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Präsenzunterricht gekoppelt an verpflichtende Selbsttests nach den Osterferien

Sowohl das Robert-Koch Institut als auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. gehen von keinem überproportional großen Beitrag am Infektionsgeschehen durch Kinder aus.
Dennoch werden Schnelltests in vielen Bundesländern verpflichtend für Präsenzunterricht eingeführt.

Nach Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt koppelt nun auch Niedersachsen eine Corona-Testpflicht an den Schulbesuch. Bayern sticht mal wieder besonders heraus, Lehrer dürfen sich zuhause testen, während Kinder sich „in kontrollierte Umgebung“ testen lassen müssen. Auch Hamburg hat die Testpflicht nach Ostern angekündigt und Bremen überlegt bzw. prüft dies noch juristisch, denn die freiwilligen Tests werden nicht so rege von den Kindern angenommen wie gewünscht. Nordrhein-Westfalen überlegt ebenfalls noch wie die Testpflicht umgesetzt werden soll. Baden Württemberg hat sich bereits für die Testpflicht nach Ostern ausgesprochen. Im Saarland gilt die Testpflicht für weiterführende Schulen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass diese Selbsttests noch ungenauere Testergebnisse liefern, als die PCR-Tests ohne hin schon, denn wie ließe sich sonst begründen, dass nach solch einem Test ein PCR-Tests hinterher geschoben wird. Über die Selbsttests kannst du dich in unseremBeitrag „Einsatz bedenklicher Stoffe in Schnelltests?“ informieren.


Es vergeht kein Tag, in welchen die Medien nicht den Fokus auf unsere Kinder legen. Doch die „Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.“ (DGKJ) hat nun ein Schreiben veröffentlicht:

„Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wöchentlich aktuelle Zahlen zu COVID-19-Infektionszahlen, SARS-CoV-2-PCR-Testzahlen und Anteil der positiven Ergebnisse der PCR-Teste in unterschiedlichen Altersgruppen. Seit der Kalenderwoche 6 (08.02.-14.02.) bis 12 (22.03.-28.03.) ist die 7-Tage-Inzidenz bei Kindern bis zum Alter von 14 Jahren im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich angestiegen.
Daraus könnte man vorschnell folgern, dass Kinder derzeit überproportional betroffen sind. Bei der Interpretation der Daten des RKI muss aber beachtet werden, dass die Testhäufigkeit bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen in diesem Zeitraum erheblich zugenommen hat. Die Anzahl mit PCR getesteter Personen liegt bei Erwachsenen seit Jahresbeginn unverändert bei gut 500/100.000; die Anzahl getesteter Kinder unter 14 Jahren hat sich seit der 6. KW von unter 250 auf über 500/100.000 mehr als verdoppelt.“

Die Frage, ob Kinder zum jetzigen Zeitpunkt überproportional am COVID19-Infektionsgeschehen beitragen, kann daher mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

Auch das Robert-Koch Institut äußert sich in seinem Epidemiologischen Bulletin 13/2021 ebenfalls dazu:
„Wie das Epidemiologische Bulletin 13/2021 ausführt, stiegen im beobachteten Zeitraum die Inzidenzen in den jüngeren Altersgruppen – bis etwa 15 Jahre – erst dann, als sie schon mehrere Wochen bei den jüngeren Erwachsenen erhöht waren. Entgegen des Ausbreitungsprofils bei anderen Atemwegserregern scheint also im aktuellen pandemischen Geschehen keine substanzielle treibende Kraft von diesen Altersgruppen auszugehen, obgleich auch hier Übertragungen stattfinden und Ausbruchsgeschehen wirksam verhindert werden müssen.“

In der Ärzte Zeitung am 02.03.2021 heißt es: „Kinderärzte gegen regelmäßige Corona-Selbsttests bei Schülern“. „Ausgehend von allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Screening- und Infektionsdiagnostik erscheint es angesichts fehlender Daten zur Validität von Antigenschnelltests gerade bei asymptomatischen Kindern zum jetzigen Zeitpunkt weder gerechtfertigt noch angemessen, diese Tests flächendeckend in Schulen und Kitas einzusetzen“, heißt es in einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.

Bei Anwendung der Schnelltests sei zu erwarten, dass die Zahl falsch negativer und falsch positiver Ergebnisse „inakzeptabel“ hoch sein und dies „weit mehr Schaden als Nutzen“ anrichte, warnen die Verbände in ihrem Papier.

Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Am 24. März urteilte ein Verwaltungsgericht in Wien, dass der PCR-Test nichts taugt. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“, nun sollen sich Kinder aber mit bedenklichen Schnelltests selbst testen.


