Österreichisches Gericht kippt Urteil: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet – VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021
In der österreichischen Presse heißt es:
„Ein Urteil, auf das ganz Österreich, ja vielleicht die ganze Welt seit über einem Jahr gewartet hat. Endlich hat sich ein Gericht angesehen, auf welchen wackeligen Beinen die Corona-Politik beruht, welche eine gefährliche weltweite Pandemie behauptet. Erst vor kurzem stellte der renommierte Professor John Ioannidis fest, dass die Sterblichkeit an einer SARS-CoV-19 Infektion bei nur 0,15 Prozent liegt – und dabei genau bei jener der jährlichen Grippe. Während der angeblichen Pandemie scheinen in etwa so viele Menschen an Covid-19 erkrankt zu sein, wie sonst an der Grippe – während es angeblich weltweit keine oder kaum Grippefälle geben solle. Das gibt immer mehr Menschen zu denken.“
Krankheitsdefinition bereits falsch
Weiteres beachtliches Zitat
Extreme Fehleranfälligkeit der Antigen-Tests wird erwähnt und kritisiert
Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Als Basis für den medizinischen Teil der Urteilsbegründung zog das Gericht folgende Grundlagen heran:
- WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testinq (NAT) technoloqies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021
- Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 7j(10), 2663-2666.)
- Dr. Cary Mullis (Erfinder des PCR-Tests): „… dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“
- Das Gericht stellt fest, dass alleine ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist (2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz1998, BGBI. I. Nr. 169/1998 idF BGBI. I Nr. 31/2021).
Einen ausführlichen Bericht findest du hier und das Gerichtsurteil stellen wir dir ebenfalls als PDF hier zum Download rein:
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9 Antworten auf „Verwaltungsgericht Wien: Corona-Politik ohne Basis, PCR-Test ungeeignet“
Ich kann nur hoffen das es nicht zu spät ist für die Welt die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden
Es gibt auch keine Pandemie ,es wurde nur ein neuer Wirtschaftszweig geschaffen.Wir halten dafür wieder den Kopf hin.Diese ganzen Dummen die hier rumlaufen und sich von Panik steuern lassen tun mir echt Leid.
Endlich!!!
O.a. Urteil gehört mit Frist versehen, bis wann diese wahnsinnige Maßnahmen aufgehoben werden müssen🤔🤓🤗
genau!
Das einzige was die Politik jetzt machen wird, genauso wie die Systemmedien:
ignorieren und einfach so weitermachen
Die ganzen Studien, Gutachten und sonstige Stellungnahmen liegen schon seit einiger Zeit vor. Sie werden von der Politik genauso behandelt wie es in solchen Fällen üblich ist.
Nämlich schlicht und einfach ignoriert.
Endlich ist einmal die Wahrheit auf den Tisch gekommen, jetzt muss sich aber auch wirklich was ändern, oder können die Politiker immer noch machen was sie wollen – jetzt gehört endlich die Regierung abgesetzt und zur Verantwortung gezogen.
Sie können machen was sie wollen und zwar solange das Volk wie Irre sich testen lässt und um Impfstoffe fleht.