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Blamage? Willkürjustiz im Fall Ballweg: Klimakleber würden zuvorkommender behandelt

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens Beschwerde einzureichen. Laut Südkurier muss bei einem Hauptverfahren eine Verurteilung wahrscheinlicher sein als ein Freispruch. Das Landgericht sieht also keinen hinreichenden Tatverdacht. Da hat die Staatsanwaltschaft 9 Monate lang – in denen Ballweg weggesperrt war – ganze Arbeit geleistet. Aber wir sind zuversichtlich, dass sich in diesem Land schon bald etwas ändern wird, schließlich holen sich ausgerechnet die Grünen für 2023 die Demokratie zurück. Verschließen wir weiter die Augen vor der Realität und erfreuen uns darüber, dass es bislang noch keine neue Schlagzeile dazu gibt, dass ein weiterer Richter eine Hausdurchsuchung erfahren durfte.

Was hat die Staatsanwaltschaft nun 9 Monate getan? 9 Monate U-Haft ohne hinreichenden Tatverdacht und keine Beweismittel in der Hand (Geldwäsche und versuchter Betrug)? So läuft das in einem Land, bei denen sich die Grünen 2023 die Demokratie zurück holen – Aiwanger für die Aussage aber kritisieren – und die Menschen lieber bequem von zu Hause aus Widerstand zeigen wollen. Aber natürlich wollte die Staatsanwaltschaft einmal ganz genau hinsehen, schließlich gab und gibt es im Fall Ballweg wirklich sehr viele komische Umstände, die man sehr genau unter die Lupe nehmen muss. Hört man sich dann wieder genauer in Bayern zu Aiwangers Verhalten gegen Pauli um, dann kann man auch zu einem anderen Urteil über Aiwanger kommen. Aber Schnee von gestern, das öffentliche Gedächtnis leidet oft ja massiv. Was sind also laut Südkurier die Fakten:

  • Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im März Anklage beim Landgericht wegen versuchten Betrug und des Verdachts auf Geldwäsche erhoben
  • Laut Anklage soll Ballweg neben der Steuerstrafsache seit 2020 durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Spendern finanzielle Zuwendungen für „Querdenken711“ von über einer Million Euro eingeworben und die Spender über die Verwendung getäuscht haben
  • Er soll laut Anklage 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben
  • Für die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss eine Verurteilung aus rechtlicher Sicht wahrscheinlicher sein als ein Freispruch
  • Das Landgericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Anklage

Aber nicht bei allen komisch und suspekt wirkenden Umständen reagiert die deutsche Staatsanwaltschaft so rigoros, bei einigen drückt die Staatsanwaltschaft gerne beide Augen zu. Die Titel von all den eloquenten „Journalisten“, welche am Ende ja doch nur voneinander abschreiben, sind wirklich beeindruckend. Beispielsweise: „Gericht verweigert Verfahren gegen Michael Ballweg – Schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“ und „Anklage-Kartenhaus gegen Ballweg zusammengebrochen GAU für die Staatsanwaltschaft, Triumph für Querdenken-Gründer“. Da muss man sagen, da hält sich der Südkurier dann schon eher an die Fakten „Vorerst kein Prozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg“ – wir haben bei diesem Thema auch nichts anderes erwartet. Vielleicht möchte man es nicht sehen, aber in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stuttgart steht ganz klar, dass eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird. Was heutzutage als Erfolg verbucht wird, ist wirklich beachtlich. Naja immerhin – das muss man ihm zu Gute halten – war Reitschuster 2020 noch mit uns auf der Straße und bekam schon mal eine Flasche gegen den Kopf – er weiß im Gegensatz zu vielen anderen, wovon er schreibt.

Inzwischen gibt es genügend „Artikel“ in den alternativen und mainstream Medien, also beschränken wir uns ab hier auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft wird sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Gründer von „Querdenken 711“ wegen versuchten Betruges und Geldwäsche einlegen

Datum: 10.10.2023

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Gründer von „Querdenken 711“ hinsichtlich der Vorwürfe des versuchten Betruges und der Geldwäsche einlegen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen den 48jährigen Angeschuldigten nicht nur ein hinreichender Tatverdacht wegen mitangeklagter Steuerstraftaten. Vielmehr wird ihm weiterhin vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von einer hohen vierstelligen Zahl an Personen finanzielle Zuwendungen für „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, hierbei die Zuwendenden getäuscht und mehr als 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet sowie die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert zu haben. Nachdem gegen den Angeschuldigten wegen dieser Tatvorwürfe am 20.03.2023 Anklage erhoben worden war, hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen der 9-Monats-Haftprüfung mit Beschluss vom 04.04.2023 den gegen den Angeschuldigten erlassenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, zugleich aber, wie schon in seinem Beschluss vom 02.01.2023, das Fortbestehen eines dringenden Tatverdachts des versuchten Betrugs und der Geldwäsche bejaht.

