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Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen – ein schwarzer Tag für Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen.
Von den 709 Parlamentariern stimmten 342 Abgeordnete dafür, 220 stimmten dagegen. Zudem enthielten sich 64 Parlamentarier der Stimme. FDP und Freie Wähler kündigten bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen an.

Gesetzesmonster wurde auf den Weg gebracht

Nun ist es amtlich, der Paragraf 28b – die Hintertür im Infektionsschutzgesetz – wurde mehrheitlich durch die Parlamentarier geändert. Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen.
Von den 709 Parlamentariern stimmten 342 Abgeordnete dafür, 220 stimmten dagegen. Zudem enthielten sich 64 Parlamentarier der Stimme.
Mit der „bundeseinheitlichen Corona-Notbremse“ erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang waren die Bundesländer dafür zuständig. Auch für Schulen und den Einzelhandel ändern sich nun die Regeln.

Ein rabenschwarzer Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Danke an alle, die heute in Berlin waren bzw. noch sind 👏

Die Eckpunkte im Überblick:

  • Ausgangssperren und private Kontakte: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll es nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr geben.
    Zwischen 22 und 24 Uhr soll körperliche Bewegung im Freien alleine erlaubt bleiben, also etwa Joggen. Die bisher geltenden Ausnahmen von Ausgangssperren bleiben bestehen, etwa für Notfälle oder die Versorgung Pflegebedürftiger. Ab dieser Inzidenzschwelle darf sich dann außerdem höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
  • Schulen: Die ursprünglich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 angesetzte und deshalb als zu hoch kritisierte Schwelle für ein Ende des Präsenzunterrichts in Schulen wurde auf 165 herabgesetzt. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben. Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen.
  • Einkaufen: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
  • Unabhängig von der Inzidenz soll folgende Homeoffice-Regelung gelten: Die Pflicht zum Homeoffice, die bisher über eine Verordnung geregelt ist, soll nun im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Beschäftigten müsste bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten angeboten werden, diese in ihrer Wohnung auszuführen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. In Betrieben, in denen Homeoffice nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten getestet werden.

Die Vorschriften können frühestens ab Samstag greifen.
Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden.
FDP und Freie Wähler kündigten bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen an.

Es geht um eine neue Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, was heißt das nun konkret?

Künftig darf sie, so ist darin zu lesen, „zusätzliche Gebote und Verbote“ zur Eindämmung der Pandemie erlassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.
Denkbar ist also, dass demnächst noch schärfere Eingriffe in Grundrechte vorgenommen werden als die ohnehin schon in der „Notbremse“ vorgesehenen Schritte.

Bislang durften nur die Länder Schutzmaßnahmen ergreifen – und zwar solche, die in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes festgelegt sind. Dazu zählen etwa Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, aber auch Betriebsschließungen und Reiseverbote.
Gegen eine Rechtsverordnung der Bundesregierung kann nun nur noch vor dem Verwaltungsgericht Berlin vorgegangen werden.
Klagende haben dann die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Feststellungsklage überprüfen zu lassen, ob sie von den Maßnahmen betroffen seien. Eine Entscheidung würde allerdings nur Wirkung zwischen der klagenden Person und der Bundesregierung entfalten.

Heißt: Jede Person, die die Maßnahmen überprüfen lassen will, müsste einen eigenen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin stellen. Es ist zu bezweifeln, dass das Verwaltungsgericht Berlin die Infrastruktur hat, um die erwartbare Vielzahl von Klagen zeitnah und gründlich zu bearbeiten. Es wäre also schwerer, gegen eine Bundesverordnung vor Gericht vorzugehen.

Fraglich ist auch, ob die Prüfung weiterer Grundrechtseingriffe so intensiv ausfallen würde, wie es bei einem förmlichen Gesetz der Fall wäre.


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8 Antworten auf „Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen – ein schwarzer Tag für Deutschland“

Ich frage mich ob ALLE Politker in Berlin so dumm sind.
Die Regierungssprecher haben dich verkündet das der GOLDSTANDARD der PCR Tests ja zu 99,99% genau sei.Das sind aber schon 100 falsch positive bei 100000!!!Jeder Politiker müsste das dort jeden Tag erneut sagen bis es auch der letzte Richter kapiert.

Und hier alle Livestreams vom 21.4
https://luegenpresse2.wordpress.com/2021/04/21/alle-livestreams-der-demos-gegen-das-corona-infektionsschutzgesetz-in-berlin-21-4-2021-bundestag-reichstag-schwarzer-tag/

Kleine Korrektur: bei 99,99% Spezifität wären das durchschnittlich 10 Falsch-Positive von 100.000 und nicht 100 (wenn es sich um etwa 100 Tausend Nicht-Infizierte handelt).

Kannst Du bitte die Aussage vom Regierungssprecher verlinken? (Vielleicht mit Zeitangabe bei einem Video)

Angemerkt sei, dass die PCR-Tests auch noch Monate nach abgeklungener Infektion Gensequenzen nachweisen können. Das bedeutet, dass die wöchentliche Inzidenz und auch die Positivenrate alleine noch keine Auskunft über Neuinfektionen geben. Nicht einmal wenn die Spezifität (unter Laborbedingungen) bei 100% liegen würde.
Mit anderen Worten, wenn diese Woche 5% der Tests positiv sind und in der Woche darauf zum beispiel 4,5%, dann haben sich nicht 4,5% der Getesteten neu angesteckt. Es sind lediglich eine Woche später noch bei 4,5% durch die Tests nachweisbar gewesen. Und das bei der utopischen Annahme von 100% Spezifität, die für keinen Test gilt.

Die PCR-Thematik ist zwar schon fast allen hier bekannt, aber ich denke es ist wichtig zu erwähnen, dass selbst ohne „Falsch-Positive“ die Inzidenzwerte nicht mit Neu-Infektionen oder Erkrankten gleichzusetzen wären.
Bakhdi unterscheidet auch schon sehr lange (zumindest in einem Interview) zwischen den „nicht-richtig Positiven“ (Gesunde mit Rückständen von Viren) und „falsch Positiven“.

Unterschiedliche PCR-tests mit unterschiedlichen CT Werten, nachzuweisenden Gensequenzen und unterschiedlichen Spezifitäten können dann noch verwendet werden, um ggf. die Inzidenzwerte aktiv zu manipulieren. Wobei ich die aktive Manipulation nicht beweisen kann, da die Behörden da sehr intransparent sind.

Da sitzen alles Leute die fern jeder Realität sind. Sie haben keinen Bezug mehr zum Volk und sehen nur ihre Diäten. Armes Deutschland, mit den Grünen kommt es noch schlimmer.

Was für Menschen sitzen da im Bundestag, die diese Entscheidung mittragen. Sie verraten die Wähler, nur um am fetten Futtertrog sitzen bleiben zu können. Hoffentlich merken sie sehr bald, für was sie da ihre Stimme abgegeben haben

Hoffentlich. Der September naht. Es kann jeder auf der Seite des Bundestages nachsehen, wie „seine“ Abgeordneten abgestimmt haben.

Interessanter Weise haben die Abgeordneten der „östlichen Bundesländer“ inkl. Berlin außer Meck.-Pomm mehrheitlich gegen das Gesetz votiert.

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