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Digital, lebenslang und gehackt? Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ab 15. Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) von den Krankenkassen für alle Versicherten angelegt, außer man hat bis dahin widersprochen. Zu bedenken sollte der aktuell mögliche Cyberangriff durch den Chaos Computer Club geben, denn der stellt der ePA ein ernüchterndes Urteil aus: „nicht vertrauenswürdig“. Obwohl Karl Lauterbach behauptet die Daten der Bürger wären sicher vor Hackern, gelang es dem CCC an die Daten auf sehr einfache Art und Weise heranzukommen und das obwohl die elektronische Patientenakte ab 15. Januar für jeden Versicherten angelegt wird.

Elektronische Patientenakte (ePA) – deine Gesundheitsdaten in fremder Hand

Der Fokus der Medien liegt natürlich derzeit nicht auf der elektronischen Patientenakte (ePA), sondern auf dem kontrovers diskutierten Gespräch von Musk und Weidel. Da es natürlich auch noch andere Themen als den aktuellen Wahlkampf gibt, möchten wir heute noch einmal kurz einen Blick auf die elektronische Patientenakte werfen, denn es gibt brisante Neuigkeiten. Seit 2021 kann jeder der digitalen Patientenakte freiwillig zustimmen, aber laut Herrn Lauterbach nutzten diese bislang weniger als 1 Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten – dem allerdings steht gegenüber, dass laut mdr kaum Versicherte widersprochen haben. Wer also keine elektronische Patientenakte möchte, der muss explizit ab Januar 2025 widersprechen. In seinem aktuellen Statement äußert sich Lauterbach wie immer zurückhaltend:

Die Daten der Bürger sind sicher vor Hackern. […] Wir werden schon mit der Einführung Zehntausenden das Leben retten.

Karl Lauterbach, 09.01.2025

Die Verfehlungen und Kollateralschäden (Impfschäden) von Zeiten der Corona-Pandemie lässt man einfach unter den Tisch fallen oder tarnt sie als Long-Covid.

Wer sich nochmal im Detail darüber informieren will und gerade Pro und Contra abwägen möchte, der schaut sich unsere vergangenen Beiträge dazu an. Zunächst ein Beitrag einer Krankenschwester, die dazu ihre persönliche Einschätzung abgibt (1.), ein weiterer sehr informativer Beitrag ist der von der pensionierten Rechtsanwältin Margot Lescaux (†) die ihre rechtliche Einschätzung dazu abgab (2.). Auch Prof. Bhakdi äußerte sich bereits sehr kritisch zur elektronischen Patientenakte, in dem Beitrag befindet sich auch am Ende ein Muster-Widerspruchschreiben (3.). In einem weiteren Beitrag haben wir das Thema aufgegriffen, wer diese Daten überhaupt verwaltet.

  1. Einschätzung einer Krankenschwester zur elektronischen Patientenakte (ePA) – in Schweden bereits Normalität!
  2. Rechtliche Einschätzung und Leitfaden: Was tun gegen die elektronische Patientenakte (ePA)?
  3. Prof. Bhakdi äußert sich mit dringendem Appell zur elektronischen Patientenakte: ab 2024 verpflichtend, außer man widerspricht!
  4. Der gläserne Patient: Forschung erhält Daten durch elektronische Patientenakte: Petition 150309 läuft noch 4 Tage!
  5. Die Akte Jens Spahn enthüllt: die digitale Patientenakte steht unter der Aufsicht eines Pharmamanagers
  6. Pharma-Datenhändler Lauterbach: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“

Daten hackbar – aktueller Cyberangriff – zu kurze Testphase

Bislang ist vorgesehen, dass für jeden deutschen Bundesbürger ab Geburt, diese digitale Patientenakte auf Servern angelegt werden (OPT OUT). Wo genau die Daten gespeichert werden sollen und wie das gehandhabt wird – wo die Daten am Ende überall hin fließen oder was dagegen getan wird, damit diese Systeme nicht gehackt werden, ist derzeit völlig unklar. Im mdr Artikel heißt es, dass es zwei Anbieter gebe und die Rechenzentren der Betreiber sich auf deutschem Boden befinden würden.

Dass das System aber gehackt werden kann, zeigt ein Angriff auf den Krankenkassendienstleister BITMARK der maßgeblich an der ePA beteiligt ist, wie der mdr in seinem Artikel heute anmerkt:

300.000 Namen, Geburtsdaten und Versicherungsnummern wurden abgegriffen und ins Darknet gestellt. Drei Monate später kam der nächste Angriff.

