Kategorien
Covid-19 Gerichtsurteil PCR-Test Politik Rechtslupe

Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.

Teil II

Den Teil I der Analyse zu dem Aufsatz von RA Sebastian Lucenti (im Weiteren: SL) haben wir in diesem Beitrag veröffentlicht: „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“. Es geht darum, dass RA Lucenti in einem der angesehensten Fachjournale (NVwZ) unter Rechtsanwälten einen 2-teiligen Fachaufsatz veröffentlichten „durfte“. Wir möchten hier gerne auf einen Kommentar des Teil I hinweisen: „Erstaunlich dabei ist vor allem, daß einer der Herausgeber der NVwZ – Dr. Josef Christ – aktiver Verfassungsrichter in Karlsruhe ist“.
Hier nun die weitere Auswertung von Margot Lescaux:

Im zweiten Teil seines Aufsatzes befasst SL sich mit den Impfstoffen selbst, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG (Eil- und Hauptsacheentscheidung) sowie dem Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Er verwendet den Ausdruck einrichtungsbezogene Impfpflicht und nicht Nachweispflicht, weil die Pflicht aufgrund der Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz die Qualität einer mittelbaren Impfpflicht hatte.

Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht.

Die ersten fünf Seiten sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet. Auch insofern gilt das zu Teil I Gesagte. Die Informationsdichte ist derart umfassend, dass der Artikel als Nachschlagewerk und als Argumentationshilfe dienen kann, weil nahezu alle Problemfelder angesprochen werden. Impfstoff oder Gentherapie (dieser Punkt kommt allerdings etwas zu kurz) / fehlende Studien z.B. über Karzinogenität u.a. / Standardzulassung trotz fehlender Folgestudien / unzureichende Datenerhebung über Nebenwirkungen sowie das Problem der Untererfassung. Zu dem Punkt „Ignorieren der Krankenkassendaten“ schreibt er, dass dies „ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit“ des PEI begründet (Seite 4, linke Spalte). Dass das PEI nicht „mit allem gebotenem Nachdruck“ die Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 13 V IfSG fordert, sei „befremdlich“ und bewirke, dass die Bewertungen durch PEI und STIKO „nicht belastbar“ seien.

Genauso deutlich seine Kritik zum Thema Nebenwirkungen selbst: „wissenschaftlich fundierte seriöse Aussagen …. können nicht getroffen werden“.

Der Unterschied zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion wird auf Seite 5 erläutert. Dieses Thema soll laut Fußnote 44 in medizinischen Fachzeitschriften einschließlich Ärzteblatt mehrfach erörtert worden sein. „Diese verzerrende Vermarktungsstrategie der Arzneimittelhersteller“ wurde in den Fachzeitschriften laut Fußnote als Fake-News bezeichnet.

Anmerkung: Den Unterschied zwischen den beiden Methoden zur Berechnung der Risikoreduktion kennen und verstehen viele Geimpfte bis heute nicht. Wenn die Ärzte das so sehr kritisieren und von Fake-News reden – warum haben sie in den Massenmedien nicht klar und deutlich gegen diese Falschdarstellung Position bezogen? Ist das Thema in den Impfzentren erörtert worden? Wohl kaum.

Ab Seite 5 erörtert SL dann die Verfassungsmäßigkeit sowohl der einrichtungsbezogenen als auch der 2022 beabsichtigten allgemeinen Impfpflicht. Nachdem er darlegt, dass der einzig denkbare legitime Zweck „Fremdschutz“ sei, überprüft er die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit. Und kommt erneut zu einem klaren Urteil:

– unzureichende, im Ergebnis nicht akzeptable Auseinandersetzung des BVerfG mit den Sachverhalten;

– Verletzung des Grundsatzes, dass jedes einzelne Menschenleben gleichwertig ist und eine gegenseitige Aufrechnung daher nicht zulässig.

Der stärkste Vorwurf findet sich auf Seite 7 – Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde gemäß Art. 1 I Grundgesetz.

Das BVerfG habe einen „gefährlichen Irrweg“ eingeschlagen, indem es Menschen zum lebenden Schutzschild anderer Menschen machte. Man darf niemandem zugunsten des Gemeinwohls körperliche Schäden zufügen oder ihn in Lebensgefahr bringen.

