unseren Geist nicht, degenerieren wir.
Das ist die Kehrseite der von der Biologie angestrebten Effizienz.

Wenn Migranten faul sind, dann ist das gut und richtig, dann sind sie psychisch gesund.

Das Problem sind immer die Fleißigen, die immer voll dabei sind, die nicht innehalten, die nichts überprüfen, die immer mitmachen und ganz vorn dabei sind – natürlich nicht in der Regierung aber auf der Vorarbeiter Position.

Ich halte für den richtigen Weg, sich einerseits körperlich und geistig zu fordern, um die Rückentwicklung des Körpers inklusive Gehirn zu verhindern, andererseits ist Faulheit wichtig, um zu regenerieren und Innezuhalten.

Die Hauptkritik an Ihrer Äußerung ist aber,
dass derjenige, der anderen Faulheit vorwirft in Wahrheit der Auffassung ist, diese anderen hätten Ihm einen Nutzen zu bringen.

Da sind wir schon mittendrin bei Arbeit macht frei.

Es ist schon ein Problem, wenn immer weniger Menschen für immer weniger Geld eine Arbeit verrichten müssen, ohne die zwar eine Gesellschaft keinen Bestand haben würde, aber zum Schaden noch den Spott einer Gesellschaft heben, die sie mit den Worten: „Augen auf bei der Berufwahl“ geradezu verhöhnt und für sich selbst in Anspruch nimmt, nicht arbeiten zu müssen, da sie dies als „Ausbeutung“ bezeichnet. Schon in den 1970er Jahren durften gemeinnützige Arbeiten abegelehnt werden, da sich diese nicht mit der Kaste des Einwanderers vereinbaren ließ.

Die größten Ausbeuter sind doch diejenigen, die auf Kosten der Menschen leben, ohne die die Infrastruktur zusammenbrechen würde. Sie überlassen es anderen, ihre Scheiße zu entsorgen, aber heulen über die Kaffepflücker in Brasilien und Afrika. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Nicht notwendig ist es hingegen, den Müll auf die Straße zu schmeißen, weil „die ja dafür bezahlt werden, ihn aufzuheben.“ Und das finden offensichtlich alle gut, und anstatt das Wegwerfen von Plastik anzuprangern, werden Geschäfte an den Pranger gestellt, die Plastikverpackungen anbieten. aber seit wann fliegen Plastikbehältnisse von alleine durch die Gegend?

Ich kenne keinen, der sich nichts Besseres vorstellen könnte, als eine Arbeit zu verrichten, die keinen Spaß macht, jedoch notwendig ist. Aber da unliebsame Arbeit auch immer mehr an Ansehen in der Gesellschaft verliert, werden auch keine Anstrengungen mehr unternommen, diese Arbeiten zumindest zu erleichtern. Der Massenviehzucht liegt doch das gleiche Problem zu Grunde: Wenn die Viehzucht als solche abgelehnt wird, obwohl es Utopie ist, ohne diese auszukommen, wird die Anstrengung nur noch in sinnlose „Alternativen“ gesteckt, anstatt wieder zu einer Landwirtschaft zurückzukehren, die ein in sich geschlossenes Ökosystem war, in dem alles gebraucht und verwertet wurde. Der Rückgang von Insekten und Vögeln ist zwangsläufig auch eine Folge des dramatischen Rückgangs der gemischten Landwirtschaft, da sie eine wichtige Ernährungsgrundlange bildete. Die Konzentration auf einige wenige Betriebe hingegen, die ein Maximum an Leistung erbringen müssen, wird immer auf Kosten von Mensch und Tier gehen – ja auch der Menschen. Aber die Arbeitsbedingungen interessieren die Solidaritätsheuchler natürlich nicht bzw. nehmen diese nur zum Anlass, gegen die „Ausbeuter“ zu wettern, die sich dumm und dusselig verdienen würden. Diese engstirnige Denke ist nicht mehr zum Aushalten!

Dass Tiere und Kinder nicht mehr zur Arbeit eingesetzt werden müssen, verdanken wir nicht Marx, sondern den enormen technischen Fortschritten, die ohne die Industrialisierung niemals möglich gewesen wären.

@ Martina

so isses.

Und wenn dann die Grünen davon Schwafeln, dass es doch genug Menschen gebe, die sie für ihre Sinnlos-Projekte arbeiten lassen können, dann geht mir das Messer in der Tasche für soviel Menschenverachtung auf.

Als wenn Menschen zum Zwecke der Selbstbefriedigung arbeiten würden und nicht, um die notwendigen Lebensgrundlagen zu erarbeiten.

Ihr Wissen über den „Kommunismus“ – wobei Sie noch nicht mal schreiben, wie Sie ihn definiereren – haben Sie woher?

Vermutlich von ARDundZDF.

Das mit den Medikamenten ist ein Skandal.
Also diese e-Rezept-Pflicht.

Glücklicherweise nehme ich derzeit keine Medikamente ein. Sollte ich doch einmal welche benötigen (ich stehe ihnen ohnehin sehr ablehnend gegenüber), werde ich mir gut überlegen, ob ich das über die Krankenkasse abrechnen lasse.
Aber wahrscheinlich könnte ich nicht einmal bei Selbstzahlung das Medikament in der Apotheke ohne e-Rezept erhalten? Ist ja in der Regel rezeptpflichtig…

Danke für diese rechtliche Aufklärung an dieser Stelle.
Ich hatte, wie vermutlich etliche hier, bereits vor Monaten einen Widerspruch an meine KK geschickt und auch eine Antwort in etwa der Form ‚Da bisher noch nicht Gesetz, kommt der Widerspruch derzeit nicht zum Tragen. Wir kommen auf Sie zu, wenn es spruchreif ist.‘
Wir müssen es also weiter beobachten.
Ich habe mit wischfesten Stift auf meiner KK-Karte notiert:
Keine ePA!
Außerdem auch noch:
Keine Organspende!
JEDER Notarzt fragt – auch bei einem Notfalleinsatz – irgendwann nach der KK-Karte, selbst erlebt.
Auch im KH bei der Notaufnahme suchen notfalls die Schwestern danach.

