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Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Altenpfleger

Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit, argumentierten die Senioreneinrichtungen.
Es komme häufig zu Verletzungen – und viele Besucher reduzieren ihre Besuche aus Angst vor den Tests.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt
Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit, argumentierten die Senioreneinrichtungen.
Es komme häufig zu Verletzungen – und viele Besucher reduzieren ihre Besuche aus Angst vor den Tests.

In Bayern hat eine Pflegedienstleiterin (Andrea Wolf) aus dem Seniorenzentrum Estenfeld erfolgreich gegen die Beobachtung durch die Behörden und die damit verbundene Pflicht zu mindestens drei Coronatests pro Woche geklagt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte in einem gestern vorgelegten Beschluss, mit der Beobachtung könnten für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe verbunden sein. Dies könnten insbesondere etwa Untersuchungspflichten sein.

Das Gericht setzt nun diese Regelung zum 4. März 2021 vorläufig außer Vollzug. Es begründet seine Entscheidung damit, dass eine behördliche Beobachtung nach dem Infektionsschutzgesetz einen Verdacht voraussetze, der so nicht ohne Weiteres gegeben sei.

Endlich wird die Eigenverantwortung von Senioreneinrichtungen durch Gerichte gestärkt.

Hier findest du das Gerichtsurteil. Schau dir auch unseren Beitrag „Gerichtsurteil aus Bayern: Schnelltestpflicht in Schulen und Unternehmen geht das so einfach?“ dazu an.
Update 10.04.2021: Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann stellen Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen.


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15 Antworten auf „Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Altenpfleger“

Man sollte generell damit aufhören. Gern in gefährdeten Bereichen und sonst nur auf freiwilliger Basis. Was glaubt ihr denn, wo die Zahlen hingehen. Habt ihr noch nicht begriffen, wo die Reise hingeht???

Als Krankenpfleger weis ich, es ist den Arbetgebern sch… egal dieses Urteil und es gilt eh nur für Bayern! Die berufen sich auf Hausrecht und Fürsorgepflicht und Punkt. Eingen Kollegen wurde der Vertrag nicht verlängert da sie in einem Personal-Zielvereibarungsgespräch sich gegen die Impfung aussprachen. ich weis von Kollegen die Angst vor der Impfung haben und sich impfen lassen um den Job nicht zu verlieren. Leute verabschiedet euch endlich von dem gedanken die BRD wäre auch nur im Ansatz ein Rechtsstaat! Nein und ist er nie gewesen, es ist eine Fremdverwaltung zur geräuschlosen Abwicklung des Deutschen Volkes! Ich warne nochmal vor der Impfung, ihr spielt mit Leben und Gesundheit! LG

Der Artikel ist zum Teil irreführend, da er impliziert, dass die Testpflicht für Besucher aufgehoben wurde, was nicht der Fall ist.

Was ist an dieser Aussage irreführend?:

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt“.

Zumal das Urteil auch noch angehängt ist. Man muss es nur lesen und INHALTLICH verstehen … .

Hallo,
finde ich gut. Mein Mann ist Altenpfleger. Meine Frage wäre, ob das nur für Bayern gilt oder auch für andere Bundesländer? Wie z.B. Hessen.

Müssen sich Arbeitgeber an Gesetze halten? – Auch wenn sie es in welchem Fall auch immer müssen, so machen sie es gerne nicht. Sie wähnen sich auf der sicheren Seite, selbst wenn sie Gesetze brechen, weil Sie – allermeist – über mehr Geld und damit bessere Anwälte verfügen, um sich selbst noch vor Gericht „aus der Affäre zu ziehen“. Aber! Es dürfte meist mehr Arbeitnehmer gleiches Interesse verbinden, auf die Einhaltung der Gesetze in deren gemeinsamen Sinn zu pochen, dass ein alter aber immer noch greifender Erfahrungssatz hier zitiert sei: Einigkeit macht stark. So sind einmal Gewerkschaften entstanden; man kann diese (noch existenten) auch in diesem Sinne in die Pflicht rufen, oder aber sich auch außerhalb dieser solidarisieren, gegeben Falls neue Arbeitnehmerkoalitionen – etwa auf Betriebsebene – gründen.
Ob aber dieses Gesetz hier an Ihrem Arbeitsplatz tatsächlich gilt, könnte ich nur mit weiteren Infos „abschätzen“, andere, des Rechts Gelehrtere womöglich tatsächlich ermessen …

Das finde ich sehr gut das problem haben wir auch im seniorenheim unserer mutter nun werden wir gezwungen an der deutsch französischen grenze im saarland alle 48 stunden einen test zu machen wenn man über die grenze möchte seit 40 jahren gibt es ein zusammen leben hier bei uns deutsch-französisch und jetzt wird das zusammen leben zerstört von der berliner und saarländischen regierung

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