Im Schlußkapitel „Fazit und Ausblick“ allerdings vernachlässigt der Autor meines Erachtens diese Grundsätze zur Achtung der Menschenwürde. Zwar kommt er zu dem Ergebnis, dass die konkret eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht und auch die 2022 beabsichtigte allgemeine Impfpflicht einer Verhältnismäßigkeitskontrolle nicht standhalten. Ebenso wenig die im Jahre 2022 noch ergangenen weiteren Gerichtsentscheidungen zu Tätigkeitsverboten. Auch den Beschluss des BVerwG zur Duldungspflicht erwähnt er hier kurz. Er begründet dies aber in seinen Schlußausführungen damit, dass irrtümlich bzw. wider besseren Wissens von einem Infektions- und Übertragungsschutz der Impfstoffe ausgegangen wurde.

Das bedeutet, dass er – falls die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal – eine Impfpflicht offenbar für grundsätzlich rechtmäßig hält.

Der Grundsatz, dass jeder über derart persönliche Fragen selbst zu entscheiden habe und eben niemand zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf – nie und unter keinen Umständen – kommt in seinen Schlußausführungen zu kurz.

Er schlägt für die Zukunft vor, die Rolle von RKI und PEI zu ändern und diesen die „alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit zu entziehen“. Stattdessen schlägt er ein weisungsunabhängiges Expertengremium vor – außerhalb des Einflussbereiches des Bundesgesundheitsministeriums und interdisziplinär besetzt. Diesem Gremium müssten sämtliche Rohdaten zur Verfügung gestellt werden.

Dazu müsse das passive Meldesystem in ein aktives Monitoring mit „Datenzugriffsrechten“ umgestellt werden.

Anmerkung: dieser Vorschlag wird von den Verfechtern der elektronischen Patientenakte sicher gerne aufgenommen werden.

Ein anderer Expertenrat solle dann die Risiko-Nutzen-Bewertung einer Impfung vornehmen.

Im Ergebnis kann man die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream also als großen Schritt ansehen. Der Akzeptanz einer Aufarbeitung können derartige Beiträge förderlich sein. Jetzt müssen nur noch die Massenmedien ähnliche Artikel – verkürzt und vereinfacht oder häppchenweise in einer Artikelserie – veröffentlichen.

Es verbleibt gleichwohl ein schaler Schlusseindruck. Die Datenlage soll zwar nach Ansicht des Autors verbessert werden. Aber an die Forderung, dass im Falle eines Falles, im Falle einer gefährlichen Pandemie, Hilfestellungen zur Verfügung gestellt werden, Schutzmaßnahmen angeboten, aber nicht auferlegt werden, den Menschen aber die freie Entscheidung über Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit grundsätzlich freigestellt werden muss, wagt er sich nicht heran. Aber der Anfang ist gemacht.

18 Antworten auf „Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ“

Der Aufsatz ist an einem wesentlichen Punkt falsch, meiner Meinung nach: Das Argument „Fremdschutz“ ist kein legitimer staatlicher Zweck, da dieses Argument ebenfalls gegen das Menschenwürdeverbot verstõßt. Ein Mensch ist nicht aufgrund seiner ungeimpften/ungenesenen Existenz eine potentielle Gefahr. Das *Fremdschutz-Argument“ ist daher ein Irrweg und eine rechtsfehlerhaft Bewertung.

Kollegin Ahrens? Ich denke, RA Lucenti hat die Begruendung mit dem Fremdschutz aus den Gesetzesbegruendungen zb zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht uebernommen. Zumal Eigenschutz ja nun ueberhaupt nicht zur Begruendung herangezogen werden kann. Das ist genau die Inkonsequenz, die ich ihm auch vorwerfe. Diesen letzten Schritt vermag er nicht zu gehen.

Ja, “ Margot Lescaux „, sie ist es.
Wenn Sie (bei Verwendung eines gescheiten Browser) unter einem Kommentator-Namen eine Unterstreichung sehen (schwarze Linie), dann verbirgt sich unter dem Namen ein Hyperlink, der oft identitätsklärend wirkt.

Hier z. B. bei der mutigen Katja Ahrens > Recht-Ahrens.com. Tolles Interview zum GEZ-Widerstand, ein absolutes Muß für jedes Thema und alle Branchen:
https://auf1.tv/elsa-auf1/rechtsanwaeltin-erklaert-warum-sie-ab-sofort-keinen-rundfunkbeitrag-mehr-zahlen-muessen/

Vielen Dank für Ihre Mühe, Frau Lescaux.