Im Gegensatz zum vom Landgericht abgelehnten hinreichenden Tatverdacht, wonach die Verurteilung des Angeschuldigten lediglich wahrscheinlicher sein muss als dessen Freispruch, setzt der dringende Tatverdacht darüber hinaus die sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ergebende hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass der Angeschuldigte eine Straftat schuldhaft begangen hat.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun im Rahmen der Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage in Bezug auf die Vorwürfe des versuchten Betruges und der Geldwäsche in vier Fällen sowie über die Wiederherstellung hierauf bezogener Vermögensarreste und Pfändungen zu entscheiden. Gibt es der Beschwerde statt, kann es zugleich bestimmen, dass die Hauptverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Stuttgart stattfindet.

Hintergrund:
Gegen den Beschluss, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist, steht der Staatsanwaltschaft gem. § 210 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sofortige Beschwerde zu. Diese ist nach § 311 Abs. 2 StPO binnen einer Woche ab Bekanntmachung des Nichteröffnungsbeschlusses einzulegen. Das Oberlandesgericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO).


Staatsanwaltschaft Stuttgart

Vielleicht hätte Tim Röhn früher etwas mutiger sein sollen, aber natürlich, wir müssen dankbar über jeden Späterwachten sein. Man kann es als Bürger nicht mehr hören und die vermeintlichen Erfolge langsam auch nicht mehr als solche verbuchen. Die 3. Gewalt hat versagt.

Die schlimmste Sünde gegen unsere Mitmenschen ist nicht, sie zu hassen, sondern sie gleichgültig zu behandeln. Das ist die Essenz der Inhumanität.

Albert Schweitzer

43 Antworten auf „Blamage? Willkürjustiz im Fall Ballweg: Klimakleber würden zuvorkommender behandelt“

Mir stellt sich jetzt aber doch die Frage, welches Gericht eigentlich die Haftverlängerung trotz Protest der Verteidiger immer wieder durchgewunken hat? War das nicht das gleiche Gericht, welches jetzt der Staatsanwaltschaft die Rundumklatsche verpasst hat?

Im Anfang schon. Der erste Haftbefehl war vom AG, da war das LG für die Haftprüfung zuständig. Später, ich meine so ab Ende 2022, war das OLG zuständig. Das hat ja dann sogar den ersten Haftbefehl aufgehoben und einen neuen erlassen. Die haben dann noch die Geldwäsche mit reingenommen.

Nun muss das OLG über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Der Politische Einfluss auf die Rechtspersonen in diesem Land zeigen die wirklichen Verbrecher in diesem Land! Man bringt alle Deutschen zum Schweigen, indem man Angst vor Verfolgung durch Rechtsbeugung als Druck nutzt. Die Korruption wird durch die EU und dem WEF immer wieder hochgestuft! Richter werden wohl auch verfolgt oder mit manipulation auf Spur gehalten! Die Menschheit brauch ein Gericht das über die gekauften Politiker und Reichen stehen!

@niklant
Sie schreiben:
„Richter werden wohl auch verfolgt oder mit manipulation auf Spur gehalten!“
Entschuldigen Sie, aber Richter die sogar nachweislich per Videoaufnahmen, sich mit kleinen Kindern sexuell vergnügten, die sind selbst Schuld nun am Haken von Verfassungsschutz und Regierung zu hängen, und nicht mehr los zu kommen. Diese Kinderficker wurden strafrechtlich nie verfolgt, demnach kann man schwer davon ausgehen, dass genau diese heute die höchsten Gerichts-Positionen inne haben. Bundesverfassungsgericht, Bundesanwaltschaft, etc.
Hier ein sehr alter Bericht von „Kontraste“, falls Sie es nicht glauben:
https://www.bitchute.com/video/oruEopiybK8O/

Also kein Mitleid mit denen, die den Rechtsstaat und die Demokratie stürzen, um oben an der Spitze einer Diktatur zu HERRSCHEN. Denn diese „Herrscher“ bekamen schon vor Jahrzehnten nur noch einen bei Kindern hoch!

Sie haben Recht, aber ich glaube zum Teil auch noch an das gute in einigen Richtern, auch wenn es nur noch sehr wenige sind! Das darunter viele Kinderschänder sind, ist schon schlimm genug, aber das gilt auch für unsere Politik. Es verschwinden Jährlich Kinder, aber keiner fragt danach! Hätten diese Kinder Ortungselektronik im Körper, würde man viele Reiche und Politiker entlarven!

