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DieGrünen elektronische Patientenakte SPD

Pharma-Datenhändler Lauterbach: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“

Heute Morgen wurde im Bundestag beschlossen was in Schweden längst gelebter Standard ist: die elektronische Patientenakte (ePa). Seit 2021 gibt es diese, allerdings war sie bislang freiwillig und weniger als 1 % der 73 Millionen gesetzlich Versicherten nutzen sie. Das ist Lauterbach ein Dorn im Auge, denn der will an die Daten, schließlich sollen diese den Pharmafirmen dienen und Geld auf deren bereits üppig gefüllten Konten schwemmen. Aber Lauterbach versichert: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“. Wie beruhigend, gerade wenn man sich die nebenwirkungsfreie Corona-Spritze ins Gedächtnis ruft. Eigentlich war die ePa für die bessere Versorgung der Versicherten gedacht, jetzt dient sie eher dazu die Weitergabe der Daten an die Pharmakonzerne gesetzlich zu fixieren. Für Bürger der Bundesrepublik gilt ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“, man muss aktiv widersprechen (wie das geht, das erfahrt ihr u.a. in diesem Beitrag). Laut Tino Sorge (CDU) gilt 2023 inzwischen das Motto in der Politik: „Daten retten Leben, nicht Datennutzung tötet Menschen.“ Bislang dachten zumindest wir immer, dass Menschen das Leben anderer retten. Da fielen uns beispielsweise Berufe aus Medizin, Pflege und auch Physiotherapie ein. Auch die EU stimmte gestern für ein Gesetz zur Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS). Gesundheitsdaten sollen nun also europaweit vernetzt werden. Aber wichtig ist weiterhin, dass sie allen Cookies explizit zustimmen, sonst könnte ihr Surfverhalten ja missbräuchlich verwendet werden. Einige Abgeordnete engagieren sich aktiv dafür, dass es ein Widerspruchsverfahren für die EU-Variante geben darf.

Digital-Gesetz – DigiG heute im Bundestag beschlossen, auch die EU stimmte gestern ab

Mehrfach haben wir über die digitale Patientenakte hier auf dem Blog berichtet, nun wurde diese im Bundestag heute Morgen beschlossen. Der Bundestag war aber quasi leer. Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ soll vor allem den Durchbruch für die elektronische Patientenakte und das E-Rezept bringen. Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Als Patienten bekommt man jetzt keinen Zettel mehr in die Hand, sondern einen Code aufs Handy oder auf die elektronische Gesundheitskarte, mit dem sich in Apotheken Medikamente abholen lassen. Auch per App soll das Rezept eingelöst werden können. Vorab wollen wir hier auf ein paar relevante Artikel zu diesem Themenkomplex bei uns verweisen:

In der digitalen Patientenakte sind dann ob sofort alle Gesundheitsdaten von der Wiege bis zur Bare. Seit 2021 kann jeder der digitalen Patientenakte freiwillig zustimmen, aber laut Herrn Lauterbach nutzen diese weniger als 1 Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Auf der Website des Bundestags heißt es dazu:

Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) (20/9048) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU/CSU angenommen. Darüber hinaus wurde ein zweiter vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Union angenommen.

[…]

Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit kaum genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die freiwillige digitale Anwendung nicht nutzen möchte, muss widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll schon 2024 verbindlich werden. Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

In der Schlussberatung äußerten sich Redner der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP überzeugt, dass mit den Digitalgesetzen das Gesundheitssystem insgesamt entscheidend gestärkt werden könne. Auch die Union befürwortet die Digitalisierung im Grundsatz, kritisiert aber die jetzt vorgesehene Umsetzung an einigen Stellen. Redner der bisherigen Linksfraktion äußerten Bedenken gegen die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an Dritte und sehen vor allem die Nutzung von Daten durch Pharmakonzerne kritisch. Auch die AfD-Fraktion befürchtet einen möglichen Missbrauch von Daten.

Beschlossen wurde jetzt, dass diese ePa jeder Versicherte ab Anfang 2025 automatisch bekommt (Opt-Out-Prinzip). Eine rechtliche Einschätzung und wie man dieser ePa widersprechen kann, haben wir bereits in diesem Gastbeitrag aufgegriffen. Die tagesschau schreibt heute dazu:

Anstatt aktiv die ePa beantragen zu müssen, sollen gesetzlich Versicherte sie Anfang 2025 automatisch bekommen. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, soll dies unterbleiben (Opt-out). Lauterbach geht davon aus, dass nicht viele Versicherte die E-Akte ablehnen werden. Ein ähnliches Vorgehen in Österreich habe gezeigt, dass nur „ungefähr drei Prozent widersprochen“ hätten, so der SPD-Politiker.

Die Daten gehören den Patientinnen und Patienten. Sie können deshalb auch bestimmen, welche Daten in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. Wer beispielsweise nicht will, dass der Zahnarzt die psychologische Diagnose einsehen kann, kann dies sperren. Patienten können auch entscheiden, dass die Ärztin oder der Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist.

Das Gesetz erwähnt explizit, dass Ärztinnen und Ärzte beim Eintragen von HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbrüchen oder einer psychische Erkrankung ihre Patienten auf die Widerspruchsmöglichkeiten der Dokumentation dieser Daten hinweisen müssen.

Personenbezogene Gesundheitsdaten: Neue EU-Regelung

Das neue Gesetz zur Schaffung eines „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ wurde vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 516 Ja-Stimmen und 95 Nein-Stimmen, sowie 20 Enthaltungen, angenommen. Einige Abgeordnete, u.a. Dr. Patrick Breyer, haben sich dafür eingesetzt, dass es ein Widerspruchsrecht geben darf. Ob dies aber am Ende so umgesetzt wird, das ist noch offen, denn die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den einzelnen EU-Landesregierungen und der EU-Kommission ist noch offen.

Als Zeitplan veröffentlicht Dr. Breyer auf seiner Website folgende Daten:

  • 6. Dezember: Erstes Treffen der Schattenbeauftragten
  • 11. Januar 2023: Sitzung der Schattenbeauftragten
  • 3. Februar 2023: Frist für die Übermittlung des Berichtsentwurfs (der ENVI- und LIBE-Berichterstatter) an die Übersetzung
  • 1. März 2023: ENVI/LIBE: Vorstellung des Berichtsentwurfs in Ausschüssen
  • 23. März 2023: Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen
  • Berichterstattertreffen
  • 29. November 2023: Abstimmung in den Parlamentsausschüssen ENVI/LIBE
  • 6. November 2023: EU-Regierungen positionieren sich im Ausschuss der ständigen Vertreter
  • 12. Dezember 2023: Debatte im Plenum des EU-Parlaments
  • 13. Dezember 2023: Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments über dessen Position
  • 14. Dezember 2023: Erste Trilogverhandlung
  • 2024: Verhandlungsabschluss und Annahme der Verordnung (geplant)

Dr. Patrick Breyer von den Piraten findet bei Mastodon zum Vorgehen dieser Datensammlung klare Worte:

Sie wollen im Profitinteresse der Industrie faktisch das Arztgeheimnis aushebeln! Meine Gesundheitsdaten gehören mir. Respektieren Sie das!

MEP, Patrick Breyer (Piraten)

Auf seiner Website schreibt er:

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung eines “Europäischen Raums für Gesundheitsdaten” (EHDS) vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gesundheitsdaten von Patienten europaweit zu vernetzen. So sollen beispielsweise Krankengeschichten, Testergebnisse oder Rezepte von Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten, die Patient:innen behandeln, in der gesamten EU geteilt werden, sofern der/die Patient/in den Zugang nicht einschränkt. Das gilt auch für privat Versicherte. Auch Industrie, Forschung und Behörden sollen Zugang zu personenbezogenen Gesundheitsdaten erhalten, bei denen lediglich der Name entfernt wurde (“pseudonomisiert”) – es sei denn, der Patient widerspricht ausdrücklich.

Piraten wollen Zwang zu elektronischer Patientenakte stoppen

Am 13. Dezember 2023 hat sich das Europäische Parlament auf Änderungsantrag des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) und weiterer Abgeordneter dafür ausgesprochen, dass ein Widerspruchsrecht gegen die Sammlung sämtlicher Behandlungen und Beschwerden einer Person in einer europaweit vernetzten elektronischen Patientenakte eingeräumt werden darf. Ob auch das endgültige Gesetz ein Widerspruchsrecht rechtssicher ermöglichen wird, entscheiden die anstehenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Regierungen und EU-Kommission.

Einen Zwang zur elektronischen Patientenakte darf es wegen des Risikos von Hacks und des Verlusts hochsensibler Behandlungsdaten nicht geben. Eine obligatorische elektronische Patientenakte droht die Patienten der Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu berauben und das Arztgeheimnis auszuhebeln.

Piraten fordern den Patienten vor der Weitergabe seiner Patientenakte zu fragen

Vor Zugriffen auf Gesundheitsdaten durch andere Ärzte und Industrie fordert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer über ein bloßes Widerspruchsrecht hinaus, dass Patienten nach ihrem Willen gefragt werden. Nur so haben auch Menschen mit wenig Zeit, eingeschränkten Sprachkenntnissen oder ältere Menschen eine echte Wahl. Im Europäischen Parlament gab es am 13. Dezember 2023 keine Mehrheit für Breyers Forderung (202:367 Stimmen), weshalb er gegen den Gesetzentwurf zum “Europäischen Gesundheitsdatenraum” gestimmt hat.