Im mdr Artikel fehlt allerdings der Hinweis darauf, dass ganz aktuell ein Hackerangriff durch den Chaos Computer Club (CCC) auf die Daten stattgefunden hat und dieser die ePA als nicht vertrauenswürdig einschätzt. Diese Sicherheitsmängel hat der Chaos Computer Club auf seinem Hacker-Kongress 38C3 in Hamburg am 28. Dezember seinen Besuchern in einem Vortrag gezeigt.
Bei der Augsburger Allgemeinen heißt es dazu:

Die Computerexperten hatten bei Hacker-Tests festgestellt, dass für sie ein Zugriff auf fremde Gesundheitsdaten möglich gewesen wäre, weil es Unbefugten zu leicht gemacht worden sei, sich gültige Heilberufs- und Praxisausweise zu beschaffen. Dies liege vor allem an Mängeln bei der Ausgabe der Zugriffsberechtigungen. Zudem seien Zugriffe möglich, ohne dass dabei die Gesundheitskarten der entsprechenden Versicherten vorhanden sein müssen, was eigentlich als Voraussetzung der Datenabfrage vorgeschrieben ist.

„Die Probleme, auf die jüngst der Chaos Computer Club hingewiesen hat, nehmen wir sehr ernst und schauen mit einem unguten Gefühl auf die doch kurze Testphase und den sehr zeitig angedachten Rollout-Start“, sagte Vorstandsmitglied Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Die elektronische Patientenakte muss fehlerfrei funktionieren und sicher sein – das ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz sowohl bei Praxen als auch bei Patientinnen und Patienten“, betonte sie.

Kassenärzte fordern Garantie für sicheren und reibungslosen Betrieb

„Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass die beschriebenen Sicherheitslücken geschlossen sind, wonach offenbar Zugriffe auf beliebig viele elektronische Patientenakten möglich sind, obwohl zuvor die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten gar nicht gesteckt und damit kein Behandlungskontext hergestellt war“, sagte die Kassenärzte-Vertreterin. Genauso wichtig sei es, dass die Digitalversion reibungslos in den Praxen funktioniere. „Das ist eine Voraussetzung, um einen bundesweiten Rollout zu starten“, betonte Steiner.

Mitte kommender Woche beginnt eine einmonatige Testphase mit ausgewählten Praxen aus Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Schon am 15. Februar soll die elektronische Patientenakte nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dann bundesweit für alle bei gesetzlichen Krankenkassen versicherten Patientinnen und Patienten ausgerollt werden, die nicht aktiv der digitalen Speicherung ihrer Behandlungsdaten widersprechen.

Lauterbach sagt noch am 09.01.2025 (wdr), dass die Daten der Bürger sicher sind – das steht im kompletten Widerspruch zu den Aussagen des Chaos Computer Club, der sehr wohl Zugriff auf die Daten gehabt hätte, hätte er es darauf angelegt. Uns stellt sich die Frage wieso ein Chaos Computer Club darauf aufmerksam werden muss – sollten nicht unsere hoch bezahlten Behörden diese Sicherheitslücken vorab schließen? Man bedenke: die ePA soll am 15. Januar bereits für jeden Versicherten eingerichtet werden und seit 2021 haben ja offensichtlich schon ein paar „Mutige“ sich diese freiwillig anlegen lassen.

Mal davon abgesehen ist Karl Lauterbachs Interesse deshalb schon so groß an der Einführung, weil er die Daten der Pharmaindustrie zuspielen möchte. Dabei ist er selbst kein unbeschriebenes Blatt (wir haben berichtete) und es ist klar, dass er als Politiker im Dienste der Pharmaindustrie agiert.

Eine Ärztin mahnt auch die Mehrarbeit durch die Einführung der ePA an und erwähnt, dass sie als Ärzte verpflichtet sind die ePA zu führen.

Die Mehrarbeit pro Patient beläuft sich geschätzt auf zwei Minuten. Das ist sehr viel, wenn man von einer normalen Vormittagssprechstunde mit durchschnittlich 40 Patienten ausgeht. Das heißt, meine Helferin ist 80 Minuten mit der Pflege der ePA beschäftigt.

Dr. Sybille Schmidt-Fritzsching

Demgegenüber steht dann wiederum die Aussage von Dr. Oliver Pottkämper aus Köln, der Lauterbach zum Vorführen der Akte anhand eines Testpatienten in seiner Praxis begrüßt und sich als technik-affin bezeichnet.

Ich glaube bei mir wird überhaupt kein Mehraufwand dadurch entstehen.