Vor 2 Jahren hieß es:
Schwubler: Aber wenn RRR = 95 % dann ist ARR lediglich 1-2%. ## Die Wissenschaft™: Oh, du dummer Schwurbler, auf dem Spaziergang brechen wir dir deine Knochen und auf dem brennenden Scheiterhaufen sollst du gesteinigt werden.

Clemens Arvay wies hin auf die erste mRNA-Impfung (gegen AIDS), die nach 2 Jahren ihre Zulassung wieder verlor, weil sie das Gegenteil bewirkte. Aber heuer gehts mit Lichtgeschwindigkeit.
_______
Aus dem Richtergesetz: §9 Zum Richter darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er >>jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GGs eintritt<bestem Wissen>nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen<< .."

Da sind wohl viele unserer kleinen Richterlein sehr gründlich sehr falsch abgebogen bzw. hätten nie ernannt werden dürfen und haben in ihrem Amt rein garnichts verloren. Von solchen gedungenen Urteilsabsonderern ist Wahrheit und Gerechtigkeit schwerlich erwarten.
_______
Für Sie eine schöne Aufmunterung im Freiheitskampf: https://www.youtube.com/watch?v=4CI3lhyNKfo (Bella Ciao)

Korrektur:
Aus dem Richtergesetz: §9 Zum Richter darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er »»jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GGs eintritt«« und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
§ 38 Richtereid: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem GG und getreu dem Gesetz auszuüben, nach »bestem Wissen« und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und »»nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen«« ..“

Die Nutznießer und Profiteure der Pandemie verraten sich durch ihre Propaganda. Nur muß man aber auch wissen daß sich alle Propagandamedien in den Händen dieser Nutznießer befinden, die alles dafür tun daß niemand alldie Coronamaßnahmen als Unterdrückungsmaßnahmen begreift.

Gegen all diese religiösen Erleuchtungen, Viren, Klima, Russen, dem Ende ist nah-Apologetismen, angefeuert von Fanatikern und Profiteuren, helfen leider nur Sieben-Meilen-Stiefel. Jenseits dessen finde ich die Einschätzung von G. Chr. Lichtenberg zutreffend der über einen Zeitgenossen schrieb: „Er war Jurist und auch sonst nur von mäßigem Verstand.“ — Es ist immerhin vermittelndes Geschreibsel. Aber das bleibt wohl übrig wenn man die eigenen hehren Artikel des GG insbesondere Artikel 1 nicht verstehen kann oder vielleicht auch gar nicht verstehen will.

Kein Wort über die WHO? Wenn die Daten besser gesammelt worden wären, professioneller eben, dann wäre alles besser gelaufen?
Grundsätzlich darf man den Menschen ihre Freiheiten entziehen, wenn irgendwelche Experten der Auffassung sind, dass etwas Fremdgefährdendes umgeht?
Für mich klingt das so, als wäre es einfach nur ein Pladoyer für WHO-Zentralismus, und am besten überlässt man das Daten-Sammeln gleich den privaten Profis aus Silicon Valley.

Habe den Artikel selbst noch nicht gelesen, aber hege diesen starken Verdacht aufgrund der Einleitung und dessen was derzeit generell überall zu beobachten ist.

Über 600 Abgeordnete des Bundestages haben gegen eine parlemantarische Aufarbeitung der Corona-Verarsche gestimmt. Warum wohl ? Maskendeals, Sinnlose Impfstoffe (Und die Pharma wußte genau, was Sie laut US-Verteidigungsministerium tun mußten) und die Steigerung von Betrug, der PCR-Test.

Was wiedermal zeigt wie unverstanden das Grundgesetz ist, seitens der Bürger!

Nicht Parlamentarier müssen abstimmen ob das aufgearbeitet wird, das Volk muss es ANWEISEN.

… in meiner Lebenszeit wird das nichtmehr kapiert …

Deshalb ist es auch gleichgültig, was in einer verwaltungsrechtlichen Fachzeitschrift evtl. (!) abgedruckt werden „darf“ – neben hundert anderen Aufsätzen, die in die repressive Richtung gehen. Es bleibt bei Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand befindet“. Und daß das jedenfalls NICHT das Parlament ist, haben wir spätestens seit 2020 ja erfahren.

„Er begründet dies … damit, dass irrtümlich bzw. wider besseren Wissens von einem Infektions- und Übertragungsschutz der Impfstoffe ausgegangen wurde.“ – Na toll, der Staat macht eine falsche Annahme und zwingt zur Spritze, schafft damit unumkehrbare Tatsachen, und redet sich dann mit „irrtümlich bzw. wider besseren Wissens“ raus! Nun, hier müsste „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ gelten, oder?