Des Weiteren vielleicht interessant:
Als gesetzlich Versicherter hat man Anspruch auf die „Patientenquittung“. Eigentlich sofort NACH der Behandlung in der Praxis, KOSTENLOS!
Ich habe das einige Male angesprochen, in EINER Facharztpraxis haben die das tatsächlich hinbekommen! Die Schwester mußte sich zwar auch erstmal damit befassen (ich war, wie so oft die Erste, die danach fragt), aber dann: ganz einwandfrei!
Streßfreier geht die Anfrage über die eigene KK, einfach anrufen und die Patientenquittung (das wird inzwischen für die letzten Jahre aufgelistet) erbitten, gibt es über die ambulanten Behandlungen, die stationären, die Verschreibungen …
Die KK fordert das dann wohl auch an (also direkt sehen können die das nicht), das ist die berühmt-berüchtigte Blackbox mit den Vergütungen; die KK weißt es nicht, der Arzt erfährt erst mit dem Erhalt der Vergütung, was er nun wirklich verdient hat und der Dritte im Bunde, der verteilt, erfährt von den Anderen auch nicht wirklich was!
DIESE Schieflage macht Mißbrauch erst möglich!
So war es möglich, daß eine von mir ausgewählte eventuelle neue Hausärztin, die KEINEN Handschlag an mir gemacht hat, mich noch nicht mal gesehen hat (einzig die Anmeldekraft hat meine Karte durchs Lesegerät gezogen – ich habe dann doch einen anderen Hausarzt gewählt), die Quartalspauschale für meine hausärztliche Betreuung abrechnen konnte!
Beschwerde bei der KK nutzt gar nichts: ‚Abgerechnet ist abgerechnet.‘

Das ist ja interessant. Ich hab grad gefunden, dass man sich an eine „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beim GKV-Spitzenverband“ wenden könnte, wenn man Abrechnungsfehler entdeckt.
Noch interessanter ist aber sicher, dass Sie dann auch die Diagnosen und die ICD-Codes sehen müssten, stimmt das? Dann würde man ja sehen, ob einem was angedichtet wurde und man eine Krankheit „hat“, von der man gar nichts wusste. Die dem Arzt aber evtl. höhere Honorare ermöglicht.

Ja, Sie sehen dort die Diagnosen und die Codes.
Auch die Vergütung des Arztes, die er erhalten hat!
Grundlage für den Anspruch auf die Patientenquittung ist SGB V, § 305 (aus der Erinnerung).
Ist bloß den Ärzten kaum bekannt, die fallen beim Nachfragen aus allen Wolken:-)
Wenn ICH Arzt wäre, würde ich viel mehr damit arbeiten, würde den Patienten das im Wartezimmer vorstellen und dazu gleich erklären, was alles von der Vergütung bezahlt werden muß (Miete, Strom, Weiterbildung, Gehälter der Angestellten, aktuelle medizinische Gerätschaften).
Ist ja beileibe nicht so, daß der Arzt wirklich für patientenorientierte Arbeit immer ordentlich vergütet wird; wenn ich da so an meine „Fragestunden“ denke, ich fordere die Mediziner.
Wenn ICH in der Politik was zu sagen hätte, würde ich sogar noch weiter gehen: JEDER Patient (auch und gerade die gesetzlich Versicherten) müßte vorm Verlassen der Praxis die durchgeführte Behandlung (mit Details) bestätigen und die Bezahlung durch seine KK sozusagen „freigeben“. Mißbrauch ginge dann natürlich immer noch, kriminelle Energie findet immer einen Weg, aber vielleicht würde dann auch für Otto Normalo mehr ein Bewußtsein entstehen für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung.

So ein Modell gab es mal, dass man die Abrechnung bekam und gegenprüfen sollte. Das war im Interesse der KK, um den Betrug aufzudecken. Ich erinnere mich, dass da skandalös hohe Betrugsquoten rauskamen, das bei Patienten immer beliebter wurde und dann abgeschafft wurde!
Ich fragte schon sehr oft hier und da nach, weil ich nämlich genau so etwas wollte, und es hieß nun sogar immer, es sei den Krankenkassen jetzt VERBOTEN, mir die Auskunft zu erteilen, was mich jedes Mal echt erzürnte.
Anscheinend stimmte diese (weit verbreitete) Info so aber dann ja gar nicht.

Ich bin mir sicher, dass mein Arzt betrügt. Er hat am Tag mindetens 300 „Patienten“ allein für Krankschreibungen, aber die meisten haben den Arzt noch nie in Person gesehen. Er wird da schon immer fleißig was abrechnen.
Und was soll man dann tun, es steht ja dann Aussaage gegen Aussage: „Sie haben vor 5 Jahren mir ein chronisches Rückenleiden angedichtet, mich 14-tägig abgerechnet, obwohl ich nur einmal eine Krankschreibung für die Arbeit wollte und dann das ganze Quartal nicht mehr da war“?!
So ungefähr stelle ich mir das vor.

Die Patientenquittung können Sie bei Ihrer KK anfordern. Das sind dann etliche Blätter mit den (bis dahin) von den Behandlern eingereichten Abrechnungen (der letzten Jahre).
Ich fordere meist einmal im Jahr an.
Mein derzeitiger HA rechnet fair ab (vielleicht sollte ich dem mal Tipps für mehr geben 😉 ?).
Die bisherige Hausärztin hat da „besser“ verdient.
Zahnärztin war auch fair, ebenso die Orthopädin.
Die war im Übrigen ganz entsetzt, daß der Patient „Das“ erfährt!
Warum eigentlich? ICH zahle das selber über meine GKV-Beiträge (über den AG) wie jeder Privatversicherte, und da hat sie ja auch kein Problem damit. Und die Arbeitgeberbeiträge zahle ich letztendlich auch mit meiner Arbeitskraft, der AG bringt die nicht von zu Hause aus der Schmuckschatulle mit!
Müßte man (ich, wir alle) den lieben Ärzten regelmäßig viel deutlicher machen.

Ich habe schon seit über 15 Jahren das vertrauen der Ärzte verloren. Hatte ein ganz normalen Termin bei meinen Gynäkologe, bei der Anmeldung wurde mir gesagt das wieder eine Krebsvorsorge gemacht werden müsste , ich mit Entsetzen — wieso wieder, es wurde noch nie eine Krebsvorsorge bei mir gemacht . Seitdem gehe ich nur noch 1 mal im Jahr zum Blutdruckmessen und EKG machen.

