Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautet der Vorwurf – Strafanzeigen gegen Polizisten wurden sofort eingestellt
Was hat Frau Kollmorgen eigentlich verbrochen? Wieso muss sie vor Gericht und wieso wurde ihr Haus durchsucht? Letzteres scheint klar zu sein, allerdings war uns nicht bekannt, wegen was die Intensivkrankenschwester vor Gericht erscheinen muss. Der Verteidiger ist Prof. Martin Schwab, bei dem Gericht handelt es sich um das Amtsgericht am Tiergarten in Berlin.
Offensichtlich wurden auch bei ihrer ersten Verhandlung die Ausweisdokumente der Prozessbeobachter verlangt und scheinbar auch kopiert – wie im Fall von Dr. Habig. Auch mussten manche Menschen wohl laut dem Bundestagsabgeordneten Lars Hünich ihr T-Shirt ausziehen, weil dem Richter die Aufschrift nicht passte.
- abgeben persönlicher Gegenstände (Taschen, Handys, …)
- Kopieren der Personalausweise, Anweisung vom Richter
- obwohl ein größerer Saal vom Richter zugesichert wurde, wurde ein kleinerer Gerichtssaal gewählt und lediglich 25 Prozessbeobachter zugelassen – obwohl Sitzplätze frei waren
- Alternative Medien wurde der Zutritt zum Gerichtssaal verwehrt
In drei Fällen/Anklageschriften wurde sie angeklagt wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Sie wurde dreimal auf Veranstaltungen, bei denen es um Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen ging, festgenommen. In allen drei Fällen soll sie Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben.
Interessant sind die Schilderungen von Frau Kollmorgen, denn die erwähnt, dass sie Strafanzeige gegen die Polizeibeamten gestellt hat. Ihr Vorwurf, ihr wurde von den Polizisten Gewalt angetan. Allerdings wurden diese sofort eingestellt und sie sitzt nun auf der Anklagebank.
Kollmorgen hatte selbst Strafanzeigen gegen Polizisten gestellt, die ihr Gewalt angetan haben sollen, diese seien jedoch „sofort eingestellt worden“. Dann wurde sie selbst auf die Anklagebank gesetzt, mit Vorwürfen zu Taten, die sie „zu keiner Zeit begangen habe“, beklagt sie.
ET
Auch Dr. Christina Baum berichtete über den Vorwurf gegenüber der Intensivkrankenschwester. Dort kommt auch die Sprache auf eine Ärztin die ebenfalls wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Landesverrat“ vor Gericht steht. Es geht hierbei um die Fachärztin Elfriede Krutsch (74), die seit über 26 Jahren als Schöffin an Berliner Gerichten tätig ist.
Laut Richter wurden die Kopien vernichtet
Am 18.09., einem erneuten Prozesstag von Frau Kollmorgen, schreibt diese in ihrem Telegram Kanal, dass der Richter Andres Rische mitteilte, dass die Kopien der Ausweisdokumente vernichtet wurden.
Sabrina Kollmorgen, [18.09.23 10:09]
Prof Martin Schwab verliest eine Rüge an den Richter, die Anweisung der Sicherheitsvorkehrungen muss geklärt werden.Sabrina Kollmorgen, [18.09.23 10:12]
Der Richter Andreas Rische sagt, die Kopien der Ausweise gab es in Papierform und wurden vernichtet. Digitale Speicherung der persönlichen Daten soll nicht vorgenommen worden sein.
Auch der Musiker Björn Banane war am 18.09. als Prozessbeobachter vor Ort und schildert in einem YouTube Video – welches wir hier verlinkt haben – seine Sicht der Dinge an diesem Prozesstag.
Sabrina Kollmorgen ist sehr engagiert, organisiert Demonstrationen, ist selbst Teilnehmerin, spricht auf den Bühnen, führt Interviews und klärt in ihrem eigenen Telegram Kanal auf. U.a. führte sie ein Interview mit Jan Müggenburg für die Brandenburger Freiheit und dieser fand folgende Worte zu der Hausdurchsuchung der Krankenschwester.