Selbstverständlich niklant, gibt es noch einige Ausnahmen.
Aber diese Ausnahmen und die letzten guten Menschen, die werden nicht nach oben befördert, weil eine hochverräterische, mörderische und korrupte Politik eben „Dreckschweine“ oder „Psychopathen“ oder durchgeknallte „Dummköpfe“ wie Lauterbach, sprich ebenfalls kriminelle Subjekte an den höchsten Positionen im Ländle braucht.
Es werden sich auch heute noch über die Hälfte aller Bewerber bei Bspw. der Polizei, nicht annähernd vorstellen können auf was sie sich da wirklich einlassen. Sie denken naiv, so wie auch ich es vermutlich mit 20 Jahren gedacht hätte, dass man in diesem Beruf die Welt ein Stück weit besser machen kann, und schwachen Menschen stets beistehen und helfen kann. Kein einziger Bewerber wird wissen, dass er bald vor der Entscheidung stehen wird:
Job hinwerfen und neu anfangen oder sich selbst zugrunde richten (lassen)!
Vor dieser Entscheidung stehen eigentlich sehr viele und nicht nur in besagtem Beruf, oh nein, in sehr vielen Berufen. Deshalb müsste man eigentlich gar nicht alles hinwerfen, sondern sich organisieren, um ganz neue Arbeitsweisen und -anforderungen durchzusetzen.
Doch beides wird in der überwiegenden Mehrheit gescheut. Dann richtet man sich eben zugrunde. Bis man selbst plötzlich von „Kindern“ träumt oder am liebsten nur noch brutal auf schwache losschlagen möchte, etc.
Wir haben endlose, tickende Zeitbomben…
Doch Sie haben recht, es gibt noch einige die sich nicht beugen lassen wollen, und auch nicht weglaufen oder aufgeben. Sie wissen, dass es für sie nicht weiter hinauf gehen wird, aber wollen dort wo sie sind, eben weiter gerecht und gut sein. Drücken wir all denen ganz feste die Daumen, dass sie sich niemals verlieren und weiter durchhalten – hoffen wir, dass wir diesen eines Tages helfen können, so wie sie uns heute schon helfen!

Wenn diese Kinder mit „Ortungselektronik im Körper“ dann irgendwann erwachsen sind, dann werden sie hervorragende Untertanen sein. Sie haben von kleinauf verinnerlicht, niemals unbeobachtet zu sein.
Wessen Spiel spielen Sie hier?

Das haben sie falsch verstanden! Meine Anregung ging dahin, das bei Ortungselektronik die miesen Kinderschänder gefasst werden könnten! Ich bin ein absoluter Gegner der Diktatorischen Überwachung, wie wir sie bereits haben! Sorry schlecht Kommentiert von mir!

Ich habe das nicht so verstanden.
Dachte mir nur kurz beim Lesen, dass diese „Elektronik“ aber nur von den Eltern verwendet werden darf, besser auch ohne das Wissen des Kindes. Ich weiß, klingt jetzt auch nicht gerade beruhigender, weil es eben auch genug kranke Eltern gibt.
Aber ich habe verstanden was niklant damit in der Theorie meinte, auch wenn die Praxis einige Probleme auf den Plan ruft.

So, jetzt ist es geklärt. RA Chris Moser schreibt auf tichys einblick, die Steuerhinterziehungsvorwürfe wurden zur Hauptverhandlung zugelassen. Lesenswerter Artikel. Ebenfalls lesenswert eine Analyse des Beschlusses bei Alexander Wallasch, der sich nur zu diesem Punkt – Verhandlung über Steuerhinterziehung ja oder nein – unklar ausgedrückt hat. Der Beschluss des LG muss gradezu ein Verriss staatsanwaltschaftlichen Handelns sein. Bitte die entspr. Artikel selbst raussuchen – es ist mir schleierhaft, wie man auf dem smartphone einen Link kopiert und einfügt.

Hallo,

wir schätzen wirklich jedes „alternative“ Medienportal. Leider hat Herr Wallach sich in einer Nachricht an uns sehr deutlich zu unserem Blog und unserer Arbeit geäußert, weshalb wir im Zukunft davon absehen werden, Werbung für seine Website in irgendeiner Form zu machen.

Viele Grüße
Felix vom Corona Blog Team

Das war mir nicht bekannt. Schade sowas innerhalb der Szene. Ich meinte ja auch nicht, dass Sie diese Artikel hier verlinken sollen. Sondern es war ein Hinweis und eine Erklärung an interessierte Mitleser, die sich sonst fragen würden – warum verlinkt die nichts. Ich muss nur grad was auskurieren und schlepp den Laptop nicht mit ins Bett, deshalb das unhöfliche Nicht-Verlinken.