Testpflicht nach Ostern in folgenden Bundesländern

KM Bayern

Bayern: Lehrkräfte können sich dann zweimal pro Woche zuhause testen; Schüler testen sich dann in der Schule in kontrollierter Umgebung.
Prof. Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler)

KM Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein: Zwei Selbsttests pro Woche sind für einen Präsenzunterricht Pflicht. Wer daran nicht teilnehmen könne, könne auch eine ärztliche Testbescheinigung oder eine Bescheinigung aus einem Bürgertestzentrum oder einer Apotheke vorlegen. Geplant seien die Tests bis zu den Sommerferien. Seit dem 22. März hatten den Kindern in den Schulen bisher Corona-Tests für eine freiwillige Teilnahme zur Verfügung gestanden. Lehrkräfte und Schulbeschäftigte konnten sich in Apotheken, bei Hausärzten oder den Testzentren des Roten Kreuzes testen lassen.
Karin Prien (CDU)

KM Bremen

Bremen: Die Landesregierung denkt noch über die Einführung einer Corona-Testpflicht an Schulen nach. Nach Angaben einer Sprecherin der Bildungsbehörde wird das Thema derzeit mit Juristen und Fachleuten diskutiert – die Landesregierung habe sich bislang aber noch nicht festgelegt. Hintergrund der Überlegungen sind, dass beispielsweise in der vergangenen Woche nicht mal die Hälfte aller Schüler freiwillig einen Test gemacht haben. Kritiker befürchten jedoch, dass eine Testpflicht Eltern davon abhalten könnte, ihre Kinder in den Präsenzunterricht zu schicken.
Claudia Bogedan (SPD)

KM Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen: Der Schulbetrieb soll nach den Osterferien für die Dauer von zwei Wochen – abhängig vom Infektionsgeschehen – in den Wechselunterricht starten. Außerdem sollen Schüler aller Schulen zweimal in der Woche Selbsttests durchführen. Wie genau die Pflicht umgesetzt werden soll, steht bisher allerdings noch nicht fest.
Yvonne Gebauer (FDP)

KM Baden Württemberg

Baden Württemberg: Ab dem 19. April soll die Testung dann verpflichtend werden und Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht und die Notbetreuung sein. In der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz- sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen.
Susanne Eisenmann (CDU)

KM Hamburg

Hamburg: Bisher waren diese Schnelltests noch freiwillig. Bereits seit dieser Woche gibt es zwei Tests pro Woche für Schüler. Ergänzend können Schnelltests anlassbezogen eingesetzt werden, wenn Schüler in der Schule einschlägige Krankheitssymptome zeigen.
Die CDU forderte eine schnelle Einführung der Selbsttests auch für Kita-Kinder, mit sogenannten Lollitests. Bei denen müssen die Kinder 30 Sekunden auf einem Abstrichstäbchen wie auf einem Lolli herumlutschen. In einem Röhrchen werden die Tests dann im Labor nach dem PCR-Verfahren analysiert.
Ties Rabe (SPD)

KM Niedersachsen

Niedersachsen: Testpflicht wird für Schüler und das Lehrpersonal eingeführt. Für einige Schüler beginnt die Schule einen Tag später – weil die Tests noch nicht ausgeteilt sind. Schüler und Beschäftigte sollen sich selbst vor Unterrichtsbeginn an Präsenztagen zu Hause testen, kündigte das Kultusministerium heute an. In die Schule kommen darf dann nur, wer ein negatives Ergebnis vorweisen kann, dieses müssen die Eltern schriftlich bestätigen. Wer den Test zuhause vergisst, soll aber die Möglichkeit bekommen, ihn unter Aufsicht in der Schule nachzuholen. Gleichzeitig wird die Präsenzpflicht aufgehoben, Eltern können ihre Kinder dann ohne Angabe von Gründen davon befreien und in den Distanzunterricht wechseln lassen.
Grant Hendrik Tonne (SPD)

KM Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Künftig soll Sachsen-Anhalts Schulen nur noch betreten können, wer einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen kann. Die Regelung gilt ab Mitte April und orientiert sich am sächsischen Modell.
Marco Tullner (CDU)

KM Saarland

An den weiterführenden Schulen wird ab dem 19. April eine Testpflicht für Schüler eingeführt.
Christine Streichert-Clivot (SPD)

Liebe Eltern wehrt euch dagegen, unter Initiativen findet Ihr auch Frank Hannig (Rechtsanwalt) mit seiner Website: „Gegen Test- und Impfpflicht bei Kindern“.


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