Kategorien
Bußgeld Covid-19 FFP-Maske Gerichtsurteil Maske Medizinische Maske PCR-Test Rechtslupe

Rechtslupe: Legt Widerspruch bei Bußgeldern ein!

Wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit der Versammlungsbehörde und dem Gericht wegen Versammlungen aus dem Jahr 2020. Denn wir legten gegen alle 4 Bußgeldbescheide in Höhe von 714 Euro Widerspruch ein.

Natürlich sind Bußgelder, gegen welche man einen Widerspruch einlegt, aufwändiger, als wie wenn man diese einfach fristgerecht binnen 14 Tagen bezahlt. Aber darum geht es ja nicht, es geht darum, dass ich meine Verantwortung als Bürger wahrnehme.

Wir vom Corona Blog Team recherchieren nicht nur und betreiben diesen Blog, wir gehen auf Versammlungen – jetzt Spaziergänge – und haben diese von Anfang an auch mit initiiert. Uns war schon früh bewusst, dass irgendwas falsch läuft und haben uns deshalb für diesen Weg entschieden. Wir hatten alle noch keine Berührungen zu Demonstrationen und hätten uns nie träumen lassen, dass wir dieses Mittel einmal nutzen werden müssen.
Zu dieser Zeit wurde nicht nur die Website von Frau RAin Bahner durch die Polizei abgeschaltet, sondern eine Wahl in Bayern fand trotz pandemischer Lage noch statt und die Behauptung, weitreichende Einschnitte in das Leben wären eine Verschwörungstheorie.
Hier berichten wir von unseren Erfahrungen mit 4 Bußgeldern und dem Erfolg diese nicht bezahlen zu müssen, weil diese teilweise zuvor oder vor Gericht eingestellt wurden.
Übrigens: wer sich dafür interessiert, wie man sich auf „Spaziergängen“ und Demonstrationen richtig verhält, dem empfehlen wir unseren eigenen Beitrag zu diesem Thema.

Ich bin für die konsequente Anwendung des Strafrechts gegenüber Straftätern. Es fällt mir jedoch sehr schwer, ein Pärchen mit einem Räuber gleichzusetzen, nur weil es sein Eis weniger als 50 Meter von der Eisdiele entfernt gegessen hat, was nach den Corona-Regeln illegal war.

Amtsrichter Schleif
Wikipedia Symbolbild

Sachverhalt

Wir informierten uns also im Netz und merkten, dass außer „Nicht ohne uns“ um den Journalisten Anselm Lenz niemand aktiv gegen die Grundrechtseinschränkungen vorging. Eine politische Meinung wollten wir nie vertreten, also gingen wir erst mal nur auf einem belebten Platz in einer bekannten Großstadt spazieren. Dort sollten wir also kurz nach Ankunft direkt von der Polizei erfahren, dass wir (angeblich, nichts ahnend) an einer verbotenen Versammlung teilnahmen, denn eine Person hielt ein Grundgesetz in der Hand während auf einem DinA5 Zettel ein Artikel aus dem GG stand. Trotz dem Versuch der Polizei zu erklären, dass dem nicht so sei, wurden die Personalien aufgenommen und ein paar Tage später flatterte auch schon das erste Bußgeld ins Haus. Stolze 357 € wollte also die Polizei von uns überwiesen haben – wobei wir uns für die Variante Widerspruch entschieden haben.

Bürger haben Recht, sich zu wehren.

Amtsrichter Schleif

Die Woche darauf entschieden wir uns also nochmals dafür auf die Straße zu gehen, denn wir wollten diese Schikane und dieses unverhältnismäßige Verhalten der Polizei, welche deutlich mildere Mittel einsetzen hätte können, nicht so hinnehmen.
Also beschlossen wir, ohne Zettel, allerdings sehr wohl mit dem Grundgesetz bewaffnet, uns vor einen anderen, sehr belebten Ort dieser Großstadt zu setzen.
Ja ihr hört richtig, wir setzten uns auf diesen Platz mit einer Decke und wollten im Grundgesetz lesen. Kurze zeit darauf kamen auch schon zwei Streifenpolizisten und sprachen uns auf unser atypisches Verhalten an.
Während wir uns auswiesen, mussten sich weitere Personen mit Abstand gesetzt haben, wir zählten über 50 Personen. Die Polizei versicherte uns wir würden kein Bußgeld durch dieses Verhalten erhalten. Kurz darauf trabte auch schon die Hundertschaft auf den Platz und verkündete, dass diese Versammlung nun aufgelöst würde. 5 Minuten später tat diese das auch, jedoch standen wir beide auf und gingen, mit der Absicherung durch die beiden Streifenpolizisten, dass uns kein Bußgeld erwarten würde.

Ein paar Tage später, hatten wir zwei weitere Bußgeldbescheide im Postkasten – 357 €.
Wir legten gegen die vier Bußgelder in Höhe von 714 € Widerspruch ein. Nicht jeder hat einen Rechtsschutz und dieser zahlt gerade in Sachen Corona auch nicht alles, außerdem muss man vielfach eine Eigenbeteiligung bezahlen, weshalb wir empfehlen – was auch sehr erfolgsversprechend ist – Widerspruch einzulegen ohne vorher einen Anwalt zu kontaktieren. Denn der macht auch nichts anderes, verlangt dafür aber einen stolzen Preis!

Erster Erfolg

  1. Eines der ersten Bußgelder (von einem von uns) wurde eingestellt – mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 46 OWiG in Verbindung mit § 170 Abs. 2 StPO). Sprich wir mussten lediglich Einspruch binnen 14 Tagen einlegen.
  2. Das zweite Bußgeld mit dem selben Sachverhalt wurde dann aber tatsächlich vor Gericht geklärt, die herablassende Art des Richters, zeigte einmal mehr, dass auch dieses System einem Wandel unterzogen werden muss. Bei dieser Verhandlung war ein Anwalt dabei, welcher weder vorbereitet noch großes Interesse an dem „Fall“ hatte. Dass unsere Gerichte hierfür über 1 Stunde Verhandlung in Kauf nehmen obwohl diese in den Medien immer und immer wieder beteuern wie überlastet sie sind, zeigt, dass dies Jammern auf hohem Niveau ist. Viele Richter leben fernab jeglicher Realität und zeigen damit dem Bürger, dass sie eben nicht neutral urteilen. Nicht ohne Grund sind Handys im Gerichtssaal untersagt! Nach über 1 Stunde Verhandlung kam der Richter zu dem Schluss, dass das Bußgeld eingestellt wird. Ein Erfolg, der trotzdem zeigt, dass sowohl Juristen als auch Richter weit entfernt von jeglicher Realität agieren.

Zwei weitere Bußgelder

Nun zu den zwei anderen Bußgeldern, von einem der beiden bekamen wir eine weitere Ladung zur Gerichtsverhandlung. Wir packten also unsere Beweise (Bilder und Videos) auf einen Stick – druckten diese vorsorglich noch mit aus – und gingen zu anberaumter Uhrzeit zur Verhandlung. Der Eingang zum Gericht wirkte auf einen als wäre man ein Schwerverbrecher. Man musste die Handys ausschalten und abgeben. Der Rucksack wurde durchleuchtet und man selbst musste sich wie am Flughafen kurz durchleuchten lassen.

Bei der Gerichtsverhandlung fragte die Richterin, ob ich keinen Anwalt hätte. Dies verneinte ich, denn den hätte ich mir nun wirklich nicht leisten können. Aber das sollte ja auch alleine schaffbar sein.
An dieser Stelle würde ich jedem einen Rechtsschutz empfehlen, wobei hier in der Regel auch eine Eigenbeteiligung fällig wird. Ich saß also im Gerichtssaal, das erste Mal in meinem Leben und was soll ich sagen, ich war nervös. Schließlich sitzt da eine Dame vor einem, welche mal eben, je nachdem wie ihr der Sinn steht, entscheidet – so wirken auf mich zumindest viele Gerichtsurteile. Als ich fertig mit meiner Ausführung war kam dann die Zeugin, eine Polizistin, welche von der Versammlungsbehörde benannt worden war. Die konnte sich so gar nicht an alles erinnern, aber machte munter eine Aussage. Inhaltlich aber nicht sonderlich aussagekräftig. Interessant war allerdings, dass die Polizistin ein Handy hatte, wir unseres am Eingang aber abgeben mussten – alle Menschen sind in Deutschland eben gleich, aber manche sind gleicher.

Meinen Zeugen rief die Richterin gar nicht mehr auf, sondern teilte mir mit, dass das Verfahren eingestellt wird und die Staatskasse die Kosten trägt.
Ich freute mich noch nicht, da ich auf die Begründung gespannt war. Tja und die kam dann halt auch wirklich nicht, sondern die Richterin sagte lediglich, dass diese Maßnahmen schon wichtig wären, denn schließlich solle die Pandemie ja irgendwann mal ein Ende haben und man müsse sich schon daran halten. An einen Zufall, dass ich an dem Ort, an welchem die Versammlung verboten war, mich mit einem Grundgesetz befand, wollte sie nicht recht glauben.

Aber hey, sie stellte das Bußgeld ein und ich muss keine 178,50 € bezahlen. Irgendwie ging es ja auch einfach nur ums Prinzip, der Versammlungsbehörde und der Polizei zu zeigen „ich lasse mir nicht alles gefallen und das ja mit Erfolg“.
Fazit:

  • 2 der Bußgelder wurden sofort eingestellt
  • 2 der Bußgelder wurden vor Gericht verhandelt und dort eingestellt, wobei die Staatsanwaltschaft sich nicht mal die Mühe machte vor Ort anwesend zu sein
  • Interessant ist, dass von jeweils den gleichen Tatbeständen, eines immer sofort eingestellt wurde, eines davon aber vor Gericht verhandelt wurde. Das schafft Vertrauen in unserer Justiz 😉

Tipps
1. Legt direkt nach solchen Ereignissen ein Gedächtnisprotokoll an, man vergisst wirklich sehr schnell und gerade im Hinblick darauf, dass eine Verhandlung erst nach einem Jahr sein kann, ist dies empfehlenswert.
2. Beweismaterial sichern und mögliche Zeugen notieren. Videomaterial und Bilder sind immer gut. Auch Tonaufnahmen können relevant sein.
3. Binnen 2 Wochen einen Widerspruch einlegen, dies am Besten ohne inhaltliche Angaben, dann ist erst mal die Behörde dran. Ganz wichtig, per Einwurf-Einschreiben abschicken, damit ihr einen Nachweis habt. Wie so ein Widerspruch aussieht zeigen wir euch nachfolgend:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid vom XY.XY.XYZX, Aktenzeichen XY, zugestellt am XY, lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Schreibt uns gerne eure Erfahrungen info@corona-blog.net oder im Kommentarbereich.


Statement von Rechtsanwalt Ralf Ludwig vom 23.11.2021 zu Bußgeldern

Fragen:

  1. Ist ein Bußgeldbescheid ohne Möglichkeit zur Anhörung rechtens? Die Anhörung kam teilweise zuvor per Post. Dies ist aber nicht dokumentiert. Normalerweise kann man sich bei Ordnungswidrigkeiten (Blitzer, Falschparken, …) online auch zur Sache äußern. Hier ist es nur möglich online zu bezahlen. (Rechtliche Würdigung?)
  2. Soll ein Widerspruch eingelegt werden?
  3. Soll der Widerspruch mit oder ohne Begründung formuliert werden?
  4. Was soll beim Widerspruch beachtet werden?
  5. Ist unbedingt ein Anwalt erforderlich, wenn es vor Gericht geht? Wie verhalte ich mich ohne Anwalt vor Gericht? Ist es möglich, dass am Ende eine höhere Strafe als 500€ + 25€ Gebühren + 3,50€ entstehen?
  6. Wie hoch sind die maximalen Prozesskosten? Sind das 55€bei Strafe von 500€?
  7. Kann ich ohne Anwalt eine Akteneinsicht fordern? Ist es sinnvoll Akteneinsicht zu beantragen?
  8. Wie hoch kann die Strafe noch werden? Aktuell sind es meist 500€ + 25€ Gebühren + 3,50€ Auslagen pro Person.
  9. Sind 500€ Bußgeld für Personen unter 18 Jahren angemessen?
  10. Ist es sinnvoll, anstatt komplett gegen das Bußgeld anzugehen, darauf zu bestehen, dass nach individueller Lage geurteilt wird? Insbesondere bei „Ersttätern“ liegt der Regelsatz eigentlich bei 150€.
  11. Was passiert, wenn man nach erfolgtem Widerspruch nicht beim Termin vor dem Amtsgericht erscheint? Weiterhin: wie lange kann der Widerspruch zurückgezogen werden? Welche Konsequenzen hat die Rückziehung eines Widerspruchs? Können weitere Kosten hinzukommen, wie z.B. Bearbeitungsgebühren oder Gerichtsgebühren?
  12. Wurde der Bescheid rechtzeitig zugestellt, wenn der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf von 6 Monaten ABGESCHICKT wurde? Die Versendung der zuvor versendeten Anhörung wurde nicht per Einschreiben versendet. Somit ist keine förmliche Zustellung innerhalb der 6 Monaten dokumentiert.
    ⁃ Beispiel: „Ich habe einen Anhörungsbogen, datiert mit 12.10.21 und nun einen Bußgeldbescheid, erhalten am 16.11.2021. Ist das nicht verjährt?“
  13. Anhörungsbogen wurde erst am 10.11.2021 gedruckt. Auf dem Anhörungsbogen ist vermerkt „Neuzustellung aufgrund mitgeteilter Adressänderung.“ Druckdatum des Schreibens ist mehr als 6 Monate nach der Ordnungswidrigkeit. Ist die Ordnungswidrigkeit somit verjährt?
  14. Macht es Sinn zusätzlich zur Akteneinsicht die Einstellung des Verfahrens zu fordern?
  15. Welche Verhandlungsstrategie ist vor Gericht zu empfehlen?
  16. Kann es vor Gericht 2G/3G Regel geben? [wird man sicher Stand heute nicht voraussagen können]
  17. Was passiert, wenn weder auf den Bescheid noch auf zukünftige Mahnungen reagiert wird? Kommt der Gerichtsvollzieher, oder ist sogar mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen?
  18. Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung, https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html ist die formale Zustellung nicht korrekt erfolgt. Was bedeutet dies?
  19. Ist es möglich (mit Anwalt, …) an die Einsatzpläne der Polizei zu gelangen? Insbesondere sind Anweisungen über gesperrte Straßen interessant
  20. Ist die Frist versäumt, wenn das Schreiben erst nach 6 Monaten zugestellt wurde? [@Anwalt: laut meiner Recherche gibt es für Behörden hier Sonderrechte: das Schreiben muss nur innerhalb von 6 Monaten abgeschickt sein]
  21. Ist der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift rechtsgültig?
  22. „In meinem Bußgeldbescheid steht, dass ich die Tat um 18:05 begangen haben soll. Mein Platzverweis ist um 18:07 ausgestellt. Wie kann das sein, da ich um 18:24 immer noch im Kessel war. Habe Fotos. Ist dies eine falsche Bezeugung?
  23. Kann man seinen Partner mit zu Gericht nehmen? Ist es möglich ihn als Verteidiger einzusetzen, sofern er redegewandt ist?