„…davon absehen werden, Werbung für seine Website in irgendeiner Form zu machen.“
Nachvollziehbar. Ich hatte mich schon gewundert, wo mein Kommentar mit dem Hinweis zum Ballweg-Artikel geblieben ist.
Und ganz nebenbei habt Ihr aus dem Wallasch einen Wallach gemacht 🙂

Interessant. Ich hatte ebenfalls, als die Geschichte grade durch telegram ging und Wallasch den ersten Artikel geschrieben hatte, einen Kommentar geschrieben, der nicht veröffentlicht wurde. Ich dachte aber einfach, ich hätte versehentlich nicht auf Senden geklickt. Und es war mir dann auch nicht so wichtig, denn DIE Neuigkeit würde sich ja auf jeden Fall rumsprechen.

Wenn die Kritik von A. Wallasch an dem blog so massiv war, dass unschuldige Kommentare Nichtsahnender deshalb nicht veröffentlicht werden – wäre es dann nicht evtl. im Interesse aller hier Mitmachenden, sich näher dazu zu äußern? Ist halt eine Abwägung, die alleine dem Team obliegt, ob man schmutzige Wäsche waschen, erwähnen oder sogar öffentlich im Garten aufhängen will.

Guten Tag,
wir schätzen Ihr Feedback und verstehen Ihren Punkt, dass eine vorherige Kommunikation wichtig gewesen wäre. Wir entschuldigen uns natürlich dafür, dass dies in diesem Fall nicht stattgefunden hat. Es ist nur schwierig dies in einer wenig auffälligen Art und Weise zu kommunizieren – vielfach sind die angegebenen E-Mail Adressen der Nutzer nicht echt und es kostet auch sehr viel Zeit. Man darf aber auch immer gerne bei uns nachfragen, wieso möglicherweise etwas nicht veröffentlicht wurde.

Viele Grüße
Felix vom Corona Blog Team

Dieser Vorgang ist aus meiner Sicht einer der schlimmsten Justizskandale seit 1949. Hier sind noch sehr viele kritische Fragen offen:

1. Warum wurden durch Haftrichter Haftbefehle erteilt und jetzt, weit über ein Jahr später, sagt das Landgericht, dass keinerlei Tatverdacht besteht und damit offenbar nie bestand? Dann hatte man als Anklagebehörde also niemals etwas Belastendes in der Hand und hat einen unschuldigen Menschen wissentlich für 9 (!) Monate seiner Freiheit beraubt; das ist ein Straftatbestand und nennt sich Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Und weil die Freiheitsentziehung über eine Woche gedauert hat, zählt das als Verbrechen (!), da gemäß des Absatzes 3 des § 239 StGB die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Opfer ist Michael Ballweg, Täter sind (i) der anklagende Staatsanwalt und die ganze Hierarchielinie hinauf bis zur Justizministerin Marion Gentges von der CDU, sowie (ii) alle beteiligten Haftrichter. Pikanterie am Rande: Einer der Anwälte von Michael Ballweg (Herr Löffler) ist ebenfalls ein stadtbekannter CDU-Politiker, ich glaube er war sogar mal Landtagsabgeordneter für Stuttgart, ist also eventuell per Du mit der „Marion“…..

2. Das Landgericht Stuttgart wirft der Staatsanwaltschaft Stuttgart indirekt vor, bei Zeugenbefragungen manipulativ agiert zu haben. Dies wäre ein schwerer Verstoß gegen den strafprozessualen neutralen Ermittlungsgrundsatz einer Anklagebehörde. Es sollen alle Umstände – belastende und entlastende – ermittelt werden. Dieses manipulative Agieren beweist, dass die Staatsanwaltschaft im Lichte einer Gesinnungsjustiz gehandelt hat. Ich selbst habe den Glauben an einen fairen Rechtsstaat seit 2020 verloren, aber das schlägt nun wirklich dem Fass den Boden aus;

3. Mögliche Steuerstrafbestände hat das Gericht zwar zur Anklage zugelassen, es hat aber selbst konzediert, dass sich Herr Ballweg (ich kenne ihn übrigens nicht) noch in der Abgabefrist der Steuererklärung befunden hat und dann aber in Haft kam und deswegen die Abgabefrist verpasste. Wie infam kann man eigentlich sein? Erst sperrt man einen unschuldigen Menschen ein, im Gefängnis kann er seinen bürgerlichen Pflichten (Abgabe Steuererklärungen) natürlich nicht nachkommen und das wird jetzt dennoch angeklagt? Es gilt in dubio pro reo: Es wird niemals bewiesen werden können, dass Herr Ballweg die Abgabe nicht vor hatte.

