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Wer darf Berufsverbot gegen ungeimpfte Pflegekräfte aussprechen? Gerichte in Dresden und Gießen kommen zu unterschiedlichen Entscheidungen

Ähnliche Sachverhalte, zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf. Eine Entscheidung, ob es unentgeltlich freistellen darf steht noch aus, da dies nicht Gegenstand dieser Verhandlung war.

Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 – Bundesland Niedersachsen

Wir haben dies als Update in dem Beitrag eingepflegt in, welchem es um zwei unterschiedliche Gerichtsurteile, bei einem ähnlichen Sachverhalt ging, das war einmal das Arbeitsgericht Gießen und das Arbeitsgericht Dresden (hier ist der Beitrag zu lesen).

Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist. Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrags erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge!
Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anderslautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:

14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).

In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.

24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.

Urteil am Ende zum Download verfügbar.

Ausschnitt von der Website

Eine Krankenschwester berichtet auf ihrem Blog über zwei Gerichtsurteile, einmal aus Gießen und ein weiteres aus Dresden. Ein ähnlicher Sachverhalt, doch die Richter kommen zu unterschiedlichen Urteilen. Darüber welche Möglichkeiten man hat, wenn man denn Post vom Gesundheitsamt erhält, haben wir bereits in diesem Beitrag berichtet. Am Ende des Beitrags möchten wir auch nochmal den Fokus auf den Betreiber der 26 Senioreneinrichtungen von BeneVit richten.

Gerichtsurteil Arbeitsgericht Gießen

In Gießen kommt ein Richter zu dem Urteil, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer freistellen darf: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“ (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22). Zwei Arbeitnehmer, Wohnbereichsleiter und eine Pflegekraft, haben per einstweiliger Verfügung geklagt. Denn beide wurden unentgeltlich vom Arbeitgeber, der bundesweit Seniorenheime betreibt, freigestellt, nicht weil diese eine Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erhielten, sondern weil der Arbeitgeber dies so für sich entschieden hat.

Die Argumentation der Senioreneinrichtung war, dass von den ungeimpften Beschäftigten eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner ausgehe. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohner an deren Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:

Das Thema Vergütung wurde hierbei nicht verhandelt.
Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? Vergütung bei Freistellung ja oder nein?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, verliert er seinen vertraglichen Lohnanspruch. Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich den Annahmeverzug. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Arbeitgeber diese nicht angenommen hat, dann muss er, laut RA Croset, trotzdem zahlen. Für den Zeitraum der unvergüteten Freistellung rät er, Arbeitslosengeld zu beantragen. Unter Punkt 9 auf dieser Seite, findet ihr eine Hilfestellung wie ihr weiterhin eure Arbeitsleitung anbietet.

Gerichtsurteil Arbeitsgericht Dresden

Neben dem Urteil aus Gießen gibt es gute Nachrichten aus dem Arbeitsgericht in Dresden: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.

Interessant dabei ist, dass die Dame die klagte Qualitätsbeauftragte ist und der nun durch die eigene Vorgesetzte dessen Kompetenzen abgesprochen werden sollen, dabei hat man sie doch genau für diesen Bereich eingestellt.

Die Akte BeneVit

Wir haben über den Geschäftsführer Kaspar Pfister, der 26 BeneVit Pflegeheime betreibt, bereits berichtet. Nun zeigen sich noch tiefere Abgründe und womit sich Pflegekräfte – die Mangelware sind – 2022 ernsthaft beschäftigen müssen. Bekannt wurde das Vorgehen von Kaspar Pfister durch den Telegram Kanal „Gesundheitswesen in der Krise“.

Die Unternehmensgruppe hat die bezahlte Freistellung, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren, ab dem 01.04.2022 in eine unbezahlte Freistellung geändert.
Das hat zum Ergebnis, dass A) kein Geld auf dem Konto eingeht und B) keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge) bezahlt werden. Laut der Nachricht in der Telegram Gruppe erfuhren die Mitarbeiter erst durch die Krankenkassen über diesen Umstand. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.

Wer jetzt denkt das würde bereits das Fass zum Überlaufen bringen, der irrt sich. Laut der Telegram Gruppe (siehe Ausschnitt des Briefs) sollen die betroffenen Mitarbeiter, am 21.04.2022 per Einschreiben, darüber informiert worden sein, dass sie am 25.04.2022 um 06:00 Uhr in einer komplett fremden Senioreneinrichtung zu arbeiten haben. Interessant dabei: der Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung!


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

31 Antworten auf „Wer darf Berufsverbot gegen ungeimpfte Pflegekräfte aussprechen? Gerichte in Dresden und Gießen kommen zu unterschiedlichen Entscheidungen“

„Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz“ – und was dort drinnen steht, ist falsch. Also muss man genau das angreifen, denn das Arbeitsgericht Gießen missachtet hier schlicht die Gewaltenteilung.

Was es braucht, sind echte Anwälte und keine Gerichtsdiener, welche Unrecht lediglich für das Gericht verdaulich aufzubereiten pflegen und dabei ihre Mandaten bis hin zu deren Grundrechten verachten.

Liebes Corona-Blog Team. Das Update zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zum Zwangsgeld verdient meiner Meinung einen eigenen Artikel, damit es nicht übersehen wird.

Wenn ich das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover richtig verstanden habe, bezieht es sich auf dieses unsägliche Ersturteil des Harbarth-Gerichts, wonach die Impfung schließlich „freiwillig“ ist (und man ja den Beruf wechseln kann, wenn’s einem nicht passt – mir fehlen noch immer die Worte). Daraus leitet das VG Hannover (m.E. nachvollziehbar) ab, dass es bei einer „freiwilligen“ Entscheidung kein Zwangsgeld (Niedersachsen 1.500 EUR) geben kann. Was jetzt mit dem angedrohten niedersächsischen Bußgeld (2.500 EUR) passiert, kann ich dem Urteil nicht entnehmen. Apropos: Bayern will wohl das Bußgeld auf 300 EUR begrenzen, richtig ist das nicht, aber deutlich „sozialer“ als das, was die „Sozial“demokraten in Niedersachsen beabsichtigen.

Heime die der vorgeschrieben Ge der personal schlüssel nicht erfüllen kann die Pflege nicht wie vorher normal abrechnen! Nach gesetzlichen Lage droht eine Schließung des Heimes.
Theoretisch, dh freigestellt Personal, zählt nicht zu den schlüssel, das wäre wirtschaftlich Betrug!!!

interessiert derzeit niemand mehr.
Es wird in jedem Krankenhaus nach Strich und Faden betrogen und belogen.
Patienten werden reihenweise belogen was Diagnosen angeht.
Patienten werden reihenweise belogen was Therapien angeht.
Patienten werden reihenweise belogen was einen möglichen Therapieerfolg angeht.
Und?
Sie himmeln als Dank für diese Lügen reihenweise die Mediziner an!
Lecken den Medizinern die Füße und knien vor ihnen nieder.
Also das Selbe wie derzeit die meisten in diesem Land bzgl Politiker machen.

Krankenhäuser betrügen reihenweise bei Abrechnungen.
Es gibt keine Ethik in Krankenhäusern.
Genauso wenig wie in Altenheimen oder Pflegeheimen.
Profane Profitgier!
Jetzt ist alles noch einfacher als je zuvor.
Es findet keinerlei Kontrolle mehr statt.
Die Hemmschwelle etwas unmoralisches zu tun ist fast auf den 0Punkt angekommen.
Die paar kritischen Mitarbeiter entledigt man sich gerade forciert.
Alle gucken zu und klatschen.
Wählen weiterhin diesen dämlichen faschistischen Sumpf aus Rot-Grün-Schwarz, was alles das selbe ist, nämlich braun.
Was bleibt einem da noch, außer Kopf schüttelnd neben zu stehen.

Bravo @Ratanplan

hier geben Sie sogar zu, dass dies nicht erst seit Corona so kriminell und betrügerisch abgeht, jetzt geht es nur noch etwas einfacher.
Was ich jedoch nicht verstehe ist Ihre Wut auf diese angeblich unterwürfigen PATIENTEN – Zitat:

„Lecken den Medizinern die Füße und knien vor ihnen nieder.“

Also ich habe das als PATIENT und als Mitpatient vielmehr vom Krankenpflegepersonal erlebt, dass sich beim Pfusch den Mund hat von oben verbieten lassen. Da hat sich keine Krankenschwester mehr getraut das Mittagessen ins Krankenzimmer zu bringen, weil alle wussten die Patientin „Zendel“ hat berechtigte, OFFENE FRAGEN, a b e r wir wurden zum Schweigen und zum IGNORIEREN verdonnert.

Es ist armselig j e t z t den HILFLOSEN Patienten die Schuld und all das in die Schuhe schieben zu wollen, was doch die Aufgaben des Pflegepersonals und all der anderen Klinikangestellten gewesen wäre:

Sich schützend und unterstützend vor die hilflosen Patienten zu stellen oder zumindest ZUR WAHRHEIT zu stehen, ohne sich den Mund von den Ärzten und der Stationsleitung verbieten zu lassen!

Also noch mal:

WER genau leckte die Füße der Ärzte und kniete vor denen nieder?

???

Weiß nicht ob ich mich angegriffen fühlen soll.
Ist mir ehrlich gesagt etwas zu profan.
Sie zeigen es ja, wer für sie der Prügelknabe ist.
Einfach den eigenen Text lesen.

Nein wir vom Pflegepersonal sind nicht der Mülleimer von Beschwerden allem und allen gegenüber.
Da haben sie sich geirrt.
Aber danke das sie mich nochmal drauf hingewiesen haben.
Leider ist das nicht selten für Patienten.
Der aufgestaute Unmut über die eigene Entscheidung und den daraus entstandenen medizinischen Eingriff lässt man dann auf die Pflege nieder prasseln.
Auch irgendwie typisch deutsch und typisch undankbar.

Ihre Erlebnisse im Krankenhaus kann ich nicht reflektieren.
Möchte ich auch nicht.

Sie müssen als Patient nicht der Pflege vorwerfen, wenn sie ein Problem mit medizinischen Maßnahmen haben.
Glauben sie mir, wir halten oft genug unseren Kopf hin und wundern uns allzu oft darüber das dann beim Arztgespräch nichts vom Patienten gesagt wird.

Nein dafür sind wir nicht zuständig.

Es tut mir leid wenn sie dies nicht differenzieren können.

Darf nicht oder darf….wenn juckt es?!? Willkür die Ihresgleichen sucht!

Hier noch ein kleiner Beitrag vom linksversifftem Schmierenblatt „Nordbayerische Nachrichten“:
https://www.nordbayern.de/sport/bei-wettbewerb-in-bayern-boxer-stirbt-nach-kampf-fans-behindern-rettungsdienst-1.12138302
Wettbewerb!!!
Zitat: „Wie die Polizei am Montag mitteilte, starb der 38-Jährige am Sonntagnachmittag an den Folgen den Kampfes. Demnach verlor der Boxer am Samstag das Bewusstsein, nachdem er während des Kampfes vermutlich einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte.“

Mein Beileid an die Angehörigen von dem Sportler.
Respekt an dem Arzt für die mega (zu?)schnelle Obduktion!!!!

VG

Ui, 50 Angehörige, von denen welche noch vor Ort auf die Knie fallen, um zu beten. Die werden doch nicht etwa draufkommen, dass dem plötzlichen und unerwarteten Taumel in die Mitte des Rings gar kein Schlag auf den Kopf vorausging und dass der nunmehr Tote auch gar nicht heimlich vorerkrankt war und schon gar kein Corona hatte – denn wenn doch, dann gnade den Spritzern Allah..

Wenn die Pflegekräfte nicht in einen Deutschlandweiten Streik gehen, werden sie nach und von der Mafiosi-Politik Deutschlands in den Arbeitslosen-Container geschoben. Diese Pflegekräfte werden durch billige Kräfte aus den EU-Ländern ersetzt. Die Richter in den Amtsstuben sind bereits vorab Instruiert worden, von denen gibt es keine gerechten Urteile!