Wie geht es weiter?

Über den endgültigen Gesetzestext entscheiden die laufenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Regierungen und EU-Kommission (“Trilog”). Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) sitzt mit am Verhandlungstisch und kämpft dafür, dass die Bürger/innen die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten behalten.

Pharmafirmen profitieren

Das Thema Pharmaforschung wird von der tagesschau im aktuellen Beitrag ebenfalls aufgegriffen. Dort heißt es:

Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?

Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Patienten also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Lauterbach versichert, es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“.

Lauterbach bespielt natürlich zu diesem Thema sein liebstes Medium, denn auf X widmet er der ePa gleich 2 Tweets.

Natürlich landen die Daten, wenn man das nicht will, nicht bei den Pharmafirmen. Das seien Verschwörungstheorien, mit denen der Fortschritt blockiert wird. Ignoriert wird von Lauterbach aber, dass sich Arbeit am Menschen/Patienten nicht von alleine macht. Dazu benötigt man fähiges, gesundes und aktiv mitdenkendes Personal, welches Lauterbach spätestens durch Einführung der Impfpflicht, aus diesen Bereichen gejagt hat.

Daten der elektronischen Patientenakte helfen zB Krebspatienten und der Krebsforschung. Sie landen nicht, wenn man das nicht will, bei Pharmafirmen. Mit solchen Verschwörungstheorien wird der Fortschritt blockiert. Sind die Blockierer selbst krank wollen sie aber alle Medikamente

Lauterbach auf X

Lauterbach fällt bei seiner heutigen Rede im Bundestag übrigens durch. Anstatt dem in seinen Kreisen obligatorischen „Patient:innen“ spricht er doch tatsächlich von „Patienten“. Im Untertitel bei Twitter zeigt es dann aber doch tatsächlich die politisch korrekten „Patient:innen“ an. Noch nicht einmal auf den Untertitel können sich taube Menschen in Deutschland mehr verlassen:

Bedenken?

Bedenken gibt es natürlich für Lauterbach nicht, auch auf die Zwischenfrage von Kathrin Vogler (Queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE), die ihm entgegnet, dass er einen geschützten Datenraum herstelle, es allerdings bereits erfolgreiche Angriffe auf das Gesundheitsdatenforschungszentrum gab, wischt Lauterbach weg. Laut Lauterbach wurde ein derartiges System (Confidential Computing) noch nie, ähnlich wie er auch Holz hackt, gehackt.

  • Wie können Patienten ihre Daten sperren
  • Wie weit können pseudonymisierte Daten wieder bestimmten Patienten zugeordnet werden

Bei heise heißt es in einem aktuellen Artikel zur ePa:

Das Vorgehen geht aktuell aber in folgende Richtung: Es soll ein möglichst vollständiger digitaler Zwilling, also eine möglichst genaue digitale Kopie eines Menschen erstellt werden, um dann diesen digitalen Körper remote erforschen zu können. Mit dieser zentralen Datenhaltung an einer anderen Stelle werden wir aber immer veraltete und eigentlich nicht gut verknüpfte Daten erreichen, weil Patientinnen wesentlich mehr Daten in ihrem normalen Umfeld erzeugen, etwa mit Wearables oder anderen Apps.

Und am Ende bleibt nur noch zu sagen:
Wir wissen, dass sie lügen,
Sie wissen, dass sie lügen,
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen,
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen,
Aber sie lügen immer weiter.
Aleksandr Isayevich Solzhenitsyn

56 Antworten auf „Pharma-Datenhändler Lauterbach: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich““

Fest steht: für die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der „C“-Zeit, die gegen die „C“-Verbrecher bisher vorgegangen sind, gibt es nunmehr ein weiteres Betätigungsfeld: den Handel mit Gesundheits- und Sozialdaten der einfachen Bürger. Einfach = die Bundestagsabg. und Beamten werden von diesem faschistoiden Gebaren, die Bürger der Pharma-Industrie auszuliefern, nicht betroffen sein. Und die Linke und das BSW stellen sich bisher bei dem Thema Handel mit Gesundheits- und Sozialdaten klinisch tot. Die erschüttert das nicht und Erschütterung zum Datenhandel von Gesundheits- und Sozialdaten ist bei den Behindertenlobbyisten und Behindertenverbänden bisher nicht zu vernehmen.

Ironischerweise ist von den Dunkelbraun-ehemals-Grünen eine Behinderte als Abg. der Grünen (Wählerbezirk Hannover) als Abg. im Europaparlament und eine der Dunkelbraunen-ehemals-Grünen im Deutschen Buntenabg.-tag.

Niemand von diesen engagierten Behinderten bemerkt, dass hier eine faschistisch geprägte Datensammelei aufzieht und grade Behinderte in Heimen wieder von der Pharma-Mafia und dieses Mal auch von der Rüstungsindustrie zu Gegenständen, mit denen gemacht werden soll, was der Wille der Pharma- und Rüstungsindustrie ist, degradiert werden.

Ironischerweise schreibt heute der Autor Martin Theben zu dem Auschwitzprozess von vore 60 Jahren, der damals in Frankfurt am Main stattfand, auf der Homepage kobinet-nachrichten.org, siehe https://kobinet-nachrichten.org/2023/12/20/vor-60-jahren-begann-der-ausschwitz-prozess-in-frankfurt/

Warum will keiner der aktuellen Wahrheit ins Auge sehen und waum lassen sich die Behinderten ein X für ein U vormachen, vor allem die, die es wissen müssten, was mit dem Datenhandel für ein Verbrechen begonnen wird dauerhaft begangen zu werden?

Es sind doch so viele Behinderte Parteimitglieder bei den Grünen, in der cdu, csu, fdp, spd und bei den verblassten linken. Die halten allesamt den Mund! Ein Skandal ist das!

Aufgrund der ersten Erfahrungsberichte hier im blog zum eRezept, das teilweise ja schon zwangsweise angewendet wird, habe ich jemanden, der die Tage zu zwei Ärzten musste und Rezepte brauchte, entsprechend gebrieft. Ich wollte wissen, was den Patienten so gesagt wird, wenn man sich ganz unschuldig danach erkundigt, wie das denn zukünftig so läuft und was es mit dem Papierausdruck auf sich hat. (In beiden Praxen gab es noch ein rosa Rezept).

Praxis 1: Sie brauchen demnächst in der Apotheke nur Ihre Versichertenkarte vorlegen, dann kriegen Sie die Medikamente. Nein, anders geht das nicht, oder Sie haben eine App.

Praxis 2: Wir schicken Ihnen den Code dann auf Ihre Versichertenkarte, die legen Sie in der Apotheke vor. Frage: Ich habe gehört, man kann auch den QR-Code auf einem Papierausdruck haben? Antwort: Nein, das machen wir nicht. Sie brauchen nur Ihre Karte.

Das deckt sich mit dem, was ich hier teilweise schon gelesen habe. Ich vermute mal, die Ärzte bzw. das Praxispersonal sind entsprechend gebrieft, dass sie so tun, als ob es nur diese beiden Möglichkeiten (App oder per Karte) gäbe und frechweg behaupten, einen Papierausdruck gäbe es nicht.

Rechtsgrundlage ist § 360 SGB V Absatz 9. „Können ….wählen, …. entweder durch einen Ausdruck in Papierform …..“

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__360.html

Dieser Satzteil ist auch im neuen Digital-Gesetz nicht verändert worden. Das wird also so stehen bleiben.

Dann kann man am Tresen auch mit dieser Seite des Bundesgesundheitsministeriums wedeln.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

Dort wird „Papierausdruck“ mehrmals gleichberechtigt neben den anderen Möglichkeiten erwähnt.

Oder als Schmankerl eine Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

https://www.kbv.de/html/erezept.php

Zitat hieraus:

„Papierausdruck: Ärztinnen und Ärzte müssen für Patienten, die das wünschen, einen Ausdruck auf DIN A4 oder A5 mithilfe ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) erstellen. Auf dem Ausdruck befinden sich ein oder mehrere Rezeptcodes, mit denen die Apotheke auf die Verordnungen zugreifen kann, sollten die Daten nicht per eGK oder App abgerufen werden können. Der Patientenausdruck muss nicht handschriftlich unterzeichnet werden. Die elektronische Signatur des eRezepts reicht aus.“

Also am besten nicht viel fragen, nicht herumargumentieren wieso, weshalb, warum. Rechtsgrundlage nennen und haben wollen.

Wer sich wohler fühlt, wenn er einen Grund angibt
– wird jemand anders für mich abholen, Versichertenkarte nicht aus der Hand geben wollen
– schalte Online-Apotheke ein. Dafür braucht man das.
Siehe zwei Beispiele:

https://www.shop-apotheke.com/e-rezept-einloesen/
https://www.docmorris.de/rezepte/rezept-einloesen/e-rezept

Alles, was von den Regierungen dieser Erde zur Diskussion gestellt wird, ist doch im Hintergrund längst beschlossenes Vorhaben.

Mit der so großartig kommunizierten Zustimmung zu oder Ablehnung einer elektronischen Gesundheitsakte wird doch wieder nur geblendet. Oder glaubt hier wirklich jemand, daß die Krankenkassen sich den Streß geben und jeden einzelnen Versicherten wunschgemäß verwalten?