Was ist das Schlechte an der gyn. Krebsvorsorge? Oder meinen Sie die Mammographie?
Nicht, dass ich hier etwas tue, das mir schadet, und es nicht weiß, daher ernst gemeinte Frage. Danke.

Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen. Vom Entdecken irgendwelcher Veränderungen, die sich zu Lebzeiten der Frau nie als Krankheit manifestiert hätten. Oder die auf Entzündungen zurückzuführen sind, die auch wieder vorüber gehen. sh. Artikel

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krebsvorsorge-frauenarzt-1.4482409

Aufgrund eines derartigen „positiven“ Ergebnisses werden Sie mit weiteren Untersuchungen, womöglich Behandlungen, überzogen, denen Sie sich nur mit Mühe werden entziehen können, weil Ihnen erst einmal Angst gemacht wird.

Und selbst, wenn etwas Bösartiges erkannt werden würde: Es gibt ein Recht auf Selbstbestimmung und Nicht-Wissen-Wollen. Dieses ständige Andrehen von Vorsorgeuntersuchungen ist schlichtweg eine Belästigung.

Wer will, der soll. Kein Thema. Man kann ja durch Aushänge in einer Praxis darauf hinweisen, dass es so etwas gibt. Falls dieses Wissen an jemandem vorbeigegangen sein sollte. Verbunden mit dem Hinweis: fragen Sie das Praxispersonal. Damit sollte gut sein. Alles andere ist Aufdringlichkeit.

Diese ständigen Bettelbriefe von der Krankenkasse bzw irgendeinem medizinischen Dienst, der die Daten von der Krankenkasse erhalten hab, habe ich auch sämtlich abbestellt. Man geht nichts Böses ahnend an einem schönen Tag zum Briefkasten und wird mit der Ankündigung von Tod und Verderben belästigt. Von dieser ständigen Sucherei und Puhlerei kann man auch krank werden.

Wer profititert davon? Follow the money.

Ok, Danke für die Erläuterungen.
Ich dachte, dass es vielleicht auch hier Bedenken bezüglich des Datenschutzes gibt.
Um ehrlich zu sein, fragte ich mich in letzter Zeit bei jeder Labor-Probe, ob ich die nicht vermeiden sollte. Alles landet in großen Laboren, verknüpft mit meinen Daten, also genetisches Material und weitere intimste Daten. Bei jeder Blutabnahme, jeder Krebsvorsorge,…
Dass ich bei einer „Diagnose“ nichts von dem Angebotenen machen würde, steht für mich fest.
Seit ein paar Jahren habe ich weniger Angst vorm Tod. Es ist immer noch ein Thema, aber nicht mehr so unerträglich als Vorstellung. Und ich habe genug Krebskranke erlebt, wie mies sie vom Gesundheitssystem behandelt wurden. Ich würde auf alternative, spontane Heilung setzen, indem ich meinen Impulsen radikal folgen würde. Und wenn das nicht helfen würde, dann würde ich mein Schicksal annehmen. Meine Erfahrung ist, dass Chemo und Bestrahlung und all diese Dinge die Lebenserwartung nicht erhöhen und menschenunwürdig ist es allemal.
Man hört auch, dass Biopsien erst zum eigentlichen Streuen eines Tumors führen, einschätzen kann ich diese Aussage nicht, aber ich nehme sie zumindest zur Kenntnis.

Ich schließe mich Frau Lescaux an.

Mammographie möchte ich auf keinen Fall, Papa fand ich eigentlich akzeptabel. Aber ich glaube es war Schweden oder so. Die testen nur alle 5 Jahre, in speziellen Zentren, mit speziell geschultem Personal und haben die niedrigste Rate an Gebärmutterhalskrebs. Spricht für maßlose Übertreibung hierzulande.

Dieser neue HPV Wahn sehe ich extrem kritisch. Es gibt angeblich an die 200 Typen aber nur 4-6 sind gefährlich. Man hat eine 10% Chance oder so sich anzustecken und es heilt i.d.R. in wenigen Wochen aus ohne das man was mitbekommt.

Man macht das ab 35?40? erst weil man unterstellt
– in dem Alter hat man eine feste dauerhafte Beziehung
– wenn man was findet besteht die Infektion Monate oder Jahre, sind ja alle immer treu, und ist damit gefährlich
– ich habe es so verstanden dass der Test bei allen 200 Typen Alarm schlägt, unnötig Stress und Panik
– und verdammt Beziehungen können in jedem Alter in die Brüche gehen oder verwitwet, und man hat halt jemand neues oder ONS und hat sich kurz vorher infiziert und in ein paar Tagen wäre wieder alles negativ

Also gut überlegen

Aber manche sind echt sorglos mit ihren Daten. Fund in einem Treppenhaus vor 3 Jahren:

„Frau xxx, Sie wurden positiv auf HPV getestet. Dies bedeutet nicht dass Sie krank sind (und warum bei C?). Bitte wiederholen Sie den Test regelmäßig nach x Monaten.“

Die sogenannte Krebsvorsorgeuntersuchung dient einzig und allein dazu, Patienten für die Chemotherapie, an der die Menschen in der Regel jämmerlich verrecken zu rekrutieren.
Das ist mal mit einer Cochraine-Studie überprüft worden. Die Brustkrebssterblichkeit unter der Probandengruppe war aufgrund falsch positiver Befunde und damit verbundener Behandlung größer als bei der Kontrollgruppe.

Man muss ganz klar sagen, dass es bis heute keine sinnvolle schulmedizinische Krebsbehandlung gibt. Im Gegenteil – die Leute werden mit Bestrahlung und insbesondere Chemotherapie regelrecht zugrunde gerichtet, getötet.

Sie werden getötet, weil der Arzt da viel dran „verdient“.

Für die Krebsvorsorge gilt wie für die Impfung: „Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder bleibt wie es ist.“ Tatsache ist, dass auch durch die Krebsvorsorgeuntersuchung kein Erfolgsversprechen im Fall einer Erkrankung abgegeben werden kann. Dass sich bestimmte Krebsarten wie die der Brustdrüse in den meisten Fällen von alleine wieder zurückbilden, ist bekannt. Aber wird der Krebs diagnostiziert, dann muss ein Arzt die Behandlung empfehlen, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig macht. Auch die Statistiken geben keine verlässliche Antwort darauf, ob durch die Vorsorgeuntersuchungen tatsächlich Todesfälle durch Krebs zurückgegangen sind.