Kommentar
Frieden für Sabrina Kollmorgen
Es gehört zu den Privilegien eines Bürgerjournalisten aus den Gesprächen mit seinen Interviewpartnern mehr mitzunehmen als am Ende veröffentlicht wird. Mimik und Gestik lassen sich bei schriftlichen Interviews ohnehin kaum transportieren. Hinzu kommen Details, die nicht so recht zum roten Faden passen oder auf Wunsch des Gesprächspartners dann doch lieber nicht veröffentlicht werden sollen.
Während meines Interviews mit Sabrina Kollmorgen gewann ich das Bild einer charakterstarken aber auch sehr sensiblen und zutiefst friedfertigen Frau. Bei Sabrina Kollmorgen ist das große Herz nicht nur auf das T-Shirt gedruckt. Sie hat wirklich eines. Deshalb tat es in der Seele weh, als mich gestern dieses Foto erreichte, das Sabrina auf die Motorhaube eines Polizeifahrzeugs gepresst zeigte, die Hände von einem Polizisten auf dem Rücken fixiert. Das Bild ist offenbar während eines Einsatzes in ihrem Zuhause entstanden. Hausdurchsuchung, wegen Verdachts auf eine Beleidigung, wie Sabrina Kollmorgen später selbst angab.
Zu dem traumatischen Erlebnis wildfremder Menschen, die im eigenen Heim die persönlichsten Dinge durchwühlen, gesellt sich die nackte Gewissheit, dem anwesenden Kind nicht die gewohnte Vertrautheit und den gewohnten Schutz bieten zu können. Die eigene Wohnung ist plötzlich nicht mehr unverletzlich. Obendrein geschah das alles nur einen Tag vor der Fortsetzung ihrer Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten.
Der Zeitpunkt war sicher nicht zufällig gewählt. Die Botschaft ist unmissverständlich: Corona mag vorbei sein. Aber der Staat ist mit seinen Kritikern noch nicht fertig. Sabrina Kollmorgen soll gebrochen werden.
Natürlich schweigen sich die Massenmedien zu den Vorgängen aus. Das Bild vom meinungspluralistischen und toleranten Rechtsstaat soll bei der eigenen Gefolgschaft schließlich keine Risse bekommen. Unfreiwillig fällt den alternativen Medien die Aufgabe zu, diese Botschaft an die Zielgruppe zu senden. – Danke. Angekommen. Wir haben verstanden.
Wir haben verstanden, dass es nicht darum geht, Wellen zu brechen oder den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. Worum es Euch geht, ist unbedingter Gehorsam. Kriegstüchtig sollen wir werden. Zum Krieg gehört das Militär und beim Militär wird Widerspruch nicht geduldet. Querköpfe, Querdenker und Selbstdenker passen dort nicht rein. Befehle sollen ausgeführt und nicht hinterfragt werden.
Wir haben verstanden, dass jeder von uns früher oder später einen Punkt erreicht, wo er sich entscheiden muss, ob er dem Druck nachgibt oder den Befehl verweigert. Wir haben verstanden, dass es auf jeden Einzelnen von uns ankommt im richtigen Moment, die richtige Entscheidung zu treffen. Wir haben’s kapiert! Also lasst jetzt endlich Sabrina Kollmorgen in Frieden.
Jan Müggenburg
Bürgerjournalist
Heutiger Prozess
Die Spontanität in allen Ehren, aber um 12:00 Uhr die Leute aufzufordern, als Prozessbeobachter teilzunehmen, ist, was den Planungshorizont angeht, absolut nicht realisierbar. Vielleicht kann das ja jemand an Frau Kollmorgen kommunizieren, falls sie einer unserer Leser kennt.
Gerichtsverhandlung 06.11.2023 – Vorwurf der Beleidigung
Der Musiker Björn Banane erzählt heute von der Gerichtsverhandlung. Die heutige Gerichtsverhandlung wurde aufgrund einer vermeintlichen Beleidigung eines Beamten geführt.
