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Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu

Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt gerne den Teil I der Analyse.

Teil I

In diesem Beitrag geht es um einen kritischen, zweiteiligen Aufsatz. Darauf hingewiesen wurden wir durch Rechtsanwalt (RA) Schmitz: „Bitte erkennen Sie die Tragweite: das ist jetzt endlich im juristischen „Mainstream“ angekommen. Diese NVwZ kooperiert mit der NJW, und das ist DIE jur. Zeitschrift“. Auch die pensionierte RAin Lescaux ist auf diesen Aufsatz aufmerksam geworden und hat uns dankenswerterweise einen Beitrag dazu verfasst.

Wikipedia schreibt zu dieser Zeitschrift:

Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der Entscheidungen von EGMR, EuGH, Bundesverfassungsgericht (sowohl Senatsentscheidungen als auch Kammerbeschlüsse), Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichten sowie Aufsätze und andere Beiträge veröffentlicht werden.

Herausgegeben wird sie in Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift. Die Zeitschrift erscheint zweimal im Monat im Verlag C. H. Beck in einer Auflage von 3.500[1] Exemplaren.

Der juristische Mainstream erwacht?

In der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” (NVwZ), eine Fachzeitschrift, in der vor allem sämtliche bedeutenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dargestellt und kommentiert sowie Fachaufsätze eingestellt werden, hat ein Rechtsanwalt Sebastian Lucenti (im weiteren: SL) einen zweiteiligen kritischen Aufsatz mit dem Titel „Keine Lex-COVID-19 für Corona-Maßnahmen“ veröffentlicht.

Der einzige RA SL, der sich beim googlen findet, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in einer Kanzlei in Hamm, NRW. Über weitere coronamaßnahmenkritische Aktivitäten von ihm findet sich nichts. Das kann alles und nichts bedeuten. Ein Anwalt, der sein bisheriges Engagement nicht öffentlich gemacht hat. Oder jemand, in dem es schon lange gärt, ohne dass dies zu Aktivitäten geführt hat. Oder jemand, der jetzt erst wach geworden ist und die Zeit für reif hält. Angesichts der Fülle an Informationen, die in den insgesamt 20 Seiten verarbeitet wurden und die man nicht ad hoc zusammentragen kann, halte ich die letzte Möglichkeit eines Spät-Erwachten eher für unwahrscheinlich.

In den alternativen Medien heißt es über diese Beiträge, die Einheitsfront bröckele und es handele sich um eine umfassende Abrechnung mit der C-Politik und C-Rechtsprechung der letzten drei Jahre. Bei Dr. Brigitte Röhrig heißt es:

Der Autor sei dazu zu beglückwünschen, dass er es geschafft habe, eine derart kritische Ausarbeitung im juristischen Mainstream zu veröffentlichen.

Dr. Brigitte Röhrig

Wenn man sich die in den letzten zwei bis drei Jahren in der NVwZ erschienen Online-Aufsätze ansieht, kann man das so bestätigen. Es hat vereinzelt differenzierende Aufsätze gegeben. Z.B. von Prof. Murswiek im März 21 – einen Monat, bevor er Verfassungsbeschwerde gegen die „Bundes-Notbremse“ eingelegt hat. Oder zwei Aufsätze aus März bzw Juli 22, die sich jeweils kritisch mit der Rechtsprechung zu C-Spaziergängen im Lichte der Versammlungsfreiheit auseinandergesetzt haben. Vor allem ein Aufsatz vom 15.7.22 von RA Dr. Kruschke, der eine umfassende Aufarbeitung einfordert.

Im Vergleich zu diesen ersten kleinen Erschütterungen der Einheitsfront ist der Aufsatz von SL tatsächlich ein Durchbruch.

Dem Verlag selbst scheint das noch nicht so recht geheuer zu sein. Zum Beispiel wird in Fußnote 1 eines jeden Aufsatzes immer kurz der Autor vorgestellt. Wer ist er, wo arbeitet er. Handelt es sich um Beamte, wird manchmal erwähnt, dass es sich bei dem Beitrag um eine persönliche, nicht dienstlich veranlasste Auffassung handelt. Ist der Verfasser RA, steht das dort nicht. Auch nicht bei dem o.g. kritischen Artikel zur missachteten Versammlungsfreiheit.
Eine Ausnahme ist die Fußnote 1 zu beiden Aufsätzen von SL „Der Autor ist Rechtsanwalt. Der vorliegende Aufsatz bildet ausschließlich die Rechtsauffassung des Autors ab.“

Mein Fazit:
Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.

Zum Aufsatz Teil I

Vorab: Aus dem Text kann man schließen, dass der Autor weder die Existenz von Viren noch die der Covid-Erkrankung bestreitet noch die Notwendigkeit, dass besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen hätten geschützt werden sollen. Es geht ihm um die Fehler, die gemacht wurden.

Bis Seite 10 handelt der Autor nahezu alle bekannten Probleme und kritischen Fragen ab, die die politischen Maßnahmen betreffen. Von der fehlerhaften Lageeinschätzung über die Problematik der PCR-Tests; von der fehlerhaften bzw. gänzlich fehlenden Datenlage (keine Kohortenstudien / „an oder mit“ / angebliche Überlastung der Krankenhäuser) über die mangelnde Förderung von Alternativen zur invasiven Beatmung (Stichwort Moerser Modell) stellt der Beitrag eine umfassende Zusammenfassung nahezu aller, dem kritischen aufgeklärten Publikum seit langem bekannten Probleme dar.

Der Beitrag ist somit eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk benutzen könnte. Man kann ihn als gute Argumentationshilfe heranziehen für Gespräche mit aufwachenden, interessierten Mitmenschen. Zumal er ausschließlich behördliche Quellen und „unverdächtige“ Medien wie Ärzteblatt oder FAZ zitiert, so dass man bei der Aufklärungsarbeit seine Zeit nicht mit der unerquicklichen Nebenkriegsschauplatzdiskussion „alles rechte Querdenkerquellen“ verplempern muss.

Da die Infos so kompakt sind, ist es schwierig, im Einzelnen darauf einzugehen, wenn man weder eine Nacherzählung noch eine bloße Inhaltsangabe abliefern will. Einen ersten groben Überblick findet man in einem Beitrag von SciFi vom 18.4.23.

Hier ein Beispiel für vorsätzliches Fehlverhalten von Legislative und Exekutive.

Auf den Seiten 3 und 4 unter 2.a. erklärt SL, dass die Begründung zum ersten Lockdown und später zu den nächtlichen Ausgangssperren gemäß § 28 b IfSG auf Modellberechnungen beruhte, von denen man schon bei Verhängung des ersten Lockdown wusste, dass die Ergebnisse dieser Modellberechnungen weit von der Realität entfernt waren. Siehe hierzu die Tabelle auf Seite 3 unten, Seite 4 oben:

Der erste Lockdown wurde am 22.3.2020 verhängt auf der Basis eines von einem Modellierer für Verkehrssystemplanung (Prof. Dr. Nagel) erstellten Modells. Prof. Nagel prognostizierte für das Datum 22.3.2020 eine Anzahl von C-Toten in Höhe von rund 2.160 bzw. rund 49.000 (je nach R-Wert). Tatsächlich betrug die dem RKI bekannte Zahl aber nicht 2.160 und auch nicht 49.000, sondern 55. Mit dieser tatsächlichen Entwicklung hätte man einen Lockdown nicht begründen können. Also wurde wider alle Erkenntnis die unrealistische Modellierung anstelle der Faktenlage zur Begründung herangezogen.

Diese unhaltbare Begründung wäre dann, so SL, vom BVerfG im November 2021 in seiner Entscheidung zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen „widerspruchslos aufgegriffen“ worden.

Dies ist nur eines von vielen Beispielen für die verlogene Behauptung „Wir wussten es nicht besser“. SL formuliert das in seinem Vorwort vor der Einleitung so:

Eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen für Coronaschutzmaßnahmen halten bereits aus einer Ex-ante-Sicht bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand.

Sebastian Lucenti

Ab Seite 10 unter III beginnen die Ausführungen zu den Versäumnissen der Rechtsprechung.

SL beschreibt die von ihm als „verfassungsrechtliche Leitplanken“ bezeichneten Grundsätze zur gerichtlichen Prüfung von gesetzgeberischen Bewertungsspielräumen. „Leitplanken“, die lange vor 2020 entwickelt wurden. Es geht darum, wie frei der Gesetzgeber ist, wenn er Entscheidungen im Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung treffen muss, ohne bereits über präzise Entscheidungsgrundlagen, z.B. in Form von Daten, zu verfügen.

Also: Wie groß darf der Einschätzungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers sein, damit dessen Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dabei dürfen dem Gesetzgeber Fehler unterlaufen. Nicht alles, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt, ist schon alleine deswegen verfassungswidrig.

Die Voraussetzungen für diese Freiheit, für dieses Recht auf fehlerhafte Prognosen, sind aber (siehe Seite 10, unten links):

  • dass der Gesetzgeber sorgfältig ermittelt;
  • dass er alle zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpft;
  • und dass er dann eine angemessene, methodisch korrekte Prognoseentscheidung trifft.

Je präziser die Daten sind, desto enger wird der zulässige Spielraum und desto mehr schwindet das Recht auf Fehler.
Zitat: „Äußere oder vom Gesetzgeber zu vertretende Umstände wie Zeitnot oder unzureichende Beratung erweitern den Prognosespielraum nicht.“

Mein Fazit:
„Wir erheben keine Daten / wir hören nur die Experten, die uns sagen, was wir hören möchten / was unserer beabsichtigen Gesetzgebung widerspricht, ignorieren wir – deshalb können wir machen, was wir wollen. Denn wir wissen es ja nicht besser.„ SO GEHT DAS NICHT!

Wie ist die Rechtsprechung in C-Zeiten mit diesen „Leitplanken“ umgegangen?

Die vernichtende Zusammenfassung kann man am Ende von Teil I auf Seite 13 unter „Fazit und Ausblick“ nachlesen. Gesetzgeber und Exekutive haben alle Grundsätze zum Erlass „guter Gesetze“ außer Acht gelassen. Sie haben sich einer Vielzahl von Erkenntnisquellen verschlossen. Sie hätten sich nicht ungeprüft auf die Richtigkeit der Daten und die Schlußfolgerungen weisungsgebundener staatlicher Einrichtungen verlassen dürfen.

Effektiver Rechtsschutz gegenüber Grundrechtseingriffen historischen Ausmaßes wurde versagt. Teile der Bevölkerung hätten kein Schutzschild sein dürfen gegenüber anderen Teilen.

Die Gerichte haben durch dieses „schwerwiegende rechtsstaatliche Defizit“ folgendes bewirkt:
Verlust von Menschenleben / Eintreten von Gesundheitsschäden / immense wirtschaftliche Schäden und eine nachhaltige Beschädigung des Rechtsstaates.
Der Übergang des Rechstaates zum Sicherheitsstaat droht.
Soweit die Schlußfolgerungen des Autors am Ende von Teil I.

33 Antworten auf „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“

Wie wir beim Thema PCR belogen werden!

Thema Ringversuche beim PCR – was uns die Politik erzählt und was Realität ist.

Drucksache 16 / 8821 Landtag Baden Württemberg vom 21. 09. 2020 – PCR-Test – Antwort

„Beim Extra INSTAND-Ringversuch Virusgenom-Nachweis – SARS-CoV-2 im
April 2020 stand für die teilnehmenden Laboratorien im Vordergrund, die Analytik zum SARS-CoV-2-Nachweis hinsichtlich Testsensitivität und Testspezifität zu überprüfen. Insofern erfolgt bei labordiagnostischen PCR-Analyseverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 eine weitreichende Validierung der Leistungsdaten.“

Instand e.V. – 29.09.2020 …

„INSTAND-Ringversuch zum „Virusgenom-Nachweis – SARS-CoV-2“ im April 2020: Beurteilung der PCR-Ergebnisse

… Die im Ringversuch dargestellten Erfolgsquoten (richtige Ergebnisse in Prozent) erlauben keine generellen Aussagen zur Spezifität sowie zur Sensitivität der in den Laboratorien verwendeten Teste. Das betrifft sowohl die analytische als auch klinische
Sensitivität bzw. Spezifität der angewendeten Teste.

Für die Bestimmung der analytischen Spezifität der einzelnen Teste wären definierte Studienbedingungen mit Mehrfachbestimmungen einer Vielzahl von Kontrollproben in den Laboratorien nötig. Für die Ermittlung der klinischen Spezifität sind der Einsatz definierter klinischer Proben und der Vergleich verschiedener Methoden notwendig.“

Wie auch die EU feststellte, fanden für die Tests keine „peer reviewten“ Studien statt!

Bedenkt man dazu noch, dass in der Verordnung für In Vitro Diagnostik (IVDR) aus dem Jahr 2017, die PCR aus der niedrigsten Risiko-Stufe (CE- Hersteller testet sein Produkt selbst!) in die höchste Stufe (Zertifizierung durch eine benannte Stelle – wie FFP2!) eingestuft wurde.

Der endgültige Geltungsbeginn der Verordnung war 26. Mai 2021 und wurde auf 2022 verschoben. Der Grund: Man hatte versäumt ausreichend benannte Stellen zu schaffen – und natürlich die Pandemie!

Warum hat man nicht bereits am Anfang der Pandemie diese neue Verordnung angewandt – offensichtlich waren die Risiken der In Vitro Diagnostik für den Patienten schon bekannt!?

Man sollte nie vergessen – der PCR war die Grundlage für Massnahmen und Impfung. Und – er wird es weiterhin sein – gerade in der personalisierten Medizin – siehe …

„Companion Diagnostics“

https://youtu.be/lQXTQME3jH0

Kurzer Nachtrag – Was behauptete der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zur Qualität der Tests:

„Aktenzeichen:
WD 9 – 3000 – 086/20 – 28. Oktober 2020

„Zur Qualitätssicherung der PCR-Diagnostik werden regelmäßig sog. Ringversuche durchgeführt.Im April 2020 wurde unter der Leitung von INSTAND e. V. als Referenzinstitution der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV e. V.) und der Gesellschaft für Virologie
(GfV e. V.) ein ExtraRingversuch zum Virusgenom-Nachweis von SARS-CoV-2 initiiert. Dieser Extra INSTAND Ringversuch wurde in Kooperation mit dem Nationalen Konsiliarlaboratorium für Coronaviren an der Charité durchgeführt. Zur Prüfung der Testsensitivität wurden vier verschieden konzentrierte Proben mit SARS-CoV-2 an 463 Labore aus 36 Ländern, davon 284 deutsche Labore verschickt. Für die drei SARS-CoV-2-postiven Proben im Verdünnungsbereich zwischen 1:1.000 bis 1:100.000 wurden dem Bericht zufolge unabhängig von der untersuchten Gen-Region überwiegend richtig positive Ergebnisse (98,8 Prozent bis 99,7 Prozent) gemeldet. Bezogen auf die negativen, also nicht mit SARS-CoV-2 infizierten Proben kommen die Autoren des Versuchs zu dem Ergebnis, dass die Tests – unabhängig von der untersuchten Gen-Region – zwischen 97,8 Prozent und 98,6 Prozent richtige Ergebnisse lieferten. Die hohen Erfolgsquoten würden daher insgesamt eine sehr gute Leistungsfähigkeit der Ringversuchsteilnehmer und der angewendeten Testformate repräsentieren“

Der entscheidende Satz:

„… Zur Prüfung der Testsensitivität wurden vier verschieden konzentrierte Proben mit SARS-CoV-2 an 463 Labore aus 36 Ländern …“

Wie der Instand e.V. selbst mitteilte, erlauben die Ergebnisse keinen Rückschluss auf die „Sensitivität“.

Zudem wurden nicht 4 Proben, sondern 7 Proben versandt. 3 wurden nach Anfragen einiger Labore zur „Orientierung“ aufgedeckt. Es war am 14.04.2020 bekannt, dass die Ct-Werte eine erhebliche Streuung aufwiesen.

Beim Ringversuch waren C. Drosten und V.M. Corman von der Charité beteiligt.

Aussage „SL“ zum PCR-TEST…

„… Dieses Verfahren liefert – wie bereits seit spätestens Juni 2020 fachwissenschaftlich bekannt ist – keinen Nachweis darüber, ob die
untersuchte Person infektiös ist. …“

Etwas mehr Recherche und man hätte sich vielleicht den Rest sparen können. Siehe …

MITTEILUNG DER (EU) KOMMISSION
Leitlinien für In-vitro-Tests zur Diagnose von COVID-19 und deren Leistung
(2020/C 122 I/01) – 15.04.2020

„5. Validierung der Leistung von Tests

Wie bereits erläutert, bewertet der Hersteller die Leistung eines Produkts bezogen auf seine Zweckbestimmung, bevor es in Verkehr gebracht wird.
Allerdings kann – insbesondere in Anbetracht der raschen Entwicklung der Pandemie – die Leistung eines Produkts in
der Praxis von der Leistungsstudie, die der Hersteller für die Zwecke der CE-Kennzeichnung durchgeführt hat,
abweichen. Daher wird dringend empfohlen, die klinische Leistung von COVID-19-Tests durch den Vergleich mit einer Referenzen in einer ausreichend großen Zielpopulation zusätzlich zu validieren, bevor die Produkte in die klinische Routine aufgenommen werden. Es wird dringend empfohlen, einer Peer-Review unterzogene wissenschaftliche
Ergebnisse für die klinische Validierung kommerzieller COVID-19-Tests abzuwarten, bevor diese sicher und zuverlässig für die Entscheidungsfindung in den Bereichen Medizin und öffentliche Gesundheit verwendet werden. Validierung bezieht sich auf die Bestätigung, dass der Test die vom Hersteller angegebenen Leistungswerte erreicht.

… Da es kaum Referenzmethoden und -materialien gibt, sind diese Validierungsstudien genauso wie die Bewertung der Leistung eines Produkts durch die Hersteller schwierig. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat vor Kurzem positives Kontrollmaterial für RT-PCR-Tests entwickelt, das Laboratorien in Europa zur Verfügung steht. Serokonversionspanels und Positivprobenpanels sind weitere Beispiele für benötigtes Material. Ein weiteres Problem ist derzeit der Mangel an öffentlich zugänglichen Vergleichsdaten, sodass es schwierig ist, die Leistung von Produkten zu bewerten. Eine Möglichkeit, solche Daten zu generieren, würden externe Qualitätsbewertungssysteme bieten. Das ECDC und die WHO arbeiten bereits an der Organisation eines externen Qualitätsbewertungssystems für RT-PCR-Tests.“

Fazit: Es gab zumindest bis 01. April 2020 kein Referenzmaterial von öffentlichen Stellen, mit dem die Validität und Qualität der PCR-Tests nachgewiesen werden konnte. Am 01. April 2020 stellte eine EU Forschungsstelle den Laboratorien ein positives „Kontrollmaterial“ zur Verfügung (EURM-019) – kein „Referenzmaterial“!

Somit wurde mindestens bis 1. April 2020, auf der Basis von Testergebnissen ohne jeglicher staatlicher Validierung und Kontrolle, massive Maßnahmen mit Grundrechtseingriffen beschlossen.

Weitere Hinweise auf Probleme der Tests zeigt der Ringversuch 340 des Instand e.V. vom April 2020 auf.

„Wichtige Mitteilung zur Auswertung:

… Während der Extra-Ringversuch noch lief, erhielt INSTAND e.V. aus dem In- und Ausland dringliche Anfragen, noch vor Ende der verlängerten Abgabefrist, also vor dem 28. April 2020, die Eigenschaften der zu untersuchenden Proben aufzudecken, damit Laboratorien bei etwaigen Fehlmessungen ihre Testmethode kurzfristig verbessern können.

INSTAND e.V. hat sich daraufhin in Abstimmung mit der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutschen
Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV e.V.) und Gesellschaft für Virologie (GfV e.V.)
entschieden, die Eigenschaften von 3 der 7 Ringversuchsproben noch während des laufenden Ringversuchs zur Orientierung aufzudecken und eine Zwischenauswertung mitzuteilen“

Offiziell wird im Ringversuch des Instand e.V. vom 18.01.2021 bestätigt:

„… Abbildung 2 zeigt für die bis zum 15. Januar 2021 eingereichten Ergebnisse (unabhängig vom verwendeten Test und von der Zielgen-Region), dass die Ct-Werte für Bezugsprobe 1 zwischen
9,8 und 35,5 und für Bezugsprobe 2 zwischen 11,0 und 39,0 liegen. …“ (Anm. 234 Laboratorien)

Es ist festzustellen, dass die Streuung der Ct-Werte unterschiedlicher Teste mit Spezifität für verschiedene Genregionen in den verschiedenen Laboratorien keine generelle Zuordnung eines definierten Ct-Wertes zur Viruskonzentration der quantitativen Bezugsproben
BP 1 und BP 2 erlaubt …“

Wie wurden dann die Befunde der Laborärzte erstellt!?

Wo kam das Kontrollmaterial der EU überhaupt zum Einsatz!?

Zitat Kary Mullis (Erfinder der PCR)

„PCR ist ein Prozess, der aus etwas eine ganze Menge macht… es sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind. Und es sagt nicht, dass das Ding das man findet Ihnen Schaden zugefügt hätte.“

Wie kommt SL zu dieser Aussage …

„Der erste Lockdown wurde am 22.3.2020 verhängt auf der Basis eines von einem Modellierer für Verkehrssystemplanung (Prof. Dr. Nagel) erstellten Modells. Prof. Nagel prognostizierte für das Datum 22.3.2020 eine Anzahl von C-Toten in Höhe von rund 2.160 bzw. rund 49.000 (je nach R-Wert).“

Hier wäre eine Quellenangabe nützlich!

Denn es existierte seitens des RKI eine Studie vom 20.03.2020!

„Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-
Epidemie 2020 in Deutschland“

Autoren Dr. Matthias an der Heiden | Dr. Udo Buchholz
/ Robert Koch-Institut | Abteilung für Infektionsepidemiologie.

Und – an der Heiden war am „Strategiepapier des BMI“ beteiligt.

Weiter …

„Diese unhaltbare Begründung wäre dann, so SL, vom BVerfG im November 2021 in seiner Entscheidung zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen „widerspruchslos aufgegriffen“ worden.“

Dagegen spricht – BVerfG Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021 zu

„Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021“:

„Hier ist aber, ausgehend von den bei Verabschiedung des Gesetzes vorhandenen Erkenntnissen zur Übertragbarkeit des Virus und zu den Möglichkeiten, seiner Verbreitung zu begegnen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber denkbare mildere Mittel nicht als sicher gleich wirksam wie die angeordneten Kontaktbeschränkungen ansah …“

Es behauptet „… bei Verabschiedung des Gesetzes vorhandenen Erkenntnissen …“

Doch gerade hier stellt das BVerfG eine Falschbehauptung auf, denn am 11.04.2021 gab es bereits einen „offenen Brief“ der Gesellschaft für Aerosolforschung an führende Politiker (Merkel, Spahn, Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder …) – Zitat:

„… Stattdessen werden eher symbolische
Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen erlassen, die keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen.

Dabei ist deren zentraler Baustein mittlerweile Konsens in der Wissenschaft: Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu ‚Clusterinfektionen‘, wie das in Innenräumen zu beobachten ist.“

Kein nennenswertes Risiko im Freien – zumindest einer der Empfänger des offenen Briefes hätte es wissen müssen!

Da ist mir bei der Zusammenfassung der Seiten 3 und 4 ein Fehler unterlaufen. Die Tabelle, die dort abgedruckt ist, ist vom RKI zusammengestellt worden und lag bei Verhängung des ersten Lockdown vor. Prof. Nagel kommt erst später ins Spiel. Er war Mitglied des sogenannten Modus-Covid-Teams und hat Anfang 2021 (nicht 2020) falsche Inzidenzen vorhergesagt. Diese fehlerbehafteten Modellierungen, die Teil des Berichtes des Modus-Covid-Teams waren, flossen in die gesetzgeberische Begründung ein, die dann später das BVerfG übernommen bzw nicht in Frage gestellt hat. Die Quellenangaben stehen im Text in der NVwZ. Somit bleibt es dabei, dass SL schreibt, sowohl der erste Lockdown als auch die spätere Gesetzesänderung würden auf erkennbar fehlerhaften Modellierungen beruhen. Nur die Mitwirkung von Prof. Nagel und die Urheberschaft der auf den Seiten 3/4 abgebildeten Tabelle hatte ich falsch zugeordnet.
Somit Danke für Ihren Beitrag. Da Sie fehlende Quellenangaben monierten, wollte ich das nachprüfen und Ihnen diese nennen, dabei ist mir das jetzt aufgefallen.

Aber vielleicht sollte es so sein!?

Ich denke mal Nagel und sein „Modus COVID“ ist sehr interessant. Aus seinem Lebenslauf …

2020 – 1.722.368 Euro vom BMBF

“Modellgestützte Untersuchung von Schulschließungen und weiteren
Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 (MODUS-COVID)”

Partner: ZIB Berlin
, HU Berlin

Hinter „Modus COVID“ steckt die Modellierung von Bewegungsdaten in Partnerschaft mit der Senozon AG/Schweiz, bzw. Senozon GmbH in Berlin.

„… Wie lange wird es dauern, bis bestimmte Massnahmen und deren Kombination Wirkung zeigen? Um diese Fragen zu beantworten, arbeiteten Forscher von der TU Berlin, der Humboldt Universität, der Freien Universität Berlin und des Robert Koch Institutes mit den von Senozon entwickelten Mobilitätsmodellen.

Zwischen März 2020 und Juli 2021 liefert Senozon städtische, regionale und nationale Mobilitätsdaten, um Politiker*innen und Gesundheitsverantwortlichen zu helfen, die Infektionsketten und die Ausbreitungsdynamiken des Virus zu erkennen und die Auswirkungen der Massnahmen zur Verlangsamung der Übertragungsrate zu prognostizieren.

… Bevölkerungs- und Demografiedaten der Statistikämter liefern uns die notwendigen Informationen für die Abbildung der Zielgruppen inklusive der Aktivitäten, denen sie nachgehen. Auf deren Basis entwickelt Senozon eine synthetische Bevölkerung. Diese komplett anonyme Bevölkerung ist statistisch repräsentativ für die echte Bevölkerung eines Landes.

… Das Senozon Mobilitätsmodell ermöglicht uns, Aussagen zu den Bewegungsmustern verschiedener Zielgruppen zu treffen. So können wir konkrete, businessrelevante Fragen beantworten, wie zum Beispiel: «Wo und wann erreiche ich die meisten weiblichen Personen, zwischen 40 und 60 Jahren, mit einem überdurchschnittlichen Einkommen und hohem Bildungsniveau?»

… Die open-source Software wurde ursprünglich an der ETH Zürich und der TU Berlin entwickelt. Federführend dabei waren u.a. Prof. Dr. Kai Nagel und Prof. Dr. Kay Axhausen, die Senozon heute mit ihrem Engagement im Beirat unterstützen.“

https://senozon.com/modell-tech-corner/

Interessenkonflikte – „sicher“ nicht!

Im Modus-Bericht vom 19.03.2021 findet man tatsächlich die Aussage …

„… beruht noch auf Simulationen mit einer zu schwachen Übertragbarkeit von B.1.1.7, zeigt aber eine Halbierung der Ansteckungen im Freizeitbereich durch eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr.“

Endlich konnten Mathematiker und Modellierer ihre Ergebnisse vorzeigen …

„Alarmierende Covid-19-Modellrechnungen: Zehn Tage nach Schulöffnung schnellen die Patientenzahlen hoch

Was passiert, wenn verschiedene Maßnahmen in der Coronakrise getroffen oder aufgehoben werden? Ein Modell der TU Berlin simuliert, wie sich dann Covid-19 in der Bevölkerung ausbreitet.“

Nur etwas weiter unten …

„Allerdings fehlen bisher exakte Zahlen, wie wahrscheinlich eine Ansteckung in einer bestimmten Situation ist. Wie viele Viren scheidet also ein Infizierter beim Sprechen, Niesen und Husten aus, wie lange bleiben diese Erreger aktiv und wie viele davon muss ein Mensch aufnehmen, um sich zu infizieren?“

Tagesspiegel – 15.04.2020

Ein weiteres Problem – wer überprüft die Daten privater Anbieter – wie valide sind sie!?

Ein Beitrag steht in Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ). Na und? Da stehen viele Beiträge drin. Im nächsten Heft stehen wieder andere Beiträge drin. War da was? Wer das hochjubelt, hat das System nicht verstanden.

„Wer das hochjubelt, hat das System nicht verstanden“.

Wer meint, dass aus einem Erkenntnisgewinn nur eine einzige Handlungsalternative (welche?) resultieren darf, hat nicht verstanden, dass kritisches Querdenken über ein erkanntes Problem zu unterschiedlichen Vorgehensweisen führen kann. Wer sich nicht vor den Coronakarren hat spannen lassen, soll sich jetzt – ja vor welchen anderen Karren eigentlich spannen lassen?

Welche Medien unverdächtig sind, entscheidet aber nicht Frau Lescaux, sondern das Wahrheitsministerium nach tagesaktuellem Ermessen. Facebook hat auch schon den BMJ-Artikel über die Pfizer-Whistleblowerin Brook Jackson gesperrt.

Fr. Lescaux, Sie geben die Hoffnung partout nicht auf, aber der letzte Rest in der Büchse der Pandora ist ebendieses.

Der Text ist knüppeldick. Beim Unterstreichen des Wesentlichen ist er sehr bunt geworden. Die Adressaten sind wohl in erster Linie Richter.
Aber wenn man einen Blick wirft auf den „Bericht 2022 – Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der UN (https://www.un.org/Depts/german/millennium/SDG-2022-DEU.pdf – Vorwort, Überschriften und Gefettetes), bekommt man den Eindruck, dass alle Widersprüchlichkeiten und Rückschläge bereits eingepreist sind und die Globalfaschisten in ihrem Lauf nicht aufhalten werden (Punkt 16: „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ – Hohn und Spott). Die 17 bunten Streifen formen das neue Sonnenrad, die neue Swastika.
Vernunft verliert an Bedeutung, wenn der Gegner deutlich lauter schreit und fester zuschlägt.

Ich habe vorhin einen Erewan-Witz gebastelt, können Sie darüber lachen?

Frage an Radio Tyskland: Was würde sich ändern, wenn heute einem unserer Richter ein Sinn für Recht und Gerechtigkeit eingepflanzt würde?

Radio Tyskland antwortet: Im Prinzip nichts. In unserem Rechtssystem spielen Recht und Gerechtigkeit keine Rolle mehr.
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Noch einer:
Frage an Radio Tyskland: Kann man irgendetwas tun gegen die Globalfaschisten?

Radio Tyskland antwortet: Im Prinzip ja, aber es ändert nichts.
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Psalm 22, 2-3 &14-17 und nichts weiter.

Die betreffenden Kreise bestehen aus Sophisten, insofern ist die Inversion der Sprache deren taeglich Werkzeug und Mittel zum Zweck! Vielen Dank fuer den Link, die Betrachtungen zur neuen Swastika Version Global UN Edition sind goldrichtig. Anhand eines solch nett und bunt daherkommenden Symbols sieht man gleich was es geschlagen hat, oft auch als Ansteckzierde mit Nadel auf diversen Politikeranzuegen zu sehen. Auf die Symbolik, insbesondere auch Freimaurer Symbolik sowie satanistische, okkulte Symbolik sowie die betreffenden Zeichen ist definitiv zu achten. An ihren Zeichen sollt ihr sie erkennen! Guter Beitrag!

Das Lachen, außer aus Sarkasmus, ist mir schon lange vergangen.

Frage : Was würde sich ändern, wenn alle Betreiber, Mitmacher, Leser und Zuhörer von blogs und alternativen Medien ab sofort die Hände in den Schoß legen, zufrieden in die Sonne blinzeln und so tun, als ob wie wenn nichts wär?
Antwort: You will own nothing but you will be happy. Je eher, desto besser.

Sollen wir uns jetzt also alle einen schönen Tag machen? Ist das Gras auf der Wiese der Schlafschafe wirklich grüner?

@Margot Lescaux. Es ehrt Sie, ist aber vollkommen zwecklos, was Sie hier zu vermitteln versuchen. Am Bonsai Typus prallt alles ab. Gemäß dem Motto: „Jede aufkeimende Initiative
wird sofort im Keim erstickt.“

Ach Frau Lescaux, ich will Sie ja nicht runterziehen oder Ihre Arbeit hier schmälern.
Aber irgendwann wird die Einsicht übermächtig, dass wir sehr wahrscheinlich verlieren werden.
Beim Schach ist es keine Schande, den König umzuwerfen, wenn der Sieg aussichtslos geworden ist. Hätten wir denn überhaupt gewinnen können?

Das Gras auf der Wiese der Schlafschafe ist grüner und nennt sich Illusion.
Im Pferch aufzuwachsen und um das Ende zu wissen, mehrt das Glück eher nicht.

Sich einen schönen Tag zu machen – das ist zumindest eine gute Idee.
Bach, Telemann und Mozart helfen gerne.

Mir tut das ‚Jungvolk‘ leid, dass in dieser kommenden Welt wird leben müssen.
Ich bins zufrieden, wenn ich gehen darf. Welch Glück, nicht mehr jung zu sein.

Die Teufel und ihre nützlichen Idioten werden nicht glücklich sein. Das tröstet.

Es ist besser, Unrecht zu leiden als Unrecht zu tun.
Wir sind keine wahnsinnigen Mörder mit Blut an unseren Händen.
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Sarkasmus? – Sardonicus keeps smiling to the end # https://www.youtube.com/watch?v=4vy_1Iwy8Ag # Present Arms # https://www.youtube.com/watch?v=Y5JxdESOVA4

Und etwas gegen die Teufel: https://www.youtube.com/watch?v=WVTeysPXdL0
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Alles egal – Wir schwurbeln weiter !!!

@MBE. Was soll das „wir Gequatsche“ von Ihnen? Wir haben verloren? Geht’s noch? Wie kommen Sie dazu für mich mitzusprechen? Ich habe nicht vor zu verlieren. Was Sie vorhaben ist mir egal. Comprendre ?

Da ich die Corona-Pandemie seit Beginn – März 2020 in Spanien – verfolge, musste ich feststellen, dass auch die kritische Seite von anfangs faktenbasierter Information – Bsp. Bodo Schiffmann – sich bei den Überschriften denen des Mainstream angepasst haben. Nur mit anderen Vorzeichen – aber mit gleichen Horrorszenarien. Beide Seiten trieben Tag für Tag eine neue Sau durchs Dorf. Die Menschen sind „pandemie-“ und „informationsmüde“ – sie wollen ihre endlich ihre Ruhe. Und nun soll man auch noch alles aufarbeiten. Man liest Dinge, die man gefühlt 1000 mal gelesen hat.

Obwohl alles eigentlich einfach wäre …

Wir nehmen den PCR-Test aus dem Spiel! Er war schon immer das Problem!

Am Anfang der Pandemie hatte ich ein Dejavu – erinnerte mich an Vorträge von Dr. Köhnlein und HIV

https://youtu.be/flTnyCOJOZg

und den Film „Das Kartenhaus“ – Dokumentation zu HIV/AIDS aus dem Jahr 2009

https://youtu.be/tu7SsPy9fjk

Von einem Tag auf den anderen wurde aus einst „normalen“ Krankheiten durch einen Test – „AIDS“.

„Der Western Blot wird verwendet, um einen positiven ELISA zu bestätigen, und die kombinierten Tests sind zu 99,9 % genau.“

Man behandelte die Krankheit mit AZT …

„Die Herstellung galt als kompliziert, die unter dem Handelsnamen Retrovir® vertriebene Substanz war mit rund 10.000 Dollar Behandlungskosten pro Patient und Jahr das bis dahin teuerste verschreibungspflichtige Medikament. Dabei wusste niemand so recht, ob AZT tatsächlich den entscheidenden Durchbruch in der Behandlung von Aids bringen würde.

… Retrovir. „Man hörte von schrecklichen Nebenwirkungen, aber wir waren froh, dass es überhaupt etwas gab“.

… Und was heißt das alles für AZT? Auch nach 25 Jahren wird Retrovir nach wie vor in der HIV-Therapie eingesetzt, allerdings wesentlich schwächer dosiert und, um eine Resistenzentwicklung zu verhindern, in Kombination mit anderen Präparaten.“

https://magazin.hiv/magazin/praevention-wissen/25-jahre-azt-geldschranke-grose-hoffnungen-gravierende-nebenwirkungen/

Kann es Zufall sein!?

„Auch das Bundesgesundheitsamt (1994 aufgelöst) setzte seine Hoffnungen auf Retrovir und ermunterte den Hersteller, möglichst zügig eine Zulassung für den deutschen Markt zu beantragen, die dann in der kürzestmöglichen Frist von vier Monaten auch erteilt wurde. Zuvor hatte man in der Zentrale der Deutschen Wellcome in Großburgwedel allerdings noch einige wichtige Fragen zu klären, wie Ulrich Hopf, seinerzeit für die Zulassung von Retrovir zuständig, sich erinnert: „Wohin mit den vielen Geldschränken, um die Retrovir-Umsätze zu lagern?…“

Zumindest die letzte Frage dürfte beantwortet sein – einfach in die „Goldgrube 12“!!!

Es lohnt sich die beiden Videos anzuschauen!

Ein erfreulicher Anfang. Hoffentlich folgen noch viele solcher Veröffentlichungen. Das „Pandemie Kartenhaus“ beginnt zu wackeln. Irgendwann wird es komplett einstürzen.

Erstaunlich dabei ist vor allem, daß einer der Herausgeber der NVwZ – Dr. Josef Christ – aktiver Verfassungsrichter in Karlsruhe ist. Gibt es etwa eine Opposition im von Lucenti doch so heftig kritisierten BVerfG?

„Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“

Wer diese „Kritik“ glaubt, bei dem bröckelt’s…
Auch das ist geplanter Teil des Great Resets, dass Politiker-Rücktritte u. Entschuldigungen Teil eines Pandemie-Planspiels aus 2017 sind, ergo Teil des Gesamtplans Great Reset…
https://report24.news/politiker-ruecktritte-und-entschuldigungen-sind-teil-eines-pandemie-planspiels-aus-2017/

Planspiel: Das “Spars-Pandemie-Szenario 2025-2028” der Johns Hopkins University – 25.01.2021
https://uncutnews.ch/spars-pandemie-2025-2028-eine-wiederholung-von-ereignis-201/

https://vk.com/wall528162348_149316 – 03. Februar 2023
Die Simulation endet mit: Falls notzugelassene Arzneien zu viele Schäden verursachen, werden einige Pandemiker gefeuert, andere treten zurück. Politiker entschuldigen sich.

Und da ist der so „plötzlich und unerwartet“ kritische „juristische Mainstream“ (nach drei Jahren…) nur ein weiterer Teil der Inszenierung…

Vollste Zustimmung, dass alles Teil der Inszenierung mit umso realeren Auswirkungen ist sowie vielen Dank fuer die Links! Guter Beitrag!

Brigitte Breidenbach sagt:
25. April 2023 um 17:56 Uhr
*
„Wer diese „Kritik“ glaubt, bei dem bröckelt’s…“🤣😂
*
Gut gekontert! 🙋‍♂️

L.G. T.G.

„Gesetzgeber und Exekutive haben alle Grundsätze zum Erlass „guter Gesetze“ außer Acht gelassen. Sie haben sich einer Vielzahl von Erkenntnisquellen verschlossen. Sie hätten sich nicht ungeprüft auf die Richtigkeit der Daten und die Schlussfolgerungen weisungsgebundener staatlicher Einrichtungen verlassen dürfen.“
Eine Mischung aus Filterblase und Jukebox ( https://de.wikipedia.org/wiki/Jukebox ), allerdings eine, die sich nicht mit Münzen abspeisen lässt.

„Redner:
Dr. Michael Yeadon, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg …. etc.
Angefragt: Alice Weidel, Hans-Georg Maaßen“

Oha, da wird im Mainstream und von den Wurstblättern mit Sicherheit schon die Nazikeule vorbereitet.
Ok, wer den öffentlich Rechten oder kapitalfinanzierten Medien glaubt, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

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