Ich hatte bis 2020 Vertrauen in unseren Rechtsstaat und habe erlebt, wie ich als die experimentelle Gentherapie ablehnende Person diskriminiert wurde (bin u. a. als gläubiger Katholik aus dieser verlogenen Kirche 2021 ausgetreten). Mein Vertrauen in diesen Staat ist seither weg und dieses verbrecherische Vorgehen gegen einen unschuldigen Bürger beweist, dass der Rechtsstaat nur eine Simulation, eine Potemkin’sche Kulisse ist. Schlimme Erkenntnis, aber die „Sehenden“ wissen das ja mindestens seit dem Jahr 2020.

Zitat:
„Unabhängig davon, ob das Oberlandesgericht die Anklage auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft doch noch zulässt, zeigt der Vorgang jedenfalls, dass die Argumente der Staatsanwaltschaft so dünn sind, dass niemals ein Haftbefehl hätte ausgestellt werden dürfen.“

Dieser Schlussfolgerung würde ich zweifelsfrei zustimmen.
Und deshalb frage ich mich gerade:
Bekommt man auch ohne einen Freispruch zu erlangen, für seine erlittene U-Haftzeit eine staatliche Entschädigung?
Wenn nein, dann klingt es für mich logisch weshalb das Landgericht Stuttgart ein Verfahren scheut / ablehnt, denn was für eine Blamage, wenn der Angeklagte sogar glasklar nachweisen kann, dass er sogar von seinem vorhandenen Privatvermögen Geld in die Demos steckte, weil die Spenden alleine dafür gar nicht ausreichten. Da kann es nur einen Freispruch für geben. Und dann gäbe es Haftentschädigung.

Gibt es diese Haftentschädigung auch dann, wenn die LG-Entscheidung bestehen bleibt, dass kein Verfahren eröffnet wird?

Anspruch auf Entschädigung besteht sowohl als auch. Bei Freispruch, bei Einstellung, bei Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Paragraph 2 StrEG

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Schon schlimm, dass man mittlerweile hinter allem etwas Trickreiches und Unlauteres vermutet.
Da lag ich hier falsch.
Danke!

Man könnte schon „Unlauteres“ vermuten, vor allem dann, wenn die „Schauprozesse“ in der Querdenkerszene genauso fragwürdig erscheinen wie die Rädelsführer der Klimakleber-Sekte, die auf Staatskosten nach Bali fliegen. Wir wissen nicht, was sich hinter den Mauern abspielt.

Ausgerechnet Tichy … Er spielt nicht mit offenen Karten. Die Art und Weise, wie er in der Diskussionsrunde auf Servus TV Bhakdi runtergebügelt hatte, worauf dieser dankend auf weiter Einladungen verzichtete, spricht eher für „kontrollierte Opposition“ anstatt für kritische Berichterstattung.

Es ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, wo die Information steht, die ich suche, Hauptsache ist, sie wird veröffentlicht.
Das Gezanke unter den Protagonisten der Alternativ-Medien geht mich auch nichts an. Der eine ist etwas cholerisch veranlagt und verkracht sich mit allen Kollegen, veröffentlicht aber regelmäßig gute Sachen, mit denen er vorne dran ist. Warum sollte ich das nicht lesen oder zitieren? Das ist doch alles Kinderkram.
Und was TE angeht: Das ist nach wie vor die Nummer 1 unter den „alternativen Medien“, wo man am breitesten und auch in die Tiefe bestens informiert wird. Dabei ist Tichy gar nicht so alternativ und steht der CDU nahe, weshalb TE anfänglich auch sehr skeptisch gegenüber den „Querdenkern“ gewesen ist. Aber man muss jedem zugestehen, dazulernen zu können, und so hat sich auch die Einstellung bei TE gegenüber Impfung, Maßnahmen und Rechtsstaatszerstörung von oben seit 2020 erheblich verändert.

Manche Kommentare sind eine reine Wohltat. Ja, es ist ein Kreuz. Die einen schreien sofort Nazi und gehen ohne Schirm in den Platzregen, wenn der AfD’ler sagt, es regnet. Die anderen wittern sofort einen Systemling, Faktenchecker oder sonstigen „Verräter“, wenn jemand nicht jubelnd Hurra schreit.

Wie gesagt – in der Diskussionsrunde auf Servus TV schlug er auf einmal ganz andere Töne an, und das war bereits Ende 2021, wenn ich mich richtig erinnere. Nuhr legte eine ähnliche Kehrtwende hin, als er sich auch inhaltlich deutlich von „Rechts“ und den „Querdenkern“ distanzierte. Wenn die Protagonisten Farbe bekennen müssen, mutieren sie zu Chamäleons …

Nee, das war im Dezember 2020, kostet nur eine Suchanfrage im Web. ServusTV hatte sich auch bereits im Juli 2021 von Bhakdi offiziell getrennt.
Außerdem hat nicht Tichy den Artikel geschrieben, sondern der Rechtsanwalt von Michael Ballweg, und man darf wohl annehmen, mit Wissen und ausdrücklicher Billigung seines Mandanten.
An irgendein heftiges Aneinandergeraten von Tichy und Bhakdi kann ich mich nicht erinnern. In der Zusammenfassung bei TE des letzten Bhakdi-Auftritts im Corona-Quartett, mit Tichy, am 6.12.2020 ist davon auch nicht die Rede, vielmehr scheinen beide in dieselbe Kerbe gehauen zu haben.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/servus-tv-in-welcher-welt-lebt-ihr/

Das war damals ziemlich zum Ende der Sendung. Es ging um den Schutz vor Infektionen, der für mich das zentrale Thema rund um Corona war und immer noch ist. Tichy ließ Bhakdi nicht ausreden, der seinen Standpunkt gerade näher begründen wollte. Daraufhin sagte Bhakdi im ruhigen Ton, man möge ihn bitte nicht mehr einladen. Danach trat er nicht mehr in Servus TV auf.

Tichys Standpunkt: „Wascht mich, aber macht mich bitte nicht nass.“ ist die Geisteshaltung, weshalb „Corona“ noch lange nicht ausgestanden ist. Solange man der Ansicht ist, dass ein Mensch solange als ansteckend gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist (ein Ding der Unmöglichkeit im Fall von Virusinfektionen!), kann die Regierung die Gesellschaft am Nasenring durch die Manege führen, und die macht mit.

Beispiel: Die Nasenschleimhaut ist der Filter für alle eindringenden Keime und Viren und damit die erste Bastion, die es zu überwinden gilt, und ausgerechnet die wurde regelrecht schachmatt gesetzt durch völlig unsinnige Tests, die viele TÄGLICH über sich ergehen lassten mussten, sofern die zum Naskentragen Verdonnerten nicht ohnehin durch den Mund atmen mussten, weil sie bei ihrer körperlich anstrengenden Arbeit – z. B. im Pflegedienst – niemals hätten genug Luft bekommen können. Gepaart mit der Hype um die Aerosole, die dazu führte, dass sämtliche Protagonisten zum Sprechen die Maske absetzten – wo in aller Welt sollen denn die Aerosole herkommen, wenn sie schweigend auf ihren Stühlen sitzen? – sprang jedem aufmerksamen Beobachter die Verarschung mit dem nackten Boppes ins Gesicht. Ein Ballweg hätte mal besser die Tatsachen an den Pranger gestellt, anstatt die Maßnahmengegner mit dem Grundgesetz auf einen völlig falschen Kurs einzuschwören!

Martina, die Sendung ist noch auf Odysee abrufbar:
https://odysee.com/@pruefealles:8/2020-12-06_ServusTV_Corona-Quartett—Episode-12:f
Ich habe mir die letzten knapp 10 Minuten nochmals angesehen, Ihre Erinnerung ist insofern richtig, als daß Tichy den Bhakdi einigermaßen überflüssig bei seinem Schlußwort unterbrochen hat, aber durchaus im respektvollen Rahmen und überhaupt nicht heftig. Falsch ist, daß Bhakdi deswegen sich aus der Sendung zurückgezogen hätte. Vielmehr hat er vor seinem Schlußwort schon seinen Abschied erklärt, „weil das heute meine letzte Sendung ist“.
Herrn Tichy nun deswegen, weil er in einer Talkshow, wo sowieso jeder jedem ständig ins Wort fällt, vor knapp 3 Jahren mal einen unserer Helden unterbrochen hat, unlautere Hintergedanken zu unterstellen und für alle Zeiten einen Strick zu drehen, halte ich für abwegig. Und ich habe durchaus nicht den Eindruck, daß irgendetwas, was Sie in Ihrem letzten Post schreiben, irgendetwas mit von R. Tichy jemals geäußerten Ansichten zu tun hat.
Für den introvertierten und sensiblen Wissenschaftler Bhakdi war dieses Medienprofi-Haifischbecken IMHO einfach das falsche Format. Im fehlten dafür die nötige Abgebrühtheit und die passenden rhetorischen Mittel. Dennoch fand ich es großartig, daß er sich dort gestellt hat.