Schon mit dem „Hausarzt-Modell“ wurde die Grundlage für eine übergreifende/übergriffige Verbreitung von Gesundheitsdaten geschaffen.

Die meisten, die diesem spontan zugestimmt haben, werden dies getan haben, um damit die damals zu zahlende Praxisgebühr von 10€ nur einmal bezahlen zu müssen.
Damit wurden sie geködert. Und dafür müssen sie nun für jeden Facharztbesuch beim Hausarzt eine Überweisung anfragen.
Oder sie kündigen dieses Modell.

Eine Bekannte hat dieses Hausarzt-Modell gewählt. Sie will auch nicht kündigen, weil O-Ton: sie hat das schon so lange und was soll der Arzt dann von ihr denken. Womöglich wird sie dann schlecht(er) behandelt (als andere)“ 🤪. Mir stehen bei solchen Äußerungen alle Haare zu Berge, aber mei … .

Und schon jetzt, auch ohne die angekündigte ominöse elektronische Gesundheitsakte, bekommt aufgrund dieses „Hausarzt-Modells“ der Hausarzt von jedem besuchten Facharzt einen Bericht über den Grund des Besuchs und den aktuellen Gesundheits-Stand (die Dame ist krebskrank).

Die sogenannten Datenschutzvereinbarungen haben doch auch nur Alibicharakter. Seit düse überall abgefragt werden, nimmt der Zugriff und Mißbrauch persönlicher Daten doch eher stetig zu.

Die einzige Möglichkeit, diesem Datenabgreifen und -sammeln zu begegnen, ist es, so wenig wie möglich solcher Daten zu produzieren. Ganz vermeiden wird es sich nie lassen. Schon gar nicht in diesem Land.

Wer an Daten rankommen will, kommt an diese ran. Egal wie … .

Hier wird von einigen auch die Frage angesprochen, was mit den privat Versicherten ist. Ob Diskriminierung vorlegt, wenn die ePA für die einen eingerichtet wird und für die anderen nicht.

Die privaten Krankenversicherer sind ganz wild auf die ePA. Der Verband der PKV’en hat sich mit Vorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Sie wollten, dass die Regelung einer Pflicht mit Opt-Out-Möglichkeit auch für sie und für ihre Versicherten gilt.

https://www.pkv.de/positionen/entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens/

Sie wollten, dass § 342 Abs 1 Satz 2 SGB V Entwurfsfassung (Verpflichtung der Krankenkassen, eine ePA ab 15.1.25 bereitzustellen) auch für sie gilt, allerdings umformuliert hinsichtlich des Verpflichtungszeitpunktes. Ganz so ist es nicht gekommen. Stattdessen gilt: wenn sie ihren privat versicherten Kunden eine ePA zur Verfügung stellen (es also als Kasse freiwilig machen), dann gelten zahlreiche §§ aus dem neuen Gesetz auch dafür. Hier auf Seite 123 in der rechtenSpalte (das ist die Beschlussfassung, links steht der erste Entwurf) unter Punkt 66 zu § 362 Absatz 1.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009788.pdf

Wenn man sich die dort zitierten §§ anschaut, die also alle gelten sollen, wenn (!) eine private Kasse eine ePA anbietet, dann sieht es für mich so aus, als ob auch dann eine Opt-Out-Regelung gelten soll. Die private Kasse muss so etwas also nicht anbieten. Wenn sie es aber anbietet, dann – unter Vorbehalt – würden auch die privat Versicherten ggf widersprechen müssen, wenn sie das nicht wollen.

Warum wollen die PKV’en das? Dazu habe ich in dem anderen Beitrag „Rechtlicher Leitfaden“ im Juli folgendes in einem Kommentar geschrieben:

„Ich habe vor einigen Monaten einen Artikel gelesen (den ich jetzt nicht wiederfinde). Die Privaten KV-Gesellschaften sind verärgert darüber, dass die gesetzliche Pflichtregelung nicht auch für ihre eigene Klientel gilt. Die Argumentation ging so: soundsoviel Prozent der Menschen in Deutschland sind privat versichert. Wenn auch für diese die Pflicht gelten würde, würde das bedeuten, dass auch deren Daten an Forschungsgesellschaften und andere Begünstigte fließen würden. Das würde aber einen derart erheblichen Datenpool ausmachen, dass es dann nur angemessen wäre, wenn auch die PKV’en zum Kreis der berechtigten Empfänger dieses Datenschatzes gehören würden. MaW: die sind wild auf die Daten und werfen deshalb ihre Klientel den Datensammlern zum Fraß vor. Anders kann man es nicht ausdrücken.“

Fazit: die wollen an sämtliche Daten herankommen und bieten dazu an, selbst auch „Datenproduzent“ zu sein.

Das mag so sein Margot,
dass die Privatversicherungen scharf darauf sind – nicht aber deren Kundschaft, zu denen sicher gut 85% all derer gehören, denen wir diesen „Great Reset“ zu vedanken haben.
Auch die Privatversicherungen würden gerne etwas vom Kuchen ab haben, denn umsonst reißen die kassenärztlichen Versicherungsgeber ihre Kunden nicht in diesen Abgrund, die sahnen da schon bei ab.
Aber wie Sie selbst schreiben, so möchten die Privatversicherungen lediglich die Möglichkeit bekommen können, ihren Kunden auch eine ePA anbieten zu können, jedoch eine Verpflichtung lehnen die privaten ab, was ganz logisch ist, denn deren Kundschaft würde kündigen.
Und natürlich muss bei diesem Thema auch immer wieder die Rede von den Privatversicherten sein, und sollte es tatsächlich – was auch ich nicht glaube – ein Gesetz zur Verpflichtung kommen, dann werden Sie es selbst erleben, dass sollten die Privatversicherten dort erwähnt werden, so steht jedoch denen absolut frei ob die das wollen oder nicht, also ohne Pflicht. Ich gehe sogar so weit: Es kann im Gesetz stehen was will, die privaten Versicherungen werden eine „Opt-Out-Regelung“ die augenscheinlich auch für die Privatpatienten gelten soll, andersherum anwenden. Nur der Versicherte der ausdrücklich und schriftlich eine ePA beantragt, dem werden die privaten dann auch eine anlegen. Aber sicher nicht einfach eine ePA anlegen, weil ein privat Versicherter – aus welchen Gründen auch immer – verschwitzt hat ausdrücklich eine ePA abzulehnen. Weil das bleibt so oder so strafbar, ohne ausdrückliche Einwilligung.
Es gibt eben Dinge die sich ein Gesetzgeber auch nur dann erlauben kann, wenn sich keiner muckt, keiner schert und keiner sich dagegen mit all seinen Mitteln wehrt. Wenn ein Gesetzgeber derart frei und ungestraft über das Leben, den Körper und über alle Daten eines jeden anderen Menschen verfügen könnte, nur weil er die Staatsmacht hat und der „Herrscher“ ist, dann wären viele vergangene Staatsmänner heute noch Ehrenmänner, statt über Jahrhunderte (angeblich) verpöhnt und schwer belastet.

Es wäre schön, wenn Sie den Artikel den Sie vor einigen Monaten gelesen haben, nur leider nicht mehr finden, wieder finden würden.
Das würde ich gerne auch mal lesen was Sie da lasen:

„Die Privaten KV-Gesellschaften sind verärgert darüber, dass die gesetzliche Pflichtregelung nicht auch für ihre eigene Klientel gilt.“

Denn ich bin der Ansicht hier geht es den Privatversicherungen nur um die freiwillige Teilnahme die sie fprdern, denn vielleicht darf nur derjenige an den gesamten Daten-Topf, der auch mit macht. Klar wollen die privaten auch an all die Daten dran, und eventuell auch die Gelder abschöpfen können die es für jeden Patienten der mit macht, zu geben scheint. Von wem auch immer – und wenn es letztlich Gates, Soro & Co und/oder die Pharmaindustrie springen lassen. Denn die kassenärztlichen Versicherungen lassen sich 100% nicht lumpen, wenn sie schon bis zur letzten Sekunde und bis zu jedem sich heftig wehrenden Kunden, so tun sollen als gäbe es da diese gesetzliche Pflicht! Strafbar machen sich alle nur dann, wenn der Preis stimmt. Den Spritz-Ärzten reichte das Honorar pro Spritze, denn die Masse machte die Millionen. Und die kassenärztlichen Versicherer werden fett absahnen, deshalb werden sie überzeugend so tun als ob… all das rechtens wäre.

Margot Lescaux hat es hier in der Antwort 1 : 1 korrekt erklärt und veranschaulicht:
https://corona-blog.net/2023/12/14/pharma-datenhaendler-lauterbach-es-sei-kein-missbrauch-dieser-daten-moeglich/comment-page-1/#comment-95953
Danke!

Hierbei geht man also über die Hausärzte, wie man einst über die Arbeitgeber gegangen ist wegen der „Impfplicht im Gesundheitswesen“ – und dieses Gesetz der allgemeinen Impfpflicht kam aber nie. Die Macher waren also damals die Arbeitgeber, und heute sind es die Hausärzte.

Folgendes Schreiben (eine DIN A4 Seite) lag bei meinem letzten Hausarztbesuch an der Praxistheke, und ich wurde aufgefordert dies im Wartezimmer auszufüllen (das im Schreiben erwähnte Informationsblatt bekam ich nicht, und es lag auch nicht aus):

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR ERHEBUNG / ÜBERMITTLUNG VON PATIENTENDATEN

Ich

………………..

erkläre mich einverstanden, dass in der Praxis XXXXXX meine Patientendaten erhoben und verarbeitet werden. Mir wurde ein Informationsblatt zum Datenschutz in der Praxis ausgehändigt, zu welchem ich auch Rückfragen stellen konnte
– über den Umfang und die Art meiner Daten
– über die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
– über die Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen und über die Folgen dessen

Ich erkläre mich einverstanden, dass
– mich betreffende Behandlungsdaten und Befunde bei anderen Ärzten/Psychotherapeuten und Leistungserbringern zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Behandlung angefprdert werden können.
– mich betreffende Behandlungsdaten und Befunde an mich behandelnde weitere Ärzte/Psychotherapeuten und Leistungserbringer übermittelt werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise auch Labore, die zur Erstellung von bestimmten Werten (etwa Blutwerte) in Anspruch genommen werden, die für die Behandlung und Diagnose erforderlich sind.

Es ist mir bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft widerrufen kann. Ich bin über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt worden.

Optional:
Ich stimme der Nutzung meiner Daten zu bestimmten anderen Zwecken, die über die Behandlung hinausgehen, zu. Insbesondere bin ich mit Praxismailings, Informationen und Terminerinnerungen über den Behandlungsfall hinaus einverstanden.

________________________ _____________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Patienten

Ich las diese Einwilligungserklärung im Wartezimmer, und ging dann hinaus um dieses Informationsblatt zum Datenschutz erhalten zu können, von dem in der Erklärung die Rede ist.
Mir wurde gesagt, das erhalte ich nachher bei der Abgabe der Erklärung. Es wurden zwei, drei hitzige Sätze von mir abgegeben, worauf es aber hieß, ich könne doch sowieso jederzeit dagegen Widerspruch einlegen, wo denn mein Problem sei.
Ich sagte, das hier wäre dann in der Erklärung mein Problem:

„Ich bin über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt worden.“

Ich bat um diese Aufklärung. Es wurde abgewunken und gelacht mit den Worten, dass diese Erklärung freiwillig ist, ich bin ja nicht verpflichtet diese heute zu unterschreiben.
Und das war es. Kein zusätzliches Informationsblatt, keine Erklärung über die FOLGEN eines Widerrufs.
Meinen Arzttermin habe ich streichen lassen und bin gegangen. Zu aufgeregt war ich dann, um noch einen gefassten Satz zustande zu bringen.

Fazit:
Es braucht schon wieder kein Gesetz vom Gesetzgeber, denn auch hier bringen es andere in trockene Tücher: Die Ärzteschaft.
Wenn hier jeder Patient jetzt schon bei seinem Hausarzt zustimmt, dann braucht es gar keinen Zwang und kein Gesetz für die ePA, denn das ist schon die Zustimmung zur ePA.

Möchten hier einige nun auch behaupten, dass jetzt auch keiner der Ärzte bemerkt wie man sie vor den Karren spannt. Genauso wie einst die Arbeitgeber bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Eine gesetzliche Impfplicht im Gesundheitswesen kam nie, wer stand hielt und sich weigerte, der ist heute nicht geimpft und keinen schert es bisher mehr.

Und noch ein kleiner Hinweis zum „fast leere Plenarsaal“ bei der Abstimmung:

Glaubt hier wirklich jemand es wird zur ePA tatsächlich ein Gesetz (ob national und erstrecht nicht von der EU) verabschiedet, das nur die gesetzlich Versicherten betreffen wird und die Privatpatienten verschont?
Da würde es Klagen hageln wegen Diskriminierung, zurecht.
Und, dass auch die Privatpatienten per Gesetz die Hosen runter lassen sollen – das wird auch nicht passieren, denn hierbei würde es noch härtere Geschosse von Klagen hageln. Wer von denen will schon selbst die Hose runter lassen müssen?

Interessant, ich wurde bspw. bereits als Patient abgewiesen, weil ich das – genauer Wortlaut – nicht unterschreiben wollte. Das war dann wohl die Folge des Widerrufs.
Wo kommt diese Datenschutzerklärung überhaupt her? Von der Ärztekammer oder ähnlichem?
Die Ärzte brauchen wir nicht zu verteidigen, die wissen genau, was sie tun. Es ist – wir sind – ihnen einfach nur ****egal.
Lange Gesichter gibt’s dann bei denen, die das so sorglos unterschrieben haben, wenn Versicherungen usw ihre Krankenakte einsehen…: und dann wird halt die Leistung gekürzt / nicht ausgezahlt. Aber das ist bestimmt auch wieder nur eine krude Verschwörungstheorie 🤣

Ich brauche keine „e-Akte“ ueber mich, mein Leben gehoert nur mir, so auch meine Krankheit(en) und besonders meine Gesundheit, die ich nicht durch Kaputte nachtraeglich zestoeren lassen werde. Es ist ein globaler Krieg gegen milliarden von Menschen, die meisten verstehen es noch nicht. Ob Essen, trinken, bewegen, wohnen, Familienplanung, Alter, Jugend, Geburt, Geld, Eigentum, Leben und Tod, sollen fremdbestimmt sein. Der gottgewollte Mensch wird als „Monster“ dargestellt, er schaedige den Planeten, deswegen Depopulation. Es geht niemals um den Planeten, noch weniger um Gesundheit.

Wenn es um den Planeten ginge und um Klimaschutz, bzw. Verhinderung von Umweltschmutz, dann hätte man sofort ab 31.12.2023 mal beginnen können die Sylvester-Knallerei abzuschaffen.
Darüber gab es kein Sterbenswörtchen, nicht mal debattiert wurde es. Es geht um Geld, Daten, unser Leben in deren Händen.
Anstatt die CO2-Steuer 2024 zu erhöhen, hätten alle meine Bekannten, Verwandschaft und Nachbarn lieber auf Sylvester-Knallerei verzichtet und das damit erparte Geld in einen Spendentopf eingezahlt, um die C02-Steuer-Erhebung zu vermeiden, bzw. die staatlichen Subventionen weiter beizubehalten.
Den Leuten ist klar, dass eine solche „Spende“ unverdient an Loser / Versager oder Ausbeuter gehen würde, aber alle sagen dennoch, ein derartiger Deal hätte wenigstens etwas mit Klimaschutz zu tun und damit, dass man sich wenigstens mal wirklich Gedanken über das Wohl des Volkes und der Schwachen im Volk gemacht hat, denn die Ballerei macht keinen wirklich zufrieden, das ist Einbildung. Jedoch die CO2 Erhöhung werden viele verfluchen, wenn es so weit ist…

„Klimaschutz“? Die Hysterie mit einem „Klimawandel“ ist genauso eine Lüge wie das Märchen über ein sogenanntes „Killervirus“.

Wie und mit welcher „Begründung“ eine Enteignung stattfindet resp. den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, spielt das für Sie ernsthaft eine Rolle?
Oder deftiger ausgedrückt: wenn ein Verbrechen gut (gut: ? => wobei noch nicht mal das hinsichtlich der Klimalüge zutrifft) vermarktet wird, ist es okay?

Die genannten Gründe (Killervirus, Klima, ….) sind alle hausgemacht, und zwar von denen, die die Agenda entworfen haben.

Glauben Sie, spätestens nach den vergangenen 3 1/2 Jahren, wirklich (noch immer), daß auch nur einer derer, die den Auftrag haben, die Agenda durchzudrücken, am Wohl des Volkes bzw. dessen Schwächsten interessiert ist?

Es ist jetzt nicht mega wichtig, aber vielleicht erwähnenswert, dass die beiden Gesetze zwar vom (halb leeren) Bundestag verabschiedet wurden, sich jedoch noch in der Warteschlange befinden:
„Die Gesetze sind nicht zustimmungspflichtig von Seiten der Länder. Der Bundesrat bekommt aber noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Weil ihm dies jedoch frühestens in seiner nächsten Sitzung Anfang Februar 2024 möglich wird, können die Gesetze nicht vor Februar 2024 in Kraft treten.
https://www.mdr.de/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-digitale-epa-kranken-versicherte-faq-100.html

Vor 2 Jahren war ich zum ersten Mal bei einem neuen Zahnarzt gewesen. Eigentlich brauchte ich seine Fragen gar nicht beantworten. Denn er wusste alles über mich! Er wusste genau, wann ich 10 Jahre zuvor bei welchem Zahnarzt ein Röntgenbild machen lassen habe. Ich war wirklich erschrocken. Was wusste er noch alles? Ende 2021 war eine irre Zeit, sodass ich wirklich Bedenken hatte, ob ein Zahnarzt mich gut behandelt würde. Dann machte er einen sogenannten Klopftest. Alle meine Backenszähne sind seither in der Mitte durchgebrochen!
War das Absicht, oder nicht? Ich werde das nie erfahren.
Und wenn das jetzt alles noch schlimmer wird, wovon man allerdings ausgehen kann, dann werde ich nie wieder zu einem deutschen Arzt oder Zahnarzt gehen. Dann lass ich mich nur noch in Gambia, am Amazonas, oder sonst wo behandeln.

Im Jahr 2021 schmerzte mich einer meiner Weisheitszähne. Die Zahnärztin zu der ich ging musste mich zum Entfernen meiner zwei Weisheitszähne unten rechts und unten links, überweisen, da sie selbst keine solche Eingriffe macht. Mir wurden die zwei Weisheitszähne von dem Kollegen in 3 Minuten gezogen. 4 Tage später kam ich wieder zurück zur Zahnärztin und wollte wissen wie es jetzt weiter geht. Sie wollte mich weg schicken, weil ich ja auf beiden Seiten genäht worden war und erst einmal die Fäden gezogen und die Naht verheilen müsse, meinte sie. Aber ich wurde gar nicht genäht! Das hat sie mir nicht geglaubt, da der Kollege ihr schon zwei Tage zuvor den Bericht zugefaxt hatte, indem es drin steht. Ich verlangte ins Behandlungszimmer zu dürfen, damit sie sich selbst davon überzeugt, dass ich nicht genäht wurde. Die hat mir nicht geglaubt. Ich bin einfach rein, setzte mich auf den Stuhl und öffnete den Mund:
Keine Fäden, keine Naht – ich hatte noch nie Probleme mit Weisheitszähne entfernen!
Nachdem sie dann selbst, sichtlich geschockt, gesehen hatte…wollte ich den Bericht den der Kollege ihr angeblich zugefaxt hatte und von Nähten schrieb. Den Bericht hat sie mir nicht heraus gerückt. Sie verweigerte mir die Übergabe des Berichts. Sie wollte wohl den betrügerischen Kollegen decken. Und der Kollege rechnete nicht damit, dass ich gleich 4 Tage nach der Zahnentfernung, wieder bei meiner Zahnärztin stehen werde. Es wäre nie aufgefallen, wenn ich erst nach dem Abheilen wieder zu der Zahnärztin gegangen wäre.
Ich bin dann an Tag Nr. 4 nach Entfernung auch sofort wieder in die Praxis des Kollegen, und wollte clever sein, um in den Besitz seines betrügerischen Berichtes zu kommen. Auch dort wurde mir der Bericht verweigert. Erst als ich dort preisgab, dass ich schon längst erfahren habe, dass im Bericht steht ich sei beidseits genäht worden was nicht zutrifft, wurde ich sofort in den Behandlungsraum geschoben. Dort erklärte der Arzt der mir die Weisheitszähne zog, es sei eine Verwechslung gewesen, allerdings ohne Entschuldigung im Gegenteil, der war sichtlich sauer und angepisst. Diese „Verwechslung“ konnte ich widerlegen, denn wenn derart Betrug in seiner Praxis nicht der Normalfall wäre, dann hätte ich zuvor von den Arzthelferinnen auch den Bericht ausgedruckt bekommen, der schon zwei Tage zuvor auch an meine Zahnärztin per Fax erging.
Daraufhin sagte er frech, dann hätte ich den Bericht doch von seiner Kollegin nehmen können. Man sah sofort, die beiden hatten schon miteinander gesprochen, telefoniert.
Zum Dank für seinen Betrug den ich dann nicht beweisen konnte, bat er mich seine Praxis zu verlassen und mir nächsten einen anderen „Dummen“ zu suchen.
Erst wusste ich nicht wie ich das mit dem „anderen Dummen suchen“ verstehen soll. Erst später dann. Vermutlich meinte er, einen „Dummen“ der korrekte Berichte schreibt und nicht betrügt!

In Ihrer Patientenquittung, die Sie lt. SGB V § 305 in der behandelnden ZA-Praxis gleich nach der Behandlung hätten verlangen dürfen (ok, hätte man Ihnen vermutlich wegen „Nichtwissen um diesen §“ verweigert) oder auf Verlangen von Ihrer Krankenkasse bekommen, ist erkennbar, was abgerechnet wurde.
Zum Beweis des tatsächlichen Behandlungsumfanges hätten Sie dann vielleicht privat ein Foto von Ihrem Mund machen (lassen) sollen (Familienmitglied o.ä.) und hätten den Betrug versuchen können anzuzeigen.
Verläuft vermutlich im Sande; ich habe das im Nachgang mal bei der KK versucht: „Abgerechnet ist abgerechnet.“ Die machen sich da keinen Streß, und der Abrechnungsvorgang verläuft sowieso als Art „Blackbox“.

Genau Katinka,
die kassenärztlichen Krankenkassen interessieren sich für derart Betrug gar nicht! Deshalb braucht sich auch keiner jahrelang einen Vorwurf machen, der sich zur Tatzeit nicht in der Lage sah, sich dagegen zu wehren. Damit hat er sich nämlich nur einen großen Gefallen und dienst erwiesen. Die Erfahrung erspart, dass auch die Krankenkassen da mit drin stecken. Ansonsten wäre diese angebliche Pflicht zur ePA ja auch gar nicht möglich!

Mir wurde von einem extra neu ausgesuchten Zahnarzt – nach einer Horrorzahnentfernung bei einem anderen Zahnarzt,die eine spontane OP war (sorry, versuche viel Info in wenig Worte zu legen) und an deren Wunde sich die Nähte am nächsten Tag bereits ablösten und ich somit mind. ein Viertel Jahr eine offene Wunde- sprich offenen Unterkiefer hatte – einfach mal so bei angekündigter kleiner Kariesstelle ein Zahn zur Hälfte weggebohrt, sehr aggressiv, und dann wurde mir mitgeteilt:“Da muss dann mal eine Krone drüber…“
Ich habe den Zahn verloren, da zu weit am Nerv gebohrt.

Mich richtig zu wehren, hatte ich bei beiden Fällen einfach keine Kraft.
Für mich persönlich hat dieser Berufsstand verloren, schon lange vor der C Zeit.

Sie haben mein Mitgefühl und wir sind auch keine Einzelfälle, da steckt System und Vorsatz drin.
Hier geht es ausschließlich um Geld.

Wie es hier beschrieben ist, ist das mit dem Widerspruchsrecht noch nicht sicher
https://www.golem.de/news/europaeischer-gesundheitsdatenraum-eu-weite-digitale-patientenakte-beschlossen-2312-180305.html

Das alles ist im Rahmen des sog. Data Governance Acts zu sehen, einer Verordnung, die seit dem 23. September 2023 in Kraft ist und als Verordnung nationale Gesetzgebung übersteuert.

Danach tritt die EU künftig vor ihr ‚Inventar‘, d.h. sie kann mit den Daten machen was sie will und schuldet keine Auskunft. Gegen die EU gelten die Betroffenenrechte der DSGVO NICHT mehr, weil sie sich selbst als vertrauenswürdiger Datenmittler definiert hat. Sie kann mit den Daten handeln und sie auch sog. Altruisten zur Verfügung stellen und Sie müssen vertrauen. Das gilt auch für den sog. Gesundheitsdatenraum.

M.E. gibt es nur einen Weg, dem zu entkommen: produzieren Sie weniger Daten. Ärzte sollte man ohnehin nur aufsuchen, wenn man wirklich ernsthaft krank ist. Mein Vater ist mit dieser Einstellung 98 Jahre alt geworden. Einen Arzt hat er erst in seinen letzten 3 Lebensjahren fallweise beschäftigt.

„Das Gesetz erwähnt explizit, dass Ärztinnen und Ärzte beim Eintragen von HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbrüchen oder einer psychische Erkrankung ihre Patienten auf die Widerspruchsmöglichkeiten der Dokumentation dieser Daten hinweisen müssen.“ —- Na, das mit dem gewissenhaften Hinweisen durch die Ärzteschaft hat doch schon so richtig gut funktioniert, als sie ihre Patienten im Rahmen einer völlig neuartigen Behandlungsspritze vorab auf die Risiken hingewiesen haben… Kann also eindeutig nix schiefgehen. Läuft.

Jeder, der bereits vorbeugend Widerspruch eingelegt hat bzw das im Laufe der nächsten Monat machen will, bevor er das entsprechende Informationsschreiben der Krankenkasse bekommen hat, sollte das auf jeden Fall nach Erhalt des Schreibens noch mal machen. Dann läuft eine 6-Wochen-Frist. Wer darauf nicht reagiert, weil er meint, er hat ja schon, läuft Gefahr, dass sein Widerspruch als nicht ordnungsgemäß eingelegt und somit als nicht existent gilt. Also besser vorsichtig und doppelt.

„Dann läuft eine 6-Wochen-Frist. “
Machen wir eine Wette die Schreiben kommen zu spät… Im Schreiben / Auf dem Schreiben das richtige Datum, aber auf dem Briefkuvert kein Datumsstempel, und der Brief kommt 5 Wochen nach dem Datum im Schreiben an?
Abwarten.
Irgendwie so wird es laufen. Oder es kommt gar kein Schreiben. Angeblicher Fehler im System oder so. Und dann ist’s zu spät.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer ePA für jeden gilt ja ab dem 15. Januar 2025. Wenn Sie bis Anfang Dezember 2024 den Brief noch nicht haben, schreiben Sie Ihre Krankenkasse an. Weisen Sie darauf hin, dass bekanntlich ab 15.1.25 die ePA angelegt werden soll. Dass Ihnen bekannt ist, dass die Krankenkassen für jeden eine epA anlegen, sofern er nicht vorher widersprochen hat. Dass Ihnen ferner bekannt ist, dass die Versicherten hierüber gemäß

§ 343 Abs. 1a Ziffer 5 Buchstabe a) SGB V

rechtzeitig vorher informiert werden müssen, und sodann die Möglichkeit haben, binnen 6 Wochen vor der Bereitstellung der ePA zu widersprechen. Dass Sie sich darüber wundern, dass Ihnen das entsprechende Schreiben noch nicht vorliegt. Und, weiter im Zitat: Für den Fall, dass dieses gesetzlich verpflichtende Schreiben evtl. auf dem Postwege verloren gegangen sein sollte, erklären Sie hiermit folgendes:

Ich widerspreche gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V iVm 343 Abs. 1a SGB V und § 344 Abs.
1 SGB V der Einrichtung und Bereitstellung einer elektronischen Patientenakte für mich.

Das geht an ihre Krankenkasse. So oft Sie wollen und bis Sie eine Antwort haben. Per Einschreiben / Rückschein, per normaler Briefpost, per mail und, falls erreichbar, persönlich durch Abgabe einer Geschäftsstelle, Empfang auf Kopie bestätigen lassen. Und da jetzt neu nach § 342 a SGB V jede Krankenkase eine Ombudsstelle einzurichten hat, die zur Entgegennahme von Widersprüchen berechtigt ist („die Versicherten können sich … an die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse wenden“….) schicken Sie es an die dann auch noch mal. Auf den Webseiten der Kassen wird man dann wohl zum gegebenen Zeitpunkt Informationen über diese Ombudsstelle finden. (Wie, wo, Adresse).

Im übrigen glaube ich nicht, dass die die Infoschreiben absichtlich versemmeln. Das soll und wird ja in erster Linie ein „Aufklärungsschreiben“ sein, was man mit der ePA dann in Zukunft alles Tolles machen kann und wie sicher und praktisch und überhaupt. Das werden die sich doch nicht nehmen lassen.
Außerdem – selbst, wenn es „zu spät“ sein sollte. Man kann auch jederzeit danach noch widersprechen und dann muss alles wieder gelöscht werden. Ja, ich weiß … wenn das einmal in der Welt ist. Natürlich ist es besser, wenn sie gar nicht erst angelegt wird. Aber es gibt ja auch Leute, die grundsätzlich nicht abgeneigt sind, die sich das erstmal angucken wollen und sich vielleicht später dann doch noch dagegen entscheiden. Das geht auch.

Sehr geehrte FRau RA Lescaux,
ich bin grade dabei, meiner Krankenkasse (Körperschaft öffentlichen Rechts) das Widerspruchsschreiben aufzusetzen und trage das Schreiben der KK selber vorbei, um sicherzugehen, dass das Schreiben auch bei der KK angekommen ist.

Ich verwende erst einmal Ihre freundlicherweise uns zur Verfügung gestellten Informationen in meinem Schreiben an die KK.

Habe noch mehr der KK hjinsichtlich des Datenhandels mit Gesundhdheits- und Sozialdaten zu sagen, das mache ich gegenüber denen im Folgeschreiben.

Danke nochmal an Sie und Ihnen eine gute Zeit zum Jahresende ([Vor-]weihnachten, die Zeit zwischen den Jahren und einen guten Rutsch ins datensgeschützte 🙂 Jahr 2024.

Aber die Ausführungen „warum habe ich Ihr Infoschreiben noch nicht?“ brauchen Sie nicht reinzuschreiben. Das ist jetzt eindeutig noch zu früh. Das ist erst in 11 Monaten aktuell. Soll ich für jetzt noch mal umformulieren? Sagen Sie Bescheid.

Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ich habe das Schreiben noch nicht zu Ende geschrieben. Den Satz, dass ich mich beschwere, das Informationsschreiben nicht erhalten zu haben, lasse ich raus.
Ich habe heute bei meiner KK angerufen und nach dem Namen des Datenschutzbeauftragten meiner KK gefragt und der Sachbearbeiter hatte sich nochmal bei seinen Kollegen in der Diensstelle erkundigt: niemand von denen wüsste (ich sage: angeblich!) den Namen des Datenschutzbeauftragten. Typisch Krankenkasse!

Sehr schön. Wenn Sie die in meinem obigen Kommentar zitierte §§-Kette aufschreiben, sollten Sie – da das Gesetz ja noch nicht in Kraft getreten ist – hinter das letzte „SGB V“ in Klammern dazuschreiben:

„jeweils in der Fassung des SGB V nach Inkrafttreten des Digitalgesetzes Digi-G“

Wer erst nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Widerspruch schreibt, kann diesen Zusatz dann weglassen.

Bei meiner Krankenkasse zB findet man den Datenschutzbeauftragten ganz unten am Ende der Webseite neben dem Impressum unter „Datenschutz und Informationsfreiheit“.

@ Margot Lescauxsagt:
19. Dezember 2023 um 21:05 Uhr
Habe auf der Internet-Seite der Krankenkasse soeben nachgesehen: der Datenschutzbeauftragt meiner Krankenkasse wird namentlich nicht genannt. Was nun?

Datenschutzbeauftragter. Gegenfrage: wofür brauchen Sie den? Ihren Widerspruch können Sie doch einfach an die übliche Adresse senden bzw. mit dieser Adresse trotzdem in der Geschäftsstelle abgeben.

Geht es Ihnen jetzt konkret um den Namen? Reicht nicht einfach XYZ-Kasse – Datenschutzbeauftragter – ? Oder: „Geschäftsleitung / Datenschutz“?

Ich meine, sich jetzt damit aufzuhalten, dass keiner bei denen den Namen weiß (angeblich) – ist das nicht ein kräftezehrender Nebenkriegsschauplatz? Wenn ich bisher irgendwohin geschrieben habe an den Datenschutz – meistens geht es mir prophylaktisch um die Untersagung von Marketingaktionen – dann steht in dem Antwortschreiben immer der Name eines zuständigen Datenschutzbeauftragten. Auch wenn ich vorher nur abstrakt eine Anschrift oder Mailadresse ohne konkreten Namen gefunden hatte.

Den Teil, wie man genau dagegen vorgeht habe ich nicht gesehen im Artikel. Noch gibt es das Gesetz ja auch nicht, also weiterhin so wie hier (https://corona-blog.net/2023/07/21/rechtliche-einschaetzung-und-leitfaden-was-tun-gegen-die-elektronische-patientenakte-epa/) beschrieben erstmal, oder?

Von der Sache ist sowas ja nicht schlecht, nur wie DSVGO miserabel umgesetzt und zielt einfach nur darauf ab, die Daten einfacher an die Pharma-Lobby zu geben. Aber hey, es soll Leute gegeben haben, die sich wegen ner Bratwurst haben gentherapieren lassen…

„oder?“ Ja, im Prinzip schon. Nur die Infos zum eRezept sind nicht mehr 100pro aktuell. Weil inzwischen eine PIN zur Versicherungskarte nicht mehr erforderlich ist. Das hatten wir im Bereich tagesaktuelle News letztens erörtert – da gab es schon etliche interessante erste Erfahrungsberichte.

Natürlich werden die Gesundheitsdaten auch kommerziell verwertet werden 🤷‍♀️ das ist keine Verschwörungstheorie (was für ein selten dämliches Wort 🙄), sondern Realität. Die entsprechenden Arbeitsgruppen in den entsprechenden Firmen sind schon längst gebildet… so viel dummes und verlogenes Blabla, ich geh wieder in den Wald, da hab ich meine Ruhe. Oder werd vom Wolf gefressen. Aber Stopp! Ich ewiggestriger Kulturpessimist (m,w,d) – der ist ganz lieb und will nur spielen 🤣

Das ist einfach albern. Krebspatienten werden auch ohne ePA sehr engmaschig versorgt. Das geht ohne digitale Patirntenakte.

Abgesehen davon haben sehr viele Ärzte und Krankenhäuser ihre Daten intern schon komplett digital vorliegen. Mit entsprechendem Dokumentenmamagement ist das ja an sich machbar. Der Unterschied ist, dass die Daten noch nicht weitergegeben werden dürfen und auch nicht zentral vorliegen. Da gab es auch mal das Thema ärztliche Schweigepflicht.

Der Punkt ist natürlich nicht die bessere Versorgung (kann die Versorgung im besten Deutschland aller Zeiten noch besser werden?!), sondern der Zugriff auf die Daten durch BigPharma.

Ich bin an sich kein Feind von Digitalisierung, aber meine sensibelsten Daten sollen hier ohne Weiteres in die Wolke geschickt werden. Prinzipiell kann jeder, der sich Zugang zum gematik-System verschaffen kann, dann dort zugreifen, wenn ich das nicht sperre.

Meiner KK habe ich schon widersprochen, eine ePA anzulegen.

Das werde ich möglicherweise hier erneut tun. Oder ich werde sie zwar anlegen lassen und die Nutzung einfach völlig sperren. 🤔

Mal sehen was der CCC dazu sagen wird.

Sehr geehrter Pierre,
ich bitte Sie um einen freundlichen Hinweis, was (von mir) zu tun ist, die elektronische Patientenakte sperren zu lassen.
Ich möchte das bei meiner Krankenkasse selber veranlassen.

Lügenbaron Lauterbach ist bereits in der Plandemie nicht Vertrauenswürdig gewesen und ist es bis heute nicht! Man will keine Mauer bauen hieß es vor der Teilung Deutschlands 1961! Man baute die Mauer, man erstellt Digitale Patienten akten und Digitale Währungen und beginnt die Digitale Diktatur, denn wer nicht mit den Politischen Vorgaben heult, wird Diktatorisch eingeschränkt! Keine Zugänge mehr zu Geld und danach den Vollständigen Ausschluss von Medizinischen Einrichtungen! Wer die Corona-Plandemie mitgemacht hat, der weiß was für Repressalien die Digitale Zeit bringt!

Danke für den ausführlichen Bericht.
Der AfD-Politiker K.U.Ziegler hat heute in der BundestagsDebatte (ab Minute 25) daran erinnert, dass die Opt-Out- Lösung aus dem deutschen Gesetz rausfliegt, sobald die EU mit ihren Vorschriften zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ die Widerspruchsmöglichkeit verbietet. Da Brüssel voll von Lobbyisten ist (allen voran die Kommissionspräsidentin), hat Patientenschutz dort keine Priorität.

Und selbst wenn die Opt-Out-Option Bestand hätte, muss damit gerechnet werden, dass (z.B. durch entsprechende Abrechnungsvorgaben) für die Kassenärzte ein Patient mit Widerspruch finanziell ungünstiger gemacht wird. Also schlimmstenfalls wird dann bei der Terminvergabe von der Praxis nach dem Widerspruch gefragt und renitente Versicherte aussortiert.

Mich stört, dass die Krankenkasse die Daten der ePA nutzen können soll, um proaktiv medizinische Behandlungen vorzuschlagen, insbesondere Impfungen. Wenn Ärzte und Krankenkassen wie Pharmavertreter auftreten und für jede Krankheit eine todsichere 💉 ⚰️ Prävention in den Körper spritzen wollen, ist das Vertrauensverhältnis dahin.

„Wird dann nach dem Widerspruch gefragt und renitente Versicherte aussortiert“.

Kurzer Blick über die Grenze. In den Niederlanden sammelt eine landesweite Schaltstelle über eine Identifikatonsnummer (Bürgerservicenummer), die jeder hat und immer und überall bei jedem Arzt angeben muss, die Information, bei welchem Arzt diese Person schon war. (Das ist aber noch nicht die digitale Identität, die man haben kann oder auch nicht). Diese Daten liegen also zentral gesammelt vor. Jeder Arzt kann dort abfragen, wo bei wem der Patient X schon war. WAS dort aber gemacht, diagnostiziert, verordnet wurde, weiß diese Schaltstelle nicht und kann dort auch nicht abgefragt werden. Ich kann aber meinem neuen Arzt die Erlaubnis erteilen, bei den anderen vorherigen Ärzten alle Daten abzufragen. Welche Ärzte das sein könnten, weiß er ja schon bzw diese Information kann er sich ohne meine Zustimmung besorgen. Eine zweite Meinung zu einem Problem einholen, ohne preiszugeben, dass man kürzlich schon bei einem anderen Facharzt war? Vergiss es.

So, wenn ich jetzt aber zu einem neuen Hausarzt will, muss ich mich dort erst einmal mit einem Formular einschreiben. Nicht dann, wenn ich schon mit Termin im Wartezimmer sitze, sondern bevor ich überhaupt einen Termin bekomme. Ich bekomm also nicht einen Termin, wann und weil die einen frei haben. Sondern die wollen erst das ausgefüllte Formular, das bei jeder Praxis auf der Webseite steht. Dort wird u.a. gefragt, ob ich zu diesem Datenaustausch meine Zustimmung gebe. Generelle und vorbeugende Zustimmung. Aber total freiwillig. Ja nee, iss klar. Außerdem soll ich mir eine Apotheke aussuchen, bei der ich mich „einschreibe“ und das auch belegen und desweiteren den bisherigen Hausarzt auffordern, sein Dossier über mich an den Neuen zu schicken. Erst, wenn das alles geregelt und ausgefüllt ist, entscheidet die Praxis darüber, ob sie mich überhaupt einschreiben und mich als neuen Patienten nehmen will. Ich hab mir ein paar Webseiten angeguckt und es war bei allen so. Dann hab ich es aufgegeben.

Das kommt Ihrer Vorstellung schon recht nahe, nicht wahr?

Dort drüben denkt sich da keiner was dabei. Ich hab also keinen Hausarzt. Wenn nix ist, brauch ich keinen. Und wenn ich den Kopf unterm Arm habe, nimmt die Notfallsprechstunde mich auch so.

Digi-Dingsbums, war das nicht diese Sterbehilfegeschichte? Jedenfalls leistet Lauterbach dem Datenschutz im Allgemeinen und der ärztlichen Schweigepflicht im Besonderen aktive Sterbehilfe. Wofür wurde eigentlich 2018 die Einführung der DSGVO abgeschlossen? Wenn der Staat sich selbst nicht daran hält, kann er solche Gesetze auch bleiben lassen. Früher brauchte es noch Terroristen und Verbrecher, um den Leuten Überwachung zu verkaufen, inzwischen macht man sich nicht mal mehr die Mühe, echte Gefahrenkulissen aufzubauen.

Die DSGVO wurde genau dafür eingeführt !

Sie lässt sich ganz kurz zusammenfassen – :: Solange wir Ihnen einmal mitgeteilt haben das wir Ihre Daten erheben / das wir Ihre Daten nutzen / das wir Ihre Daten verknüpfen – dürfen wir alles mit Ihren Daten machen und das zeitlich unbegrenzt – außer Sie widersprechen aktiv an der richtigen Stelle und dann gilt das auch nur bis zum nächsten eimnverständnis ……….

Mal ne Frage am Rande – mal durchgelesen was mit den Daten passiert die beim Besuch von z.B. einer Webseite wie ( gutes Beispiel da sehr sehr viele Datenpartner ) Reitschuster passiert ?!?! und ja dank Zustimmung ( sofern die Leute nicht alles manuell abwählen ) dürfen die alles mit den Daten machen

Deshalb TOR! Oder normal-Browser „zuschrauben“ Cookies&Co sperren. Hab von Anfang an nicht kapieren wollen, wieso mir irgendein Fremder, bei dem ich nur mal via Internet vorbeischaue, Plätzchen dauerhaft auf meinen eigenen Rechner „kacken“darf.

Die Cookies sind „nur“ das kleinste übel – die digitale Signatur Ihres Rechners – Ihrers Browser etc epp – gepaart mit Ihrem „akzeptieren“ durch die Privacymgmt Dienste etc epp beim Aufrufen einer Seite erlauben bzw.dort erlauben Sie ( nicht sie persönlich – sondern allgemein die meisten Besucher) das zusammenführen von Online und Offline Daten – das speichern und auswerten und manchmal auch den Handel etc epp ……… was damit möglich ist können die wenigsten auch nur im Ansatz erfassen ……..

ich wage zu behaupten das sich hier von den mitlesern noch niemand durch die mal locker 300 – xxx verwendungszwecke der Vertragspartner durchgewühlt hat, die man zum Beispiel auf Seiten wie achgood und schustereit und und und akzeptiert oder jedesmal ( zum Teil einzeln ) abwählen muß

Und wer behauptet das Digital und Zentral gleich bedeutend mit Sicher ist – der hat nichts begriffen und oder verstanden …….. e-Pa und e-Rezept werden nicht nur gehackt sondern „““im interesse der Krankenversicherten“““ auch verkauft werden – warum – weil es geht und weil Politiker keine Strafe befürchten müssen egal was sie tun !

Hallo, Carsten, als „IT-Muckel“ der frühen Stunde, ist mir sehr deutlich, was Sie sagen (Spätestens bei der MAC scheitert die Verschleierung). Nur wie machten wirs den anderen klar? Analog und dezentral, sonst gibt es de facto kein Arztgeheimnis mehr! Sammle deine Daten für die Behandlung selbst und vertraue sie nur dem vertraulichen Arzt zur Behandlung an. War immer normal. Und dann schwurbelt der Abgeordnete Dahmen im Bundestag von „Datensolidarität“ und alle schlucken es. Nein! Mein Aufruf: Nicht mitmachen! So unbequem es ist. Anderen zeigen, daß es anders geht und aufmuntern ebenfalls NICHT MITZUMACHEN. Es fing (im Gesundheitsbereich) mit der ePK (elektronische Patientenkarte) an. Wer da schon mitgemacht hat, dem fällts jetzt noch schwerer mit „opt out“ bei der ePA. Viele werden „opt Out“ schon nicht verstehen. Ich denke, daß ist absichtlich so gemacht. Je tiefer die einzelnen schon drinhängen und je unsicherer und bequemer die Menschen sind, umso schwerer hats der einzelne zu widerstehen. Und immer diese sch… Smartphones! Mir als „IT-Muckel“ ist absolut unverständlich, wie man sich an ein Gerät annabeln kann, auf dem man noch nicht mal der Admin ist. Chef sind doch die Apps nicht der User. Man versuche es mal ohne „Smart“phone und ohne eGK! Unbequem, aber sicherer und privat. Besser selbstbestimmt. Analog und bar: Bitte mitmachen und weitersagen. Sich immer schön empören, ja, das können viele. Aber selbst mal was tun, statt bequem zu sein?

Ohne Schmartfön geht, klappt hier in der Familie problemlos, macht mehr Mühe, das stimmt.
Das Speichern des neuerdings erforderlichen QR-Code als Schlüssel für den „Rezept-Server“ kann man verweigern und Papierausdruck fordern (Spuren hinterläßt man leider trotzdem).
Ansonsten: So wenig wie möglich zum Arzt, bei Bedarf in bestimmten Fällen Privatzahlung anbieten (es gibt auch Ärzte, die das Ganze kritisch sehen, ich vermute aber, die werden über die Bezahlung gefügig gemacht werden und klein beigeben).

