Natürlich sind Bußgelder, gegen welche man einen Widerspruch einlegt, aufwändiger, als wie wenn man diese einfach fristgerecht binnen 14 Tagen bezahlt. Aber darum geht es ja nicht, es geht darum, dass ich meine Verantwortung als Bürger wahrnehme.
Wir vom Corona Blog Team recherchieren nicht nur und betreiben diesen Blog, wir gehen aktiv auf Demonstrationen und haben diese von Anfang an mit initiiert und können die Aufforderung des Amtsrichters Herrn Schleif nur bekräftigen. Uns war schon früh bewusst, dass irgendwas falsch läuft und haben uns deshalb für diesen Weg entschieden. Wir hatten alle noch keine Berührungen zu Demonstrationen und hätten uns nie träumen lassen, dass wir dieses Mittel einmal nutzen werden müssen.
Zu dieser Zeit wurde nicht nur die Website von Frau RAin Bahner durch die Polizei abgeschaltet, sondern eine Wahl in Bayern fand trotz pandemischer Lage noch statt und die Behauptung, weitreichende Einschnitte in das Leben wären eine Verschwörungstheorie.
Wir informierten uns also im Netz und merkten, dass außer „Nicht ohne uns“ um den Journalisten Anselm Lenz niemand aktiv gegen die Grundrechtseinschränkungen vorging. Eine politische Meinung wollten wir nie vertreten, also gingen wir erst mal nur auf einem belebten Platz in einer bekannten Großstadt spazieren. Dort sollten wir also kurz nach Ankunft direkt von der Polizei erfahren, dass wir (angeblich, nichts ahnend) an einer verbotenen Versammlung teilnahmen, denn eine Person hielt ein Grundgesetz in der Hand während auf einem DinA5 Zettel ein Artikel aus dem GG stand. Trotz dem Versuch der Polizei zu erklären, dass dem nicht so sei, wurden die Personalien aufgenommen und ein paar Tage später flatterte auch schon das erste Bußgeld ins Haus. Stolze 357 € wollte also die Polizei von uns überwiesen haben – wobei wir uns für die Variante Widerspruch entschieden haben.
Die Woche darauf entschieden wir uns also nochmals dafür auf die Straße zu gehen, denn wir wollten diese Schikane und dieses unverhältnismäßige Verhalten der Polizei, welche deutlich mildere Mittel einsetzen hätte können, nicht so hinnehmen.
Also beschlossen wir, ohne Zettel, allerdings sehr wohl mit dem Grundgesetz bewaffnet, uns vor einen anderen, sehr belebten Ort dieser Großstadt zu setzen.
Ja ihr hört richtig, wir setzten uns auf diesen Platz mit einer Decke und wollten im Grundgesetz lesen. Kurze zeit darauf kamen auch schon zwei Streifenpolizisten und sprachen uns auf unser atypisches Verhalten an.
Während wir uns auswiesen, mussten sich weitere Personen mit Abstand gesetzt haben, wir zählten über 50 Personen. Die Polizei versicherte uns wir würden kein Bußgeld durch dieses Verhalten erhalten. Kurz darauf trabte auch schon die Hundertschaft auf den Platz und verkündete, dass diese Versammlung nun aufgelöst würde. 5 Minuten später tat diese das auch, jedoch standen wir beide auf und gingen, mit der Absicherung durch die beiden Streifenpolizisten, dass uns kein Bußgeld erwarten würde.
Ein paar Tage später, hatten wir zwei weitere Bußgeldbescheide im Postkasten – 357 €.
Wir legten gegen die vier Bußgelder in Höhe von 714 € Widerspruch ein.
Eines der ersten Bußgelder (von einem von uns) wurde eingestellt – mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 46 OWiG in Verbindung mit § 170 Abs. 2 StPO). Sprich wir mussten lediglich Einspruch binnen 14 Tagen einlegen. Das Bußgeld mit dem selben Sachverhalt von der zweiten Person blieb bis heute unbeantwortet. Wir sind gespannt 😉
Nun zu den zwei anderen Bußgeldern, von einem der beiden bekamen wir nun also die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Wir packten also unsere Beweise (Bilder und Videos) auf einen Stick – druckten diese vorsorglich noch mit aus – und gingen also zu anberaumter Uhrzeit zur Verhandlung. Der Eingang zum Gericht wirkte auf einen als wäre man ein Schwerverbrecher. Man musste die Handys ausschalten und abgeben. Der Rucksack wurde durchleuchtet und man selbst musste sich wie am Flughafen kurz durchleuchten lassen.