Dr. Oliver Pottkämper

Natürlich darf am Ende des Artikels in der Augsburger Allgemeinen ein kritischer Kommentar mit dem Titel „Wer der elektronischen Patientenakte widerspricht, riskiert seine Gesundheit“ nicht fehlen. Man würde sich wünschen, dass sich diese Mainstreammedien nur früher für die Gesundheit der Bevölkerung eingesetzt hätten.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte am Dienstag, er würde die ePA seinen Patienten aufgrund von Sicherheitsbedenken Stand jetzt nicht empfehlen.

Elektronische Patientenakte widersprechen – laut mdr kaum Widerspruch

Alle gesetzlich Versicherten müssten für einen Widerspruch in den letzten Monaten einen Brief oder eine E-Mail von der Krankenkasse erhalten haben, mit dem Angebot dem automatischen Anlegen der ePA zu widersprechen. In einem älteren mdr Artikel heißt es: Ab dem 15. Januar sind die Kassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bereitzustellen, außer für die, die dem zuvor widersprochen haben. Als Versicherter habe ich dann über eine App den Zugriff auf die E-Akte. Im Ärzteblatt heißt es dazu: „Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar zunächst testweise in drei Modellregionen und danach ab 15. Februar bundesweit eingeführt werden.“

Jeder Versicherte wird die ePA bekommen, es sei denn er wählt sie vorher gezielt ab.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Natürlich kommt Janosch Dahmen, wie auch Lauterbach, zu einer völlig absurden Realitätswahrnehmung: „Die zukünftige ePA wird anders als bisher modernste Sicherheitstechnologien wie die Matrix-Verschlüsselung nutzen und zu den sichersten digitalen Patientenakten Europas gehören.”
Wenn dies vielleicht Schweden von sich behaupten würde, da dort der Bürger absolut gläsern gegenüber dem Staat ist, könnte man diese Aussage verstehen – aber Hochmut kommt ja bekanntlich vor dem Fall.

Musterschreiben „Einspruch elektronische Patientenakte“ vom Verein MWGFD

In den verschiedenen Telegram Kanälen kursiert bereits das Musterschreiben vom Verein MWGFD, um der elektronischen Patientenakte zu widersprechen. Eine Kommentatorin merkt dazu an:

Ich empfehle zusätzlich, weil es in Prof. Bhakdis Schreiben nicht vorkommt, zum Schluss noch die Bitte um eine schriftliche/postalische Bestätigung zu formulieren, dass der Widerspruch in den Unterlagen (des Kassenpatienten) vermerkt wird/wurde!!!

Hier der Link zum Musterschreiben.

„Jedes System ist hackbar“ Frank Erhardt

Der Cybersecurity Spezialist Frank Erhardt sagt ganz klar, jedes System ist hackbar, es ist nur eine Frage der Zeit und des Aufwands.

2 Antworten auf „Digital, lebenslang und gehackt? Die elektronische Patientenakte (ePA)“

Die Daten sind ebensowenig „sicher“ und „nebenwirkungsfrei“ wie die „heilsbringenden“ Spritzbrühen für Gesunde es waren und sind.
„If you have to be persuaded, and reminded, and pressured, and lied to, and incentivised, and coerced, and bullied, and socially shamed, and guilt-tripped, and threatened, and punished and criminalised – if all of this is considered necessary to gain your compliance – you can be absolutely certain that what is being promoted is not in your best interest.“
– Es stimmt, vom wem auch immer das stammt.
Bald werde ich 80, und brauche bis heute weder Ärzte noch Medikamente.
Die Worte von Lauterbach und Pohl les‘ ich wohl, leider gibt es keine faktenersetzende
Kraft des Phraseologischen, und Hellseher konsultiere ich nicht, meine sehr verehrten Herren !

Unter https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten finden sich etliche Beiträge zur ePA mit interessanten Kommentaren aus der Apotheken- etc. Branche, fast durchweg kritisch und ablehnend.
Weiterhin heißt es (aus Insiderkreisen) auf den verschiedensten I-Seiten in Kommentaren, daß bisher „nur“ ca. 3 % der Versicherten abgelehnt hätten – läuft doch! Die Masse lehnt nicht ab, weil sie es „an sich gut finden“ und wird in der ePA nicht weiter „rumwurschteln“, also löschen/sperren bzw. genau differenzieren, weil „kaum Ahnung/keine Zeit oder nicht das nötige aktuelle Smartphone für die jeweilige App“, damit ist das Feld bestellt für die Pharmamafia. Clever gemacht. Gleichzeitig durch das digitale Genesenen-bzw. Spritzzertifikat erfolgreich gedrillt.

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