Anscheinend handelt es sich dabei um den selben Beamten, der auch Matthias Pawlik wegen Beleidigung beschuldigte, welcher heute als Zeuge für Sabrina Kollmorgen aussagte. Die Anzeige gegen Frau Kollmorgen geschah am Tag der Verhandlung von Herrn Pawlik – sie war zu diesem Zeitpunkt im Zuschauerraum.
Matthias Pawlik wurde erst in der Berufungsverhandlung freigesprochen, auch ihm wurde Beleidigung und Widerstand vorgeworfen. Pawlik erzählt, dass der Beamte die Vorwürfe schlicht erfunden hatte. Glücklicherweise ist er sehr bekannt und konnte mit einem Video beweisen, dass die „Tat“ nicht geschah.
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10 Antworten auf „Krankenschwester vor Gericht – außerdem erlebt sie brutale Hausdurchsuchung“
„obwohl ein größerer Saal vom Richter zugesichert wurde, wurde ein kleinerer Gerichtssaal gewählt und lediglich 25 Prozessbeobachter zugelassen – obwohl Sitzplätze frei waren
Alternative Medien wurde der Zutritt zum Gerichtssaal verwehrt“
Die mündliche Verhandlung dient dazu, Öffentlichkeit herzustellen.
Das Gericht ist über die Wahrung legitimer Sicherheitsinteressen und Verhinderung der Störung des Verfahrens hinaus nicht berechtigt die Öffentlichkeit einzuschränken.
Schon gar nicht darf es sich die genehmen Medien aussuchen, die unkritisch die Position des Gerichts übernehmen und Verfahrensmängel der Öffentlichkeit verschweigen.
Was hier geschieht, von vornherein einen möglichst kleinen Gerichtssaal auszuwählen und dann noch einen Teil der Medien auszuschließen verletzt die Pflicht der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung.
Das sollte schon reichen, den Vorsitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
„Und es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsstaat bedeutet, ich muss genug Geld haben um recht durchzusetzen um die Wahrheit zu finden.“
Es ist ja auch kein Rechtsstaat. Es sind die Methoden organisierter Kriminalität.
Unser Staat hat seine Prioritäten. In Essen durften radikale Muslime IS-Flaggen hissen und das Kalifat ausrufen. Die Polizei begleitete die Hass-Demo und schaute zu. Es habe keinen Grund gegeben, einzuschreiten. Richtig, mit einer eingenässten vollgekackten Hose kann ein Polizist nicht einschreiten. Stark ist der Staat nur bei Frauen, wie Frau Kollmorgen. Quelle: https://www.welt.de/politik/article248356094/Kalifat-gefordert-Grossdemo-in-Essen-mit-islamistischen-Zeichen-Fahnen-und-Allahu-Akbar-Rufen.html
„Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht anwesend sein.“ 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Da grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht des Angeklagten besteht, darf die Frage erlaubt sein, WARUM das Gericht von einer Anwesenheitspflicht absieht, denn „das jeweilige Gericht darf nur im Ausnahmefall davon ausgehen, dass die Anwesenheit des Angeklagten nicht mehr erforderlich ist. Denn hierdurch kann er nicht mehr auf den weiteren Verlauf der Verhandlung einwirken – was ein erheblicher Nachteil ist.“
„Das Strafgericht kann die Strafverhandlung auch ohne den Angeklagten durchführen, wenn dieser sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seiner Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat. Dabei muss es ihm darum gehen, dass die Hauptverhandlung zumindest längerfristig verzögert wird. Dies ergibt sich aus § 231a StPO. Typische Fälle sind hier etwa, wenn der Angeklagte einen Hungerstreik durchführt oder sich anderweitig selbst schädigt. Das Gleiche gilt unter Umständen dann, wenn er von Behandlungsmöglichkeiten absichtlich keinen Gebrauch macht. Allerdings braucht er sich gewöhnlich keiner Behandlung unterziehen, die gefährlich oder sonst wie unzumutbar ist. Dies hat beispielsweise das Landgericht Lüneburg mit Beschluss vom 25.01.2010 (Az. 26 Qs 306/09) klargestellt.“
„Allerdings braucht er sich gewöhnlich keiner Behandlung unterziehen, die gefährlich oder sonst wie unzumutbar ist. Dies hat beispielsweise das Landgericht Lüneburg mit Beschluss vom 25.01.2010 (Az. 26 Qs 306/09) klargestellt.“
Das sind Selbstverständlichkeiten. Da bedarf es in Deutschland eines Gerichts, dass so etwas feststellt. Dieser Staat ist doch die Gosse.