Pflegekräfte waren immer gespalten im Auftreten und wurden immer erniedrigt von arroganten selbstherrlichen Medizinern.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Das was sich geändert hat, das wir die es auch schon länger durchschaut haben jetzt raus geschmissen werden.
Es werden noch einige folgen, die sich haben nötigen lassen, aber kein Bock auf weitere GenSpike haben.
Zu viel sichtbares Unheil geschieht längst.
Ja Generalstreik wäre längst angemessen.
Alle Arbeitenden sollten zu Hause bleiben.
Alle, nicht nur Pflege.
Die Sessel pupsenden Ämter können gerne arbeiten und gucken wie sie dann klar kommen.
Aber das wird nicht passieren.
Sie machen Urlaub und im besten Fall gucken sie uns bei den Spaziergängen zu.
Ja Rekrutierung aus anderen Ländern findet schon seit Jahrzehnten immer statt.
Ein erschreckend ekelerregender Menschenhandel und niemand echauffiert sich.
Der Erfolg ist (wie so oft) nur auf dem Papier scheinbar sichtbar.
Man hat eine Stelle besetzt.
Eine Stelle besetzt, die wir Jahrelang begleitend dem Berufszweig entsprechend Einlernen dürfen.
Sind sie dann fertig, verlassen sie ob der hohen Eigenverantwortung den Bereich und gehen zumeist wieder zurück in ihr Heimatland.
Wir sind einfach lebensfähig und werden noch lange brauchen um das zu verstehen.
Natürlich könnten jetzt einfach alle Mitarbeiter sich solidarisch zeigen und nicht zur Arbeit erscheinen.
Machen sie aber nicht.
Für sie ist alles ok so.
Die Verabreichung von Gift mit Todesfolge ist denen einfach egal.
Juristisch können wir dieses Land vergessen, egal was irgendeine Anwalt aus Naivität, oder aus regelrechter Boshaftigkeit euch erzählt.
Seriös betrachtet können Anwälte genauso wie Mediziner ihren Beruf an den Nagel hängen.
Die fremdgesteuerte Politik sagt und verbreitet das einzig gültige „Un-Recht“.
Wo bleibt Willy Brandt mit seinen Freunden, der sich nach Einführung der Notstandsgesetze dagegen wehren wollte?

Ich stimme ihnen voll zu. Diese Pflegekräfte haben nur ihren Job und werden ohne ihren Job im eigenen Saft schmoren! Sich zu wehren kommt nicht in frage, dann schon lieber die Tötungshilfe der Politik! In meinem Bekanntenkreis sind immer mehr geömpfte wieder in Quarantäne. Die Seuche der Ömpfung arbeitet also perfekt! Die Firmen werden in den nächsten Monaten genügend ausfälle erleben, dank eines Lügen-Tests namens PCR.

@Ratanplan – Zitat:
„Pflegekräfte waren immer gespalten im Auftreten und wurden immer erniedrigt von arroganten selbstherrlichen Medizinern.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.“

Selber Schuld, sie hätten daran sehr wohl schon immer, aber besonders 2020 und 2021 etwas ändern können, wenn sie sich nicht weiter der Klinik-Hirarchie unterworfen- und endlich mit der Wahrheit hausieren gegangen wären!
Wenn ich als „Weißkittel“ tagtäglich sehe wie sich das Pflegepersonal trotz Schuften bis zum Umfallen, allen Verbrechen und Straftaten unterstellt und dabei aus Angst vor… einfach mitmacht – DANN kann ich auch keinen Respekt für diese Berufsgruppe entwickeln und schlimmer noch, DANN fühle ich mich ja schon fast unschuldig als GOTT.

Ich habe kein Mitleid mit dieser Berufsgruppe, denn was diese wirklich verdient hat, darum kommt sie jetzt nicht mehr drum herum:
NEIN zu sagen und für ihre Berufsgruppe zu kämpfen!
Das haben sie Jahrzehnte versäumt und deshalb unterlassen, weil jeder sich nur um seinen eigenen Arsch gekümmert hat. Aber viel schlimmer war das Zusehen wie an den Patienten Pfusch und Straftaten begangen wurden, und sollte einer von denen als Zeuge FÜR DEN PATIENTEN aussagen, dann sagten diese:

„Bitte halten Sie mich hierbei raus, Sie wissen gar nicht welchen Ärger ich damit bekomme!“.

Ich habe es selbst mehrfach und bei drei Patienten, bzw. Klinik-Ärzte-Pfusch erlebt. Und ich habe noch heute ALLE Unterlagen die DAS zu 100 % beweisen.
Selbst die Fachärzte in den Kliniken zogen es vor blitzschnell die Klinik zu verlassen, um in einer anderen Klinik anzuheuern – dort dann endlich gefunden hieß es von ihnen ebenfalls:
„Bitte gehen Sie, Sie bereiten mir den größten Ärger. Ich kann nicht aussagen. Die Schweigepflicht in meinem vorherigen Arbeitsvertrag die gilt weit über das bestehende Arbeitsverhältnis hinaus (weiter).“.

VERBRECHER,
die nur um ihren eigenen Arsch zu retten bemüht sind – ungeachtet dessen wie viele andere Leben entweder ihr Leben dabei verloren oder als Krüppel gezwungen sind v o n endlosen, korrupten Rechtsanwälten, bis zur Verjährung über’n Tisch gezogen zu werden.

Mein Arsch ist mir völlig gleich geworden, weil ich verstanden haben wie perfekt man sich selbst ständig ans Bein pinkelt, wenn man nur seinen eigenen Arsch retten mag.
Und der Altenpflege- und Krankenpflegebereich hat sich viel zu lange und viel zu oft selbst ans Bein geschifft – es wird Zeit zu lernen oder unterzugehen.

Sicher alles irgendwie zutreffend, nur das es die Widerstandskämpfer gibt.
Ich sehe mich als einer davon.
Aber als Berufsgruppe hat dieser Bereich seit fast 30 Jahren versagt und hat sich immer mehr ausbeuten lassen.
Macht vor allem den stetigen florierenden Menschenhandel billigend mit.
Nichts anderes ist es die Arbeitskräfte aus anderen Ländern hier abzuwerben.
Wir die wenigen werden aus der Sicht der sogenannten „Führungskräfte“ die keine mehr sind, endlich raus geschmissen.
Qualität und Moral wird weiter sinken, aber ist ohnehin nichts mehr wert.
Das Instrument was angewandt wurde war schon eine miese Waffe.
Der Spaltkeil sitzt erschreckend tief.
Aber, irgendwie hab ich das Gefühl das die Verursacher all der Szenarien damit auch nicht lange ihren Seelenfrieden finden werden.

Interessanter als die Frage wer das Berufsverbot aussprechen darf ist die Frage wer es sich zutraut ein solches Verbot auszusprechen.
Das Grundgesetz muß der Staat beachten, damit auch seine Vertreter. Tut dies jemand in Amtsausführung (und das wäre der nach Vorschrift ausgeführte Akt), dann hat er in Amtsausübung wohl das Grundgesetz übertreten und ist in dem Moment persönlich haftbar (bei Beamten geht die Haftung nach einer Remonstration auf einen der Vorgesetzten über).
Die Ausfertigung eines Berufsverbots ohne Impfung bei einer vom RKI belegten negativen Impfeffektivität und der seit sep 2021 von RKI und PEI offiziell zugegebenen „schützt Dritte nicht“ Situation fällt meiner Meinung nach unter Diskriminierung nach medizinischem Status, welche ganz weit oben im Grundgesetz steht.
Ist man also betroffen, kann man rechtlich gegen das Berufsverbot vorgehen und man kann denjenigen der das Verbot ausgefertigt hat unabhängig davon auch anzeigen. Dies ist wohl auch geboten, damit sich möglichst wenige finden, die eine solche Diskriminierung absegnen!
Problematisch ist leider, daß das Einstellungsverbot viel perfider ist – hier gibt es niemand der einen Bescheid ausstellt und angezeigt werden kann – der Betroffene wird durch das Gesetz von einem Rechtsweg abgeschnitten.
Auch deshalb halte ich das Gesetz zur Impfpflicht für medizinische Fachkräfte für ungültig. Ich fürchte nur, die Gerichte werden das so nicht bestätigen.
Dies wiederum wird die Pflegesituation weiter verschärfen und negative Folgen vor allem für geimpfte Personen nach sich ziehen – die sind ja bekanntlich in der Mehrheit und deshalb auch unter den behandelten Personen in der Mehrheit…
Egal wie man dieses Gesetz durchdenkt, es ist ein trauriger Höhepunkt der offensichtlichen Inkompetenz der „freien“ Abgeordneten des Bundestages die so etwas beschlossen haben!

Mir ist bisher nichts aufgefallen, wo mal ein Beamter oder dessen Vorgesetzter der Realität [des Grundgesetzes] entsprechend geurteilt wurde.

… wir haben es mit einem Korruptionssystem zu tun, welches sich darauf spezilisiert hat die Realität inkl. Moral für sich selbst ungültig zu halten.

(das muss ich schon beobachten wenn ich bei der Stadtverwaltung nachfrage WER die aktuelle nächste Betonier- und Asphaltiermassnahme VERANTWORTET. Letzteres Wort können die gar nicht lesen oder hören am Telefon.)

Ich finde Ihr Beispiel klasse!
Nur leider wollen viele solche treffenden Beispiele entweder nicht verstehen oder sie behaupten, das sei doch gar nicht vergleichbar 😀 Doch sehr wohl ist das bestens vergleichbar, und es zeigt zudem auf wie es auch nach weiter oben hin bestellt ist.

solchen gegenüber erleuchte ich, dass es gar nicht verglichen werden muss, weil beide Probleme der selben Ursache entspringen, also ein-und-das-selbe Problem sind: nämlich DEREN Weigerung zu verantworten, die schon beim eigenen Wort zuschlägt.

(weil die stehts „Im Auftrag.“ unter alles schreiben…)

Bereits mit der Frage ist das berühmte metophorische Kind zum millionsten Mal im Brunnen ersäuft!

Es ist absurd diese Frage zu formulieren und idiotisch sie zu diskutieren.

Die Realität ist: NIEMAND kann ein Recht haben ein solches Verbot auszurufen.

Realität wird nicht mehr betrachtet.

besser formuliert:

Realität ist irrelevant. Wir sind frei.

(ja, die Meinungsfreiheit ist tatsächlich die totale Freiheit)

Ein plumper Versuch, teure Pflegekräfte durch Billigkräfte zu ersetzen mit dem Verweis auf ein völlig unsinniges Gesetz. Sobald der Markt keine gespritzten Pflegekräfte mehr anbietet, wird man lautstark nach Pflegekräften aus dem Ausland schreien und die Politik wird der Bitte ohne Zögern nachkommen. Wie in Italien werden sie vermutlich aus der Ukraine kommen und ungespritzt sein. Klagen der freigestellten Pflegekräfte werden politisch gewollt im Sand verlaufen.
Hier im Landkreis schalten Arbeitgeber jetzt sogar auf Plakatwänden Anzeigen. Die, die wollen, dürfen nicht und somit können sich Arbeitgeber glaubhaft hinstellen und Billigpflegekräfte aus dem Ausland fordern. Wieder so ein leicht zu durchschauendes Schmierentheater.

Irgendwie erinnert mich das alles an die einstigen Machenschaften von „Schlecker“, die unbedingt auch deren Personal mit den besseren Arbeitsverträgen loswerden wollten.

Zitat:
„Wie in Italien werden sie vermutlich aus der Ukraine kommen und ungespritzt sein.“

Hier liegt die Betonung definitiv und laut schallend, ganz klar auf:
„UNGESPRITZT“!

Schon heute sitzen die nicht nur ungespritzten, sondern auch ungeimpften (Masern) ukrainischen Kinder, in der Schule neben den gesetzlich verpflichtet geimpften Kindern. Karl Lauter-Arsch sagte öffentlich im TV bei einem Interview, dass die Regierung für diese Problematik eine AUSNAHMEREGELUNG generieren will / wird. Demnach werden somit dann auch „Ausnahmeregelungen“ für ausländisches Pflege- und Krankenpersonal eingeführt, während das kompetente Fachpersonal raus gemobbt bis entlassen oder unentgeltlich freigestellt wurde, WEIL es nicht gespritzt ist.
Und wie Hans schon anmerkt:
Klagen werden ins Leere laufen.
Und da will eine M.L. tatsächlich noch glauben das Grundgerüst des Rechtstaates stünde doch noch 😀
Die BRD ist verkommen zum Schlaraffenland für Betrüger, Lügner, Verbrecher und an erster Stelle für politisch-medialen Terrorismus!

Zitat aus dem Beitrag:
„Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:
GEIMPFTE UND GENESENE WERDEN SELTENER INFIZIERT UND WERDEN SOMIT SELTENER ZU ÜBERTRÄGER DES CORONAVIRUS.“

Den Richter würde ich 10 Jahre in Haft stecken! Gründe fielen mir dazu genügend ein. Alternativ käme auch eine geschlossene Psychiatrie in Betracht, allerdings erst nach mindestens 3 Jahre Haft.
Wer nun denkt, ich habe den Sinn von Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie, statt geschlossenen Haftvollzug nicht verstanden, der irrt gewaltig – wie ich die Tage schon sagte, so bin ich das Spiegelbild all der Verbrecher hierzulande, und diese scheren sich ja auch einen Furz darum wie viele seit 2020 SELBSTMORD begangen haben, weil diese hochkriminellen Regierungsschergen das gesamte Land an die Wand fahren. Der Richter darf sich gerne in den vorherigen 3 Jahren Haft mit einem Leintuch erhängen… Wir müssen alle derzeit mächtig sparen…

13.08.2019, „Pflegekräfte-Pipeline“ für junge Menschen aus Vietnam
Im Rahmen der „Pflegekräfte-Pipeline“, so Falks Plan, sollen in den nächsten Monaten und Jahren über 100 junge Vietnamesinnen und Vietnamesen nach Deutschland kommen, um hier eine Pflegeausbildung zu beginnen den Mangel an Pflegekräften auszugleichen.
https://www.altenpflege-online.net/artikel/archiv/pflegekraefte_pipeline-fuer-junge-menschen-aus-vietnam

27.04.2022, Pflegenotstand: Künftige Pflegekräfte aus Vietnam bei Ameos in Aschersleben begrüßt
https://www.mz.de/lokal/aschersleben/kunftige-pflegekrafte-aus-vietnam-bei-ameos-in-aschersleben-begrusst-3370451?reduced=true

11.05.2022, Fachkräfte dringend gesucht!
Dabei helfen, diesen Engpass abzumildern, könnten zum Beispiel Pflegekräfte aus dem Ausland. Da gibt es eine Vielzahl an Ansätzen, weiß Frauke Schwietert. Einer davon ist das Programm Triple Win, welches die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchführt. Mit verschiedenen Ländern, unter anderem den Philippinen, Indonesien und Vietnam wurden Vereinbarungen getroffen, die die Einreise und Aus- oder Weiterbildung von Pflegekräften aus diesen Herkunftsländern in Deutschland deutlich vereinfachen. Auch Sprachkurse sind Teil des Programms.
https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-minden-luebbecke/fachkrafte-dringend-gesucht-2570375

Über Triple Win
Informationen über das Programm Triple Win – Pflegekräfte
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/uber-triple-win/triple-win-das-projekt

es ist unzumutbar, was die Politik hier beschlossen hat. Reine Erpressung!! Es sind keine Impfungen – es sind medizinische Experimente mit Stoffen, die zum Tot führen werden. Das kann man von niemandem verlangen sich dem auszusetzen! Gleiches gilt für Masken und giftigen Teststäbchen. Alles unverantwortlich!!!

In Italien und Indien gilt eine Impfpflicht als verfasssungswidrig. – So auch in Deutschland, aber keiner richtet sich danach. Das ist hirnrissig!

Wo und wie soll man dort denn abstimmen können?
Ich kann im Artikel auf keine Abstimmungsmöglichkeit klicken.

Muss man sich dafür etwa dort anmelden?
Wenn ja, vollkommen uninteressant und im Grunde schon unseriös es anzubieten / zu verbreiten.

Hallo Schnappatmung,

nee, das ging alles ohne Anmeldung und Gedöns. Sonst hätte ich da auch nicht mitgemacht. Einfach nur durch klicken auf den link öffnete sich die Umfrage.
Und Sie haben recht.
Jetzt ist beim Öffnen des links das ehemals vorhandene blau unterlegte Feld „abstimmen“ nicht mehr da.
Wahrscheinlich wurde die Umfrage beendet, nachdem sie so krottenschlecht ausgefallen ist 😀😄😆.

Danke für die Antwort, Bine 🙂
Ja, krottenschlecht – da musste man wohl nach 2-3 Tagen schnell die Abstimmung beenden 😀

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