Bei der Gerichtsverhandlung fragte die Richterin, ob ich keinen Anwalt hätte. Dies verneinte ich, denn den hätte ich mir nun wirklich nicht leisten können. Aber das sollte ja auch alleine schaffbar sein.
An dieser Stelle würde ich jedem einen Rechtsschutz empfehlen, wobei hier in der Regel auch eine Eigenbeteiligung fällig wird. Ich saß also im Gerichtssaal, das erste Mal in meinem Leben und was soll ich sagen, ich war nervös. Schließlich sitzt da eine Dame vor einem, welche mal eben, je nachdem wie ihr der Sinn steht, entscheidet – so wirken auf mich zumindest viele Gerichtsurteile. Als ich fertig mit meiner Ausführung war kam dann die Zeugin, eine Polizistin, welche von der Versammlungsbehörde benannt worden war. Die konnte sich so gar nicht an alles erinnern, aber machte munter eine Aussage. Inhaltlich aber nicht sonderlich aussagekräftig. Interessant war allerdings, dass die Polizistin ein Handy hatte, wir unseres am Eingang aber abgeben mussten – alle Menschen sind in Deutschland eben gleich, aber manche sind gleicher.
Meinen Zeugen rief die Richterin gar nicht mehr auf, sondern teilte mir mit, dass das Verfahren eingestellt wird und die Staatskasse die Kosten trägt.
Ich freute mich noch nicht, da ich auf die Begründung gespannt war. Tja und die kam dann halt auch wirklich nicht, sondern die Richterin sagte lediglich, dass diese Maßnahmen schon wichtig wären, denn schließlich solle die Pandemie ja irgendwann mal ein Ende haben und man müsse sich schon daran halten. An einen Zufall, dass ich an dem Ort, an welchem die Versammlung verboten war, mich mit einem Grundgesetz befand, wollte Sie nicht recht glauben.
Aber hey, Sie stellte das Bußgeld ein und ich muss keine 178,50 € bezahlen. Irgendwie ging es ja auch einfach nur ums Prinzip, der Versammlungsbehörde und der Polizei zu zeigen „ich lasse mir nicht alles gefallen und das ja mit Erfolg“.
Wir sind gespannt, was bei den anderen beiden Bußgeldern passiert. Wir vermuten diese werden eingestellt 😉
Tipps
1. Legt direkt nach solchen Ereignissen ein Gedächtnisprotokoll an, man vergisst wirklich sehr schnell und gerade im Hinblick darauf, dass eine Verhandlung erst nach einem Jahr sein kann, ist dies empfehlenswert.
2. Beweismaterial sichern und mögliche Zeugen notieren
3. Binnen 2 Wochen einen Widerspruch einlegen, dies am Besten ohne inhaltliche Angaben, dann ist erst mal die Behörde dran.
Schreibt uns gerne eure Erfahrungen info@corona-blog.net
#10 Bußgelder im 2. Lockdown
Wenn Du bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hast, kannst Du auf diesem Weg einen Widerspruch erstellen.
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Eine Antwort auf „Rechtslupe: Legt Widerspruch bei Bußgeldern ein! Richter ermutigt Bürger“
Gelber Brief und korrupte Gerichtsvollzieher/Briefträger
https://zeronet.now.im/14SKZnJRicQyg2iqV7Zq1Jjv2b6mpBb84h/pdf_files/juristisches/Gelber_Brief_und_korrupte_Gerichtsvollzieher_Brieftraeger-V1_0-2020_36.pdf
Der gelbe Brief muss persönlich übergeben werden. Einige Gerichtsvollzieher/Briefträger handeln hier gesetzeswidrig, da sie das Schriftstück einfach in den Briefkasten einlegen, OHNE vorher zu überprüfen, ob die Person oder „Ersatzperson“ anwesend ist.
Protokoll und Dokumentation des Ablaufes eines sogenannten Gerichtsvollzieher-Termins
Wenn der Gerichtsvollzieher zum eintreiben kommt, darf dieses Protokoll nicht fehlen! Lest es vorher genau durch und auch die entsprechenden Gesetze!
https://zeronet.now.im/14SKZnJRicQyg2iqV7Zq1Jjv2b6mpBb84h/pdf_files/formulare/Protokoll_und_Dokumentation_des_Ablaufes_eines_sogenannten_Gerichtsvollzieher-Termins_2020-38.pdf
Weitere Informationen über unseren Rechtsbankrottes Land: BRiD – Dokumente
https://zeronet.now.im/14SKZnJRicQyg2iqV7Zq1Jjv2b6mpBb84h/
Rechtsbankrott in der BRiD – Die BRiD ist keine Rechtsstaat mehr!
https://zeronet.now.im/1NHNRFGzTmtbCRBhjfvzsiKZtzGQSGWZeb/