Offensichtlich ist es keine Selbstverständlchkeit und lässt daher die Frage unbeantwortet im Raum stehen, warum die selbsternannten Anwälte der Coronamaßnahmen-Gegner sich nicht auf diese Selbstverständlichkeit berufen hatten. Denn darunter versteht man gemeinhin auch, dass es für Menschen, die nicht zu den Risikogruppen zählen, unzumutbar ist, sich dem Risiko einer Impfung auszusetzen, da grundsätzlich Nebenwirkungen niemals ausgeschlossen werden können und sie darüber hinaus noch nicht einmal in der Lage ist, eine Erkrankung zu verhindern, was ja auch von niemandem bestritten wird.
Bei einem solchen Risiko-Nutzen-Verhältnis war es doch völliger Blödsinn, mit dem Grundgesetz zu winken! Das wäre doch genauso, als ob ein zu unrecht Verurteilter seine Gefängnisstrafe absitzen muss, weil Anwälte nicht seine Freilassung wegen erwiesener Unschuld beantragen, sondern wegen der Verletzung seines Grundrechts auf Freiheit. Vielleicht verstehen Sie jetzt endlich, worauf ich die ganze Zeit hinauswill!
„Offensichtlich ist es keine Selbstverständlchkeit“
Den Eindruck hatte ich auch. Ein Staat im dem die trivialsten Menschenrechte nicht selbstverständlich sind – Gosse.
Ich geb’s auf. 🤪😖
„Und es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsstaat bedeutet, ich muss genug Geld haben um recht durchzusetzen um die Wahrheit zu finden.“ – Doch, leider ist das so. Der weisungsgebunden Staatsanwalt kann jeden verklagen, auch mit vermeintlichen Tatsachen. Die Kosten der Verteidigung bleibt dem Angeklagten, insbesondere die unersetzbare, verlorene Lebenszeit.
In den USA gibt es möglicherweise noch sehr hohen Schadensersatz, wenn der Staat falsch liegt, hier in der BRD nix signifikant Nennenswertes!
Dieses Credo sieht man ja auch regelmäßig an Gesetzen, die verabschieded werden, dann in Kraft treten und später erst vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden, ohne Konsequenzen für die Macher! Das muss man sich mal vor Augen führen. Unser politischer Staatsapparat ist nicht in der Lage alle Gesetze die sie verabschieden verfassugskonform zu gestalten, bzw. zuvor auf Konformität zu überprüfen und im Zweifel anzupassen.
Wenn die Gesetzebeschliessenden-Parteien Konsequenzen fürchten müssten, würden sie gewissenhafter damit umgehen.
Das selbe gilt auch für Politiker, sie haben Narrenfreiheit. Mittlerweile können Politiker sogar Sachen sagen wie wir sie von Habek, Baerbock, Lauterbach, Spahn etc. hören dürfen.
Die Politische Verfolgung kommt wieder, genauso wie es vor dem zweiten Weltkrieg ablief! Wer sich gegen die Medien und deren Propaganda äußert, ist Rechts. Wer Politiker bemängelt wird verklagt. Die Diktatur der EU wird weiter ausgeweitet. Bleibt bald nicht mehr viel, dann kommt der Digitale Euro und der Bürger ist der Sklave.