Mein Problem ist das LESENSWERTE aufschreiben …..

denn das kleinschrittig erklären warum die Akte in einer unverschlossenen Arztpraxis sicherer ist als auf einem zentralen Server ist einfach …….

Und bei der Datensammelflut der Webseiten / Werbepartner / Datenhändler etc epp glauben die einfachen Denker immer noch die Arbeit macht sich keiner – das ein Algorythmus einmal programiert alle Daten zusammenpackt und speichert …… ( und das kostet echt wenig ( 1TB langt im Schnitt für 1 Jahr und einige Millionen Menschen ) solange man nur die echten Daten speichert – wie z.B. aufgerufene Webseiten / also nur die Urls / texte als TXT(unformatiert) / Bilder (bzw. Mediendateien) in geringer Auflösung / Adressbücher und so weiter und so fort )) aber man kann es sobald einer in den Fokus rutscht erstklassig auswerten.

Bei der Zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten ist das interesse so groß – das der Zugriff auch Millionen kosten darf und sich für PHarmafirmen rechnet – über das Renommee eines Hackers und den Wert beim Darknet verkauf von solchen Daten ganz zu schweigen ……….

Und wenn einmal geschehen sind die Daten immer ( IMMER ) da – und spätestens wenn Dein Nachbar Dich fragt „““sachma und du musstest echt wegen …. am behandelt werden, und deine Frau / Mann war echt beim Psychodoc boah – aber das die Psychotante es geschafft hat; das Dein Kind nicht mehr ins Bett macht ….. respekt und dank dem Logopäden kann es sogar bei diesen Eltern richtig sprechen – aber ich hätte die teurere Zahnspange genommen – sieht besser aus und man kann es sich halt leisten „““ betrifft es jeden …………..

Es geht hier ausschließlich um die Daten der GKV-Versicherten. Die Privatversicherten sind momentan von der ePA nicht betroffen. Weshalb wurde an einem Morgen in einem fast leeren Plenarsaal darüber abgestimmt? Warum ist das bisher kein Aufmacher in den Mainstreammedien? Wer ist nochmal privat versichert, neben Selbstständigen? Die Beamten! Lauterbach wird garantiert kein AOK-Mitglied sein.

Ja, der fast leere Plenarsaal war schon schlimm genug, aber eine Frechheit ist, dass diese wenigen Abgeordneten tatsächlich beschlussfähig waren. Zitat aus dem stenografischen Protokoll: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/20/20144.pdf
Präsidentin Bärbel Bas:
„Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens…

– Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen.
Das sind die Koalitionsfraktionen.
– Wer stimmt dagegen?
Das ist die AfD-Fraktion.
– Enthaltungen?
CDU/CSU-Fraktion.
– Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.“
Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz lief es genauso ab.

Zitat https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/beschl_faehig-245348: „Nach seiner Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Allerdings wird in der Regel vermutet, dass der Bundestag beschlussfähig ist…“

Waren wirklich mehr als 50% der Stühle besetzt? Wie Sie richtig sagen, die Politiker werden mehrheitlich privatversichert sein. Was die Gesetze für die 74 Millionen Kassenpatienten bedeutet, interessiert weniger.

Allerdings ist nach der Normenhierarchie das europäische Recht gegenüber dem deutschen Recht höherrangig. Wenn also die EU in ihrem Gesetz zum „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ die ePA für alle Patienten (egal ob privat oder gesetzlich versichert) und deren Datennutzung vorschreibt, dann gilt das auch für privatversicherte Politiker.

Der „der fast leere Plenarsaal“ gehört zum Plan, denn keiner will sich hier wirklich strafrechtlich angreifbar machen. Das ist ein Täuschungsakt, der uns schocken und resignieren lassen soll. Die ePA wird nicht per Gesetz zur Pflicht, sondern schon längst bei allen Hausärzten „angeboten“:
https://corona-blog.net/2023/12/14/pharma-datenhaendler-lauterbach-es-sei-kein-missbrauch-dieser-daten-moeglich/#comment-96053
Ich war selbst kurz davor mir dabei nicht viel zu denken. Bis mir dann zum Glück doch ein Licht aufging.
Das ist wie mit der Einwilligung zur C-Impfung. Die Regierung hat sich zu keiner Zeit die Weisse-Weste beschmutzt, denn eine allgemeine Impfpflicht per Gesetz kam nie (zustande), nur großer Wirbel lange darum auf allen TV-Kanälen und in allen Nachrichten.
So wie jetzt. Viel Rauch um nichts. Denn die Ärzte werden das schon machen, alle Patienten-Zustimmungen zu erhalten.

Sie schreiben:
„Allerdings ist nach der Normenhierarchie das europäische Recht gegenüber dem deutschen Recht höherrangig. Wenn also die EU in ihrem Gesetz zum „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ die ePA für alle Patienten (egal ob privat oder gesetzlich versichert) und deren Datennutzung vorschreibt, dann gilt das auch für privatversicherte Politiker.“

Womit Sie richtig liegen:
Wie wahr, überall kann man derzeit lesen, wenn die EU jedoch solch ein Gesetz einführt, dann erlischt so oder so das nationale Recht des Widerspruchs. Auch hier das gleiche Muster. Jeder Patient der noch auf ein Widerrufsrecht gegen die ePA hoffte, wird schon jetzt deillusioniert, damit er dann doch schon jetzt seine Zustimmung gibt, weil spätestens die EU sowieso dann…
FALSCH!
Die EU kann, wie Sie es ja auch mit erwähnen, diese ePA nur im Gesamten zur Pflicht machen, also dann müssten auch alle Privatpatienten die Hosen runter lassen – und das wird nicht passieren. Diese Privatpatienten werden außen vor bleiben müssen. Und genau hierin liegt die Krux, denn die EU kann kein diskriminierendes „Gesetz“ hervorbringen. Das wäre es aber ohne die Privatpatienten.

Wenn der Lauterbach etwas gut findet, kann es nur schlecht sein. Wenn die ePA gut wäre, hätte sie nicht klammheimlich am Morgen in einem leeren Plenarsaal durchgedrückt werden müssen. Ergo, da stimmt etwas nicht. Mit der ePA ist der Mensch vollkommen gläsern geworden. Angenommen, er wäre wirklich „gläsern“, würde sichtbar werden, dass er durch die Corona-Impfung zur reinsten Giftmülldeponie geworden ist. Die ePA offenbart sein gläsernes Schattenbild, den Zombie.

Ausgerechnet die Behörden und Pharmakonzerne, die alles dafür tun, dass keine Daten zu Impfschäden untersucht werden, behaupten, dass sie zum Wohle unserer Gesundheit noch mehr Daten von uns bräuchten. Die halten das Volk für so blöd, wie es tatsächlich ist.

Patienten-Daten sind eine Ware wie Fleisch und Butter. Werden Fleisch und Butter etwa gehandelt um Menschen zu versorgen? Natürlich nicht, keine Sekunde lang geht es darum Menschen zu versorgen. Sehen Sie, genauso ist das mit Persönlichen Daten. Und auch mit dem Transport dieser Daten werden Profite gemacht, es ist ein riesiges Rad was da gedreht wird. Hardware, Software, Entwicklung, Internet, Glasfaser, Kupfer, Richtfunk, Satellitenübertragung, Lithium, Tantal… Hochtechnologien.
Und die Propaganda will uns wiedermal erklären daß all die Buchmacher, Broker, Börsenmakler und skrupellosen Geschäftemacher darauf warten daß in Berlin oder Brüssel irgendwelche Gesetze verabschiedet werden? Echt’n Witz 😉

„Keine Sekunde lang geht es darum, Menschen zu versorgen.“ Ist das nicht eine sehr einseitige Betrachtungsweise? Was wäre denn die Alternative? Tauben fangen? Kannibalismus? Bäume fällen für das Lagerfeuer? Kultur in der heutigen Form gäbe es nicht ohne die Notwendigkeit des Tauschens, so dass der Tauschhandel bzw. die Einführung eines universellen Zahlungsmittels nur die zwangsläufige Folge war, da sich ziemlich schnell abzeichnete, dass der Wert des Taugschegenstandes von der Nachfrage bestimmt wird und Geld nun einmal den Vorteil hat, nicht so schnell zu verderben wie Lebensmittel. Und so wurde schon recht früh erkannt, dass eine Gemeinschaft, in der Einigkeit über die Preise herrscht, weniger erpressbar ist als ein Einzelner und es daher wenig sinnvoll ist, sich mit Dumpingpreisen gegenseitig das Wasser selbst abzugraben. Denn streiten sich zwei, freut sich der Dritte. Das Gute war schon immer der Feind des Schlechten bzw. das Bessere der Feind des Guten.

Offensichtlich werden in der heutigen Zeit die einfachsten Grundregeln, ohne die die Wirtschaft eines Landes zwangsläufig in den Ruin getrieben wird, in die Tonne gekloppt, weil mal wieder mit dem Sündenbock „Kapitalismus“ das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

@Erfurt 14. Dezember 2023 um 22:22 Uhr
„Werden Fleisch und Butter etwa gehandelt um Menschen zu versorgen?“

Natürlich nicht… darum ging’s noch nie. Aber der Glaube der Masse versetzt bekanntlich Berge (die im Übrigen gar nicht schmelzen, wie der Klimafaschismus uns glauben machen will…)

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