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Allgemeine Corona-Impfpflicht: Gesetz soll Bundesregierung dazu ermächtigen auch die Frequenz der Impfungen zu entscheiden

Der neue Gesetzentwurf wurde am 03.03.2022 von 235 Bundestagsabgeordneten vorgelegt: Demnach soll die Bundesregierung „die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfnachweis“ festlegen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Krankenkassen ab 01.10.2022 von ihren Versicherten verlangen können, dass diese ihren Impfnachweis vorlegen. Gelten sollen die Regelungen vom 01.10.2022 bis Dezember 2023. Die erste Lesung findet dazu am 17.03.2022 statt.

Update 06.03.2022: Ein erneutes Update haben wir in diesem Beitrag „Gesetzentwurf für die allgemeine Impfpflicht sieht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€ vor – mehrfach anwendbar“ durch einen Gastbeitrag, einer Rechtsanwältin, veröffentlicht

Wir erinnern uns an die Aussage von Jens Spahn und Angela Merkel, dass es keine Impfpflicht geben wird?

Im Windschatten medialer, sich verlagernder, Berichterstattungen, wird sie unbemerkt – unbewusst? – eingeführt. Wir haben vor ein paar Tagen bereits diese allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, ab dem 01.10.2022, thematisiert.
Am 26.01.2022 wurde sich erstmalig im Bundestag damit befasst, nachdem am 10.12.2021 die einrichtungsbezogene, temporäre Impfpflicht für Pflegeberufe eingeführt wurde. Die erste Lesung soll am 17.03.2022, nachdem die Impfpflicht in der Pflege am 15.03.2022 in Kraft tritt, stattfinden.

Aussage Angela Merkel 16.12.2020

Aussage Jens Spahn 13.01.2021

Impfquote: Mittlerweile sind 85,2% der Erwachsenen in Deutschland geimpft. Bis 30.12.2021 wurden 61.811.026 Personen geimpft, 32.733.614 davon sind bereits geboostert.

Neuer Gesetzentwurf:

  • Impfpflicht ab 18 Jahren ab dem 01.10.2022
  • Frequenz der Pflicht-Impfungen kann durch die Bundesregierung erhöht werden (S.18)
  • Mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz kann durch die Bundesregierung beeinflusst werden
  • Die Krankenkassen sollen ab 01.10.2022 von ihren Versicherten verlangen können, dass diese ihren Impfnachweis vorlegen
  • Gelten sollen die Regelungen bis Dezember 2023
  • 235 Bundestagsabgeordnete haben diesen Entwurf vorgelegt

Müssen sich die Bürger nun auf eine vierte, fünfte, sechste Dosis einstellen, um als vollständig immunisiert zu gelten?

Auf der Website des Bundestages, auf der auch der Gesetzesentwurf zu finden ist, heißt es:

Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.

03.03.2022 Bundestag

Im Teil B des Gesetzesentwurf heißt es dann:

B. Lösung
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens werden Maßnahmen ergriffen um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.

Hierzu wird in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert. Dazu werden insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt. Die Kampagne wie auch die allgemeine Impfpflicht werden dabei so ausgestaltet, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden.

Dies bedeutet, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.

Ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon sind ebenfalls ausgenommen. Abhängig vom Stand der medizinischen Wissenschaft ist eine Schutzimpfung gegen SARS-
CoV-2 unter bestimmten Umständen sorgsam nach ärztlichem Ermessen zu empfehlen.

Die Regelung wird vierteljährlich evaluiert und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen.

Liste derer die den Gesetzentwurf vorgelegt haben:

  • Heike Baehrens
  • Dr. Janosch Dahmen
  • Katrin Helling-Plahr
  • Dagmar Schmidt (Wetzlar)
  • Dr. Till Steffen
  • Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
  • Dirk Wiese
  • Sanae Abdi
  • Stephanie Aeffner
  • Reem Alabali-Radovan
  • Dagmar Andres
  • Niels Annen
  • Andreas Audretsch
  • Lisa Badum
  • Annalena Baerbock
  • Ulrike Bahr
  • Daniel Baldy
  • Karl Bär
  • Nezahat Baradari
  • Katharina Beck
  • Dr. Holger Becker
  • Jürgen Berghahn
  • Bengt Bergt
  • Jakob Blankenburg
  • Dr. Franziska Brantner
  • Leni Breymaier
  • Agnieszka Brugger
  • Frank Bsirske
  • Isabel Cademartori Dujisin
  • Dr. Lars Castellucci
  • Dr. Anna Christmann
  • Jürgen Coße
  • Bernhard Daldrup
  • Ekin Deligöz
  • Hakan Demir
  • Dr. Sandra Detzer
  • Martin Diedenhofen
  • Jan Dieren
  • Sabine Dittmar
  • Anke Domscheit-Berg
  • Felix Döring
  • Katharina Dröge
  • Falko Droßmann
  • Deborah Düring
  • Axel Echeverria
  • Sonja Eichwede
  • Marcel Emmerich
  • Heike Engelhardt
  • Dr. Wiebke Esdar
  • Saskia Esken
  • Yasmin Fahimi
  • Emilia Fester
  • Sebastian Fiedler
  • Dr. Edgar Franke
  • Schahina Gambir
  • Manuel Gava
  • Kai Gehring
  • Stefan Gelbhaar
  • Martin Gerster
  • Dr. Jan-Niclas Gesenhues
  • Angelika Glöckner
  • Katrin GöringEckardt
  • Dr. Armin Grau
  • Timon Gremmels
  • Kerstin Griese
  • Uli Grötsch
  • Erhard Grundl
  • Dr. Robert Habeck
  • Bettina Hagedorn
  • Rita Hagl-Kehl
  • Britta Haßelmann,
  • Hubertus Heil (Peine),
  • Frauke Heiligenstadt,
  • Linda Heitmann,
  • Kathrin Henneberger,
  • Anke Hennig,
  • Nadine Heselhaus,
  • Dr. Anton Hofreiter,
  • Bruno Hönel,
  • Jasmina Hostert,
  • Verena Hubertz,
  • Frank Junge,
  • Josip Juratovic,
  • Oliver Kaczmarek,
  • Elisabeth Kaiser,
  • Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
  • Macit Karaahmetoǧlu,
  • Carlos Kasper,
  • Anna Kassautzki,
  • Gabriele Katzmarek,
  • Rainer Johannes Keller,
  • Michael Kellner,
  • Dr. Franziska Kersten,
  • Misbah Khan,Sven-Christian Kindler,
  • Helmut Kleebank,
  • Maria Klein-Schmeink,
  • Lars Klingbeil,
  • Annika Klose,
  • Tim Klüssendorf,
  • Dr. Bärbel Kofler,
  • Chantal Kopf,
  • Anette Kramme,
  • Dunja Kreiser,
  • Oliver Krischer,
  • Christian Kühn (Tübingen),
  • Renate Künast,
  • Ricarda Lang,
  • Dr. Karl Lauterbach,
  • Sven Lehmann,
  • Sylvia Lehmann,
  • Kevin Leiser,
  • Steffi Lemke,
  • Esra Limbacher,
  • Helge Lindh,
  • Dr. Tobias Lindner,
  • Denise Loop,
  • Bettina Lugk,
  • Dr. Anna Lührmann,
  • Dr. Tanja Machalet,
  • Erik Malottki,
  • Kaweh Mansoori,
  • Dr. Zanda Martens,
  • Dorothee Martin,
  • Parsa Marvi,
  • Katja Mast,
  • Zoe Mayer,
  • Andreas Mehltretter,
  • Takis Mehmet Ali,
  • Susanne Menge,
  • Robin Mesarosch,
  • Matthias David Mieves
  • Dr. Irene Mihalic,
  • Boris Mijatović,
  • Susanne Mittag,
  • Cornelia Möhring,
  • Falko Mohrs,
  • Claudia Moll,
  • Siemtje Möller,
  • Detlef Müller (Chemnitz),
  • Michael Müller,
  • Beate Müller-Gemmeke,
  • Dr. Rolf Mützenich,
  • Sara Nanni,
  • Rasha Nasr,
  • Brian Nickholz,
  • Dietmar Nietan,
  • Omid Nouripour,
  • Jörg Nürnberger,
  • Lennard Oehl,
  • Josephine Ortleb,
  • Karoline Otte,
  • Mahmut Özdemir (Duisburg),
  • Dr. Christos Pantazis,
  • Mathias Papendieck,
  • Natalie Pawlik,
  • Jens Peick,
  • Dr. Andreas Philippi,
  • Jan Plobner,
  • Sabine Poschmann,
  • Achim Post (Minden),
  • Dr. Anja Reinalter,
  • Martina Renner,
  • Ye-One Rhie,
  • Andreas Rimkus,
  • Sönke Rix,
  • Dennis Rohde,
  • Sebastian Roloff,
  • Dr. Martin Rosemann,
  • Jessica Rosenthal,
  • Claudia Roth (Augsburg),
  • Michael Roth (Heringen),
  • Tina Rudolph,
  • Bernd Rützel,
  • Sarah Ryglewski,
  • Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
  • Axel Schäfer (Bochum),
  • Ingo Schäfer,
  • Jamila Schäfer,
  • Dr. Sebastian Schäfer,
  • Rebecca Schamber,
  • Dr. Nina Scheer,
  • Marianne Schieder,
  • Udo Schiefner,
  • Peggy Schierenbeck,
  • Timo Schisanowski,
  • Christoph Schmid,
  • Dr. Nils Schmid,
  • Stefan Schmidt,
  • Uwe Schmidt,
  • Carsten Schneider (Erfurt),
  • Daniel Schneider,
  • Olaf Scholz,
  • Marlene Schönberger,
  • Johannes Schraps,
  • Christian Schreider,
  • Christina-Johanne Schröder,
  • Michael Schrodi,
  • Svenja Schulze,
  • Frank Schwabe,
  • Stefan Schwartze,
  • Rita Schwarzelühr-Sutter,
  • Dr. Lina Seitzl,
  • Melis Sekmen,
  • Nyke Slawik,
  • Nina Stahr,
  • Dr. Ralf Stegner,
  • Hanna Steinmüller,
  • Nadja Sthamer,
  • Dr. Wolfgang Strengmann Kuhn,
  • Ruppert Stüwe,
  • Claudia Tausend,
  • Markus Töns,
  • Jürgen Trittin,
  • Derya TürkNachbaur,
  • Dr. Julia Verlinden,
  • Kathrin Vogler,
  • Robin Wagener,
  • Dr. Carolin Wagner,
  • Johannes Wagner,
  • Beate Walter-Rosenheimer,
  • Carmen Wegge,
  • Melanie Wegling,
  • Dr. Joe Weingarten,
  • Saskia Weishaupt,
  • Lena Werner,
  • Bernd Westphal,
  • Tina Winklmann,
  • Gülistan Yüksel,
  • Stefan Zierke,
  • Dr. Jens Zimmermann,
  • Armand Zorn,
  • Katrin Zschau


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

81 Antworten auf „Allgemeine Corona-Impfpflicht: Gesetz soll Bundesregierung dazu ermächtigen auch die Frequenz der Impfungen zu entscheiden“

Ich erinnere immer wieder gerne an die bereits existierende Ordnungswidrigkeit „Verletzung der Meldepflicht einer Impfkomplikation“. Kann mit bis zu 25.000€ geahndet werden. Ich würde gerne mal wissen, ob so ein Bußgeld jemals verhängt wurde.

Leider befinden wir uns offensichtlich in einer faschistischen Diktatur und das interessiert niemanden.

Die sind verblendet und besessen davon.

Solange die Coronisten nicht weggeputscht werden, wird das nicht enden.

Für bedingt zugelassene Impfstoffe soll jetzt ein Gesetz die Bürger zwingen? Was ist mit der Haftung, die der sogenannte Staat den Bürgern auferlegt? Warum haften die Firmen bzw. Hersteller nicht? Was ist mit Nachweisen über Nebenwirkungen, die bereits Offiziell bekannt sind? Sollen Menschen so ohne weiteres diese Schweinerei hinnehmen? Datenschutz soll vor einer Krankenkasse enden? Wie will die Krankenkasse auf Erkrankungen aus der Vorgeschichte reagieren? Sie Lügen sich alle etwas zurecht, um die Menschen nach und nach zu Reduzieren! Wenn diese Politiker glauben, es herrscht nur Krieg in der Ukraine, dann sollten sie sich auf andere Verhältnisse in Europa einstellen! Dank der unzähligen Erkrankungen und Nebenwirkungen bei den Mrna Impfstoffen sind die Menschen nicht mehr so glaubwürdig, wie die Propaganda-Zuschauer vor ihren TV-Geräten. Wie will man Millionen Menschen stoppen, die sich nicht Impfen lassen?

Spätestens ab Einführung dieser Suizid Verordnung sollte jeder dieser Unterzeichner bei jedem Impfschadensfall und Impftodes Fall angeschrieben werden und wegen Beihilfe zu Körperverletzung bzw Beihilfe zu einer staatlich verordneten Giftspritze angezeigt werden.
Und das bis hin zum internationalen Menschengerichtshof.
Vorab sollte man all diese Mittäter in einer Mail genau auf diesen Zustand hinweisen..damit sie noch schnell die passenden Gesetzeslage korrigieren können und einen präventiven Freispruch erwirken.Körperverletzung und
Mord würde dann ab Oktober legalisiert, solange er von staatlich legitimierten Pharmafirmen mit den entsprechenden Giftsspritzen ausgeführt wird.Also die Zustimmung zu einen staatlich geführten Eutanasie Programm.Da ist es auch egal..ob 10 ,100 oder 10 000 Menschen daran versterben werden.Um dies zu vertuschen,hat der Staat ja die geeigneten tools zugelassen…die ersten 14 Tage nach der Spritze verstorben gilt man ja als ungeimpft…es wird so gut wie nei obduziert..wenn doch…dann sicher nur wieder von staatlich legitimierten und gebrieften Pathologen.
Ansonsten sind Körperliche Schäden sicher laut staatskonformer Ärzte Folgeschäden einer durchmachten Corona Infektion…
man hat sich allerlei Hintertürchen offengehalten um dieses Programm für ne ganze Zeit durchzuhalten.
mal abwarten,was die kommenden Veröffentlichungen der Zulassungsstudien in den USA noch so Zutage bringen werden…
ach ja…das in Studien auch Impf RNA in vitro in Leberzellen zu DNA kodiert wird…scheint auch keinen zu interessieren…
Die PolitPharmMafia hat scheinbar nachwievor alles im Griff…
denkt sie…

Und sie haben es wieder getan: der Gesellschaft ganz offen ins Gesicht gelogen, ja, ins Gesicht gespuckt! anders kann man das nicht mehr nennen:

nachdem die Analyse von Kuhbandner massenmedial delegitmiert wurde ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung
https://multipolar-magazin.de/artikel/ein-sicherheitssignal-wird-ignoriert

erfolgt nun das gleiche Spiel mit den BKK-Daten:
https://multipolar-magazin.de/artikel/impfschaeden-tageschau-alarmsignal

Ich frage mich so langsam: macht es eigentlich einen Sinn sich für die Vernunft in einer Gesellschaft einzusetzen, die sowas klaglos und wiederholt in Folge und in immer dreister vorgetragenen Form mitmacht?

Dass hier nicht gegen Argumente argumentiert sondern einzig gegen Personen geschossen wird, könnte doch jedem Dummdödel auffallen – geschweige denn hochkarätigen Journalisten und angeblich Gebildeten. Was ist mit all diesen Menschen los? Wollen die in einer Gesellschaft in Agonie und Angststarre durch Verdummung und Falschbehauptungen – und nicht anders – leben?

Und nach der J.-C.-Junker-Methode („Wenn es dann kein großes Geschrei gibt […] dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“) wird gleichzeitig das inzwischen wirklich für jeden sichtbar völlig unbegründete Maßnahmen-Paket weiter geschnürt und gepackt und für die zukünftige Verwendung rechtlich und legalistisch festgeklopft:
https://www.corodok.de/entwurf-gesetzes-aufklaerung/

Diese Formulierung „Studien haben ergeben.“ nervt mich. So pauschal Studien zu zitieren, ohne sie konkret als Quelle zu benennen, ist unwissenschaftlich. Dabei wird verschwiegen, dass es ernst zu nehmende Studien gibt, die das Gegenteil aussagen. Das Vorgehen der Bundestagsabgeordneten ist nicht evidenzbasiert. Wieso wird die Gesetzesfindung auf Grund von alternativen Fakten widerspruchslos hingenommen. Wir haben den Expertenrat und Millionen Wissenschaftler und Ärzte, die diese Aussagen korrigieren können/müssen. warum greift keiner ein? Selbst in der Urteilsbegründung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom Bundesverfassungsgericht kommen solche nicht eindeutig belegbaren Fakten vor. Ich fürchte das Bundesverfassungsgericht wird auch dieses Gesetz auf gleicher Grundlage durchwirken. Armes Deutschland!

Gar nix muss ich. Meine kids und ich werden niemals mit dieser plörre gepumpt. Nach zwei jahren langweilt mich dieses thema. Soll jeder selbst entscheiden ob er auf den zug springen möchte. Je mehr umso besser. Bald fallen sie um, dann ist mehr platz da.

Mein Großvater hat sich dereinst über Monate vor der GSTAPO versteckt. Meine Großmutter hat deren Foler widerstanden. Ich hoffe, dass sich diese Widerstandskraft tatsächlich vererbt hat. Ich lasse mich nicht weiter mit deren Plörre foltern.

Hier ist die Liste der Email-Adressen der 233 Abgeordneten, die in der kopierbaren Liste waren. Kann so in den Email-Verteiler kopiert werden. Manche Email-Provider lassen aber nur weniger auf einmal zu. Dann einfach auf mehrere Mails aufteilen:
„heike.baehrens@bundestag.de; janosch.dahmen@bundestag.de; katrin.helling-plahr@bundestag.de; dagmar.schmidt@bundestag.de; till.steffen@bundestag.de; marie-agnes.strack-zimmermann@bundestag.de; dirk.wiese@bundestag.de; sanae.abdi@bundestag.de; stephanie.aeffner@bundestag.de; reem.alabali-radovan@bundestag.de; dagmar.andres@bundestag.de; niels.annen@bundestag.de; andreas.audretsch@bundestag.de; lisa.badum@bundestag.de; annalena.baerbock@bundestag.de; ulrike.bahr@bundestag.de; daniel.baldy@bundestag.de; karl.baer@bundestag.de; nezahat.baradari@bundestag.de; katharina.beck@bundestag.de; holger.becker@bundestag.de; juergen.berghahn@bundestag.de; bengt.bergt@bundestag.de; jakob.blankenburg@bundestag.de; franziska.brantner@bundestag.de; leni.breymaier@bundestag.de; agnieszka.brugger@bundestag.de; frank.bsirske@bundestag.de; isabel.cademartori@bundestag.de; lars.castellucci@bundestag.de; anna.christmann@bundestag.de; juergen.cosse@bundestag.de; Bernhard.Daldrup@bundestag.de; ekin.deligoez@bundestag.de; hakan.demir@bundestag.de; sandra.detzer@bundestag.de; martin.diedenhofen@bundestag.de; jan.dieren@bundestag.de; sabine.dittmar@bundestag.de; anke.domscheit-berg@bundestag.de; felix.doering@bundestag.de; katharina.droege@bundestag.de; falko.drossmann@bundestag.de; deborah.duering@bundestag.de; axel.echeverria@bundestag.de; sonja.eichwede@bundestag.de; marcel.emmerich@bundestag.de; heike.engelhardt@bundestag.de; wiebke.esdar@bundestag.de; saskia.esken@bundestag.de; yasmin.fahimi@bundestag.de; emilia.fester@bundestag.de; sebastian.fiedler@bundestag.de; edgar.franke@bundestag.de; schahina.gambir@bundestag.de; manuel.gava@bundestag.de; kai.gehring@bundestag.de; stefan.gelbhaar@bundestag.de; martin.gerster@bundestag.de; jan-niclas.gesenhues@bundestag.de; angelika.gloeckner@bundestag.de; katrin.goering-eckardt@bundestag.de; armin.grau@bundestag.de; timon.gremmels@bundestag.de; kerstin.griese@bundestag.de; uli.groetsch@bundestag.de; erhard.grundl@bundestag.de; robert.habeck@bundestag.de; bettina.hagedorn@bundestag.de; rita.hagl-kehl@bundestag.de; britta.hasselmann@bundestag.de; hubertus.heil@bundestag.de; frauke.heiligenstadt@bundestag.de; linda.heitmann@bundestag.de; kathrin.henneberger@bundestag.de; anke.hennig@bundestag.de; nadine.heselhaus@bundestag.de; anton.hofreiter@bundestag.de; bruno.hoenel@bundestag.de; jasmina.hostert@bundestag.de; verena.hubertz@bundestag.de; frank.junge@bundestag.de; josip.juratovic@bundestag.de; oliver.kaczmarek@bundestag.de; elisabeth.kaiser@bundestag.de; kirsten.kappert-gonther@bundestag.de; macit.karaahmetoglu@bundestag.de; carlos.kasper@bundestag.de; anna.kassautzki@bundestag.de; gabriele.katzmarek@bundestag.de; rainer.keller@bundestag.de; michael.kellner@bundestag.de; franziska.kersten@bundestag.de; misbah.khan@bundestag.de; sven-christian.kindler@bundestag.de; helmut.kleebank@bundestag.de; maria.klein-schmeink@bundestag.de; lars.klingbeil@bundestag.de; annika.klose@bundestag.de; tim.kluessendorf@bundestag.de; baerbel.kofler@bundestag.de; chantal.kopf@bundestag.de; anette.kramme@bundestag.de; dunja.kreiser@bundestag.de; oliver.krischer@bundestag.de; christian.kuehn@bundestag.de; renate.kuenast@bundestag.de; ricarda.lang@bundestag.de; karl.lauterbach@bundestag.de; sven.lehmann@bundestag.de; sylvia.lehmann@bundestag.de; kevin.leiser@bundestag.de; steffi.lemke@bundestag.de; esra-leon.limbacher@bundestag.de; helge.lindh@bundestag.de; tobias.lindner@bundestag.de; denise.loop@bundestag.de; bettina.lugk@bundestag.de; anna.luehrmann@bundestag.de; tanja.machalet@bundestag.de; erik.vonmalottki@bundestag.de; kaweh.mansoori@bundestag.de; zanda.martens@bundestag.de; dorothee.martin@bundestag.de; parsa.marvi@bundestag.de; katja.mast@bundestag.de; zoe.mayer@bundestag.de; andreas.mehltretter@bundestag.de; takis.mehmetali@bundestag.de; susanne.menge@bundestag.de; robin.mesarosch@bundestag.de; matthias.mieves@bundestag.de; irene.mihalic@bundestag.de; boris.mijatovic@bundestag.de; susanne.mittag@bundestag.de; cornelia.moehring@bundestag.de; falko.mohrs@bundestag.de; claudia.moll@bundestag.de; siemtje.moeller@bundestag.de; detlef.mueller@bundestag.de; michael.mueller@bundestag.de; beate.mueller-gemmeke@bundestag.de; rolf.muetzenich@bundestag.de; sara.nanni@bundestag.de; rasha.nasr@bundestag.de; brian.nickholz@bundestag.de; dietmar.nietan@bundestag.de; omid.nouripour@bundestag.de; joerg.nuernberger@bundestag.de; lennard.oehl@bundestag.de; josephine.ortleb@bundestag.de; karo.otte@bundestag.de; mahmut.oezdemir@bundestag.de; christos.pantazis@bundestag.de; mathias.papendieck@bundestag.de; natalie.pawlik@bundestag.de; jens.peick@bundestag.de; andreas.philippi@bundestag.de; jan.plobner@bundestag.de; sabine.poschmann@bundestag.de; achim.post@bundestag.de; anja.reinalter@bundestag.de; martina.renner@bundestag.de; ye-one.rhie@bundestag.de; andreas.rimkus@bundestag.de; soenke.rix@bundestag.de; dennis.rohde@bundestag.de; sebastian.roloff@bundestag.de; martin.rosemann@bundestag.de; jessica.rosenthal@bundestag.de; claudia.roth@bundestag.de; michael.roth@bundestag.de; tina.rudolph@bundestag.de; bernd.ruetzel@bundestag.de; sarah.ryglewski@bundestag.de; thomas.sattelberger@bundestag.de; axel.schaefer@bundestag.de; ingo.schaefer@bundestag.de; jamila.schaefer@bundestag.de; sebastian.schaefer@bundestag.de; rebecca.schamber@bundestag.de; nina.scheer@bundestag.de; marianne.schieder@bundestag.de; udo.schiefner@bundestag.de; peggy.schierenbeck@bundestag.de; timo.schisanowski@bundestag.de; christoph.schmid@bundestag.de; nils.schmid@bundestag.de; stefan.schmidt@bundestag.de; uwe.schmidt@bundestag.de; carsten.schneider@bundestag.de; daniel.schneider@bundestag.de; olaf.scholz@bundestag.de; marlene.schoenberger@bundestag.de; johannes.schraps@bundestag.de; christian.schreider@bundestag.de; christina-johanne.schroeder@bundestag.de; michael.schrodi@bundestag.de; svenja.schulze@bundestag.de; frank.schwabe@bundestag.de; stefan.schwartze@bundestag.de; rita.schwarzeluehr-sutter@bundestag.de; lina.seitzl@bundestag.de; melis.sekmen@bundestag.de; nyke.slawik@bundestag.de; nina.stahr@bundestag.de; ralf.stegner@bundestag.de; hanna.steinmueller@bundestag.de; nadja.sthamer@bundestag.de; wolfgang.strengmann-kuhn@bundestag.de; ruppert.stuewe@bundestag.de; claudia.tausend@bundestag.de; markus.toens@bundestag.de; juergen.trittin@bundestag.de; derya.tuerk-nachbaur@bundestag.de; julia.verlinden@bundestag.de; kathrin.vogler@bundestag.de; robin.wagener@bundestag.de; carolin.wagner@bundestag.de; johannes.wagner@bundestag.de; beate.walter-rosenheimer@bundestag.de; carmen.wegge@bundestag.de; melanie.wegling@bundestag.de; joe.weingarten@bundestag.de; saskia.weishaupt@bundestag.de; lena.werner@bundestag.de; bernd.westphal@bundestag.de; tina.winklmann@bundestag.de; guelistan.yueksel@bundestag.de; stefan.zierke@bundestag.de; jens.zimmermann@bundestag.de; armand.zorn@bundestag.de; katrin.zschau@bundestag.de

Hey, danke für so viel Feedback. Das tat gut.

Auch wenn wir uns freikaufen können, sehe ich das nicht ein. Wir sind keine Sklaven. 😀

Gut zu wissen, dass wir nicht die Einzigen sind und dass Deutschland Fachkräftemangel voran treiben möchte.

Wir planen, alle Zelte abzubrechen und uns wohnsitzlos in einem mobile home zu machen. Etwas Vorbeitungszeit benötigen wir noch bis alles steht, aber da wir davon ausgehen, dass der Druck und die Angst noch heftiger werden, möchten wir unbedingt raus aus der Spirale. Ich hab auch keine Lust mehr, mich krumm und alt zu buckeln, um diesen ganzen Mist zu finanzieren.
Wir sind raus.

Ihr seid nicht alleine…wir überlegen noch die richtige Austiegsstrategie…so ganz ohne festen Wohnsitz wollen wir aber nicht sein…so langsam wird die Zeit knapp…wäre schön wenn man sich da austauschen und evtl. was gemeinsam „ anpeilen“ könnte

Bußgeld-Potenzial:
2500 EUR x 15.000.000 Ungeimpfte = 37,5 Mrd EUR

Damit lassen sich alle eingekauften Impfstoffdosen locker bezahlen und ner ganzen Menge Kapitalisten die Taschen noch voller machen. Und die Impfärzte müssen ja auch bezahlt werden.

Es wird früher oder später ALLE treffen!

Sie besitzen

Haus, Geld, bezahlten Job => dumm gelaufen
Geld, bezahlten Job => dumm gelaufen
Haus, bezahlten Job => dumm gelaufen
bezahlten Job => dumm gelaufen
Geld, Haus => dumm gelaufen
Haus => dumm gelaufen
Geld => dumm gelaufen
nichts => herzlichen Glückwunsch

bezahlter Job: Lohnpfändung
Geld: direkte Enteignung, es sei denn, sie bringen alles beiseite
Haus: Zwangshypothek.

Drei Giftspritzen werden verpflichtend sein ab 1.10. Im nächsten Jahr vielleicht vier. Verlängerung der Impfpflicht bis 2024, um die hartnäckigsten Impfbefürworter zur Zahlung zu zwingen. Jetzt wird alles gelockert, keine Einschränkung mehr, damit sich nicht mehr so viele Bürger spritzen lassen. Umso mehr können dann ab 1.10. zur Zahlung verpflichtet werden. Selbst die Dümmsten unter uns werden spätestens nach der vierten Spritzen einlenken. Die, die meinen sie sind klug, werden gespritzt bis zum Exitus. In acht Monaten werden die schweren Impfnebenwirkungen regelrecht explodieren. Im persönlichen Umfeld erkranken immer mehr gespritze Menschen an Corona. Einige verstehen die Welt nicht mehr. Sie haben doch alles getan, damit diese Fake-Pandemie aufhört. D.h. viele werden unfreiwillig zahlen. Es wird erst aufhören, wenn der Staat sich auf unsere Kosten saniert hat. Damit er dann wieder neue Schulden machen kann. Ihr wollt das es aufhört. Wählen Alt-Parteien ab, bestellt Massenmedien ab, klärt andere Bürger auf.
Meiner Meinung nach müssen ganz andere Maßnahmen eingeleitet werden, sodaß sich kein politischer Volksverräter im Land mehr sicher fühlt.

Lieber Hans,

wenn ich nichts (mehr) besitze resp. keine Arbeit, keine sonstigen Einkünfte, keine Familie, keine Freunde/Bekannte, kein Bargeld, keine Wohnung, weil mir dies alles in dieser Reihenfolge vom deutschen Staat gestohlen wurde, allein aufgrund der Tatsache, dass ich mich als gesunder Mensch nicht täglich vergewaltigen und/oder krank- oder totspritzen lassen werde, was dann?

Sie schreiben „nichts => herzlichen Glückwunsch“, aber von nichts kann niemand leben.

Also dann Brücke, warten bis man verhungert ist oder selbstbestimmt gehen?

Ich kann nicht auswandern. Bin auch nicht mehr die jüngste. Wohin auch? Wo ist es besser? Und ich habe auch niemanden im Ausland, der mich aufnehmen könnte, so wie manche es hier schreiben. Ich habe immer mit meinem Sohn alleine gelebt. Dieser hat nun zu allem Elend den Kontakt abgebrochen.

Schon jetzt spüre ich, wie meine Kräfte immer weniger werden, weil es sich anfühlt, als habe man ein Todesurteil über alle verhängt, die sich der Tyrannei widersetzen. Und als habe man damit deren Lebensende per Gesetz beschlossen. Ich fühle mich bedroht, möchte aber nicht aufgeben. Noch nicht. Aber habe sehr große Angst vor dem Ende. Nicht vor dem Sterben an sich, sondern davor, WIE dies passieren wird.
Und es kann niemand helfen, weil das Vertrauen in die Menschheit als solche vollständig zerstört ist.

Nun könnte man sagen, ich darf das nicht in diesem Maße zulassen, muss mich dagegen wehren, sonst haben die, die uns das antun, schon gewonnen. Das ist richtig. Aber an der Stelle kommen Verstand und Gefühl nicht zusammen.

Ich fühle mich ohnmächtig, schwanke zwischen Verzweiflung, Wut und weiter Aushalten/Durchhalten.

Ich erlebe in meinem Umfeld die Gespritzten, welche über gesundheitliche Beschwerden berichten, die vor den Spritzen nicht existierten, anders als Sie. Denen fällt noch nicht einmal ein/auf, dass es an den Injektionen liegen könnte. Es wird abgetan. Die vor den Spritzen nicht vorhandenen Beschwerden werden akzeptiert und zugeschüttet mit Medikamenten.
Und zahlen werden die nichts, eher lassen sie sich noch 25 Mal spritzen mit den Gedanken, naja, wenn’s sein muss, wird schon seine Richtigkeit haben. Bevor da einer sein Erspartes opfert, opfert er sich lieber selbst.

Welche weitergehenden Gedanken ich bezüglich derjenigen habe, die unser aller Leben zerstören, habe ich in einem anderen Kommentar angedeutet, möchte hier aber nicht mehr dazu schreiben, sonst wird mein Kommentar zensiert.

Aus Sicht des Staates besitzen Sie nichts, wenn Sie vom Staat leben, z.B. Hartz-4 Empfänger. Von dieser Gruppe wird der Staat die Finger lassen, weil sich in ihr viele sogenannte Flüchtlinge und Ausländer befinden, die aus Bürgerkriegsgebieten kommen und gewohnt sind zu kämpfen und nichts zu besitzen. Der Staat will alles, aber ganz sicher keinen Bürgerkrieg. Zielgruppe der Enteignung ist die träge Mittelschicht! Die Enteignung durch die allgemeine Impfpflicht hängt vom Verdienst ab, sagen die Volksverbrecher in Berlin. Gefängnisstrafen wird es nicht geben. Macht auch keinen Sinn, weil der Staat schnell das Geld will und keine zusätzlichen Kosten.

Vor Problemen weglaufen ist der falsche Ansatz. Das machen nur Angsthasen und Egoisten, die meistens schnell zurückkommen, wenn sich die Lage wieder gebessert hat.

Oben schrieb ich ja, es wird Menschen geben, die sich für ungeheuerlich klug halten und jede Spritze mitnehmen. Ignoranten gehören ebenfalls dazu. Damit müssen wir leben. Viele von ihnen werden von uns gehen.

Die allgemeine Impfpflicht wird zum Kollaps der Gesellschaft führen. Danach wird ein Teil der Gesellschaft nach der vermeintlich rettenden Hand des WEF greifen, die anderen werden eine Parallelgesellschaft aufbauen, weil sie wissen, der andere Weg führt wieder in eine Sackgasse. Ein Umdenken ist mindestens seit der ersten Finanzkrise in vielerlei Hinsicht überfällig. Jetzt wird sich die Spreu vom Weisen trennen. Meiner Ansicht nach wird eine bessere Gesellschaft entstehen. Die Anderen, die an der alten Normalität festhalten, werden uns verlassen oder sich später auch anschließen.

Christoph Pfluger hat es im Beitrag Unterwegs zur offenen Parallelgesellschaft im Kanal WIR gut auf den Punkt gebracht. Anschauen, es lohnt!

https://www.youtube.com/watch?v=CJ_wTfU_mEQ

Fazit, da müssen Sie durch, ob sie wollen oder nicht! Sie können natürlich zur alten Normalität zurück, indem Sie sich bis zum Exitus spritzen lassen. Für mich kein Weg, weil ich hoffentlich noch viele Jahrzehnte vor mir habe.

Lieber Hans,

danke für Ihre Antwort.

Sie schrieben:
„Aus Sicht des Staates besitzen Sie nichts, wenn Sie vom Staat leben, z.B. Hartz-4 Empfänger. Von dieser Gruppe wird der Staat die Finger lassen,…“

Sind Sie da sicher oder vermuten Sie das?

Ich kenne es so, dass gerade auf Menschen, die den Staat kosten (, warum sonst hatte man alte, kranke und sogenannte „nutzlose Esser“ an oberster Stelle auf der Ab“Schuss“Liste der „C.“-Spritzen stehen?), besonderer Druck ausgeübt wird, was auch für H4-Empf. bedeuten könnte, ohne Spritze keine Leistung.
Entweder generell oder mit der Begründung, dass man ungespritzt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann.

Ich frage mich auch, wird dieser Staat dann genauso von einem H4-Empf. die Finger lassen, von dem er annimmt, keinen Bürgeraufstand befürchten zu müssen?
Weil damit kann ich nicht dienen 😉.

Denn wie Sie sagen, es wird immer nur der schikaniert, von dem keine Gegenwehr erwartet wird, und man ihn somit als „leichtes Opfer“ einschätzt.

Was die Gründe für unterschiedliche Vorgehensweisen und widersprüchliche Entscheidungsgrundlagen bei identischen Angelegenheiten angeht, da ist die Phantasie bei den verbeamteten Staatsdienern bekanntermaßen ja grenzenlos.

Vielen Dank auch für den link.
Über eine sogenannte „Parallelgesellschaft“ haben wir in unserer ehemaligen Anti-Maßnahmen-Gruppe auch oft gesprochen.
Grundsätzlich eine gute Sache und wohl auch die einzige Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben.

Allerdings kommt das alles sehr theoretisch rüber, und es erschließt sich mir nicht, wie das parallel zu einer totalitären Weltherrschaft realisiert werden könnte/sollte.

Es gibt z.B. den Beitrag einer Mutter, die zum Thema Schule eine Initiative ins Leben gerufen hat und massivst schikaniert wurde/wird:

https://auf1.tv/schicksale-auf1/entsetzliche-behoerdenschikanen-mutter-wegen-heimunterricht-von-der-polizei-gestuermt

Vielleicht kennen Sie den Film Mad Max mit Mel Gibson und Tina Turner „Jenseits der Donnerkuppel“?

Das ist auch so eine Assoziation hinsichtlich einer „Parallelwelt“, die mir immer mal wieder einfällt (, womit ich keineswegs den Beitrag bei WIR noch Ihre Zeilen dazu ins Lächerliche ziehen möchte).

Die Volkszertreter in Berlin wollen das Vermögen der Mittelschicht, um den Schuldenberg zu tilgen und nicht das Geld der Hartz-4 Empfänger, die sie zuvor ins Land geholt haben. Aber wollte die Regierung sie los werden, dann würde ich dazu neigen, ihnen recht zu geben.

Wer sich gegen den Staat auflehnt, muß immer mit Gegenwehr rechnen. Historisch gesehen war das noch nie anders.

Parallelgesellschaften müssen per se nicht immer gut sein. Trotzdem ist ein Wagnis in dieser Zeit besser, als untätig zu bleiben.

— Beim Gesamtvermögen liegt Deutschland auf dem dritten Platz, gleich hinter den USA und China. Im Jahr zuvor belegte Deutschland noch den 5. Platz.

Insgesamt werden die Rücklagen der privaten deutschen Haushalte auf ca. 20 Billionen US-Dollar geschätzt.

https://vorsorgeweitblick.lv1871.de/2021/08/vermoegen/

An dieses Vermögen will der Staat und nicht an 450 € (?) Hartz-4 Geld!

„Die Volkszertreter in Berlin wollen das Vermögen der Mittelschicht, um den Schuldenberg zu tilgen und nicht das Geld der Hartz-4 Empfänger, die sie zuvor ins Land geholt haben. Aber wollte die Regierung sie los werden, dann würde ich dazu neigen, ihnen recht zu geben.“

Die Sache ist die, der letzte allgemein-gültige Beschluss vom Bundesverfassungsgericht nach Klagen, wonach man auch deren Stützen UNTER KEINEN UMSTÄNDEN auf Null herunterfahren darf, liegt noch gar nicht lange zurück.
Auch wenn nun scheinbar alles verrückt geworden ist rings um uns her, so könnte man dies behördlich-gerichtlich sehr gut argumentativ einspannen.
Und jetzt weitergedacht: In Verbindung damit, dass bei diesen „Schichten“ ohnehin nicht viel zu holen ist, der jedmalige Aufwand aber immens wäre (sowie dass auch erprobte Kämpfernaturen sich darunter befinden), wird man es wohl eher bleiben lassen.

Liebe Biene..
ich kann Dich sehr gut verstehen…ich wache jeden Morgen mit Angst im Bauch auf….und habe die gleichen Beobachtungen in meinem Umfeld gemacht…die Geimpften leugnen ihre Nebenwirkungen, sind eh oft Pillenschlucker die nix hinterfragen : „der Arzt wird schon Recht haben“

Hier ein positiver konstruktiver Vorschlag:
Was hältst Du davon, wenn wir VIELE werden, die GEMEINSAM AUSWANDERN…wo auch immer hin, ein sinnvolles Ziel wird dann gemeinsam eruriert 🤗 …wir sind eine Familie und uns fällt es auch schwer, diesen Schritt anzugehen…ich denke mit ein paar Leuten mehr, würde man da mehr Mut aufbringen, kann sich gegenseitig unterstützen

Wir werden nach Florida auswandern sollte dieses Gesetz durchkommen.
Wir haben das Glück dass mein Mann dort Verwandte hat, wir für kurze Zeit kostenlos bei seiner Schwester wohnen dürften (sie ist alleine und hat ein großes Haus) und er als Informatiker noch längere Zeit im Home-Office von den USA aus für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten kann.
Ich wäre dann erst einmal arbeitslos und unser Haus, an dem ich sehr hänge und welches wir erst gebaut haben, müssten wir verkaufen.
Es ist wirklich sehr schade aber in einem Land in dem nicht einmal mehr die körperliche Unversehrtheit etwas zählt und man praktisch von der Politik als Versuchskaninchen an die Pharma verscherbelt werden darf sehe ich für uns, aber vor allem für unseren Sohn, keine Zukunft mehr.

Wir erwarten im Oktober das erste Kind und möchten ein Jahr später das Zweite. Deshalb haben wir uns auch noch nicht impfen lassen – die Kinderplanung war Priorität.

Inzwischen erstellen wir eine Liste mit Ländern, in die wir umziehen werden wenn das Gesetz durchkommt.

Dann hat Deutschland halt wieder zwei Fachkräfte weniger und wir müssen vermutlich im Ausland erstmal Helferjobs annehmen aber zurück werden wir dann nicht mehr kommen.

Ich bin vor 20 Jahren nach Deutschland „geflohen“ und jetzt muss ich wieder „fliehen“. Einfach nur geil.

Entscheiden Sie sich für ein Land und sehen Sie zu, dass Sie so schnell wie möglich die Sprache lernen. Babbel.com z.B., Tageszeitungen online lesen, TV, falls möglich über Kabel. Ohne geht es nicht. Wir waren einige Jahre weg und sind nur zurückgekommen, weil mein Mann sich mit der Sprache schwer tat und das auf Dauer im Alter keine Option war. Obwohl, letztens hat er schon gefragt, ob wir nicht vielleicht doch wieder ….

Nicht gelesen? Wenn Sie kein Geld haben, haben Sie nichts zu befürchten. Das Gesetz soll Bürger zwangsenteignen, um den Schuldenberg der Merkel/Scholz-Clique zu reduzieren! Was meinen Sie, warum diese sogenannte Impfung so gefährlich ist? Genau, damit Sie sich NICHT freiimpfen können. Früher oder später werden alle zahlen oder sterben. Spätestens dann holt sich der Staat ihr Geld, wenn Sie keine Erben haben.
Es ist ein plumper Versuch, um an unser Geld zu kommen! Es wird gerade so viel toxischer Impfstoff ausgeben, um Bürger stutzig werden zu lassen, damit sie dann zahlen, statt Gefahr zu laufen, doch noch daran sterben.
Hätte ich diesen Dummköpfen in Berlin nicht zugetraut. Klug eingefädelt. Ca. 29 Millionen zweifach Gespritzte haben bis jetzt den Booster verweigert, plus die einfach und nicht Gespritzten. Da kommt viel Geld zusammen.

Wetten, daß das die Intention dahinter ist?

Da gibt es auch interessante Dinge zur elektronischen Patientenakte. Die muss(!) von jeder KK für jeden Versicherten erstellt werden und die Information zum Impfstatus sollen da reingespeichert werden, falls man nicht widerspricht.

Das klingt für mich einfach nach dem Durchdrücken der elektronischen Patientenakte, weil die Gelegenheit gerade so günstig ist und ansonsten kein Schwein diesen Mist haben will. Aber wenn jeder gezwungenermaßen schon eine solche Akte hat, dann lässt sich doch in den Folgejahren prima Verpflichtungen regeln, dass alles nur noch da reingespeichert wird etc. So kann man dann den Bürger auch medizinisch wunderbar durchleuchten.

Und die Kassen sehen dann natürlich auch sehr schön, wer welche Krankheiten nach den ganzen Impfungen bekommt etc…

Ich z.B. will das gar nicht haben.

Ja, das ist auch interessant. Ich will sowas auch nicht haben. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob man dem widersprechen könnte. Seite 21, Artikel 2, dort Ziffer 5 und Seite 48, „Zu Nummer 5“, vorletzter Satz

Noch eine Anmerkung. So will man das Volk enteignen, um den Schuldenberg abzutragen. Aber wir werden uns wehren, bis es schmerzt für Euch in Berlin. Ganz sicher werde ich für Eure grottenschlechte Politik, die uns ins Schuldendesaster über Jahre geführt hat, nicht aufkommen. Vorher hebe ich meine Ersparnisse ab. Sogar eher verbrennen würde ich sie, als sie Euch in den Schlund zu werfen.

Die bekommem Salzwasser. Absolut nebenwirkungsfrei. 😆 Ohne Witz: Ich möchte nicht wissen, wie groß hier der Spielraum bei den Ärzten ist. Auch im 2. WK gab es Ärzte, die ihre Patienten für dienstuntauglich erklärten, wenn diese den Kriegsdienst mit ihrem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnten.

Wer kennt sich aus und kann Infos geben zum Thema „Brücken-Teilzeit“?

Könnte vielleicht für manche interessant sein, um vorübergehend ins Ausland zu fliehen, ohne hier gleich für immer seinen Job zu verlieren.

Hm, was soll das bringen? Bei Brücken-Teilzeit müssen Sie ja trotzdem bei dem bisherigen Arbeitgeber arbeiten? Meinen Sie vielleicht ein sog. Sabbat-Jahr?

Wie praktisch dass dann, wenn ich es richtig erinnere, ab 2024 die neue WHO-Verfassung gelten soll, wonach die Nationalstaaten ohnehin nichts mehr zu sagen haben bei Impfangelegenheiten.

Jetzt könnte ja manch einer sagen. Ich hab ein bißchen was gespart, fällt halt der nächste Urlaub weg, € 2.500,–. In Gottes Namen, zahl ich halt. Der kennt aber die abgrundtiefe Perfidität unserer Politiker nicht.
Auf Seite 20 steht ganz unschuldig „§ 54 c Zwangsmittel Zur Durchsetzung einer Anforderung nach § 20 c Abs 1 und Abs 2 ist ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig“ Ersatz- oder Erzwingungshaft sind auch hier übrigens ausgeschlossen.
Erstmal: Bußgeld und Zwangsgeld sind nicht das gleiche und schließen sich auch nicht gegenseitig aus, sondern sie existieren nebeneinander und können beide angewendet werden. Das Bußgeld ist eine Sanktion. Ich werde für etwas bestraft, was ich gemacht bzw. in diesem Fall nicht gemacht habe. Also es wird im Nachhinein verhängt. Das Zwangsgeld ist kein Sanktions- sondern ein Druckmittel. Es wird verhängt, damit ich endlich tue, was ich gefälligst zu tun habe. Wie hoch ist es? Wird es mehrmals verhängt? Kein Mucks dazu in den Erläuterungen, nur auf Seite 46 unten „Zu Nummer 10“ wird wieder erläutert, warum keine ersatzzwanghaft angeordnet wird. wieder aus „gesellschaftspolitischen“ Gründen. Also schauen wir mal ins Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Und werden fündig unter § 11. Dort absatz 3: „Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu € 25.000,–“ Fünfundzwanzigtausend. Bei Bußgeldern richtet sich die Höhe übrigens auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die berühmten Tagessätze, die sich am Einkommen orientieren. Bei Zwangsgeldern richtet sie sich nach dem Interesse der Behörde, dass der Bürger tut, was er tun soll. Und weiter im Verwaltungsvollstreckungsgesetz, dort § 13 Absatz 6: „Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angedroht und so oft wiederholt und hierbei jeweils erhöht oder gewechselt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist.“
Noch mal: Wiederholt, so lange, bis!
Wie das dann gehandhabt wird, welche internen Verwaltungsanweisungen dann ergehen werden wird sich zeigen. Erst einmal ist das ein Damoklesschwert, das jeden in Entsetzen fallen lässt und m.E auch den friedfertigsten und bislang rechtstreuesten Bürger zur Weißglut bringen kann. Wer also eh nix hat, und wem seine Schufa schon lange egal ist, den schreckt das vielleicht auch nicht mehr. Wer als ganz normaler Bürger bisher treu und brav seine Miete gezahlt und jede Handwerkerrechnung zeitig bezahlt hat, wer sich was angespart hat und wer ein pfändbares Einkommen oder Rente hat, der muss damit rechnen, dass mit einem kräftigen Tritt in den …. sein finanzielles Lebenswerk ggf vernichtet wird, er an den Rand des Existenzminimums gedrängt wird – und der Eintrag ins Schuldnerregister und die versaute Schufa machen den Kohl dann auch nicht mehr fett.
So, das wars für heute. Ich habe das gestern abend gegen 11 Uhr entdeckt und bis zwei Uhr gelesen und nicht geschlafen und jetzt reicht es mir erstmal.

Hallo,

vielen Dank schon mal für die detaillierte Ausarbeitung. Gerne wollen wir morgen Ihre Kommentare als extra Beitrag bringen, da es viel zu schade wäre, wenn der wichtige Inhalt nur im Kommentarbereich zu finden wäre.

Viele liebe Grüße
das Corona Blog Team

Genau kann ich die Frage nicht beantworten. Laut Gesetzestext ist die Anwendung unbegrenzt (so oft, bis) und die Höhe des einzelnen Zwangsgeldes darf 25.000,– nicht übersteigen. Außerdem § 9 Absatz 2 Verwaltungsvollstr.gesetz: „Das Zwangsmittel muss in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen.“ Das sind dann Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung von „Verhältnismäßigkeit“ und „Übermaßverbot“. Da können dann die Behörde, das Gericht, Sie und Ihr Anwalt seitenlange Erörterungen zu schreiben. Näheres könnte man herausfinden, wenn man Zugang hätte zur sog. Kommentarliteratur. Dann könnte man überprüfen, was früher in ähnlich vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung als angemessen angesehen wurde und welche Kriterien zu beachten sind. Diesen Zugang habe ich nicht. Da müsste Ihnen dann, wenn es soweit ist, ein aktiv tätiger Rechtsanwalt beistehen. Hier und jetzt wird Ihnen aber niemand seriös und verbindlich sagen können, was dann tatsächlich passieren wird und wann die Behörden von Ihnen ablassen werden. Weil das Gesetz neu ist, die Situation neu ist und „Verhältnismäßigkeit“ in den letzten beiden Jahren auch auf eine erschreckende Art und Weise neu definiert wird.

Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Für mich ist es oftmals schwierig Amtssprache nachvollziehbar lesen zu können, dass ist sehr hilfreich. Als ich das alles gelesen habe, musste ich erst einmal eine Runde raus mit dem Rad fahren, dabei ist mir fast die Luft weg geblieben. Ich kann das alles nicht mehr nachvollziehen, warum man die endlosen NW und Todesfälle ignoriert und uns zwingen will uns impfen zu lassen. Es ist der absolute Alptraum, verkauft an die Pharmaindustrie man fühlt sich so hilflos. 🙁 das kann doch alles nicht wahr sein. Mir dreht sich so der Magen um, dass mir schlecht ist. Und dann soll ich auch noch die Einverständniserklärung unterschreiben , obwohl ich dagegen bin? Mein Körper meine Entscheidung. Es gibt gute Argumente gegen die Gen-Therapie.
https://tkp.at/2022/02/26/studie-bestaetigt-genom-veraenderungen-durch-mrna-impfungen/

Gesetzesentwürfe zu lesen ist noch mal eine besondere Qual, da ja nicht der spätere Volltext drinsteht, sondern immer nur Teilsätze wie § x wird § y und Satz dingens fällt weg. Da blättert man ständig hin und her. Deshalb hats mit dem beabsichtigten Beitrag heute tagsüber auch aus zeitlichen Gründen nicht geklappt.

Gesetzesentwürfe sind auch erst einmal das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, da es sich halt nur um Entwürfe handelt!

Gutes Fressen gibt auch nur dann guten Dünger, wenn am Ende auch etwas EBENSO GUTES dabei heraus kommt, richtig? 😉
Ansonsten kommt der Abdecker…! 😉

Bei einer Impfpflicht unterschreibt man auf gar keinen Fall eine Einverständniserklärung, da der Staat diesen Eingriff erzwingen will! Und, ich kann mir auch vorstellen, dass die Verwaltungsgerichte, anhand der unzähligen Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide, auf dem Zahnfleisch gehen werden. Sie sind ja jetzt schon wegen der Maskenbußgelder am Limit. Das Verfahren kann sich also ewig hinziehen. Werde das ganz entspannt auf mich zukommen lassen. Von mir gibte es keinen müden Cent und eine „Impfung“ schon gleich gar nicht.

Liebe Silvia,

wenn ich Margot in einer Antwort an mich richtig verstanden habe, haben in diesem Fall die gegen einen Bußgeldbescheid bzw. ein Zwangsgeld eingelegten Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung.

Siehe:
Margot Lescauxsagt:
5. März 2022 um 8:30
Hallo Bine, Widerspruch und Anfechtungsklage haben bei den Regeln im IfSG – sowohl bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als auch hier im Gesetzesentwurf – keine aufschiebende Wirkung. Ist an verschiedenen Stellen im Gesetz(esentwurf) ausdrücklich erwähnt. Sie müssten also gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, d.h. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Erfolgsaussichten? Wenn Verwaltungsbehörde bzw. Gericht der Meinung sind, die zugrundeliegenden Gesetzesnormen könnten rechtswidrig / verfassungswidrig sein, hätten Sie Chancen.

Im Bußgeldverfahren muss der oder dem Betroffenen zudem rechtliches Gehör gewährt werden, auch dazu gibt es verfassungsrechtliche Rechtsprechung.
Es gilt das Tatprinzip, d.h. Anknüpfungspunkt einer Sanktion ist ein Verhalten, also ein Tun oder Unterlassen, nicht der Status bzw. das Sosein eines Menschen. Nicht geimpft zu sein ist also kein Grund für eine Sanktion.

Indes reicht für eine Sanktionierung auch der Verstoß gegen eine Handlungspflicht, anders gewendet: ein Unterlassen. Allerdings muss man sich dann entscheiden, ob der Gesetzgeber am Unterlassen der Impfung anknüpft oder am Unterlassen des Nachweises der Impfung.
Wenn der Gesetzgeber an der Unterlassung der Impfung anknüpft, hat das den Vorteil, dass eine Person für die Verletzung der Pflicht zur Impfung nur einmal sanktioniert werden kann. Dem „ne bis in idem“ Prinzip – also: das Verbot der doppelten Bestrafung für eine Tat – würde damit in jeder Hinsicht Rechnung getragen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwil0o7nma_2AhX5if0HHS0gAOsQFnoECAUQAQ&url=https%3A%2F%2Frechtsanwalt-impfpflicht.de%2Feinspruch-widerspruch-bussgeld%2F&usg=AOvVaw341FImYi1WUs-iBAcE7ac1

Wow ist das perfide. Ich kippe hier fast vom Stuhl. Das müssen alle wissen, was die Konsequenzen sein könnten (Zwangsgeld). Alle Ungeimpften müssten jetzt spätestens(!) auf die Straße. Das sind deutlich mehr als 3,5%…

Liebe Margot,

vielen herzlichen Dank für die „Übersetzung“ wichtiger Teile dieser Auflistung an Gesetzes-Willkür.

Nach wie vor ist doch aber davon auszugehen, dass sowohl gegen das genannte „Bußgeld“ als auch gegen das „Zwangsgeld“ Rechtsmittel eingelegt werden können?
Wodurch eine Zwangsvollstreckung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung, Offenbarungseid, Haftbefehl) erst gar nicht beginnt.
Der ganze Willkürakt müsste dann doch in ein gerichtliches Verfahren übergehen?

Wie auch immer, alle, die sich also dieser gesetzlich beschlossenen Körperverletzung widersetzen, werden alles verlieren und, wenn man dann noch dazu übergeht, Sozialleistungen und Rentenzahlungen von dieser lebenslänglichen Vergewaltigung abhängig zu machen, über kurz oder lang unter der Brücke enden.

In dem Fall, hoffentlich bricht die Einmischung in den U.-Krieg dieser menschenverachtenden deutschen Diktatur das Genick.
Mit den besten Wünschen an die 235 Verbrecher im Bundestag, möge zur richtigen Zeit das richtige Ziel in Deutschland per Knopfdruck anvisiert werden.

Hallo Bine, Widerspruch und Anfechtungsklage haben bei den Regeln im IfSG – sowohl bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als auch hier im Gesetzesentwurf – keine aufschiebende Wirkung. Ist an verschiedenen Stellen im Gesetz(esentwurf) ausdrücklich erwähnt. Sie müssten also gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, d.h. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Erfolgsaussichten? Wenn Verwaltungsbehörde bzw. Gericht der Meinung sind, die zugrundeliegenden Gesetzesnormen könnten rechtswidrig / verfassungswidrig sein, hätten Sie Chancen.

Hallo,

auch dazu haben wir eine Frage an Sie.
Wir werden derzeit „überflutet“ mit Hinweisen zu diesem Video von RAin Rohring:
https://youtu.be/AyDeHlHUngU?t=112

Darin sagt, sie, dass

Nach dem Entwurf soll allenfalls ein Bußgeld von maximal 2.500€ drohen, Erzwingungshaft droht nur, wenn man das Bußgeld nicht zahlen will, nicht, wenn man es nicht zahlen kann.

Sie geht auf diese Aussage nicht weiter ein. Dazu unsere Fragen:
– Sie sagen ja, dass Erzwingungshaft sowieso nicht droht (auch wenn man nicht zahlen will / kann)
– Auf das Thema Zwangsgeld geht RAin Rohring ebenfalls nicht ein, aber viele implizieren, dass eben weitere Folgen nur dann drohen, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird – Sie stellen das ja anders da, also dass Bußgeld und Zwangsgeld unabhängig voneinander sind. Verstehen wir Sie da richtig?

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Heute überschneiden sich ja viele Aktivitäten….
Ich habe heute schon viele mails geschrieben und sehe Ihre Frage hier erst jetzt.
Ja, ich bleibe dabei. Sie verstehen mich richtig.

Zur Erzwingungshaft bei einer Bußgeldanforderung: In den Erläuterungen auf Seite 47 „Zu Nummer 12“, dort im zweiten Absatz wird im zweiten Satz grundsätzlich erörtert, warum der Gesetzgeber (irgendwann mal, als er das Ordnugnswidrigkeitengesetz erlassen hat) eine Erzwingungshaft vorgesehen hat. Der Satz, der da in den Erläuterungen also steht, ist eine grundsätzliche Erklärung, dass es sowas eigentlich gibt und warum es das gibt. In den nächsten Sätzen wird dann ausführlich erläutert, dass und warum diese Erzwingungshaft in diesem Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Siehe hierzu auch den Gesetzesentwurf selbst: Seite 20 § 73a Nummer 2 „…. ist …..2. § 96 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten nicht anzuwenden“.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
In § 96 OWiG ist geregelt, wann Erzwingungshaft angeordnet werden kann und wann nicht. Wenn aber der gesamte § 96 OWiG nicht anwendbar ist, dann gibt es auch überhaupt keine Erzwingungshaft.

Ich bleibe dabei!

Zum Zwangsgeld nächster Kommentar

Ist mir sowas von egal, ich lasse mich nicht impfen, meine Kinder werden nicht geimpft, hier wird niemand mit der Plörre zwangsgeimpft. Rutscht mir doch alle den Buckel runter und schiebt euch euer Zwangsgeld / Beugehaft in den Allerwertesten 🤬

Ich verstehe immer noch nicht, wieso nicht 500000 Leute vor dem Reichstag stehen und dem Treiben Einhalt gebieten. Wetter zu schlecht? In den Krieg gezogen?

Ich könnte…

Bußgeld: Das Nichterfüllen der Nachweispflicht ist, wie bisher zur einrichtungsbez. Impfpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 2.500,– geahndet werden kann. Seite 20: § 73 und 73 a sowie Erläuterungen Seite 47 mitte „Zu Buchstabe b“.
Möge nun keiner sagen, auf die Versprechungen unserer Politiker ist kein Verlass. Nämlich: Keiner muss ins Gefängnis! Sh auch Erläuterungen Seite 47 „Zu Nummer 12“, dort der zweite Absatz. Wer nicht zahlt / nicht zahlen will, müsste normalerweise mit sog. Erzingungshaft rechnen müssen. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen worden. Begründung: die „Befolgungsbereitschaft“ könnte durch diesen Eingriff gefährdet sein. Die „breite Akzeptanz in der Gesellschaft“.
Vorsicht: Wer das Bußgeld nicht zahlt, muß im Vollstreckungsverfahren damit rechnen, dass er „zur Abgabe einer Vermögensauskunft“ aufgefordert wird. Auch bekannt unter „eidestattliche Versicherung abgeben müssen“. Wenn man das nicht macht, weil man sich weigert, dem Gerichtsvollzieher nicht aufmacht etc, gegend en ergeht dann normalerweise ein Haftbefehl. Auch diese Möglichkeit wird hier ausdrücklich ausgeschlossen. Aber: schon die Aufforderung, eine solche Vermögensauskunft abgeben zu müssen, landet als Eintrag im Schuldnerregister beim Amtsgericht und diese Info wandert von dort z.B. zur Schufa. Viel Spaß bei der nächsten Wohnungssuche, Kontoeröffnung etc….
Das Beste spar ich mir zum Schluss auf. Siehe nächster Kommentar.

Manche der Namen auf der Liste kann ich gar nicht aussprechen… Das beste Doofland, in dem wir je gelebt haben. Naja, sollen sie mal machen, ich bin gespannt wie das ablaufen wird, wie viele einknicken werden, gerade bzgl. Novavax (und nicht wissen, daß der 3te Piks mRNA ist)… Hoffentlich kippen bis dahin mehr um. Kann mir nicht vorstellen, daß alle Kassen da mitmachen werden.

Ich weise nochmals auf https://rumble.com/user/FlorianSchillingScience hin. Die Videos anschauen!

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in die neuen Regelungen integriert. Jetzt dann in §§ 20 b und 20 c. Damit entfällt auch die derzeitige Befristung der einrichtungsbezogenen zum 31.12.22, da ja die neue Befristung gilt. Wer also meinte, mit einer längeren Krankschreibung oder Mutterschutz und Elternzeit sich bis zum 31.12.22 hinhangeln zu können, hat sich leider getäuscht. Es bleibt auch beim möglichen Verhängen eines Betretungsverbotes. Dazu heißt es jetzt in den Erläuterungen auf Seite 43, „Zu Absatz 4″ vorletzter Satz: “ Bei der Entscheidung“ (über Betreten bzw Tätigwerden) „kann die jeweilige Versorgungssituation berücksichtigt werden“.

Kontrollieren müssen, wie Sie schon schreiben, in erster Linie die Krankenkassen. Es muss aber auch jederzeit mit anlassbezogenen oder anlasslosen Kontrollen „durch die zuständigen Behörden“ gerechnet werden. Das können m.E. dann nur Polizei, Bahnhofspolizei, ggf Ordnungsdienste, sprich „Politessen“ sein. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle, einfach so im Bahnhof, in der Fußgängerzone? Wann immer man die Nase aus der Tür steckt. Wer weiß. Die Regelung ist etwas versteckt, Seite 12 § 20a Absatz 3 satz 1. Erläuterungen dazu auf Seite 37 „Zu Absatz 3“ „Anlasslose Überprüfungen grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum“

Interessant ist, dass anders als im österr. Impfpflichtgesetz nicht auf den beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz abgestellt wird, sondern eben auf den gewöhnlichen Aufenthalt. Die Begriffe haben Schnittmengen, sind aber nicht identisch. Man kann in D gemeldet sein, dort aber gleichwohl nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn man meint, ihn nicht in D zu haben, muss man imstande sein, das glaubhaft zu machen. „Glaubhaft machen“ ist weniger stark in den Anforderungen als „beweisen“. Wenn also wirklich jemand seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Oma in Polen hat, muss er das plausibel darlegen können. Dem Normalbürger, der hier arbeitet oder seine Kinder eingeschult hat, nutzt das nichts.

Geltungsdauer: Ja, bis 31. Dezember 2023. Aber: Seite 16, § 20 e. Der Bundestag kann durch Beschluss die neuen Bestimmungen aufheben oder „die Frist nach Absatz 1“ (also bis 31.12.23) „jeweils bis zu ein Jahr verlängern“.

„Um ein weiteres Jahr verlängern, usw., usw.“ würde dieses Elend treffender beschreiben!
Für ein Unrechtsgesetz bedarf es keiner Geltungsdauer, dafür aber massiven Widerstand!

MfG

Ich wollte eigentlich einen Gastbeitrag schreiben, aber Sie sind mir zuvorgekommen.
Deshalb gehe ich erstmal auf das ein, was im Artikel steht.
1. „Frequenz der Pflichtimpfungen kann erhöht werden, Seite 18“.
Jein. „Die BuReg wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung abweichende Anforderungen an einen Impfausweis … zu regeln, sofern diese … für die … Personen vorteilhaft sind.“ Man könnte jetzt meinen, wenn die denken, vier oder fünf Impfungen wären vorteilhafter als drei Impfungen….. Aber siehe dazu in den Erläuterungen auf Seite 45 „Zu Absatz 4“ und dort die ersten Sätze. Die Änderungen müssen eindeutig vorteilhaft sein. „Es dürfen folglich nur Regelungen getroffen werden, die die Voraussetzungen zur Erlangung des Impf- …. nachweises erleichtern, insebesondere dürfen in der Rechtsverordnung keine strengeren Anforderungen getroffen werden.“ Damit halte ich das never-ending booster-abo jedenfalls durch Rechtsverordnung für ausgeschlossen. Es hindert sie natürlich nicht daran, irgendwann mal wieder eine Gesetzesänderung zu machen. aber erstmal nicht einfach so durch RVO.

Bitte seien sie nicht naiv (nicht böse gemeint)!

„Die BuReg wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung abweichende Anforderungen an einen Impfausweis … zu regeln, sofern diese … für die … Personen vorteilhaft sind.“

GENAU das tut unsere Bundesregierung schon seit 2 Jahren, mittels den sog. „Corona-Schutzverordnung“.
Anfangs hieß es noch immer „wir werden/müssen alle 2 Wochen neu entscheiden/überprüfen“, doch von diesen 2-wöchentlichen Überprüfungen bekommt man nichts mehr mit!
Den ganzen Winter lang waren Freizeiteinrichtungen (wie bspw. Discos)
komplett geschlossen und normale, gesunde Bürger (ungeimpfte) durften nicht in „normale“ Kaufhäuser (nicht mal mit Test).
DEN GANZEN WINTER LANG, obwohl Omikron ja quasi tatsächlich ne „Omi“ ist, die Influenza von der Gefährlichkeit nicht mehr das Wasser reichen kann.

Es werden einfach nur noch UNSINNIGE Termine gesetzt, ab wann gelockert wird und ab wann nicht, ohne stete Überprüfung.
Diese Termine sind einfach FIX; …so nach dem Motto „Wir als Bundesregierung sagen Euch wann das Virus welche Maßnahmen erfordert, indem wir einen feuchten Daumen in die Luft strecken, oder aus einer „Drogenlaune“ heraus entscheiden!

Mich stört schon alleine er Passus „Die Bundesregierung wird ermächtigt…“
Ich sage „NEIN“ dazu!
Wer ermächtigt wird bekommt Macht, und Macht in den falschen Händen macht nix gutes! 😉

Weiteres Zitat:
„Es dürfen folglich nur Regelungen getroffen werden, die die Voraussetzungen zur Erlangung des Impf- …. nachweises erleichtern“

Mit anderen Worten; Weiter Impfzentren, und vielleicht läuft auch bald schon jeder dritte Bürger mit einer Spritze durch die Gegend, und nicht mehr mit einem Messer!
Zugegeben, …das war jetzt ein wenig böse formuliert, doch mir gefällt der Vergleich! ^^

Desweiteren:
„Insebesondere dürfen in der Rechtsverordnung keine strengeren Anforderungen getroffen werden.“

Schwammiger geht’s doch schon gar nicht mehr an Formulierung!
Wo siehst Du/sehen Sie dann darin eine Entwarnung, frage ich mich?
Was sind den STRENGERE ANFORDERUNGEN?
Liegt das nicht immer im Auge des Betrachters?
Ein Haufen Kot kann für den Einen auch streng -und für den Anderen nicht (oder gar angenehm) riechen!

Also ich lese das insgesamt so:
Die Bundesregierung ist dazu ermächtigt eine „Impfausweispflicht“ zu VERLANGEN und jeden Bürger dahin gehend zu überprüfen, ob er auch alle seine Einträge fleißig gesammelt hat.
Ferner bestimmt die Bundesregierung, für welche Personen Ausnahmeregelungen getroffen werden DÜRFEN.
Weiterhin darf die Bundesregierung alles dazu tun, die Impfung zu erleichtern; …selbst „Klinkenputzen“ von sog. „Impf-Teams“ an der Wohnungstüre, oder „Streetworker“, die einem dann in der Innenstadt Flyer ins Gesicht drücken, gehören dann zum neuen Alltag! 😉
Strengere Regel dürfen dann nicht mehr getroffen werden?
Na, herzlichen Glückwunsch!
Ich wusste bis vor 2 Jahren überhaupt noch nicht, dass überhaupt jemand meine privaten und intimsten Entscheidungen, was medizinische Eingriffe anbelangt, regeln musste!
Und jetzt soll ich glücklich damit sein, dass dies jemand möchte, sich aber wohlwollend Grenzen dabei setzt, die dazu auch noch extrem schwammig sind?

So, liebe Margot, und jetzt erkläre Du/erklären Sie mir doch bitte noch einmal, warum SIE/Du eine „Never-Ending-Story“ für ausgeschlossen halten?
Ich erkenne hier ganz genau das Gegenteil;
Und zwar eine FIXE IMPLEMENTIERUNG von Regeln, ausgeschmückt mit blumigen Floskeln!

Wer von uns Beiden (nicht Biden ^^) irrt sich nun? 😉

Herzliche Grüße

Hallo Frank F. Antwort auf die Frage zur „never ending story“. An sich hatte ich das beantwortet. Aber vielleicht war es unklar. Wenn das Gesetz so, wie es da im Entwurf steht, verabschiedet wird, dann können nicht auf Basis dieses Textes später durch eine Rechtsverordnung, die sich auf dieses Gesetz bezieht, strengere Anforderungen, also z.B. Impfung Nr. 4, verlangt werden. Das schließt aber nicht aus, dass man, das Parlament, sich später hinsetzt und das Gesetz selbst ändert durch das soundsovielte Änderungsgesetz zum IFSG in der Fassung vom soundsovielten. Und da könnte man dann reinschreiben, dass nunmehr leider aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse doch Impfung Nr. 4 erforderlich ist.
Ansonsten rennen Sie bei mir offene Türen ein. Nur – wenn ein Jurist einen Gesetzestext erläutert oder einen Entwurf interpretiert, dann macht er sich den Text dadurch nicht zu eigen, sondern er erklärt dem interessierten Publikum, was drin steht, wie es gemeint sein könnte und wie es anhand der Gesetzesbegründungen zu interpretieren ist. Und worauf der Bürger sich im Ernstfall wird einstellen müssen. Aber gerne nachfragen, ich geh nicht davon aus, dass es „böse“ gemeint sein könnte.

Wenn die sog. „Bundesregierung“ durch Rechtsverordnung abweichende Anforderungen an einen Impfausweis regeln darf, dann darf sie ganz klar bestimmen, bis wohin ein Impfschutz noch gilt und ab wann dann nicht mehr!
Und dies dann theoretisch auch für ALLE Impfungen, und nicht nur für jene, die durch Etikettenschwindel „Impfung“ genannt werden, wie es ja bei den (noch immer nicht VOLL zugelassenen) Gen-Produkten der Fall ist.

Nein, dann kann diese „Kasperle-Regierung auch hingehen und mir/uns, darüber hinaus, vorschreiben, dass ich mich bspw. 1X im Jahr gegen Influenza zu impfen habe, oder sie könnte mir sogar vorschreiben, dass ich mir auf Zuruf sogar noch künftige Stoffe in den Körper jagen muss, die HEUTE noch nicht einmal erfunden wurden.

Und nehmen wir mal ganz kurz „SEHR BLAUÄUGIG“ an, diese sog. „Bundesregierung“ könne so zunächst keinen vierten Stich verlangen, so ändert es ja aber auch nichts daran, dass sie auf jeden Fall die ersten Drei verlangen, richtig?

Daher gehören solche Gesetze (und schon alleine deren Entwürfe) bestenfalls auf eine Rolle Klopapier gedruckt, anschließend durch die Riefe gezogen und am Ende in den Orkus gespült!

Und, sorry, vielleicht habe ich mich in Ihnen geirrt?
Denn an anderer Stelle habe ich Sie hier als „professionellen Troll“ bezeichnet.
Vielleicht sind Sie das nicht, …aber Sie sind mir dennoch ein wenig zu „UNAUFGEREGT“, was diese Thematik anbelangt.

Respekt vor Ihrer Nervenstärke. Denn wenn man mir ans Leder möchte, fällt es mir sehr schwer nicht auch emotional zu werden.

Und es ist auch aller Ehren wert wenn Juristen es sich zur Aufgabe machen quasi „ehrenamtlich“ Gesetzestexte zu analysieren.
Aber auch hier gibt es, wie bei den Ärzten, solche und solche, nicht wahr? 😉

Ich habe noch keine Ahnung, wo ich Sie hinstecken kann; …eher auf die dunkle oder auf die helle Seite?

In meinen Augen sind sog. „Ermächtigungsgesetze“ in einer Demokratie jedoch als TOXISCH zu betrachten.
Vor allem wenn sie zu einer Zeit kommen, wo ERWIESENERMASSEN auch überhaupt keine Veranlassung mehr dazu bestünde.
Denn das Pferd „Corona“ ist schon längst totgeritten, die aktuelle Variante harmloser als eine Influenza, und die aktuellen sog. Impfstoffe gar nicht auf diese Variante zugeschnitten.
Und von der bedingten Zulassung, den Nebenwirkungen usw. rede ich hier noch gar nicht einmal, sondern darüber das es keine Pandemie mehr gibt (sollte es sie überhaupt je gegeben haben), die ein Massensterben verursachen könnte.

Daher hat die Regierung also auch kein Recht mehr, solche „Notfallgesetze“ zu verabschieden, denn darauf wurde sich ja
2020/21 bezogen; …auf einen Notfall bzw. eine drohende Katastrophe!
Davon ist aktuell aber gar keine Rede mehr, sondern hier geht es nur noch um Machtmissbrauch, nicht aber um wissenschaftliche Evidenz oder um Gefahrenabwehr!
Hohe Inzidenzen aber trotzdem kaum Kranke belegen dies deutlich!

Mit Dank & Gruß

Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933:
Originalauszug des Ermächtigungsgesetzes, das am 24. März in Kraft trat:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Artikel 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Artikel 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Artikel 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Artikel 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Artikel 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.[8]

Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein mussten, insbesondere die Wahrung der Grundrechte nicht mehr sicherzustellen war, und dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten. Somit erhielt die Exekutive auch legislative Gewalt. Die im ersten Artikel erwähnten Verfassungsartikel 85 Abs. 2 und 87 banden Haushalt und Kreditaufnahme an die Gesetzesform. Durch das Ermächtigungsgesetz konnten also nunmehr der Haushaltsplan und Kreditaufnahmen ohne den Reichstag beschlossen werden.

Die Gültigkeit des Ermächtigungsgesetzes betrug vier Jahre – damit wurde Hitlers Forderung „Gebt mir vier Jahre Zeit und ihr werdet Deutschland nicht wiedererkennen“ verwirklicht.

Impfpflicht bedeutet vorallem, dass schriftliche Aufforderung zum Impftermin erfolgen können. Naturlich mit dem Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit im Falle …….

In der DDR nannten sie es Fürsorge und meinten Kontrolle.
Na dann gute Nacht. Der letze macht das Licht aus.

Hallo,

wir haben dazu eine Frage / Anmerkung. Im Enwurf heißt es ja:

Dies gilt jedoch nur, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen eindeutig vorteilhaft sind.

Wenn jetzt die Bundesregierung oder unser wunderbarer Bundesgesundheitsminister zur Einsicht kommen, dass man mit 6 mRNA Impfungen viel besser gegen Corona geschützt ist, dann kann man daraus ja folgern, dass 6 Impfungen für den Bürger durchaus „vorteilhalft“ sind. Da wird dann schnell eine Studie zusammengeschustert, die zeigt, dass sich 6-Fach Geimpfte nicht mehr anstecken, die das dann begründet.

In der Anmerkung, die Sie hier erwähnen, heißt es dann:

Es dürfen folglich nur Regelungen getroffen werden, die die Voraussetzungen zur Erlangung des Impf-, Genesenen- oder Teststatus erleichtern, insbesondere dürfen in der Rechtsverordnung keine strengeren Anforderungen getroffen werden.

Das klingt für uns erstmal nach einem Widerspruch zum Gesetz (dort heißt es ja, dass die Bundesregierung die Anzahl der Impfungen, die zu einem vollständigen Impfschutz führen, verändern darf und man würde ja unbedarfter Weise denken, dass eine Erhöhung eine „strengere Anforderung“ wäre). Also würden wir erstmal behaupten, dass der Gesetztestext die Anmerkung dazu schlägt?
Liest man aber die Anmerkung genauer, dann steht da „die Voraussetzungen zur Erlangung des Impf-, Genesenen- oder Teststatus“ – und das ist ja mehr als schwammig. Die Voraussetzung zum Erlangen des Impfstatus wird ja durch die Anzahl der Impfungen nicht wirklich strenger gestaltet. Man muss lediglich ins nächste Impfzentrum fahren, ein zwei oder drei Pikse mehr und sich piksen lassen. Also insbesondere das Wort „Voraussetzungen“ macht uns hier stutzig, wäre nicht „Bedingungen“ treffender?

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Ihre Interpretation des Wortes „vorteilhaft“ war exakt auch mein erster Gedanke, als ich das gelesen hatte. Und wenn es die Anmerkungen auf Seite 45 nicht gäbe, würde ich das auch so sehen. Interpretation von „Voraussetzung“? Könnte man auch so sehen wie Sie. Also z.B. „Impfzelt“ auf dem Marktplatz reicht nicht mehr, jeder muss ins nächste Uni-Krankenhaus oder so. Aber der nächste Halbsatz – Seite 45 „Zu Absatz 4“ 1. Absatz, 3. Satz nach dem Komma: „insbesondere dürfen in der Rechtsverordnung keine strengeren Anforderungen getroffen werden“. Also, wenn das so gehandhabt wird, wie befürchtet wird, wenn von der Regierung später behauptet wird „wieso, eine 4. Impfung ist doch keine strengere Anforderung“ wäre das gerichtlich angreifbar. Das kann durch den Text in Verbindung mit den Begründungen so nicht ausgelegt werden. Das Wort „Anforderungen“ findet man dann ja auch in dem Absatz dadrunter noch mal. Die letzten Wörter im letzten Satz. Also im zweiten Absatz wird definiert, was unter „Anforderung“ zu verstehen ist. Im ersten Absatz heißt es, die „Anforderungen“ dürfen nicht strenger sein, sie dürfen nur erleichtert werden. Das kann einfach nicht bedeuten, was Sie befürchten. Und wenn doch – da würde ich als Anwältin jedem Mandanten versichern, dass er dagegen erfolgreich gerichtlich vorgehen kann. Und mit solchen Prognosen war ich immer vorsichtig. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Aber ich verstehe, dass man ins Grübeln kommt. ich habe auch dadrüber gebrütet.

Ist der Pass nicht von ursprünglich 1 Jahr auf 9 Monate begrenzt lt. EU.
Danach ist er doch abgelaufen und muss dann nicht weitergeimpft werden? Wie seht ihr das? oder reichen für ein lebenlang 3 Imfpungen?, ich glaube das nicht, macht doch keinen Sinn

Ich denke, Ihre Frage trifft ins Schwarze. Wie ich ja weiter unten geschrieben habe, ist in dem Gesetzentwurf selbst ausgeschlossen worden, dass die Bedingungen für den Erhalt eines Impfnachweises durch eine einfache Rechtsverordnung aufgrund des Gesetzes erschwert werden können. Dass dies aber andererseits nicht ausschließt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt dann eben das Gesetz ändert. Was da natürlich nicht steht, muss aber auch nicht. Gesetzesänderungen gehen immer. Ich habe auch dadrüber nachgedacht, warum das so ausdrücklich ausgeschlossen wird. Meine persönliche Vermutung: Versuch der Massen-Verdummung. Wenn sich herumspricht in der Bevölkerung, dass das Impfpflichtgesetz drei Impfungen verlangt, mehr nicht und dass sogar drinsteht, mehr aufgrund von Rechtsverordnung wird es nicht geben, dann beruhigt man alle diejenigen, die ohnehin schon ihre drei Impfungen haben oder die, die sich in der Zwischenphase befinden und sich mit der demnächst dritten schon resigniert, zähneknirschend oder was auch immer abgefunden haben. Wenn die dann denken: „Impfpflichtgesetz, egal, betrifft mich nicht, ich hab ja, was die wollen“ dann hält man die Masse ruhig. Es gibt eben doch inzwischen viele, die langsam anfangen, zu sagen, jetzt hab ich drei, jetzt muss mal gut sein. Man will sicher nicht, dass die sich jetzt auch noch aufwiegeln. Wenn man aber das Gesetz erst mal über die Rote Linie „Impfpflicht“ drüberweggehievt hat, ist das Schlimmste geschafft. Im Spätherbst oder Winter wird dann wieder neue Panik geschürt wegen der Variante Xanthippe und Pfizer hat dann auch schon einen neuen Impfstoff fabriziert und tut uns leid, aber wir brauchen jetzt doch noch ne vierte und ne fünfte und müssen mal eben das Gesetz ändern. Ja, dann ist die rechtliche Grundlage aber bereits gelegt, die Bevölkerung verharrt wieder in Angst und Schrecken und die ziehen das durch.

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