Kategorien
Covid-19 PCR-Test

Dr. Angela Spelsberg Epidemiologin und Ex-Frau von Karl Lauterbach arbeitete an PCR-Test Studie aus Duisburg mit

Universität Duisburg Essen wertet 190.000 PCR Tests aus: Ergebnisse allein ungeeignet als Grundlage für Pandemie-Maßnahmen.


Ex-Frau von Karl Lauterbach, Angela Spelsberg (Epidemiologin) arbeitet an der Studie der Universität Duisburg Essen mit, welche es gestern in die RTL Nachrichten geschafft hat (Am Ende des Beitrags findet sich das Video hierzu) und ebenfalls beim Sat1 Frühstücksfernsehen thematisiert wurde.

Studie hier zum Download:

Nachfolgend nun der Beitrag zu der Studie, vom 19. Juni 2021.

Forschende der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg Essen (UDE) weisen im renommierten „Journal of Infection*“ darauf hin, dass die Ergebnisse von RT-PCR-Tests allein eine zu geringe Aussagekraft haben, um damit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu begründen. So steht es auf der Website der Universität im Pressportal.
Weiter wird dort ausgeführt, dass gemäß ihrer Untersuchung positive Testergebnisse nicht hinreichend beweisen, dass mit SARS-CoV-2 Infizierte andere Personen mit dem Coronavirus anstecken können. Zusammen mit Wissenschaftlern der Universität Münster und dem MVZ Labor Münster hatten sie zuvor rund 190.000 Ergebnisse von mehr als 160.000 Menschen dahingehend ausgewertet.

Ein positiver RT-PCR-Test allein ist nach unser Studie kein hinreichender Beweis dafür, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen auch übertragen können. Die am Ende errechnete Zahl von SARS-CoV-2 positiv Getesteten sollte daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown, benutzt werden.

Erstautor Prof. Dr. Andreas Stang, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) des Universitätsklinikums Essen

Wir möchten in diesem Zuge auf das Buch des Verlegers Thomas Kubo mit dem Titel „Das PCR-Desaster von Illa“ hinweisen, welches bei uns kostenlos heruntergeladen werden kann oder für einen geringen Betrag bei dem Verlag, in gedruckter Version (auch auf englisch), gekauft werden kann.

Weiter schreiben die Wissenschaftler die RT-PCR-Test-Technik gilt als Goldstandard, wenn es um den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geht. Sie kann nur in spezialisierten Einrichtungen durchgeführt werden. Während der Pandemie wurden und werden die Ergebnisse von Corona-Tests mittels RT-PCR-Technik verwendet, um die Zahl der bundesweiten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz) zu ermitteln.

Dieser Inzidenzwert bildet für Bund und Länder wiederum eine wichtige Basis, um Anti-Corona-Maßnahmen zu begründen, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bzw. Ausgangssperren. Dies stellen die Forschungsteams aus Essen und Münster jedoch aufgrund ihrer Datenauswertung infrage. „Ein positiver RT-PCR-Test allein ist nach unser Studie kein hinreichender Beweis dafür, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen auch übertragen können“, sagt Erstautor Prof. Dr. Andreas Stang, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) des Universitätsklinikums Essen. „Die am Ende errechnete Zahl von SARS-CoV-2 positiv Getesteten sollte daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown, benutzt werden.

Die Autoren raten deshalb, Daten aus anderen Bereichen zur Bewertung der Pandemie-Lage zu erheben bzw. zu nutzen. „Geeigneter wären zum Beispiel verlässliche Angaben zur Intensivbetten-Belegung sowie zur Mortalität, also zu der jeweiligen Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19“, schlägt Epidemiologe Prof. Stang vor. In seinem Fachgebiet werden die Folgen von Epidemien auf Gesellschaften untersucht.

