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Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist auf 50 angewachsen

Eine Verfassungsbeschwerde ging am 14.12.2021 von inzwischen 50 Personen in Karlsruhe ein. Inhalt ist die anstehende temporäre Impfpflicht in der Pflege für den 15.03.2022 – 31.12.2022. Werfen wir also einen kurzen Blick darauf, was der Jurist Lipinski dazu zu sagen hat. Geplant ist, dass binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abgeschlossen ist.

Wir sollten nicht alles als gegeben hinnehmen

Der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, hat im Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht auf den Weg gebracht. Wir haben bereits hier darüber berichtet. Die ursprüngliche Klägergruppe von 23 Personen ist zunächst auf 40 und jetzt bereits auf 50 Personen angewachsen, so steht es auf der Website. Unter ihnen befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Reinigungskräfte, verbeamtete Rettungskräfte, eine Angestellte im öffentlichen Dienst, Arzthelferinnen sowie eine Jugendliche, die nach dem 16. März ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolvieren will. Neben weiteren Beamten ist ein Pflegedienst hinzugekommen.

Gerügt wird die Verletzung von mindestens 15 Grundrechten.
Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben werden u.a. auch Grundrechte gerügt, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion kaum diskutiert wurden, darunter u.a. die Grundrechte aus Art. 3 I GG sowie aus Art. 33 V GG.
Die verbeamteten Beschwerdeführer lehnen das neue „Damoklesschwert“ ihrer Entlassung ab 15.03.2021 genauso ab wie die Tatsache, dass die Frage ihrer Entlassung vom Gesetzgeber als Ermessensentscheidung ausgestaltet worden ist. Ferner werden auch die neuen Bußgeldvorschriften als unvereinbar nicht nur mit Art. 3 I GG, sondern auch mit Art. 103 II GG gerügt. Schließlich ist aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski auch in rein formeller Hinsicht das Gesetz gleich mehrfach angreifbar.

Die übrigen Beschwerdeführer berufen sich auf ihre Vertragsfreiheit, welche dadurch beeinträchtigt wird, dass ihren ungeimpften und ungenesenen Ärzte, Zahnärzten, Physiotherapeuten etc. ab 15.03.2022 Tätigkeits- und Betretungsverbote – oft zur eigenen Praxis – drohen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

Das Gesetz ist offensichtlich nicht mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt worden. Die Zahl insbesondere der Gleichheitsverstöße und der formellen Verfassungsverstöße ist groß. Es ist z.B. auch hanebüchen, dass in der Gesetzesbegründung allen Ernstes nur von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung – und nicht von Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl – gesprochen wird.

Dass Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vom Gesetzgeber noch nicht einmal mehr offen als das bezeichnet werden, was sie verfassungsrechtlich schon immer und eindeutig gewesen sind, nämlich Berufsverbote als Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl, ist ein erneuter Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung und ein weiterer (negativer) „Meilenstein“ in der Verharmlosung extremster staatlicher Maßnahmen. Möglicherweise muss aus diesen formellen Gründen und aufgrund der nicht wenigen Gleichheitsverstöße das Bundesverfassungsgericht sich mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gar nicht mehr im Detail befassen. Dennoch wird auch die Unverhältnismäßigkeit der Tätigkeits-, Betretungs- und Beschäftigungsverbote umfassend thematisiert werden.

In einem aktuellen Update auf seiner Website, schreibt der Anwalt:

Am 14.01.2022 wurde eine weitere umfassene Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerde- und -eilverfahren gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt standen erneut medizinische Sachverhalte, insbesondere die mildere Omikronvariante, neueste medizinische Studien zur Corona-Thematik sowie, erstmalig im größeren Umfange, die strukturellen und offenbar politisch gewollten Probleme in Deutschland im Bereich der Impfschadensmeldung. Ferner wurde teils auch der juristische Vortrag vertieft, insbesondere Verstöße gegen die Wesentlichkeitstheorie/ die Parlamentsvorbehaltslehre erweitert.
Es ist geplant, binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abzuschließen und auch noch die Eilantragsbegründung einzureichen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Es wäre ein Bruch mit allen bisherigen Grundsätzen des Verfassungsrechts, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutheißen würde. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste Menschenrechtsbeschwerde beim Straßburger Gerichtshof eingereicht werden.
[…]

Heidelberg, den 15.01.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


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56 Antworten auf „Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist auf 50 angewachsen“

Bin nun selber betroffen,vom Impfzwang.Habe letzte Woche ein Schreiben bekommen.Arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung.Teilstationäre Bereiche mit Ehrenamtlichen,sind auch betroffen.Anwalt von Rechtschutzversicherung konnte mir auch nicht weiter helfen.Gekündigt werden,könnte ich wohl nicht,hieß es von der mir Vorgesetzten.Freistellung dann gibt’s auch kein Geld.Eine Befreiung gibt mir mein Hausarzt auch nicht,der überzeugt ist,von dem Mittel.Was Andres suchen ist auch schwierig,da ich älter bin.Kann man noch hoffen,dass die Pflicht noch gekippt wird,bis 16.3.?

Sie sagen, „Anwalt von Rechtsschutzversicherung….“ Wie meinen Sie das? Haben Sie mit Ihrer RSV telefoniert und dort mit einem Juristen gesprochen? Oder waren Sie bei einem RA vor Ort, den Ihnen Ihre RSV empfohlen hat? Wenn ersteres: Wenn Sie Berufs- und Arbeitsrechtsschutz in Ihrem Vertrag vereinbart haben, dann könnten Sie sich einfach vor Ort einen RA suchen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat und ihn wegen einer Erstberatung aufsuchen. Variante 1. Er kann Ihnen nach der Erörterung im Beratungstermin keine Hoffnung machen. Dann kann er aber gleichwohl den Beratungstermin mit Ihrer RSV abrechnen. Selbst, wenn das nicht klappt: Das Honorar für die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, sind wohl 190 E netto. Also, wenn es um den Job geht …..
Variante 2: Wenn er doch meint, er könne Ihnen weiterhelfen und Sie gegen den Arbeitgeber vertreten, dann kann er das Ihrer RSV so mitteilen. Sie müssen dann selbst überlegen, ob Sie das weitere Vorgehen davon abhängig machen, ob die RSV die Kosten übernimmt oder nicht. Meistens übernehmen die die Einschätzung des Anwaltes.
Unabhängig davon sollten Sie aber wirklich die Artikel lesen, auf die das blog-Team Sie hier verwiesen hat. Schon alleine, damit Sie beim Beratungstermin nicht da sitzen wie Lieschen Müller und der Anwalt merkt, dass er nicht bei Adam und Eva mit seinern Erläuterungen anfangen muss.
Wenn Sie schon bei einem RA waren: lesen Sie die Artikel und überlegen Sie sich, ob das, was der RA Ihnen gesagt hat, mit den dortigen Erkenntnissen übereinstimmt. Auch noch mal auf die Seite von KRiStA gehen. Selbst in der welt online war letztens ein unsägliches Interview mit einem FA für Arbeitsrecht, der nur Unsinn erzählt hat. Es ist wie mit der Zweitmeinung beim Arzt. Nicht aufgeben. Alles Gute. Ich drücke die Daumen

Liebe Silvia,

in einigen Punkten muss ich Frau Lescaux widersprechen bzw. einiges ergänzen, da Ihnen sonst massive Nachteile entstehen könnten.

1. Schauen Sie im Versicherungsschein Ihrer RS-Versicherung nach dem abgesicherten Risiko und dem SB (=Selbstbehalt).

2. Ist dort das Risiko „Beruf“ OHNE weitere Zusatzklausel genannt, KANN Ihre RS-Vers. Kosten einer Rechtsberatung oder eines folgenden Rechtsprozesses übernehmen.

3. Von den RS-Versicherungen wird für ein und dasselbe Risiko (in Ihrem Fall dann also Beruf-RS) immer nur an einen Anspruchsteller gezahlt. D.h. machen Sie oder ein RA für das genannte Risiko Kosten für eine Erstberatung gegenüber Ihrer RS-Vers. geltend und die Vers. reguliert diese, wird die Versicherung keine Kosten für einen weiteren/anderen RA bzgl. einer Erstberatung übernehmen.

4. Die von der Vers. geleistete Regulierung für die Erstberatung wird, sollte es dazu kommen, oftmals dann auf die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung angerechnet.

5. Ebenso wichtig zu beachten ist der Selbstbehalt, den Sie verpflichtet sind, zu zahlen, nicht Ihre RS-Vers..

6. Entgegen Frau Lescauxs Aussage sind die Kosten für eine Erstberatung in Höhe von derzeit 190,00€ + Auslagen(pauschale) 20,00€ + 19% MwSt. = 249,90€ durchaus NICHT GESETZLICH GEDECKELT.

a) Einmal beläuft sich der SB oft auf 250,00€, so dass sich die Regulierung über die RS-Vers. erübrigt bzw. keinen Sinn macht.

b) Zum anderen kommt es auf die im Vers.vertrag vereinbarten Konditionen und Klauseln an.

7. Deshalb SUCHEN SIE SICH NICHT ZWANGSWEISE EINEN RA vor Ort, weil Sie das Risiko eingehen, immer wieder auf einen Anwalt „auf Linie“ zu treffen, der Ihre Interessen nicht in dem erforderlichen Mass vertreten wird. (Spreche aus beruflicher und privater Erfahrung).

8. Suchen Sie sich stattdessen einen entsprechenden FA für Arbeits-/Medizin-/Verfassungsrecht bspw. bei den Anwälten für Aufklärung https://afaev.de/anwaltsverzeichnis/
auch wenn dieser von Ihrem Wohnort entfernt praktiziert.

9. BEVOR Sie einem RA ein Mandat erteilen, bitten Sie Ihre RS-Vers. vorab selbst um Deckungszusage oder lassen Sie das den RA machen.

a) Erst wenn die Vers. die schriftliche Zusag erteilt hat und mitteilt, welche und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, so dass Sie abschätzen können, inwiefern Sie ggf. die entstehenden Kosten selbst tragen können, sollten Sie dem RA das Mandat erteilen und die (weitere) Vorgehensweise mit ihm besprechen.

b) Bei den meisten Anwälten fällt die Erstberatungsgebühr bereits beim ersten Telefonkontakt an. Deshalb auch hier vorher nachfragen.

10. Es ist leider so, dass die RS-Vers. entgegen der Aussage Frau Lescauxs nicht meistens die Einschätzung des Anwalts übernehmen.

a) Es kommt ein bißchen darauf an, welche Versicherungsgesellschaft es ist.

b) Die meisten Versicherungsgesellschaften versuchen aber, eine Kostenübernahme zu vermeiden. Resp. finden dann im Nachgang noch 120.000 „Argumente“, weshalb die einen oder anderen Anwaltsgebühren nicht übernommen werden.

c) Bitte keinen Anwalt beauftragen, der sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen möchte. Das ist nichts Anderes als ein Stundenlohn. Das ist über die Maßen teuer, und fast alle RS-Vers. übernehmen nur die Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

zu 1. Genau meine Worte. Selbstbehalt: Okay, ich dachte, Silvia weiß selbst, ob sie einen hat oder nicht.
zu 2. Genau meine Worte. Erstberatung wird übernommen. Vertraglicher Anspruch. Es sei denn, sie war schon bei einem RA. Habe ich so geschrieben „Selbst, wenn das nicht klappt….“
zu 3. Stimmt
zu 4. Wo ist das Problem? Das Honorar für die Erstberatung geht ebenfalls in das Honorar für die Tätigkeit auf. Es fällt nicht gesondert an und muss daher auch nicht gesondert erstattet werden,
zu 5. Stimmt. Deshalb heißt es ja auch Selbstbehalt. Das weiß Silvia bestimmt selbst, weil es an sich eine Selbstverständlichkeit ist.
zu 6. Doch. Sh. § 34 RVG
zu 6 a. Vielleicht sind es ja auch nur 150? Silvia kann bestimmt rechnen.
zu 6 b) Mir ist noch kein Versicherungsvertrag untergekommen, der die gesetzlich gedeckelte Erstberatungsgebühr noch mal runterdeckelt.
zu 7/8. „Sie können (!) sich einen RA vor Ort suchen“. Aber mal bei AfA nachzugucken, ist ein guter Tipp.
zu 9) Den Deckungsschutz als Laie selbst anzufragen, ist eine gute Möglichkeit, von einer unwilligen Versicherung abgewimmelt zu werden.
… „Oder den RA machen lassen“: Genau meine Worte.
zu 9a) Abstrakt steht das verklausuliert in den Versicherungsverträgen. Konkret wird Ihnen das vorher niemand vorrechnen. Zumal man nie weiß, wie sich ein Fall entwickelt.
zu 9 b) Na ja, normalerweise ruft man an und macht einen Termin. Wenn man sich aber gleich stundenlang unterhält und ins Detail geht, hat man sich halt beraten lassen. Aber welcher Anwalt sitzt denn rum und wartet darauf, dass jemand anruft, den er gleich sofort ad hoc kostenpflichtig berät?
zu 10 und 10a) Also, ich habs in Jahrzehnten nie erlebt, dass – wenn ich nach der Erstberatung zu dem Ergebnis gekommen war, an dem Anliegen des Mandanten könne was dran sein und die RSV um Deckungsschutz angefragt habe, dass das abgelehnt wurde. Aber wenn Sie mit Ihren Anwälten da andere Erfahrungen gemacht haben.
zu 10 b) Ja, kommt vor.
zu 10 c) Stimmt

Ich nehme an, was Sie schreiben, entspringt ebenfalls Ihren beruflichen Erfahrungen als Rechtsanwältin?

Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangstellte, habe zig solcher Fälle schon bearbeitet und weiß sehr genau, was die meisten Mandanten nicht wissen (können), worauf sie in ihrer Not nicht achten, und wie sich die meisten Versicherungen hinsichtlich einer anstehenden Kostenregulierung verhalten.

Genauso sind es persönliche Erfahrungen als Mandantin mit allerlei, auch sehr fragwürdigen, Anwälten.

Alles, was ich in meinem Kommentar an Silvia geschrieben habe, entspricht 1:1 einem realen Geschehen Stand 2021.

Eine Impfpflicht im Pflege- und Medizinbereich ist obsolet.
Die Idee stammt aus einer Zeit, in der das Wünschen noch
geholfen hat.
Aus einer Zeit, in der man noch glaubte, dass eine „Impfung“
die Ausbreitung eines Virus verhindern kann.
Aus einer Zeit, in der man versuchte, Risikopatienten vor
übertragenden Pflegekräften zu schützen.
Aber nun weiß man, dass „sogar“ Geboosterte unerkannt
Überträger sind.
Selbst RKI-Wieler gibt in der Pressekonferenz zu, dass der
Effekt der Ansteckungsverhinderung nur sehr gering ist.

Die Impfpflicht für Pflegekräfte i s t ü b e r h o l t.
Die Impfpflicht für Pflegekräfte i s t ü b e r h o l t.
Die Impfpflicht für Pflegekräfte i s t ü b e r h o l t.

Mögen die Klagen helfen.
Warum kritisieren, wer und wie?
Nicht zu klagen, ist keine Option!

@Margot Lascaux

Ich halte Lauterbach für einen gefühllosen Schreibtischtäter, so wie fast alle der Berliner Clique. Sie haben es schon geschafft dass nicht mehr Gerichte die letzte Instanz sind, sondern sie selber. Lauterbach hat im BT gesagt “ eine Impfpflicht werden wir nicht durchbekommen“ Jetzt frage ich, was hat ihn jetzt auf einmal so sicher werden lassen dass er NICHT mehr mit einem Scheitern rechnen muss?

Vielleicht ist er sich ja gar nicht sicher. Daher der immer skandalösere Druck, damit die Leute es „freiwillig“ tun. Die neueste absolut skandalöse Volte, die Definition des Genesenenstatus an das RKI zu delegieren und das auch noch quasi über Nacht. Über Nacht haben Millionen von Menschen – die „Genesenen“ – einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten bekommen. Es muss auf Teufel komm raus die Impfquote erhöht werden. Haben die keine Sorge, dass ab heute abend die Straße tobt? Würden die das machen, wenn sie der Abstimmung über die Impfpflicht seelenruhig entgegensehen könnten? Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen? Was könnte ihn so sicher machen? Ist eine derart groß- und breitflächige Korruption möglich, ohne dass es auffliegt? Ehrliche Frage.

Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die allgemeine Impfpflicht, die Biden verhängen wollten, komplett letzte Woche gekippt.

Folgende Argumente würde ich bei dieser Verf-Beschwerde noch anbringen:
1. Die Verantwortlichen wissen die Zahl der Geimpften nicht annähernd genau wie sich z. B. aus Report 8 (einer Befragung von Bürgern durch das RKI ) ergibt. Dort auf Seite 5 ist das gut zu sehen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVIMO_Reports/covimo_studie_bericht_8.pdf?__blob=publicationFile

Danach ist die Untererfassung der Impfungen infolge wohl nicht vollständiger Meldungen bei rd. 20 %. Im Zeitraum der Befragung lagen die offiziellen Impfquoten in den tgl. RKI-Berichten noch niedriger als heute.

2. Aus 2 Befragungen (Forsa im Auftrag des BMG und Civey) weiß man schon sehr lange, dass 56 bzw.. 50 % der Ungeimpften auf einen klassischen Totimpfstoff warten. Hätte man es so wie Ungarn gemacht und hätte schon vor Monaten denselben Totimpfstoff (Sinopharm mit 79 % Wirksamkeit) zugelassen, für den Ungarn, Serbien und die WHO eine Notfallzulassung erteilt haben und der weltweit millionen- oder gar bereits milliardenfach verimpft wird, wären weitere rd 6 Mio Menschen geimpft und die Intensivstationen mehr entlastet – falls diese wirklich sooo belastet waren. Denn auch Geimpfte findet man dort reichlich. Die Zählung auf den Intensivstationen soll wiederholt nicht korrekt erfolgt sein.

Wenn man also durch diese beiden Maßnahmen/Vorschläge die Impfquoten auf weit über 90 % anheben muss bzw. kann, dann gibt es m. E. kein Argument mehr für eine Impfpflicht.

Was Pflegepersonal angeht noch folgendes:
Mir als Patientin sind ungeimpfte, aber tgl getestete Pfleger doch viel lieber als geimpfte und nur selten getestete Pfleger. Hinzu kommt, dass die Schnelltests bei Geimpften häufiger falsch negativ sein sollen, so dass geimpfte Pfleger für die Patienten ein höheres Risiko darstellen wie Ungeimpfte, die tgl. getestet werden.

Ein Impfen auch mit einem klassischen Impfstoff gegen einen hochvariablen, weitgehend harmlosen RNA-Virus ist völliger Unsinn. Auch klassische Totimpfstoffe haben allzuviel unerwünschte, schädliche Nebenwirkugen, ua wegen den zugesetzten Adjuvantien.

Sie schlagen in die gleiche Kerbe wie Lauterbach (nur dass der auch noch offen zugibt, dass er einen Nicht-Totimpftoff als Totimpfstoff bezeichnet um damit weitere Prozent der Bevölkerung zur Spritze zu treiben um endlich ihre Ruhe zu haben – die sie dann erst recht nicht haben werden!)

Nochmal: es gibt keine aktuell umgehende tödliche Seuche.

Eine Pandemie nach heutiger W.H.O.-Definition findet jedes Jahr statt, bisher weithin bekannt als: die Grippe.

Würde man so wie man heute auf Corona-Viren testet zB auf Herpes-Viren testen, dann hätten wir eine „Herpes-Pandemie“, und mit entsprechendem Framing, Auftragsstudien und Panikmache genau die gleiche Situation wie jetzt mit „Corona“.

Niemand braucht eine solche Impfung – außer er will sich von Zwängen und Zumutungen „freiimpfen“ lassen – um danach zum nächsten Termin geladen zu werden, zum nächsten, zum nächsten, zum nächsten …

Ich habe nicht geschrieben, dass man sich mit einem Totimpfstoff impfen lassen soll oder muss.
Wenn es aber Menschen gibt, für die ein Totimpfstoff eine Alternative ist, dann sollte man diesen Menschen dies ermöglichen.
Ich bin nicht generell gegen jegliche Impfungen und jeder Mensch soll sich frei entscheiden können, wenn er sich impfen will, mit welchem Impfstoff er das tun will. Daher plädiere ich für ein umfassendes Impfstoffangebot. Wer es nicht nutzen will, muss das ja nicht tun.
Denn nur mit mRNA-Impfstoffen eine Impfpflicht festzulegen, ist für mich Diktatur pur.

Frau Anna, wer einen Impfstoff anbietet, behauptet damit indirekt, dass ein Impfstoff nötig wäre. Oder etwa nicht?

Aber hier ist ein Impfstoff nicht nötig und noch nicht einmal besteht die Möglichkeit eines Nutzens – selbst mit dem besten aller Impfstoffe aller Zeiten – weil RNA-Viren sich laufend ändern.

Sind Sie eigentlich auch dafür, Süchtigen Suchtstoffe (also nicht Ersatzstoffe wie Methadon) anzubieten – oder wäre es nicht besser, den Menschen zu helfen davon loszukommen?

Ich versteh schon Ihre Haltung: „gebt doch den Leuten was sie wollen.“ Aber man muss doch auch sehen, dass denen das nur eingeredet wurde, dass sie das wollen. Es gibt keinerlei sachlichen Grund dafür, einen unnützen, ja sogar schädlichen Stoff zu spritzen.
Doch, einen Grund gibt es: damit die Pharmaindustrie verdient und damit deren Büttel und Schergen weiter fest im Sattel sitzen.

Ich habe keinen Impfstoff angeboten. Wie auch?
Denn jeder Mensch wird selbst entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht.
Wenn aber rd. 50 % der Ungeimpften in 2 Befragungen gesagt haben, sie würden sich mit einem Totimpfstoff impfen lassen, so werden das auch viele weiterhin vorhaben. Daran kann und will ich nichts ändern.
Ich sage nicht generell, dass jede Impfung unnötig ist.
Es gibt sicher auch sinnvolle Impfungen. Aber diese Entscheidung soll, wie gesagt, jeder für sich treffen.
Was für den einen schädlich ist, kann bei einem anderen bei Abwägung des Für und Widers auch sinnvoll sein.

leider befürchte ich….mit Harbarth an der Spitze wird das nichts und den Lauterbach kann man einfach nicht ertragen, der hat wohl Angst, dass ohne seine P(l)andemie , er nicht mehr im Mittelpunkt steht. Einfach krank das ganze. Ist Lauterbach ein Lobbyist für die Pharma? Die denken sie können endlos so weiter machen. Mir wird schlecht…. Das Gericht in den Haag hätte schon längst aktiv werden müssen, da sonst schon mehrere Klagen eingegangen, hören tut man davon nichts, da diese ganze Show Weltweit abläuft habe ich auch da wenig Hoffnung, der ist bestimmt auch schon unterwandert könnte ich mir vorstellen.

Hi niklant
Könntest du nähere Angaben zu diesem Video machen. Datum Thema …
Bin nicht bei FB. Wo kann man Dieses sonst sehen ? Danke
Gruß

Hallo HarryM
Hier ein link über einen Download-Anbieter. Ist ein Mitschnitt einer Rede von Lauterbach. Der Download geht auch ohne Anmeldung, dauert kleines bisschen länger! Wenn man das Video gesehen hat, erklärt sich der Rest von selbst! Lauterbach sagt dort, das sie es verhindern werden, das Omikron die Pandemie beendet. Anders ist es mir leider nicht möglich, das Video zu teilen.

Vielen Dank für das Bereitstellen des Links.
In dem ist nur nix zu der Aussage Lauterbachs zu lesen. Schade.
Ist das der Satz, den Lauterbach in der aktuellen Bundespressekonferenz gesagt hat? So dem so ist, kann man sich heute hierzu auf reitschuster.de informieren.

Dieser Satz von Herrn Lauterbach sagt doch auch schon alles:

Lauterbach: „Die Impfpflicht muss schnell kommen. Wir können nicht darauf warten, dass eine Impfpflicht überflüssig wird!

Guten Tag Eva,
ich halte es für möglich, dass Lauterbach oft nicht registriert, was er sagt. Der Mann scheint in seinem Amt hoffnungslos überfordert zu sein.

Nein es ist schlimmer.
Das was der sagt ist auch genau das was er meint und denkt.
Aus ihm spricht einzig und ganz klar der gefährlichste und ehrliche „Größenwahn“.
All diese Aussagen müssten ihm um die Ohren fliegen, aber der darf dies.
Der hat die derzeit größte Lobby weltweit hinter sich stehen. Dagegen ist die Miltärindustrie kalter Kaffee.
Nur die Menschen wollen dies nicht wahr haben

Ein zweiter Hit*er? Der H… war auch größenwahnsinnig. Wobei, es ist (meines Wissens) in der Forschung noch nie hinterfragt worden, wen H… mit dem Wort „uns“ meinte und im Blick hatte, als er den Satz sagte, das „(heute) „uns“ Deutschland (gehöre) und morgen …“.

Man googele „Lauterbach Bundesrat 14.1. Phönix“, dann gelangt man zu einem youtube-video von der Sondersitzung des Bundesrates. Da ab Minute 32. Lauterbach sagt: „Omikron wird die Pandemie nicht beenden. Aber wenn es tatsächlich so wäre, was wir verhindern werden, wenn es tatsächlich so wäre, die Ungeimpften werden sich alle mit Omikron anstecken, das wird die Pandemie nicht beenden.“
Das Facebook-video endet mit „verhindern werden“. Das klingt dann skandalös. Aber das „was wir verhindern werden“, bezieht sich auf den ersten Teilsatz: „Wenn es tatsächlich so wäre“. Was soll das sein, was evtl tatsächlich so wäre und was er verhindern will? Antwort im nächsten Satz: „wenn es tatsächlich so wäre, die Ungeimpften werden sich alle mit O. anstecken.“ Er hat also nicht gesagt, dass er verhindern will, dass die Pandemie endet. Sondern er hat gesagt, dass er verhindern will, das die Ungeimpften sich alle anstecken.

Ich kann den Mann auch nicht leiden und fühle mich massivst von ihm und den anderen in meiner körperlichen Unversehrtheit bedroht. Trotzdem kann und will ich einfach keinen Sinn darin sehen, Aussagen zu verdrehen und sich dadurch in der Argumentation mit den Unterstützern angreifbar zu machen, indem man etwas nachweislich falsches behauptet. Wenn man sich über die Zahlenmanipulationen von RKI, Söder und zig anderen beklagt, und das zu recht, dann kann man selber nicht genauso handeln und manipulativ argumentieren. Ich persönlich jedenfalls suche die Wahrheit in dem ganzen, egal wo sie liegt. Dies ist jetzt gar nicht als Antwort an HarryM gemeint. Der Kommentar wurde von mir nur deshalb als Antwort auf HarryM platziert, weil er danach fragte, wo man das video finden könne.

Das Video wurde von jemandem aus dem Konzept gerissen!
Danke für den Tipp mit dem Video. Ich konnte es nicht finden. Dennoch ist Lauterbach ziemlich verlogen! Die Omikron Variante dient erneut zur Rechtsbeugung und zur Menschenrechtsverletzung! In Afrika hat Omikron nur leichte Symptome wie Kopf und Gliederschmerzen, sowie Muskelkater! Auf dem Weg nach Europa muss Omikron wohl in einer Europäischen Einrichtung in Brüssel eingekehrt sein und hat sich dort mit Extremen Psychisch Kranken anderen Viren getroffen! So wurde wohl der Todesvirus Omikron gezüchtet.

Ich glaub eher, der Mann ist paranoid. Aber gut, man kann den Leuten nicht in den Kopf gucken und ich bin kein Arzt. Er sieht ja im Grunde ein, dass O. relativ harmlos ist, auch wenn er versucht, es nicht ganz so klar zuzugeben. Deshalb der vorbeugende Schwenk auf den nächsten Herbst und die bis dato unbekannte Todesseuche X, die dann ganz bestimmt kommen wird. Also, wenn man so drauf ist: Am besten sofort Flugzeuge verbieten – man stelle sich vor, eins stürzt ab, wenn es grade über ein Chemiewerk wie Bayer Leverkusen drüberfliegt. Oder alle Autos verschrotten – wenn es da mal zu einer Massenkarambolage kommt, nicht auszudenken. Wie sagte Helmut Schmidt – wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen. Nur haben wir jetzt leider das Pech, dass so einer zum Ges.Mini ernannt wurde.

Lauterbach leidet unter dem Zwang sich Öffentlich ständig zeigen zu müssen. Wir haben jeder eine Impfung gegen Pocken erhalten, die weitaus schlimmer waren als Corona, aber dank gekaufter Politiker wird daraus eine Todes-variante! Alles eine Frage des Geldes!

Und gerade weil Lauterbach die Ungeimpften so sehr liebt, will er sie besonders schützen und will verhindern, dass diese sich anstecken? Warum sollen diese dann gegen ihren Willen geimpft werden? Da könnte er sich doch bestens auf die Position zurückziehen und sagen (unter dem Einverständnis wohl aller, Geimpfter wie Ungeimpfter), die Ungeimpften stehen in der Eigenverantwortung, wegen denen machen wir keine Massnahmen mehr und beenden den Zirkus. Lauterbach, Spahn, Drosten und Wiehler sind doch sowieso der Meinung, dass die Leute nach dem Winter geimpft, genesen oder dahingeschieden sind. Warum rechnen die dann noch mit Ungeimpften bzw. setzen diese unter besonderen Druck? Nein, Lauterbach kann es nicht so gemeint haben, dass er Ungeimpfte besonders schützen will (haha – in deren Augen sind Ungeimpfte jene, die ihnen Stöcke zwischen die Beine werfen). Ich kenne AfD-Politiker, die von Märchenstunde gesprochen haben jeweils morgens vor den Coronabesprechungen sowie einen ehemaligen Berater der Bundesregierung, der mir erzählt hat, dass das alles durchgezogen wird, aber nicht der Gesundheit wegen. Und was ist mit dem Video des Klinikdirektors aus einer grösseren Stadt in Mitteldeutschland, also bitte. Die Fakten liegen auf dem Tisch, nun fangen sie an, sich zu verhaspeln und zu verquasseln. Und DAS ist endlich die Chance, die es zu ergreifen gilt!

Dass er sich verhaspelt und verquasselt hat und dass die ganze Formulierung ein Freud’scher Fehler war, ist in der Tat möglich. Da geb ich Ihnen recht. Er sagt ja auch nur, dass er die Ungeimpften schützen will. Dass er das auch wirklich so meint, glaub ich auch nicht. Aber der kann ja schlecht sagen: Das Zeug ist für teuer Geld eingekauft worden und muss jetzt weg. Wer hat noch nicht, wer will noch mal.

Guten Tag niklant,
ich habe keinen Zugang zum „Buch der Gesichter“.
Deshalb meine Bitte an Sie, ob Sie den Satz des K. Lauterbach in einem Kommentar mitteilen könnten?
Danke Ihnen vorab.

Hallo
Habe das Video entfernt. Man wollte die Impf-Gegner wohl auf eine falsche Fährte locken! Der Spruch von Lauterbach war aus einem Kontext gerissen und daher falsch! Sorry, aber diesen Impf-Abhängigen will ich nicht eine Angriffsfläche gegen un-geimpfte bieten.

So lange ein Herr Harbarth oberster Richter ist, wird alles abgewürgt. Das ist Fakt. Als ehemaliges Parteimitglied der CDU und Günstling von Frau Merkel hält er der Politik den Rücken frei.

Spielt keine große Rolle, denn argumentieren und begründen muss er immer noch selbst und wen man nicht zwingen kann, mit dem Lügen aufzuhören, den kann man zumindest zwingen, noch dreister zu lügen – und igrendwann bricht jeder Krug.

Hallo Lilly

Hinweis bzgl. dem sog. „Impfstoff“ von Pfizer.

Viele von euch kennen sicherlich schon das Video,
wo jemand per Animation graphisch darstellt, dass
das Wort Pfizer ein Anagramm ist, welches, wenn
man das ‚P‘ von Pfizer auseinandernimmt und daraus ‚ I u ‚
macht, und die restlichen Buchstaben entsprechend sortiert und der Reihenfolge nach neu anordnet, aus Pfizer dann das Wort ‚Iuzifer‘
wird. Und da auch Moderna so eine weitere Bedeutung verbirgt, nämlich ‚Mode-RNA‘ sprich ‚Verändern von RNA‘ ( engl. mode
heisst übersetzt ja verändern bzw. modellieren) habe ich mir mal
die seltsame Bezeichnung des Pfizer sog. „Impfstoffes“, sprich
das Wort ‚Comirnaty‘, so heisst der Pfizerstoff ja offiziell, gesondert angeschaut.
Mir fiel auf, dass auch hier wieder, und zwar in der Mitte, das Wort ‚RNA‘ verborgen ist. Daher wusste ich, das auch Comirnaty
wieder irgend so ein mieses Satanisten-Anagramm sein muss.

Nach langem Überlegen und Buchstaben-Verschieben kam ich dann zur Lösung. Das Anagramm Comirnaty ergibt das Wort Goyim-RNA.

Und zwar wenn ihr das ‚C‘ und das ‚t‘ von Comirnaty zusammenfügt,
das ergibt dann nämlich ein großes ‚G‘ und wenn man dann die verbleibenden Buchstaben entsprechend sortiert und der Reihenfolge
nach neu anordnet, dann habt ihr es:

Goyim RNA was soviel bedeutet wie Menschenrinder/Untermenschen
RNA. Also an alle die mit dem Gedanken spielen sich die Luzifer-Plörre spritzen zu lassen. Ihr entmenschlicht euch selbst, mit diesem künstlichen Giftzeugs, dieser, wörtlich: Menschenrinder/Untermenschen-RNA.

Und die Satanisten lachen sich scheckig, dass ihr es nicht rafft.

Meinungsfreiheit ist ein echtes Gut und ist hoch zu werten, aber ist dir mal in den Sinn gekommen, dass du mit solchen Aussagen dir und der Bewegung schaden könntest und vielleicht die eine oder andere Meinung nicht äußern solltest?

Jedes menschliche Hirn versucht in irgendwelchen Dingen eine Bedeutung zu finden, dass ist normal; aberelbst wenn es nur aus Spaß gemeint ist ( und ich hoffe das wirklich ): schaden tut es, meiner Meinung nach.

Falls es dein Ernst ist: äußere soetwas weniger. Sehr sehr sehr viele Menschen werden dich und deine Meinung, meiner Meinung nach, sehr viel ernster nehmen.

Und ob irgendjemand einen anderen Auslacht sollte denke ich auch egal sein oder?

Leider hat Herr Lipinski einen nicht so eindeutigen Ruf. Man sagt auch, dass er bei diesem Verfahren richtig „abgesahnt“ hat. Das Ergebnis ist letzlich auch vorprogrammiert…

„nicht so eindeutigen Ruf“, „Man sagt“.

Konkreter geht es nicht, irgendwelche Belege oder einfach nur hörensagen?

Oder wieder mal von den Maßnahmebefürwortern einfach so in den Raum gestellt.

Das sollten wir machen!

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Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Beweislast wurde mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und den Recherche die in den letzten 9 Monate von mir zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt. 190 eidesstattliche Erklärungen.

Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordnete. wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108, §146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.

‼️TEILEN UNBEDINGT ERWÜNSCHT‼️

Vielen Dank dafür!

Ich habe jetzt selbst noch nicht alles gelesen, denn 330 Seiten ja kein Pappenstiel, aber mir ist (gleich zu Beginn) aufgefallen, dass sogar die Damen und Herren der FPÖ mit angezeigt wurden/sind, wie ja auch ihrer Überschrift „ANGEZEIGT SIND ALLE ABGEORDNETEN“ zu entnehmen ist.

Können Sie das vielleicht genauer erklären, warum das so gemacht wurde?
Denn die FPÖ (wie ja wahrscheinlich die Meißten hier wissen)
ist doch in Österreich aktuell die einzige Oppositions-Partei, die
(mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln) eben GEGEN dieses „Corona-Regime“ ankämpft, oder irre ich mich da?

Muss das aus „formal-juristischen“ Gründen so gehandhabt werden, oder steckt da noch mehr dahinter?

Würde dies in Deutschland so gehandhabt werden, müsste man ja dann quasi auch die AfD mit anzeigen, die ja hier quasi in etwa den selben Stellenwert hat.

Aus rein subjektiver Sicht erscheint es mir absurd jene anzuzeigen, die sich doch als (quasi Einzige) FÜR UNSERE RECHTE einsetzen…?!

Sie verstehen meine Verwirrung?
Aber vielleicht können sie ja zur „Entwirrung“ etwas beitragen? 😉

Mit Dank & Gruß
Frank

Man sagt, dass Martin ein Troll und Antifaschist ist. Man sagt auch, dass er für das Schreiben seiner Troll-Kommentare und für seine Teilnahme an den von der Regierung finanzierten Gegendemonstrationen ein Taschengeld „absahnt“, von dem er sich seinen Drogenkonsum leisten kann.

Troll und Antifaschist sind zueinander Antipoden. Passt nicht.
Dass „Martin“ stören soll, kann ich mir vorstellen. Widerstand auf allen Ebenen brechen.
Herr Oberbürgermeister Boris Palmer, Tübingen, geht in einem Schreiben an einen „Impf“gegner davon aus, dass man mit der „Impfung“ „gegen“ „Corona“ der Gesellschaft was zurückzugeben habe und legt seinen „Impf“nötigungswahn militärisch aus, indem er diesen mit der Armeepflicht, die von den Soldaten abzuleisten sei, vergleicht.
Außerdem nötigt er, sich „impfen“ zu lassen und verharmlost (indem er diese [ohne deren Namen zu nennen, die Namensnennungen braucht es nicht] nicht nennt, sondern ignoriert).
Der Grüne Palmer ist schon seltsam :-(, um es höflich zu schreiben.
Tatsächlich sollte man überprüfen, ob, wenn sie nicht finanziell von unbekannter Seite gesponsort werden, überprüfen, ob nicht mancher Politiker und Bürgermeister (m, w, d) psychisch lädiert ist und deshalb einen auf Hardliner macht, um alte persönliche Wunden mit noch mehr Erzeugens von Gewalt gegen Dritte aufzuwarten.

Können Sie dafür dann aber auch seriöse Quellen nennen? Oder geht es Ihnen darum, Ihre Mitmenschen mit Dreck zu bewerfen? Ansonsten ist Ihr Kommentar mehr als wertlos.

Also, das wüsste ich jetzt auch gerne etwas näher. Was hat er denn für einen Ruf? Man muss sich ja jetzt beizeiten überlegen, welcher großen Verfassungsbeschwerde man sich anschließen würde, wenn es denn zur allgem. Impfpflicht käme. Hier in der Provinz hat man da nicht so die große Auswahl. Also wird es einer der überregional tätigen RAe sein müssen.

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