@Kai I.

Das haben Sie wunderbar erkannt:
„Für den introvertierten und sensiblen Wissenschaftler Bhakdi war dieses Medienprofi-Haifischbecken IMHO einfach das falsche Format. Im fehlten dafür die nötige Abgebrühtheit und die passenden rhetorischen Mittel.“

Und zu seiner introvertiert-sensiblen Art kam noch ein anderes riesen Päckchen mit obendrauf, denn im gehobenen Alter absolviert das Denken keine Fomel1-Geschwindigkeit mehr, erstrecht dann nicht, wenn man in seinem längst verdienten Ruhestand dann auch noch ein derart heißes Eisen bedient, das einen selbst inkl. die Familie in Lebensgefahr bringen kann. Das alles kommt noch zu seiner Introvertiertheit und Sensibilität oben drauf. Denn selbst einem 40-Jährigen würde es den Vogel raus hauen, wenn dieser ebenfalls all das was Bhakdi als Wissenschaftler wissen konnte, eben auch heraus gefunden hätte, aber statt gehört zu werden und Menschenleben damit retten zu können, wird man diffamiert, ignoriert und angefeindet. Das steckt man auch im besten Alter nicht so weg und verwirrt zumindest dadurch enorm den Geist, weil weiter Menschen und sogar ganz junge Menschen sterben, die nicht hätten sterben brauchen.
Erst dann wird einem auch bewusst wie lebensgefährlich es ist, wenn man berufliche Kompetenz und Wahrheit zu bieten hat!

Ich gehe jetzt nicht auf seine „letzte Endeckung“ mit dieser „Verunreinigung“ ein, das ja sein letzter Beitrag gewesen sein soll, weil er sich nun zurückzieht, auch zum Schutz seiner Familie wegen. Dazu sage ich nur:
Ich bin sehr froh, dass er sich jetzt endlich seine Ruhe gönnt und nicht mehr mit seinem Leben spielt – ich wünsche ihm und seiner Familie, dass sie noch sehr lange, gesund, zusammen und in Frieden leben können!

Ich finde die Stelle nicht mehr. Das Schlusswort von Bhakdi habe ich noch genauso in Erinnerung, aber der Disput zwischen Bhakdi und Tichy kam vorher. Es betraf die Unterscheidung von Infektion und Erkrankung. Die Stelle mit der Kritik an den Tests ist auch noch da, aber ich hätte schwören können, dass in diesem Zusammenhang Bhakdi näher auf die Zusammenhänge eingehen wollte und Tichy ihn sinngemäß mit den Worten abbügelte, ob er die Menschen nicht schützen wolle. Es ging dabei um das Fachwissen von Bhakdi, nicht um die moralische Schuld, die für mich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht von Interesse war. Mich hatte damals gestört, dass ein Journalist einen Professor der Mikrobiologie, der sich auf dem Gebiet der Infektiologie auskennen muss, wie einen dummen Schulbub ankanzelte. Habe ich das geträumt? Dauerten die Sendungen tatsächlich nur eine knappe Stunde? Ich habe sie länger in Erinnerung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mir zusammenfantasiere, dass Bhakdi keine Gelegenheit bekam, auf diese fundamentale Frage wissenschaftlich einzugehen. Denn ohne die Gleichsetzung einer „Infektion“ mit einer Erkrankung wäre das ganze Szenario niemals möglich gewesen!

Wieso? Warum konzentrieren sich o. G. nicht auf Tatsachen, denen nicht widersprochen kann und werfen stattdessen andauernd neue Bälle ins Spielfeld, dass niemand mehr weiß, wo er hinschauen muss? Was soll das ständige Winken mit dem Grundgesetz? Wer sich auf das Grundrecht der Freiheit beruft, hat auch keine Handhabe mehr gegen Straftäter. Aber wer mit der Anarchie einen „gesellschaftlicher Zustand, in dem eine minimale Gewaltausübung durch Institutionen und maximale Selbstverantwortung des Einzelnen vorherrscht“ anstrebt, braucht keine Ordnungshüter mehr, sondern gründet dann wohl eine Bürgerwehr …

Nun, jetzt sollten sich der/die Richter (gendern erspare ich mir) schnellstens an Richter Dettmar wenden um sich nach Maßnahmen zu erkundigen, die auf sie zukommen werden/könnten 🙂

Wieso?
Vielleicht wird die Verfahrenseröffnung deshalb abgelehnt, um einem Freispruch aus dem Weg zu gehen. Damit wären die Richter des LG-Stuttgart doch politisch voll auf Kurs!
Und wie ich mich oben schon fragte:
Bekäme der monatelang inhaftierte Angeklagte auch ohne Verfahren, demnach ohne Freispruch, eine Haftentschädigung?
Wenn nein, dann weiß man doch weshalb das Verfahren gemieden wird. Voll auf Kurs.