Bei der Durchsicht der mir von der Krankenkasse zugesandten Patientenquittungen musste ich erfahren, dass mehrere Ärzte, unter anderem ein Gynäkologe, Krebsvorsorgeuntersuchungen abgerechnet hatten, ohne dass ich davon was wusste.
Das geht wahrscheinlich bei der Kasse durch und da wird es eben in Rechnung gestellt.

Die Krankenkasse ist ja nicht im Arztzimmer dabei, und eine jährliche Vorsorgerechnung pro Versicherte ist nix auffälliges. Zwar nicht fair aber wenn die Karte vorgelegt wurde kann man viel abrechnen. Auch nie erfolgte Impfungen vermutlich.

Bei mir wurden auch schon Dinge aufgrund meiner finanziellen Situation abgerechnet, die nie stattgefunden haben, weil man es kann. Erhalten habe ich eine sehr hilfreiche Akupunktur, die man aufgrund bescheuerter Verordnungen nicht abrechnen kann.

Wissen Sie, ob diese Anfrage der Patientenquittung über die Krankenkasse dann bedeutet, dass die Krankenkasse erst durch diese Anfrage von mir an detaillierte Daten (Diagnosen, Arztbesuche, usw.) erhält, die sie sonst auch gar nicht erhalten hätte?
Dann würde ich mir das nämlich nochmal gut überlegen.
Datenschutz ist mir noch wichtiger als alles andere.

Die Krankenkasse ist wohl nur der „Vermittler“, der Weg der Weiterleitung.
Letztendlich hätte ICH kein Problem, wenn das „nur““ meine Krankenkasse wüßte, gesetzlich versichert spielen ja Gesundheitsfragen „noch“ keine Rolle.
Fragen Sie doch einfach bei der telefonischen (ich mach das immer telefonisch an meine KK) nach.
Überprüfen können wir es ja kaum.

Ich denke die Daten liegen ohnehin vor – Arzt scannt Karte, erfasst Codes für Diagnosen und Behandlungen, beliebig erweiterbar auch wenn Tests abgelehnt werden und die KK muß festgelegte Gebühren entrichten.

Auch wenn ich keine Quittung/Kassenbon mitnehme sind die eingescannten Verkäufe irgendwo gespeichert, bei den Kartenfans mit Name etc. Das ist ein Kontrollbeleg für Patienten.

Ich habe vor gut 25 Jahren ein Praktikum bei einer KK gemacht, ich weiß nicht wie lange gespeichert wird wie oft man wegen Schnupfen etc krankgeschrieben war, das durfte ich z.B. erfassen manchmal, und der Datenirrsinn wurde ganz sicher nicht weniger.

Ich habe da mal bei der Kasse nachgefragt, nachdem ich auf die Dienste einer Praxis am Sana-Klinikum Lichtenberg verzichtet hatte, nachdem die mir wegen Maskentragens regelrecht blöd gekommen sind.

Und siehe da – da haben mindestens 2 Praxen falsch abgerechnet – so nach dem Motto: das geht durch.

das effektivste wäre, sich des smartphones zu entledigen.
da die meißten ohne hirngrill nicht leben können, wird der digitalen sklaverei weiterhin vorschub geleistet. es wäre so einfach, dem menschenverachtendem system die kontrolle zu entziehen.

Warum entledigen?. Mein (inzwischen 9 Jahre altes Smartphone) dient mir noch immer mit uralter Prepaidkarte ausschließlich als Notfallknochen. Selbst wenn ich es mal mitnehmen muß, bleibt es ausgeschaltet. Aber ich weiß, was Du damit meinst, dem System die Kontrolle zu entziehen und ich lebe schon lange nach diesem Prinzip. 😉

@michael weigand 21. Juli 2023 um 14:12 Uhr
„das effektivste wäre, sich des smartphones zu entledigen.“

Wäre, hätte, könnte, würde – sehr viele Arbeitnehmer wären dann auch ihres Jobs entledigt…

Für die mehrheitlich arbeitende Bevölkerung ist das völlig realitätsfremd: In der Arbeitswelt dürfen sie schlicht nicht ohne Smartphone…
Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass man sich privat des Smartphones entledigen kann und sollte und sich zusätzlich ein altes Handy besorgt. Ich bin nicht mehr berufstätig und besitze ein uralt-Handy.
Aber die QR-Code-Generation wird einen Teufel tun, die fahren auf jedes Kontrollsystem ab und werden sich sicher noch Chips ins Hirn implantieren lassen. KI, Transhumanismus pp. finden die doch geil…

Das halte ich für Quatch. Wie soll man einen Arbeitnehmer verpflichten, ein Smartphone zu benutzen. Meinen Sie ein berufliches? Ich frage mich, ob das überhaupt rechtens ist. Und selbst wenn, kann man es aufs Minimum reduzieren.
Klar ist, dass die meisten von uns auch die ganzen digitalen Tools für Video-Konferenzen nutzen müsen, nie dazu gefragt wurden, genauso wie wir schon seit Jahrzehnten gewohnt sind, alles bei der Arbeit über Microsoft machen zu müssen und auch hiermit also massenhaft Daten an die Untergrundmächte zu liefern. Stößt mir seit Langem sauer auf, aber hier traue nicht einmal ich mich, querzuschießen. Zwar wäre man seinen Job nicht los, aber die Zukunft dort würde sehr unangenehm für einen werden.
Privat verwende ich kein Smartphone, besitze keinst, und wenn Kollegen fragen, stehe ich dazu. So viel ist mir meine Freiheit wert. Sie reden sicherlich manchmal hinter meinem Rücken, aber das tun sie dann auch wegen ganz anderer Dinge. Manche halten mich auch einfach für einen Nerd, der eben schon immer anders war. Da ich in einem hoch technologisierten Bereich arbeite, kann mir keiner vorhalten, zu „dumm“ oder rückständig zu sein, also sollen sie ihren Mund halten.

@ Carlos 21. Juli 2023 um 18:41 Uhr
„Das halte ich für Quatch. Wie soll man einen Arbeitnehmer verpflichten, ein Smartphone zu benutzen. Meinen Sie ein berufliches?“

Zum einen reden SIE Quatsch, denn mein Sohn ist beruflich verpflichtet, ein Smartphone zu benutzen! Stellen Sie sich vor, das gibt es tatsächlich…
Zum anderen: „Ich frage mich, ob das überhaupt rechtens ist.“ Fragen dürfen Sie natürlich, aber: Seit wann geht’s seit über 3 Jahren um irgendwelche Rechte???
Jeder, der (die) Macht hat, macht, was er will – er ist durch Politik und Justiz geschützt…

Wird ihm das gestellt und darf dann auch nur für berufliche Zwecke verwendet werden? Oder erwarten die, dass man einfach eines zu haben hat und das dann auch beruflich nutzt?

Bei meinem Mann (Handwerk) wurde das Smartphone von der Firma gestellt.
Die „jungen Mitarbeiter“ haben „natürlich“ lieber ihr eigenes hippes Wischofon verwendet, mein Mann hat das von der Firma genommen und nur dienstlich genutzt (beim Kunden Foto vom defekten z.B. Heizungsteil an den Vorarbeiter in der Firma zum Bestellen senden etc., dafür ist sowas ganz nützlich).
Pünktlich zu Feierabend hat er es ausgeschaltet, Chef und Kollegen haben das ganz schnell gelernt: als Angestellter war er nur während der Arbeitszeit erreichbar.
Eine gewisse Sturheit ist aber nötig.
Meine Kollegin begreift ja auch nicht, daß ich nur ein ganz einfaches Handy habe und sowas wie „MMS“ damit gar nicht empfangen kann. ‚War auch nichts Wichtiges.‘ – Na dann.
Von einem großen Pflegedienst weiß ich, daß sich die Mitarbeiter über WhatsApp austauschen „müssen“, wegen Schichtplanung und so.
Aber wenn das auch alle bereitwilligst mitmachen, wird sich nichts ändern.

Ich habe mich immer erfolgreich dagegen gewehrt. Genau das kannte ich auch, mit dem Dienstplan, für den man angeblich Facebook brauchte. Einfach nicht gemacht. Hier kannte ich meine Rechte. Facebook ist bekannt gewesen für seine miserablen Datenschutzrichtlinien, wie bitteschön sollte mich ein Arbeitgeber dazu verpflichten, die zu unterzeichnen? Ich habe ausgehalten, etwas schräg angeguckt zu werden, dann hieß es von einem „ich finde, wir sollten das akzeptieren“ und ich sah davon ab, zu korrigieren „Ihr solltet nicht, Ihr müsst.“.

Brigitte Breidenbach sagt:
21. Juli 2023 um 17:13 Uhr
*
die fahren auf jedes Kontrollsystem ab und werden sich sicher noch Chips ins Hirn implantieren lassen.
*
Hirn? So so, die haben also noch ein Hirn! Wie eine Murmel wird der Chip im Schädel hin und her rollen-weil keine Gehirnmasse mehr vorhanden ist. (schrumpft Gehirn) 😁

L.G. T.G.

Telefonieren ist ein menschliches Bedürfnis. Nur werden Smartphones nicht deswegen produziert. Und nun raten Sie doch mal, ob Sie irgendwas an dieser Tatsache ändern würden wenn Sie Ihr Smartphone wegschmeißen.

MFG

@Sal Peregrin, die Propaganda funktioniert ja bestens bei Ihnen. Daß Essen, Trinken, Kleiden, Wohnen usw. menschliche Bedürfnisse sind ist Ihnen wohl nicht klar. Und auch nicht, daß menschliche Bedürfnisse gemeinsam mit der gesellschaftlichen Entwicklung wachsen bzw. sich aus einer Solchen ergeben. Nur ist es leider so daß die kulturelle Entwicklung hierzulande gleich NULL ist und von daher sind Sie nicht alllein mit Ihren seltsamen Ansichten. MFG

@Sal Peregrin 22. Juli 2023 um 9:27 Uhr
„Ein „menschliches Bedürfnis“ erledigt man auf dem WC. Es wäre mir neu, daß man mit Telephon geboren wird.“

Trommeln Sie noch?

Oder ist Ihr einziges menschliches Bedürfnis die „Erleichterung“ auf dem WC?

Danke Brigitte B. Selbst die Urmenschen hatten mehr Bedürfnisse als sich nur ihrer Exkremente zu entledigen. Aber an manchen Menschen ist die Entwicklung eben mal knapp vorbeigeschrammt 😉

MFG

PS: Natürlich ist auch eine Krankenakte ein menschliches Bedürfnis. Nämlich das Bedürfnis gesundheitlich versorgt zu sein. Leider hat in diesem System hier niemand die Absicht, Menschen mit irgendwelchen Dingen zu „Versorgen“.

Ich habe den natürlichen Geschlechtstrieb noch nie auf Toilette ausgelebt – ich bin schließlich keine TERF, die das erotisch findet.

Hier sieht man, wie tief wir alle infiziert sind, selbst wir angeblich Kritischen.

Natürlich kann man ohne Smartphone auch telefonieren. Dann hört natürlich die Telefongesellschaft, sogar bei Festnetz, alles mit.
Trotzdem tausendmal besser als mit so einem Smartphone.

Oder wenigstens nach der Anleitung von Michael Ballweg (es gibt Kurse dazu) ein Smartphone so abrüsten, dass es sauber ist.

Wer will, der kann.

Ich verweise auf aktuelles Kurz-Interview der Wissensmanufaktur (Andreas Popp) zur Herkunft des Begriffs „Smart“ (Smartphone, Smarthome, …).
Das steht sinngemäß für „militärische Überwachungstechnik zum Einsatz zuhause“.

Selbst bei uns in der Firmenkantine bezahlt man schon das Mittagessen per App.
jetzt ist gewissen Leuten in der Firma schon aufgefallen, das ich mir mittags nichts hole…Darauf wurde ich schon befragt…😂
Die haben schon die richtige Antwort bekommen.

ja nur App…kein Bargeld mehr.
Peinlich wird’s dann,wenn Besucher in der Kantine essen wollen.
Die müssen sich erst den mist runterladen…😂

Ich gehe davon aus, Sie sind vernünftigerweise Selbstversorger und haben Ihre Verpflegung dabei, die Sie dann genüsslich auspacken und verspeisen können, und wünsche guten Appetit!

Als Besucher würde ich lieber hungern, bliebe mir ja nichts anderes übrig, wenn ich kein Smartphone habe.

Bei uns geht das über den Mitarbeiterausweis, also zumindest keine App. Ist mir trotzdem auch ein Dorn im Auge. Bisher mache ich mit, weil ich mich noch etablieren muss in der Firma, aber mittelfristig werde ich die Kantine meiden, auch noch aus ganz anderen Gründen, Insektenfraß gab es auch schon.

„Der Arzt stellt das Rezept in elektronischer Form aus und übermittelt es an einen zentralen Server, von dem aus es in der Apotheke ausgelesen werden kann.“
Bekloppter geht es echt nicht. Warum nicht noch eine Umleitung über den Mond? Das wäre technisch noch anspruchsvoller und moderner.
Nein, das Rezept hat nur den Arzt, den vom Patienten ausgewählten Apotheker und den Patienten selbst zu interessieren. Die Zwischenstation „zentraler Server“ dient offenbar nur dem leichten Ausforschen und zentralen Sammeln. Das ist Frontalangriff auf die DSGVO, die für jede Datenverarbeitung Datenminimierung vorschreibt.

Lieber Henning,
sämtliche Netzwerkprotokolle sind so beschaffen daß sie jede Übertragung transparent machen. Das heißt daß es völlig Wurst ist wo ein Server steht und von wo aus darauf zugegriffen wird. Ein Anwender merkt also gar nicht wieviele Kilometer Glasfaser- oder Kupferkabel, Router, Switches oder auch Funkstrecken zwischen seinem Endgerät und dem Server verbaut sind. Einzig bemerkbar sind etwaige Laufzeiten aber auch dafür gibt es Routingprotokolle welche die kürzeste Route berechnen. MFG

Ich denke, es dient vor Allem dazu, die Daten in standardisierter Form absaugen und zu Geld machen zu können.

Ich habe meiner KK schon vor einer Weile mitgeteilt, dass ich keine ePA haben möchte und ich der KK verbiete, eine solche anzulegen, bis ich ausdrücklich den Wunsch dazu äußere.

Ich habe auch eine Bestätigung erhalten.

„Ihr Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte nach §341 SGB V

wir haben Ihren Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte … erhalten.

Eine elektronische Patientenakte wird ausschließlich auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist dabei für die Versicherten freiwillig (§341 Abs. 1 SGB V).

Eine elektronische Patientenakte wird daher nicht automatisch für Sie angelegt. Dies geschieht nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Die Anlage erfolgt nur in dem Fall in dem Sie dies eigenständig durch Nutzung und Aktivierung der App „XXX“ durchführen oder bei Ihrer … (KK) schriftlich beantragen.“

Ob das bedeutet, das bei geänderter Gesetzeslage sich diese Bestätigung als unwirksam erweist, weiß ich nicht.

So ein ähnliches Schreiben haben die meisten Kassen versandt, wenn man schon in den letzten Monaten vorbeugend widersprochen hat. Die arbeiten natürlich heute mit der heutigen Rechtslage. Natürlich wird derzeit nicht „automatisch“ eine ePA angelegt. Darauf, dass der Widerspruch aus, sagen wir mal, November letzten Jahres oder so, auch tatsächlich hervorgekramt und beachtet wird, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt – darauf würde ich mich nicht verlassen. Doppelt gemoppelt hält besser. Im Zweifel müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr alter Widerspruch unbeachtlich ist und ein neuer von Ihnen dann womöglich nicht vorliegt. Also beizeiten nochmal widersprechen.

Ich vermute, Sie haben Recht. Ich werde das Gleiche dann wohl nochmal schreiben, um sicher zu gehen, wenn sich die Gesetzeslage ändern sollte. Danke für ihre Einschätzung. 🙂

Kann den so was wie die elektronische Patientenakte überhaupt Rechtslage sein?

Immerhin handelt es sich um Organisierte Kriminalität, wenn tatsächliche oder falsche pseudodiagnostische Daten über mich ohne ausdrückliche Zustimmung gesammelt werden.

Ich denke, es dient vor Allem dazu, die Daten in standardisierter Form absaugen und zu Geld machen zu können.

Nein, nicht „vor Allem“. Sondern ausschließlich nur der Profite wegen. Um gesundheitliche Vor- und Fürsorge geht es dabei ganz sicher nicht; sollte eigentlich klar sein seit dem ganzen Coronazirkus.

MFG

@ Erfurt 21. Juli 2023 um 12:51 Uhr
„Um gesundheitliche Vor- und Fürsorge geht es dabei ganz sicher nicht; sollte eigentlich klar sein seit dem ganzen Coronazirkus.“

Ist noch lange nicht bei jedem angekommen – wird’s letztlich wohl auch nicht (mehr)…
L.G.

@Pierre
Ich würde

a) um die zu ärgern
b) um auf sicher zu gehen das nicht später mal bei einem Handywechsel etwas automatisch aktiviert wird
c) um zu verhindern das bei gesetzesänderung zu opt out der widerspruch nicht mehr gildet

das Ganze nochmal präzisieren ……. denn …….

a) wie will man bei einer App garantieren das Du das selber bist und nicht nur das ein übereifrieger „Servicemensch“ das für dich macht ((( bei einem neuen Handy hatten die mir auch schonmal die App für und für und für bei meinem Anbieter vorsorglich eingerichtet und die Nutzungsbedingungen in meinem Namen akzeptiert ……. erst nach Androhung von Klage schriftlich durch Anwalt wurde eingelenkt )))
b) Gesetzeslage nun anders daher gildet der angegebene § nicht mehr
c) eine Benachrichtigung wenn angelegt wird
d) ein definiertes Schmerzensgeld wenn Daten angelegt und weitergegeben werden ……. sonst heisst das nur wir durften nicht …. naund nu ist passiert

aber ich weiß ich übertreibe wieder ………. liegt an dem erworbenen und aufgrund von erlebnissen entstandenen Misstrauen

@Margot Lescaux
Aber um keinen extra Eintrag zu schreiben
Hier meinen Dank für den Artikel
vielleicht noch die Anregung für eine Muster – Unterlassungsaufforderung mit Strafandrohung ( definiertes Schmerzensgeld )

Dazu besteht m.E. derzeit kein Anlass. Erstmal, wenn es soweit ist, widersprechen und eine Bestätigung einfordern. Dann kann man ja testhalber in 2025 bei einem Arzt seines Vertrauens feststellen lassen, ob der irgendwo auf dem entsprechenden Server oder in der cloud eine ePA für einen findet. Das dürfte dann nicht der Fall sein. Falls doch, ist Zeit für drastischere Schritte. Beginnend mit der Ausübung von Informationsrechten. Ich rechne weniger mit offenen Verstößen gegen einen wirksam und korrekt ausgesprochenen Widerspruch als eher mit manipulativen Äußerungen in Praxen, wenn man eine ePA hat und dieses oder jenes aber nicht eingetragen haben will oder nicht zur Einsicht freigeben will.

a) wie will man bei einer App garantieren das Du das selber bist und nicht nur das ein übereifrieger „Servicemensch“ das für dich macht ((( bei einem neuen Handy hatten die mir auch schonmal die App für und für und für bei meinem Anbieter vorsorglich eingerichtet und die Nutzungsbedingungen in meinem Namen akzeptiert“

Sie kaufen Handys also auf Vertrag !

Das mache ich nicht.
Und die SIM MUSSTE ich entfernen, weil es nicht praktikabel ist, jedesmal die PIN einzugeben, wenn der Bildschirm aus Stromspargründen dunkel schaltet.
Fingerabdruck ist auch so eine Peinlichkeit. Abgesehen davon, dass der von amerikanischen Diensten ausgelesen WIRD, kann man dann nach einer Fingerverletzung das Gerät nicht mehr entsperren. Bleibt nur, die SIM zu entfernen. Das kann Menschen das Leben kosten, weil ich ja dann keinen Rettungsdienst informieren kann.

Der letzte Punkt ist FALSCH! Gerade getestet, auf dem Sperrbildschirm kann ich entweder meine PIN eingeben oder den Button Notruf nutzen und Hilfe holen. Spart Zeit die man evtl nicht hat oder entsperren funktioniert nicht sofort in Panik.

Notruf geht OHNE SIM, gerade getestet bei meinem alten.

Und entsperren klappt wenn man sich in den Finger geschnitten hat (ohne Pflaster) und man kann alle 10 die man im Normfall hat hinterlegen, seltenst dürften beide Hände komplett verbunden sein.

„Notruf geht OHNE SIM, gerade getestet bei meinem alten.“
sehr interessant.
Da geht vermutlich noch mehr ohne SIM – und vermutlich auch im ausgeschalteten Zustand und im Flugmodus.

Die Fingerabdrücke auf diesen Geräten kann jeder Geheimdienst der USA und seiner Vasallen auslesen, zumindest bei Geräten von US-Firmen. Auch deshalb würde ich das nicht machen.

„Die Fingerabdrücke auf diesen Geräten kann jeder Geheimdienst der USA und seiner Vasallen auslesen, zumindest bei Geräten von US-Firmen. Auch deshalb würde ich das nicht machen.“

Diese Bedenken sind sicher berechtigt, es ging mir nur darum daß eine kleine Verletzung jetzt Narbe die Funktion nicht beeinträchtigt.

Und ja ohne jemals eine SIM zu erwerben geht eine ganze Menge. Neben Telefonieren zu 110 und 112 alles was man auch am PC macht wenn man sich in ein WLAN einloggt – geht ja auch öffentlich – wie Email surfen etc, Fotos und Musik, die diversen Spielchen, wenn jemand sein Bluetooth nutzt vermutlich auch die C-Stasi-App… Sport tracken via Strava etc geht auch im Flugmodus und evtl ohne SIM, denn da brauche ich keine Anrufe. Also das GPS.

Ob man rausfinden kann und aus welchem Interesse ob sämtliche von mir gekauft noch in meiner Wohnung liegen – aus, ohne SIM, bis auf 1 nicht mehr einschaltbar da Jahre nicht aufgeladen keine Ahnung. Vor allem ein Grund fällt mir nicht ein warum man danach forschen sollte.

Oh interessant, meine Krankenkasse hat auf das Schreiben gar nicht erst geantwortet (hatte es als Einschreiben versendet und es ist definitiv bei der KK angekommen).
Ich werde dann vorsichtshalber nochmal einen Widerspruch rausschicken wenn dieser Unsinn beschlossen wird…ich gehe ohnehin praktisch nie zum Arzt- sollen sie doch machen was sie wollen nur ohne mich.

Danke für die sachverständige Aufklärung und Vorbereitung auf die Eventualitäten. Die Krux für mich persönlich ist tatsächlich die vorgesehene Opt-Out- Lösung. Damit wird der Patient ja gerade gezwungen, sich aktiv zu wehren und läuft Gefahr, nicht nur eine der somit automatisch iniziierten Zustimmung (zu was auch immer) zu übersehen. Der Gesetzgeber (bzw. die Krankenkasse) soll auf mich zukommen und fragen, was er/sie darf!

Das Problem, aus Versehen was zu übersehen, hätten in der Tat diejenigen, die die ePA an sich akzeptieren, aber bewusst und gezielt damit umgehen wollen. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss das Ding komplett ablehnen. Alle anderen müssen sich eben der Gefahr bewusst sein und ständig aufpassen wie ein Schießhund.

Guten Tag, Frau Lescaux! Vielen Dank für Ihre aufklärenden Ausführungen. Ich werde widersprechen sobald das Gesetz verabschiedet sein wird.

Aktuell habe ich von meiner Hausarztpraxis ganz unproblematisch ein Rezept auf Papier bekommen. Darauf werde ich auch weiterhin bestehen mit Hinweis auf den gesetzlichen Anspruch. Ich habe und will kein Smartphone. Notizen auf Papier in der Brieftasche sind okay, doch könnten sie den Datensammlern im Fall des Falles einfach mal so verloren gehen, fürchte ich, mit der Begründung, es sei eben Pech, wenn man so altmodisch ist. Ich lasse es trotzdem darauf ankommen. Man kann nicht jedes Risiko ausschalten.

Hängt nicht alles irgendwie zusammen? Wenn ich die elektronische Patientenakte ablehne: Dürfte man dann überhaupt ein E-Rezept ausstellen? Das wäre ja auch Teil der Akte. Von dem, was verordnet wurde, lässt sich auf die Krankheit schließen. Wer weiß, wo die schon jetzt in der Apotheke gespeicherten Daten bereits gelandet sind.

Ähnlich ging man bereits vor 18 Jahren vor. Bei der polizeilichen Ummeldung nach meinem Umzug musste ich explizit einer Datenweitergabe widersprechen.

Ihre juristische Einschätzung ist immer wieder hilfreich! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Das mit dem E-Rezept scheint unabhängig zu sein vom Haben oder Nicht-Haben der ePA. Wenn Sie der ePA widersprechen können, dem E-Rezept aber nicht (auch der als Alternative mögliche neue Papierausdruck mit dem Zugangscode wäre ein E-Rezept), würde das ja sonst bedeuten, dass Leuten, die keine ePA haben, nichts mehr verschrieben werden kann. Das kann nicht sein. Und das ist dem Entwurf so auch nicht zu entnehmen.

Was aber möglich wäre, wenn man eine ePA hat und nicht aufpasst, ist, dass „Verordnungen“ eben dort auch eingetragen werden. In eine Verordnungsliste. Ich meine, in dem Wust an Änderungen gesehen zu haben, dass man auch diesem Feature widersprechen kann. Sonst wäre es so, wie Sie sagen. Man widerspricht zB beim Psychiater seines Vertrauens, dass er irgendwelche Eintragungen macht. Aber die Überweisung dorthin ist irgendwo abgespeichert. Und der Apotheker sieht, dass die Anti-Depressiva, die er soeben über die Theke geschoben hat, noch nicht im Medikationsplan stehen und schwupp, sind sie drin.

Deshalb denke ich, die werden versuchen, die Versicherten so weich zu klopfen, dass die meisten irgendwo einen Nutzen in der ePA finden und ihr nicht grundsätzlich widersprechen. Wenn sie dann einmal da ist, dann verlieren die den Überblick oder haben schlichtweg keine Lust, ständig aufzupassen und zu widersprechen und zu diskutieren.

Stimmt, bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt muss man auch aufpassen. Dass eine Datenweitergabe an die Rentenversicherung erfolgt, wenn einer verstorben ist, mag ja noch angehen. Aber da geht es dann ja auch um Mitteilungen an die Tageszeitung über runde Geburtstage und Ehejubiläen, an Adressbuchverlage, an Parteien oder Kirchengemeinden. Ich druck mir auch immer vorher dieses Untersagungsformular aus.

Ihnen auch ein schönes Wochenende.

Ich würde dem Widersprechen eh nicht trauen.
Selbst wenn man widerspricht, traue ich den Halunken zu, dass sie die Daten genauso sammeln, nur eben mit einem Fähnchen dran „existiert offiziell nicht“.

Gilt aber dann im Grunde für e-Akte wie für E-Rezept.
Inoffiziell gibt es diese Akten bestimmt eh schon lange. Und sei es eben über Google, Apple, Microsoft &Co.

laut einer bekannten wurden die pcr-test-daten (nasenstäbchen dna entnahme) bereits millionenfach an xyz weitergeleitet um forschung für unsere gesundheit zu fördern. hat ihnen ja auch keiner gesagt, dass das einfach gemacht wird. wurde auch niemals in den mund genommen geschweige denn diskutiert …

Wissen Sie hierzu Näheres?
Ich hörte damals von dem Gerücht, mehr aber auch nicht.
Ist Ihre „Bekannte“ aus dem Bereich?

Mich würde interessieren, ob es Unterschiede gab zwischen Entnahme am Arbeitsplatz, in einem Testzentrum oder beim Arzt.
Anfangs konnte man als Namen ja auch „Mickey Mouse“ eintragen und keinen hat es gestört im Testzentrum.
Aber vielleicht ist der Name denen auch egal gewesen, Rassen-Profile kann man ja auch gut ohne Namen erstellen.
Wenn sie einen individuell tracken wollen, ist die Identität des Einzelnen natürlich wichtig.

„Was aber möglich wäre, wenn man eine ePA hat und nicht aufpasst, ist, dass „Verordnungen“ eben dort auch eingetragen werden. In eine Verordnungsliste. Ich meine, in dem Wust an Änderungen gesehen zu haben, dass man auch diesem Feature widersprechen kann. Sonst wäre es so, wie Sie sagen. Man widerspricht zB beim Psychiater seines Vertrauens, dass er irgendwelche Eintragungen macht. Aber die Überweisung dorthin ist irgendwo abgespeichert. Und der Apotheker sieht, dass die Anti-Depressiva, die er soeben über die Theke geschoben hat, noch nicht im Medikationsplan stehen und schwupp, sind sie drin.“

Sehr geehrte Inhaberin der Befähigung zum Richteramt:
Seit Contergan und spätestens seit der Corona-Inszenierung hält sich kein vernünftiger Mensch an Verordnungen eines sogenannten „Arztes“, also eines halbgebildeten Quacksalbers.

Sollte die juristische Ausbildung jenseits der logistischen Zuordnung zu einer Hochschule etwas mit fachlicher Qualifikation zu tun haben – ich bestreite das ausdrücklich – , dann sollte man erwarten können, dass der Jurist weiß, dass Ärzte Scharlatane sind – gefährliche Betrüger.
Es scheint kein noch so schweres Medizinverbrechen zu geben, dass in der Lage wäre, Juristen das begreiflich zu machen.

Deshalb sage ich, dass das zweite juristische Staatsexamen keine Befähigung zum Richteramt ist, sondern ein den Inhaber beleidigendes Pamphlet, das eine Mischung aus Unfähigkeitsbescheinigung und Borniertheitszertifikat darstellt.

Antidepressiva sind wissenschaftlich gesichert ein Behandlungsfehler, der die für die Depressionen ursächlichen stressbedingten neurologischen Schäden im Hippocampus in Gehirn verschlimmert – Beispiel Robert Enke. Belesen Sie sich bitte in Schönle/Zieger – Neurorehabilitation.

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