Bußgelder im 2. Lockdown vom 02.11.2020

Wenn Du bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hast, kannst Du auf diesem Weg einen Widerspruch erstellen.

Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

13 Antworten auf „Rechtslupe: Legt Widerspruch bei Bußgeldern ein!“

Falls sich hier jemand auskennt, würde mich interessieren, warum im Musterschreiben unter dem Link von den Klagepaten (siehe oben) dieser Satz mit dem „Begründung behalte ich mir ausdrücklich vor“ enthalten ist.

Was ist der Gedanke hierbei? Wozu wird das geschrieben?
Entweder man will begründen oder nicht, hätte ich jetzt gesagt.
Es war ja der Rat, nicht zu begründen.
Zu welchem späteren Zeitpunkt will man hier vielleicht dieses Recht dann doch noch nutzen? Vor dem Gerichtstermin oder im Gerichtstermin?
Irgendwie verwirrt mich das etwas.

Als Behörde würde ich auf so eine Formulierung dann irgendwie reflexartig antworten „Dann liefern Sie jetzt bitte die Begründung“, und dann hat man doch nichts gewonnen.

Hat man zwischen Einspruch und Gerichtstermin nicht sowieso noch die Möglichkeit etwas einzureichen?

Irgendwie verstehe ich an dem Beitrag hier nicht gaaaanz den Sachverhalt. Ich hatte es so verstanden, dass vom ersten Vorwurf einer von euch beiden vor Gericht musste. Beim zweiten Vorwurf war es dann der andere von euch, ist das so gewesen? Dann macht es Sinn, okayy.

Macht es einen Unterschied, ob es um Widerspruch oder um Einspruch geht?
Hier lese ich immer Wiederspruch.
In anderen Kontexten höre ich aber von Einspruch.

Danke euch für die Klärung!!

… Im ersten Video wird es auch gesagt, das mit dem Widerspruch und Einspruch, habe ich erst später gesehen.

Leider kann ich nur das erste Video ansehen, welches bei ca. 26. Minute abbricht, das zweite ist wahrscheinlich die Fortsetzung. Liegt wahrscheinlich an meinem Browser.

Nur noch mal grundsätzlich: Sollte Widerspruch möglich sein, diesen auch innerhalb der gesetzten Frist einreichen und begründen (ohne Begründung wird dieser wahrscheinlich abgelent). Nächster Schritt wäre dann die Klage vorm zuständigen Verwaltungsgericht. Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht KEIN Anwaltzwang und außer den eigentlichen Gerichtskosten kommen zusätzliche eigentlich nicht hinzu, wenn nur Behördenangehörige Prozeßbeteiligte sind (in meinem Verfahren zur Straßenreinigung zog die Stadtreinigungspartei einen Anwalt hinzu, das waren die eigentlich relevanten Verfahrenskosten, von denen ich die Hälfte zu tragen hatte).

Sind Polizisten Behördenangehörige?

Und wieso muss ich die Anwaltskosten der Gegenpartei mittragen, wenn ich aus Kostengründen selbst auf Anwälte verzichtet habe?

Also doch Widerspruch begründen, sagst du, Eispickel?
Henning war da anderer Ansicht.

Widersprüche werden immer abgelehnt, mit oder ohne Begründung. Mit Begründung haben die Behörden aber die Chance, ihre Strategie vor Gericht gegen dich zu verbessern.
Polizisten sind Behördenangehörige, ja.
Und mit Verwaltungsrecht hat Bußgeld nichts zu tun. Bußgeld ist Ordnungswidrigkeitenrecht, sprich: Strafrecht light.

Behördenpost raubt so unglaublich viel Zeit, insbesondere, wenn man nicht geübt ist. Daher noch ein Tipp von mir: Wenn möglich, keine Briefe an Behörden neu formulieren und irgendwie schön formatieren. Stattdessen den Brief vom Amt kopieren, kurze Antwort draufkritzeln und neu adressiert ans Amt zurückschicken, ggf. sogar im gleichen Briefumschlag. Also am Beispiel Bußgeldbescheid: Bescheid kopieren, draufschreiben: „Ich lege Einspuch ein“, Datum, Unterschrift, fertig. Die restlichen Daten stehen ja alle schon drauf. Für schön formatierte Briefe gibt das Amt keinen Bonus. Man bekommt dort vielmehr den Eindruck, dass du deine wertvolle Zeit gerne für Behördenpost verwendest.

Vielleicht sollten wir mal ein (Online-)Seminar zum Thema Bußgeldverhandlungen machen. Hier ein paar Tipps, wie sich Profis von Anfängern unterscheiden:
1. Bußgeldverhandlungen sind öffentlich, wenn es nicht gerade um Jugendliche geht. Man kann sie sich ohne Anmeldung angucken. Einfach ins Gericht schlendern, gucken, was angeschlagen ist und dann in die Verhandlung reinsetzen. Bei Bußgeldern geht es meistens um Geschwindigkeitsübertretungen. Tut den Richtern einen Gefallen und bietet ihnen mal ein bisschen Abwechslung! 🙂
2. Vor der Gerichtsverhandlung Akteneinsicht nehmen. Nicht abwimmeln lassen. Nur mit Kenntnis der Vorwürfe und ihrer Hintergründe könnt ihr sinnvoll eine Verhandlung bestreiten. Verwehrte Akteneinsicht ist ein absoluter Revisionsgrund.
3. Einen Freund als Laienverteidiger nach §138(2) StPO beantragen. Den Paragraphen kennen viele Richter und Anwälte gar nicht. Das Verweigern eines Rechtsbeistandes ist ein absoluter Revisionsgrund.
4. Weder vor der Polizei, noch bei der Anhörung, noch beim Widerspruch noch vor Gericht irgendwas zur Sache sagen, nicht sich rechtfertigen. Alles was ihr sagt, wird gegen euch verwendet. Ihr arbeitet stattdessen nur mit Anträgen und Fragen an die Zeugen.
5. Beweisanträge stellen, Zeugen vernehmen. Niemals Zeugen aus den eigenen Reihen nehmen, die können euch nur belasten, entlastendes wird ihnen kein Richter glauben. Immer nur Beamte als Zeugen benennen und diese ausquetschen. Es geht nicht darum, sich reinzuwaschen, sondern es geht darum, dass sich die Kronzeugen in Widersprüche verstricken und dadurch deutlich wird, dass die Vorwürfe haltlos sind. Diese Beweisaufnahme finde ich fast noch wichtiger, als das eigentliche Urteil.
6. Falls es zur Verurteilung kommt, unbedingt Rechtsmittel einlegen. Dann muss der Richter ein Urteil schreiben. Nach Lesen des Urteils kann man das Rechtsmittel innerhalb eines Monats wieder zurückziehen. Im Falle von absoluten Revisionsgründen schreibt man eine Rechtsbeschwerdebegründung, die gute Chancen auf Erfolg hat.

Vielen Dank für die wertvollen Tipps.
Ich glaube, das hat vielen von uns sehr gefehlt.
Und die rechtliche Unsicherheit und Angst hält meiner Erfahrung nach so einige von der Teilnahme an Treffen ab.
Nicht jeder hat einen Rechtsschutz oder Juristen im Bekanntenkreis, die man mal fragen kann.

Schreibe einen Kommentar zu Prozessdruck Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert