Update: die Ärzte sind inzwischen – um diese unterstützen zu können – bekannt.
Kennt jemand das Ehepaar aus Schwandorf und weiß, um welche Ärzte es sich handelt?
Eine Leserin bat uns auf einen aktuellen „Fall“ hier auf dem Blog aufmerksam zu machen. Einige Telegram Kanäle haben vor einer Woche darüber berichtet. Einem Ärzteehepaar aus Schwandorf wird vorgeworfen falsche Atteste ausgestellt zu haben. Es geht dabei um die Befreiung von der Masern-Impfpflicht und der Maskenpflicht. Der BR 24 schreibt dazu am 10.05.2023:
Einem Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf wird vorgeworfen, viele falsche Atteste ausgestellt zu haben. Es geht dabei um Befreiungen von der Masern-Impfpflicht und der Maskenpflicht.
Den Stein ins Rollen brachten die Gesundheitsämter, also besser gesagt die Bürger die dort angestellt sind. Weiter heißt es in diesem älteren Bericht:
Für Aufsehen sorgte auch eine Schule in Roding, an der mehrere Schüler mit solchen Attesten aus dieser Praxis in einer extra gebildeten Klasse beschult werden mussten. Der Rektor hatte deshalb Anzeige bei der Landesärztekammer erstattet. Die angeklagten Fälle stammen aus den Jahren 2019 und 2020. Bereits in den vergangenen Monaten stand eine Vielzahl von Eltern vor Amtsgerichten in der ganzen Oberpfalz, weil sie Atteste aus dieser Praxis bei Schulen oder Behörden vorlegten.
Der Prozess am Amtsgericht Schwandorf ist umfangreich, mehr als 20 Verhandlungstage sind bis Ende Juli angesetzt.
Laut Richterin sind die Atteste eine schriftliche Lüge
In einem aktuellen Beitrag beim BR 24 heißt es, dass es sich um 41 falsche Atteste handele. In 19 Fällen wurde das Ärztepaar freigesprochen, weil der Richterin wohl nicht ganz klar war, ob diese für Behörden gedacht waren. Wie schreibt der BR24 dazu: „Das sei nach damaliger Rechtslage aber notwendig für eine Verurteilung.“ Die Richterin verurteilte den Arzt zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis, seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten – ohne Bewährung. Außerdem verhängte sie darüber hinaus noch ein Berufsverbot. 3 Jahre dürfen diese nun keine Befreiungen mehr ausstellen.
Der Arzt wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, seine Frau zu einem Jahr und zehn Monaten, die die Richterin beide nicht zur Bewährung aussetzte. Zudem verhängte sie ein teilweises Berufsverbot für die Mediziner: Sie dürfen drei Jahre lang keine Maskenpflicht- und Impfpflicht-Befreiungen ausstellen. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete insbesondere die Atteste zur Befreiung von der Masernimpfpflicht als „schriftliche Lüge“.
Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. „So ein Attest kann es nicht geben und darf es nicht geben“, so die Richterin, die sich auf die Gutachten von Sachverständigen im Prozess berief. Die Patienten seien zudem nicht ausreichend untersucht worden.
In 19 weiteren Fällen wurde das Paar freigesprochen, da nicht nachgewiesen wurde, dass die in Frage stehenden Maskenatteste auch zur Vorlage bei Behörden oder Schulen gedacht waren. Das sei nach damaliger Rechtslage aber notwendig für eine Verurteilung.
Die Richterin argumentierte übrigens auch in ihrer Urteilsbegründung: „schwer wiege einerseits der Umfang der Taten und andererseits auch der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, der vom Fall ausgehen könne,.“
Um wen handelt es sich hier?
Damit wir diese Ärzte durch Briefe unterstützen können, benötigen wir die Namen und die Adresse. Bislang ist uns leider nichts zu dem Ärztepaar bekannt. Sollte jemand mehr wissen, gebt uns gerne eine kurze Information dazu, dass wir dies als Update in diesem Beitrag ergänzen können.
Auch der „Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid“ äußerte sich auf seinem Telegram Kanal dazu. Der Autor oder die Autoren des Textes wirken wütend und hilflos. Kann man dies aber auch verstehen, sind es doch oft die Ärzte, welche der Schulmedizin (teilweise) den Rücken zukehren, weil sie in diesem System so kein Zahnrad mehr sein wollen. Doch sieht man dann wiederum die Unterstützung der Menschen – die vielleicht jetzt noch nicht betroffen sind – dann muss dies wahrlich enttäuschend sein (siehe unser aktueller Beitrag). Denn für die Ausstellung der Atteste, waren die Ärzte gut genug. Sicherlich nicht bei allen Patienten!
Die politische Verfolgung geht weiter immer mehr Ärzte sitzen in Politischer Gefangenschaft.
Ärzte Paar stellte 41 falsche Atteste zur Masken und Impfbefreiung aus und wurden heute am 21.07.23 zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt während Vergewaltiger ja auch manchmal auch Mörder weniger bekommen.
Der Arzt wurde zu 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten.
Die politische Verfolgung von Ärzten in der Totalitären Diktatur Deutschland geht weiter und wir sind auch daran schuld weil wir uns alle (ja auch ich) nur im Internet aufregen anstatt die Regierung zu stürzen und alle Politiker und die ganzen Richter und Staatsanwälte die andere politisch mit verfolgen und unschuldig einsperren für immer hinter Gittern bringen.
Auch wenn wir uns öffentlich darüber aufregen unterstützen wir diesen Totalitarismus weil wir nichts tun ausser uns aufzuregen und solange wir uns nur aufregen und nichts tun werden diese Verbrechen weiter gehen und schlimmer werden.
Ärztlicher Berufsverband Hippokratischer Eid, [22.07.23 09:04]
Ärzte-Paar wegen falscher Atteste zu Haftstrafen verurteilt | BR24
Auch diese Ärzte müssen mit Briefen und Protesten vor dem Gefängnis unterstützt werden. Wer also um die Ärzte weiß, eine Unterstützeradresse nennen kann, der möge sich gerne bei uns melden. Weiß jemand etwas Genaueres zu der Richterin und den Schöffen?
Wir möchten an dieser Stelle auch nochmal auf die Möglichkeit von Gastbeiträgen hinweisen: Gastbeiträge auf dem Corona Blog.
Außerdem könnt ihr euch auf der extra dafür eingerichteten Seite „News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser“ gegenseitig über wichtige Themen informieren und diskutieren.
31 Antworten auf „Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf in politischer Gefangenschaft wegen Attesten“
Ja das Stimmt es ist Familie Foti.
Es war die Realsschule Roding direkt neben der Polizei.
Die haben die Familier Foti angezeigt. Aber auch 3 Eltern die die Befreiung bekommen haben.
Ihr armen kranken Irren….. bitte wandert aus.. am besten auf den Mars … das Urteil ist noch zu nett…
Fahr zur Hölle, wenn Du keine Ahnung hast, aber meinst, Dich hier aufführen zu müssen. Leider scheint Dein Verstand angezapft, krank oder verkümmert, es ist erbärmlich!
Es wurde in 2020 ganz offiziell ein Krieg gegen die Menschheit begonnen.
Dieser wird auf allen möglichen Ebenen und in allen Bereichen geführt, welche auch nur irgendwie dazu benutzt werden können, Menschen in ihren Existenzen zu bedrohen.
Angefangen mit der „direktesten“ Bedrohung durch ein imaginäres Krankheits-Etwas, usw. usw. usw..
Immer ist die „Begründung“, es sollen Menschenleben geschützt oder gerettet werden.
Und immer werden stattdessen Menschenleben zerstört, werden Menschen getötet.
Es ist alles ein einziger Kampf um die Macht.
Argumentationen spielen keine Rolle.
Waren Verbrecher noch jemals für Argumente zugänglich? Lassen sie sich auf Diskussionen ein?
Die Verbrecher, mit denen wir es ganz offiziell seit 2020 zu tun haben, sind Abschaum.
Verbrecher fordern, (er)zwingen/erpressen und setzen mit aller Gewalt ihr Vorhaben durch.
Sich bei Gericht über Formulierungen von Attesten, etc. zu ergehen, ist Dippelesschisserei. Es wird mit aller Gewalt nach etwas gesucht, woran ein Richter sein bereits in Auftrag gegebenes Urteil „aufhängen“ kann.
Weil es ja auch gar nicht um das geht, worüber verhandelt wird.
Im Raum steht einzig und allein die Tatsache, daß da welche nicht so gespurt haben wie sie es per Diktat sollten und daß die nun in die Schranken zu weisen oder am Besten noch aus dem Verkehr zu ziehen sind.
Das ist der Auftrag der Verbrecher an das Gericht/die Gerichte.
Wenn eine Entscheidung vor Gericht nun (doch) nicht im Sinne der Verbrecher ergeht, dann nur, weil jede andere Entscheidung zu offensichtlich! rechtswidrig wäre (der Schein der sogenannten Rechtsstaatlichkeit muß (noch) gewahrt bleiben, sonst könnte das vielleicht sogar den eingelullten auffallen), und für solche Fälle den Staatsmachtdienern bei Gericht seitens ihrer Auftraggeber (der Verbrecher) ein gewisser Ermessensspielraum zugestanden wird.
Immerhin ist die Agenda trotz des Widerstands bestens am Laufen … .
Und das ärgerliche an diesem Fall ist einmal mehr, dass sich Justiz und Medien und Zuschauer daran abarbeiten, ob die Ärzte sauber gearbeitet oder ob sie betrogen haben, aber das eigentlich wichtige Thema „Impfen als Pseudowissenschaft“ kommt so nicht auf den Tisch. Dafür bräuchte es mutige Eltern, die ihr Kind ohne Piksschein in die Schule schicken, dafür einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen anfechten und dann im Zeugenstand die Gesundheitsbeamten in die Mangel nehmen. Aber das haben sich Eltern bislang nicht getraut. So wird das nie was!
Meines Wissens nach haben sich das durchaus schon Eltern „getraut“. Da gibt es doch einschlägige telegram-Kanäle, in denen über derartige Fälle berichtet wird. Und über die Verfassungsbeschwerde gegen die Masernimpfpflicht für Schul(!)kinder ist m. W noch immer nicht entschieden worden.
Interessant. Kann man darüber auch außerhalb von Telegram erfahren?
Habe schon mit vielen impfkritischen Eltern gesprochen, aber alle wollten sich nur irgendwie mit Attesten durchmogeln. Von denen hat sich noch nicht einmal jemand zur Impfberatung im Gesundheitsamt getraut.
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Weitere_Zwangsgeldbescheide_in_Berlin_gegen_Eltern_ungeimpfter_Kinder_erlassen
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Masernschutzgesetz_-_Zahl_der_verhaengten_Bussgelder_und_teilweise_auch_Zwangsgelder_nimmt_zu
Besonders interessant für Schulkinder eine Sache aus Magdeburg. Ich weiß allerdings nicht, wie da der aktuelle Stand der Dinge ist:
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verwaltungsgericht_Magdeburg_erteilt_der_Landeshauptsstadt_Magdeburg_erneut_eine_Lektion_im_Bereich_Verfassungsrecht
Diese nachfolgende Seite scheint seit 2021 nicht mehr aktualisiert worden zu sein. Unten steht allerdings eine Kontaktadresse. Vielleicht ist die noch aktuell. Das sind die Leute von dem erwähnten Telegram-Kanal
https://unverletzlich.de/category/masernschutzgesetz/
Es gibt wohl mehrere Argumentationsstränge. Ob die von Ihnen angesprochenen Grundsatzfragen da auch bei sind, weiß ich nicht. Ist wahrscheinlich genauso „aussichtsreich“ wie : Coronaviren gibt es nicht.
Argumente:
Impfunfähigkeitsbescheinigung wg möglicher Allergien. Dadurch der Versuch, Zeit zu gewinnen, weil mögliche Allergien gegen diverse Inhaltsstoffe erst geprüft werden müssten. Aufforderung ans Gesundheitsamt, entsprechende Termine bei Allergologen zu vermitteln. Oder nachweisen, dass man sich – vergebens – um einen Termin bei einem auf Impfinhaltsstoffe spezialisierten Allergologen bemüht hat. Dauert.
Argument Kombinationsimpfstoff. Es gibt Einzelimpfstoffe, zugelassen zB in der Schweiz. In D nicht verfügbar. Argument: Einzelimpfstoff würden wir nehmen, stellt ihn uns zur Verfügung. Dadurch Zeitgewinn, weil Pharmafirmen wg langfristiger Lieferverträge kein Interesse daran hätten, Einzelimpfstoffe in D zu vermarkten.
Problem: BVerfG hat in seiner Entscheidung zur Masernimpfpflicht bei Kindern in Betreuungseinrichtungen (also nicht Schulkinder) festgestellt, dass die Masernimpfpflicht nicht deshalb verfassungswidrig wäre, weil es in D nur Kombi-Impfstoffe gäbe. Mit der abenteuerlichen Begründung, Impfungen gegen Mumps und Röteln seien ja schließlich auch sinnvoll und würden empfohlen.
Diese Argumente in Bußgeldverfahren anbringen. Bei Schulkindern kann man auf Zeit spielen, weil die Schulpflicht durch die Masernimpfpflicht nicht ausgehebelt wird. Aber die Nerven muss man natürlich haben. Kontrahierungszwang gegenüber Kitas u.ä. durchzusetzen, ist eher aussichtslos.
Danke für die Links. Ja, Herrn Lipinskis Fälle verfolge ich auch gelegentlich.
Zwangsgelder sind hässlich, weil da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, weil die Zwangsgelder häufig deutlich höher sind als Bußgelder, weil die Zahlung des Zwangsgeldes die eigene Position nicht verbessert, weil man selbst klagen muss und sogar noch Eilantrag stellen muss, und dann auch noch ein hoher Auffangstreitwert von 5000€ angesetzt wird. Also bei Zwangsgeldandrohung würde ich mein Kind erst einmal aus der Schule nehmen, damit müsste dem Zwangsgeld ja die Grundlage entzogen sein. Wenn der Zwangsgeldbescheid zurückgezogen wurde, kann man das Kind ja wieder in die Schule bringen, sofern das Kind nicht schon Gefallen am selbstbestimmten Lernen gefunden hat.
Es gab ja schon bei Ankündigung der Masernpikspflicht die scheinbare Beruhigung in FAQs zu lesen, dass es keine mehrfachen Bußgelder geben werde, es aber auch nicht so laufen solle, dass man sich durch ein einmaliges Bußgeld von der Pikspflicht freikaufen könne. Da habe ich damals schon zwischen den Zeilen gelesen, dass sie die Eltern dann wohl mit Zwangsgeldern gängeln wollen, denn viel mehr bleibt ja nicht übrig, wenn sie direkten Zwang ebenfalls ausschließen.
Ansonsten lese ich dort, dass die Eltern so wie ich die Erfahrung gemacht haben, dass in Impfberatungen die Beamten überhaupt keine Ahnung haben. Ich denke, es sollten trotzdem ganz viele Eltern diese Impfberatungen in Anspruch nehmen und auf Folgeterminen bestehen, in denen Beamte die noch offenen Fragen beantworten. Die Beamten sollen sich mal schön selbst Arbeit machen und nicht den Eltern.
Mein Ansatz ist dieser: Die Beamten nach den Vor- und Nachteilen der einzelnen Präparate fragen. Trotz Pikspflicht hat man ja immer noch ein Wahlrecht und so lange einem die Beamten einfache Fragen zu den Präparaten nicht beantworten können, kann man ja nicht sinnvoll wählen.
„Ist wahrscheinlich genauso „aussichtsreich“ wie : Coronaviren gibt es nicht.“
Ob diese Argumentation aussichtsreich ist oder nicht, wissen Sie doch gar nicht, denn kein einziger Anwalt im „Widerstand“ (?) hat sie jemals vorgebracht.
Es gibt keinen WISSENSCHAFTLICHEN Nachweis von Coronaviren (oder Masernviren oder von irgendwelchen anderen Viren). Folglich müssten der Staat und seine Staatssicherheitsanwälte an dieser Stelle in die Beweispflicht genommen werden. Werden sie aber nicht.
Ob Gerichte in Deutschland derartige Beweisaufnahmen überhaupt zulassen würden, darf nach den Erfahrungen der letzten Jahre natürlich bezweifelt werden. Nichtsdestotrotz wäre es ein Anfang, wenn die Virusbeweisfrage in die Gerichtsakten käme, denn im kommenden Jahr wird der Pandemievertrag verabschiedet, welcher ebenfalls auf der Viruslüge fußt.
Und ganz nebenbei: In Spanien und Kanada sind zwei Gerichtsverfahren gewonnen worden, weil die dortigen Regierungen die Existenz des SARS-CoV-2-Virus leider nicht beweisen konnten.
Haben Sie Links zu den erwähnten Verfahren? Oder könnten Sie zumindest stichwortartig sagen, was Gegenstand der Gerichtsverfahren war? Dann finde ich sie vielleicht auch so.
Ich weiß es nicht mehr und es spielt letztlich auch keine Rolle. Weder die PCR-Urteile noch die OFFIZIELLEN Daten hatten national oder international irgendwelche Konsequenzen.
Bei prügelnden Polizisten, geldgeilen Ärzten, fanatischen Staatsanwälten und Opfer verhöhnenden Richtern lässt sich sowieso nichts erreichen. Dass aber ein erheblicher Teil des Widerstands (?) nach dreieinhalb Jahren immer noch nicht wahrhaben will, dass es weder das Corona-Virus noch die Corona-Erkrankung gibt, ist eine zutiefst bedenkliche Entwicklung, welche den Globalisten/Eugenikern nicht zuletzt mit Blick auf den Pandemievertrag sehr in die Karten spielt.
Ich muss auch sagen, dass ich Verfassungsbeschwerden mit Vorsicht genieße. Da steckt man viel Zeit und Geld rein und da muss sicher auch ein Anwalt ran, was noch mehr Geld kostet und dann kann es total gut ausgehen, oder total katastrophal, alles oder nichts. Und nachdem wir die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten drei Jahre gesehen haben, stehen die Chancen schlecht, dass da was gutes rauskommt. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht im Grundsatz sagt, dass Pikspflicht nicht ok ist, schreibt es irgendwo in Randnummer 100 von einer kleinen seltenen Ausnahme und auf die berufen sich nachfolgend bundesweit alle Behörden ständig. Wir brauchen uns nur mal anzuschauen, wieviele Jahre das Bundesverfassungsgericht für die Feststellung benötigt hat, dass man vom Existenzminimum nichts wegsanktionieren kann, ohne die Existenz zu zerstören, und selbst dann hat es eine 10%-Sanktion noch für möglich gehalten.
Der langen Rede kurzer Sinn: Ich bevorzuge viele dezentrale Auseinandersetzungen in Behörden und Amtsgerichten. Da können verschiedene Argumentationen und Strategien ausprobiert werden, da können auch mal Sachen schief gehen, ohne dass gleich das große Ganze schief geht.
Da sind Sie in guter Gesellschaft. So denken viele. Spontan fällt mir RAin Hamed ein, die sich nach der Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht so geäußert hatte.
„Dafür bräuchte es mutige Eltern, die ihr Kind ohne Piksschein in die Schule schicken, dafür einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen anfechten und dann im Zeugenstand die Gesundheitsbeamten in die Mangel nehmen.“
Gehörten Sie zu diesen Eltern, würden Sie so vorgehen, wie Sie es beschreiben/„fordern“?
Kennen Sie diese Eltern, von denen Sie sprechen?
Wenn ja, unterstützen Sie diese doch bei der Durchsetzung der Rechte ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit.
Anzunehmen, daß diese Eltern aus dem gleichen Grund (nur) „kleine Brötchen backen“ resp. wie Sie es nennen „sich mit Attesten durchmogeln“, weil sie womöglich nicht die finanziellen Mittel für eine rechtliche Auseinandersetzung haben oder keine Kraft oder sich schlicht nicht trauen, „offiziell“ dagegen anzugehen.
Genau wie sich Mio. Menschen hinsichtlich des ab 2020 ausgerollten Terrors nicht getraut haben, dagegen zu halten oder ausgehalten und/oder sogar mitgemacht haben, weil immer alles wichtiger war/ist als einmal über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen … .
Hier noch eine Seite mit allerlei Informationen. Auch zur Masernspritzpflicht. (Allein dieser Begriff ist schon strafbar. Es darf niemals eine Pflicht für einen invasiven Eingriff legitimiert sein/werden. Jeder Mensch hat ab Geburt ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Naturgegeben. Das muß mir keine Staatsmacht zugestehen und das kann und darf auch kein Gesetz der Welt mit welcher modulierten Begründung auch immer einschränken!).:
https://www.beatebahner.de/
Ich habe zahlreichen Eltern Unterstützung angeboten, keiner hat sie angenommen. Am Geld liegt es nicht, meistens an der Angst im Umgang mit Behörden oder vor dem schlechten Ansehen, ein Bußgeld zu bekommen. Leute haben da so Ängste, dass man seinen Job verlieren könnte, wenn man vor Gericht muss. Bei Familien, die schulfrei leben und deswegen Ärger mit dem Amt bekommen, habe ich öfter erlebt, dass sie anfangen, den Behörden in langen Schreiben und Erklärungen ihren ganzen Lebens- und Leidensweg darzulegen, um so das Herz von Behördenmitarbeitern und Richtern zu erwärmen. Ganz schlechte Idee. Also es liegt nach meiner Beobachtung weder an der Zeit, noch am Geld. Die Leute investieren beides nur an den falschen Stellen. Als Hobbypsychologe würde ich sagen: Glaubenssätze, vergrabene alte Traumata. Würde gerne wissen, wie man da rankommt.
Und es geht mir gerade nicht um ein „dagegen angehen“. Das kostet nämlich viel Kraft und Geld und bringt wenig. Nein, ich werbe für ein „Angriffe ins Leere laufen lassen“. „Nutze die Energie deines Gegners“. Das fängt schon damit an, dass Leute immer wieder versuchen, andere mit einem Redeschwall von irgendwas zu überzeugen. Kostet viel Energie und bringt gar nichts. Schon gar nicht, wenn Ziel des Redeschwalls eine Behörde oder ein Gericht ist. Und wenn Leute merken, dass es nichts bringt, schimpfen sie auf das Gegenüber, anstatt ihre Strategie zu überdenken. Sinnvoller Energieeinsatz kann beispielsweise bedeuten, Beamte mit guten Fragen dazu zu bringen, sich in Widersprüche zu verstricken. Ihr kennt den Spruch: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie nur dazu zwingen, immer offensichtlicher zu lügen.“
Danke für Ihre ausführliche Antwort und Ihrer Erfahrungen bzgl. der Thematik.
Das macht es leichter, Ihre Ausführungen zu verstehen.
„Glaubenssätze, vergrabene alte Traumata. Würde gerne wissen, wie man da rankommt.“
Es müssen ja nicht mal Traumata sein. Es reichen ja auch schon antrainierte Wertevorstellungen aus der Erziehung.
Ich möchte es als etwas „Altes“ bezeichnen, woran selbst einige der, ich nenne sie jetzt mal, kritischen Menschen, noch immer festhalten. Und wenn es nur teilweise und/oder mit dem seidenen Faden ist.
Es hat etwas mit Gehorsam, Hierarchie/Obrigkeitsdenken (im schlimmsten Fall Duckmäusertum), einer sogenannten von langer Hand in die Köpfe der Leute gehämmerte „corporate Identity“ innerhalb der Gesellschaft (nur nicht auffallen; nur nicht „aus der Reihe tanzen“, um nicht „öffentlich“ zum Außenseiter erklärt zu werden) und einer Art Ohnmacht zu tun, welche sich ergibt aus dem Widerspruch zwischen der Wahrnehmung der Fakten und dem unbedingten Wunsch bzw. einer selbst auferlegten Notwendigkeit, vertrauen können zu müssen/wollen!
Grundsätzliche Lebensstrategien müßten in Frage gestellt werden. Viele fragen sich, wo anfangen, wo aufhören?. Was kann/darf „man“ noch glauben, was nicht?.
Die meisten Menschen haben es nicht (mehr) gelernt oder verlernt, mißtrauisch zu sein bzw. kritisch mit den Dingen um sie herum umzugehen und auch mal etwas in aller Öffentlichkeit in Frage zu stellen, weil, sie könnten ja schräg angesehen werden.
Denn dies ist ja wirklich auch immer die erste Reaktion des Gegenübers, wenn „man“ (kritische) Fragen stellt.
Es wird von dem Gefragten direkt alles persönlich genommen, obwohl es um Fragen zu einer Sache geht. Erlebe ich ständig.
Ich führe das auf Inkompetenz, „Verweichlichung“ und überzogene Ich-Bezogenheit des Gefragten zurück.
Wenn dieser eine Funktion innerhalb einer Einrichtung bspw. d. GAs hat, steht seine Person resp. er als Mensch an dieser Stelle überhaupt nicht zur Debatte. Aber die Leute können das nicht trennen.
Ich halte absolut nichts von autoritärer Kindererziehung, allerdings auch nichts von einer Erziehung, bei welcher den Kindern vermittelt wird, sie seien der Nabel der Welt, und die Erde drehe sich nur um sie.
Ich halte nichts von mainstream-mäßig „dressierten“ jungen Menschen, die u. a. per Handy durch die Zeit geschleust werden, nicht mehr lernen, wie das reale Leben spielt und in schwierigen Situationen direkt überfordert sind und überreagieren.
Zumal in den meisten Fällen deren Eltern so sehr mit sich selbst, vor allem mit Beruf und der Befriedigung materieller Bedürfnisse und persönlicher Defizite beschäftigt sind, daß sie von ihren Kindern kaum noch etwas mitbekommen.
Die Wahrheit ist: Die Masernimpfpflicht ist ein Gesetz über eine Nullmenge. Es gibt keine wirksame Masernimpfung. Woher ich das weiß? Ich habe das Robert-Koch-Institut nach einer Liste von entsprechenden Präparaten gefragt und nur Schulternzucken geerntet. Man schaue einfach in eine Packungsbeilage. Die liest nämlich wie immer keiner. Weder Richter, noch Ärzte, noch Journalisten. Angeblich leben wir in einer Wissensgesellschaft und man kann über das Internet von überall auf der Welt an jegliche Information gelangen. Macht aber keiner. Probiert es aus. 99% aller MMR-Pikse in Schland erfolgen mit Priorix, welches anscheinend in Lizenz von etlichen Firmen hergestellt oder auch nur vertrieben wird. Die Priorix-Fachinformation findet man leicht im Internet. Das sind nur vier Seiten und auch für den Laien verständlich. Darin findet sich der kurze Hinweis, dass ein direkter Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht wurde. Es wurde lediglich getestet, ob der Piksstoff Antikörper provoziert. Ob die Antikörper gegen Masern oder irgendwas schützen, weiß kein Mensch. Das Wort „Fremdschutz“ oder „Herdenimmunität“ taucht in der Fachinformation überhaupt nicht auf. Die MMR-Pikspflicht wurde aber ausschließlich damit begründet, nicht-piksbare Mitschüler zu schützen.
In Wahrheit müssen also all jene Eltern vor Gericht gestellt werden, die ihren Kindern diesen unwirksamen Piksstoff haben verabreichen lassen, um sich damit Zutritt zu Kindergärten und Schulen zu ergaunern. Ebenfalls anzuklagen sind die Gesundheitsbeamten, die diese jahrelange skandalöse Praxis unterstützt haben und nicht einmal in Piksberatungen auf dieses Problem hinweisen, geschweige denn, Hinweisen von Eltern zu diesem Problem nachgehen.
„Laut Richterin sind die Atteste eine schriftliche Lüge“
Sie muss es ja wissen, schließlich war sie ja dabei… Zynismus aus.
Der Justiz-Sumpf outet sich ein weiteres Mal.
Zitat: „Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. So ein Attest kann es nicht geben.“
Der genaue Wortlaut der ausgestellten Bescheinigungen ist mir unbekannt, also weiß ich nicht, ob im Attest wörtlich „lebenslang“ steht. Aber z.B. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bietet als Download das Formular an „Bescheinigung über den Nachweis einer Masern-Schutzimpfung / Masern-Immunität“. Und bei Impfunfähigkeit kann angekreuzt werden entweder die Option „vorübergehende medizinische Kontraindikation“ oder die Option „dauerhafte medizinische Kontraindikation“. https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=3477
Wenn also eine Ärzte-Organisation den Begriff „dauerhaft“ verwendet, dann wäre zu klären, welchen Zeitraum dieses Wort konkret abdeckt. Man könnte es so interpretieren, dass die Impfunfähigkeit solange besteht, bis durch eine erneute, medizinische Bewertung keine Kontraindikation mehr feststellbar wäre.
Wenn aber die Gründe für die Impfunfähigkeit nicht in einer kurzzeitigen Erkrankung liegen, sondern z.B. auf eine genetische Veranlagung zurückzuführen sind, dann könnte „dauerhaft“ tatsächlich „lebenslang“ bedeuten, weil sich das Erbgut nicht verändert (zumindest war das mal so bis zur Corona-Gentherapie). Insofern ist die Aussage der Richterin („so ein Attest kann es nicht geben“) zweifelhaft, denn die Gültigkeitsdauer einer Kontraindikation wird medizinisch und nicht juristisch bestimmt.
§ 20 Abs.6 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden.“
Das Thema betrifft ja nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene, denn die Pflicht zur Masernimpfung gilt für alle nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind (wie Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal), sowie Asylbewerber/ Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften.
Guter Einwand. Allerdings wird aus der öffentlichen Berichterstattung nicht so ganz deutlich, ob das Gericht nun primär das „lebenslang“ moniert oder die Formulierung „für sämtliche Impfstoffe“.
Aber wie man es dreht und wendet. Es ist schlimm, dass Ärzte offenbar jedes Mal vorher einen Anwalt konsultieren müssen, bevor sie ein Attest ausstellen. Und einen Germanisten noch dazu. Um nicht zu riskieren, wegen einer womöglich ungeschickten Formulierung zu hohen Geldstrafen oder sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden. Sh auch den Artikel zu dem Verfahren vor dem LG Aurich. Dort wurde die Ärztin in erster Instanz u.a. wegen der Wörter“ „anhaltende“ Halsschmerzen und „durch“ die Maßnahmen des Gesundheitsamtes verurteilt.
Unfassbar. Wegen so etwas werden Existenzen zerstört. Wenn ein Arztehepaar, das gemeinschaftlich praktiziert, für so lange Zeit ins Gefängnis wandert, ist die wirtschaftliche Existenz doch ebenso zerstört wie die persönliche (haben die Kinder?) Man vermag es sich überhaupt nicht vorzustellen.
Meine Beobachtung ist, dass Impffanatiker umgekehrt völlig selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Impfstoffe von allen Herstellern gleichermaßen unbedenklich sind, immer waren und immer sein werden. Als ich im Gesundheitsamt gefragt habe, wie sich die Nebenwirkungsprofile der einzelnen MMR-Piksstoffe unterscheiden, damit ich den passenden für uns aussuchen kann, erntete ich große Verwunderung. Die wussten da nicht einmal, dass es noch andere in D zugelassene MMR-Piksstoffe als Priorix gibt. Die gibt es nämlich tatsächlich. Diese Information habe ich dann von den örtlichen Impfgegnern erhalten.
„Kennt jemand das Ehepaar aus Schwandorf und weiß, um welche Ärzte es sich handelt?“
Dr. Gerlinde Laeverenz-Foti # https://www.gerlinde-foti.de/
Dr. Michael Foti # https://www.drfoti.de/index.html
Privatadresse könnte mit Praxisadresse identisch sein: Am Schloßberg 1 – D-93149 Stefling/ Nittenau
RA Jan Bockemühl – Kanzlei Bockemühl & Fischer – Klenzestraße 12 – 93051 Regensburg
Oberstaatsanwalt Carsten Reichel // Amtsgericht Schwandorf
von Gerlinde Laeverenz-Foti # https://www.rubikon.news/artikel/nicht-mit-uns 05.12.2020
Isabelle Krötsch und G. Laeverenz-Foti # https://www.rubikon.news/artikel/zuruck-in-die-freiheit 23.12.2020
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Lest Ihr gelegentlich Eure News? – https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-28/#comment-83952 # 21. Juli 2023
Also dürfen die Ärzte nicht mehr einen medizinisch korrekt begründeten Attest ausstellen? Die Richter/innen und Politiker wissen besser, wer von der (schon längst bewiesen) nur noch schädlichen Maßnahmen befreit werden darf und wer nicht? Zum Himmel schreiende Willkür. Leider wohnen wir weit weg vom Bayern und kennen keinen betroffenen persönlich. Falls wir sonst irgendwie helfen können, bitte informieren.
Ist nicht seltsam, dass es schon wieder eine Richterin ist? Waren Frauen für das Corona-Narrativ offener? Und sind sie als Richterinnen weniger unabhängig, d.h. können dem Druck der Jusitzminister weniger standhalten?
Lieber Herr Schumann, NEIN, diese Spekulation sind falsch. Da ich (weibl.) seit einigen Jahren gehäuft (ohne Schuld) in verschiedene Gerichtsverfahren verwickelt bin (Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht), kann ich Ihnen aus mehr als einem Dutzend Verfahren berichten, daß immer eine RichterIN beteiligt ist, sobald irgendeine Prozesspartei weiblich ist. Falls mal ein männlicher Richter zu Beginn des Verfahrens zuständig ist, wird sogar während des Verfahrens wieder auf einen weibl. Richter geswitcht. Ist mir gerade wieder beim Landgericht passiert. Ich nenne das für mich „Geschlechtsappartheid“, beziehungsweise „weibl. Justiz“.
Der im Artikel beschriebene Fall entspricht mit einer weiblichen Prozessbeteiligten dieser Vorgehensweise. Nichts sonst.
Übrigens: Wenn eine Frau die Polizei ruft, muss Frau länger auf das Eintreffen der Polizei warten, weil ja tunlichst eine weibl. Bulette mitgeschickt werden soll (die sind seltener als die männlichen). Habe das bei der Polizei tatsächlich so erfragen können. ( Und die dann weibl. macht ihrem männlichen Kollegen dann im Einsatz vor, wie toll sie ist. Krampfhaft und in der Sache störend.) Nur bei Zeit im Verzug könnte mal ein rein männliches Polizisten-Team (die kommen ja immer zu zweit) auftauchen. Ich habe aber selbst bei einem gerade passierenden Kellereinbruch auf die Frau Polizei warten müssen. Wie üblich: Beschwerden helfen nicht! (Stoßseufzer: Ich hätte gerne wieder mit Frauen und Männern zu tun, die ihren Job machen und nicht dieses krampfhafte Mann/Frau-Getue.) Emanzipierte Frauen versetzt diese „Sonderbehandlung“ in Zorn (das ist das rationale Gegenstück zur Wut), denn wir können gleichberechtigt mit Männern leben und arbeiten. Das normale Zusammenleben wird durch die offiziellen Stellen verquert. Zu dem Thema wäre schon lange (vor Genderei) viel zu sagen, aber hier nur angerissen, denn: Nein, Ihre Spekulationen sind falsch. Das Geschlecht hat keinen Einfluss auf Kompetenz und Resilienz.
„Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. „So ein Attest kann es nicht geben und darf es nicht geben“, so die Richterin, die sich auf die Gutachten von Sachverständigen im Prozess berief.“
Doch darf es und muss es sogar.
Denn ausnahmslos alle Impfungen immunisieren nicht. Sie sind gesundheitsschädlich bis tödlich ausweislich der beim Paul Ehrlich Institut dokumentierten Impfschäden.
Ungeachtet dessen hat Niemand und auch nicht die Regierenden ein Recht, den Körper eines Menschen mit somatischen Behandlungen gegen deren Willen zu verletzen. Gesetze, die somatische Zwangsbehandlungen verlangen, sind per se rechtswidrig. Deren Umsetzung ist eine Straftat.
Bekannte Daten:
– Namen dieser Vorsitzenden Richterin am AG Schwandorf
– Jan Bockemühl, Anwalt
– Namen der „Sachverständigen“, die ganz bestimmt nicht sachverständig ausgesagt haben
– Nachname der Ärzte
Bei Befreiungen von Impfungen muss also penibelst untersucht werden usw. sonst kommt der Arzt in den Knast.
Es wird also eine Nicht-Intervention sanktioniert.
Bei der C19-Brühe wurde im Akkord eine experimentelle Gentherapie gespritzt ohne Anamnese oder Aufklärung. Kein Arzt wird dafür jemals im Knast landen, vermute ich. Stattdessen haben sie (Viele, nicht Alle) sich dumm und dämlich verdient, die Nebenwirkungen vertuscht, oder wenn sie sie abgerechnet haben, dann aber meist keine Meldung ans PEI gemacht.
Hier wird eine (potentiell schädliche) Intervention nicht-sanktioniert.
Danke
Ich fass das mal zusammen.
Bei körperverletzenden, lebensgefährlichen Impfungen muss der Patient nicht untersucht werden.
Bei Attesten, die vor körperverletzenden, lebensgefährlichen Impfungen schützen sollen, muss der Patient gründlich untersucht werden.
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Warum nur drängt sich mir immer wieder der Eindruck auf, dass ein Großteil der Juristen Geistig Behinderte sind?
David Jungbluth sagte Folgendes im Corona-Ausschuss: „Mit dieser Justiz kann man nicht rechtsstaatlich arbeiten.“ Wie man sieht:
„Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. „So ein Attest kann es nicht geben und darf es nicht geben“, so die Richterin“
Oh doch, Frau Vorsitzende, solche Atteste kann und muss es geben. Denn nicht die Impfgegner müssen die Sinnlosigkeit, Unwirksamkeit und Gefährlichkeit von Impfstoffen beweisen, sondern der Staat muss die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen beweisen – und zwar ganz besonders dann, wenn er Impfpflichten verhängt.
Vor diesem Hintergrund würden mich die Gutachten der Sachverständigen wirklich sehr interessieren, insbesondere da wir hier in Deutschland ja mal einen Masernprozess hatten, in dem das Masernvirus leider nicht gefunden werden konnte.
Also Frau Vorsitzende, wie wäre es, wenn Sie der Pharmaindustrie mal die Durchführung einer placebokontrollierten Doppelblindstudie aufgeben? Aber mit einem ECHTEN Placebo und am besten noch dreifach verblindet.
Oder noch besser: Geben Sie der Virologie den Nachweis des Masernvirus anhand der geltenden wissenschaftlichen Regeln auf.
Ein solches Vorgehen würde ich für wesentlich konstruktiver und auch rechtsstaatlicher halten als Ihre regimetreue und menschenverachtende Polemik.
Ausgehend von der Schule in Roding, müsste es sich um das Ehepaar Foti handeln:
https://www.schloss-stefling.de/images/downloads/interview_dr_foti.pdf