Die dritte Gewalt hat doch nicht versagt. Sie hat sämtliche „Maßnahmen“ der Politik (einschließlich Vergiftungszwang) und die damit verbundene Abschaffung der Grundrechte für rechtens erklärt und mit äußerster Radikalität gegen die Bevölkerung durchgesetzt.

Und was sogar noch schlimmer ist (und womit wir wieder bei Ballweg wären): Die Justiz hat friedliche Demonstranten, gewaltlose Regimegegner, aufrechte Ärzte und Wissenschaftler, maskenbefreite Patienten etc. erbarmungslos verfolgt und unverhältnismäßig hart bestraft.

Sie trat ganz offen als Kampftruppe der Regierung auf und hat sich dabei noch nicht einmal den Anschein von Rechtsstaatlichkeit (z. B. durch Anhörung unabhängiger Sachverständiger) gegeben.

Und was am allerschlimmsten ist: Die Gerichte bleiben auch heute noch unbeirrbar auf diesem Kurs und haben als neue Spielwiese sogar noch die Verhöhnung Impfgeschädigter für sich entdeckt.

Klingt ja vielversprechend. Ironie off.

Guérot ist ohnehin keine Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin und grundsätzlich nicht vertrauenswürdig. Bis heute steht sie an der Seite von Soros und wird unverändert als Beraterin des WEF geführt.

Philipp Kruse hat tatsächlich weitgehend einen klaren Kopf behalten und ist einer der wenigen Juristen, die mal in einem Gerichtsverfahren die Virusbeweisfrage gestellt hat. Doch leider klebt er – ebenso wie Beate Bahner – letztlich (noch?) am Viruswahn fest und geht diesen Weg nicht konsequent weiter. Und ohne den Fall der Viruslüge werden die Pläne der globalistischen Eugeniker nun mal nicht zu verhindern sein.

Von Krista ist ohnehin nichts zu erwarten. Wie sagte David Jungbluth sinngemäß im Corona-Ausschuss? „Es genügt nicht, schöne Aufsätze zu schreiben – Staatsanwälte haben Ermittlungen durchzuführen.“

Mir wäre nicht bekannt, dass auch nur ein einziger Staatsanwalt in unserem Land ein Ermittlungsverfahren gegen Corona-Täter auch nur eröffnet, geschweige denn korrekt – mit Beschlagnahme, Zeugenvernehmung etc. – durchgeführt hätte. Das Wort „Anklage“ will ich an dieser Stelle gar nicht erst in den Mund nehmen.

Die deutschen Staatsanwälte waren ja auch zu sehr damit beschäftigt, alles und jeden zu jagen, der nicht den Befehlen der Regierung gehorcht hat. Und über die Richter hatte ich mich bereits ausgelassen.

Danke Willi,

für Ihren Kommentar und für Ihre Antwort!

Ich muss es noch einmal zitieren:

„Mir wäre nicht bekannt, dass auch nur ein einziger Staatsanwalt in unserem Land ein Ermittlungsverfahren gegen Corona-Täter auch nur eröffnet, geschweige denn korrekt – mit Beschlagnahme, Zeugenvernehmung etc. – durchgeführt hätte. Das Wort „Anklage“ will ich an dieser Stelle gar nicht erst in den Mund nehmen.
Die deutschen Staatsanwälte waren ja auch zu sehr damit beschäftigt, alles und jeden zu jagen, der nicht den Befehlen der Regierung gehorcht hat. Und über die Richter hatte ich mich bereits ausgelassen.“

DANKE!

RA Ludwig hat gestern abend mitgeteilt, dass die Verteidiger von H. Ballweg überhaupt nichts von der Entscheidung des LG wussten und erst durch die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft von dem Beschluss des LG erfuhren.

Des weiteren ist im Moment bzw. Stand gestern abend, noch unklar, ob es auch eine Entscheidung bzgl. der mitangeklagten Steuerstraftat gibt.

3 Möglichkeiten.
1. Das LG hat noch nicht darüber entschieden, ob es zu diesem Punkt das Verfahren eröffnen wird oder nicht.
2. Das LG hat sehr wohl die Anklage zugelassen, aber eben „nur“ zu diesem Punkt Steuerstraftat.
3. Das LG hat auch bzgl. der Steuersache die Anklage nicht zugelassen – die StA akzeptiert das und legt deshalb „nur“ Beschwerde ein wegen der beiden anderen Anklagepunkte.

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