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Attraktive Pflegeberufe? „Kann-Regelung“ der Gesundheitsämter: Ohne Impfung drohen 2.500€ Bußgeld und Berufsverbot

Wir haben erst kürzlich darüber berichtet, dass Gesundheitsämter ab März willkürlich Berufsverbote für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, aussprechen können – sofern diese sich nicht der Impfpflicht beugen. Mittlerweile ist klar, dass darüber hinaus Arbeitnehmern ein Bußgeld droht, wenn sie keinen Nachweis vorlegen.

Nochmal kurz vorweg zur Erinnerung: Im Dezember 2021 hat der Bundestag die „berufsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Diese gilt „nur“ vorübergehend, bis zum 31.12.2022. Außerdem ist es nicht so, dass Menschen, die ungeimpft sind, direkt entlassen werden – nein, vielmehr entscheiden die örtlichen Gesundheitsämter über das Aussprechen von z.B. Berufsverboten. Über den letzten Sachverhalt haben wir erst kürzlich, in einem eigenen Beitrag, ausführlich berichtet und verschiedene Perspektiven beleuchtet. Angefangen beim „normalen Arbeitnehmer“, über den Selbständigen bis hin zu „Neueinsteigern“ in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen.

Grund für unsere Recherche war ein Artikel bei dem „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA). Nach dem Abschluss unseres eigenen Beitrags war uns ein Sachverhalt noch nicht ganz klar gewesen. In dem Artikel bei KRiStA findet man folgenden Passus:

Personen, die in den Einrichtungen vor diesem Stichtag bereits tätig sind, treffen folgende Verpflichtungen:
Sie müssen gemäß § 20 a Abs. 1 IfSG ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein (oder eine medizinische Impfunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist nicht mit einem Bußgeld bedroht, die Verpflichtung wird auch nicht anderweitig durchgesetzt (kein Zwangsgeld o.ä.).

Quelle: KRiStA

Bei unseren Recherchen stießen wir auf §73 des IfSG:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[…]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Diese beiden Aussagen (von KRiStA und dem IfSG) standen für uns im Widerspruch. Da wir selbst keine „Experten“ in Rechtsfragen sind, haben wir bei KRiStA nachgefragt und heute erschien ein neuer Artikel, in dem unter anderem unsere Frage beantwortet wird.
Wir zitieren kurz die unserer Meinung nach wesentliche Aussage in dem Artikel:

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es neben dem den Arbeitgeber treffenden Bußgeldtatbestand für ein Beschäftigen bzw. Tätigwerden trotz entsprechenden Verbotes auch einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer bzw. Tätigen selbst gibt, der die Nichtvorlage bzw. das nicht richtige oder nicht rechtzeitige Vorlegen des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).

Quelle: KRiStA

Wir finden das Ganze mehr als ernüchternd. Es ist ja schön, dass „im Juristendeutsch“ der §20a Abs. 1 nicht direkt mit einem Bußgeld belegt ist, aber wenn dann das Gesundheitsamt nach §20a Abs. 5 einen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis sehen will und man den nicht vorweisen kann, dann kann man mit einem Bußgeld bis zu 2.500€ „bestraft“ werden und dazu kann dann noch das Gesundheitsamt (je nach Gutdünken) ein Berufsverbot aussprechen.
Wir verweisen an dieser Stelle auf einen Kommentar von uns zu diesem Beitrag, der die (komplizierte) Situation noch einmal übersichtlich darstellt. Außerdem hat eine Kommentatorin das Ganze schön an einem Beispiel aus dem Leben in diesem Kommentar erklärt.

Natürlich ist uns klar, dass theoretisch ein Bußgeld wegen einem Vergehen nur ein Mal verhängt werden darf. Allerdings sind 2.500€ nun wirklich kein Pappenstiel und dann ist uns nicht klar, ob es nicht ein „anderes Vergehen“ ist, wenn das Gesundheitsamt z.B. vier Wochen nach der „ersten Anfrage“ ein weiteres Mal anfragt…

Für uns als „Nicht-Juristen“ ist das alles nur Haarspalterei und unser Fazit lautet demnach:
Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot.
Allerhöchste Zeit, Gesicht dagegen zu zeigen. Und nein, das betrifft nicht nur Ärzte, Pflegekräfte oder andere Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen tätig sind (und dazu zählen z.B. auch Hausmeister oder IT-Angestellte von Einrichtungen im Gesundheitswesen). Die Politik testet jetzt, wie weit sie gehen kann.

Positiv ist, dass Arbeitgeber vor der Anordnung eines Betretungsverbotes keinen zwingenden Grund haben, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.


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85 Antworten auf „Attraktive Pflegeberufe? „Kann-Regelung“ der Gesundheitsämter: Ohne Impfung drohen 2.500€ Bußgeld und Berufsverbot“

Was soll diese ganze Detail-Diskutiererei?!

Das GANZE Corona-Putschisten-Regime muß weg! Mit Mann und Maus! Weltweit! In schwierigen Situationeen sin ddiese Scharfmacher nihct nur hinderlich, siondern direkt systemisch gefährlich – man sieht es, wohion sie unsere Gesellschaft in nihctmal 24 Monaten gebracht haben: An den Rand eines Bürgerkrieges, der schon aus strukturellen Gründen vollends unausweichlch werden wird, gelingt es nicht, die zynische und menschenverachtende, vorsätzliche Fehlinterpretation des Grundgesetzes und den eklatanten Mißbrauch der Staatmacht durch Gestalten die sihc mit hunterhältigsten Machenschaften das Vertraunen der Wähler und Parteimitglieder erschlichen haben, ein für allemal zu stoppen!
Denn dieses rein machtneurotische Scharfmacher- und Eskalations-Regime, an dem Staat, Medien, Richterschaft, sehr viele Juristen, Ärzte, funktionäre, Wirtschaftskapitäne und die dumm und blind gläubig dahinbrütende Masse des opportunistische Teiles Wahlvolkes gleichermaßen schwere Schuld tragen wie Polizeibeamte, die sich unkritisch und willig für politische Intrigen verheizen lassen, auf ihre Pensionen spekulierend, hat mit den Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Grundgesetz, mit den Prinzipien der Demokratie, Freiheitlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, sozialen Marktwirtschaft, geschweigedenn mit Ethik, Vernunft, Fairneß und Zukunftsfähigkeit, geschweigedenn Gesundheit rein garnichts mehr zu tun!

Dies gilt übrigens sinngemäß für ALLE Staaten dieser Erde!

Dieser corona-Coup hat dazu geführt, daß das fünftausendjährige Erbübel der Menschheit, namens „Staat“ nun endgültig sein global mörderisches Gesicht zeigt.

Was uns heute auf die Füße fällt ist der seit Jahrtausenden hochgezüchtete Opportunismus der Völkermassen gegen Verbrecherbanden, die seit Jahrtausenden versuchen, sich die Macht in der Gesellschaft systematisch zu erschleichen – dabei assistiert von all jenen, die aus Berechung, oder Interesselosigkeit dabei wegsehen und vor de nmörderische folgen den Kopf in den Sand stecken, selbst dann, enn es ihre eigenen Kinder und Enkel trifft .

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind auf der Basis römischen Imperialrechtes (das noch heute weltweit die Rechtsideologie prägt!) schlichtweg nicht machbar – aus ganz simplen sozialkybernetischen Gründen.
wir brauchen ein neues, wirklih cdemokratisches Recht: auf Vernunft und Fairneß aufbauend, statt auf Gewalt und Macht des Stärkeren.

Gelingt es uns nicht, das Gewaltkonstrukt „Staat“ durch ein besseres, auf Vernunft aufbauendes neues zu ersetzen, werden wir als Weltbevölkerung die nächsten Jahrzehnte nicht überleben, da die jedem Staate zugrundeliegende Gewaltidee („Staatsgewalt“) aufgrund der technischen Revolution ins Unermeßliche – und damit ins Unsteuerbare, ins Selbstzerstörerische wächst – ein strukturelles und funktionelles Problem auf elemarster Ebene: Eine mathematische Funktion mit präzise berechenbarem Endpunkt!

Bereits in den vergangenen Jahrzehnten waren die (offensichtlich geisteskranken!) „Machthaber“ dieser Erde in der Lage, den gesamten Planeten über zweihundert mal mit Atomwaffen zu vernichten (als ob nicht einmal schon einmal zu viel wäre! Schon daran erkennt man deren immensen Dachschaden!) ) – nun kommt auch noch (nicht ganz unerwartet, denn ABC-Waffen sind ja schon lange „eigentlich verboten“, was ja gerade infantile Gemüter geradezu herausfordert … eine neue, noch hinterhältigere Form der Vernichtung, nämlich biologischer Kriegführung und globaler Erpressung gegen die Völker hinzu – und das in einer Zeit, in der bereits jeder halbwegs intelligente Primaner aus einem Spaten Ackererde genügend Milzbranderreger züchten könnte, um eine ganze Großstadt ins Jenseits zu befördern!

Wenn es nicht gelingt, all diese Gewaltfetischisten, die diese spirale aus Machtwahn, Gewalt und „staatlich legitimierter“(!) Mordlust – seien sie staatlich, und/oder privat , öffentlich, oder geheim organisiert in bälde strukturell und in praxi unschädlich zu machen, dann hat die Weltbevölkerung künftig aufgrund der ungeheuerlichen Technologien, die heute schon verfügbar sind (und gerade weltweit in Stellung gebracht werden wie man an dem (offensichtlich von langer Hand eingefädelten, das ergibt sich aus den „gesetzgeberischen und politischen Vorarbeiten dazu!) Corona-Putsch gegen die Bürgerrechte sieht) nur die Wahl zwischen ewiger Sklaverei und Weltuntergang.

Und ich glaube angesichts der unerhörten Aggressivität, Menschenverachtung, Gewaltbereitshaft und blitzkriegartigen Schnelligkeit, mit der sie vorgehen (was auf sehr lange, allumfassende Vorbereitung schließen läßt) jener Verschwörer, die sich der Staatsapparate durch jahrzehntelange Infiltration und Manipulation bemächtigt haben, daß dieser Angriff auf die Gesundheit, Demokratie, auf die Freiheit und auf die genetische Unversehrtheit der Weltbevölkerung noch mit ausschließlich friedlichen Mitteln zurückgeschlagen werden kann – dazu sind diese Feinde der Weltbevölkerung zu aggressiv und zu unbelehrbar.

Ich fürchte es wird zu einem weltweiten Bürgerkrieg kommen müssen, um die allseitige Gesundheit aller und und die Freiheit aller zu verteidigen, noch mehr aber fürchte ich mich vor der Herrschaft dieser menschenverachtenden, zynischen Gestalten, die im Moment die Politik in ihren Würgegriff genommen haben, weil ihr Ziel ganz klar zu Tage tretend nicht die Gesundheit der Gesellschaft ist, sondern ihre skrupellose Machtausübung über die Gesellschaft.

Und darin kann ich weltweit nicht einen einzigen Staat erkennen, der diesbezüglich auch nur ansatzweise anders wäre – das Problem scheint also „der Staat an sich“ und seine auf Gewalt, statt auf Vernunft und demokratischer Zusammenarrbeit beruhende Existenz zu sein – s.o.

apropos:

Demokratie heißt Volksherrschaft! Und dies bedeutet nicht „Herrschaft einer Mehrheit über eine Minderheit“, oder „Herrschaft einer Minderheit (btw.: Die Summe ALLER Mitglieder ALLER politischen Parteien in D – inbegriffen der Splitterparteien! – machen gerade mal 1.48 % der deutschen Bevölkerung aus! Und die bestimmen angeblich laut Grundgesetz (wo aber nur davon die Rede ist, daß sie zur politische MeinungsbildungBEITRAGEN sollen (von Alleingang sagt das Grundgesetz nämlich nichts(!) – wo habt Ihr eigentlich studiert, liebe Juristen?!,) was hier zu geschehen hat – das Verhältnis von Demokratie zu „repäsentativer Demokratie“ ist wie das Verhältnis von Honig zu Kunsthonig, oder „realexistierendem“, oder „nationalem“ „Sozialismus“ zu echtem Sozialimus) über eine Mehrheit“, sondern Demokratie heißt „Herrschaft des GESAMTEN Volkes nicht übereinander, sondern GEMEINSAME Herrschaft über die Verhältnisse“!

Diese gemeinsame Herrschaft des gesamten Volkes (in den heutigen Zeiten der Globalisierung muß man nun ergänzen „aller Völker der Erde GEMEINSAM statt gegeneinander“ setzt etwas voraus, was in unseren heutigen Pseudodemokratien völlig verschwunden ist:

FAIRER INTERESSENAUSGLEICH zwischen ALLEN Akteuren, auch zwischen „Mehrheiten“ und „Minderheiten“!

In diesem Punkt ist die heutige Politik noch genauso systemisch bekloppt und selbstmörderisch aggressiv wie einst die „Bolschewiki und Menschewiki“ Rußlands – und damit ist über unsere heutige „Demokratie“ historisch bereits ebenso schon der Stab der Zukunfstfähigkeit gebrochen, wie damals schon über über jene damals – und natürlich will davon heute genausowenig jemand was hören, wie damals dort.

Genaugenommen leben wir immer noch in der Antike, in der Gewalt vor Vernunft ging und geht – die grausamen historischen Ergebnisse sind allerorten zu „bewundern“ – und damals ging man noch nichtmal mit Atomwaffen und tückischen Bioangriffen aufeinander los, wie nun heute …
Die Wahrscheinlichkeit, daß das Covid19-Virus und seine ganzen Brüder und Schwestern natürlichen Ursprungs sein könnte, geht angesichts aller bisheriger Erfahrung – biologisch, historisch, medizinisch, politisch – gegen null.

Na, denn, viel „Spaß“ noch …

Jeder der kinderlos und alt ist und damit ohnehin dem Grabe näher als dem Leben, kann im Grunde heute froh sein, denn das, was jetzt sehr absehbar kommt – so oder so – hat mit Menschsein und mit Menschenwürde überhaupt nichts mehr zu tun …

Ich denke, wir konzentrieren uns zu einseitig auf das Infektionsschutzgesetz, vergessen dabei aber andere und zum Teil höherrangige(!) Gesetze/Beschlüsse, die dem Infektionsschutzgesetz entgegenstehen und dieses unwirksam machen (siehe nachfolgend):

Die Anwendung der 2G und 3G Regelungen und die geplante Impfpflicht sowie die diskriminierenden Einschränkungen für Ungeimpfte in Bezug auf Versammlungsfreiheit und Demokratieausübung verstoßen gegen verfassungsmäßige Grundrechte, die hessische Verfassung sowie andere Gesetze (siehe unten).

Es wird im einzelnen gegen die nachfolgenden Gesetze und Resolutionen bzw. Verordnungen verstoßen:

1.) Resolution Europarat 2020/21, Nr. 23/61:
27.01.21: Es darf keiner zur Impfung gezwungen oder genötigt werden. Dies gilt für alle EU-Länder. Letzte Aktualisierung: 15. November 2021

2.) Verstoß gegen Grund- und Freiheitsrechte, gegen das Recht auf Freizügigkeit und der Versammlungsfreiheit, somit also gegen das Grundgesetz.

3.) Verstoß gegen die Verfassungs-Artikel (Art. 63, Art. 147, Art. 148 und Art. 150) des Landes Hessen.

4.) Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere Artikel 3
Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und das Verbot eugenischer Praktiken

5.) die Veranlassung der Anwendung eines experimentellen medizinischen Verfahrens durch Einschüchterung oder Nötigung stellt einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex für medizinische Experimente dar.

6.) Verstoß gegen sonstige Gesetze, z.B. das Arbeitsschutzgesetz und das Diskriminierungsverbot sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.

7.) bei Ärzten: Verstoß gegen § 8 AMG (Arzneimittelgesetz) durch schwerwiegende Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln.
– Verstoß gegen § 55 AMG (Arzneibuch).
– Straftat nach §§ 5 und 95 AMG (Straftat der impfenden Ärzte und weiterer Beteiligter).

8.) Die Voraussetzung für die Anwendung(!) eines Impfstoffs, der nur eine vorläufige Zulassung oder Notfallzulassung hat, ist eine “pandemische Notlage von nationaler Tragweite”. Die ist aber mit dem 26. November 2021 nicht mehr gegeben.
Für viele Impfstoffe ist die Notfallzulassung zwischenzeitlich bereits ausgelaufen. Spätestens dann darf mit diesen Mitteln nicht mehr gespritzt werden. Eigentlich dürfte schon nach dem 26. November 2021 nicht mehr geimpft werden.

!! Das Infektionsschutzgesetz steht nicht über dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und der europäischen Gesetzgebung !!

Damit sind automatisch auch jegliche Berufsverbote und Bußgelder, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben, m.E. unwirksam und damit null und nichtig.

Hinzu kommt, daß es sich nicht um eine Impfung handelt, sondern um die Verabreichung einer experimentellen genbasierten Substanz!
Die Impfung kann daher nicht vorgeschrieben werden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zum Thema beitragen.

Da kann man argumentieren und diskutieren bis zum St.-Nimmerleinstag. Das ist echt die Energje nicht weg, die da rein gesetzt wird, und es ist letztendlich auch keine Lösung.

Okay. In der Not frisst der Teufel fliegen, und man sucht nach nem “Kompromiss“ (, aber das ist keiner!) oder nach nem Ausweg (, den es so nicht gibt!), aber findet man sich erst einmal mit solchen „Schlupflöchern“ ab, verliert man ganz schnell das eigentliche Ziel aus den Augen.

Wer hier im Blog würde sich, nur um seine Haut zu „retten“, wenn es ihm möglich wäre, in solch ein Schlupfloch kriechen, sch…..egal, was mit den anderen um ihn herum passiert?

Und wem ist dann damit wirklich geholfen?

Es kann nur eine Lösung geben, nämlich keinen „Impf“zwang, Beendigung dieser Politik resp. dieser Regierung(en)! Fertig!
Und dafür müssen wir uns einsetzen/kämpfen.

Und ich weigere mich vehement, mich auf irgendwelche „Schlupflöcher“ einzulassen, weil das wieder nichts Anderes ist, als mich einem geisteskranken und kriminellen System zu unterwerfen, indem ich mich nach deren perfiden Spielregeln damit lebenslänglich zum Freiwild abwerten lasse. NEIN!

Hier noch Gedanken dazu von RA Fischer

Ein paar Gedanken zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Leider sind ja nun auch ambulante Dienstleister, also ambulante Pflegedienste und Erbringer von Assistenzleistungen umfasst.
Gemäß Paragraph 20a Abs. 1 Nr. 3 f) IfSG ist ein Unternehmen auch ein Leistungserbringer, der Personen im persönlichen Budget beschäftigt:

„„1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein:

f) Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.“

Das heißt: Ein behinderter oder psychisch kranker Mensch, der seine Sozialleistung für Eingliederungshilfe als Budget erhält und einen Menschen zu seiner Unterstützung beschäftigt, muss dessen Impf- oder Genesenennachweis kontrollieren. Ersatzweise trifft diese Pflicht natürlich den gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

Was meint aber „Beschäftigung“?

In § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch heißt es in Form einer Legaldefinition: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“

Wenn ich also einen Menschen im Rahmen eines Dienstvertrags, als Selbständigen, nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags, mit der Erbringung der Leistung beauftrage, ist dieser NICHT Beschäftigter. Und muss nicht auf Impfung kontrolliert werden

Die Sozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Alten- und Krankenpfleger/-helfer, die sich nicht impfen lassen wollen, könnten Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets anbieten, als Selbständige.
Die Behinderten, Alten, gesetzlichen Betreuer und Angehörigen, die sich zunehmend gezwungen sehen, sich und ihre Schützlinge im stationären oder teilstationären impfen zu lassen, sollten auf dieses frei werdende Personal zugreifen. Beantragt die Leistungen als persönliches Budget, wenn Ihr ungeimpft seid. Und beschäftigt ungeimpfte Anbieter.

Ich weiß nicht, wie lange sie uns dieses Schlupfloch lassen. Wir müssen es nutzen. Und es ist allemal besser, einem Arbeitgeber und Dienstleister den Rücken zu kehren und etwas Neues aufzubauen, als auf die Freistellung ab 16.3. zu warten und sich in der Zwischenzeit mit einem alsbald verlorenen Posten in einer Einrichtung/bei einem großen Dienstleister abzumühen.

Stellt Euch bei den Sozialbehörden vor, als Anbieter im persönlichen Budget.

Viele gesetzliche Betreuer und Angehörige würden die Dienstleistung gern haben und aus den starren Strukturen der großen Anbieter ausbrechen. Wenn es denn ein Angebot gäbe. Vor Corona war das bereits so, vielleicht würde nun auch mancher Geimpfte dazu kommen. Persönliches Budget ist mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung behinderter und psychisch kranker Menschen, einmal mehr. Leider haben viele den Schritt in die Selbständigkeit bisher nicht gewagt. Und viele Betreuer haben die in der Tat komplexe Budgetverwaltung gescheut.

Besser als die Corona- und Impf-Tyrannei in den Heimen, Werkstätten für Behinderte, Tagesstätten u. a. seit bald zwei Jahren ist es in jedem Fall. Für Hilfebedürftige wie für Mitarbeiter.

Solche Privat-Anbieter für private Haushalte Assistenten (alt-deutsch: Pflegekräfte) findet man gelegentlich auf impffreiwork.site und den anderen alternativen Stellenportalen. Da kann man sich auch als Arbeitssuchender registrieren.

Wer noch wenigstens die meisten Sinne beisammen hat, wird diesen Sturkturen von Werkstatt Behinderter, Vereinen, die ambulante Dienste vorhalten oder anderen Sozialeinrichtungen entfliehen.

Man kann das Klientel, dem man vorher im Alten- oder Behindertenheim assistiert hat, als externer Mitarbeiter weiter assistieren oder man sucht mit diesem Heimbewohner zusammen mit dem Heimbewohner eine barrierefreie, behindertengerechte Wohnung oder baut eine nicht-barrierefreie Wohnung barrierefrei aus und um.

Aktuell sind auf impffreiwork.site 20 Stellen bundesweit angeboten, wo ältere Menschen und behinderte Menschen oder derer Bekannen oder Angehörigen für die Assistenznehmer Assistenten suchen.
https://impffreiwork.site/job-finden/?search_keywords=&search_location=&search_category=63
Noch gar nicht rechtlich betrachtet wurde (meines Wissens), was ist, wenn die Assistenznehmer ge“impfte“ Assistenten ablehnen. Niemand, auch der Gesetzgeber und die die Gesetze Verabschiedenden jemanden privat zwingen, nur Ge“impfte“ zu beschäftigen.

Hm, sind Sie sicher, dass das so richtig ist? Also, dass es ein Schlupfloch gibt, nach dem ungeimpfte Anbieter als Selbständige solche Assistenzleistungen erbringen können? Variante 1: der Leistungsberechtigte „beschäftigt“ eine Person in einem abhängigen Verhältnis. Dann gilt das, was Sie schreiben. Der Leistungsbrechtigte müsste als Arbeitgeber den Nachweis kontrollieren. Ist der Anbieter aber ein Selbständiger, der seine Leistungen für mehrere Auftrgaggeber ausführt, dann muss in der Tat der behinderte Leistungsberechtigte den Nachweis nicht kontrollieren. So weit, so richtig. Aber der selbständige Leistungserbringer fällt doch dann unter § 20a Abs 1 Ziffer 3, Buchstabe c. Er ist ein „Unternehmen, das Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX anbietet“. Und in diesem Unternehmen muss er nicht „beschäftigt“ sein, da muss er nur tätig sein. Tätig ist aber auch der selbständige Ein-Mann-Unternehmer. Die Frage ist dann höchstens, wie werden die Solo-Selbständigen kontrolliert? Müssen die sich selbst ihren Nachweis vorlegen und – wenn nicht – dann für sich selbst beim Gesundheitsamt die Meldung machen? Aber da gibt es ja in § 20a IfSG schon gleich die Regelung, dass die Landesbehörden bestimmen können, dass solche Nachweise nicht der Unternehmensleitung, sondern gleich dem Gesundheitsamt vorgelegt werden müssen. Also, Ihre Idee war an sich gut, aber bei näherem Hinsehen denke ich, dass es dieses Schlupfloch gar nicht gibt.

Bußgeld „bis zu“ heißt keineswegs, dass gleich das höchstmögliche Bußgeld verhängt wird. Erfahrungsgemäß fangen die Ämter so mit einem zehntel des maximalen Bußgeldes an und steigern sich erst bei mehrfachen Verstößen. Vor allem aber hängen von der Höhe des maximalen Bußgeldes die Verjährungsfristen ab.
Ich wiederhole noch einmal: Ein Bußgeld ist die fairste von allen Bestrafungen (im Vergleich zu Zwangsgeld und Berufsverbot), ja geradezu erstrebenswert. Bei Einspruch bekommt man ein Gerichtsverfahren, wobei der Staat in der Beweispflicht ist, und kann Zeugen (bevorzugt vom Amt bitte!) vernehmen und dabei alle möglichen Sachen zutage fördern, was man im Amt so alles nicht weiß, obwohl man es eigentlich wissen müsste. Im Zeugenstand müssen die Beamten antworten und das auch noch wahrheitsgemäß. Wo hat man das schon? Das ist eine Riesenchance! Das Bußgeld muss erst nach Erschöpfung des Rechtsweges bezahlt werden, d.h. die Zeit spielt für den Betroffenen.
Gerade weil der Staat Gefahr läuft, bei einer Beweisaufnahme wie bei den beiden Urteilen in Weimar, bis auf die Knochen blamiert zu werden, hat sich die Politik in letzter Zeit darauf verlegt, die gesellschaftlichen Gruppen gegeneinander auszuspielen, statt selbst als Spieler in Form des Bestrafers aufzutreten.

Jetzt höre ich gerade: „allgemeine“ Impfpflicht ab 15. Februar für alle ab 50 Jahren am Arbeitsplatz.
Weiß da jemand was zu, ist das nur ein Gerücht?

Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Will man hier etwa Arbeitskräfte loswerden (Krankheit/Tod oder eben Kündigung), die zukünftig nicht mehr gebraucht werden in der Masse?

Great Reset, Digitalisierung, Massenarbeitslosigkeit, … : Da war doch was.

Herr Lauterbach wollte ja schon sein langem jedes zweite bis dritte Krankenhaus schliessen.
Die Flucht des Pflegepersonals aus dem Beruf spielt seinem Vorhaben direkt in die Hände.
Und wenn noch mehr Stationen und Häuser geschlossen werden – wen juckts? Keinen Politiker in Berlin interessiert, ob ein Mensch mit Infarkt oder Beinbruch ein paar Tage länger auf seinen Behandlungsplatz warten muss.

„§ 73 Bußgeldvorschriften (1) (weggefallen) (1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig“ Es geht hier möglicherweise garnicht um das „nicht besitzen“ sondern um das „nicht vorlegen“. Deshalb auch das „vorsätzliche oder fahrlässig“. Ich kann garnicht fahrlässig etwas „nicht besitzen.

Jeder Pflegende sollte sich auf jeden Fall einmal dieses Video hier anschauen.
Ein Rechtsanwalt gibt Tipps!

https://www.youtube.com/watch?v=nDzRlijFaCU

Der einzige Haken an diesen Tipps (seien sie juristisch auch noch so richtig);
„Findet erst einmal noch Ärzte, die noch so arbeiten!“
Wer einen solchen Arzt noch hat, sollte bereits jetzt schon damit beginnen, sich um diese „Angelegenheit“ zu kümmern!

Alles Gute und bleibt standhaft!

Herzliche Grüße

Ich finde, dieses Gesetz ist äußerst arbeitgeberfreundlich. Er zwingt die Pflegerinnen, über den 15.03. hinaus zu arbeiten. Werden sie kontrollieren berappen die Pflegerinnen ohne Impfpass 2500 € und Berufsverbot. Damit kann man jemanden auch fristlos kündigen. Die Arbeitgeber wären doch mit dem Klammerbeutel gepudert, jetzt schon Kündigungen auszusprechen. Sollte eine Pflegerin am 15.03. aufgrund ihres Ungepimpftseins einfach zu Hause bleiben, wäre das auch eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle eine Kündigung wert, ohne dass der Lohn bezahlt.

Hierzu hatten bereits die Anwälte für Aufklärung eine Stellungnahme herausgegeben, die ich für nützlich halte: https://afaev.de/die-unentgeltliche-freistellung/

Auszug: Jeder Arbeitnehmer der (praktisch nur im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Epidemie) unentgeltlich freigestellt wird (oder auch nur des Hauses verwiesen wird, wenn er den Betrieb betreten möchte), hat Anspruch auf Fortzahlung ungekürzter Vergütungsansprüche (Lohn, Vergütung etc.) nach dem Lohnausfallprinzip, das heißt in gleicher Höhe, wie er bei tatsächlicher Arbeitsleistung zu beanspruchen gehabt hätte.

Na das ist ja „toll“. Man kommt also tatsächlich als ungeimpfte Person, die bereits im Gesundheitswesen tätig ist, nach diesem Gesetz, nicht ohne mindestens einen Bußgeldbescheid aus der Sache raus.

Es sei denn man hätte eine so kurze Kündigungsfrist, dass man das Gesundheitswesen vor dem 16.03.22 verlassen kann oder handelt eine entsprechende Vertragsauflösung aus… wenn man denn das Gesundheitswesen überhaupt verlassen will! Oder überhaupt kann Ein ITler wie ich kann ja notfalls gehen und halt in einem anderen Bereich arbeiten, aber die Pflegekräfte und Ärzte … all diejenigen, die direkt die wichtigste Tätigkeit direkt bei den Patienten haben, die erwischt es echt schlimm. 🙁 Das macht mich so wütend.

Dieses Gesetz kommt mir irgendwie ein Bissel so vor, wie schon mal ein Vorversuch für die allgemeine Impfpflicht: Die Arbeitgeber müssen keine Bußgelder bezahlen, sondern sind „nur“ Erfüllungsgehilfen, die ihre ungeimpften Arbeitnehmer melden müssen, damit der Staat weiß, wer diese sind. (Weil, war da nicht schon die Rede von, dass die Impfpflicht über die Unternehmen laufen soll?!) Und die Arbeitnehmer können zwar ohne Impfung weiter arbeiten (solange der Arbeitgeber das zulässt), müssen dafür aber Bußgelder bezahlen.

Einziger Unterscheid: Bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen kann das Gesundheitsamt Arbeitnehmern individuell das Betreten von bzw. das Tätig werden in bestimmten Einrichtungen/Firmen untersagen und somit über ein Bußgeld hinausgehen.

Danke aber so oder so noch mal für das Nachfragen bei KRiSta! Und danke auch an Margot Lescaux weiter oben für die super Erklärung für Nicht-Juristen, die hat mir auch noch mal geholfen, das ist so verwinkelt, dass ich trotz Lesen der der Artikel hier und bei KRista immer noch nur so 90% richtig verstanden hatte.

… bei uns in der Einrichtung hat die Leitung bisher tatsächlich keinen Ton von sich gegeben. Und auch niemand, mit dem ich gesprochen habe (Kollegen, Abteilungsleiter) hat irgendetwas darüber gehört, wie die Impfpflicht gehandhabt werden soll. Ich bin nicht sicher, ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist. Was mich allerdings etwas geschockt hat war, dass den beiden geimpften Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, die Impfpflicht völlig egal zu sein schien, irrelevant quasi.

Als ich meinte, dass es nun ja so sei, dass es sein könnte, dass ich ab dem (oder einen gewissen Zeitraum nach dem) 16.03. nicht mehr da sein werde, war die Reaktion fast verwundert und als ich dann sagte „wegen der Impfpflicht im Gesundheitswesen, die gilt auch für uns“ kam ein „… ach so, ja“, als hätte man sich gerade überhaupt daran erinnert, dass so was existiert. Und darüber, was in dem Gesetz steht wie das ablaufen soll, wusste man gar nichts.

Ist das denn normal, dass man sich so überhaupt nicht dafür interessiert, was mit anderen Menschen (z.B. langjährigen Kollegen) passiert oder gemacht wird (z.B. 3G Regel am Arbeitsplatz und in den öffentlichen Verkehrsmitteln), nur weil man nicht persönlich betroffen ist? Ich frage mich seither öfter, ob ich auch so wäre, wenn ich auf der anderen Seite stehen würde. Ich hoffe nicht. Aber wer weiß, so was findet man ja meistens erst dann heraus, wenn man tatsächlich in der Situation ist.

Am besten, du suchst dir gleich was neues.
Politiker haben es am liebsten, wenn sie von oben einen Tritt nach unten ins System geben und der Tritt Etage für Etage weiter nach unten gereicht wird.
Dieses Prinzip lässt sich am besten durchbrechen, indem genügend viele Leute den Tritt nicht nach unten durchreichen sondern postwendend nach oben zurückgeben.

Kommen die damit durch, dann werden sie es auf alle durchsetzen , aber vielleicht gibt es ja Hoffnung? Rechtsgutachten Impfung mit Corminaty
https://report24.news/rechtsgutachten-impfung-mit-comirnaty-ist-straftat-es-besteht-konkrete-lebensgefahr/
Mir ist es sowieso schleierhaft wie man eine Impfpflicht durchpeitschen kann mit so vielen Nebenwirkungen und Todesfällen noch dazu eine bedingte Zulassung hat+es handelt sich um eine Gen-Therapie. Das ist unverantwortlich !

Auch ich kann nicht wirklich nachvollziehen, wie die bei dem Ausmaß an Nebenwirkungen, Todesfällen und noch unerforschten Folgewirkungen mit dem Zeug eine Verpflichtung durchsetzen wollen, zumal werden die PEI-Berichte ja auch veröffentlicht.
Aber ich weiß, dass allen Anwälten zumindest eine ausführliche juristische Schulung zum Umgang mit Querdenkern und C-Leugnern angeboten wurde (Mitte Dezember). Und wenn man sich die Entscheidung von OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 08.03.2021 – 6 UF 3/21, NJW 2021, 2051 (Kurzfassung hier https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/weitere-gerichtsentscheidungen-zum-coronavirus unter Nr. 579) anschaut, dann dürfte eigentlich klar sein, wo der Wind hinwehen wird bzw. soll.

Was das medizinische Personal angeht, ist natürlich richtig und verständlich, dass man mit Niederlassung seiner Arbeit droht. Anderseits aber – fürchte ich – erhofft sich die Regierung dadurch, dass so viele die Branche verlassen werden, eine weitere Begründung für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht. Denn verdreht wird heute ja alles, und Schuld muss ja immer ein anderer sein

@Missy
„Mir ist es sowieso schleierhaft wie man eine Impfpflicht durchpeitschen kann mit so vielen Nebenwirkungen und Todesfällen noch dazu eine bedingte Zulassung hat+es handelt sich um eine Gen-Therapie. Das ist unverantwortlich !“

Das ist leicht zu erklären:
Mal ein Versuch:
Die verschiedenen Corona-Viren ist kein einfacher Virus, sondern eine künstlich entwickelte Biowaffe und als solche fester Bestandteil einer neuen Form der biologische Kriegführung, die wiederum Teil einer totalen, ja globalen Kriegführung ist.
Auffallend ist, daß die allermeisten der in D aufttretenden Impfpflicht-Propagandisten in denUSA studiert haben. Zufall? Oder sin ddas von langer Hand platzierte Schläfer, die nun aktiviert wurden?
Profiling ist da also angesagt.
Betrachtet man ausschließlich das Corona-Problem, kommt man schnell an Erklärungsgrenzen, betrachtet man das Corona-Problem global als nur ein Element von vielen anderen, fügt sich plötzlich alles sehr plausibel zusammen:
Wer kann ein Interesse an biologischer Kriegführung haben?
Die Chinesen? Ẃohl kaum, da sie durch ihre extrem hohe Bevölkerungszahl und Bevölkerungsdichte mehr als jedes anderes Volk gerade mit Biowaffen extrem verwundbar sind. Die werden es sich also dreimal überlegen, mit Mitteln zu arbeiten, die geade für sie selbst fürchterlich nach hinten losgehen werden.
Wer kann also ein Interesse haben, genau derartige Methoden (möglichst verdeckter) biologischer Kriegführung anzuwenden. Logisch: die Gegenspieler der Chinesen. Wer das ist, weiß jedes Schulkind – man braucht nur die Zeitung aufzuschlagen, oder Zwangsrundfunk „genießen“.
Ein böser anfangsverdacht. Läßt er sich entkräften, läßt er sich untermauern?
Dei USA sind als Staat in unvorstellbarer Weise verschuldet, die wirtschaft liegt am Boden, aus dem einstigen Stahlgürtel ist ein Rostgürtel geworden, militärische Abenteuer der USA und die von ihnen getriggerten „Regenbogenrevolututionen“ sind entweder komplett schiefgegangen (Georgien, Kasachstan, Afghanistan), oder in einem unerfreulichen Schwebezustand steckengeblieben: Syrien, Libyen, Irak, Iran, Palästina, im Grunde ganz Afrika, ganz Lateinamerika, im Pazifik steht es auf Messers Schneide, weil man vor Jahrzehnten zu brutal über die Wünsche und Befindlichketien der dort ansässigen Menschen hinweggebügelt hat, selbst die unterwürfige japanische Bevölkerung guckt schon frech unter dem Tisch vor und murrt über allzulange amerikanische Präsenz – die USA haben nirgendwo mehr wirklich Freunde. Stimmt das wirklich? Nun, nicht ganz! Ein Blick in die Geschichte: Bei Ausbruch des ERSTEN Weltkrieges hatten die USA allein in Deutschland 13000 (in Worten: Dreizehntausend) bezahlte(!) Agenten! diese Zahl wird wohl nach gewonnenem WWI kaum weniger, eher mehr geworden sein und auch die Weltwirtschaftskrise wird diese Zahl noch mal nach oben getrieben haben, die USA haben schließlich ein unersättliches „Sicherheitsinteresse“. Dann kam Hitler an die Macht: Ein Feind der Amerikaner? Wohl kaum! wie wäre es sinst zu erklären, daß Hitlers Wehrmacht überall Opel-LKW einsetzen konnte, obwohl die firma Opel schon seit den zwanziger Jahren als Kriegsfolge des WWI in amerikanischer Hand war! Wie konnte es sein, daß die USA in Person der Familie Bush (ja, genau dieser!) der Hitlerwehrmacht noch bis in den Herbst 1944 kriegswichtige Additive für Panzer- und Flugzeuggetriebeöle liefern konnten! die USA habe nvon den KZ’s nichts gewußt, oder zu spät erfahren? Kaum glaublich angesichts der Tatsache, daß die USA in Gestalt von IBM, bzw seinen Vorläufern in der gesamten Kriegszeit und schon seit den frühen Zwanziger Jahren zwei Stützpunkte zur Wartung der Hollerithmaschinen unterhielten: In Stuttgart und in Berlin. (Die SS- und die KZ-Häftlings-Zahlentätowierungen dienten nur dem Zweck derartige Menschenmassen wie „Ersatzteilllager“ eben mit Hilfe dieser Hollerithmaschinen „verwalten“ zu können. (alles nachzulesen im Internet! Oder zu erfragen bei Uropa!)
Als dann der WWII zu Ende war (wenn man denn die Kapitulation der „Teutschen“ „Wehrmacht“ als das ende dieses Krieges ansehen will- ein Friedensvertrag zwischen den ehemaligen Feinden ist mir bis heute allerdings nie zu Gesicht gekommen. Merkwürdig! Was hat das zu bedeuten?) und die USA mit Marshallplan, „Rosinenbombern“ (wer weiß schon, was die noch alles so geladen hatten), Carepaketen und „Wirtschaftswunder“ sich bei der deutschen Westbevölkerung einkratzten – zum Neid vieler Ossies, die sauer darüber waren, daß die Russen ihnen, weil sie selber nichts mehr hatten, die Fabriken demontierten und die Reparationen an die Russen von der mittel- und ostdeutschen Bevölkerung quasi allein getragen werden mußten: Die mitteldeutsche Bevölkerung zahlte mit Demontage ihrer Wirtschaftstruktur, die Ostdeutschen mit ihrer Vertreibung aus ihrer Heimat, nicht selten – siehe Sudetenland, sogar mit ihrer Ermordung ), da lag es natürlihc ebenfalls nahe, daß unter Adenauer (Wiederbewaffnungsdiskussion) und auch späterhin (Brandt, Kohl, Schmidt usw. usf.) die Zahl der bezahlten US-Agenten in D wohl eher deutlich angewachsen, als geschrumpt sein dürfte – man denke nur an die Anfänge der späteren „deutschen“ Geheimdienste unter dem Altnazi und Wehrmachts-Abwehr-Experten Gehlen, dessen „Expertise“ und Seilschaften die Amerikaner gut gegen die Russen brauchen konnten – und können, denn die Nato hat sich seit 1989 immer näher an die russische Grenze herangeschlichen – aus purer Zuneigung, nehme ich an. 😉 – nicht für die russischen Völker, aber für deren Rohstoffe …

Und blickt ma nin die Welt, so stellt man Fest, daß die USA selbst i mletzten Winkel dieser erde irgendwelche „Stützpunkte“ und „Agenten“ halten – und entsprechend finanzieren „müssen“! Schweigegeld ist da nur ein Posten von vielen.
Ist nun die US-Wirtschaft wirklich derart stark, daß sie derartige globale Verlustposten so einfach berappen kann? Wohl kaum! Nicht wenige Amerikaner liegen schlichtweg auf der Straße, wei die US-Wirtschaft offenbar alles andere als funktionstüchtig ist – man begnügte sihc seit Gründung eher mit Kriegen und Raubzügen – und dieses Konzept gerät nun merh und mer ins Wanken, seit die UdSSR gegründet wurde und die VR China und als Putin der Plünderung russlands durch ausländische „Investoren“ unter dem Säufer Jelzin, einen Riegel vorschob.
Aber auhc die USA selber wußten, daß sie niemals in der Lage sein würden, ei nderartiges, globales Agentennetz aus eigener Tasche finanzieren zu können. also gründeten sie die FED in didiese ließ sich vom US-Präsitenten das Privileg einräumen, nach eigenem Ermessen unbegrenzt Geld drucken zu dürfen. Natürlich ist Geld schneller Gedruckt, als das dazu äquivalente, reale Wirtschaftsvolumen aufgebaut: Die USA kamen in finanzpolitische Schieflage, weil der Dollar spätestens seit den frühen sechziger Jahren kein harter Dollar mehr ist: Er ist ein realiter uneinlösbares Versprechen, mehr nicht, buntes Papier ohne realwirtschaftliches fundament, es sind Jetons, kein echtes, mit realer Ware untermauertes Geld.
Damit dies nicht so auffällt, hat dan MarioDraghi auch im Euroraum die Gelddruckpressen angeworfen.
Das alles ist zwar für die reale wirtschaft und den fortbestand des westliche Wirtschaftssystems absolut tödlich, aber darum kümmern sich ohnehin Ertrinkende (oder von Russen und Chinesen an weiteren weltweiten Raubzügen gegen bedeutend Schwächere gehinderte Ganoven) in aller Regel nicht mehr, es reichte, wenn sie mit ihren grünen Papierschnopseln die zahllosen Spitzel, Agenten, Zuträger und Schläfer, Killer und „Influenzer“ bei Laune halten konnten. Und diese fragten natürlich – um solche „Jobs“ überhaupt anzunehmen, muß man schon ein gewisses Maß an Naivität mitbringen – nicht lange danach, obv es den nfür dies dollars auch was wirklich wertvollles zu kaufen gab. Den meisten genügte und genügt ein bissel Bordell. Nun aber sit diese riesige Geldmenge im Umlauf – es gibt aber keine Ware dafür – und man wich späetsten mit der Jahrtausendwende mehr und mehr auf Luftbuchungen, „Finanzprodukte“, Badbanks, „Derivate“ und dergleiche finanzhokuspokus aus, um erstmal Zeit zu gewinnen. Das Problem dabei: Das Zinseszinssystem folgt mathematisch gesehen einer Exponentialsfunktion – und die neigt – wir alle kennen es aus dem Matheunterricht – mach anfängen, in denen ihre Veränderung kaum wahrnehmbar ist, zum unweigerlichen „Explodieren, ist erstmal deren Scheitelpunkt überschritten. Bisher hat man dann jedesmal rechtzeitig eine Krieg gemacht, ach dem dann das Monoploly-Spiel von vorn begonnen werden konnte – die die große Masse der wenig Gebildeten begreift diesen Mechanismus bis heute nicht richtig – nun aber stehe russen und Chinesen da und sagen: Nein, wir wollen keinen Krieg machen. Und das „Schlimmste“ für die USA ist: sie können den USA mittlerweile lässig auch militärisch Paroli bieten – das US-Raubzug-System läuft Gefahr, beim nächsten Plünderungsversuch irgendwo in der Welt dabei selber einen tödlichen Nasenstüber zu erhaschen.
Aber die Schuldenuhr tickt unerbittlich und niemand will sich plündern lassen?
Da muß also ei nneues Konzept her und das heißt: Globale Erpressung mittels biologischer Kriegfühung, oder kurz: Covid19 und Geschwister.

Man tastete sich heran:
AIDS, BSE, Lyme-Borreliose, Vogelgrippe, Schweinegrippe – Moment mal, was haben die gemeinsam? Merkwürdigerweise alle zuerst in den USA „ausgebrochen“ – SO ein Zufall aber auch – die armen Amerikaner!
SO viele neue Krankheiten in nur wenigen Jahrzehnten – da waren aber die vorherigen Jahrtausende um Größenordnungen ruhiger! Warum eigentlich? Weil es noch keine USA gab? Wer weiß …
Nun aber hat die Welt „Corona“ und die mRNA-, Masken und Testhersteller (man erforsche, wem GENAU sie gehören und wohin das aud den öffentliche Kassen dafür ausgegebene Geld fließt!) können sagen: entwder ihre bezahlt uns bis i nalle Ewigkeit, oder ihr werdet an Corona elendig sterben.
Mankann das „Wirtschaftsmodell“ nennen, man kann es aber auch als verschwörerische, bandenmäßige Erpressung der Völker dieser Erde durch einige wenige Firmeneigentümer bezeichnen, zumindest solange diese Firmen nicht in Volkseigentum überführt sind und damit keine Profite mehr einstreichen können.
Natürlich bedinet ma nsihc in einem hochkomplexen System wie dem der USA gewisser Hilfstruppen, als da sind: Medien, IT-Konzerne, Geheimdienste, Banken, Rating- und Ranking- und PR- Agenturen – alles wirtschaftszweige, die außer Lügen, Irrefühunrg, rufmord kaum mehr reales Material produzieren als warme Luft und ’ne Menge Altpapier, aber eben dabei ungeheure Mengen an noch echtem, weil mit Ware hintersetzem Geld, Ware, Energie verbrauchen.
Kein wunder, daß all jene, denen man damit die reale Lebensgrundlage gestohlen hat nun bei Wind und Wetter auf der Straße liegen – wenn sie Glück haben in einem winzigen Wurfzelt.

Wo also ist nun da das Rätsel der „Impfpflicht“ zu verorten?

1. Es geht icht um Impfpflicht, sondern um den Zwang, sich genmanipulieren zu lassen! Denn das ist der erste Schritt, all jene beseitigen zu können, die man jahrzehntelang, ja jahrhundertelang ausgeplündert hat und von denen die Plünderer nun täglich befürchten müssen, daß sie sich ihr gestohlenes Eigentum auf die eine oder andere Weise zurückholen. Das ist der eigentliche Kern der „Eugenik“-Ideologie.

Und aus sicht der Plünderer wäre es geradezu ideal, wenn man jene, die man auszurotten gedenkt, vorher noch mal so richtig schröpfen könnte: Permanent und in Ewigkeiten fortgesetzter Impfzwang heißt nämlich: Dauerhafter Abfluß der Beitragsgelder aus den Gesundheitskassen in die Taschen der Hersteller – moderne Sklaverei.
Welches UInteresse sollten mRNA-, Masken und Testhersteller daran haben, daß die Corona-Pandmie jemals endet?!
Außerdem könnte der „Impfzwang“ sicherstellen, daß es in Bälde keine Menschen mehr gibt, die als nicht-genmanipulierte Kontrollgruppe den ganzen mRNA-Schwindel und die Schäden dieser mRNA-Methoden aufdecken könnte – durch ihr bloßes, gesundes Vorhandensein!
Das erklärt auch den ungeheuerlichen Propaganda- und Staatsterror, der seit geraumer Zeit gegen all jene aufgefahren wird, die diesen fadenscheinigen Machenschaften skeptisch und kritisch gegenüberstehen: Das Regime des international organisierten Verbrechens namens „Kapitalismus“ hat sich in seiner eigenen systemischen Hinterhältigkeit gefangen – und nun tobt das Monster in seiner Kastenfalle herum und ahnt wohl, daß es da nicht mehr herauskommt, es sei denn durch selbstmörderische Dummheit der Umstehenden.
Was hilft gegen dieses Gespenst:
– Profiling!
– Recherche der Geldflüsse und -summen
– auflistung der Corona-Propagandisten und -akteure
– Untersuchung ihrer Herkunft, ihrer Familien, ihres Werdeganges, ihrer Vernetzung und ihrer Einkommen, vergangene, gegenwärtige, künftige – auch jene der Verwandtschaft und ihrer Kinder und Kindeskinder und anderer von ihnen Begünstigter …
– SELBER FACHKUNDIG machen!
– in Biologie, Genetik, Medizin, Wahrscheinlichkeitsrechnung,
Soziologie, Psychologie, Verhaltensforschung und Spieletheorie
sattelfest sein.
– Sprachliche Sensibilität entwickeln, um den Techniken der
psychologische Kriegführung auf die Schliche zu kommen!
– Mustererkennung und Strukturanalyse betreiben, um Seilschaften,
Netzwerken, Geheimorganisationen, geheimen absprachen,
angeblichen „Staatsgeheimnissen“ und Verschwörungen auf die
Schliche zu kommen.

– Weltweite Vernetzung der ernsthfat und existenziell von diesen Corona-Machenschaften Betroffenen

– dazu brauchen wir wenigstens einen freien offline(!)-Translator, der von jeder Sprache in jede andere Sprache übersetzen kann, um die weltweiten Sprachbarrieren unter den kleinen Leuten endlich zu überwinden und weltweite Kommunikation der kleine Leute untereinander zu ermöglichen, iohne daß Big Brother alles mithört und mitschneidet, wer sich womit beschäftigt!

– Das Bewußtsein, daß JEDER Staat letztlich auf mörderischer Gewalt, niemals aber auf Vernunft beruht, denn wer eine Waffe in der Hand hat, vermeint, mit Unbewaffneten nicht mehr über den richtigen Weg diskutieren zu brauchen – wir erleben das gerade – weltweit!

Und nein, das ist keine Gen-„Therapie“, das sind menschenverachtende (weil durch keinerlei Garantie und Haftung abgesicherte!) Gen-Experimente an mehr oder weniger Irregeführten, Freiwilligen und eindeutig Unfreiwilligen – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Artikel ist korrekt; die Auswertung des Beitrages von KRiSta ist korrekt. Es fällt einigen Foristen offenbar schwer, zwischen dem simplen Nicht-Haben eines Nachweises einerseits und dem Nicht-Vorlegen nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt andererseits zu unterscheiden. Ihr habt euch wirklich alle erdenkliche Mühe gegeben, es mit §§ zu belegen. Manchmal hilft das nicht weiter und man muss es simpel erklären. Schwester Erna steht am 16.3.22 auf und fährt in die Praxis, in der sie seit Jahren arbeitet. Nachweis hat sie nicht. Ordnungswidrig? Nein. Ihr Chef sagt, guten Morgen, die ersten Patienten sind schon da. Ordnungswidrig? Nein. Er vergisst, dem Gesundheitsamt Meldung zu machen über Erna und den nicht vorhandenen Nachweis. Ordnungswidrig? Ja. § 73 Abs 1a, Nr 7e.
Er tut es dann doch noch. Die Tage gehen ins Land, das Gesundheitsamt meldet sich nicht, Erna geht weiter arbeiten, ihr Chef freut sich. Ordnungswidrig? Nein. Irgendwann kommt Post vom Gesundheitsamt, Erna möge einen Nachweis vorlegen. Kann sie nicht, tut sie nicht. Ordnungswidrig? Ja. § 73 Abs 1a, Nr 7h. Darum ging es hier in diesem Artikel. Sie muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen bis zu E 2.500,–. Sh. Artikel. In dem Bußgeldbescheid steht jetzt erstmal nur drin, sie soll zahlen. Von nicht-weiter-arbeiten dürfen steht da erst mal nix. (Ist jetzt fiktiv, weiß ja noch keiner, wie die Bescheide aussehen werden.) Sie zahlt (oder auch nicht) und geht weiter arbeiten. Chef freut sich. Noch mal ordnungswidrig wegen des Weiterarbeitens? Nein. Ein paar Tage später kommt noch mal Post vom Gesundheitsamt. Betretungsverbot! Variante 1: Erna bleibt zu Hause und verzweifelt am Leben. Ordnungswidrig? Nein. Variante 2: Erna geht arbeiten. Ordnungswidrig? Ja. § 73 Abs 1a Nr.7f letzter Halbsatz. Den habt Ihr m.e in Eurem Artikel noch übersehen. Erna hat sich jetzt zweimal ordnungswidrig verhalten und muss mit einem zweiten Bußgeldbescheid rechnen. Ihr Chef lässt zu, dass sie weiter arbeitet. Ordnungswidrig? Tja. Ich hab dazu nichts gefunden. § 73 rauf und runter gesucht. Offensichtlich nicht. Denn Erna ist ja ein Altfall und keine Neu-Einstelllung. Außerdem steht in § 20a Abs 5 nur, dass Personen untersagt werden kann, den Betrieb zu betreten oder dort tätig zu werden. Da steht nicht, dass die Person nicht beschäftigt werden darf. In § 20a Abs 3, wo es um die Neu-Eingestellten geht, ist dagegen ausdrücklich auch von einem Beschäftigungsverbot die Rede, nicht nur von einem Verbot des Betretens und Tätig-Werdens. Da ist der Art. von KRiSta m.E etwas unklar, bzw im drittletzten Absatz auch falsch, da sie dort einen falschen § zitieren. Meine Erklärung war jetzt ein bißchen so wie in einer Frauenzeitschrift. Aber so habe ich es früher gemacht, wenn ich gemerkt habe, dass Mandanten die juristischen Erklärungen schlichtweg nicht verstehen und auf einer falschen Rechtsauffassung beharren. Hilft manchmal. Aber nochmal mein dringender Rat an alle, die betroffen sind und sich in dem Gesetz verheddern: Bitte suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich beraten. Auch schon prophylaktisch – man kann versuchen, dem drohenden Tätigkeitsverbot durch geschickte Argumentation im Vorfeld zu begegnen.

Nein, das Infektionsschutzgesetz dient allgemein der „Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ..“. Auch ohne Vorliegen einer epidemischen Notlage. Die ist sozusagen ein Sonderfall, der im 2. Abschnitt in §§ 5 folgende geregelt ist. „Unser“ § 20a steht im 4. Abschnitt, die einzelnen Abschnitte stehen gleichwertig nebeneinander.

Danke für Ihre Antwort. Dazu zitiere ich:

„Im Dezember 2021 hat der Bundestag die „berufsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Diese gilt „nur“ vorübergehend, bis zum 31.12.2022.“

Das heißt, diese Anordnung existiert aufgrund der aktuell vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage nationaler Tragweite nach §5 und ist vermutlich deswegen zeitlich begrenzt. Demzufolge kann die Nichtbefolgung dieser Anordnung entsprechend §73 Nr. 7h des IfSG nur während Dauer der Pandemie, spätestens nach Ende oder Ablauf der epidemischen Lage nationaler Tragweite, abgestraft werden und sich nur dann darauf berufen, bzw. damit begründen. Darüber hinaus wäre es nicht mehr schlüssig vermittelbar, weil widersprüchlich.

Oder wo ist da jetzt mein Denkfehler?

Die epidemische Notlage ist am 25.11.21 außer Kraft getreten. Die Neufassung des IfSG inkl. berufsbezogener Impfpflicht wurde am 10.12. beschlossen. Das eine hängt nicht vom anderen ab.

Hallo. Und warum ist diese Impfpflicht zeitlich begrenzt, wenn jedoch schlüssige Argumente, die vielleicht dafür sprächen, überhaupt nicht existieren? Gesetze zeichnen sich in der Regel durch nachvollziehbare Logik aus(ok, bei der Mietspiegel-Regelung ist das nicht zutreffend). In diesem Fall jedoch nicht. Und seit wann kann man die selben Gesetze schon beinah im Sekunden-Takt immer wieder ändern? Wird das jetzt zur Manie, daß man sich damit die Welt für sich schön zurechtbastelt, wie widersprüchlich und unverhältnismäßig es auch sein mag? Mal ganz im Ernst… So langsam verliere ich den Glauben an der Rechtsstaatlichkeit und gleichermaßen nimmt meine Enttäuschung gegenüber unseren von Passivität strotzenden Juristen zu. Gäbe es Muskelzuwachs durch Kopfschütteln, wäre mein Hals jetzt schon dicker als mein Kopf. Danke für Ihre Zeit.

Tja, nach schlüssigen Argumenten sucht man wohl wirklich vergebens. Meine Enttäuschung und mein Verlust vom Glauben an die Rechtsstaatlichkeit sind für mich persönlich auch unerträglich, weil es als Juristin – die die Rente allerdings schon durch hat – ganz konkret meine Welt ist, die hier zusammenbricht. Wenn wir im Studium solche Fälle, wie z.B. die Bundesnotbremseregeln, zu bearbeiten gehabt hätten, hätten wir gedacht, die Justizverwaltung will uns veralbern. Solche Absurditäten gibts in D doch gar nicht…. Die Situation von heute Berufstätigen, bei denen nicht nur die ideelle Welt zusammenbricht, sondern ganz konkret die berufliche Existenz, ist selbstverständlich noch viel gravierender. Zu Ihrer Frage nach dem Warum der Befristung. In der Bundestagsdrucksache, in der der Gesetzesentwurf enthalten ist, steht als Begründung sinngemäß drin, es solle kurzfristig die Impfquote in den entsprechenden Berufen erhöht werden. Daher reiche die Befristung. Ein Satz, vielleicht zwei. Ja, was soll man damit anfangen.

@Margot Lescaux:
„es solle kurzfristig die Impfquote in den entsprechenden Berufen erhöht werden. Daher reiche die Befristung.“

Ich vernute bzw. spekuliere, daß bis vor Ablauf die „allgemeine“ Impfpflicht beschlossen und gesetzlich festgelegt ist. Deswegen hier nur begrenzt, weil von Anfang an es genau so geplant war. Hoffen wir, daß der Widerstand groß genug ist, um die zu Zugeständnissen zu zwingen.

Danke für das Interesse an meiner Meinung.
Wir sind ja alle in einer Art „Evolution“ = positive Findungsphase..
Andre hat das ja prima erklärt – für mein Verständnis.
„Krista“ hat das ja auch sehr gut dargestellt – auch in der Ergänzung – nach meiner Meinung: https://netzwerkkrista.de/2022/01/05/ist-die-weiterbeschaeftigung-eines-arbeitnehmers-ohne-immunitaetsnachweis-im-gesundheitswesen-ab-dem-16-maerz-2022-fuer-den-arbeitgeber-eine-ordnungswidrigkeit-solange-seitens-des-gesundheitsamtes-k/

Das sagt aber auch (siehe Krista) der Arbeitgeber kann trotzdem kündigen …
Wir alle sollten versuchen zu erkennen, wir leben in einem Gesellschaftssystem in dem es keinen Rechtsstaat mehr gibt – schon viele Jahre vor Corona nicht. Jetzt kommt nur vieles ans Tageslicht – durch UNS!
Das „EINZIGE“ was wir haben, ist, dass wir 99 Prozent sind bzw. sein können.
Für mich gibt es zwei wichtige Punkte:
1. Wir müssen jeden Tag unser gutes (menschenfreundliches) Leben friedlich aber bestimmend verteidigen.
2. Wir dürfen uns nicht spalten lassen – wir müssen zusammenhalten! Wir müssen bedenken – jetzt sind die Pflegekräfte an der Reihe – morgen kommen Beamte (Polizisten), Lehrer und Feuerwehrleute an die Reihe. Übermorgen kommen die nächsten Grüppchen …
Es gibt vieles zu bedenken aber das sprengt den Rahmen.
Wir halten zusammen und dann wird höchstwahrscheinlich alles wird gut!

Rolf

Der Beitrag ist zur Zeit nicht verfügbar!

BEITRAG IN KÜRZE WIEDER VERFÜGBAR
5. Januar 2022
Liebe Menschen,

kurz nach der Veröffentlichung unseres Beitrags rief uns Oberleutnant Schneider an und bat uns, den Beitrag/seinen Brief noch für kurze Zeit offline zu lassen.

Dieser Bitte kommen wir selbstverständlich nach. Wir gehen davon aus, dass wir den Beitrag in Kürze wieder online stellen können.

Friedvolle Grüße

Euer Mutigmacher-Team

Auszüge aus dem Brief vom 04.01.22:

„Begründung
Ich selbst war einer der ersten 25 Soldaten, welche 1996 das Kommando Spezialkräfte aufbaute
und mit 201 Verwendungen einer der überhaupt erfahrensten Soldaten bin bzw. war. Es war und
ist mir heute noch stets eine Ehre, für dieses Land mein Leben zu riskieren und mein Blut als Sold
dafür zu geben. Mit Blick in meine Personalakte erfahren Sie Bestätigung. (…)

Mit Blick auf die Geschehnisse in den letzten über 20 Monaten frage ich mich nach den
demokratischen Grundsätzen. Nicht nur, dass Sie als Politiker sämtliche Grundrechte mit wahrlichen
Tricks ausgehebelt haben, nein, sie gängeln mittlerweile massiv die Bevölkerung.
Ein jeder von Ihnen, der je gedient hat, erkennt meine Gedanken. Sie attackieren mittels
Polizeikräften, nachfolgend Schlümpfe genannt, die gesamte Bevölkerung.

Mittlerweile werden Kinder und Jugendliche, Frauen und ältere Menschen von Schlümpfen
drangsaliert. Und man nennt das Politik?“

💥Ich teile Ihnen hiermit mit, dass nahezu ab sofort 650 – 700 Veteranen sich um den Schutz von
Spaziergängern kümmern werden und im Fall der Fälle mittels der rechtlich unbedenklichen
Nothilfe einschreiten werden, sofern etwaige Schlümpfe über das Maß der Verhältnismäßigkeit
schreiten und unnötige körperliche Gewalt gegen Mitbürger ausüben.💥“

Wegen mir können die mit nem Gepard ausrücken und die SS-Schweine zusammenschießen…

Was mich etwas off topic dabei interessiert ist, vor einiger Zeit habt ihr hier gepostet von Evelyn, was ist aus ihr geworden? Gibt es da Jemanden der sich darum kümmert jetzt wo die Impfpflicht beschlossen ist? Beschäftigt mich und macht mir Sorgen, nachdem es hier so öffentlich gemacht wurde fühle ich eine gewisse Verantwortung die wir als Gemeinschaft haben. Würde mich freuen etwas darüber zu hören. Habe mich gefragt ob ich es hier öffentlich fragen soll, aber nachdem der Bericht über sie auch öffentlich war und es andere vielleicht auch interessiert habe ich mich doch dazu entschieden

Ihr habt noch ne kleinigkeit in dem Artikel vergessen, kommt der Bussgeld bescheid legt man widerspruch ein & erst wenn ein Gericht entsichieden hat wird das Geld fällig & wie die entscheiden das steht dann in den Sternen. Was man nicht hat kann man nicht ausgeben also könnte es auch zu einer Haft kommen na hoffentlich sind genug Zellen vorhanden. & bricht das Gesundheitssystem vorher nicht auseinander. Das wird ehr zu weniger als mehr Pflegemangel führen. & somit das system zum kollaps treiben

das ist doch so gewollt für den Great Reset. In den USA stellen viele Krankenhäuser wieder ungeimpfte ein, weil zu viele gekündigt haben oder krank sind. Auch einige Unternehmen nehmen das Impfmandat zurück, nachdem das Höhste Gericht Impfmandate für Unternehmen über 100 Arbeitnehmer blockiert hat.

Das stimmt leider nicht, was ihr da konstruiert. Das Bußgeld trifft nur den Arbeitgeber nicht den Arbeitnehmer, wenn er diesen ohne Impfnachweis erbringt, beschäftigt (s. § 73 Abs. 1a Nr. 7g IfSG).

Eine solches Verbot und eine solche Bußgeldvorschrift fehlen für die schon vor dem 16. März 2022 „ungeimpft oder ungenesen“ Tätigen. Diese Personen, die in den Einrichtungen vor diesem Stichtag bereits tätig sind, treffen folgende Verpflichtungen:

Sie müssen gemäß § 20 a Abs. 1 IfSG ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein (oder eine medizinische Impfunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist nicht mit einem Bußgeld bedroht, die Verpflichtung wird auch nicht anderweitig durchgesetzt (kein Zwangsgeld o.ä.).

Die Betroffenen haben der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens (wenn nicht ausnahmsweise eine andere staatliche Stelle zum Empfänger bestimmt wird), den entsprechenden Nachweis bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorzulegen (Abs. 2) und
sie haben bei Ablauf der Gültigkeit des Nachweises einen neuen Nachweis vorzulegen (Abs. 4).

Es gibt keine Bußgeldnorm, die an die in Abs. 1 geregelte Impfpflicht anknüpfen würde, weder für die Einrichtungen und Unternehmen noch für die dort Tätigen. § 20a Abs. 1 IfSG beschreibt lediglich die „Impfpflicht“. Weder § 73 IfSG noch § 74 IfSG sehen eine entsprechende Bestrafung vor. Es gibt auch sonst keine Norm, die eine Erzwingung dieser Pflicht ermöglichen würde.

Hallo,

dazu verweisen wir auf unsere Antwort hier.
Wir verweisen explizit auf § 73 Abs. 1a Nr. 7h IfSG und nicht Nummer g, von der Sie ausgehen.
Und klar, die 7h bestraft nicht §20a Abs. 1, sondern Abs. 5 und damit eben das Nicht-Vorlegen eines Nachweises an das Gesundheitsamt. Haben wir nun aber zu genüge beschrieben.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Dann sollen sie doch ein Bußgeld und ein Berufsverbot verhängen und sich dann selber pflegen!

Aus dem Ausland kommen keine Pflegekräfte unter diesen Bedingungen. Wer will schon Russisch Roulette spielen für einen unterbezahlten Job?

Es wird dann nicht mehr lange dauern und diese rechtswidrigen Maßnahmen werden aufhoben oder die Pflegebedürftigen sterben, weil sich keiner um sie kümmert.

Hey Andre…
Ich habe mal echt keine Ahnung, warum du meinst es würde „Panik“ hier verbreitet.
Die Panik und das Chaos kommt ganz sicher aus einer ganz anderen Richtung und ist so gewollt.
Einschüchterung und Erpressung gegenüber betroffenen Menschen in den Bereichen.
Das perverse System derzeit besteht darin, das man umgekehrt seitens derer die dies forcieren, diese Worte auch benutzt werden.
Es wird alles verdreht.
Die „Faschisten“ sind wohl kaum die Leute, die auf die Straße gehen und sich für Demokratie und offene Grenzen einsetzen.
Faschismus bündelt alle Macht mit aller Gewalt hinter sich.
Wenn der Vorwand der Pandemie dafür herhalten kann, dann ist es gerade recht.
Judikative? Gibt es das noch?
Es wird verhöhnt im Aktionismus Gesetze Wahn der Politik.
Es wird verhöhnt von Medizinern.
Du bist ganz sicher nicht eine betroffene Person.
Ich habe 30 Jahre in der Pflege gearbeitet und die Herrschaften „entsorgen“ mich.
Natürlich werden sie noch hinterher treten!
Da mache ich mir in diesem Land keine Illusion mehr.
Meine Arbeit und meine Überzeugung sind alle mit Füßen getreten.
In meinen Augen von skrupellosen Verbrechern, die auch jeden Parteifreund über die Klinge springen lassen.
Gemeinschaft?
Wo denn?
Pflege ist dem Volk egal.
Das Volk himmelt die Götter in weiß an.
Diese Götter in weiß fühlen sich in ihrer elitären Sonderstellung sehr sehr wohl.
Der Größenwahn eines Montgommery zeigt deutlich wie wenig Skrupel noch vorhanden ist. Juristen haben nach seiner Auffassung genauso wenig zu sagen wie eben auch dieses aus seiner Sicht geringfügige Pflegepersonal.
Mein Leben war ganz sicher von Grund auf ehrlich und bei verrichteter Arbeit lasse ich mir nichts negatives vorwerfen.
Niemand macht sich einen Kopf darüber wie viel Stunden die Pflege ohne drüber zu reden und es zu dokumentieren zusätzlich arbeitet.
Niemand fällt auch auf, wie oft Nachbarn, Freunde Verwandte von der kostenlosen Arbeit der Gedanken oder aktiven Hilfe profitiert.
Etwa 15% (meine Schätzung) werden einfach entsorgt.
Berufsverbot->Dann Arbeitslos->dann H4
Jedes mal wahrscheinlich auch noch mit Strafen dazu, weil man kann ja nicht genug drauf treten.
Einige Kollegen entpuppen sich als regelrechte „Arschlöcher“.
Viele haben einfach Angst.
Die meisten lassen sich blenden.
Die Pflege ist schon längst moralisch am Boden und wie die Polizei in BW tritt man doch gerne auf die am Boden liegenden nochmal nach.
Gucke dir doch Welke und Co an.
Alle Mediziner die jetzt noch Mitglied des Marburger Bundes sind machen sich aktiv mitschuldig.
Wir von der Pflege haben in diesem Land keine Lobby und werden es niemals bekommen.
Parteien wie die „Linke“ hatten ihre Chance sich deutlich vor die Pflege zu stellen. Sie haben uns fallen gelassen.
Sozial ist in diesem Land nicht gewünscht.

„§ 73 Bußgeldvorschriften
(1) (weggefallen)
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig“

Es geht hier möglicherweise garnicht um das „nicht besitzen“ sondern um das „nicht vorlegen“. Deshalb auch das „vorsätzliche oder fahrlässig“.
Ich kann garnicht fahrlässig etwas „nicht besitzen“.

Das Arbeitsamt Magdeburg hat wohl gestern eine Mitteilung an die politischen Entscheidungsträger geschickt, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass wegen Erkrankungen und Kündigungen in systemrelevanten Bereichen bald ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften eintreten werde. Meines Wissens nach gibt es eine erhebliche Zahl von Kündigungen zum 16.03.22. Mal sehen, was bald passiert.

Meine Freundin aus Traunstein hat mir heute ein Foto von Anzeigen in der örtlichen Zeitung geschickt… da stehen einige Anzeigen drin von Pfleger/innen und ähnl. drin die zum 16.3.22 eine neue Stelle suchen.

Ich selbst habe heute einem polnischen Ehepaar im benachbarten Altenheim geraten sich auf jeden mal als arbeitssuchend online beim Arbeitsamt zu melden ABER die jetzige Arbeitsstelle NICHT zu kündigen !!

Report24 und Reitschuster halten gegen und präsentieren Fakten gegen diese niederträchtige Rufmord-Kampagne. Das einzig Gute an Gensing war und ist, dass sein widerwärtiges Verhalten Boris Reitschuster damals dazu motiviert hatte weiterzumachen, obwohl er kurz vorm Aufgeben war.

Vorbildliche Recherche! Allerdings habe ich gleich noch einmal Schnappatmung bekommen, denn auf normaldeutsch übersetzt besagt § 73, dass jemand, der sich nicht impfen lassen möchte, EINE VORSÄTZLICHE ORDNUNGSWIDRIGKEIT BEGEHT (!!!). Das steht dermaßen krass im Widerspruch zur Unschuldsvermutung (im Strafrecht!), dass es an Rechtswidrigkeit kaum noch zu überbieten ist. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen das Beschäftigungsverbot haben KEINE aufschiebende Wirkung, hoffe dass das aber mindestens für die Geldbuße gilt. Es ist und bleibt eine Riesensauerei zu Lasten der impffreien Angehörigen des Gesundheitspersonals, man kann gar nicht soviel essen wie man kotzen möchte.

Ich bin zwar kein Jurist, kann Ihnen aber wohl ziemlich sicher sagen, dass es bei Ordnungswidrigkeiten keine Unterscheidungen (ob mit oder ohne Vorsatz begangen) gibt.
Natürlich können Ordnungswidrigkeiten vorsätzlich begangen werden, aber das ist ja sogar eher die Regel.
Wenn ich bspw. als Mann meinem Harndrang in aller Öffentlichkeit nachgebe, und im Schatten einer Hauswand oder Einfahrt uriniere, so ist es eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit.
Es ändert sich dadurch aber nichts am Strafmaß!

Pinkele ich aber jemanden dabei ans Bein, verändert sich die Ordnungswidrigkeit automatisch hin zu einer Körperverletzung (also einer Straftat).
Pinkele ich dieser Person nur deshalb ans Bein, weil diese mich beim Wildpinkeln erwischt, von hinten anruft und ich drehe mich dann reflexartig um, so dass mein (Rest)Strahl diese Person aus Versehen trifft, so wäre dies eine fahrlässige Körperverletzung!

Liegt aber bspw. ein Obdachloser in besagter Einfahrt, ich sehe das, und pinkele trotzdem mit voller Absicht auf seinen Körper, so wäre es VORSATZ!

Ein Jurist hier, der noch etwas hinzufügen kann?
Dann, bitte, immer gerne!

Liebe Grüße

In meinen Augen ist das nur ein weiterer Baustein in Richtung Impfzwang! Und komme mir bitte keiner mit der Wortklauberei , es gibt nur eine Impfpflicht.
Es ist nicht mehr zum Aushalten. Ich bin Rentnerin und bin so in einer komfortablen Lage, nicht mehr arbeiten zu müssen. Was tut man den Menschen im allgemeinen und in den Gesundheitsbereichen im besonderen an?! Schade, dass die Menschen sich nicht so einig sind. Wenn sich alle zusammenschließen und ihre Kündigungen auf den Tisch legen würden, kämen die Politiker und Betreiber der Einrichtungen schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Da wäre ich sogar dabei, in einen Entschädigungsfonds für entgangenes Gehalt einzuzahlen.
Und ja, ich weiß, dass auch Patienten und Bewohner versorgt werden müssen und dass das große Probleme bringt.

Liebe Gabi,

ich würde Ihnen niemals „Wortklauberei“ unterstellen, sondern im Gegenteil. 🙂
Die Einführung Impfpflicht begann schon kurz nach „Markteinführung“
der SOG. „IMPFUNGEN“ selbst.
Als Jens Spahn damals sagte „Es wird keine Impfpflicht“ geben, läuteten bei mir schon alle Alarm-Glocken, denn es ist immer die selbe Gleichung/Rechnung:
„Behauptet ein Politiker es würde etwas nicht passieren/geben, dann trifft genau das Gegenteil zu!“

Angela Merkel sagte einst z.B. auch mal, dass es eine unkontrollierte Zuwanderung unter ihrer Regide nicht geben würde:
https://www.youtube.com/watch?v=4gUjgRwG_9E

Und überhaupt; …wer sich heute noch über den Wahrheitsgehalt von Politiker-Aussagen streiten möchte, ist entweder selbst in einem Politiker-Haushalt aufgewachsen oder leidet an einer „Pseuydologika Phatastica“.

Ich persönlich kann zwar nicht in die Zukunft schauen, doch die stetig zunehmenden Zahlen derer, die nach und nach aus ihrer (durch Politik und Medien künstlich erzeugten) Schockstarre so langsam wieder aufwachen, nimmt täglich zu.
Bleiben Sie also bitte zuversichtlich, und genießen Sie (ohne Sorge) Ihren wohl verdienten Ruhestand! 😉

Mit herzlichen Grüßen
Frank

Endlich mal eine die sagt wie es geht – Danke!
Und das sagt eine RENTNERIN, also keine quitsch fidele 20-Jährige, die blauäugig glaubt, dass es sie nicht dann treffen könnte und sie die Hilfe eines Krankenhauses in Anspruch nehmen muss – aber dort ist landunter, weil so viel Personal von dannen zog.
Wenn eine Rentnerin diese Lösung schon vorschlägt, mit dem Wissen es könnte dann eventuell auch sie sein, die wegen akuter Erkrankung dann keine Hilfe bekommen könnte, dann sollten alle Arbeitnehmer/innen die solch eine Kündigung nun beträfe, sich doch wirklich mal fragen wo deren Mut und Schlagkraft abblieb.
Es gibt mittlerweile endlose offene Stellen im Kranken- und Pflegebereich in Privathaushalten, denn so viele trauen sich gar nicht mehr in Krankenhäuser zu gehen, geschweige Pflegeheime. Die Nachfrage ist enorm derzeit.
Aber, ob „the point of return“ nicht schon längst überschritten ist – zu lange nichts getan, bzw. bei der Stange geblieben – das ist hierbei die eigentliche Frage.
Es ist depremierend zu sehen, wie viele sich noch herum scheuchen und Angst einjagen lassen 🙁

Und „Ein Verbot, weiter der Tätigkeit nachzugehen, greift für diese Personengruppe erst und nur dann ein, wenn das Gesundheitsamt nach einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen, der nicht geimpft oder genesen ist, ein konkretes Betretungsverbot ausspricht. ERST D A N N ist es nicht mehr zulässig und mit Bußgeld bedroht, Betroffene weiter einzusetzen.“ (https://netzwerkkrista.de/2022/01/05/ist-die-weiterbeschaeftigung-eines-arbeitnehmers-ohne-immunitaetsnachweis-im-gesundheitswesen-ab-dem-16-maerz-2022-fuer-den-arbeitgeber-eine-ordnungswidrigkeit-solange-seitens-des-gesundheitsamtes-k/) – Also bleibt bei den Fakten, statt falsche Panik zu verbreiten.

Haben Sie den Artikel hier oder unseren ersten überhaupt gelesen?
Ihre Aussage ist falsch. Ein Bußgeld droht jedem Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, wenn er auf Anfrage des Gesundheitsamtes keinen Nachweis vorlegen kann.
Das ist kein „Verbreiten von Panik“, sondern das sind die Fakten. Von Ihrem „schriftlichen Verbot, was vorausgegangen sein muss“, steht nämlich in §73 Abs. 1 Nr 7h IfSG nichts.

Für weitere Details siehe
https://corona-blog.net/2021/12/30/jetzt-kommt-die-diktatur-der-gesundheitsaemter-details-der-perfiden-impfpflicht-in-der-pflege/

Das mit dem Berufsverbot schildern wir in dem Beitrag ausführlicher – da haben Sie (prinzipiell) recht.
Wie kommen Sie eigentlich zu Ihren Schlüssen? Wir verweisen oben übrigens noch auf einen heute erschienenen Artikel bei KRiStA, wo das (in einem schlangen Nebensatz) auch nochmal klargestellt wird.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Ich beziehe mich ebenfalls auf diesen Artikel. Ihre Schlussfolgerungen sind einfach falsch. Das Bußgeld droht nur, wenn man keinen Nachweis vorlegen kann UND dann ein Tätigkeitsverbot erhält UND dann diesem Verbot zu wider handelt (egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer).

Hallo,

leider können wir Ihre Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen und wollen das nochmal extra für Sie Stück für Stück am Gesetz zeigen:

§73 Abs. 1a Nr. 7h IfSG:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt

Schauen wir auf §20a Abs. 5 Satz 1:

§20a Abs. 5 Satz 1 IfSG:
Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Wer sind die in Abs. 1 genannten Personen?

§20a Abs. 1 IfSG:
Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
[…]

–> Also kurz zusammengefasst: Alle Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen arbeiten.

Was müssen die also nach Abs. 5 tun? „auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen“.
Was ist das für ein Nachweis? Kurz gesagt ein Geimpft-, Genesen-, oder Impfunfähigkeitsnachweis (wir ersparen uns das Zitieren von Abs. 2). Wenn sie das nicht tun, dann droht besagtes Bußgeld.

Was sagt KRiStA dazu?

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es […] einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer […] selbst gibt, der die Nichtvorlage […] des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).

Insbesondere Ihre „UND“ Verknüpfung ist im Gesetz nicht vorhanden bzw. zeigen Sie uns die entsprechenden Paragraphen dazu (dass erst ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss, dem man zuwider handelt). Das sehen nicht nur wir so – sondern auch KRiStA. Alle Ihre Ausführungen bisher waren ohne konkreten Bezug zum Gesetz – sind also erstmal nur Wunschdenken.
Sicher, schöner wäre es, wenn es so wäre, wie Sie behaupten. Aber so ist es eben nicht.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Besitzt man den Nachweis und legt ihn nicht vor, kann es mit Bußgeld geahndet werden. Besitzt man keinen, kann ein Berufsverbot ausgesprochen werden.
Wenn man keinen Nachweis hat, kann man keinen vorlegen und demzufolge nicht
wegen Nichtvorlegens
verfolgt werden.

Besitze ich autofahrend keinen Führerschein, werde ich nicht wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit bestraft, einem Polizisten meinen Führerschein nicht auszuhändigen.
Ich begehe allerdings die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 24 StVG, glaube ich.

Eine Straftat, nicht geimpft oder genesen zu sein und daher keinen Nachweis darüber zu besitzen, gibt es aber nicht.

Also die Panik verbreiten die scheiß Polit-Marionetten. Und die wirkt auch. Und diese verwirrenden § tragen ihren Teil dazu bei, keiner blickt durch. Es geht hier für (im Moment nur eine best. Gruppe) um die Existenz, Leben, Gesundheit und bald für alle. Ich versteh die Leute nicht, in Kasachstan haben sie’s richtig gemacht und den Laden angezündet, nicht wegen C, aber trotzdem. Und das sollte hier auch so sein, vor die Ämter, Mitgabeln, Fackeln dabei und dann denen zeigen, wo der Hammer hängt.

„Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot.“ Diese Aussage ist falsch. Das Bußgeld wird erst dann erhoben, wenn man ein schriftliches Verbot vom Gesundheitsamt zum Betreten der Arbeitsstätte erhalten hat und diesem Verbot nicht Folge leistet (als Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer).

Hallo,

leider falsch. Siehe §73 Abs. 1a Nr. 7h IfSG.
Wer auf Verlangen vom Gesundheitsamt keinen „Nachweis“ (Geimpft-, Genesen-, Impfunfähigkeitsnachweis) vorlegen kann, kann ein Bußgeld bekommen.
Ist doch aber oben mehr als ausführlich beschrieben?

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Das ist wieder falsch. Dieser Paragraph bezieht sich auf die Personen, die ab dem ab dem 16.03.2022 tätig werden sollen und nicht auf Personen, die bereits beschäftigt sind. Nur diese trifft gem. § 20a Abs. 3 S. 4 und S. 5 IfSG bei Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises oder aber bei nicht erfolgter Immunisierung automatisch ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot.

Hallo,

nein, der Paragraph bezieht sich auf § 20a Absatz 5 Satz 1 IfSG, also ALLE Personen, die in dem Bereich arbeiten:

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen

Sie meinen Abs. 3, der nur für „Neueinsteiger“ gilt. Darauf bezieht sich aber Nr. 7h eben nicht nur alleine.

Dass sich ein Beschäftigungsverbot nur auf „Neueinsteiger“ bezieht, darum geht es doch gar nicht. Es geht explizit um alle Personen aus Abs. 1, die auf Aufforderung des Gesundheitsamtes eben einen Nachweis vorlegen müssen. Wenn sie das nicht tun, kann ein Bußgeld drohen. Und ein Berufsverbot auch.

Das schreibt auch KRiStA so. Haben wir oben zitiert.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen.
Jetzt auf die Straße zu gehen, ist sicher das Vernünftigste, was Sie machen können. Ansonsten kommt demnächst die generelle Impfpflicht und dann bringt das Wechseln des Berufes auch nichts mehr.
Ansonsten sollte zumindest jedem in solch einer Einrichtung klar sein, dass ab 15.03.2022 das Gesundheitsamt einen Nachweis von einem verlangen kann – wenn man keinen hat, kann das eben bis zu 2.500€ kosten – und auch ein Berufsverbot kann verhängt werden.

Die Konsequenzen muss dann jeder für sich selbst treffen.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

@Corona-Blog-Team
Zitat:
„Ansonsten kommt demnächst die generelle Impfpflicht“
Wisst Ihr da schon mehr als wir, bzw. wisst Ihr also schon sicher, dass die generelle Impfpflicht kommt?
Ist bis zu mir noch nicht vorgedrungen.

Hallo,

wir wissen dazu nichts konkretes, nur dass vor allem im Pflegebereich zahlreiche Einrichtungsleitungen die allgemeine Impfpflicht fordern, um ein „Abwandern“ von Pflegekräfte in andere Berufe zu verhindern.
Auch wird hin und wieder über eine Entscheidung Anfang 2022 über solche eine allgemeine Impfpflicht berichtet, z.B. im Deutschlandfunk. Dort heißt es:

Der Bundestag soll voraussichtlich im Februar oder März 2022 über eine allgemeine Impfpflicht beraten und abstimmen

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Liebe/r hela,

niemand kann Dir sagen was Du tun solltest, sondern Dir lediglich Ratschläge geben. Aber auch Ratschläge können falsch sein!

Als ehem. selbst in der Pflege tätiger Mensch würde ich Dir bspw. anraten, den Betrieb nicht kampflos zu verlassen. Ich würde Dir ferner aber trotzdem auch dazu raten jetzt schon die Fühler nach einem neuen Arbeitgeber auszustrecken -oder Dir gar schon mal Gedanken darüber zu machen, vielleicht sogar Dein Tätigkeitsbereich und/oder gar Aufenthaltsort komplett zu verändern.
Ich weiß nicht genau ob es stimmt; …aber ich habe kürzlich mal wo aufgeschnappt, dass medizinische Fachkräfte aller Art in der Schweiz sehr gefragt sind!

Um es auf den Punkt zu bringen:
„Suche den Rettungsanker (bereite Dich auf alle Eventualitäten vor), aber springe nicht unbedingt schon dann von Bord, bevor das Schiff den Eisberg gerammt hat!“

Geht es Dir aber auch um juristischen Rat, so würde ich Dir bspw. mal gerne den sog. „Fernsehanwalt“ auf YT empfehlen, der tatsächlich auch ein ECHTER RA ist
(mit Schwerpunkt „Arbeitsrecht“)!
Schaue Dir mal ein paar seiner Videos an und entscheide selbst, ob er Dir seriös genug erscheint. Ich habe keine persönliche Erfahrung, mit diesem Herren, aber mein Bauch sagt mir das er aufrichtig ist.
Er bietet bspw. auch eine kostenlose, telefonische Erstberatung an, was für Anwälte auch nicht unbedingt usus ist!

Fakt ist; Nur DU SELBST kennst Deinen Arbeitgeber und kannst für Dich auch am besten einschätzen, wie dieser zu Händeln ist.
E.g. Anwalt empfiehlt nämlich auch (in einem seiner Videos) zunächst das Gespräch mit dem AG zu suchen!
Es müsste dieses Video hier sein:
https://www.youtube.com/watch?v=SbIrUEhZF9g

Ich wünsche Dir alles Gute und konnte hoffentlich ETWAS helfen?

Herzliche Grüße
Frank

„… Geht es Dir aber auch um juristischen Rat, so würde ich Dir bspw. mal gerne den sog. „Fernsehanwalt“ auf YT empfehlen, der tatsächlich auch ein ECHTER RA ist
(mit Schwerpunkt „Arbeitsrecht“)!
Schaue Dir mal ein paar seiner Videos an und entscheide selbst, ob er Dir seriös genug erscheint. …“
Wie heißt der Rechtsanwalt?

Lieber Frank,

danke für die freundlichen Worte.

Ich habe keine Kraft mehr zum Kämpfen.

Auch kein Geld, um mir Anwälte leisten zu können.
Und keine Nerven mehr, gar keine mehr.

Ich werde, wenn es alles so kommt, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil das Bußgeld plus die unbezahlte Freistellung mir nicht möglich ist.

Vielleicht wird noch etwas gekippt, aber wenn nicht, wird es so kommen.

Wir werden tgl. schikaniert mit den ekelhaften Testungen, permanenten FFP2 Maske tragen unter einer sehr anstrengenden Arbeit und jetzt aktuell bedroht, ruiniert in Schulden getrieben neben dem Mobbing.

Ich habe endgültig fertig.

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