Das Forschungsteam spricht aber auch über die Möglichkeit, die Aussagekraft des RT-PCR-Wertes bei künftigen Bewertungen der Pandemielage zu verbessern, indem der sog. Cycle-threshold-Wert (Ct-Wert) einbezogen wird. Durch die auch als Schwellen-Zyklus-Wert bekannte Zahl können Aussagen über die Ansteckungsgefahr durch positiv getestete Personen gemacht werden. Liegt der Ct-Wert bei positiv Getesteten bei 25 oder höher, geht man derzeit davon aus, dass diese nicht mehr ansteckend sind, weil die Viruslast zu gering ist. „Bei durchschnittlich etwa 60 % der Getesteten mit COVID-19-Symptomen wurden solch hohe CT-Werte nachgewiesen; In den Wochen 10 bis 19 waren es sogar 78 %, die sehr wahrscheinlich nicht mehr ansteckend waren“, betont Prof. Stang. „Auch das Abfragen von COVID-19-Symptomen bei Getesteten würde helfen, die Ergebnisse von RT-PCR-Tests besser bewerten zu können.“

Halten wir zusammenfassend fest:

  1. In unserem Beitrag „Die Bundesregierung hält Daten zur Fehlerquote der PCR-Tests zurück”, haben wir bereits das Thema der Ringversuche aufgegriffen. Denn im letzten Jahr wurden drei Ringversuche zur Feststellung der Qualität der PCR-Tests durchgeführt, mit denen ja bekanntlich eine SARS-CoV-2 Infektion festgestellt wird.
  2. Prof. Bhakdi thematisiert das Ganze bereits im Juni 2020 in seinem Buch „Corona Fehlalarm? Daten, Fakten, Hintergründe“ u.a. mit einer Aussage von Prof. Dr. Drosten.
  3. Am 31. März 2021 berichteten wir von dem Gerichtsurteil aus Wien, welches feststellte, dass der PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist.
  4. Bereits letztes Jahr wiesen wir in einem Beitrag, „Was hat es mit dem Ct-Wert (Cycle threshold) auf sich und ist der Virus-Test ein Virus-Test?“, bereits auf die Anfälligkeit dieses Werts, mit der Aussage des Erfinders Dr. Kary Banks Mullis, hin.
  5. Auch eine Whistleblowerin aus einem Gesundheitsamt weist auf diese Problematik in ihrer alltäglichen Arbeit hin: „Dieser Wert sagt wie viele Testzyklen nötig waren um den Virus nachzuweisen, sagt also etwas über die Infektionslast aus. Bei hohen CT Wert über 30 würde ich mir nochmal rechtlichen Rat einholen, bevor ich eine Quarantäne einfach so akzeptiere.“ Bei 80% der Tests die diese Mitarbeiterin gesehen hat, war kein CT Wert angegeben.
  6. Eine WDR Recherche weist darauf hin, dass bei 70% der Laboren dieser Wert nicht angegeben wird.
  7. Auch in dem Buch „Das PCR-Desaster von Illa“ wird das Ganze tiefergehend betrachtet. Mit diesem Buch geht jetzt auch ganz aktuell eine Mitmach-Bitte einher: Laborbefunde zur PCR Testung gesucht. Der engagierte Verleger Thomas Kubo, sucht Laborbefunde zu PCR Testungen und Presseberichte zu PCR Desastern. Ziel ist eine fortlaufende Sammlung von konkreten PCR-Desastern, die als Ergänzung zum Büchlein von Illa dienen. pcr@thomaskubo.de
  8. Die PCR-Test Sammelklage von Dr. Fuellmich.
  9. Zum Thema Intensivbettenauslastung möchten wir auf die Analyse des Bundesrechnungshof verweisen.

Die wissenschaftliche Arbeit könnt ihr hier downloaden



Abonniert uns gerne bei Telegram – Corona ist nicht das Problem

7 Antworten auf „Dr. Angela Spelsberg Epidemiologin und Ex-Frau von Karl Lauterbach arbeitete an PCR-Test Studie aus Duisburg mit“

Vielen Dank für diese Veröffentlichung! Ich finde Ihre Arbeit großartig.
Könnten Sie den angebotenen Download auch in Deutsch verlinken? Vielen Dank.
Maxy

PCR-Test – Dokumentationspflicht und Datenschutz – scheibar kein Thema – aber gestzlich geregelt!

Es stellt sich die Frage, hat das Gesundheitsamt – vertreten durch den Amtsarzt – nicht die Pflicht das Laborergebnis zu dokumentieren und dem „Patienten“ Einsicht zu gewähren! Zur Prüfung ob nicht eine Verwechslung bei der Übermittlung des Ergebnisses vorliegt! Bei den Tests handelt es sich um „gesundheitliche Untersuchungen – auch bei Kursen/Weiterbildungen!!! – siehe:

„Die Anwendung von „Corona-Schnelltests“ durch private Veranstalter – Vertragliche Aspekte“ – des WD des Bundestags!

„3. Exkurs: Implikationen der gesundheitlichen Untersuchung

… Hierdurch darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass ein „Corona-Schnelltest“ auch eine gesundheitliche Untersuchung darstellt.

Hierin liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, was unabhängig von vertraglichen Pflichten zu privatrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsrisiken führen kann.“

Also eine „gesundheitliche Untersuchung“!!! Müsste auch auf den PCR zutreffen! Würde bedeuten:

Der veranlassende Arzt muss das Testergebnis dokumentieren! Somit müsste das Gesundheitsamt das schriftliche (!) Testergebnis zu Dokumentationszwecken erhalten und aufbewahren?!  Siehe:

Dokumentationspflicht (§ 10 Musterberufsordnung)

Abs. 1 Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen.

Diese sind nicht nur Gedächtnisstütze für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation
.
Abs. 2 Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren… “

Schon die Tatsache, dass beim Labor persönliche Daten des Getesten gespeichert werden – und sich auch die Haftungsfrage stellt – bei fehlerhafter Arbeit des Labors oder fehlerhaftem Test – müsste dazu führen, dass seitens des Labors automatisch eine Kopie des Testergebnisses an den Getesten gesendet wird.  Wobei dieses den Testhersteller, den CT-Wert, Datum und Uhrzeit enthalten müsste!

Wäre doch mal interessant – mal eine Kopie des Laborergebnisses beim Gesundheitsamt einzufordern!

Sehr interessant zum Datenschutz nach DSGVO – Betroffeneninformation des Flughafen Wien:

„DATENSCHUTZERKLÄRUNGEN zur Durchführung von COVID-19 PCR-Tests der Flughafen Wien AG und des LABOR Doz. DDr. Stefan Mustafa – Fassung vom 08.08.2020“

https://www.viennaairport.com/jart/prj3/va/uploads/data-uploads/Konzern/Datenschutz%2520Covid/Betroffeneninformation_PCRtest_DE.pdf

Ich habe noch nicht gehört, dass jemandem beim  Test eine entsprechende Datenschutzerklärung ausgehändigt wurde!? Obwohl auch hier das Labor eigenständig ist! Dort über einen langen Zeitraum die persönlichen Daten gespeichert werden! Und auch bei uns noch die DSGVO gelten sollte!?

Gruss
Manfred Günzl

Ich musste bei jedem Test und auch bei der Impfung eine Datenschutzerklärung unterschreiben, und habe ein Merkblatt über Verarbeitung und Verbleib meiner Daten bekommen. Ich kann daher den Beitrag nicht nachvollziehen. Wo genau wird denn die DSGVO verletzt?

Die rudern nicht zurück! Im Gegenteil, sie beginnen sogar jetzt im Sommer mit weiterer Panikmache! Wer das immer noch nicht durchschaut, soll sich doch einbalsamieren lassen! Oder dauerimpfen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert