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669 Millionen Impfdosen wurden bis 2023 bestellt – Gesetz wurde geändert, nun können abgelaufene Impfstoffe weiter verwendet werden!

Es ist an sich schon ein ziemlich alter Fakt, dass im Mai 2020 die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt hat dies noch keinen interessiert, fing die Impfkampagne ja auch erst Ende des Jahres 2020 im Dezember so richtig an. Laut Welt sollen bis Juni 11 Millionen Dosen des Corona „Impfstoffs“ verfallen. Doch in der Verordnung wird dies explizit ausgeschlossen, denn dort heißt es, dass es Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz geben soll. Betroffen ist dabei ein Paragraph, der eigentlich ausschließen soll, dass abgelaufene Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.

Wie die Leser dieses Blogs bereits wissen, wurden von der Bundesregierung 669 Millionen Impfdosen bis 2023 bestellt. Das heißt konkret, dass für jeden Bürger ganze 8 Corona Impfungen bis 2023 bereitstehen. Die Welt titelt heute „Impfstoff im Überfluss – Millionen Dosen droht der Verfall“. Das Problem ist, dass das Impftempo sinkt, der Impfstoff aber verfällt. Was zunächst als Problem erscheint ist aber für unsere Politiker eigentlich gar keines. Erinnert man sich an die Änderung der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) im März 2020, aber später mehr dazu.
Offiziell verfallen nun aber bis Ende Juni mindestens 11 Millionen Dosen, im dritten Quartal weitere 57 Millionen. Das Thema hatten wir auch schon mal mit dem AstraZeneca Impfstoff. Bis 2029 sollen übrigens auch mit 5 Unternehmen Verträge für die Bereitstellung von Corona „Impfstoffen“ abgeschlossen werden – die Kosten dafür 2,861 Milliarden Euro.
In der Welt ist heute also folgendes zu lesen:

Im Lager des Bundes befinden sich rund 77 Millionen ungenutzte Corona-Impfdosen, allein bis Ende Juni werden davon elf Millionen ihr Verfallsdatum erreichen. „Minister Lauterbach ist im Einkaufsrausch“, kritisierte die Unionsfraktion.

Die Bundesregierung sitzt auf enormen Impfstoffüberschüssen. Zum Stichtag 4. April befanden sich im zentralen Lager des Bundes 77 Millionen ungenutzte Dosen von Covid-19-Vakzinen. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage von WELT AM SONNTAG mit. Binnen zwei Wochen ist der Vorrat um rund zehn Prozent gestiegen. Denn am 21. März lagen erst knapp 70 Milllionen Dosen auf Halde, wie aus einer aktuellen Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervorgeht.

Die Vorräte bestanden Ende März aus 27,4 Millionen Dosen des Herstellers Biontech, 40,2 Millionen des Unternehmens Moderna, 1,3 Millionen Dosen von Johnson & Johnson sowie 700.000 von Novavax. Angaben über die Kosten macht die Regierung unter Verweis auf das Geschäftsgeheimnis nicht.

Werfen wir nun einen Blick auf die Verordnung, die bereits im Mai 2020 erlassen wurde.

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)

Mit dieser Verordnung möchte man offensichtlich bislang geltende Arzneimittel-Vorschriften für die Corona-Impfstoffe außer Kraft setzen – Mario Buchner und Nicht ohne uns Freiburg berichteten zuerst darüber. Die Verordnung lautet: „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV). Die Geltungsdauer laut Gesetz: zunächst der 31.Mai 2022 – allerdings hat die Regierung die Dauer am 09.03.2022 bis zum 25. November 2022 verlängert.
§ 3, § 4 und § 5 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und setzen Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) für Covid-Impfstoffe außer Kraft. Nachfolgend kurz die Gesetze, die außer Kraft gesetzt wurden:

§ 3 Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2
(1) § 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft
[…]
(4) Abweichend von § 84 AMG unterliegen pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich der Auswirkungen der Anwendung der in § 1 Absatz 2 genannten Produkte nicht der Haftung, wenn diese Produkte durch das Bundesministerium als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers in den Verkehr gebracht werden und nach den Gegebenheiten des Einzelfalls die auf Absatz 1 gestützten Abweichungen vom Arzneimittelgesetz geeignet sind, den Schaden zu verursachen. […]

§3 MedBVSV

Schaut man sich kurz den § 84 AMG an, kommt man schnell zu dem Schluss, dass bei eigentlichem Entstehen eines Schadens eine Haftung besteht:

§ 84 Gefährdungshaftung
(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn
1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

AMG

Bei den Corona-Impfstoffen wurde diese aber durch §3 MedBVSV außer Kraft gesetzt.
Vielfach hört man, dass Ärzte dennoch haften müssen – dies bezieht sich aber unserer Meinung nach nur auf die Aufklärungspflicht (von der es keine Ausnahmeregelung gibt).
Beate Bahner sagt dazu:

Ärzte sind nicht nach der „Medizinischer Bedarf Versorgungs-Sicherstellungsverordnung“ von der Haftung befreit, wenn sie impfen!
Vielmehr sind Ärzte in jedem Fall weiter haftbar nach dem Patientenrechtegesetz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten, nach den allgemeinen Regelungen des BGB und auch wegen der Impfung eines bedenklichen Impfstoffs im Sinne der §§ 5, 8 AMG.

Beate Bahner

§3 MedBVSV – welche Regelungen sind unwirksam?

Werfen wir einen genaueren Blick auf einige Paragraphen, die durch den §3 der MedBVSV alles außer Kraft gesetzt werden. Achtung – da kommt einiges zusammen:

Arzneimittelgesetz (AMG)

Im AMG werden folgende Punkte außer Kraft gesetzt:

Verfallsdatum

Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen nach wie vor in Verkehr gebracht werden. Dies findet sich auch in §11 Nr. 6 (siehe unten) .

§ 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
[…]
(3) Es ist verboten, Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen.

Kennzeichnungspflicht

Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden, sprich es muss auf der Ampulle/Verpackung nicht drauf stehen, was enthalten ist. Covid-19–Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage und auch keine Fachinformation.

§ 10 Kennzeichnung
(1) Fertigarzneimittel, die nicht zur klinischen Prüfung bestimmt sind und die nicht nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a, 1b oder 3 von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf den Behältnissen und, soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen in gut lesbarer Schrift, allgemeinverständlich in deutscher Sprache und auf dauerhafte Weise und in Übereinstimmung mit den Angaben nach § 11a angegeben sind
[…]
8. die Wirkstoffe nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach der Art, soweit dies durch Auflage der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 angeordnet oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4, auch in Verbindung mit Abs. 2, oder nach § 36 Abs. 1 vorgeschrieben ist; bei Arzneimitteln zur parenteralen oder zur topischen Anwendung, einschließlich der Anwendung am Auge, alle Bestandteile nach der Art,
[…]

§ 11 Packungsbeilage
(1) Fertigarzneimittel, die nicht zur klinischen Prüfung bestimmt sind und die nicht nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a, 1b oder 3 von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden, die die Überschrift „Gebrauchsinformation“ trägt sowie folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift und in Übereinstimmung mit den Angaben nach § 11a enthalten muss:
1. zur Identifizierung des Arzneimittels:a)die Bezeichnung des Arzneimittels, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 finden entsprechende Anwendung,b)die Stoff- oder Indikationsgruppe oder die Wirkungsweise;
2. die Anwendungsgebiete;
3. eine Aufzählung von Informationen, die vor der Einnahme des Arzneimittels bekannt sein müssen:
a) Gegenanzeigen,
b) entsprechende Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung,
c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Mitteln, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können,
d) Warnhinweise, insbesondere soweit dies durch Auflage der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 angeordnet oder auf Grund von § 7 des Anti-Doping-Gesetzes oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 vorgeschrieben ist;
[…]
6. einen Hinweis auf das auf der Verpackung angegebene Verfalldatum sowie
a) Warnung davor, das Arzneimittel nach Ablauf dieses Datums anzuwenden,
b) soweit erforderlich besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und die Angabe der Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung durch den Anwender,
c) soweit erforderlich Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist,
[…]

§ 11a Fachinformation
(1) Der pharmazeutische Unternehmer ist verpflichtet, den folgenden Personen auf Anforderung für Fertigarzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen oder davon freigestellt sind und die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegeben sind, eine Gebrauchsinformation für Fachkreise (Fachinformation) zur Verfügung zu stellen:
1. Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern sowie
2. anderen Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben, wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Die Fachinformation muss die Überschrift „Fachinformation“ tragen und folgende Angaben in gut lesbarer Schrift in Übereinstimmung mit der im Rahmen der Zulassung genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und in der nachstehenden Reihenfolge enthalten:
1. die Bezeichnung des Arzneimittels, gefolgt von der Stärke und der
2. qualitative und quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und den sonstigen Bestandteilen, deren Kenntnis für eine zweckgemäße Verabreichung des Mittels erforderlich ist, unter Angabe der gebräuchlichen oder chemischen Bezeichnung; § 10 Abs. 6 findet Anwendung;
3. Darreichungsform;
4. klinische Angaben:
a) Anwendungsgebiete,
b) Dosierung und Art der Anwendung bei Erwachsenen und, soweit das Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern bestimmt ist, bei Kindern,
c) Gegenanzeigen,
d) besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung und bei immunologischen Arzneimitteln alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die von Personen, die mit immunologischen Arzneimitteln in Berührung kommen und von Personen, die diese Arzneimittel Patienten verabreichen, zu treffen sind, sowie von dem Patienten zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen, soweit dies durch Auflagen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a angeordnet oder auf Grund von § 7 des Anti-Doping-Gesetzes oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist,
e) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Mitteln, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können,
f) Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit,
g) Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen,
h) Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch,
i) Überdosierung: Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel;
[…]

Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.

§ 21 Zulassungspflicht
1) Fertigarzneimittel dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder wenn für sie die Europäische Gemeinschaft oder die Europäische Union eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilt hat. Satz 1 gilt auch in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 1; L 201 vom 27.7.2012, S. 28), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/5 (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 24) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 oder in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007.

Qualitätskontrolle

Bundesbehörde kontrolliert normalerweise eine der Ampullen auf Qualität und Inhalt, erst nach der Prüfung, dass das Produkt unbedenklich ist, wird es auf den Markt freigegeben. Bei Corona-Impfstoffen gilt dies nicht mehr.

§ 32 Staatliche Chargenprüfung
(1) Die Charge eines Serums, eines Impfstoffes oder eines Allergens darf unbeschadet der Zulassung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde freigegeben ist. Die Charge ist freizugeben, wenn eine Prüfung (staatliche Chargenprüfung) ergeben hat, dass die Charge nach Herstellungs- und Kontrollmethoden, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, hergestellt und geprüft worden ist und dass sie die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweist. Die Charge ist auch dann freizugeben, soweit die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach einer experimentellen Untersuchung festgestellt hat, dass die in Satz 2 genannten Voraussetzungen vorliegen.
[…]

§ 94 Deckungsvorsorge
(1) Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch die Anwendung eines von ihm in den Verkehr gebrachten, zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels entstehen, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist (Deckungsvorsorge). Die Deckungsvorsorge muss in Höhe der in § 88 Satz 1 genannten Beträge erbracht werden.
[…]

Nachfolgend nun noch einige weitere Paragraphen die dadurch beeinflusst werden:

§ 43 AMG (Apothekenpflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden.

§ 47 AMG (Vertriebswege)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege (Großhandel – Apotheke – Arzt – Patient) in Verkehr gebracht werden.

§ 72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 73a AMG (Ausfuhr)
Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.

§ 78 AMG (Preise)
Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.

Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)

In der AM-HandelsV werden folgende Paragraphen außer Kraft gesetzt:

§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.

§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.

§4 MedBVSV – was wird noch außer Kraft gesetzt?

Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §4 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

Arzneimittelgesetz

§ 13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden.

§ 15 AMG (Sachkenntnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden.

§ 19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

§ 3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.

§ 4 AMWHV (Personal)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden.

§ 11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.

§ 15 AMWHV (Kennzeichnung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung hergestellt werden.

§ 16 AMWHV (Freigabe)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr gebracht werden.

§ 17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.

§ 22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für Corona-Impfstoffe entfallen mit Zustimmung der Behörde alle genannten Vorschriften.

§5 MedBVSV – Auswirkungen auf die Blutspende

Auch interessant ist, dass mit §5 MedBVSV das Transfusionsgesetz (TFG) angepasst wurde:

§ 4 & § 7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.


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41 Antworten auf „669 Millionen Impfdosen wurden bis 2023 bestellt – Gesetz wurde geändert, nun können abgelaufene Impfstoffe weiter verwendet werden!“

Ich spende dem nutzlosen verbrecherischen Politpack und seinen Vasallen überall in den“Amtstuben, sowie dem Pack der rotzgrün-roten Bagage freiwillig alle 8 Impfen, Steckt sie Euch in den Arsch oder sonst wo hin is mir völlig egal, Hauptsache viele von Euch bekommen was sie verdienen und verlassen dies Welt, damit es möglich ist, wieder eine funktionierende Gesellschaft zu gründen, eien Menscheit mit Ehre, Mitgefühl und Liebe.

Zustimmung. Es ist sogar noch schlimmer. Es gibt einen neuen „Rahmenvertrag zwischen BRD und Pfizer-BioNTech“. Bis 2027 sollen durchschnittlich jährlich 80 Mio. Impfdosen pro Jahr verimpft werden. D.h. also nix ist mit „Keine Impfpflicht“.

Oder habt ihr zugestimmt euch bis 2027 fünf Jahre lang regelmäßig jährlich eine mRNA Spritze verpassen zu lassen ? Also ich nicht.

Hier hört es euch an. Erster Link ist zum anhören, zweiter Link ist zum runterladen, dann kann man das auch mal auf einem Spaziergang komplett so abspielen, damit die Leute es begreifen, dass wir noch lange nicht aus dem Schneider sind.

1.) 80 Millionen Impfungen pro Jahr bis 2027 – Neuer Rahmenvertrag BRD mit Biontech https://bit.ly/3uvf3HD

2.) Download-Link mp3 bzgl.: 80 Millionen Impfungen pro Jahr bis 2027 – Neuer Rahmenvertrag BRD mit Biontech https://bit.ly/3v3r4my

Unglaublich wie dreist die Pandemie-Verbrecher sind. Offiziell keine Impfpflicht, aber gleichzeitig schon Verträge machen, daß man uns allen über die nächsten 5 Jahre, mindestens einmal pro Jahr die mRNA-Todesspritze reinjagen wird. Deshalb: Wir müssen weiter Druck machen, weiter auf die Strasse gehen, zudem endlich uns mehr organisieren, mehr Diskussionstreffen veranstalten, damit jeder auf dem mindestens gleichhohen Wissensstand ist. Und natürlich weiterhin aufklären und dürfen uns nicht mehr spalten lassen in rechts und links, pro und anti-Ukraine/Russland, geimpft ungeimpft usw. usw. Jeder der ehrlich gegen
den Impfterror, und dessen Hintermänner ist, und sich diesem pathologischen verbrecherischen Wahnsinn mit aller Kraft entgegenstemmt, ist willkommen. So sehe ich das. Keine Spalterei mehr !

Solche Freibriefe für Verbrechen und Kriminalität wie diese Freistellungen für „Corona-Impfstoffe“ sind wirklich ein nie dagewesenes Novum.

Der Staat zieht sich aus jeder Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern zurück.

Während zB eine Individualgefährdung durch nicht Anschnallen im Auto staatlicherseits geahndet wird, können aber kriminelle Hersteller Millionen Menschen mit schlechten, giftigen, verunreinigten, abgelaufenen, zersetzten „Impfstoffe“ schädigen ohne jede Konsequenzen.

Man fragt sich, wie konnte man dahin kommen. Meine Antwort ist klar: es sind die völlig ihre Demokratie-notwendige Funktion ablegenden, verbrecherischen Groß-Medien inkl. ÖRR, die diese Skandale vertuschen, kleinreden, als angeblich Notwendig legitimieren, nicht hinterfragen, ja sogar entsprechendes Handeln fordern und herbeischreien.

Medial wird eine Situation behauptet, in der über allen Gesetzen und allem Recht das Diktum „Not kennt kein Gebot“ gelten würde. Und so können Politiker völlig freihändig und beliebig handeln. Die demokratische Kontrolle durch vielfältige, unbeeinflusste Medien fehlt völlig.

Faschismus ist die Bündelung und Gleichschaltung der Kräfte von Staat, Wirtschaft, „Vierter Gewalt“ und möglichst vieler weiterer gesellschaftlicher Kräfte (Kirchen, Gewerkschaften, …). Genau diese Situation haben wir heute. Alles eine Frage der wissenschaftlich gestützten PR und viel kriminellem Geld im Hintergrund.

Vielleicht dienen die Ausnahmen bei den Corona-Impfstoffen ja nur dazu, dass man ueberfluessige und abgelaufene Bestaende nicht teuer in einer Muellverbennungsanlage entsorgen muss, sonden enfach in den Muskeln der Buerger verklappen kann …

Ich hoffe, dass ich selbst nie eine Blutspende brauche!
Da entschieden wurde, dass Geimpfte Blut spenden dürfen,
ist das Risiko groß, eine gespikte Blutspende zu bekommen.
Welche Konsequenz hätte das? Also medizinisch gesehen?
Weiß darüber jemand etwas?
Letztes Jahr hörte man von einem Fall, als einem italienischen
Elternpaar das Sorgerecht entzogen werden sollte (wie das weiterging,
ist mir nicht bekannt), weil es darauf bestand, dass ihr Kind nur eine
C-Impfungfreie Bluttransfusion bekommen dürfe.

Zur Wirkung der 4. Impfung kann ich schon mal sagen, dass die auch nicht vor Infektion schützt. Hab Anfang März mit einer Freundin telefoniert und im Gespräch hat sie mir erzählt, dass ihr Mann (Ende 70) sich kurz nach seiner 4. Impfung mit Corona infiziert hat. Aber zum Glück wegen der Impfung einen milden Verlauf hatte. Sie hat allerdings Bedenken wegen der 4. Impfung und will jetzt erst mal warten.

Mich würde mal interessieren, gegen welche Viren die jeweilig eingelagerten Impfdosen (angeblich) wirken (angeblich) sollen?
Gegen das aktuell-grassierende Opi-kron?
Gegen Omi-kron? Gegen Delta?
Gegen das möglicherweise im Herbst auftretende Enkel-kron?

Stellen wir doch einmal eine anfänglich als „Verschwörungstheorie“ verteufelte aber ganz reale Tatsache hier rein.
Wer sich noch an die Bilder Ende 2019 aus Wuhan erinnert:
In Wuhan sind natürlich rein zufällig min. zwei Forschungslabore die sich nachweislich mit der Erforschung von Coronaviren beschäftigen, insbesondere derer die vorwiegend Fledermäuse befallen.
Einer der Forschungsziele war den NICHT auf Menschen übertragbare Virus (Batvirus) RaTG13 so zu modifizieren, das es in menschliche Zellen eindringen kann, wofür eigentlich!?
Es ist sehr wahrscheinlich das der Covid 19 Typ der die Pandemie ausgelöst hat künstlich erschaffen wurde und durch einen Laborunfall in Wuhan ausbrach!
Einer der Auftraggeber dieser Forschungen war A. Fauci, das Statement das in „The Lancet“ am 19.02.2020 veröffentlicht wurde und die „Behandlung des Themas“ vorgab, gibt als Verfasser unter anderen Peter Daszak und welch Zufall Christian Drosten an!
Dieses Statement wurde m.M.n. von den Verursachern der Pandemie zum Selbstschutz verfasst.
Inzwischen hat Drosten wenigstens diese „speziellen“ Forschungen eingeräumt.
Ich habe keine Ahnung wie ein modifizierter Virus in der Lage ist weiter zu mutieren, ich weiß nur das man Menschen den absurdesten Schwachsinn als Wahrheit verkaufen kann, das ist viel gefährlicher als der Virus!

Absolut sehenswert, Doku ist in englisch! (sky news)
👇🏻
https://www.youtube.com/watch?v=oh2Sj_QpZOA&t=8

Dafür vielleicht !
Wenn nicht bald ein „Wunder“ passiert, dann……

• Ab dem 1. Juli 2022 hat die EU die Gesetzgebung für die
obligatorischen EU-COVID-19-Zertifikate angekündigt, die Ihnen alle
Freiheiten nehmen, wenn Sie kein QR-Covid-Zertifikat haben. Wenn die
Mehrheit der Mitgliedstaaten das Gesetz unterzeichnet, wird die
Impfpflicht eingeführt..

Verblüffend nicht wahr?
Das Volk als Junkie’s, der Staat als Dealer, die perfekte Abhängikeit!
Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind endlos, sind sie ein unbquemer Querulant wird man sie ganz praktisch los und sie müssen sich letztendich doch fügen, weil sonst lässt man sie schlichtweg verhungern.
Wenn sie dann immer noch ein „ganz Schlimmer“ sind, upps, plötzlich haben sie die falsche Dosis bekommen, ein bedauerlicher medizinischer Unfall natürlich nur!
Schwer bei soviel real existierenden Faschismus optimistisch zu bleiben.

Es wird Zeit zu gehen, doch leider bleibt es Wunschdenken.
Alles ist gesagt, dass möglichste wurde getan, unmögliches geht weiter.

Eine Verordnung setzt gesetzliche Regelungen außer Kraft? Nicht dass ich mich darüber wundere, dass Politiker solches versuchen, aber ist das nicht ein bisschen zu offensichtlich rechtswidrig?

Haha, spielt das noch eine Rolle?
Göring sagte beim Nürnberger Prozess aus wie einfach es gewesen sei das deutsche Volk auf Linie zu bringen…
Ich konnte nie verstehen wie die NSDAP legal an die Macht kommen und ihr schon früh klar erkennbares Terrorregime etablieren konnte.
Nun durfte ich es 90 Jahre danach quasi in Echtzeit erleben wie sowas geht.
Staatlich verordneter Hass und gezielte Hetze gegen andere ist nun seit 2 Jahren wieder alltäglich und gilt sogar in der Rechtfertigung als „vernünftig“!
Corona ist wirklich nicht das Problem, die Welt ist komplett verrückt und böse geworden, was für eine Zukunft erwartet uns mit solchen Werten?
Hoffentlich begegne ich niemals einem Alien, es reicht schon das ich mich bei Tieren schämen muss ein Mensch zu sein…

Dieser Wahnsinn läuft hier schon so seit – genaugenommen 1918 – wo irgendwelche Putschisten-Linksmaden einfach die Verfassung des DR beseite schoben und die Republik ausriefen. Oder aber 1933 Onkel Addi mit den Notverordnungen, und dann seit 1945 die Alliierten mit ihren SHAEF und Grund-Verordnungen, die sie euphemistisch ‚Gesetze‘ nannten. Eine weitere Verordnung später sogar ‚Grundgesetz‘. Letztendlich alles nur Verordnungen, mit welchen die echte deutsche Verfassung von 1871 illegal überlagert wurde und wird.

Warum nennt man das Kind nicht beim Namen? Lauterbach kauft zur eigenen Sicherung seiner Profite weiterhin überdimensional Todes-Serum bei seinem wirklichen Geldgeber, der Pharma! Was bitte Rechtfertigt einen Kauf von zusätzlichem Serum ohne eindeutige Pandemie? Will er im Herbst die nächsten lügen aufbauen? Alle, die bisher nicht geimpft sind, werden sich auch nicht Impfen lassen! Lauterbach missbraucht seinen Job als Gesundheitsminister für private Finanzielle Vorteile und Prämien!

Das wäre viel zu einfach.
Lauterbach ist krank.
Besessen von Aufmerksamkeit, der hat irgendwie mehrere psychiatrische Erkrankungen gleichzeitig.
Aber ob er geldgeil ist wage ich zu bezweifeln.
Sein Wahnsinn rührt wo anders her.
Der ist längst gefangen in seinen Ideologien, und das macht ihn umso gefährlicher für uns und umso so genialer für Gates und Co.
Diese Person macht das alles in einer Form des Auto-Pilots.
Gates und Co brauchen da gar nichts mehr machen.
Lauterbach macht das alles freiwillig und schneller als jeder andere.
Drum herum werden nur noch die Termine in einem wahnsinnigen Tempo erstellt und die Marionette Lauterbach rennt von einem Termin zum nächsten und dreht dabei immer weiter auf.
ich weiß nicht, aber so vom Bild her steht der irgendwann mal da und explodiert, oder sagt auf einmal nix mehr.
Muss an meinem Beruf liegen, aber ich glaube wirklich das man ihm längst hätte unter Kollegen „liebevoll“ helfen müssen.
Glaub auch der Lauterbach sitzt da als Marionette vom Gates und der hat damit den Scholz in der Hand.
Los wird man Lauterabch nur wenn man die Regierung platzen lässt, oder Lauterbach selbst durchdreht.

Regierung platzen lassen wäre mein dringlichster Wunsch.

Also Schizophrenie ist sowas von in höchster Ausprägung, vt. noch was anderes dazu. Er ist wirklich gefährlich. Wenn ich seine Stimme höre, dann fühle ich mich wie auf einem Verhör durch SS-Beamte, nach dem Motto der klassischen Kriegsfilme… So ähnliches Gefühl verspüre ich mittlerweile aber auch bei dem Anschauen des Bu-Kanzlers
Die Hypnose des Volks muss dringend durchbrochen werden…

@niklant, es kommt ein neues Virus. Dieses wird gerade von Gates und Konsorten im Biowaffenlabor gezüchtet und dann im Herbst unter die Menschen gestreut. Ist doch sonnenklar.
Wer im Vorfeld schon von einem NEUEN aggressiveren Virus spricht, der hat bereits einen Plan. Gates ist doch Klabauterbachs bester Freund – siehe Sicherheitskonferenz München – die Umarmung war ja Filmreif gewesen.

Lauterbach „mausert“ sich zum Andy Scheuer der SPD.

Angenommen, die Impfpflicht ab 60 wäre durchgegangen:
Dann hätte jede/r der über 60-jährigen rd. 25 Impfungen bekommen, damit diese 670 Mio Impfdosen verimpft worden wären.

Ja, und die Sache läuft ja richtig. Gerade heute teilte mir meine im Pflegeheim arbeitende Freundin mit, dass bei denen innerhalb von 3(!!!) Wochen ca. 15-18 (!!!) Zimmer/Betten freigeworden sind… Klar, es waren alte und größtenteils kranke Menschen, allerdins alle zumindest einmal geboostert. Und sie arbeitet im Heim bereits seit 5 Jahren (mit einer 1-jährigen Unterbrechung noch vor den C-Zeiten) und sagte, dass sie solch hohe Sterblichkeit noch nie erlebt hat.

Und im Zusammenhang mit unaufhörlichen Waffenlieferungen nach Ukraine, was ja an sich auch so eine Art passiv-aktive Sterbehilfe bedeutet, ergibt sich nunmehr ein richtig schreckliches Bild: Die gruselige faschistische NWO scheint ihre Fahrt nun richtig aufgenommen zu haben…

Ich weiß, dass der liebe Gott es nicht anders tun konnte, als uns die ganzen Gräueleien bildlich vorzuführen, da die sogenannten Menschen dermaßen verfressen, machtbesessen und/oder blindverblödet sind, dass sie ja gar keine Wertschätzung mehr haben bzw. unter völliger Realitätsverlust, Gleichgültigkeit und Panikattacken bei jeder Kleinigkeit leben, sodass sie sich blind und taubstellen müssen, aber biiiitte beende doch deine Vorführung so schnell wie möglich!!! Meine Seele ist durch diesen Missbrauch von Menschenleben mittlerweile dermaßen zerrißen, dass ich kurz vorm Durchdrehen stehe…

Nein sei dankbar das du diese historische Zeit erleben darfst, denn sie wird uns in ein neues Zeitalter führen, dass alles verändern wird und diese Verbrecher werden dafür gerade stehen müssen. Den Anfang wird die US machen, da sind schon Klagen eingegangen. Ich wünschte mir nur das es viel schneller gehen würde und irgendein Gericht wenigstens erst einmal diese Gen-Spritzen (dazu zähle ich auch Medikamente auf mRNA Basis) stoppen würde. Jeder Tag ist einer zu viel an dem Menschen sterben oder gesundheitlich schwer geschädigt werden. In der neuen Zeit wird die Pharmaindustrie eine kleine Rolle spielen , denn auf der basis des Profits wird es in Zukunft keine Gesundheitsvorsorge geben. Dann heißt es nicht mehr Krankenhaus, sondern Gesundheit’s Haus oder so ähnlich. 😉 Die Medizin wird völlig neue Wege gehen, auch die Bildung , Wirtschaft usw , aber nicht so wie Klaus Schwab und co das wollen 😀 Dieser Skandal wird in die Geschichte eingehen als den größten medizinischen Skandal und Menschheitsverbrechen. .

„Billy“ hat sie mit politischem Schmiergeld gekauft! Hier sollen wohl Menschen unter Vorsatz sterben oder schwer körperlich geschädigt werden! „Billy“ hat mittlerweile ein Strafverfahren in Indien. Also, bei diesem abstoßenden mRNA-Test nicht mitmachen!

die basis lädt ein – telegram zoom für alle mittwoch und samstag 20.00 h
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dieBasis funkt, [09.04.2022 17:42]
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Thema: Vernetzung / Stammtisch 👈
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„MedBVSV – welche Regelungen sind unwirksam“
Damit wird einmal mehr beleuchtet, was mit den experimentellen „Injektionen“ tatsächlich beabsichtigt ist, nachdem nunmehr feststeht, daß sie als „Impfstoff“ unwirksam sind.

Die Weiterverwendung eigentlich abgelaufener Impfstoffe besagt, der Mensch ist eine Giftmülldeponie und übernimmt deren Funktion. Da kann der Gesetzgeber gleich auch das Bestattungsgesetz mit ändern. Demzufolge müsste der Mensch nach seinem Tod bei den in sich eingelagerten Stoffen als Sondermüll behandelt werden, denn das Leben kann nach der Impfung nicht wie die Arzneimittelverordnung einfach verlängert werden. Ich weiß, das klingt pietätlos, ist aber genau die Logik, die dahintersteckt. Da kann Prof. Lauterbach gleich mit gutem Beispiel vorangehen und sich eine abgelaufene Spritze reinjagen.

Riesensauerei von der Sache her, aber betrachten wir es doch mal speziell. Was passiert nach Ablauf der angegebenen Haltbarkeit mit dem Zeug? Zerfällt es in seine Bestandteile? Wenn ja, wäre das positiv, weil sie nicht mehr so wirken können, wie angedacht. Was ist wenn man die Bestandteile in einzelner Form gespritzt bekommt? Gehen wir davon aus, alle sind in ihren einzelnen Bestandteilen vollständig „okay“.
mRNA -> wird im Körper abgebaut
PEG -> wird ausgeschieden (allerg. Gefahr weiterhin da)
ALC-Bestandteile -> Frage der Wirkung als einzelne Bestandteile, wenn PEG das kat. Lipid (0315) nicht mehr inhibiert, ist es dann positiv, führt damit zum klumpen, und, oder…???
Cholesterin -> irrelevant
NaCl & Co. -> irrelevant
Verunreinigungen usw. -> gl. Schadenspotential wie bisher

Wenn das Zeug dadurch seine Giftigkeit verändert, verstärkt… naja, das werden wir dann ja sehen, #allesindenarm…

Man muß sich die Situation in Deutschland mal bildlich vorstellen. Überall liegen Opfer von schweren Impfnebenwirkungen herum. Täglich werden es mehr. Die Statistiken schreien regelrecht nach Einstellung der Impfung. Sogar die Massenmedien berichten immer häufiger darüber, helfende Arzt-Praxen werden von Geschädigten überrannt und die Lager der Bundesregierung füllen sich weiter mit der Corona-Giftbrühe. Hatte nicht Karl sogar das Gift aus Rumänien zurückgekauft? Lange kann das die Scholz-Clique nicht mehr durchhalten.

Der Bu-Krankheitsminister wird sicher nicht so schnell aufgeben. Die Massenmedien behaupten jetzt, dass der Langzeitschutz der zweiten Booster weniger hält als bei den vorherigen Spritzen. Die MSM weisen auf eine Studie aus Israel hin, in der gezeigt wird, dass der Schutz der vierten Spritze bereits nach sechs Wochen nachlässt. (Ich weiss jetzt nicht mehr wo genau das stand, ich finde den Link nicht mehr.)
Allmählich wird den Giftfans die Vorstellung eingeflüstert, sich in einer noch kürzeren Zeitspanne weiter spiken zu lassen. Diese angebliche Studie aus Israel ist eine Gelegenheit für Karl die Giftfans zu überzeugen, ab jetzt sich jeden Monat die Giftspritze zu holen, nach dem Motto alles so schnell wie möglich in den Arm.

Ich weiss nicht,ob e auch Bestaende aus Rumaenien aufgekauft hat, aber 3 Mio Impfdosen hat er im Dezember von Polen bekommen. Vor einigen Tagen wurde berichtet, dass aktuell 77 Mio Impfdosen im deutschen Zentrallager auf Halde liegen wuerden. Was eher selten dazu berichtet wird,ist, dass es nu 2 Wochen zuvor nur 70 Mio Dosen waren. Wenn das weiter so ansteigt, muss womoeglich das Lager noch ausgebaut weden …

@Hans, ich dachte am Anfang dass wäre ein Aprilscherz mit den abgelaufenen Dosen. Jetzt wurde ich eines besseren belehrt:

https://norberthaering.de/news/medbvsv-aenderungen

https://norberthaering.de/news/medbvsv

Wer Jetzt noch immer nicht verstanden hat, um was es hier geht, dem ist nicht mehr zu helfen. Wann wachen die Menschen endlich mal auf, es ist genug geschlafen.

Das Volk wird wie Vieh behandelt, egal was man Ihnen gibt – Hauptsache der Zaster rollt und die Konten füllen sich. An Abartigkeit nicht zu überbieten.
Ich habe so die Schnauze gestrichen voll, von diesen sogenannten Volksvertretern – am liebsten würde ich ein ganz neues Regime aufbauen und die Volksmörder öffentlich aufhängen. Es ist unfassbar, abgelaufene Impfdosen verimpfen?

Das ist so krank, krank und nochmal krank. Sowas denken sich nur Geistesgestörte/Geisteskranke aus. Mir fehlen schlichtweg einfach nur die Worte.

Der Zorn Gottes wird Euch alle richten – ALLE.

Das habe ich auch schon gesagt. Eine Bekannte hat Pferde. Also Pferdeäpfel in Wasser auflösen und als Impfung verticken.

Anwendung wie Nasenspray, hohe Verdünnung, also homöopathisch… (man will ja Niemandem schaden und bringt mehr Dosen).

😆😂😁

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