Hab’s net gelesen, aber jeder der Ahnung hat wußte, daß es keinen Infektions/Übertragungsschutz gibt dies gar nie der Fall sein kann und selbst wenn, hat der verschissene Staat mich zu nix zu zwingen, was meinen Körper, meine Gesundheit angeht.
Und ansonsten ja, Auge um Auge, Zahn um Zahn, im wahrsten Sinne des Wortes

Der „Er“ ist in diesem Fall der Autor des Artikels, also Herr Lucenti. „Zwar kommt er“ (Lucenti) „zu dem Ergebnis, dass die … einer Verhältnismäßigkeitskontrolle nicht standhalten.“ Dann kommen zwei eingeschobene Sätze. „Er“ (Lucenti) „begründet dies … damit…“. „Dies“ bezieht sich also auf die Aussage von Herrn Lucenti, dass die Entscheidungen nicht verhältnismäßig waren. Das halbgare und verschwurbelte Gemurmel einzelner Politiker etc à la „wussten wir doch nicht besser“ bezieht sich ja bislang lediglich auf „Maßnahmen im Freien“ oder Schul- und Kita-Schließungen. Davon, dass der Gesetzgeber oder die Gerichte einräumen, hinsichtlich der Impfentscheidungen sich geirrt zu haben, sind wir ja noch weit entfernt.

„Davon, dass der Gesetzgeber oder die Gerichte einräumen, hinsichtlich der Impfentscheidungen sich geirrt zu haben, sind wir ja noch weit entfernt.“ –
Dazu müsste den Politikern ja auch erst ein Stein auf den Kopf fallen. Denn eingeräumt haben die Fehler ja noch nie, es scheint zur Strategie zu gehören, nicht mal, wenn sie verfassungswidrige Gesetze verabschiedeten. Warum auch? Es folgen ja keine Konsequenzen (vornehmlich nicht), vielleicht schleichender Vertrauensverlust seitens der Wähler. Aber der Michel ist ja senile und geht beim nächsten Urnengang wieder die gleiche Farbe wählen. Oder, richtig dämlich asozial, und erst gar nicht zur Wahl!

Es wäre jedem zu empfehlen, der, als sich um seine Gesundheit kümmernder Impfverweigerer, hinnehmen musste, sich als „Nazi“ beschimpfen zu lassen, nun diesem Zureden auch zu folgen; insbesondere jetzt auch ohne Hemmungen, da der Prister, Bundespräsident a.D. Joachim Gauck sagte: „Längst nicht alle, die etwa AfD wählen, sind Faschisten“. Will ich mal sehen, was die vor Konsequenzen furchtlosen Politiker dann sagen. Wahrscheinlich das Selbe wie der Michel sonst auch: „Da kann man nix machen!“

https://twitter.com/FredyMehrcurry/status/1639620133642551296

„Davon, dass der Gesetzgeber oder die Gerichte einräumen, hinsichtlich der Impfentscheidungen sich geirrt zu haben, sind wir ja noch weit entfernt.“

Bin mir sicher, dass das aber noch kommen wird. Ist ja Teil des Plans. Was mich stört ist dieses „Haben halt einen Fehler gemacht, aber ansonsten ist das Vorgehen schon in Ordnung. Nächstes Mal halt besser. Also am besten zentral gesteuert“.
Hoffe, ich liege falsch.

„Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht.“ – Er führt sie aber als Fehlbeispiel mit an (Seite 7, rechte Spalte):
„…oder das BVerwG in seinem Beschluss vom 07.07.2022 in einem Hauptsacheverfahren eine soldatische Duldungspflicht nach § 17 II Nr. 1 Satz 1 Nr. 1 SG für eine COVID-19-Schutzimpfung73 noch immer insbesondere unter unreflektierter Bezugnahme auf RKI-Daten und der erkennbar rechtsfehlerhaften Entscheidung des BVerfG vom 27.04.2022 auf einen vermeintlich bestehenden relevanten Infektions- und Transmissionsschutz der COVID-19-Impf- stoffe stützen, bekräftigt die Notwendigkeit einer raschen kritischen Aufarbeitung der Corona-Rechtsprechung.“

Schreibe einen Kommentar zu PeKaSa Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert