Am 13. Januar 2021 sieht sich ein Arzt aus Landsberg mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert. Handys, Laptops werden beschlagnahmt. Obwohl er laut den Beamten diese am selben Tag auf der Polizeiwache wieder abholen könne, wurden ihm diese Geräte nicht wieder ausgehändigt. Wobei wir davon dringend abraten würde diese Geräte noch einmal zu benutzen. Eine Kamera des Sohnes mit Kinderbildern ist seitdem verschwunden. Der Mediziner Rolf Kron hat für seine Patienten Maskenatteste ausgestellt, weshalb er nun schon mehrere Prozesstage hinter sich hat. Auch ein vorübergehendes Berufsverbot und eine 15 monatige Kontosperrung musste er über sich ergehen lassen. Er selbst sagt zum Thema Maske: „Hausdurchsuchungen wegen Maskenattesten, wenn man dann diese Berichte in den Zeitungen inzwischen liest, wie schädlich Masken sind, dann fragt man sich, wo hier die Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit geblieben ist. Guten Morgen Deutschland.“ Rolf Kron hat morgen (08.11.) einen weiteren Gerichtstermin am Amtsgericht Landsberg um 09:00 Uhr. Über Prozessbeobachter freut auch er sich sicherlich. Die Urteilsverkündung wird am 24. November erwartet.
Kategorie: Naturmedizin
Der Berufsverband rund um Prof. Bhakdi, Dr. Wodarg und Dr. Weikl bittet um Unterstützung. Derzeit kann bei „Abstimmung 21“ darüber entschieden werden, ob dort das Thema „Naturmedizin und Schulmedizin rechtlich gleichstellen!“ zu einem Volksentscheid gebracht werden soll. Dies ist aber nur noch bis zum 31.07.2023 möglich. Da das Thema unter 33 Themen bereits unter den 3 meist gewählten steht, werden noch einige Stimmen benötigt, dass das Thema auf Platz 1 rutscht. Da Lauterbach die Naturmedizin abschaffen und komplett aus der Regelversorgung streichen möchte, ist es wichtig dafür zu stimmen, damit am Ende die Entscheidung beim Patienten bleibt. Fordert online die Unterlagen an und stimmt mit ab, damit am Ende durch einen Volksentscheid über dieses wichtige Thema abgestimmt werden kann. Das große Ziel: auf Bundesebene gehört zu werden! Die Forderungen lauten, dass die Kosten von den klassischen Naturheilverfahren durch die Krankenkassen getragen werden. Öffentliche Forschungsgelder müssen zu Verfügung gestellt werden. Anerkannte Verfahren sollen in die Ausbildungsordnungen der Gesundheits- und Heilberufe mit aufgenommen werden, sodass nicht mehr nur der Einfluss von Big Pharma Gewicht hat.